Datum: 14.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / pvs/7/1/15. PVS/7/1/15
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pvs/7/1/15 |
.Beschluss:
Der Bericht über den per Post eingegangenen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaik-Elementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg (Betr. Km 212+518 bis 213+405) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / pvs/7/2/15. Neubau der Schleuse Obernau
- Antrag der SPD-Stadtratsfaktion vom 04.03.2015
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pvs/7/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Diskussion über den technisch notwendigen Neubau und die Erweiterung der Schleuse im Stadtteil Obernau begann im Jahr 2007. Nach mehreren Monaten intensiver Diskussion konnte durch den Einsatz der Bundestags- und Landtagsabgeordneten erreicht werden, dass die ursprünglich geplante Absicht, die Schleuse am Obernauer Mainufer neu- und auszubauen aufgegeben und stattdessen der wasserseitige Neubau Grundlage der Planung wurde. Dadurch entsteht am Obernauer Mainufer kein Flächenbedarf, vielmehr entsteht langfristig, nach Rückbau der bestehenden Schleuse, ein deutlich größeres Vorland gegenüber der heutigen Situation. Der erforderliche Flächenbedarf zum Neubau der Schleuse wird ausschließlich auf Niedernberger Seite erfolgen. Zu Lasten Niedernbergs gehen auch die Baustelle und der gesamte Bauablauf.
In den Jahren 2008 bis 2011 erarbeitete das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg auf der Grundlage hydrologischer Studien, zu der auch ein großes Arbeitsmodell zum Schleusenneubau in der Bundesanstalt für Wasserwirtschaft in Karlsruhe gehörte, die Entwurfsplanung. Das Modell wurde im Juni 2008 von den Obernauer Stadträten, der Bürgerinitiative sowie der Stadtverwaltung besichtigt. Ende 2011 wurde schließlich die sogenannte Haushaltsunterlage (HU-Bau) über die zuständigen Mittelbehörden an das Bundesministerium übermittelt, um damit die Finanzierung des Projektes vorzubereiten.
Gegen diese HU-Bau hatte der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundes Bedenken und verlangte Einsparungen. Insbesondere wurde verlangt, die sogenannte landseitige Variante, d.h. der Neubau der Schleuse auf Obernauer Seite nochmals genauer zu untersuchen und den Finanzbedarf dieser Variante mit dem Finanzbedarf einer Variante auf der Wasserseite vergleichend aufzubereiten. Diese Unterlagen wurden im Lauf des Jahres 2012 im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt. Die Bundeswasserstraßenverwaltung hatte sich im Rahmen dieser Vorarbeiten nochmals klar zu der wasserseitigen Lösung bekannt und dadurch erreicht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss seine Bedenken gegenüber dem wasserseitigen Ausbau zurückstellte. Nach dieser Grundsatzentscheidung begann das Wasserstraßenneubauamt die Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten.
Während der Entwurfsbearbeitung hat das Wasserstraßenneubauamt die Stadtverwaltung und die Gemeinden Niedernberg und Sulzbach immer wieder über den Planungstand informiert und es fanden technische Abstimmungsgespräche statt. Im Juli 2014 wurde das Konzept des Wehrstegs vorgestellt. Dem vorgestellten Konzept haben Aschaffenburg und Niedernberg deutlich widersprochen und eine komfortablere barrierefreie Lösung verlangt. Das Wasserstraßenneubauamt hat dagegen erklärt nur seine gesetzlichen Verpflichtungen einhalten zu müssen. Daraufhin wurden die zuständigen Bundestagsabgeordneten eingeschaltet und um Unterstützung gebeten. Frau Andrea Lindholz, MdB, ließ die Rechtslage durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages prüfen und kam zum Ergebnis, dass die Rechtslage für Aschaffenburg und Niedernberg sehr nachteilig ist. Sie bestätigte damit die Rechtsauffassung der Bundeswasserstraßenverwaltung.
Aus Sicht der Stadt Aschaffenburg ist unverständlich, dass der Barrierefreiheit einer solch wichtigen Alltags- und Freizeitverbindung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg (z. B. Erreichbarkeit des Schienenhaltepunktes Obernau) ein so geringer Stellenwert eingeräumt wird. Vor dem Hintergrund der politischen Grundsatzentscheidungen des Bundes und des Freistaates Bayern zur allgemeinen gesellschaftlichen Barrierefreiheit und Inklusion ist es für die Stadt Aschaffenburg nicht nachvollziehbar, dass sich hier einer zeitgemäßen komfortablen Ausgestaltung des Wehrsteges verweigert wird. Die Kosten sind, bezogen auf die Gesamtbausumme der neuen Schleuse, als geringfügig einzustufen.
Dieses Prüfergebnis wurde erneut mit der Gemeinde Niedernberg besprochen. In diesem Gespräch hat die Stadt empfohlen im Vorfeld der Planfeststellung keine weiteren Verhandlungen zu führen, sondern die Position eines barrierefreien Wehrstegs in das Planfeststellungsverfahren einzubringen. In diesem Verfahren muss die Planfeststellungsbehörde abwägen, welche Interessen in welchem Umfang berücksichtigt werden. Außerdem legt die Stadt Aschaffenburg großen Wert auf eine gute landschaftspflegerische Begleitplanung, damit die im Zuge des Schleusenneubaus notwendigen landschaftlichen Veränderungen entlang des Mains nicht nur ökologisch wirksam sind sondern auch zu einer Verbesserung der Naherholungsfunktion des Uferbereichs führen. Die dazu erforderlichen Planunterlagen liegen jedoch noch nicht vor, so dass auch diese Problemlage auch erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens seriös bearbeitet werden kann.
Hinsichtlich des Wehrstegs hat das Wasserstraßenneubauamt im Juli 2014 folgende Varianten dargelegt:
Variante 1
Einbau von Fahrstühlen
Variante 2
Einbau von barrierefreien Rampen
Diese Variante lässt sich in 3 Untervarianten, mit verschiedener Rampenausformung aufteilen. Die Untervarianten unterscheiden sich in der Rampenlänge und der Rampenbreite. Als barrierefreie Ausführung sind auf der Niedernberger Seite 75 Meter Länge und auf der Obernauer Seite etwa 38 Meter Länge erforderlich.
Variante 3
Anbringung von Schiebestufen an den Treppenaufgängen.
Im Verlauf des neuen Wehrsteges kommt es funktionsbedingt zu einer weiteren Höhendifferenz von ca. 2,50 m, die durch Rampen barrierefrei überwunden werden müssen. Alle drei Varianten haben diesen zusätzlichen Aufwand kostenseitig berücksichtigt.
Die Kosten (ohne Veranschlagung der Planungskosten und der Provisorien) für Variante 1 beliefen sich auf ca. 560.000 €. Für die Variante 2 werden Kosten je nach Untervariante zwischen 600.000 und 735.000 € genannt. Die Variante 3 mit Schiebestufen wird auf ca. 145.000 € beziffert.
Die Höhe der Planungskosten werden vom Wasserstraßenneubauamt unabhängig von der jeweiligen Variante mit 45.000 € kalkuliert.
Das Wasserstraßenneubauamt geht grundsätzlich davon aus, dass während der Gesamtbaumaßnahme eine öffentlich Nutzung des Wehrsteges und dessen Zu- und Abgang ausgeschlossen ist. Auf Niedernberger Seite liegen Teile des Baufeldes auch im Bereich des Treppenabgangs. Sollte die Stadt Aschaffenburg und die Gemeinde Niederberg eine Öffnung des Wehrsteges verlangen, müssen Provisorien geschaffen werden, die Auswirkungen auf die Baustelleneinrichtung haben werden.
Für diese Provisorien während der Bauzeit müssen je nach Ausführung weitere 100.000 bis 200.000 € veranschlagt werden. Diese Kosten müssten nach Auffassung der Bundeswasserstraßenverwaltung und bestätigt vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages von der Gemeinde Niedernberg und der Stadt Aschaffenburg getragen werden.
Sollte die Kostentragung für den barrierefreien Wehrsteg und die Provisorien schlussendlich in die Verantwortung der Gebietskörperschaften gehen hält die Gemeinde Niedernberg eine Kostenverteilung nach dem Einwohnerschlüssel für gerechtfertigt. Für Aschaffenburg ergäbe sich damit ein Kostenanteil von etwa 93%.
Auf dieser Basis ergibt sich für Aschaffenburg folgendes Kostenbild: für die preiswerteste Lösung (Variante 3) müssen von der Stadt ca. 140.000 € aufgebracht werden. Die teuerste Lösung der Rampenlösung würde bei der Stadt zu Kosten von ca. 640.000 € führen. Für die Sicherstellung des alten Wehrsteges während der Bauzeit (Provisorium) wären zwischen 100.000 und 190.000 € zu veranschlagen.
Auf Grund dieser hohen Kosten empfiehlt die Verwaltung nochmals eindringlich mit den Bundes- und Landesbehörden zu verhandeln um eine Kostenbeteiligung der Bundes- und Landesebene zu erwirken. Erst danach sollte eine abschließende Entscheidung getroffen werden, welche Variante zur Ausführung kommen soll.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Planung und des Planfeststellungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die Forderung nach einem barrierefreien, allgemein zugänglichen Wehrsteg vom Stadtteil Obernau nach Niedernberg zu erheben und fordert das Wasserstraßenneubauamt auf, diese Forderung in das Planfeststellungsverfahren einzubringen. Das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg ist vorab über diesen Beschluss zu informieren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Bundesbehörden über eine Mitfinanzierung des Wehrstegs durch die Bundeswasserstraßenverwaltung zu verhandeln. In diese Verhandlungen sind die Bundes- und Landtagsabgeordneten miteinzubeziehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung, Bayern bis zum Jahr 2020 barrierefrei auszubauen, mit dem Freistaat Bayern über eine Mitfinanzierung für den barrierefreien Wehrsteg zu verhandeln. In diese Verhandlungen sind die Landtagsabgeordneten einzubinden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde Niedernberg, dem Markt Sulzbach am Main und dem Landkreis Miltenberg bereits im Vorfeld der Planfeststellung die erforderliche Komplementärfinanzierung zu entwickeln, vertraglich zu sichern und den Vertragsentwurf dem Stadtrat vorzulegen.
6. Eine Vollsperrung des jetzigen Wehrsteges während der Bauphase der neuen Schleusenanlage von 2020 bis 2028 ist nicht akzeptabel. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, mit dem Wasserstraßenneubauamt zu verhandeln, damit eine Vollsperrung des jetzigen Wehrstegs während der Bauphase verhindert werden kann. Es muss sichergestellt werden, dass die Baustelle auch während der Bauphase passierbar bleibt oder umgehen werden kann.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / pvs/7/3/15. Energiebericht 2014 - Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pvs/7/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Energiebericht 2014 stellt die Entwicklung des Energieverbrauchs der Jahre 2012 bis 2014 und der damit verbundenen Kosten, sowie deren Kohlendioxid-Emissionen dar. Zum Trendverlauf werden die vergangenen fünf Jahre herangezogen.
Im Jahr 2014 wurden für die in diesem Bericht erfassten 39 städtischen Liegenschaften, die durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft betreut werden, Energie- und Wasserkosten in Höhe von 2,53 Millionen Euro aufgewendet.
Diese verteilten sich wie in den Jahren zuvor nahezu unverändert auf
64% auf Heizenergie,
30% auf Strom,
6% auf Wasser und Abwasser.
Der Bericht wurde am 22.06.15 bereits der Energie und Klimaschutz Kommission (EuKK) der Stadt Aschaffenburg vorgestellt und die Dateiauswertung der 39 Liegenschaften liegt den Fraktionsvorsitzenden als CD vor.
.Beschluss:
I. Der Energiebericht 2014 für städtische Hochbauliegenschaften in der Zuständigkeit des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / pvs/7/4/15. Freiraumsicherung im Außenbereich der Stadt Aschaffenburg;
Bericht über die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Situation bei der Freiraumsicherung des Außenbereichs der Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pvs/7/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mündlicher Bericht des Bauordnungsamtes in der Sitzung über die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Situation bei der Freiraumsicherung des Außenbereichs der Stadt Aschaffenburg.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung über die planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Situation bei der Freiraumsicherung des Außenbereichs der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / pvs/7/5/15. Klinikum Aschaffenburg
- Bericht über die städtebauliche Weiterentwicklung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pvs/7/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bericht über die städtebauliche Weiterentwicklung des Klinikum Aschaffenburg-Alzenau am Standort Aschaffenburg
Anlass des Berichts
Nach der Fusion des Klinikums Aschaffenburg und des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos zum Klinikum Aschaffenburg-Alzenau am 1. Januar 2015 und dem Beschluss des Ministerrats der bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2015, den Bau einer Psychiatrischen Klinik in das Krankenhausbauprogramm 2016 aufzunehmen, stellen sich Fragen zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Klinikums am Standort Aschaffenburg.
Planungsrechtliche Situation und Stand der Bauleitplanung
Die bisherige Entwicklung der mit dem ehemaligen Klinikum Aschaffenburg übernommenen 20 Kliniken, Abteilungen und Institute und einer wachsenden Zahl medizinischer Zentren war durch den seit 1985 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan 23/1 Klinikum und dessen Änderung im Jahre 1990 vorbereitet worden. Der Flächennutzungsplan (FNP) 1987 stellt das Klinikumgelände als Sonderbaufläche dar.
Am 15.03.2010 hat der Stadtrat die Neuaufstellung des FNP 2030 beschlossen. Mit dem Vorentwurf des FNP 2030, der eine Erweiterung der Sonderbaufläche Klinikum um 2,1 ha in östlicher Richtung enthält, wurde 2013 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Nach dem Bekanntwerden der Planungen des Bezirks Unterfranken für den Neubau einer Psychiatrischen Klinik im Bereich nordöstlich des Klinikums hat der Stadtrat zur frühzeitigen planungsrechtlichen Absicherung des Bauvorhabens im April diesen Jahres beschlossen, parallel zur Neuaufstellung des FNP 2030 den FNP 1987 im Bereich des Klinikums zu ändern. Das Änderungsverfahren läuft derzeit.
Weiterhin hat der Stadtrat am 15. Juni diesen Jahres die Aufstellung einer Abrundungs-satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Standort der psychiatrischen Klinik beschlossen Derzeit läuft hierzu die öffentliche Auslegung.
Beide Verfahren zielen darauf ab, Voraussetzungen für eine Genehmigung der geplanten Psychiatrischen Klinik nach § 34 BauGB zu schaffen, und die Deckung des voraussehbaren künftigen Flächenbedarfes des Klinikums planungsrechtlich zu sichern.
Flächenbedarf
Bei der Ermittlung dieses Bedarfes waren u. a. folgende möglichen Bauvorhaben zu berück-sichtigen:
1. Station der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Auf der Westseite des Gebäudes der Kinder- und Jugendpsychiatrie soll eine geschlossene Station angebaut werden. Mit dem Baubeginn wird frühestens 2016 gerechnet.
2. Erweiterung der Kinder-Intensivstation
Die Kinder-Intensivstation der Kinderklinik soll ab dem nächsten Jahr durch einen Anbau auf der Westseite der Kinderklinik erweitert werden.
3. Neubau der Kinderklinik
Ab 2019 soll die Kinderklinik neu errichtet werden. Als Standorte kommen dafür in Frage der Bereich westlich des Bettenhauses A, das Flurstück 4247 südlich der geplanten Psychiatrischen Klinik oder das bisher als Hubschrauber-Landeplatz genutzte Gelände.
4. Verlegung des Hubschrauber-Landeplatzes
Der Hubschrauber-Landeplatz soll wegen der größeren Anflugsicherheit auf das etwas weiter vom Waldrand entfernte Bettenhauses B verlegt und als Dachlandeplatz betrieben werden.
5. Neubau eines OP-Traktes
Es muss damit gerechnet werden, dass der vorhandene OP-Trakt den wachsenden Anforderungen nicht auf Dauer genügen kann und erneuert werden muss. Bei laufendem Klinikbetrieb ist dies nur möglich durch Bau eines neuen OP-Traktes. Daher soll für die Zeit nach 2019 ein neuer OP-Trakt neben dem Bettenhaus D vorgesehen werden.
6. Neubau einer zusätzlichen Parkpalette
Aufgrund der vorgenannten Baumaßnahmen entsteht ab 2016 Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen. Aus Mangel an verfügbaren Freiflächen sollen diese Stellplätze auf einer Parkpalette über bereits zu ebener Erde vorhandenen Stellplätzen errichtet werden.
zu 1 – 6:
Siehe hierzu den beiliegenden Lageplan der Technischen Leitung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau 1:1000 mit Einzeichnung der projektierten Gebäude und deren mögliche Standorte
.Beschluss:
I.
Der Bericht über die städtebauliche Weiterentwicklung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau am Standort Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / pvs/7/6/15. EFRE-Förderprogramm - Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014-2020 - Ergebnis der Bewerbung der Bachgauer Allianz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/7/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Gemeinden Markt Großostheim, Markt Stockstadt, Markt Sulzbach, Niedernberg und Stadt Aschaffenburg hatten sich im Frühsommer 2014 als Bachgauer Allianz um die Aufnahme in das EFRE-Förderprogramm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014-2020“ beworben.
Hierzu wurde durch das Planungsbüro Schirmer Architekten ein Integriertes Räumliches Entwicklungskonzept (IRE) erstellt und fristgerecht bei der Obersten Baubehörde eingereicht. Im Laufe des Bewerbungsverfahrens wurde der Planungs- und Verkehrssenat über Zwischenberichte am 15.07.2014, 23.09.2014 und am 02.12.2014 informiert. Dem IRE wurde zugestimmt.
Die Bewerbung der Bachgauer Allianz wurde im Rahmen eines Auswahlverfahrens von der Obersten Baubehörde geprüft. Sie stand im Wettbewerb mit weiteren 36 Bewerbungen von Allianzen im Freistaat Bayern.
Die Prüfung erfolgte bis Mitte April diesen Jahres. Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgte am 20.04.2015 Der Bachgauer Allianz wurde mitgeteilt, dass die Bewerbung nicht erfolgreich war und eine Förderung der Einzelprojekte über Europäische Fördermittel daher nicht in Betracht kommen wird.
Hierzu hat die Oberste Baubehörde ergänzend ausgeführt, dass die in der Auslobung zugrunde liegenden Auswahlkriterien von der Bachgauer Allianz nicht ausreichend Berücksichtigung fanden. Anderen Konzepten wurde eine höhere Priorität eingeräumt. Eine Programmaufnahme wäre ggf. dann möglich wenn andere Allianzen nicht in der Lage wären die zugesagten Fördermittel zu binden. Die Oberste Baubehörde empfiehlt der Bachgauer Allianz die Projekte in eigener Verantwortung gemeinschaftlich fortzuentwickeln und hierfür andere Fördermöglichkeiten zu erschließen. Insbesondere wird auf die verschiedenen Städtebauförderungsprogramm verweisen.
Aus Sicht der Stadt Aschaffenburg sind im Rahmen des Kooperationsprojektes Bachgauer Allianz eine Vielzahl von guten Projektideen zur mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des Frei- und Siedlungsraums entstanden. Die Verwaltung wird daher den Gemeinden vorschlagen, den Kooperationsgedanken weiter zu verfolgen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zum EFRE-Förderprogramm und zum Ergebnis der Bewerbung der Bachgauer Allianz mit ihrem Integrierten Räumlichen Entwicklungskonzept (IRE) wird zur Kenntnis genommen.
2. Aus Sicht der Stadt Aschaffenburg sind im Rahmen des Kooperationsprojektes Bachgauer Allianz eine Vielzahl von guten Projektideen zur mittel- und langfristigen Weiterentwicklung des Frei- und Siedlungsraums entstanden. Die Verwaltung wird daher den Gemeinden vorschlagen, den Kooperationsgedanken weiter zu verfolgen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pvs/7/7/15. Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xxx (Nr. 4/3 b)
- Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Vorberatend
|
7 | pvs/7/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 15.04.2011 bis zum 27.04.2011 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.04.2011 bis zum 09.05.2011 durchgeführt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen beibehalten werden konnte.Teilweise wurden Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit).
zu 2: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf vom 29.06.2015
Vorbemerkung
Das inzwischen bereits vor vielen Jahren begonnene Bebauungsplanverfahren gestaltet sich äußerst schwierig. Nachdem zunächst aufgrund der Eigentumsverhältnisse (zu) viele Unklarheiten hinsichtlich der Entwicklungsperspektiven der im Gebiet ansässigen Nutzungen zu einem Stocken und längerem Ruhen des Bebauungsplanverfahrens führten, schien im Jahr 2011 mit der (erneuten) „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ sowie mit der späteren Genehmigung für ein großes Um- und Neubauvorhaben für Gewerbeflächen und Wohnen im Gebietsteil an der Würzburger Straße der Weg für einen zügigeren Verfahrensfortgang geebnet. Viele inhaltliche Fragen zur Entwicklung des Gebiets konnten in der jüngeren Vergangenheit geklärt werden (z.B. Johannes de la Salle-Schule, Verbleib des Jugendclubs, Bebauung entlang der Würzburger Straße) und führten zu einer gewissen Planungssicherheit und „Stabilität“ der städtebaulichen Perspektiven für das Plangebiet.
Zum Zwecke der Durchführung des Verfahrensschrittes der „Öffentlichen Auslegung“ wurde folglich dem Stadtrat erstmals im Juli 2014 ein ausgearbeiteter Bebauungsplanentwurf zum Beschluss vorgelegt. Der Planungs- und Verkehrssenat bemängelte damals, dass der städtebaulich ge-wünschte Grünzug mit Anbindung an den Rosenseepark und mit Durchwegung des Gebiets nicht in der erforderlichen Form und Größe im Planentwurf enthalten sei. Also wurde im März 2015 eine entsprechend überarbeitete Planfassung im Planungs- und Verkehrssenat diskutiert, die jedoch aufgrund eines zu geringen Anteils an öffentlicher Grünfläche ebenfalls nicht beschlossen wurde. Die Verwaltung wurde (erneut) beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu überarbeiten und insbe-sondere eine deutliche Aufwertung bzw. Vergrößerung des geplanten öffentlichen Grünzugs vor-zunehmen.
Die im Juli 2014 und im März 2015 im Stadtrat behandelten Bebauungsplanentwürfe basierten noch auf einem Grundkonsens, den die Stadtverwaltung in vielen, teils zähen Beratungen mit dem Flächeneigentümer erzielen konnte. Mit dem nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurde dieser Weg verlassen - er deckt sich nicht mehr mit den Vorstellungen des Flächeneigentümers, der insbesondere nur mit einer deutlich geringeren öffentlichen Grünfläche (neuer Vorschlag Grundstückseigentümer ca. 4300qm, eine Wegeverbindung zur Rhönstraße / Planentwurf Stadtplanungsamt ca. 6680qm, zwei Wegeverbindungen zur Rhönstraße) einverstanden ist und eine deutlich stärkere bauliche Ausnutzung der Wohnbaufläche an der Hockstraße und entlang des inneren Grünzugs anstrebt (Vorschlag Grundstückseigentümer: fünf dreigeschossige und sechs viergeschossige Baufelder / Planentwurf Stadtplanungsamt: drei dreigeschossige und vier viergeschossige Baufelder).
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zum im März im PVS behandelten Bebauungsplanentwurf in den nun vorliegenden aktuellen Planentwurf eingearbeitet:
• Grünzug/öffentliche Grünfläche: Vergrößerung von vorher (Stand Planentwurf PVS März 2015) ca. 2790qm auf jetzt (Planentwurf vom 29.06.2015) ca. 6680qm
• Wegfall zweier Baufelder für zweigeschossige Wohngebäude zugunsten öffentlicher Grün-fläche
• Zusätzliche, zweite Anbindung der Wegeverbindung durch den Grünzug an die Rhönstraße
• Neue Baufelder Stadtvillen entlang des Grünzugs an Stelle des vorhandenen Blocks 673
• Veränderung der Baufeldzuschnitte und der Erschließungsstraße in den Mischgebieten an der Rhönstraße
Davon abgesehen hat sich die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen nicht geändert.
Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
Das Gebiet „Spessart-Manor“ der ehemaligen amerikanischen Liegenschaften soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Dies ist vor allem deswegen nötig, da aufgrund des vorliegenden heterogenen Bestands in und um das Plangebiet die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem planungsrechtlichen „Ein-fügungsgebot“ schwierig ist und daher nur bedingt Rechts- und Planungssicherheit besteht. Zudem ist im Bestand durch Baugenehmigungen der letzten Jahre eine Struktur entstanden, die ein komplexes Geflecht an Nutzungen, Bebauung und Erschließung umfasst. Mit dem Bebauungsplan werden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Konversion des Areals gelegt.
Bisheriger Verfahrensverlauf
Nach Abzug der US-Streitkräfte war und ist es vordringliches Ziel der Stadtplanung, die militärischen und zivilen Liegenschaften einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Während der größte Teil der Konversionsflächen beidseits der Würzburger Straße inzwischen mit Bebauungsplänen überplant und grossteils neu bebaut und genutzt ist, handelt es sich bei dem Gebiet „Spessart-Manor“ um eines der letzten, nicht überplanten Areale an der Würzburger Straße, welches sich noch bis 2009 in Besitz der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) befunden hat. Es beinhaltet neben mehreren zum Teil leer stehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden (Blöcke 671 bis 677) eine Schule, ein Jugendhaus, eine ehemalige Kapelle sowie einen ehemaligen Supermarkt (Commissary).
Die ursprüngliche Bausubstanz in diesem Quartier ist teilweise noch in ihrem Bestand erhalten.
Ein Wohnblock wurde bereits abgerissen und mit einer Waschanlage für Autos überbaut, ein weiterer ist in den vergangenen Jahren zum Campus II der Hochschule Aschaffenburg mit weiterer gewerblicher Nutzung umgebaut worden. Für die beiden mittleren Wohnblöcke wurde im Jahr 2013 ein umfassender Umbau mit Aufstockung und Erweiterung der Wohnblöcke und der Errichtung eines Zwischenbaus für gewerbliche Nutzung und Wohnen auf der Rückseite der Würzburger Straße genehmigt. Zwischenzeitlich wurden diese beiden Bestandsblöcke abgerissen, da sich der Untergrund für den geplanten Umbau als nicht geeignet erwies. Eine Realisierung der geplanten und genehmigten Bebauung steht bisher noch aus.
Bestandsnutzungen sind die Johannes de la Salle-Berufsschule der Caritas, die Nebenstelle der Hefner-Alteneck-Schule und ein Kindergarten, das städtische Jugendhaus, sowie das Commissary (derzeit als Möbel-Outlet-Handel genutzt).
Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen der gewerblich geprägten Würzburger Straße und den vornehmlich dem Wohnen dienenden Baugebieten an der Rhönstraße hat der Stadtrat am 06.12.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 04/03b „Spessart-Manor“ gefasst. In Varianten wurde damals der Erhalt wie auch die Beseitigung großer Teile der bestehenden Bausubstanz überprüft. Ebenfalls vorgeschlagen wurde die Anlage eines Grünzuges durch das Gebiet als Fortsetzung des an der Hockstraße anbindenden Rosen-seeparks. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geriet das Bebauungsplanverfahren jedoch ins Stocken, da sich die Standortentscheidung der Johannes de la Salle-Berufsschule verzögerte und sich die Veräußerung und Nachnutzung von Teilflächen in der Praxis als äußerst schwierig erwiesen. 2006 wurde seitens der Verwaltung mit zwei weiteren Entwurfsvarianten ein neuerlicher Versuch unternommen, das Verfahren voranzubringen. Jedoch führte auch dies zu keinem Erfolg, da sich das Areal noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befand und die zukünftige Nutzung noch nicht geklärt war.
2009 wurde das gesamte Areal von der BIMA an einen Aschaffenburger Investor veräußert, wodurch sich neue Impulse für die Neustrukturierung und Nachnutzung des Gebietes ergaben. Da der Eigentümer bereits im Dezember 2009 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Wohnblockes 675 für eine Nutzung durch die Hochschule Aschaffenburg gestellt hatte, ein Bebauungsplan als planungsrechtlicher Rahmen jedoch noch nicht vorlag, wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen Eigentümer und Stadt abgeschlossen, dessen wesentliche Inhalte in den aufzustellenden Bebauungsplan einfließen:
• Errichtung einer Tiefgarage zwischen den Blöcken 674 und 675
• Erhalten von Teilen des im Gebiet befindlichen Grünbestandes
• Unterstützung des städtebaulichen Ziels einer Fortsetzung des Rosenseeparks durch das Areal bis zum neuen Kreisverkehr Rhönstraße/Sälzerweg.
• Erhalt der Platanen an der Würzburger Straße
Planungsziele, Städtebaulicher Entwurf und Grünkonzeption
Seitens der Stadt besteht die Zielsetzung, das Areal unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Insbesondere die ehemaligen Wohnblöcke 671 und 675, sowie das Volumen der Blöcke 672 und 674 an der Würzburger Straße (Blocknummern sind in der Planzeichnung dargestellt), aber auch der Schulkomplex und die ehemalige Kapelle an der Rhönstraße sollen bei einer Neukonzeption erhalten werden. Für das Jugendhaus besteht ein langfristiger Mietvertrag. Als potenzielle Entwicklungsfläche für eine Neubebauung wird insbesondere der Bereich des ehemaligen Supermarktes (Commissary) angesehen. Grundsätzlich sollte eine dem Standort entsprechende gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf vorgesehen werden. Weiterhin ist aufgrund der Größe des Areals von ca. 7,5 ha auf eine abschnittsweise Realisierbarkeit zu achten. Ein wichtiger Aspekt der Freiflächengestaltung ist die Fortsetzung der Wegeverbindung aus dem Rosenseepark durch das Plangelände bis zum Sälzerweg.
Gebäudebestand im nordöstlichen Plangebiet
Die städtebauliche Konzeption sah die Möglichkeit des Erhalts der Wohnblöcke 671 bis 675 an der Würzburger Straße vor. Nach dem bereits erfolgten Umbau des ersten Wohnblockes 675 für eine Hochschulnutzung, sowie der Beantragung für den Umbau der beiden – jedoch zwischenzeitlich abgebrochenen – Blöcke 674 und 672 für gewerbliche Nutzung sollen auch der verbleibende Block an der Hockstraße in ähnlicher Form umgestaltet werden.
Zwischen den Blöcken sind dabei mehrgeschossige bauliche Ergänzungen vorgesehen, die so zu einer zwar gegliederten, jedoch geschlossenen Gebäudefront zur Würzburger Straße führen. Dieses Konzept gestattet eine gewerbliche Nutzung an der Würzburger Straße und eine lärmtechnische Abschirmung der südwestlich anschließenden Innenbereiche. Das Nutzungskonzept sieht Gewerbe- bzw. Büronutzung entlang der Würzburger Straße sowie Wohnnutzung in den abgewandten Gebäudeteilen vor.
Die beiden Blöcke 673 und 677 sind im Bebauungsplan nicht zum Erhalt vorgesehen.
Fortgeführt wird die Wohnnutzung durch weitere Stadtvillen, die sich entlang des neu zu schaffen-den Grünzugs aufreihen und die qualitativ hochwertige Lage im ruhigen Innenbereich des Areals nutzen.
In den Innenhöfen zwischen den Blöcken sieht das Konzept Tiefgaragen vor, die jedoch nicht se-parat über die Andienungsstraße an der Würzburger Straße angefahren, sondern über ein Tunnel-bauwerk südlich der Blöcke 671 bis 675 miteinander verbunden werden sollen. Damit besteht weitergehend die Möglichkeit, die neuen Stadtvillen an diese Tiefgaragen anzubinden. Ausfahrten sind zur Würzburger Straße sowie zur Hockstraße vorgesehen. Zusätzlich ist auf dem Tunnelbauwerk eine oberirdische Fahrstraße als Feuerwehrumfahrung geplant.
Ehemaliger Supermarkt (Commissary)
Der ehemalige Supermarkt ist als Entwicklungsfläche anzusehen und kann mittelfristig neu über-baut werden. Dabei ist eine Bebauung mit Wohngebäuden ebenso denkbar wie eine gemischte Nutzung mit gewerblichem Anteil. Da die Rhönstraße bereits über eine relativ heterogene Bebauungsstruktur verfügt, ist hinsichtlich der Gebäudedimensionierung Gewerbebebauung aber auch eine mehrgeschossige Wohnbebauung in entsprechend höherer Dichte realisierbar. Das Gebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen. Die innere Erschließung ist dabei über einen Stich von der Rhönstraße vorgesehen.
Ehemalige Kapelle
Ebenfalls neu genutzt werden soll die seit 2003 unter Denkmalschutz stehende ehemalige amerikanische Kapelle an der Rhönstraße. Das Gebäude soll nach Vorstellung des Eigentümers in ein Veranstaltungszentrum für kleinere Tagungen oder Veranstaltungen umgebaut werden. Gleichwohl darf hier keine Nutzung im Sinne einer Vergnügungsstätte entstehen. Daher wurden entsprechende Ausschlusspassagen in die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.
Schulkomplex/Jugendhaus
Der benachbarte Schulkomplex wird im Bestand gesichert. Der westliche Teil mit der Grundschule Hefner-Alteneck wurde von der Stadt Aschaffenburg erworben, der Mittelteil vom Träger der De-la-Salle-Schule. Lediglich ein in den 1980er Jahren angebauter Gebäudeflügel nördlich der Kapelle sowie die derzeit ungenutzte ehemalige Kantine südlich des Jugendhauses stehen mittelfristig zur Disposition.
Der Mietvertrag für das Jugendhaus an der Hockstraße wurde in der Zwischenzeit durch einen langfristigen Mietvertrag ersetzt, so dass der Erhalt des Standortes gesichert ist. Der jetzige Standort wird als sinnvoll erachtet, da er gut erreichbar ist und über eine Akzeptanz bei Anliegern verfügt. Eine Standortalternative zeichnet sich aktuell nicht ab. Langfristig ist jedoch auch eine Nachnutzung als Wohnbebauung denkbar und wird in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Erschließungsbereich, Ver- und Entsorgung
Durch das Plangebiet verläuft ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Versorgungsträger, das es ermöglicht, das gesamte Plangebiet unabhängig vom Wegeverlauf zu versorgen. Dies ist nötig geworden, weil die geplante Unterbauung der als verkehrsberuhigter Bereich festgelegten Wege-führung mit einer Tiefgarage eine Leitungsführung unterhalb des öffentlichen Weges ausschließt.
Grünkonzeption
Wenn auch mit der neugestalteten Rhönstraße eine attraktive und direkte fußläufige Verbindung vom Rosenseepark mit der Kreuzung Würzburger Straße/Rhönstraße zur Verfügung steht, ist eine direkte Durchquerbarkeit des Areals für Fußgänger und Radfahrer – innerhalb eines Grünzuges und getrennt vom motorisierten Verkehr – als höherwertig anzusehen.
Zentrales Element der Grünkonzeption ist ein öffentlicher Grünzug. Er durchzieht das Plangebiet von der Hockstraße zur Rhönstraße, weitet sich an zwei Stellen zu einer größeren zusammenhängenden Grünfläche auf und gliedert die Baugebiete untereinander. Etwa in der Mitte des Plangebiets spaltet er sich in zwei zur Rhönstraße führende Äste, von denen einer gegenüber der Einmündung des Sälzerwegs endet, während der andere zwischen Commissary und ehemaliger amerikanischer Kirche verläuft.
Die Grünkonzeption des Bebauungsplanentwurfs sieht weiterhin den Erhalt und die Ergänzung der Platanen an Würzburger Straße und Hockstraße vor. Im Innenbereich soll vor allem die Platanen-gruppe an der Kommandanten-Villa erhalten werden. Entlang der Rhönstraße werden im Bebauungsplan Pflanzflächen festgesetzt, die den Erhalt sowie die Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen zum Ziel haben. Der innere Grünzug sichert einen Teil des hier vorhandenen Baumbestandes und wird durch Neupflanzungen, insbesondere entlang der Wege, ergänzt. Neue Baumpflanzungen sind also auf den privaten Grundstücken und entlang der die öffentliche Grünfläche durchquerenden Wege, der Rhön- und der Hockstraße geplant.
Durch die weitgehende Unterbauung des nord-östlichen Gebietsabschnitts mit Tiefgarage ist hier ein Erhalt von Bäumen aufgrund der Unterbauung nicht möglich.
Zu 3: Auslegungsbeschluss
Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Be-gründung für die Dauer eines Monats erfolgen. Die Behörden werden zur schriftlichen Stellung-nahme aufgefordert.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xx (Nr. 4/3b) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2. Dem Bebauungsplan-Entwurf vom 29.06.2015 für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xx (Nr. 4/3b) mit Begründungsentwurf vom 29.06.2015 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Entwurfes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / pvs/7/8/15. Mainuferpromenade
- Neugestaltung des Abschnitts zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor sowie Ausblick über die Gesamtplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pvs/7/8/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung
Die Neugestaltung des Mainufers zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor ist eine bedeutende Stadtentwicklungsaufgabe für die Stadt Aschaffenburg. Aufbauend auf den Empfehlungen des Schlossterrassenbeirates wurde 2010 ein konkurrierendes Plangutachterverfahren durchgeführt und ein aufwändiger Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Der Stadtrat hat auf der Grundlage dieser Ergebnisse einen 19-Punkte-Katalog mit konkreten Maßnahmen als Handlungsprogramm für die künftige Neugestaltung des Mainufers beschlossen und die Verwaltung mit dessen planerischen Konkretisierung und Umsetzung beauftragt. Ein wesentliches Einzelprojekt stellt die Neugestaltung der Uferpromenade dar. Der heutige Mainuferweg erfüllt die Ansprüche an eine Uferpromenade nur sehr unzureichend. Breite, Material, Nutzbarkeit und gestalterische Einbindung lassen stark zu wünschen übrig. Der Nutzungsdruck durch Spaziergänger und Fahrradfahrer ist vor allem an Wochenenden in der warmen Jahreszeit sehr groß. Die geringe Breite des Weges führt dabei regelmäßig zu Konflikten zwischen den Fußgängern und Radfahrern. Der heutige Uferweg ermöglicht es auch nur eingeschränkt und an wenigen Stellen, direkt an das Ufer zu treten. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde dem Wunsch, das Ufer durch Sitzstufen zu erleben, eine hohe Priorität eingeräumt.
Im Haushalt 2015 sind für den Ausbau und die Verbreiterung der Mainuferpromenade 300.000 € und 75.000 € für Sitzstufen an der Uferlinie eingestellt. Dieser Kostenkalkulation zugrundgelegt war ein Vollausbau des Weges in Asphaltbauweise mit rund 4 m Breite, aber mit Engstellen in den Bereichen der Bäume.
Aufbauend auf dem Beschluss zum Maßnahmenkatalog vom 13.05.2014 hat die Verwaltung den Plangutachter xx mit der Überarbeitung seines Plangutachtens beauftragt. Für diese Überarbeitung als Masterplan konnte die Verwaltung bereits Städtebauförderungsmittel von der Regierung von Unterfranken einbinden. Die Grundlage hierfür ist die Vorbereitende Untersuchung mit integriertem Stadtentwicklungskonzept für den Bereich Oberstadt und Mainufer (Sanierungsgebiete 8, 1b und 2) von November 2014 und der hierüber gefasste Stadtratsbeschluss vom Dezember 2014. Die Regierung von Unterfranken hat die Aufnahme des Mainufers als Sanierungsgebiet bestätigt, so dass künftig Städtebauförderungsmittel mit einer Förderquote von 60 % der förderfähigen Kosten zur Anwendung kommen können. Hiervon profitiert auch die Neugestaltung der Mainuferpromenade. Projektbezogen müssen für die jeweiligen Einzelmaßnahmen aber immer konkretisierende Förderanträge gestellt werden.
Wesentlicher Bestandteil der Masterplanung ist die Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor. Hierfür wurde vom Planungsbüro xxx die Vorentwurfsplanung vorgenommen.
Der Haupt- und Finanzsenat hat das Projekt in seiner Sitzung am 15.06.2015 beraten. Er äußerte Kritik an den Mehrkosten und verwies das Projekt zuständigkeitshalber an den Planungs- und Verkehrssenat, der zunächst eine fachliche Bewertung der Planung vornehmen soll.
Änderungsvorschläge für die Maiuferpromenade
Der Landschaftsplaner schlägt mehrere Ergänzungen und Änderungen der ursprünglichen Konzeption (Asphaltbauweise mit Regelbreite 4 m) vor, die nach der Kostenschätzung zu Mehrkosten in der Größenordnung von 129.625,65 € führen.
Der Uferweg soll auf das Regelmaß von 5 m verbreitert werden um damit den Bedürfnissen aller Nutzergruppen gerecht zu werden, sowie eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen. Dieser Abschnitt der Mainuferpromenade unterhalb vom Schloss Johannisburg ist eine zentrale Erlebnis- und Begegnungszone und wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wie auch von auswärtigen Besuchern wertgeschätzt. Radwanderer des Maintalradweges genießen hier im Besonderen die Begegnung mit den Menschen und den reichhaltigen Kulturgütern dieser Stadt. Die Mainuferpromenade ist damit auch ein Ort von Rast und Erlebnis. Nach dem Radverkehrskonzept ist der Weg als Freizeitverbindung ausgewiesen. Eine Trennung der Nutzergruppen Fußgänger und Radfahrer wird nicht befürwortet. Radfahrer und Fußgänger suchen beide die Nähe zum Wasser und müssen sich die Uferzone teilen. Das Gestaltungskonzept und die Bemessung der Promenade nimmt darauf Rücksicht. Auskömmliche Wegebreiten am Floßhafen und in anderen Städten zeigen, dass dieses gegenseitige Arrangieren und Rücksichtnehmen gelingt, wenn die Gestaltung dieses Verhalten unterstützt.
Im Plangutacherverfahren 2010 wurde als Alternative zum Ausbau der Mainuferpromenade eine Radwegeführung auch über die Suicardusstraße vorgeschlagen. Die Verwaltung hatte diesen Vorschlag geprüft und letztendlich verworfen, da die Höhenverhältnisse zwischen dem Uferweg an der Willigisbrücke und der Anbindung Suicardusstraße in Höhe Spielplatz eine Rampe erfordert würde, deren Steigungsverhältnis mit einer mittleren Steigung von 10 % ein komfortable Wegeführung nicht zugelassen hätte. Zudem wäre diese Lösung einhergegangen mit einem Eingriff in den Spielbereich. Für den Umweg empfindlichen Radfahrer würde diese Wegeverbindung keine echte Alternative zur Mainuferpromenade darstellen.
Projektbeschreibung
Die Neugestaltung der Mainuferpromenade umfasst den Ausbaubereich von der Willigisbrücke bis zum Theoderichstor mit einer Ausbaulänge von rund 450 m.
Die Promenade knüpft im Süden an die Uferpromenade Floßhafen an und verbindet ab Höhe Minigolfanlage mit dem im letzten Jahr ausgebauten Wegestück bis zum Ruderclub. Dieser Abschnitt ist hinsichtlich Breite und Oberfläche in einem guten bis sehr guten Zustand. Der Abschnitt nördlich der Mainuferpromenade vom Theoderichstor bis Höhe Schlotfegergrund stellt einen nachfolgenden Ausbauabschnitt dar. Der Weg hat in diesem Bereich bei der Oberfläche erhebliche Schäden und stellenweise einen zu schmalen Querschnitt. Mit dem Pompejanumsfelsen besteht eine Engstelle, die nur mit großem finanziellem Aufwand beseitigt werden kann. Die Verwaltung prüft derzeit Lösungen für diesen Abschnitt. Eine Vorstudie liegt bereits vor. Ab Schlotfegergrund bis zur Gemarkungsgrenze Mainaschaff besteht kein Handlungsbedarf.
Die Ausbaufläche der Mainuferpromenade am Schloss liegt bei rund 3.440 qm. Die Höhenlage der Promenade bleibt in etwa identisch mit dem vorhandenen Weg. Verkehrsrechtlich wird die Mainuferpromenade als gemeinsamer Geh- und Radweg eingestuft. Die Nutzung findet im Mischverkehr statt. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung der Mainuferpromenade ist der Weg Bestandteil des Main-Radweges und wird so in der wegweisenden Beschilderung berücksichtigt. Im Ausbauabschnitt des Mainuferweges zwischen Minigolfanlage und Ruderclub funktioniert die gegenseitige Rücksichtnahme bedingt durch die größere Breite bereits sehr gut. Die Stadtverwaltung wirbt zusätzlich durch ein großes Banner quer über den Weg für die Rücksichtnahme.
Die Planung für die Uferpromenade am Schloss sieht ein Regelprofil von 5,00 Meter Breite vor. Durch sechs vorhandene Großbäume, die nahe an die Uferpromenade heranrücken ergeben sich zwangsläufige punktuelle Einengungen auf rund 3,80 m Breite. Die Bäume, deren Erhalt eine zentrale Planungsprämisse darstellt, werden wegen ihrer erhöht liegenden Wurzeln durch Bastionen mit Sitzauflagen geschützt und eingerahmt.
Die Baumbastionen führen zu Mehrkosten in Höhe von 42.800 €. Ohne diesen Baumschutz müsste der Weg noch weiter eingeengt werden. Eine Fällung der Bäume mit Ersatzpflanzung wird nicht empfohlen, da die Bäume die Mainufersilhouette prägen und die Kosten für eine adäquate Ersatzpflanzung nicht wesentlich unter den Herstellungskosten der Bastionen liegen.
Das Regelprofil des Weges erfordert in diesem Abschnitt des Mainuferweges eine höherwertige Gestaltqualität als in den Abschnitten Floßhafen oder Mörswiese. Es wird daher empfohlen, die Mainuferpromenade aufzuteilen in einen mittleren Komfortstreifen aus Asphalt von rund 2,50 m Breite und einem seitlichen Streifen aus Farbasphalt in beigem Farbton in der Breite von 1,85 m. Der landseitige Wegabschluss erfolgt über einen einzeiligen Pflasterstreifen aus Granit. Der uferseitige Streifen ist 0,50 m breit und dient auch als Begrenzung der Böschung. Als Material wird Granitpflaster empfohlen. In Bereich vor 2 Baumbastionen soll in Verbindung mit den gegenüberliegenden Sitzstufen am Wasser eine Aufpflasterung entstehen, die sowohl die Aufmerksamkeit für die Engstellen erhöht und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität schafft.
Das Profil hat den Vorteil, dass der Komfortstreifen von Radfahrern, Rollstuhlfahrern, oder Kinderwagen genutzt werden kann, während flanierende Fußgänger auch den landseitigen Streifen nutzen. Der wasserseitige Anschluss erfolgt nach dem Seitenstreifen an die grasbewachsene Uferböschung.
An den bereits existierenden Treppenanlagen sollen 2 Sitzstufenanlagen mit Holzauflage entstehen. Sie sind den Baumquartieren zugeordnet, so dass hier Kommunikations- und Aufenthaltsflächen entstehen. Die Kostenschätzung des Landschaftsarchitekten für die Sitzstufen liegt bei 64.260 € zzgl. Sanierung der vorhandenen Treppen (6.445 €). Sie stimmt mit dem Haushaltsansatz von 75.000 € überein.
Die oben beschriebene Aufteilung der Mainuferpromenade ändert sich in ab Höhe Kranichmauer. Aufgrund der beengteren Platzverhältnisse entlang der Kranichmauer ist die Mainuferpromenade in diesem Abschnitt etwas schmaler und dessen landseitiger Seitenstreifen (Farbaspaltstreifen) rund 1 m breit. Der kurze Abschnitt der Mainuferpromenade in Höhe der Achse Schlossplatz wird aufgrund der noch zu führenden Diskussion über die Freiraumgestaltung nach dem Beschluss des Stadtrates, auf das Gastronomiegebäude zu verzichten, zunächst zurückgestellt. Der Masterplan wird hier Empfehlungen geben, wie dieser zentrale Bereich an der Kranichmauer ohne Gastronomiegebäude und Määkuh gestaltet werden kann.
Nicht mit in die Planung aufgenommen wurde eine Beleuchtung des Uferweges. Es sollen allerdings Leerrohre verlegt werden, damit die Voraussetzungen geschaffen sind eine Beleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt nachzurüsten. Der hierfür erforderlichen Mehrkosten belaufen sich auf 16.065 €.
Kostenschätzung und weitere Schritte
Nach der Kostenschätzung des Landschaftsarchitekturbüro Fromm betragen die Ausbaukosten für die Wegefläche, 6 Baumbastionen, 3 Stufen- und Sitzstufenanlagen und Ausstattung mit Bänken und Mülleimern insgesamt 504.625,65 € einschließlich Baunebenkosten (14 v.H.).
Damit liegt der Kostenansatz 129.625,65 € über den im Haushalt 2015 eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 € für den reinen Wegebau und 75.000 € für die Sitzstufen. Der ursprüngliche Haushaltsansatz ging jedoch nur von einem 4 m breiten asphaltieren Weg ohne Beleuchtung und ohne Aufwand für die Erhaltung der Großbäume aus.
In die Kostenschätzung musste nachträglich ein Kostenanteil von rund 60.000 € (ohne Baunebenkosten) für die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial und Bodenaustausch für mindertragfähige Bereiche eingearbeitet werden. Grundlage hierfür ist der Abfall- und geotechnische Bericht des Bodenmechanischen Labors Gumm vom 28.05.2015, der am 01.06.2015 im Tiefbauamt eingegangen ist. Nach dem Gutachten ist im gesamten Bereich mit Böden nach LAGA-Einstufung Z1.1 bis Z2 zu rechnen, resultierend von den Bau- und Trümmerschuttaufüllungen ab den 50er Jahren. Diese Kosten sind bei jedwedem Ausbau der Mainuferpromenade zu berücksichtigen. Gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt sich folgendes Kostenbild:
Gesamtkosten brutto
|
504.625,65 €
|
Haushaltsansatz
|
375.000,00 €
|
Mehrkosten
|
129.625,65 €
|
werden verwendet für:
|
6 Baumbastionen
|
42.840,00 €
|
Leerrohre für Mastleuchten
|
16.065,00 €
|
Bodenaustausch
|
60.000,00 €
|
Mehrkosten für Wegebau
|
10.720,65 €
|
Bei der Bewertung der zusätzlich anfallenden Ausbaukosten ist auch zu berücksichtigen, dass die Regierung von Unterfranken eine Förderung der Mainuferpromenade durch Städtebauförderungsmittel in Aussicht stellt. Die Förderquote liegt im Rahmen der Städtebauförderung in der Regel bei 60 %. Wird diese Förderhöhe erreicht, ist der Differenzbetrag (Mehrkosten insgesamt) gedeckt. Die Baumaßnahme soll ab 2016 realisiert werden können.
.Beschluss: 1
1. Der Bericht der Verwaltung zur Gesamtplanung des Mainufers wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Verwaltung zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt zu, dass der geplante Uferweg auf das Regelmaß von 5 m verbreitert werden soll, um damit den Bedürfnissen aller Nutzergruppen gerecht zu werden, sowie eine hohe Aufenthaltsqualität sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 3
I.
3. Dem Entwurf des Landschaftsarchitekturbüros Stefan Fromm, Dettenhausen, zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wird zugestimmt. Die Realisierung erfolgt 2016, wobei für den Uferweg in 2015 noch ein vorzeitiger Baubeginn, die Ausschreibung sowie Vergabe der Bauarbeiten angestrebt wird.
4. Im Haushalt sind für dieses Projekt Finanzmittel in Höhe von 375.000 € bereitgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 504.625,65 €. Die Mehrkosten ergeben sich durch die erforderliche Baumsicherung, Aufwendungen für eine später nachrüstbare Beleuchtung und die Entsorgung von belastetem Bodenaushub. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von
129.625,65 € sollen im Haushalt 2016 bereitgestellt werden.
5. Die Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor ist eine Sanierungsmaßnahme, für die Mittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beantragt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür unverzüglich einen Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [X]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pvs/7/9/15. Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Würzburger Straße / Schweinheimer Straße / Ringstraße sowie zur Entlastung der Rhönstraße;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/7/9/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass:
Die Stadt Aschaffenburg hat am 28.06.2013 den südöstlichen Bauabschnitt des Stadtrings eröffnet. Auf Grund der sehr hohen Verkehrsbelastungen, die sich zwischenzeitlich auf dem Ring mit über 40.000 Kfz/Tag eingestellt haben, soll die Würzburger Straße besser als bisher an den Ring angebunden werden. Zusätzlich ergeben sich an den Knotenpunkten mit dem Ring im südöstlichen Abschnitt zu den jeweiligen Spitzenstunden erhebliche Rückstau-probleme in das untergeordnete Netz bzw. auf dem Ring in der jeweiligen Zu- bzw. Abfahrt. Auf Grund jahrelanger Gewohnheiten und geringer Widerstände im Straßennetz haben sich Verkehrsverlagerungen aus dem Westen der Stadt kommend mit dem Ziel der südöstlichen Würzburger Straße bzw. Haibach und Gailbach (als auch umgekehrt) in das untergeordnete Straßennetz (Schweinheimer Straße – Rhönstraße) ergeben. Durch eine verbesserte Verkehrsqualität sollen diese Verkehrsströme über den Ring, der Anbindung der Würzburger Straße an den Ring und den weiteren Verlauf in der Würzburger Straße geführt werden. In der verkehrstechnischen Untersuchung werden Schritte mit dem Ziel der optimierten Verkehrs-qualität (Knotenpunktgestaltung, Wegweisung, Lichtsignalsteuerung, Grünbandoptimierung, ÖPNV-Priorisierung, ausgewogene Fußgänger- /Radwegführung) aufgezeigt, die Würzburger Straße optimal zu nutzen und verbessert an den Ring anzubinden.
Die Würzburger Straße wird zurzeit morgens stadteinwärts vom Knoten der Lichtsignalanlage (LSA) Würzburger Straße – Berliner Allee (K307) in einer grünen Welle bis zum Teilknoten der LSA Würzburger Straße – Wittelsbacherring (K305b) betrieben. Unterbrochen wird diese grüne Welle nur durch einbiegende bzw. bedingt verträglich abbiegende Buslinien im Bereich der LSA Würzburger Straße – Kneippstraße (K302) sowie der LSA K307. Nachmittags wird die grüne Welle stadtauswärts vom Teilknoten K305b betrieben.
Verkehrsströme aus der Innenstadt und vom Westring kommend mit den Zielen im Osten der Stadt fahren an den LSA Schweinheimer Straße - Südbahnhofstraße (K402) sowie Schwein-heimer Straße – Ringstraße (K403) weiter über die Schweinheimer Straße zum Kreisverkehr (KV) Rhönstraße / Schweinheimer Straße. Für die Fahrzeuge, die vom Westring kommend an der Schweinheimer Straße abfahren, besteht die Einbindung mit einem „halben freien Rechts-einbieger“ (2feldriger Signalgeber, Grundstellung Dunkel), der nur durch die Anforderung der querenden Fußgänger auf Rot gestellt wird. Auf der Strecke zum KV Rhönstraße / Schweinheimer Straße wird als einzige LSA in der Hauptverkehrsrichtung bis zur Würzburger Straße die Ampel Schweinheimer Straße – Spessartstraße (K404) befahren. Nach dem Passieren des KV wird die Rhönstraße trotz einer streckenbezogenen Geschwindigkeit von 30 km/h und einer Fahrbahnbreite von 5,50 m teilweise zur Umfahrung der Würzburger Straße genutzt. Die Anbindung der Rhönstraße an die Würzburger Straße erfolgt für die Verkehrs-teilnehmer mit Fahrtrichtung Osten mittels eines freien Rechtseinbiegers an der LSA Würzburger Straße – Berliner Allee (K307).
2. Projektbeschreibung:
In der verkehrstechnischen Untersuchung wird aufgezeigt, wie durch verschiedene Maß-nahmen an jedem einzelnen Knotenpunkt die Verkehrsqualität angehoben werden kann, um einerseits die Zu- und Abfahrt vom Ring zu verbessern als auch um Schleichverkehre zu minimieren. In einem langfristigen Konzept bis 2018 sollen die Knotenpunkte im Unter-suchungsraum den gestiegenen Anforderungen aus der Ringstraße angepasst werden.
Dabei ist vorgesehen, die Kreuzung K305 a und b (Würzburger Straße / Ringstraße / Wittels-bacherring) umzubauen, da dieser Knotenpunkt strategisch für die Anbindung der Würzburger Straße an den Ring der wichtigste Knotenpunkt ist. Die Belange der ÖPNV-Priorisierung bleiben dabei unangetastet. Entsprechend dem Radverkehrskonzept werden die Radfahrer in axialer Richtung der Würzburger Straße auf der Fahrbahn geführt. Im Anschluss soll der Knotenpunkt K306 (Würzburger Straße / Flachstraße) angepasst werden.
In einer zweiten Charge sollen 2016 die Umbauten der Knotenpunkte in der Schweinheimer Straße folgen. In einer dritten Charge ist geplant, in 2017 die restlichen Knoten in der Würzburger Straße anzupassen und schließlich in einer letzten Charge 2018 die Einmündung Rhönstraße / Sälzerweg umzubauen.
3. Kosten:
Ein erster Kostenüberblick wird in der Präsentation des Ingenieurbüros T+T Verkehrs-management GmbH vermittelt. Die Kostenberechnungen werden im Rahmen der Entwurfs-planung für jeden einzelnen Knotenpunkt erstellt, im Haupt- und Finanzsenat für die Teil-abschnitte vorgestellt und jeweils ein Bau- und Finanzierungsbeschluss erwirkt.
4. Finanzierung:
Für die stufenweise Beauftragung bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) des Paketes 2015 stehen auf der Haushaltsstelle (Hhst.) 1.6300.9621 (Lichtsignalanlagen) ausreichende Mittel zur Verfügung. Für die weiteren Chargen wurden in der mittelfristigen Finanzplanung unter der Hhst. 1.6400.9515 Umbau Würzburger Straße u. 1.6400.9509 Umbau Rhönstraße bis 2018 entsprechende Mittel bereit gestellt, wobei auch die Umbauten in der Schweinheimer Straße über die Hhst. 1.6400.9515 abgerechnet werden. Der Haushaltstitel wäre gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
5. Informationsveranstaltung:
Am Dienstag, 23. Juni 2015, fand im großen Sitzungssaal mit Vertretern der einzelnen Fraktionen bzw. Parteien die Informationsveranstaltung zur Erläuterung der verkehrstechnischen Untersuchung statt. Dabei wurde u. a. eine mikroskopische Simulation der Verkehrsabläufe in der Würzburger Straße im heutigen Zustand der Kreuzungen und Lichtsignalanlagen als auch nach Abschluss aller Maßnahmen vom Ingenieurbüro T+T Verkehrsmanagement erläutert. Über die grundsätzliche Vorgehensweise konnte dabei zwischen allen Anwesenden Einvernehmen erzielt werden.
.Beschluss: 1
Herr Bürgermeister a. D. Werner Elsässer modifiziert den Vertagungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.07.2015 (Anlage 3) in der Form, dass die CSU-Stadtratsfraktion mit einer Behandlung und Vorstellung der Verkehrsuntersuchung des Knoten Südliche Ringstraße/Würzburger Straße/Wittelsbacher Ring, Nr. K 305 a) und b) in der heutigen Sitzung einverstanden ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt einer Behandlung und Vorstellung der
Verkehrsuntersuchung des Knoten Südliche Ringstraße/Würzburger Straße/Wittelsbacher Ring,
Nr. K 305 a) und b) (Anlage 4) zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 3
I. Die Verwaltung wird ermächtigt, in 2015 die wichtigen Kreuzungen K305 a
und b (Würzburger Straße / Ringstraße / Wittelsbacherring, Anlage 4) verkehrstechnisch
umzubauen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ X ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
10. / pvs/7/10/15. Bewohnerparken
- Nachuntersuchung Bewohnerparken A2 Bahnhof/Zentrum
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/7/10/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Bewohnerparken - Nachuntersuchung Bewohnerparken A2 Bahnhof/Zentrum" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / pvs/7/11/15. Hochwasserüberrechnung des Gewässersystems Kühruhgraben / Hechelsgraben
- Bericht der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pvs/7/11/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 9 d. ö. S. "Hochwasserüberrechnung des Gewässersystems Kühruhgraben / Hechelsgraben - Bericht der Verwaltung" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. / pvs/7/12/15. Beteiligung am Projekt "Dynamisches Verkehrsinformationssystem"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pvs/7/12/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 11 d. ö. S. "Beteiligung am Projekt "Dynamisches Verkehrsinformationssystem"" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. / pvs/7/13/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Gerald Otter vom 17.05.2015 wegen "Durchgehende Beleuchtung der Straßenlampen im Hofgartenweg/Gailbach" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.06.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
13 | pvs/7/13/15 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Gerald Otter vom 17.05.2015 wegen "Durchgehende Beleuchtung der Straßenlampen im Hofgartenweg/Gailbach" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.06.2015 (Anlage 5) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. / pvs/7/14/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 06.05.2015 wegen "Lichtsignalanlagen in der Stadt" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
14 | pvs/7/14/15 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 06.05.2015 wegen "Lichtsignalanlagen in der Stadt" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2015 15:01 Uhr