Datum: 15.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/6/1/15 Bauvoranfrage zum Neubau von 3 Wohnhäusern (24 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, zwischen Flachstraße und Kihnstraße durch die Bauherrengemeinschaft xxx, Aschaffenburg
2uvs/6/2/15 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 41 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schneidmühlweg 5 durch die Fa. CO-Wohnbau GmbH, Glattbach, BV-Nr. 20150164
3uvs/6/3/15 Errichtung von Freischankflächen und Nutzungsänderung von Wohnung zu Betriebswohnung auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schlossgasse 10 in Aschaffenburg durch xxx und xxx, xxx, BV-Nr. 20150176
4uvs/6/4/15 3. Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg
5uvs/6/5/15 Bericht über die Situation des Wochenmarktes in Aschaffenburg; - Schreiben der Marktbeschicker vom 19.12.2014 - Stellungnahme des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller e. V. vom 19.01.2015 - Gesprächsrunden mit den Wochenmarktbeschickern vom 02.02.2015 und den Schaustellern vom 18.05.2015
6uvs/6/6/15 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 16.06.2015 wegen "Information über Apartment-Nutzer/innen Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2015

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1. / uvs/6/1/15. Bauvoranfrage zum Neubau von 3 Wohnhäusern (24 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, zwischen Flachstraße und Kihnstraße durch die Bauherrengemeinschaft xxx, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.07.2015 ö Beschließend 1uvs/6/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Planunterlagen, eingegangen am 23.04.2015 beantragt die xxx in Aschaffenburg den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx zwischen Flachstraße und Kihnstraße in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 28 Stellplätzen.

Die Fragestellung der Bauherren zur Bauvoranfrage lautet:

1.        Kann der Nutzung der o. g. Grundstücke zu reinen Wohnzwecken innerhalb des baurechtlich festgesetzten MI-Gebietes zugestimmt werden – kann also auf die Ansiedlung einer Gewerbeeinheit verzichtet werden?

2.        Kann einer Abweichung von der Schaffung des privaten Grünstreifens mit dem Gebot der Anpflanzung von Bäumen als gliederndes Element zugestimmt werden?

3.        Kann der Tiefgarage mit einer Zufahrt über die Flachstraße zugestimmt werden?

4.        Kann dem Feuerwehrlaufweg zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges von Haus 2 ab der Kihnstraße zugestimmt werden?

5.        Kann einer Aufstellung von Hubrettungsfahren im Straßenraum der Kihn- und Flachstraße zur Rettung von Haus 1 und Haus 3 zugestimmt werden?

6.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ I von 0,381 zugestimmt werden?

7.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ II oberirdisch von 0,524 zugestimmt werden?

8.        Der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ II ober- und unterirdisch von 0,915 zugestimmt werden?

9.        Kann den ermittelten Werten zur GFZ zugestimmt werden?

10.        Kann der Ausbildung von 3 Vollgeschossen entlang der Flachstraße (Haus 3) zugestimmt werden?

11.        Kann der Ausbildung eines Sockels von ca. 1,40 m an der Flachstraße (Haus 3) zugestimmt werden?

12.        Kann dem mittig von Südost nach Nordwest verlaufenden Riegel mit 3 Vollgeschossen (Haus 2) außerhalb der Baugrenze zugestimmt werden?

13.        Kann einer Überschreitung der Abstandsfläche über die Mittelachse (der Straßenmitte) des südlichen Gebäudes an der Kihnstraße zugestimmt werden? Das Gebäude nimmt die Trauf- und Firstkante der angrenzenden Bebauung auf und bezieht sich städtebaulich auf seine Nachbarschaft mit 3 Vollgeschossen und Satteldach, welches im Bebauungsplan rechtlich vorgeschrieben bzw. erlaubt ist.

14.        Kann einer Überschreitung der Nichtvollgeschossigkeit im Dachgeschoss von Haus 1 zugestimmt werden? Dies ist begründet durch den geschoss- bzw. profilgleichen Anbau an das Anwesen Kihnstraße 9 und 11 auf der Fl.-Nr. xxx. In seiner Eigenart folgt das Dachgeschoss dem Satteldachgebot.

15.        Kann dem Schmalseiten-Privileg nach Nordosten an den Giebelwänden der beiden Riegel an der Flach- und Kihnstraße zugestimmt werden?

16.        Kann der Auskragung der Balkone vor die eigentliche Bauflucht zugestimmt werden?

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 08.06.2015 liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 3/22 „Würzburger Straße / Flachstraße / Bessenbacher Weg / Kihnstraße“.

Der Bebauungsplan trifft für die Bereiche entlang der Kihnstraße bzw. der Flachstraße, die durch eine innenliegende private Grünfläche mit Baumpflanzgeboten getrennt sind unterschiedliche Festsetzungen. Diese lauten (u. a.) wie folgt:

Bereich Flachstraße

-        Mischgebiet
-        GRZ 0,4 / GFZ 1,2
-        Vorderes Baufenster mit III. zulässigen Vollgeschossen, hinteres Baufenster mit I. zulässigem Vollgeschoss
-        Offene Bauweise, nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig
-        Vordergebäude mit Satteldach, Dachneigung max. 35 Grad, Rückgebäude mit Flachdach, Traufhöhe max. 4 m

Bereich Kihnstraße

-        Mischgebiet
-        GRZ 0,4 / GFZ 1,0
-        Baufenster mit III. zulässigen Vollgeschossen
-        Geschlossene Bauweise, nur Hausgruppen zulässig
-        Satteldach mit Dachneigung max. 35 Grad

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 08.06.2015 werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

1.        Kann der Nutzung der o. g. Grundstücke zu reinen Wohnzwecken innerhalb des baurechtlich festgesetzten MI-Gebietes zugestimmt werden – kann also auf die Ansiedlung einer Gewerbeeinheit verzichtet werden?

Die Nutzung der Grundstücke zu reinen Wohnzwecken ist zulässig, soweit die zulässige Geschossflächenzahl insgesamt eingehalten wird. Wohnungen sind im Mischgebiet gem. § 6 BauNVO allgemein zulässig, da sich das Baugrundstück im Teil des Mischgebietes befindet, der bereits dominierend wohnbaulich genutzt wird, wird die Ansiedlung von mischgebietsverträglichem Gewerbe planungsrechtlich nicht verlangt. Dies gilt allerdings nur soweit, wie das zulässige Maß der baulichen Dichte (GFZ) eingehalten wird. Sollte eine höhere Ausnutzung angestrebt werden und auch genehmigungsfähig sein, ist zur Wahrung des Gebietscharakters mischverträgliches Gewerbe unterzubringen.

2.        Kann einer Abweichung von der Schaffung des privaten Grünstreifens mit dem Gebot der Anpflanzung von Bäumen als gliederndes Element zugestimmt werden?

Auf die Schaffung des privaten Grünstreifens kann verzichtet werden, wenn ersatzweise wegebegleitend ein etwa flächengleicher Grünstreifen von ca. 240 m² mit einer Mindestbreite von 4 m und Pflanzung von mindestens 7 Laubbäumen erfolgt.

3.        Kann der Tiefgarage mit einer Zufahrt über die Flachstraße zugestimmt werden?
Die Tiefgaragenzufahrt kann an die Flachstraße angebunden werden.

4.        Kann dem Feuerwehrlaufweg zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges von Haus 2 ab der Kihnstraße zugestimmt werden?
Die Sicherstellung des 2. Rettungsweges erfolgt im Fall des Hauses 2 über tragbare vierteilige Steckleitern. Somit genügt grundsätzlich ein Feuerwehrzugang. Dieser ist nach den Richtlinien über Flächen der Feuerwehr (Ausgabe Februar 2007) und der DIN 14090 anzulegen und mit Hinweiszeichen nach der DIN 4066 Größe 210 x 594 mm rechtlich auszuschildern. Aus einsatztaktischen Gründen wird diesem Gebäudeteil eine Hausnummer der Kihnstraße zugewiesen. Seitens der Feuerwehr wird noch darauf hingewiesen, dass Teile des Gebäudes (Haus 2) weiter als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche (Kihnstraße) entfernt sind. Dies kann akzeptiert werden. Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen nicht.

5.        Kann einer Aufstellung von Hubrettungsfahren im Straßenraum der Kihn- und Flachstraße zur Rettung von Haus 1 und Haus 3 zugestimmt werden?
Für die Gebäude 1 und 3 kann der 2. Rettungsweg über Hubrettungsfahrzeuge sichergestellt werden. Auf der öffentlichen Verkehrsfläche Flachstraße ist hierfür eine ausreichende Aufstellfläche vorhanden. Im Bereich der Kihnstraße ist einseitig eine Feuerwehranfahrtszone öffentlich-rechtlich auszuweisen und amtlich zu beschildern. Hierzu ist noch zwingend die Zustimmung des Eigentümers Stadt Aschaffenburg erforderlich.

6.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ I von 0,381 zugestimmt werden?
Der Bebauungsplan setzt für beide Teilbaugebiete eine GRZ von 0,4 fest. Eine GRZ von 0,381 ist planungsrechtlich zulässig.

Hinweis:

Tiefgaragen in baulicher Einheit mit Hochbauten zählen voll zum Hauptgebäude. Gem. § 19 Abs. 4 BauNVO sind sie in die Grundflächenzahl einzurechnen.

7.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ II oberirdisch von 0,524 zugestimmt werden?
Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch Garagen, Stellplätze, Zufahrten, Nebenanlagen, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche um bis zu 50 % überschritten werden. Im vorliegenden Fall also bis zu einer Gesamt-GRZ von 0,6. Die beabsichtigte GRZ II von 0,524 ist planungsrechtlich zulässig.

8.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ II ober- und unterirdisch von 0,915 zugestimmt werden?
Eine Gesamt-GRZ von 0,915 ist gemäß Bebauungsplan planungsrechtlich nicht zulässig. Eine Befreiung hiervon ist dann städtebaulich verträglich, wenn die Tiefgarage auf ihren nicht überbauten Teilen eine intensive Dachbegrünung erhält. Als Ausgleich für den hohen Versiegelungsgrad wird zudem verlangt, dass auch der mit Flachdach geplante Hochbau eine (mindestens) extensive Dachbegrünung erhält.

9.        Kann den ermittelten Werten zur GFZ zugestimmt werden?
Einer Gesamtbruttogeschossfläche von 2.681,30 m² kann zugestimmt werden. Aufgrund der Ungleichverteilung über die beiden Teilbaugebiete ist eine Befreiung von der im Mischgebiet entlang der Kihnstraße festgesetzten GFZ (1,0) erforderlich, weil diese überschritten wird. Dies ist unter der Bedingung möglich, dass die Teilgrundstücke zu einem Baugrundstück verschmolzen werden und dass im Mischgebiet entlang der Flachstraße eine zukünftige isolierte Ausweitung der Bruttogeschossfläche unterbleibt. Eine auf die Teilbaugebiete bezogene Berechnung der GFZ ist im Baugenehmigungsverfahren unter Wahrung der Gesamtobergrenze von 2.706 m² Bruttogeschossfläche vorzulegen.

Hinweis und Begründung hierzu:

Gemäß Bauvoranfrage wird – basierend auf der Gesamtgrundstücksgröße aller Grundstücksteile von 2.676 m² - bei einer Bruttogeschossfläche von 2.681,30 m² eine Gesamt-GFZ von 1,0 erreicht. Insgesamt betrachtet ermöglicht der Bebauungsplan eine solche Ausnutzung. Unter Abzug der privaten Grünfläche ergibt sich ein Gesamtbaugrundstück von 2.676 m². Davon liegen 1.026 m² im Mischgebiet entlang der Kihnstraße mit einer GFZ von 1,0 – hier ist also eine Bruttogeschossfläche von 1.026 m² möglich. Im Mischgebiet entlang der Flachstraße liegen 1.400 m² Grundstücksanteil – bei einer GFZ von 1,2 ist hier eine Bruttogeschossfläche von 1.680 m² erreichbar. Die insgesamt erzielbare Bruttogeschossfläche beträgt also 2.706 m². Beantragt sind 2.681,3 m² Bruttogeschossfläche. Die Überschreitung der festgesetzten GFZ von 1,0 im Mischgebiet entlang der Kihnstraße bedarf einer Befreiung.

10.        Kann der Ausbildung von 3 Vollgeschossen entlang der Flachstraße (Haus 3) zugestimmt werden?
Eine Ausbildung von 3 Vollgeschossen entlang der Flachstraße ist gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan zulässig.

11.        Kann der Ausbildung eines Sockels von ca. 1,40 m an der Flachstraße (Haus 3) zugestimmt werden?
Planungsrechtlich gibt es hierzu keine Einschränkung, sofern die zulässige Zahl der Vollgeschosse eingehalten wird.

12.        Kann dem mittig von Südost nach Nordwest verlaufenden Riegel mit 3 Vollgeschossen (Haus 2) außerhalb der Baugrenze zugestimmt werden?
Dem mittig von Südost nach Nordwest verlaufenden Riegel mit 3 Vollgeschossen (Haus 2) außerhalb der Baugrenze kann unter folgenden Bedingungen zugestimmt werden. Die beabsichtigte Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen ist gravierend und kann nur befreit werden, wenn keine nachbarschützenden Belange berührt werden (insbesondere Einhaltung von Abstandsflächen im Blockinneren), wenn das Maß der baulichen Dichte hinsichtlich der Gesamt-GFZ eingehalten wird und wenn die entfallende innere private Grünfläche adäquat ersetzt wird. Hinsichtlich der Befreiung von der festgesetzten inneren privaten Grünflächen werden zudem folgende Auflagen erteilt:

1.        Anlage einer Grünfläche mit eingebettetem Weg entlang der nordöstlichen Grenze des Baugrundstücks in einer Breite von mindestens 7 m vor Haus 2 (siehe Nr. 2).
2.        Einräumung eines grundbuchlich zu sichernden Wegerechts zwischen Kihn- und Flachstraße für die Allgemeinheit (siehe Nr. 2).
3.        Anlage einer (von) Pflanzfläche(n) vor Haus 2 in einer Größe von mindestens 175 m² und Pflanzung von mindestens 7 großkronigen Laubbäumen auf diesen Flächen (siehe Nr. 2).
4.        Die nach Nordosten gerichteten Giebelseiten von Haus 1 und Haus 3 müssen aus stadtgestalterischen Gründen im EG, 1. OG und 2. OG als Fassade z. B. mit Fenstern durchgestaltet sein.

13.        Kann einer Überschreitung der Abstandsfläche über die Mittelachse (der Straßenmitte) des südlichen Gebäudes an der Kihnstraße zugestimmt werden? Das Gebäude nimmt die Trauf- und Firstkante der angrenzenden Bebauung auf und bezieht sich städtebaulich auf seine Nachbarschaft mit 3 Vollgeschossen und Satteldach, welches im Bebauungsplan rechtlich vorgeschrieben bzw. erlaubt ist.
Soweit die festgesetzten Baugrenzen und die maximal zulässige Geschossigkeit eingehalten werden, ist dies planungsrechtlich zulässig, da der Bebauungsplan im Sinne des Art. 6 Abs. 5 BayBO die Anwendung der Abstandsflächenvorschriften nicht anordnet.

14.        Kann einer Überschreitung der Nichtvollgeschossigkeit im Dachgeschoss von Haus 1 zugestimmt werden? Dies ist begründet durch den geschoss- bzw. profilgleichen Anbau an das Anwesen Kihnstraße xxx und xxx auf der Fl.-Nr. xxx. In seiner Eigenart folgt das Dachgeschoss dem Satteldachgebot.
Einer Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt unter der Bedingung, dass sich die Vollgeschossigkeit im Dach allein durch den deckungsgleichen Anbau an den benachbarten Gebäudebestand ergibt und nicht etwa durch eine größere Bautiefe, großvolumige Dachaufbauten oder ähnlichem.

15.        Kann dem Schmalseiten-Privileg nach Nordosten an den Giebelwänden der beiden Riegel an der Flach- und Kihnstraße zugestimmt werden?
Dem Schmalseiten-Privileg nach Nordosten an den beiden Giebelwänden der beiden Riegel an der Flach- und Kihnstraße kann zugestimmt werden.

16.        Kann der Auskragung der Balkone vor die eigentliche Bauflucht zugestimmt werden?
Der Auskragung der Balkone vor die eigentliche Bauflucht kann zugestimmt werden unter der Bedingung, dass sie mindestens 2 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie wahren und darüber hinaus „untergeordnetes Bauteil“ im Sinne der BayBO bleiben (= maximales Auskragen 1,50 m, maximale summierte Gesamtbreite 5,00 m, bei gleichzeitig maximal 1/3 der Hausbreite). Unter diesen Umständen fallen auch keine Abstandsflächen an, obwohl durch die Balkone die festgesetzte Baugrenze überschritten wird.

Die weiteren planungsrechtlichen bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Zustimmung gebeten, dass die Verwaltung den entsprechenden Bauvorbescheid entsprechend dem Beschlussvorschlag erlässt.

.Beschluss:

I.
Die Bauvoranfrage zum Neubau von 3 Wohnhäusern (24 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, zwischen Flachstraße und Kihnstraße durch die xxx, Aschaffenburg, wird wie folgt beantwortet:
1.        Kann der Nutzung der o. g. Grundstücke zu reinen Wohnzwecken innerhalb des baurechtlich festgesetzten MI-Gebietes zugestimmt werden – kann also auf die Ansiedlung einer Gewerbeeinheit verzichtet werden?
Auf die Ansiedlung einer Gewerbeeinheit kann verzichtet werden.
2.        Kann einer Abweichung von der Schaffung des privaten Grünstreifens mit dem Gebot der Anpflanzung von Bäumen als gliederndes Element zugestimmt werden?
Auf die Schaffung des privaten Grünstreifens kann verzichtet werden, wenn ersatzweise wegebegleitend ein etwa flächengleicher Grünstreifen von ca. 240 m² mit einer Mindestbreite von 4 m und Pflanzung von mindestens 7 Laubbäumen erfolgt.
3.        Kann der Tiefgarage mit einer Zufahrt über die Flachstraße zugestimmt werden?
Die Tiefgaragenzufahrt kann an die Flachstraße angebunden werden.
4.        Kann dem Feuerwehrlaufweg zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges von Haus 2 ab der Kihnstraße zugestimmt werden?
Die Sicherstellung des 2. Rettungsweges erfolgt im Fall des Hauses 2 über tragbare vierteilige Steckleitern.
5.        Kann einer Aufstellung von Hubrettungsfahrzeugen im Straßenraum der Kihn- und Flachstraße zur Rettung von Haus 1 und Haus 3 zugestimmt werden?
Für die Gebäude 1 und 3 kann der 2. Rettungsweg über Hubrettungsfahrzeuge sichergestellt werden.
6.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ I von 0,381 zugestimmt werden?
Eine GRZ von 0,381 ist planungsrechtlich zulässig.
7.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ II oberirdisch von 0,524 zugestimmt werden?
Eine GRZ II von 0,524 ist planungsrechtlich zulässig.
8.        Kann der Ausnutzung im Gesamten mit einer GRZ II ober- und unterirdisch von 0,915 zugestimmt werden?
Eine Gesamt-GRZ von 0,915 ist gemäß Bebauungsplan planungsrechtlich nicht zulässig. Eine Befreiung hiervon ist dann städtebaulich verträglich, wenn die Tiefgarage auf ihren nicht überbauten Teilen eine intensive Dachbegrünung erhält. Als Ausgleich für den hohen Versiegelungsgrad wird zudem verlangt, dass auch der mit Flachdach geplante Hochbau eine (mindestens) extensive Dachbegrünung erhält.
9.        Kann den ermittelten Werten zur GFZ zugestimmt werden?
Einer Gesamtbruttogeschossfläche von 2.681,3 m² kann zugestimmt werden.
10.        Kann der Ausbildung von 3 Vollgeschossen entlang der Flachstraße (Haus 3) zugestimmt werden?
Eine Ausbildung von 3 Vollgeschossen entlang der Flachstraße ist gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan zulässig.
11.        Kann der Ausbildung eines Sockels von ca. 1,40 m an der Flachstraße (Haus 3) zugestimmt werden?
Planungsrechtlich gibt es hierzu keine Einschränkung, sofern die zulässige Zahl der Vollgeschosse eingehalten wird.
12.        Kann dem mittig von Südost nach Nordwest verlaufenden Riegel mit 3 Vollgeschossen (Haus 2) außerhalb der Baugrenze zugestimmt werden?
Dem mittig von Südost nach Nordwest verlaufenden Riegel mit 3 Vollgeschossen (Haus 2) außerhalb der Baugrenze kann unter folgenden Bedingungen zugestimmt werden. Die beabsichtigte Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen kann befreit werden, wenn keine nachbarschützenden Belange berührt werden (insbesondere Einhaltung von Abstandsflächen im Blockinneren), wenn das Maß der baulichen Dichte hinsichtlich der Gesamt-GFZ eingehalten wird und wenn die entfallende innere private Grünfläche adäquat ersetzt wird. Hinsichtlich der Befreiung von der festgesetzten inneren privaten Grünflächen werden zudem folgende Auflagen erteilt:
Auflagen:
1.        Anlage einer Grünfläche mit eingebettetem Weg entlang der nordöstlichen Grenze des Baugrundstücks in einer Breite von mindestens 7 m vor Haus 2 (siehe Nr. 2).
2.        Einräumung eines grundbuchlich zu sichernden Wegerechts zwischen Kihn- und Flachstraße für die Allgemeinheit (siehe Nr. 2).
3.        Anlage einer (von) Pflanzfläche(n) vor Haus 2 in einer Größe von mindestens 175 m² und Pflanzung von mindestens 7 großkronigen Laubbäumen auf diesen Flächen (siehe Nr. 2).
4.        Die nach Nordosten gerichteten Giebelseiten von Haus 1 und Haus 3 müssen aus stadtgestalterischen Gründen im EG, 1. OG und 2. OG als Fassade z. B. mit Fenstern durchgestaltet sein.
13.        Kann einer Überschreitung der Abstandsfläche über die Mittelachse (der Straßenmitte) des südlichen Gebäudes an der Kihnstraße zugestimmt werden? Das Gebäude nimmt die Trauf- und Firstkante der angrenzenden Bebauung auf und bezieht sich städtebaulich auf seine Nachbarschaft mit 3 Vollgeschossen und Satteldach, welches im Bebauungsplan rechtlich vorgeschrieben bzw. erlaubt ist.
Soweit die festgesetzten Baugrenzen und die maximal zulässige Geschossigkeit eingehalten werden, ist dies planungsrechtlich zulässig, da der Bebauungsplan im Sinne des Art. 6 Abs. 5 BayBO die Anwendung der Abstandsflächenvorschriften nicht anordnet.
14.        Kann einer Überschreitung der Nichtvollgeschossigkeit im Dachgeschoss von Haus 1 zugestimmt werden? Dies ist begründet durch den geschoss- bzw. profilgleichen Anbau an das Anwesen Kihnstraße xxx und xxx auf der Fl.-Nr. xxx. In seiner Eigenart folgt das Dachgeschoss dem Satteldachgebot.
Einer Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt unter der Bedingung, dass sich die Vollgeschossigkeit im Dach allein durch den deckungsgleichen Anbau an den benachbarten Gebäudebestand ergibt und nicht etwa durch eine größere Bautiefe, großvolumige Dachaufbauten oder ähnlichem.
15.        Kann dem Schmalseiten-Privileg nach Nordosten an den Giebelwänden der beiden Riegel an der Flach- und Kihnstraße zugestimmt werden?
Dem Schmalseiten-Privileg nach Nordosten an den beiden Giebelwänden der beiden Riegel an der Flach- und Kihnstraße kann zugestimmt werden.
16.        Kann der Auskragung der Balkone vor die eigentliche Bauflucht zugestimmt werden?
Der Auskragung der Balkone vor die eigentliche Bauflucht kann zugestimmt werden unter der Bedingung, dass sie mindestens 2 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie wahren und darüber hinaus „untergeordnetes Bauteil“ im Sinne der BayBO bleiben.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. / uvs/6/2/15. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 41 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schneidmühlweg 5 durch die Fa. CO-Wohnbau GmbH, Glattbach, BV-Nr. 20150164

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.07.2015 ö Beschließend 2uvs/6/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 15.06.2015 und 22.06.2015 beantragt die Fa. CO-Wohnbau GmbH, xxx, den Neubau eines Wohnhauses mit 41 WE auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, xxx.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Wohnhauses. Errichtet wird ein Wohnhaus mit 3 und teilweise 4 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss. Die geplanten Wohnungen haben alle eine Wohnfläche von weniger als 100,00 m². Von den Stellplätzen werden 43 in der Tiefgarage und 2 Stellplätze im Vorgarten am Schneidmühlweg nachgewiesen. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 22.06.2015 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes. Dieser Baulinienplan Nr. 40 regelt die Baulinien, Baugrenzen, Geschossflächenzahl (1,5) und die Geschossigkeit (1/3/4 Vollgeschosse).

Nachdem nur ein einfacher Bebauungsplan vorliegt, ist die Zulässigkeit i. V. mit § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp Mischgebiet. Das Vorhaben ist nach seiner Nutzungsart allgemein zulässig. Die vorhandene umgebende Bebauung ist als offene bzw. geschlossene Bauweise vorhanden. Die überbaute Grundstücksfläche beträgt ca. 60 % bis ca. 970 m². Die vorhandene Anzahl der Vollgeschosse beträgt 2 – 4 Vollgeschosse zzgl. des Dachgeschosses. Von den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes sind folgende Befreiungen erforderlich:

1.        Überschreitung der Baugrenze zur Bernhardstraße durch das Gebäude um ca. 3,00 m.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Baulinienplanes für die Überschreitung der Baugrenze zur Bernhardstraße durch das Gebäude um ca. 3,00 m kann aus stadtplanerischer Sicht erteilt werden.

Die geplante Eckbebauung des Gebäudes (umlaufendes Gebäudes / Dach, Balkone als Loggien im Baukörper integriert) stellt eine städtebaulich sinnvolle Lösung für den baulichen Umgang mit dem Eckgrundstück dar. Durch die Baugrenzenüberschreitung wird das gegenüberliegende Gebäude Schneidmühlweg 7 sowie das städtische Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt, weshalb die Überschreitung der Baugrenze städtebaulich vertretbar ist.

2.        Überschreitung der Baugrenze zum Schneidmühlweg durch Vorbauten ab dem 1. OG um ca. 50 cm.

Die Überschreitung der Baugrenze ist städtebaulich vertretbar, da das städtebauliche Erscheinungsbild des Gebäudes durch die Vorbauten nicht nachteilig beeinträchtigt wird.

3.        Überschreitung der Baugrenzen zum städtischen Grundstück Fl.-Nr. 1839/20 durch Balkone um ca. 1,20 m.

Diese Befreiung kann aus stadtplanerischer Sicht erteilt werden, weil die Überschreitung für das städtebauliche Erscheinungsbild nicht nachteilig ist und nach § 23 Abs. 3 BauNVO ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden kann.

4.        Überschreitung der Baugrenze um ca. 2,00 m durch die Tiefgarage, die ca. 1,50 m über OK Gelände liegt, zur städtischen Fläche, Fl.-Nr. 1839/20.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Baulinienplanes für die Baugrenzenüberschreitung durch die Tiefgarage kann aus stadtplanerischer Sicht erteilt werden, da entlang des städtischen Grundstücks, Fl.-Nr. 1839/20 eine Pflanzfläche hergestellt wird.

5.        Überschreitung der maximalen Bautiefe von 12,00 m von der Bernhardstraße durch die dreigeschossige Bebauung um ca. 1,00 m durch das Haus und ca. 3,00 m durch die Balkone.

Die Befreiung kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden. Die Überschreitung der maximalen BAutiefe von ca. 12,00 m durch die dreigeschossige Bebauung um ca. 1,00 m – 3,00 m (Haus und Balkone), kann aus planungsrechtlicher Sicht erteilt werden, weil sich die geplante Bautiefe in die umliegende Bebauung, die ähnliche Bautiefen aufweist (z. B. einige Gebäude entlang der Behlenstraße), einfügt und das städtebauliche Erscheinungsbild nicht benachteiligt wirkt und städtebaulich vertretbar ist.

Die geplanten Fahrradabstellplätze sind um insgesamt 7 weitere Fahrradabstellplätze zu erweitern. Bei diesen insgesamt 7 zusätzlichen Fahrradabstellplätzen handelt es sich um zwei notwendige Fahrradabstellplätze und um 5 Fahrradabstellplätze für Besucher. Die notwendigen Fahrradabstellplätze im Freien sind zu überdachen. Die Besucherfahrradabstellplätze sind in der Nähe der Hauseingänge nachzuweisen.

Die Freiflächen entsprechend dem Freiflächengestaltungsplan sind außerhalb der Tiefgarage als echte Grünflächen - kein Kies, kein Schotter - zu gestalten. Das Tiefgaragendach jenseits der Terrassen ist mit einer Erdüberdeckung von mindestens 50 cm zu gestalten und intensiv zu begrünen.

Für die Herstellung der Außenanlage wird eine Sicherheitsleistung von 3.000,00 € vorgeschlagen, für die Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Sicherheitsleistung von 3.000,00 € vorgeschlagen.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Fa. CO-Wohnbau GmbH, xxx zum Neubau eines Wohnhauses mit 41 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück xxx, Gemarkung xxx, xxx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Sachbehörden und Stellen beachtet werden.
Befreiungen / Auflagen:
1.        Von der Überschreitung der Baugrenze zur Bernhardstraße um ca. 3,00 m wird eine Befreiung erteilt.
2.        Von der Überschreitung der Baugrenze zum Schneidmühlweg durch Vorbauten ab dem 1. OG um ca. 0,50 m wird eine Befreiung erteilt.
3.        Von der Überschreitung der Baugrenzen zur städtischen Fläche, Fl.-Nr. 1839/20 durch Balkone um ca. 1,20 m wird eine Befreiung erteilt.
4.        Von der Überschreitung der Baugrenze um ca. 2,00 m durch die Tiefgarage, die ca. 1,50 m über OK Gelände blickt zur städtischen Fläche, Fl.-Nr. 1839/20 wird eine Befreiung erteilt.
5.        Für die Überschreitung der maximalen Bautiefe von ca. 12 m von der Bernhardstraße durch die dreigeschossige Bebauung um ca. 1,00 m durch das Haus und ca. 3,00 m durch die Balkone wird eine Befreiung erteilt.
6.        Die geplanten Fahrradabstellplätze sind um 2 notwendige Fahrradabstellplätze zu erweitern. Die notwendigen Fahrradabstellplätze im Freien sind zu überdachen. Zusätzlich sind 5 Fahrradabstellplätze für Besucher auszuweisen. Diese Fahrradabstellplätze sollen in der Nähe der Hauseingänge errichtet werden.
7.        Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Sicherheitsleistung von 3.000,00 € festgesetzt.
8.        Zur Sicherung der Herstellung der Außenanlage wird eine Sicherheitsleistung von 3.000,00 € festgesetzt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. / uvs/6/3/15. Errichtung von Freischankflächen und Nutzungsänderung von Wohnung zu Betriebswohnung auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Schlossgasse 10 in Aschaffenburg durch xxx und xxx, xxx, BV-Nr. 20150176

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.07.2015 ö Beschließend 3uvs/6/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Vortrag in der Sitzung.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der bis zum 31.12.2016 befristeten Baugenehmigung an xxx, zur Errichtung von Freischankflächen auf öffentlichem Verkehrsgrund und Nutzungsänderung von Wohnung zu Betriebswohnung auf den Grundstücken, Fl.-Nr. xx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Schlossgasse xx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Der Abweichung von § 4 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung durch die Einrichtung einer Sondernutzungsfläche im Randbereich des benachbarten Theatergebäudes wird zugestimmt.

Auflage:
Die Nutzung der Freischankflächen auf der öffentlichen Verkehrsfläche kann nur in Anspruch genommen werden, wenn und solange eine Erlaubnis nach den Regeln der Sondernutzungssatzung erteilt wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / uvs/6/4/15. 3. Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.07.2015 ö Beschließend 4uvs/6/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

BMU*-Förderung für Klimaschutzmanager:
Kraft Stadtratsbeschluß wurde zum 01.05. 2013  - für den begrenzten Förderzeitraum von 3 Jahren im Rahmen des Förderprogramms - eine neue Ingenieursstelle geschaffen.
Basis für die Förderung eines Klimaschutz-managers durch den Bund ist der Stadtrats-beschluss zur Umsetzung des „Integrierten Energie- und Klimakonzeptes Bayerischer Untermain“, das gemeinsam mit den Akteuren der Region unter fachlicher Begleitung von B.A.U.M.-Consult München erarbeitet wurde.        
Die Klimaschutzmanger-Förderung durch das Bundes-Umweltministerium (BMU) beträgt 65% für die ersten drei Jahre (Personalkosten), zuzgl. Förderungen für die Vergabe von Aufträgen und Dienstreisen sowie bis zu 250.000 € für eine Ausgewählte Maßnahme.        

Aufgaben des Klimaschutzmanagers:        
Die Aufgaben des Klimaschutzmanager ergeben sich aus dem Energie- und Klimakonzept. Schon im Förderantrag sowie im Zuwendungsbescheid des  Bundes wurden 30 einzelne Projekte zur Erreichung der Aschaffenburger Klimaziele ausgewählt. Zwischenzeitlich wurden weitere Projektideen erkannt und aufgegriffen. Dadurch ist die Zahl der Projekte, Teilprojekte oder Projektbeteiligungen auf über 50 angewachsen.
Diese 50 Projekte gliedern sich in zehn Hauptgruppen:
1.        "Regionale  Energie-Agentur"
Aufbau, regionale Zusammenarbeit Projekte + Netzwerk
2.        "Modell für nachhaltigen solaren Städtebau“ 
Beispiel Nilkheim und klima-freundliche Grundstücksverkäufe
3.        "Kommunale Liegenschaften“
energetische Optimierung und klima-freundliche Entwicklung
4.        „Unterstützung der privaten Haushalte bei ihrer energetischen Sanierung“
Beratungen
5.        "Aufbau der Beratungskaskade“
Netzwerk - Schulungen
6.        „Unterstützung regionaler Initiativen zur Mobilisierung Erneuerbarer Energien“
7.        "Kampagnen – Öffentlichkeitsarbeit“
8.        "Unterstützung der Mobilitätswende"
Kampagnen, Projekte
9.        "Klimafreundlicher Behörden-Fuhrpark"
10.        "Energie-Controlling und Zertifizierung“
Energie-Controlling eigener Liegenschaften; Energie-Controlling und -Monitoring Stadt Aschaffenburg, Zertifizierung
* BMU:  seit 2013: BMUB (=Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit). Das Klimaschutz-Förder-programm des BMUB wird abgewickelt durch ein vom Ministerium beauftragten Projektträger: Projektträger Jülich (PTJ);

Dritter Zwischenbericht des Klimaschutzmangers: 
Ausgewählte Klimaschutzprojekte der Stadt Aschaffenburg
1.)        Gemeinsame regionale Projekte:        
Der Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg stimmt die gemeinsamen regionalen Projekte mit den Klimaschutzmanagern des Landkreises Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg sowie mit der Energieagentur Bayerischer Untermain ab. Diese sind z.B.:
?        Photovoltaik:  „500-Dächer-Programm“ (www.500-daecher.de)        
Ziel: Erhöhung der Zahl an PV-Anlagen in der Stadt Aschaffenburg und in der Region.        
Ansatz: Kampagne insbesondere für angepasste Eigenverbrauch-Anlagen und mehr Solarspeicher. Start des Werbe-Projektes April 2014;        
Abstimmung mit regionalen Partnern – Motto: „Aus der Region – für die Region“.                
Ergebnis/Projektvalidierung: Keine Erfassung möglich - nur Trendvergleich mit Bundeszahlen.
?         Beteiligung an der Bayerischen Klimaschutzwoche        
Ziel: Öffentlichkeitsarbeit – Bewusstseinsbildung        
Organisierte Aktionen durch den Klimaschutzmanager zu Klimaschutz-Leuchtturm-Projekten in der Stadt Aschaffenburg.        

?        Wanderausstellung –  „Regenerative Energien“        
Ziel: Öffentlichkeitsarbeit – Bewusstseinsbildung        
Auftakt der Wanderausstellung 2014 im Rathaus Aschaffenburg;        

?        Regionales Solarpotentialkataster        
Ziel: Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung durch eine geplante Kampagne - als Ergänzung zum 500-Dächer-Programm (weil in dieser Region und insbesondere in der Stadt Aschaffenburg der Bereich PV das größte Potential der Erneuerbaren-Energien hat.        
Zwischenergebnis:
o        Planung, regionale Abstimmung,
o        Klärung der Datenschutz-Rechtslage in Bayern
o        Beschluss, Haushaltsmittelsicherung        
o        Angebotseinholung, Vergabeempfehlung: http://solar.tetraeder.com/de/referenzen-3/        
(Evtl. erste Region mit Solarpotentialkataster in Süddeutschland)        

?        Mobil.Pro.Fit.®    (www.mobilprofit.de/)        
Ziel: Einbindung von KMU in das Projekt einer Gruppenzertifizierung zur Mobilität. Erster Zielabschnitt: Raum Aschaffenburg. Dabei sollen für die Zertifizierung sowohl der eigene Fahrzeugpark als auch die Arbeitswege der Mitarbeiter analysiert und optimiert werden.        
Zwischen-Ergebnisse:
?        Im Juni 2014: Info-Veranstaltung für KMU im Martinushaus Aschaffenburg;
?        Bis Ende 2014 noch nicht genügend Teilnehmer im Raum Aschaffenburg;
Darum Ausdehnung der Werbung auf die Gesamt-Region
?        Ausblick/Plan:  Start im Sommer 2015        
www.mobilprofit.de/Modellregion_Bayerischer_Untermain.html

2.) Nachhaltiger solarer Städtebau        
Hauptprojekt: Neubaugebiet Nilkheimer Anwandeweg                
Mit 27ha ist das Neubaugebiet „Anwandeweg“ sehr groß und bleibt auf lange Zeit das größte Neubaugebiet der Stadt Aschaffenburg (davon gut 1/3 im Eigentum der Stadt Aschaffenburg.)        
Ziel: Es gilt schon in der Planung die Klimaschutz-Potentiale zu nutzen für ein neues klimaschutzgerechtes Stadtteilgebiet. Der Klimaschutzmanager wirkte dabei im Wesentlichen auf die beiden folgenden Optimierungsschritte:        
1.        Energiekonzept: Prüfung der Einbindung an ein nahe gelegenes Nahwärmenetz und andere leitungsgebundenen Energieträgern sowie Kraft-Wärme-Kopplung (Rechtsgutachten über Möglichkeiten der Konzepte u.a. mit Anschluss- und Benutzungszwang).        
2.        Solarisationskonzept: Eine Plan-Optimierung auf Basis einer Solarpotential-Analyse („Solarisation“ / Fachbüro Dr. Goretzki). Dadurch wurde ein deutlich besseres solar-energetisches Ergebnis für das Plangebiet erarbeitet und vorgeschlagen.        
Diese sind jeweils Verbesserungen von:        
o        Passive solare Wärmebilanz,
o        Besonnungsqualität,
o        Solarthermie-Potential,
o        Photovoltaik-Potential,
o        Primärenergiebilanz        
Alle Ergebnisse wurden mit der „Energie und Klimaschutz-Kommission“ diskutiert und die Planung optimiert. Ziel sind neben der optimierten Gesamtplanung zusätzliche „Klimaschutz-Muster-Cluster“ (mit städtischen Grundstücken und privatrechtlichen Vorgaben wie Energie-Standard, E-Mobilität, Car-Sharing, Begrünung im Rahmen der Klima-Anpassung).        
Aktueller Stand: Der Bebauungsplan wurde am 17.11.2014 beschlossen. Details sind erst nach der Umlegung planbar (2016). Das Baugebiet wird sich flexibel zeitlich und räumlich in Teilabschnitten entwickeln. Die Bebauung erfolgt ab 2018;        
Eine reale Klimaschutz-Validierung des Konzeptes ist somit erst nach Jahren möglich. Trotzdem gilt: Da insgesamt im Plangebiet  - je nach Wohnungsdichte -  voraussichtlich ca. 750 Wohnungen entstehen können, wird mit dem optimierten Konzept eine deutliche CO2-Reduktion gegenüber einem nicht-optimierten Konzept zu erwarten sein.

3.)         Projekte  „Kommunale Liegenschaften“        
Ziel: Einhaltung der beschlossenen CO2-Einsparziele bei kommunalen Liegenschaften – insbesondere aufgrund der Vorbildfunktion.  Hier prüft der Klimaschutzmanager die Einhaltung der Energie-Beschlüsse: Die beschlossenen Standards sind u.a.: Der Passivhausstandard für alle Neubauten ist zu prüfen – ansonsten immer mindestens 25% unter gültiger EnEV.
Zwischenergebnisse am Beispiel der wichtigsten Projekte        :
Drei Muster-Liegenschaften
1.        Rathaus (Sanierung)        
Das von der Bundesstiftung Umwelt geförderte und bei der „Woche der Umwelt“ im Schloss-Bellevue (Berlin) als Vorzeigekonzept präsentierte Energiekonzept der Rathaussanierung hatte sich verzögert, geht nun aber in den nächsten Bauabschnitt.        
sieheà http://www.aschaffenburg.de/upl_files/b/bh/dbu-broschuereRathaus.pdf        
Stand 2014: Ausführungsplanung Bauabschnitt /  Dachsanierung        
Plan 2015: Sanierung des Daches im Nebenbau;        
CO2-Einsparziel / Ausblick:  Laut Studie ergeben sich über 70% Primärenergieeinsparungen nach der Gesamtsanierung. Im Vergleich zur zwingenden Klimatisierung ergibt das Konzept eine CO2-Reduktion von 480 Tonnen / Jahr. Dieser Berechnungswert wird sich durch das geänderte Biomasse-Nahwärmenetz noch verändern – d.h. voraussichtlich sogar verbessern, sofern im Zusammenhang mit der erforderlichen Gebäude-Kühlung eine Kombination mit Solarstrom auf dem Flachdach möglich ist.

2.        Kronberg-Gymnasium  (Sanierung und neues Gebäude)
a.        Stand 2014: Ausführungsplanung der Gebäudesanierung        
(Ziel-Standard: 25% besser als Neubau nach EnEV;
b.        2014: Ausführungsplanung des neuen Gebäudetraktes in Passivhaus-Standard        
c.        2015: Bau des neuen Gebäudetraktes im Passivhausstandard; Zum Standard-Controlling wurde durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz das Büro Passivhaus-Dienstleistungs-GmbH Darmstadt beauftragt.        

3.        Berufsschule II        (Sanierung und neue Aufstockung)        
Im Jahr 2014:  Planungsabschluss (Ziel für den Sanierungs-Standard: 25% besser als Neubau-Standard nach EnEV), Ausschreibung und Auftragsvergabe;        
Stand 2015:  Sanierung und Aufstockung nach den erhöhten Energiestandards.        
Zusätzlich Beginn der Wirtschaftlichkeitsprüfung (mit Messung neuer Stromlastgänge) für eine PV-Eigenstromanlage als Vorbereitung für die Haushaltsplanung und einen Stadtratsbeschluss.

Kraftwärmekopplung - Nahwärmenetze
1.        BHKW-Potential:        
In guter Zusammenarbeit des Klimaschutzmanagers mit dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und der AVG ist der Bestand mit 18 Mini-BHKW bereits sehr hoch. Die Effizienz der bestehenden Anlagen muss nun weiter kontrolliert und gesteigert werden.        
Außerdem wurden im Jahr 2014 BHKW-Erweiterungspotentiale geprüft.         
Ergebnis:        Das BHKW-Potential ist nahezu erschlossen. Klimaschutz-Vorrang bei weiteren Planungen haben zunächst die Potentiale der neuen angedachten Nahwärmenetze. Sollte dabei beispielsweise die Stadthalle angeschlossen werden, könnte das dort bereits bestehende BHKW ggf. in ein anderes Gebäude verlegt werden (z.B. Musikschule).        

2.        Bio-Masse-Heizzentrale Fröbelschule        
Die Auftragsvergabe für eine Konzepterstellung wurde 2014 an ein Fachbüro vergeben. Auslöser ist die Idee, die vollkommen veraltete und anfällige Heizungsanlage nicht 1:1 durch eine neue zu ersetzten, sondern die Chance für neues Konzeptes mit regenerativen Energien prüfen zu lassen und ggf. entsprechende Bundesförderungen zu nutzen.                
Konzept-Ergebnisse:
a.        CO2-Einsparung von deutlich über 80% sind möglich – aber die Investkosten einer modernen Biomasse-Heizung sind sehr hoch.
b.        Förderantrag gestellt bei ptj für das Programm: Ausgewählte Maßnahme des Klimaschutzmanagers. Der Förderprüfer hat eine Planungsänderung eingefordert. Die Prüfung der Änderungsplanungen stehen noch aus.        
Laufende Planungen: Nach Endausbau des Konzeptes liegt die prognostizierte jährliche CO2 Einsparung bei ca. 290 Tonnen pro Jahr; Angedachter Sanierungszeitpunkt: Sommerferien 2016;        
Die Finanzierung (über mehrere Jahre) ist fast vollständig aus den Mitteln des „Internen-Energie-Einspar-Contracting“ des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz und der Bundesförderung angedacht (zusammen ca. 520.000€).  Ein kleiner, nicht geförderter Teil davon gehört zum Bereich Bauunterhalt.

3.        Bio-Masse-Heizzentrale Stadtgärtnerei Nilkheimer-Hof        
Im Jahr 2014 erfolgte die Auftragsvergabe für Konzepterstellung. Das Konzeptergebnis ist für August 2015 vorgesehen. Die Idee ist ähnlich wie bei der Fröbelschule: suche nach neuen Lösungen.
4.        Nahwärme für Schulen, Privathäuser und Bereich Altstadt aus Bio-Masse-KWK:        
Ziel: Ausbau der Nahwärmeversorgung mit Biomasse und Kraftwärmekopplung (KWK).        
Zwischenergebnis 2014: Hauptakteur ist die AVG. Durch die Wärmeauskoppelung des BMHKW (Biomasse-Heizkraftwerk) zum HW Leider wurden im Jahr 2014 rd, 97 % der benötigten Wärme für das Wärmeversorgungsgebiet Leider substituiert. Hierdurch werden nun ca. 11.500 MWh Erdgas eingespart (bezogen auf die Wärmeabnahmemenge von ca. 13.500 MWh, Jahr 2014) und ca. 3.000 Tonnen CO2 Emissionen vermieden.                
Ausblick: Bei der weiteren Erstellung eines zusätzlichen Nahwärme-Konzeptes Oberstadt mit Wärme durch das Biomasse-Heizkraftwerk (in Arbeit), steht das Schloß und das Rathaus mit anliegenden Gebäuden im besonderen Fokus.        
Zum Rathaus wurde das vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz ausgearbeitete und bereits bestehende Energiekonzept durch ein Fachbüro neu bewertet. Die angedachte Nahwärme und das Kühlkonzept wurde mit dem bestehenden Konzept verglichen: Wirtschaftlichkeit, Energie und CO2-Bilanz. Weitere Prüfungen sind in Arbeit.        
Erste Hochrechnungen:        
- Bauzeiten 2015-2019;        
- Der Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien wird vsl. über 80 % betragen;        
- Der Primärenergiefaktor (PE-Faktor) wird voraussichtlich kleiner 0,2 sein;        
- Durch die Anbindung der öffentlichen Gebäude der Oberstadt an die Wärmeleitung, bei einem prognostizierten Deckungsgrad bzw. Substitution des Erdgases von ca. 80 %, wäre nach Endausbau die prognostizierte jährliche CO2 Einsparung ca. 1.000 Tonnen pro Jahr?        
1Quelle: AVG Beschlussvorschlag Integriertes Energiekonzept Oberstadt Stadt Aschaffenburg 20.05.2014.;

Schulung Verantwortlicher – Qualitätsmanagement        
Ziel: Energie-Einsparung durch Bewusstseinsbildung, Verhaltens- und Regelungs-Optimierung.        
1.        Aschaffenburger Architekten-Symposien        
im Rahmen des Klimaschutzmanager-Netzwerks Architekten &Berater;        

Zielgruppe: Architekten, Energiebeauftragte und Klimaschutzmanager der Bauverwaltungen (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg sowie Staatl. Hochbauamt) sowie freie Architekten und Energieberater;        

Veranstaltungsort: Rathaus Aschaffenburg – Sitzungssaal-Gebäude- Großer Saal        

Veranstaltungen und Themen:
a.        Mittwoch 11.12. 2013  um 14:30 Uhr;        
1. Öffentliche Gebäude energetisch hocheffizient und wirtschaftlich sanieren und bauen;        
2. Wesentliche Änderungen der EnEV 2014        
Referentin: Frau Pia Regner, Dipl.-Ing. (FH) vom Büro ING+ARCH        
Einleitung und Moderation: Klimaschutzmanager;        

b.        Mittwoch 11. März 2015 14:00 Uhr        
Dämmung, alternativlos oder Skandal        ?        
1.Referent:  Dipl.-Ing. Werner Eicke-Hennig - Institut Wohnen und Umwelt in Darmstadt;        
2.Referent: Joachim Hoos, Brandamtmann im Amt für Brand- und Katastrophenschutz;        
Einleitung: Marc Busse, Amtsleiter im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz;        
Moderation: Bürgermeister Jürgen Herzing        

Bewertung/Zwischenergebnisse: Hohes Publikumsinteresse und rege abschließende Diskussionsrunde. Besucherzahl >40;        

c.        Planungen/Vorbereitungen für 2016 (Februar):        
Artenschutz an Gebäuden        
Baumaßnahme (wie Dämmung) im Einklang mit dem neuen Artenschutzrecht        
Angedachte Referenten:        
-Claudia Beyer und Peter Krämer  / Regierung von Unterfranken        
-Techniker aus der Dämmstoffindustrie        

2.        Hausmeisterschulung Energieeinsparung:        
Ergebnis: Im Jahr 2014 wurde die speziellen Energieschulung der Jahre 2012 und 2013 nicht weitergeführt, weil zunächst ein neues Anschluss-Konzept erstellt werden muss.        

3.        Qualitätsmanagement
(Ökoprofit an städtischen Gebäuden – insbesondere an Schulen)        

Ergebnisse:
a.        Öko-Profit-Anschluss-Zertifizierung Rathaus und Bauhof        
Ergebnisse im Rathaus z.B.: Sitzungsgebäude auf LED umgerüstet, alle Kühlschränke im gesamten Rathaus erfasst und ausgetauscht durch moderne  3Plus-Geräte;        
Im Bauhof Planungen für 2015-2016:        Einbau von Effizienzpumpen, Optimierung des Warm-Wasser-Kreislaufes, Dachdämmung,  PV-Anlage für Eigenstrom-Verbrauch;
b.        Zertifizierung folgender Schulen
i.        Kolpingschule – Abschluss Zertifizierung: 2-2014        
umgesetzte Maßnahme im Bereich Klimaschutz: z.B. Eigenstrom-PV
ii.        Dalberg-Mittel–Schule  - Abschluss Zertifizierung: 2-2014        
umgesetzte Maßnahme im Bereich Klimaschutz: z.B. Eigenstrom-PV
iii.        Kronberg-Gymnasium 
(Abbruch der Zertifizierung)        

Planung / Vorbereitung weiterer Schulen für das Folgejahr 2015:
iv.        Dalberg-Grundschule
v.        Hefner-Alteneck-Schule
vi.        Schiller-Schule
vii.        Pestalozzi-Schule
viii.        Mozart-Schule Obernau

Wärmerückgewinnung aus Abwasser
Abschließendes Ergebnis:        Projekt wird vorerst eingestellt, da kein wirtschaftliches Potential für Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Aschaffenburg auffindbar ist.        
Hintergrund: Studie abgeschlossen durch Büro Unger. Es wurde das komplette Kanalnetz digitalisiert: Die zusätzliche Abflussmengenerfassung konnte als aktuelle Untersuchungsgrundlage dienen.         

Zusammenfassung der Ergänzungsstudie für Potentiale der Wärmerückgewinnung: 
1.        Grundsätzlich 4-5 Hauptabwassersammler könnten eine ausreichende Dimension für eine Wärmerückgewinnung haben.
2.        Musterrechnung für beste Situation (bei Hauptfeuerwache).                 
Ergebnis:  Projektidee ist unwirtschaftlich. Alle bestehenden Heizungsanlagen sind relativ neu und bereits sehr effizient. Erst bei weiteren städtebaulichen Änderungen im Bereich Hefner-Alteneck ist eine Neubewertung sinnvoll.
3.        Leider sind in den weiteren Bereichen keine weiteren geeignete Wärmeabnehmer in der Nähe;
Sonderfall Klinikum: Das Klinik- Energiekonzept wird durch die technische Leitung separat ständig überprüft und kontinuierlich optimiert (KWK, Kälteanlagen, Wärmerückgewinnung, Lastregelung etc.).

LED in städtischen Liegenschaften und Straßenbeleuchtung
àLED-Straßenbeleuchtung (Ein Projekt des Tiefbauamtes):        
Mit Unterstützung der Förderung des Bundes (PTJ) wurde der LED Ausbau durch das Tiefbauamt weiter verstärkt (insbesondere in den Stadtteilen Schweinheim und Leider). Mit 950 LED Leuchten (von insgesamt 9.000) wurde das stadt-interne Ausbauziel von 10% bis zum Jahr 2015 also schon Endes des Jahres 2014 erreicht. Für die nächsten 5 Jahre wird eine Verdopplung auf 20% angestrebt – das bedeutet einen Austausch von weiteren ca. 1.000 Leuchten bis 2020 – nun ohne Förderung.        
Probleme:        
-Leider ist die Bundes-Förderung weggefallen;        
-Zum Teil gab es allerdings erheblich Schwierigkeiten mit der Beleuchtungs-Akzeptanz, so dass nachgebessert werden musste.        
Einsparung: Von den alten 950 HQL-Leuchten wurde die Leistung von 110-125W auf 40-50W reduziert. Bei 4400h/a ergibt sich eine Einsparung von ca. 270 MWh/a und somit 140 to C02/a.        

àLED in städtischen Gebäuden:        
Im Winter 2013-2014  gingen die LED-Strahler für Stadttheater und die LED-Außenstrahler von dort auf die „Mutter-Gottes-Kirche“ in Betrieb.        
Im Sommer 2014 wurde nach einem Testbetrieb der Große-Sitzungssaal (für Stadtrats-Sitzungen) komplett auf LED umgerüstet.        
Ergebnis: Stromeinsparung trotz Komfortgewinn (schnelleres und helleres Licht, bei gleichzeitig längerer Haltbarkeitsprognose).
Ähnlich wie bei den Stadtwerke-Tiefgaragen  (z.B. Löhergraben) liegt nun auch ein Umrüstkonzept für die zwei einzigen städtischen Tiefgaragen vor (Frankenstolz-Arena und Pfaffengasse). Die Haushaltsgelder sind für das Interne-Energie-Einspar-Contracting beantragt.
Probleme / Ausblick: Verzögerungen beim weiteren Einsatz von LED in Büros und Schulen.        
Wegen der unklaren sicherheitsrechtlichen Situation zu Retrofit-Lampen hat sich der Beginn des Austausches von Leuchtstofflampen verzögert. Bis zum Erscheinen der deutschen Norm DIN EN 62776 sind zwischenzeitlich VDE-Empfehlungen erschienen, deren Anwendbarkeit unklar ist und noch geprüft wird.        

PV auf Schulen und sonstigen kommunalen Gebäuden        
Bei den PV-Planungen geht es zwischenzeitlich vorrangig um Anlagen für den Strom-Eigenverbrauch.
Projektabschlüsse: Am Montag 01.12.2014 sind folgende neue Anlagen eingeweiht worden:
?        Dalbergschule Boppstraße 18  mit 38,5 kWp
?        Kolpingschule Kolpingstraße 4  mit 38,5 kWp
Diese Schulen wurden gleichzeitig mit modernen Anzeige-Monitoren ausgestattet, die Solarerträge sowie Informationen zu Klimaschutz und Schule zeitnah aufzeigen.        

Einsparungsprognose: Die beiden PV-Anlagen sollten laut Prognose ca. 73.000 kWh/a Strom erzeugen. Die Hälfte des Stroms wird eingespeist (EEG mit CO2-Anrechnung dort). Die zweite Hälfe des Ertrages wird lokalen „Schul-Strom“ ersetzen = 36.500 kWh – das entspricht für diese beiden Neubauten von 2014 einer lokalen CO2-Reduktion von 18 to CO2/Jahr.        
Überwachung: Die Anlagen werden im Auftrag des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz automatisiert Fremdüberwacht.        
Aktuelle Leistungsdaten zeigen: Die Anlagen haben in den ersten 6 Monaten des Jahres 2015 bereits 44.000 kWh erwirtschaftet – das sind schon fast 60% ihrer vorsichtig angesetzten Gesamtjahresprognose. Im Einzelnen hat auch die Kolpingschule - trotz schlechterer Exposition - Ihre Erwartungen bislang übertroffen.
PV-Bestand: Zusammen mit den an die AVG, an die BEA (Bürger-Energie-Aschaffenburg) und an Bürgerkraftwerk vermieteten Dächern, sind zwischenzeitlich 15 PV-Anlagen auf städtischen Dächern.  Dazu kommen noch PV-Anlagen auf den Dächern der Stadtwerke.
Ausblick: Weitere PV-Projekt-Planungen werden vertieft gerechnet und ggf. zur Umsetzung dem Stadtrat vorgeschlagen. Neben der Stadthalle sind dies: Kronberg-Gymnasium, Berufsschule, Bauhof, Klärwerk, Rathaus, Bibliothek u.a.
4.) +5.) Projekte für private Haushalte  + Beratungskaskade für Bürger

Die Energieberatung für Bürger wurde fortgesetzt und setzt sich zusammen aus:        
?        Telefonberatung
?        Beratung nach Terminen
?        Aktionen, Kampagnen
?        Energiesprechabende / Vorträge   (je 4 bis 5 je Semester)
?        Energie- und Umweltmesse mit eigenem Stand
Dabei wird nach einer Initialberatung auch an weitere Partner weiterverwiesen und insbesondere auf die Zusammenarbeit mit der Energieberatung des Verbraucherservice-Bayern (Bundesförderung), mit den gewerblichen Energieberatern (Übersicht in der Info-Broschüre) und mit der AVG.        
Aktionen + Kampagnen-Planungen 2014 siehe dort – unter Punkt 7        
6.)  Mobilisierung von erneuerbaren Energien

KWK und Bio-Nahwärmenetze
Bei der Erstellung eines Nahwärme-Konzeptes Oberstadt mit Wärme aus Biomasse-Heizkraftwerk Hafen         (siehe Punkt 3. „Kommunale Liegenschaften“) stehen neben dem Rathaus, weiteren Verwaltungsgebäuden und der Stadthalle auch weitere, dritte Wärmeabnehmer zur Diskussion:  Schloss, Quartier der Christuskirche und vhs.
Ergebnisse:  Konzept noch in Arbeit        
-Variantenprüfungen laufen noch (Wirtschaftlichkeitsvergleich)        
-schwierig ist z.B.:  Leitungsgräben trotz archäologischer Bestandssicherung;        

500-Dächer-Programm und Regionales Solarkataster        
Dieses Projekt wird mit den beiden benachbarten Landkreisen für die gesamte Region vorbereitet. Siehe darum oben unter Punkt 1.) à „Regionale Projekte“.        
Anmerkung: Das geplante Solarkataster wurde durch den Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg initiiert. Ähnlich wie in Vorzeige-Regionen in NRW wird eine hohes Interesse der Bevölkerung und somit ein deutlicher PV-Zubau erwartet. Das Instrument ist in Vorreiterstädten eine große Hilfe bei den Beratungen geworden.        
7.)  Öffentlichkeitsarbeit - Kampagnen
Pumpentauschprogramm        
Das Aschaffenburger Förderprogramm für hocheffiziente Heizungspumpen wurde im Jahr 2014 fortgesetzt (Start war im Sommer 2013). Im Jahr 2014 wurden weitere 72 Pumpen gefördert – jeweils zusammen mit der entsprechenden Bürger-Beratung und einer weiteren Handwerkerschulung (Schulung als Gemeinschaftsprojekt mit der SHK-Innung und dem TÜV-Hessen).        
Zwischenergebnisse:                
-Die städtische Gesamtförderung lag Ende 2014 bei 136 Pumpen (13.600€).        
-Das Programm wurde wegen des hohen Interesses auf 170 Pumpen ausgedehnt.
-Das Programm läuft nun aus.  Förderstand Juni 2015: 158 Pumpen zzgl. 5 Reservierungen;
-Für 158 Pumpen liegt die CO2-Einsparberechnung bei 25 Tonnen pro Jahr.        
Schüler-Film-Projekt Klimaschutz        
Mit dem Ziel bei Bildung-Öffentlichkeitsarbeit auch Schulen einzubinden entstand das Schüler-Film-Projekt „Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Aschaffenburg“. Ein Gemeinschaftsprojekt, der Fröbelschule (Förderschule), des JuKuZ (Jugend-Kultur-Zentrum) in Zusammenarbeit mit dem Energiemanager und der Betriebsleitung der Vergärungsanlage sowie Medienpädagogischer Betreuung der Medienwerkstatt.        
Kostenanteil für Klimaschutzmanager: 1.000,-€ (Teil der Förderung).        
Gezeigt wurde der Film in Schulen und im Casino-Kino (Programm-Kino).
Thermografie-Kampagne im Pilotstadtteil Strietwald:        
Planungsstart September 2014: Projektabstimmung mit der Hochschule und verschiedenen Energieberatern für eine neue Thermografie-Stadtteil-Kampagne.         
Die Idee:  Die Beratung geht zu den Bürgern – mit gemeinschaftlichen „Thermografie-Spaziergängen“.        
Projektbeschreibung/Ergebnisse:        
       Das Interesse und die Anmeldungen haben die Erwartungen deutlich übertroffen. Das Projekt musste auf 100 Teilnehmer begrenzt werden.        
       Die Thermografie-Spaziergänge wurden Jan. bis April 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden anschließend in zwei Veranstaltungen im Kirchengemeindesaal präsentiert.
       Die Medien haben die Beratungen unterstützt – insbesondere durch Berichte im Main-Echo und im BR-Fernsehen  http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/frankenschau/frankenschau-270.html.        
       Das Projekt wurde begleitet durch die Hochschule Aschaffenburg, durch Beratungsbüros und der Energieberatung des Verbraucherservice Bayern.        
       Die durch das Projekt initiierte Beratungen und Anfragen gehen auch über den Sommer weiter.
       Für 2016 soll das Projekt mit einem anderen Stadtteil fortgesetzt werden.
       Eine Projektvalidierung (CO2-Einparungen) ist wie bei allen Beratungsprojekten nicht möglich. Da Entscheidungsprozesse bei Gebäudesanierungen i.d.R. langfristig sind, könnte eine Telefonumfrage nach einigen Jahre als grobe Erfolgsbilanz durchgeführte werden.

8.)  + 9.) Mobilitätswende und Fuhrpark
Energie- und Klimaschutzkommission:        
Kraft Beschluss der Energie- und Klimaschutzkommission (EuKK) soll im Jahr 2015 nach den Themen „Wärme“ und „Strom“ das Thema „Mobilität“ verstärkt fokussiert werden.        
Aktueller Stand:  Als Zahlenbasis für konkrete Maßnahmen-Planungen hat sich die EuKK vor allem auf die Ergebnisse des neuen Modal-Split geeinigt. Die Zahlenbasis des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes“ (Eco-Region) ist zu ungenau, da sie Hauptsächlich auf Bundesstatistik und Zulassungszahlen beruht.
Feldversuch adaptive-city-mobility (ACM) - eine Projektidee in Voranfrage:        
Hintergrund: Dem Klimaschutzmanager bzw. dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz lag das Konzept eines Firmenkonsortium für neues E-Mobilitätskonzept für Städte vor. Es wurde dabei geprüft, ob die Stadt Aschaffenburg als Versuchsstadt bei einem vom Bund geförderten Pilotversuch teilnehmen kann. Der Klimaschutzmanager hat folgende Partner in die ersten Entwurfs-Entwicklung hat eingebunden: Hochschule, Stadtplanungsamt, AVG (Aschaffenburger Versorgungsgesellschaft), Finanzreferat und Oberbürgermeister.        
Ergebnis: Projekt wurde abgebrochen        
Gemäß Projektleiter-Firma hat das Bundeswirtschaftsministerium im zweiten Prüfungsschritt die Teilnahme von Aschaffenburg als zweiter Projektstadt für die Vorversuche abgelehnt. Die Vorversuche sollen nun zusammen mit GreenCity zunächst nur in München stattfinden – jeweils zusammen mit weiteren Projektpartnern wie RWTH-Aachen, Fraunhofer-ESK, Roding, streetscooter, BMZ, vispiron u.a..                
Ausblick: Die Projektleitung will sich bei der Stadt Aschaffenburg im Falle einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase und ggf. neuer Suche einer Pilot-Kommune für Versuchsprojekte wieder melden. Grund ist Aschaffenburgs Standortnähe zu Firmenpartnern und die Struktur der bestehenden Klimaschutzbeschlüsse (für Förderanträge).
Aschaffenburger Elektroauto-Tag 2014 - am Stadttheater:        
Am Samstag den 26.Juli fand auf den Flächen des Theaterplatzes, des Karlsplatzes und des Museumsquartier der Aschaffenburger Elektroauto-Tag statt.        
Neben der Neuwagenausstellung (BMW, smart, Fisker, Mitsubishi, Nissan, Opel, Renault, Volkswagen und Voltage-mobil) gab es weitere Aussteller mit Erfahrungsberichten: Verein solar-Mobil-Rhein-Main und weitere Privataussteller mit vierzehn eigenen Fahrzeugen.        
Außerdem Sonderaussteller wie Westfranken-Bahn, Eco-Car, Hochschule-Aschaffenburg, Linde-Karabag, zwei Energieversorger, Mennekes-Tanksäulen / Elektro-Braun, Lorey-Umbau-Fachbetrieb, Mia-E-Taxi und das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz mit einem eigenen Klimaschutz-Stand sowie dem E-Auto der Stadt Aschaffenburg.
Radverkehr:        
o        Radwegekonzept
Zur Erarbeitung des Radwegekonzeptes fanden 2014 drei weitere Arbeitskreise statt: 24.1.2014, 04.07.2014 und am 14.11.2014 (mit Formulierung von Empfehlungen).
Ergebnisse:        
+        Ein abschließender Stadtratsbeschluss ist für 2015 vorgesehen.
+        Unabhängig davon wurde das Radwegenetz an vielen Stellen weiter verdichtet und optimiert.
o        Projekt „Stadtradeln –für ein gutes Klima“        
Teilnahme der Stadt Aschaffenburg beim Projekt Stadtradeln 2014        
Eine Kampagne des Klimabündnisses  à www.stadtradeln.de
o        Projekt „Mit dem Rad zur Arbeit        
Die Stadtverwaltung unterstützt diese bundesweite Aktion vom ADFC, der AOK und dem Bay.StM. für Gesundheit  à www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/bayern/;  
E-Fahrzeuge in der Verwaltung:
Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten bei anstehenden Fuhrpark-Erneuerungen auf E-Mobilität zu wechseln (Verwaltung, Bauhof, Gärtnerei, Feuerwehr). Kostenvergleiche und Organisation von Probefahrten.        
Aktueller Stand:  Reine E-Autos werden seit 2013 durch das Amt für Hochbau und Gebäudetechnik (Mitnutzung durch den Klimaschutzmanager) und neu (seit Mai 2015) durch das Amt für Brand und Katastrophenschutz betrieben. Außerdem unterschiedliche Fahrzeuge durch die Stadtwerke.
Mobil-Profit        
Projekt wird regional bearbeitet. à siehe unter Projekte in Kapitel 1 
10.)  Controlling

Eco-Regio /  Energie und CO2—Bilanzierung für das Stadtgebiet:
Rückblick:
Die vorliegenden Energie- und Klimaschutz-Daten stammen noch aus dem „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept“ von 2011  (mit Daten von 2009).        
Aktueller Stand:        
Auf Empfehlung des Beirates der Energieagentur Bayerischer Untermain wurde beschlossen, dass die Energie- und CO2-Bilanz sowohl für Stadt Aschaffenburg als auch für die einzelnen benachbarten Landkreise (Aschaffenburg und Miltenberg) im Jahr 2015 neu erstellt werden wird - als Summe zusätzlich für die gesamten Region.        
Die regionale Koordination übernimmt die Energieagentur in Zusammenarbeit mit den drei Klimaschutzmanagern. Die Auswertung soll wieder mit dem zwischenzeitlich aktualisierten Standard-Verfahren „Eco-Region“ erfolgen.        
Davon unbenommen hat die AVG für die EuKK (Energie- und Klimaschutzkommission) bereits kontinuierlich die leitungsgebundenen Energien erfasst und sinnvoll in Strukturen gegliedert.        
Teilbericht für Gewerbe und Industrie:        
Die fünf größten Gewerbe-Energie-Verbraucher stellten in der Energie- und Klimakommission ihre Energieberichte und Energiekonzepte öffentlich vor.
Monitoring eigener Liegenschaften
Das Monitoring für eigene Liegenschaften - und stadteigene Betriebe - wird in Einzelberichten in der Energie- und Klimaschutz-Kommission vorgestellt – mit jeweils eigenen Vergleichsgrößen, Verbrauchsentwicklung und Benchmark  - z.B. Energie – je Einwohnergleichwerte (Klärwerk), je Betten (Klinikum), je Fläche (Hochbauamt).
?        Stadtbau
?        Kongress- und Touristik-Betriebe
?        Stadtwerke (Verkehr / Entsorgung / Parken)
?        ABE (Aschaffenburger Bad- und Eissporthalle)
?        Kernverwaltung (Hochbauamt)
?        Klärwerk
Angestrebt wird ein regelmäßiges Berichtsintervall von zwei Jahren.
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft optimieren darüber hinaus ein automatisiertes Monitoring für die Gebäude mit den höchsten Energieverbräuchen – z.B. Stadthalle Rathaus, alle Gymnasien und alle Realschulen sowie weitere Schulen mit Schwimmbädern (Fröbelschule, Pestalozzi-Schule, Hefner-Alteneck-Schule und Schönberg-Schule).
Darüber hinaus werden bei den gestarteten Zertifizierungsprojekte bereits  Monitoring-Daten als Grundlage erhoben und aufgearbeitet: Öko-Profit (Rathaus), Ökoprofit-Schulen (Pilotprojekt),
Gebäude-Energie-Ausweise
Erstellung und Aushang verbesserter Gebäude-Energie-Ausweise nach Leitfaden Arbeitskreis Energie des Dt.-Städtetages (DStT - gemäß Abstimmung mit dem Bundesbauministerium). Der Aushang ist dabei ergänzt durch Kostentransparenz und Wasserverbrauch.        
Das Projekt für Gebäude der Stadt Aschaffenburg wurde Teil des Lehr-Inhaltes der Hochschule-Aschaffenburg mit Praxisteil anhand der öffentlichen Gebäude der Stadt Aschaffenburg: Die Studenten stellen dem Lehrkörper, dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft sowohl ihre Benchmark-Ergebnisse, als auch ihre Vorschläge für Energie-Einsparungen vor.
Controlling eigener PV-Anlagen        
Ziel: Controlling eigener PV-Anlagen zur automatisierten Leistungsüberwachung und frei programmierbare Anzeigetafeln.        
Ergebnisse:        
o        Angebotseinholung externer Dienstleister im September 2014 (nach Inbetriebnahme der Anlagen Kolpingschule und Dalberg-Schule). Systeme laufen seit Oktober 2014.        
o        Inbetriebnahme der Anzeigetafeln. Es werden gezeigt: aktuelle Infos über Anlagenleistungen, Anlagengröße, Klimaschutz u.a..        
Gefördert wurden die  Info-Tafeln durch den Bund (Bafa-Programm)   mit 3 x 2400€.        
(Für die Kolping-Schule, die Dalberg-Schule und die Schönbergschule).
Covenant of Mayors
Stand: Projektstart wurde verschoben.   à www.covenantofmayors.eu
Anlage :    „Klimaschutz-Stadtratsbeschlüsse    (Übersicht ab 2009)

19.10.2009  - Plenum:        Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain (Projektvorstellung, Haushaltsansatz  Förderung 80 %)
19.07.2010 – Plenum        Integriertes Energie- und Klimakonzept Bay. Untermain (neu HH-Asatz für Förderung 60%)
06.12.2010 – Plenum        Zustimmung zu den Bausteinen zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung:
1.        Erarbeitung der CO2-Bilanz sowie Szenarien zur Entwicklung der CO2-Emissionen bis 2020 (mit ifeu Heidelberg);
2.        Regionales Engagement: geplante Potentialanalyse und Erstellung von  regionalen  Klima- und Energiestrategien;
06.04.2011 – UVS:        Vorstellung der  „CO2-Bilanz 2010“ + „ Klimaszenarien - Stadt AB“    (ifeu-Heidelberg);
27.06.2011 - Plenum:        Bericht von Verwaltung und AVG „Erneuerbare Zukunft - Was ist zu tun?“  (ohne Beschluss);
19.09.2011 – Plenum  (Bericht  Energiekommission;  Auftrag an Verwaltung: mit Fraktionen Modus abstimmen zur Abarbeitung aller „Energie-Stadtratsanträge“
17.10.2011 – Plenum/Beschluss:  Gründung der EuKK  (Energie- und Klimaschutzkommission)
05.12.2011 – Plenum:        Int. Energie- und Klimakonzept Bay.Untermain (in der Sitzung korrigierten Beschlüsse):
1. Der Stadtrat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht über das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat erteilt der Energie- und Klimakommission (EuKK) den Auftrag, dem Stadtrat einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu erarbeiten.
05.03.2012 –  Plenum/ Beschluss  vorberaten in EuKK (Energie- u. Klimaschutzkommission am 09.02.2012)
1.        Leitziele und Leitlinien:  Der Stadtrat stimmt den im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses „Integriertes Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ herausgearbeiteten Leitsätzen der Region Bayerischer Untermain und den Leitlinien der Region Bayerischer Untermain (…) zu.
2.        Controlling:  Zur Umsetzung der städtischen Maßnahmen im Rahmen des „Integrierten Energie- und Klimakonzeptes Bayerischer Untermain“ wird ein geeignetes Controlling-System aufgebaut.
3.        Klimaschutzmanager:  Wahrung der Antragsfrist für Förderantrag zur Einstellung eines „Klimaschutzmanagers“ - Entsprechend den Empfehlungen der EuKK und den Förderrichtlinien des BMU
16.04.2012: Plenum/Beschluss:   
1.        Der Stadtrat nimmt den Abschlussbericht über das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bay. Untermain“ zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der für die Stadt Aschaffenburg relevanten Maßnahmen.
2.        Die Frage einer regionalen Koordinierungsstelle, z.B. einer regionalen Energieagentur, ist noch in der Energie- und Klimaschutzkommission abzustimmen.
17.09.2012:        Plenum/Beschluss:  Einstellung eines Klimaschutzmanagers unter Vorbehalt eine BMU-Förderzusage;  Grundlage sind die Richtlinien des BMUB: „Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten bzw. Teilkonzepten“    (vom 23.November 2011).

Förderverfahren Klimaschutzmanager:        11.12.2012: Zuwendungsbescheid des BMU bzw. ptj (Projektträger Jülich)
       02.05.2013: Arbeitsbeginn des neuen Klimaschutzmanagers

16.09. 2013 – Plenum/Bericht:        Erster Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers
17.09. 2013 – UVS/Beschluss:        Solarverein / Solarkreisel:  Zustimmung  zur Schenkung des Solarwürfels
10.03. 2014 – Plenum/Beschluss:        PV-Anlagen auf kommunalen Dächern der Stadt Aschaffenburg
08.10. 2014 – UVS/Bericht:        Zweiter  Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers
15.07 2015 – UVS/Bericht:        Dritter  Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers (angemeldet):

Parallel dazu klimaschutz-Berichte,  -Beteiligung oder  -Vorberatungen in:
?        Energie-u-Klimaschutzkommission (EuKK)
?        Agenda21-Beirat

.Beschluss:

I.
Der dritte Zwischenbericht* des durch das BMUB geförderten Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
*Rückblick der Berichte:
       16.09. 2013 - Plenum:  Erster Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers
       08.10. 2014 - UVS:     Zweiter  Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers
       Außerdem Agenda21-Beirat
       und EuKK (Energie- u. Klimaschutzkommission -  zuletzt am 22.06.2015)
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / uvs/6/5/15. Bericht über die Situation des Wochenmarktes in Aschaffenburg; - Schreiben der Marktbeschicker vom 19.12.2014 - Stellungnahme des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller e. V. vom 19.01.2015 - Gesprächsrunden mit den Wochenmarktbeschickern vom 02.02.2015 und den Schaustellern vom 18.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.07.2015 ö Beschließend 5uvs/6/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

Die betroffenen Schreiben und Protokolle liegen als Anlagen separat bei.

.Beschluss:

I.
1. Der mündliche Bericht der Verwaltung über den Wochenmarkt in Aschaffenburg, über die Schreiben der Marktbeschicker vom 19.12.2014 und des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller e. V. vom 19.01.2015 sowie die Protokolle der Gesprächsrunden vom 02.02. und vom 18.05.2015 (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen.
2. Die folgenden Diskussionsergebnisse werden zur Kenntnis genommen:
- Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen / Gruppen des Stadtrates abgegeben.
- Kurzfristig sollen die schadhaften Unebenheiten an der Ausweichfläche des Wochenmarktes behoben werden.
- Die Kongress- und Touristikbetriebe werden beauftragt zu prüfen, ob durch Neuzulassungen zum Wochenmarkt eine Attraktivitätssteigerung des Wochenmarktes erreicht werden kann.
- Die Verwaltung wird die Verhandlungen mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen über eine Neugestaltung des Platzes vor dem Schloss Johannisburg fortsetzen bzw. intensivieren und Fördermittel hierfür beantragen, sobald dies möglich ist.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / uvs/6/6/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 16.06.2015 wegen "Information über Apartment-Nutzer/innen Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 15.07.2015 ö Beschließend 6uvs/6/6/15

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 16.06.2015 wegen "Information über Apartment-Nutzer/innen Würzburger Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2015 12:19 Uhr