Datum: 16.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/4/1/15. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Mai 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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16.07.2015
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ö
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Beschließend
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1 | ws/4/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2015 bis einschließlich 31.05.2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/4/2/15. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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16.07.2015
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ö
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Vorberatend
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2 | ws/4/2/15 |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2015
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ö
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Beschließend
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12 | pl/10/12/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vor.
Die WIBERA AG hatte bereits den Prüfungsauftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 mit 2014 erhalten.
Die Prüfungshandlungen in den letzten beiden Jahren sind reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2015.
Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf ca. 25.000 € zuzüglich Nebenkosten.
.Beschluss:
I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt *
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / ws/4/3/15. Resolution zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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4. Sitzung des Werksenates
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16.07.2015
|
ö
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Vorberatend
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3 | ws/4/3/15 |
Stadtrat (Plenum)
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10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.07.2015
|
ö
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Beschließend
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13 | pl/10/13/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierungskoalition auf ein Eckpunktepapier für die künftige Umsetzung einer Wertstofftonne geeinigt. Laut Bundesumweltministerium würden damit Missverständnissen beim Mülltrennen beendet und weitere 5 Kilogramm an Wertstoffen könnten einer Verwertung zugeführt werden. Demzufolge sollen in der Wertstofftonne alle Kunststoffe und Metalle aus Verpackungsabfällen, Spielzeugen, aber auch aus defekten Kleingeräten gesammelt werden.
Statt einer eindeutigen Zuständigkeit der Kommunen oder von Privatunternehmen sehen die Eckpunkte eine komplizierte Verschränkung beider Akteure vor. Auf die Dualen Systeme entfiele die Sammlung der Wertstoffe, deren Rahmenbedingungen allerdings von den Kommunen definiert würden.
Eine „Zentrale Stelle“ mit Vertretern aus Handel, Industrie, Entsorgern und den Kommunen soll hierbei die Koordination übernehmen und auch für die Erhebung von Lizenzgebühren für Inverkehrbringer von Nichtverpackungskunststoffen und -metallen sorgen. Leider werden mit diesen Eckpunkten die grundsätzlichen Probleme der Verpackungsverordnung keinesfalls gelöst, sondern durch Ausweitung der Produktverantwortung zusätzliche Finanzmittel zu Lasten der Verbraucher generiert und eine grundsätzliche Regelung der Zuständigkeit zugunsten der Kommunen als öffentlich-rechtlicher Entsorger wiederum durch Tausende Abstimmungen der Kommunen mit den 11 Dualen Systemen ersetzt.
Ein Wertstoffgesetz ist für die Wiederverwertung von Papier, Glas und Metall ebenso wenig erforderlich, wie für das Recycling der zahlreichen anderen Wertstofffraktionen; es wird jedoch die bisherigen Probleme der Wiederverwertung von heterogenen Kunststoffen nicht lösen. Während eine Verarbeitung von PET, von Polyethylen-Folien und von Hartkunstoffen aus Polyethylen und Polypropylen mit einem Gesamtanteil der LVP-Fraktion von ca. 25 % zu marktfähigen Rohstoffen mit positivem Marktpreis kein Problem darstellt, sind alle anderen (Misch-) Kunststoffe nicht marktfähig und werden nach aufwändiger Sortierung energetisch verwertet.
Abfallart
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t/a (2014)
|
kg/E
|
|
|
Kunststoff/Verbund
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1.651
|
23,9
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9,4% privat
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4,40%
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Glas (weiß/grün/braun)
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1.684
|
24,4
|
|
95,6% ohne Probleme
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Dosen
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173
|
2,5
|
|
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Sonstiges (Kork, CDs, Speisefett)
|
9
|
0,1
|
90,6% kommunal
|
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PE/PP
|
69
|
1,0
|
|
|
Flachglas
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93
|
1,4
|
|
|
Textilien
|
235
|
3,4
|
|
|
Metalle
|
698
|
10,1
|
|
|
Elektronikschrott
|
803
|
11,6
|
|
|
Bauschutt
|
1.961
|
28,4
|
|
|
Papier
|
7.283
|
105,5
|
|
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Bio- und Grünabfall
|
8.773
|
127,1
|
|
|
Reifen
|
31
|
0,4
|
|
|
Teppiche
|
150
|
2,2
|
|
|
Holz
|
2.749
|
39,8
|
|
|
Sperrmüll
|
1.295
|
18,8
|
|
|
Haus- und Geschäftsmüll
|
9.526
|
138,1
|
|
|
gefährliche Abfälle
|
68
|
1
|
|
|
Abfälle Stadt Aschaffenburg Gesamt
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37.251
|
540
|
100%
|
90 % der Abfallentsorgung werden von den Kommunen selbstverständlich bürgernah organisiert und immer wieder an ökologischen und ökonomischen Entwicklungen ausgerichtet und gemessen. Mit dem beabsichtigten Wertstoffgesetz wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich hierbei um den Kern einer ökologischen Kreislaufwirtschaft. Leider würden jedoch die Probleme mit einer Stoffgruppe, die weniger als 5 % der gesamten Abfälle aus Privathaushalten ausmacht, lediglich fortgeschrieben und auf eine finanziell breitere Basis verteilt.
Die von den Stadtwerken Aschaffenburg mitgetragene Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme hat eine Resolution entworfen, die mit möglichst breiter Unterstützung in die laufende Diskussion um ein Wertstoffgesetz eingebracht werden soll. Ein detaillierteres, inhaltlich jedoch übereinstimmendes Positionspapier liegt vom deutschen Landkreistag vor.
Es wird empfohlen, die beigefügte Resolution zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft durch die Stadt Aschaffenburg zu unterzeichnen und über die Bundes- und Landespolitiker aus der Region in der politischen Debatte um ein Wertstoffgesetz in diesem Sinne Einfluss zu nehmen.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg unterstützt die beigefügte Resolution zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft (Anlage 2).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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4. / ws/4/4/15. Nachtrag: Behandlung des Antrages Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.07.2015
- Einführung direkter Schulbus aus dem Stadtteil Strietwald zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2015/2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
4. Sitzung des Werksenates
|
16.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
4 | ws/4/4/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Werksenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Nachtrag: Behandlung des Antrages Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 09.07.2015
- Einführung direkter Schulbus aus dem Stadtteil Strietwald zum Schulzentrum ab dem Schuljahr 2015/2016" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / ws/4/5/15. Bericht über die Entwicklung des Anrufsammeltaxis (AST);
- Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich vom 09.07.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
4. Sitzung des Werksenates
|
16.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
5 | ws/4/5/15 |
.Beschluss:
Der mündliche Bericht der Werkleitung auf Grund des Antrages von Stadtrat Thomas Giegerich vom 09
.07.2015 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2015 12:24 Uhr