Datum: 24.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:05 Uhr bis 17:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/10/1/15 Bericht zum Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke, AVG sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
2pl/10/2/15 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss 2014 b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2014
3pl/10/3/15 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
4pl/10/4/15 Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
5pl/10/5/15 Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen
6pl/10/6/15 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates des AVG für das Geschäftsjahr 2014
7pl/10/7/15 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2014
8pl/10/8/15 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2014
9pl/10/9/15 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) für das Geschäftsjahr 2015
10pl/10/10/15 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) für das Geschäftsjahr 2015
11pl/10/11/15 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) für das Geschäftsjahr 2015
12pl/10/12/15 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2015
13pl/10/13/15 Resolution zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft
14pl/10/14/15 Erlass einer Resolution zur Einrichtung weiterer Übergangsklassen an Mittelschulen
15pl/10/15/15 Antrag der Grünen Stadtratsfraktion vom 23.07.2015; Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus - Stellungnahme der bayerischen Oberbürgermeister

zum Seitenanfang

1. / pl/10/1/15. Bericht zum Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke, AVG sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 1pl/10/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

I. Der Bericht zum Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. / pl/10/2/15. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss 2014 b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 2pl/10/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2014 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2014 der AVG wie folgt festzustellen:

a) Bei einer Bilanzsumme von 130.406.744,91 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2014 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.

Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 3.733.772,99 €. Die Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter HSE beläuft sich auf 207.149,68 € und an die HSE AVG Beteiligungs-GmbH auf 477.416,34 €.

b) Der von der WIBERA AG, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / pl/10/3/15. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 3pl/10/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2014 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2014 der SVG wie folgt festzustellen:

a) Bei einer Bilanzsumme von 480.996,58 € beträgt der im Geschäftsjahr 2014 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.

Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2014 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.

b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / pl/10/4/15. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 4pl/10/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2014 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrates über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2014 der ABE wie folgt festzustellen:

a) Bei einer Bilanzsumme von 13.060.507,22 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2014 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.

Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 2.041.271,84 €.

b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [    ]

Sofern Kosten entstehen:



Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt *
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pl/10/5/15. Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 5pl/10/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2014 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2014 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.

.Beschluss:

I. Der Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis
genommen.

a) Bei einer Bilanzsumme von 98.491.957,60 € beträgt der im Geschäftsjahr 2014 erwirtschaftete Gewinn 358.579,57 €.

b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:

Ausschüttungen an die Stadt abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag.

c) Der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2014 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / pl/10/6/15. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates des AVG für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 6pl/10/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Giegerich Wolfgang
12
Hart Willi
13
Herzing Jürgen, Bürgermeister
14
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
15
Kapperer Leonie
16
Klein Karsten
17
Kunkel Rainer
18
Lenz-Böhlau Anne
19
Lüder Gerd
20
Otter Gerald
21
Schweickard Peter
22
Stegmann Karl-Heinz
23
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / pl/10/7/15. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 7pl/10/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Hart Willi
12
Herzing Jürgen, Bürgermeister
13
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
14
Kapperer Leonie
15
Klein Karsten
16
Kunkel Rainer
17
Lenz-Böhlau Anne
18
Otter Gerald
19
Stegmann Karl-Heinz
20
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / pl/10/8/15. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 8pl/10/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Giegerich Wolfgang
12
Hart Willi
13
Herzing Jürgen, Bürgermeister
14
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
15
Kapperer Leonie
16
Klein Karsten
17
Kunkel Rainer
18
Lenz-Böhlau Anne
19
Lüder Gerd
20
Otter Gerald
21
Stegmann Karl-Heinz
22
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / pl/10/9/15. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 9pl/10/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der AVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die AVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Frankfurt, zum Jahresabschlussprüfer zu bestellen.
Die WIBERA hatte bereits die Prüfungsaufträge zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 erhalten.
Die Prüfungshandlungen in den letzten Jahren sind reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2015.
Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf ca. 50.000 € zuzüglich Nebenkosten.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der AVG hat in seiner Sitzung am 07.07.2015 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH gemäß § 16 Abs.1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2015 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zu bestellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Die Mittel werden über den Wirtschaftsplan der AVG bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / pl/10/10/15. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 10pl/10/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2015 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.
Die MAINTREU GmbH hat bereits die Jahresabschlüsse 2013 sowie 2014 geprüft. Der Prüfungsablauf war geprägt von hoher Qualität und Effizienz. Der interne Aufwand für die ABE hat sich damit in engen Grenzen gehalten und zu einer kostengünstigen Jahresabschlussprüfung geführt.
Die MAINTREU GmbH soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf ca. 5.500 €.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 07.07.2015 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2015 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt *
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. / pl/10/11/15. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 11pl/10/11/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.
Die MAINTREU GmbH hat bereits die Jahresabschlüsse 2013 sowie 2014 geprüft. Der Prüfungsablauf war geprägt von hoher Qualität und Effizienz. Der interne Aufwand für die SVG hat sich damit in engen Grenzen gehalten und zu einer kostengünstigen Jahresabschlussprüfung geführt.
Die MAINTREU GmbH soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf ca. 5.000 €.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 07.07.2015 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt *
ja [   ]
nein [  X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den Wirtschaftsplan der SVG bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. / pl/10/12/15. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 16.07.2015 ö Vorberatend 2ws/4/2/15
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 12pl/10/12/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vor.
Die WIBERA AG hatte bereits den Prüfungsauftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 mit 2014 erhalten.
Die Prüfungshandlungen in den letzten beiden Jahren sind reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2015.
Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf ca. 25.000 € zuzüglich Nebenkosten.

.Beschluss:

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt *
ja [   ]
nein [  X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
    [  ]
wiederkehrend
         [   ]

* Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. / pl/10/13/15. Resolution zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 16.07.2015 ö Vorberatend 3ws/4/3/15
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 13pl/10/13/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach langen Verhandlungen hat sich die Regierungskoalition auf ein Eckpunktepapier für die künftige Umsetzung einer Wertstofftonne geeinigt. Laut Bundesumweltministerium würden damit Missverständnissen beim Mülltrennen beendet und weitere 5 Kilogramm an Wertstoffen könnten einer Verwertung zugeführt werden. Demzufolge sollen in der Wertstofftonne alle Kunststoffe und Metalle aus Verpackungsabfällen, Spielzeugen, aber auch aus defekten Kleingeräten gesammelt werden.
Statt einer eindeutigen Zuständigkeit der Kommunen oder von Privatunternehmen sehen die Eckpunkte eine komplizierte Verschränkung beider Akteure vor. Auf die Dualen Systeme entfiele die Sammlung der Wertstoffe, deren Rahmenbedingungen allerdings von den Kommunen definiert würden.
Eine „Zentrale Stelle“ mit Vertretern aus Handel, Industrie, Entsorgern und den Kommunen soll hierbei die Koordination übernehmen und auch für die Erhebung von Lizenzgebühren für Inverkehrbringer von Nichtverpackungskunststoffen und -metallen sorgen. Leider werden mit diesen Eckpunkten die grundsätzlichen Probleme der Verpackungsverordnung keinesfalls gelöst, sondern durch Ausweitung der Produktverantwortung zusätzliche Finanzmittel zu Lasten der Verbraucher generiert und eine grundsätzliche Regelung der Zuständigkeit zugunsten der Kommunen als öffentlich-rechtlicher Entsorger wiederum durch Tausende Abstimmungen der Kommunen mit den 11 Dualen Systemen ersetzt.
Ein Wertstoffgesetz ist für die Wiederverwertung von Papier, Glas und Metall ebenso wenig erforderlich, wie für das Recycling der zahlreichen anderen Wertstofffraktionen; es wird jedoch die bisherigen Probleme der Wiederverwertung von heterogenen Kunststoffen nicht lösen. Während eine Verarbeitung von PET, von Polyethylen-Folien und von Hartkunstoffen aus Polyethylen und Polypropylen mit einem Gesamtanteil der LVP-Fraktion von ca. 25 % zu marktfähigen Rohstoffen mit positivem Marktpreis kein Problem darstellt, sind alle anderen (Misch-) Kunststoffe nicht marktfähig und werden nach aufwändiger Sortierung energetisch verwertet.
Abfallart
t/a (2014)
kg/E
 

Kunststoff/Verbund
1.651
23,9
9,4%          privat
4,40%
Glas (weiß/grün/braun)
1.684
24,4

95,6% ohne Probleme
Dosen
173
2,5


Sonstiges (Kork, CDs, Speisefett)
9
0,1
90,6% kommunal

PE/PP
69
1,0


Flachglas
93
1,4


Textilien
235
3,4


Metalle
698
10,1


Elektronikschrott
803
11,6


Bauschutt
1.961
28,4


Papier
7.283
105,5


Bio- und Grünabfall
8.773
127,1


Reifen
31
0,4


Teppiche
150
2,2


Holz
2.749
39,8


Sperrmüll
1.295
18,8


Haus- und Geschäftsmüll
9.526
138,1


gefährliche Abfälle
68
1


Abfälle Stadt Aschaffenburg Gesamt
37.251
540
100%

90 % der Abfallentsorgung werden von den Kommunen selbstverständlich bürgernah organisiert und immer wieder an ökologischen und ökonomischen Entwicklungen ausgerichtet und gemessen. Mit dem beabsichtigten Wertstoffgesetz wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich hierbei um den Kern einer ökologischen Kreislaufwirtschaft. Leider würden jedoch die Probleme mit einer Stoffgruppe, die weniger als 5 % der gesamten Abfälle aus Privathaushalten ausmacht, lediglich fortgeschrieben und auf eine finanziell breitere Basis verteilt.
Die von den Stadtwerken Aschaffenburg mitgetragene Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme hat eine Resolution entworfen, die mit möglichst breiter Unterstützung in die laufende Diskussion um ein Wertstoffgesetz eingebracht werden soll. Ein detaillierteres, inhaltlich jedoch übereinstimmendes Positionspapier liegt vom deutschen Landkreistag vor.
Es wird empfohlen, die beigefügte Resolution zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft durch die Stadt Aschaffenburg zu unterzeichnen und über die Bundes- und Landespolitiker aus der Region in der politischen Debatte um ein Wertstoffgesetz in diesem Sinne Einfluss zu nehmen.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg unterstützt die beigefügte Resolution zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. / pl/10/14/15. Erlass einer Resolution zur Einrichtung weiterer Übergangsklassen an Mittelschulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 14pl/10/14/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Stadt Aschaffenburg werden sowohl in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber als auch dezentral im Stadtgebiet eine steigende Zahl von Asylbewerbern untergebracht. Auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Asylverfahrens bleiben viele anerkannte Flüchtlinge in der Stadt Aschaffenburg. Viele Asylbewerber sind junge Familien mit mehreren Kindern, darunter oft auch Kinder bzw. Jugendliche im Mittelschulalter. Hinzu kommt, dass die Stadt Aschaffenburg derzeit wöchentlich ca. fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) aufnehmen muss, bis Ende des Jahres 2015 werden so rund 70 UMF in der Stadt Aschaffenburg untergebracht sein. Es hat sich gezeigt, dass sich hierunter auch etliche Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren befinden, die ebenfalls die Mittelschule besuchen müssen.

An der Pestalozzi-Mittelschule sind derzeit drei Übergangsklassen eingerichtet: Jahrgangsstufe 5/6 mit aktuell 25 SchülerInnen, Jahrgangsstufe 7/8 mit aktuell 23 SchülerInnen sowie Jahrgangsstufe 9 mit aktuell 28 SchülerInnen. Nach den einschlägigen Richtlinien des Kultusministeriums soll eine Übergangsklasse nicht mehr als 20 SchülerInnen umfassen. Damit müssten zukünftig ggf. Kinder und Jugendliche abgewiesen werden. Mit der Einrichtung weiterer Übergangsklassen bestünde zudem die Möglichkeit, für jede Jahrgangsstufe eine eigene Übergangsklasse zu schaffen. Die räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung weiterer Übergangsklassen sind an verschiedenen Mittelschulen im Stadtgebiet gegeben.

Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen unter den Asylbewerbern gute Startbedingungen für ein Leben in Deutschland zu bieten, bittet der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg daher das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie die Regierung von Unterfranken nachdrücklich, im Schuljahr 2015/16 mindestens zwei weitere Übergangsklassen an Mittelschulen in Aschaffenburg einzurichten.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bittet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie die Regierung von Unterfranken, im Schuljahr 2015/16 zwei weitere Übergangsklassen an Mittelschulen in Aschaffenburg einzurichten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. / pl/10/15/15. Antrag der Grünen Stadtratsfraktion vom 23.07.2015; Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus - Stellungnahme der bayerischen Oberbürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2015 ö Beschließend 15pl/10/15/15

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg begrüßt ausdrücklich die Stellungnahme der Kommunen Stadt Augsburg, Stadt Erlangen, Stadt Fürth, Stadt Hof, Landeshauptstadt München, Stadt Nürnberg, Stadt Regensburg und Stadt Wunsiedel mit dem Ziel, das Bayerische Handlungskonzept gegen Rechtextremismus zu optimieren, das zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken und den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs und die gemeinsame Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit stärker als bisher zu fördern und zu unterstützen.

Die Stadt Aschaffenburg schließt sich der beiliegenden Stellungnahme (Anlage 3) der bayerischen Kommunen und Oberbürgermeister an. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Stellungnahme im Namen der Stadt Aschaffenburg zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.10.2015 14:58 Uhr