Datum: 21.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/11/1/15 ZENTEC - Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH; - Vorstellung des Jahresberichtes 2014 durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerald Heimann
2pl/11/2/15 Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern
3pl/11/3/15 Antrag der Stadt Aschaffenburg auf Zusammenlegung der Staatlichen Realschule für Knaben und der Ruth-Weiss-Schule Staatliche Realschule für Mädchen zur "Ruth-Weiss-Realschule Staatliche Realschule Aschaffenburg"
4pl/11/4/15 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der AVG für das Geschäftsjahr 2014
5pl/11/5/15 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2014
6pl/11/6/15 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2014
7pl/11/7/15 Information über Hilfen für Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 28.10.2014
8pl/11/8/15 Information über die sog. "Geriatriezulage"; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.12.2014
9pl/11/9/15 Wochenmarktverlegungen 2015; - Zusatztermin anlässlich des Weihnachtsmarktes
10pl/11/10/15 Schaffung zusätzlicher notwendiger Stellen; - Bestätigung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzsenates vom 04.05. und 13.07.2015 - Konkretisierung des sog. "Eckpunktepapiers zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015" zur Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten
11pl/11/11/15 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.08.2015 wegen "Aufforderung an den Arbeitgeberverband zur höheren Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst"

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1. / pl/11/1/15. ZENTEC - Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH; - Vorstellung des Jahresberichtes 2014 durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Gerald Heimann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 1pl/11/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 04.04.2005 soll im Stadtrat jährlich über die Aktivitäten der ZENTEC berichtet werden.
Die ZENTEC – Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH befasst sich als Technologieagentur und Gründerzentrum der Region Bayerischer Untermain vorwiegend mit den Themen
-        Existenzgründung / Gründerzentrum
-        Technologieprojekte
-        Regionalmarketing / Regionalmanagement
-        Clusterkoordination.
Neben der Stadt Aschaffenburg sind die beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer für Unterfranken, die Gemeinde Großwallstadt als Standortgemeinde der ZENTEC GmbH sowie die regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken Gesellschafter der ZENTEC.
Der Geschäftsführer Herr Dr. Gerald Heimann, gibt in dieser Sitzung einen mündlichen Bericht über die Aktivitäten der ZENTEC GmbH im Geschäftsjahr 2014.

.Beschluss:

1.Der Stadtrat nimmt den mündlichen Jahresbericht des Geschäftsführers Dr. Gerald Heimann über die Aktivitäten der ZENTEC – Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH – im Geschäftsjahr 2014 zur Kenntnis.
2. Angaben zu den Kosten:
Soweit Kosten durch den Vollzug dieses Beschluss entstehen wird folgendes zu Kenntnis gegeben:


ja
nein
2.1 Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
X

2.2 Es entstehen Folgekosten

X

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/11/2/15. Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 2pl/11/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf den mündlichen Bericht wird verwiesen.

.Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt 2 d.ö.S. „Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern“ wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/11/3/15. Antrag der Stadt Aschaffenburg auf Zusammenlegung der Staatlichen Realschule für Knaben und der Ruth-Weiss-Schule Staatliche Realschule für Mädchen zur "Ruth-Weiss-Realschule Staatliche Realschule Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 3pl/11/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum Schuljahr 1965/66 errichtete das Bayerische Kultusministerium in Aschaffenburg eine Realschule zunächst nur für Knaben, dann nach einer kurzen Zwischenzeit einer gemeinsamen Realschule für Knaben und Mädchen zwei getrennte Realschulen für Knaben und Mädchen, die zum Schuljahr 1968/69 die jetzigen Räumlichkeiten im Schulzentrum Aschaffenburg bezogen.

Die Staatliche Realschule für Mädchen wurde auf Antrag der Stadt Aschaffenburg - nach einer entsprechenden Initiative der Schulfamilie - vom Kultusministerium zum Schuljahr 2010/11 in „Ruth-Weiss-Schule Staatliche Realschule für Mädchen Aschaffenburg“ umbenannt.

Seit der Einrichtung der beiden Schulen nahm das Interesse am Bildungsangebot der Realschule unter Eltern und Schülern stark zu, so dass der Freistaat Bayern im Landkreis Aschaffenburg neben den schon länger bzw. etwa gleich lang wie die Aschaffenburger Schulen bestehenden -koedukativen - Realschulen in Alzenau und Hösbach weitere - ebenfalls koedukative - Realschulen errichtete: zum Schuljahr 2008/09 die Staatliche Realschule Bessenbach, zum Schuljahr 2012/13 die Staatliche Realschule Großostheim. Daneben bietet die Private Real- und Wirtschaftsschule Krauß in Aschaffenburg seit dem Schuljahr 2009/10 den Bildungsgang der Realschule an. Für Mädchen besteht schon seit vielen Jahren vor Einrichtung der beiden Staatlichen Aschaffenburger Realschulen das Angebot der kirchlichen Maria-Ward-Realschule.

Diese zusätzlichen Angebote blieben nicht ohne Auswirkungen auf die beiden Staatlichen Realschulen in Aschaffenburg. Hier entwickelten sich die Schülerzahlen in den letzten 5 Jahren wie folgt (Schülerzahl jeweils zum 01.10. eines Schuljahres):

Staatliche Realschule für Knaben:

?        2010/11: 714 Schüler

?        2011/12: 708 Schüler

?        2012/13: 701 Schüler

?        2013/14: 682 Schüler

?        2014/15: 615 Schüler



           Ruth-Weiss-Schule Staatliche Realschule für Mädchen

      ?  2010/11: 656 Schülerinnen

      ?  2011/12: 627 Schülerinnen

      ?  2012/13: 594 Schülerinnen

      ?  2013/14: 560 Schülerinnen

?        2014/15: 546 Schülerinnen




Für das Schuljahr 2015/16 sind an beiden Schulen weiter sinkende SchülerInnenzahlen zu erwarten.

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) führt den Begriff einer Zusammenlegung nicht auf, sondern regelt nur die Errichtung und Auflösung von Schulen sowie deren Bezeichnung. Formal sind hier daher die beiden bislang bestehenden Staatlichen Realschulen aufzulösen und die neue - koedukative - Realschule ist neu zu errichten und zu bezeichnen.

Realschulen werden gem. Art. 26 Abs. 1 BayEUG durch Rechtsverordnung des zuständigen Staatsministeriums errichtet und aufgelöst; zuständig ist hier das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Vor einer Errichtung und Auflösung ist gem. Art. 26 Abs. 2 Satz 1 BayEUG das Benehmen mit dem zuständigen Aufwandsträger, hier der Stadt Aschaffenburg, herzustellen. Vor einer Auflösung ist gem. Art. 26 Abs. 2 Satz 1 BayEUG zusätzlich das Benehmen mit dem Elternbeirat herzustellen; entsprechende Stellungnahmen liegen in der Anlage vor.

In der Errichtungsverordnung wird den staatlichen Schulen gem. Art 29 Abs. 1 Satz 1 BayEUG eine amtliche Bezeichnung verliehen, aus der sich der Schulträger, die Schulart und der Schulort ergeben. Gem. Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayEUG kann der Schule vom Schulträger - hier der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - neben der amtlichen Bezeichnung ein Name verliehen werden.

Die Lehrerkonferenz, der Elternbeirat sowie die Schülermitverantwortung beider Realschulen stimmten in ihren Sitzungen am 15.09.2015 der Verleihung des o.g Namens zu.

.Beschluss: 1

Frau Stadträtin xxx beantragt zu Beginn der  Aussprache zu Tagesordnungspunkt  3 d.ö.S „Zusammenlegung der Staatlichen Realschulen“ , dass ohne Debatte und Beratung abgestimmt werden soll. Der Vorsitzende lässt darauf hin über Folgendes abstimmen:

„Über Tagesordnungpunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird ohne Beratung abgestimmt.“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18, Dagegen: 23

Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Die Stadt Aschaffenburg beantragt beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, die Staatliche Realschule für Knaben Aschaffenburg und die Ruth-Weiss-Schule Staatliche Realschule für Mädchen Aschaffenburg zum 01.08.2016 zur Ruth-Weiss-Realschule Staatliche Realschule Aschaffenburg zusammenzuführen.
Die Stadt Aschaffenburg unterstützt die Forderung des Personalrates gem. Schreiben vom 13.07.2015 (Anlage 1) und teilt das dem Kultusministerium mit.

II.Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / pl/11/4/15. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der AVG für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 4pl/11/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Giegerich Wolfgang
12
Hart Willi
13
Herzing Jürgen, Bürgermeister
14
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
15
Kapperer Leonie
16
Klein Karsten
17
Kunkel Rainer
18
Lenz-Böhlau Anne
19
Lüder Gerd
20
Otter Gerald
21
Schweickard Peter
22
Stegmann Karl-Heinz
23
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 24.07.2015 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 2).
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Die Beschlussfassung erfolgte ohne die persönlich beteiligten Mitglieder.

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5. / pl/11/5/15. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 5pl/11/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Hart Willi
12
Herzing Jürgen, Bürgermeister
13
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
14
Kapperer Leonie
15
Klein Karsten
16
Kunkel Rainer
17
Lenz-Böhlau Anne
18
Otter Gerald
19
Stegmann Karl-Heinz
20
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 24.07.2015 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I.
1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 3).
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Die Beschlussfassung erfolgte ohne die persönlich beteiligten Mitglieder.

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6. / pl/11/6/15. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 6pl/11/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2014 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Christ Manfred
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Giegerich Wolfgang
12
Hart Willi
13
Herzing Jürgen, Bürgermeister
14
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
15
Kapperer Leonie
16
Klein Karsten
17
Kunkel Rainer
18
Lenz-Böhlau Anne
19
Lüder Gerd
20
Otter Gerald
21
Stegmann Karl-Heinz
22
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 24.07.2015 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I.
1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 4).
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Die Beschlussfassung erfolgte ohne die persönlich beteiligten Mitglieder.

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7. / pl/11/7/15. Information über Hilfen für Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 28.10.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 7pl/11/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die anonyme Befragung „Pflege und Flüchtlinge“ wurde zum Jahreswechsel 2014/15 durchgeführt. Der Rücklauf war mit 84,2 % insgesamt sehr gut. Alle Heime hatten geantwortet. In den meisten Einrichtungen/Diensten ist der Migrantenanteil unterdurchschnittlich (ausgehend von ca. 20 % in der Gesamtbevölkerung der Stadt). Lediglich ein Heim entspricht diesem Wert (19,7 %). Ein höherer Anteil findet sich nur bei zwei Ambulanten Diensten. Dies lässt den Schluss zu, dass pflegebedürftige Migranten überdurchschnittlich häufig in der Häuslichkeit gepflegt werden.
Bei der Verteilung der Nationalitäten lässt sich eine Spitzengruppe identifizieren:
1.        Türkei (9 Nennungen)
2.        Polen (6)
3.        Russland (6)
4.        Rumänien (4)

Deutlich wird weiterhin: die sogenannte „Flüchtlingswelle“ ist noch nicht in der Pflege angekommen. Ein gutes Drittel der Befragten sieht keinerlei Probleme mit Migranten. Probleme sieht man hauptsächlich im sprachlichen Bereich; als Lösung wird der Einsatz muttersprachlichen Personals favorisiert. Muttersprachliches Info-Material ist hingegen Mangelware. Es zeigt sich ein hoher Stellenwert der Schulung in kultursensibler Pflege.
Die Angebotsvielfalt für Migranten ist in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich.

.Beschluss:

I. Der Bericht über Hilfen für Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund auf Grund des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 28.10.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pl/11/8/15. Information über die sog. "Geriatriezulage"; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.12.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 8pl/11/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Antrages auf Information über die sogenannte Geriatriezulage vom 10.12.2014 wurden Erkundigungen über den Ursprung dieser Zulage, den aktuellen rechtlichen Status und die gängige Vergütungspraxis bei den in Aschaffenburg ansässigen stationären Einrichtungen der Pflege erhoben.

Bei der "Geriatriezulage" handelt es sich grundsätzlich um ein Altrelikt aus der Zeit des BAT und dem BMT-AW II. In vielen Unternehmen gibt es entsprechende Betriebsvereinbarungen, die die Auslegung entsprechend regeln.

In Aschaffenburg sieht die Vergütungspraxis wie folgt aus:

?        AWO Bezirksverband Unterfranken e. V.:
Die Psychiatrie-/ Geriatriezulage wird dort heute noch in Form einer Pflegezulage praktiziert (46,03 € pro Monat/Vollzeitkraft).

?        Caritasverband Stadt und Landkreis Aschaffenburg e. V.:
Bis 2010 wurde eine Pflegezulage gezahlt. Diese wurde tarifvertraglich ab 2011 gestrichen. Dafür wurde als hausinterne Sonderlösung eine jährliche Sonderzahlung i. H. v. 2% des jeweiligen Jahresgehaltes etabliert.

?        Diakonisches Werk Untermain:
Eine Pflegezulage wird dort nicht gezahlt. Die Mitarbeiter werden jedoch in drei Gehaltsstufen (2 Jahre: Einarbeitung; 5 Jahre: Basisstufe; danach Erfahrungsstufe) eingruppiert. Die Einordnung erfolgt nach den individuellen Fähigkeiten des Mitarbeiters.

?        BayernStift gGmbH:
Dort wird keine Pflegezulage gewährt.

?        Curanum Betriebs GmbH West:
Dort wird keine Pflegezulage gewährt.

Der Rechtsanspruch auf Zahlung einer solchen Zulage basiert auf den für den jeweiligen Betrieb bezogenen Betriebsvereinbarungen. Gerichtlich können daher nur Verstöße gegen die verbindlichen Vereinbarungen geltend gemacht werden. Es handelt sich hier um das sogenannte Individualarbeitsrecht. 

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).

.Beschluss:

I. Der Bericht über die sog. „Geriatriezulage“ auf Grund des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.12.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pl/11/9/15. Wochenmarktverlegungen 2015; - Zusatztermin anlässlich des Weihnachtsmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 9pl/11/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wochenmarktverlegungstermine
In der Sitzung des Stadthallensenates vom 18. November 2014 wurde der Verlegung von 8 Wochenmarktterminen im Rahmen des Weihnachtsmarktes 2015 zugestimmt.
Der Weihnachtsmarkt 2015 dauert gegenüber dem Vorjahr einen Tag länger. Er endet satzungsgemäß am Dienstag, 22. Dezember. Die Abbautätigkeiten werden unmittelbar nach dem Veranstaltungsende beginnen und infolge der vielfältigen Arbeiten (Hüttenabbau, Abbau der Elektro- und Wasserversorgung, Reinigungsarbeiten) erst am darauffolgenden Mittwoch, 23. Dezember, um die Mittagszeit enden.
Eine zeitgleiche Nutzung des Schlossplatzes am 23. Dezember durch den Wochenmarkt ist demnach ausgeschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung, wird es daher notwendig, aufgrund der kalendarischen Situation einen weiteren 9. Wochenmarkttag am Mittwoch, 23. Dezember, auf den Ausweichplatz zwischen Schloss und Marstallplatz zu verlegen.

Veranstaltungszeit
Veranstaltung
Verlegungstage
Verlegungstermine
26.11. - 22.12.2015
Weihnachtsmarkt 
9 Markttage
Mi        25.11.2015
Sa        28.11.2015
Mi        02.12.2015
Sa        05.12.2015
Mi        09.12.2015
Sa        12.12.2015
Mi        16.12.2015
Sa        19.12.2015
Mi         23.12.2015
2015
Verlegungen in Summe
17 Markttage


.Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt 9 d.ö.S. „Wochenmarktverlegungen 2015“ wird vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pl/11/10/15. Schaffung zusätzlicher notwendiger Stellen; - Bestätigung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzsenates vom 04.05. und 13.07.2015 - Konkretisierung des sog. "Eckpunktepapiers zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015" zur Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 10pl/11/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen einer rechtsaufsichtlichen Prüfung, wurde die Stadt Aschaffenburg durch die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 07.08.2015 gebeten, die Beschlüsse des Haupt- und Finanzsenates vom 04.05.2015 und 13.07.2015 zur Schaffung zusätzlicher notwendiger Stellen bestätigen zu lassen.

Begründung zu Beschluss I.

1141 Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (0,3)
Erhöhung des Personaleinsatzes im Geschäftszimmer von 0,5 auf 0,75 VK
Mindestbesetzung
Kosten rund 14.000 € p. a.

1164 Bürgeramt / Ausländerwesen (2,0)
zusätzliche Vollzeitstellen für das Asylbewerberverfahren
Erhöhung der Fallzahlen
Durch lfd. Zuweisungen aktuell Unterbesetzung, Auslastung zusätzlicher Vollzeitstellen Ende 2015
Kosten rund 90.000 € p. a.

1601 Amt für Brand- und Katastrophenschutz (2,0)
Zwei zusätzliche Disponentenstellen in der ILS
Erhöhung der erforderlichen Tischbesetztzeiten und Anerkennung von Systemverwaltertätigkeiten
Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg für beide Stellen zusammen nach Abzug der Refinanzierung der Krankenkassen und der weiteren Verbandsmitglieder derzeit rund 6.000 € p. a.

3201 Museen (0,4)
Reinigungsbedarf gemäß Detailberechnung
Nilkheimer Hof + 2 Wochen-Std.
Schlossmuseum + 10 Wochen-Std.
Quartier Pfaffengasse + 2 Wochen-Std.
Kosten rund 12.000 € p. a.

3501 Volkshochschule (0,3)
Erhöhtes Kursangebot Deutsch als Fremdsprache und Integration
Refinanzierung durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

4011 Amt für soziale Leistungen
Sachgebietsleitung (1,0)
Kosten rund 65.000 € p.a.

4011 Amt für soziale Leistungen
Betreuung der Ehrenamtlichen in der Flüchtlingsbetreuung (0,5)
Zwei Teilzeitkräfte á 7 - 10 Wochenstunden
Kosten rund 22.000 € p. a.

4011 Amt für soziale Leistungen
Asylbewerberleistungsgesetz (2,0)
Erhöhung der Fallzahlen
Kosten rund 90.000 € p.a.

4011 Amt für soziale Leistungen
Aktuell sind ca. 300 Flüchtlinge dezentral untergebracht;
lt. Personalbemessung des Freistaates in Gemeinschaftsunterkünften wird 1 MA für 75 untergebrachte Flüchtlinge als erforderlich angesehen – dies ergibt Bedarf von 4 MA,
2 MA sind im Rahmen der Beherbergungsverträge beschäftigt;
verbleibt ein Bedarf von 2 MA, die zu 100 % bezuschusst werden.
Kosten rund 80.000 € p.a.

4071 Jugendamt
Berufsintegration: Zusätzliche pädagogische Betreuung für zusätzliche BIJ/V-Klassen

4071 Jugendamt
Clearingstelle am Übergang von Schule zu Beruf im Rahmen des Projektes Jugend Stärken;
Refinanzierung durch ESF-Mittel

4661 Jugendamt/Kinderheim
Personalbedarfsbemessung des Amtes für zentrale Dienste und die Verwendung von Anhaltszahlen der Regionalkommission in Nürnberg ergeben für die Verwaltung des Kinderheimes übereinstimmend aktuell einen Personalbedarf von 1,3 Vollzeitkräften,
vor allem bedingt durch die Einrichtung einer weiteren Kindergruppe im Jahr 2010,
Kosten rund 10.000 € p.a.

Begrünung zu Beschluss II.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015 in der Sitzung des Plenums vom 02.03.2015 die in Anlage 1 beigefügte Eckpunkte beschlossen.
Aufgrund der o. g. rechtsaufsichtlichen Prüfung schlägt die Verwaltung vor, die Ziffer 1 der Eckpunkte zu ergänzen, da für die Schaffung zusätzlicher nicht im Stellenplan enthalteten Stellen aufgrund des bisherigen Wortlautes der Regelung sich keine Zuständigkeit des Haupt- und Finanzsenates für eine Vorberatung in dieser Angelegenheit formal ergibt.

Die endgültige Entscheidung zur Schaffung dieser neuen Stellen obliegt jedoch nach den Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtrates und der Gemeindeordnung dem Stadtrat (Plenum); ggf. muss der Stadtrat (Plenum) auch eine Nachtragshaushaltssatzung zur Änderung des Stellenplans erlassen.

Der Stadtrat (Plenum) wird für den Haushalt 2015 eine Nachtragshaushaltssatzung in seiner Sitzung am 19.10.2015 beschließen.


Aus Gründen der Rechtssicherheit, wird daher um Zustimmung zu beiden Beschlüssen gebeten.

.Beschluss:

I. Im Vergleich zum Stellenplan 2015 ergeben sich folgende notwendigen Änderungen:

HUA
Stellen-
umfang
Jahreskosten
brutto
Jahreskosten
netto
Bemerkung





1141
0,3
14.000 €
14.000 €
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz,
Geschäftszimmer
1164
2,0
90.000 €
90.000 €
Bürgeramt, Unterbringung von Flüchtlingen,
Asylbewerberverfahren
1601
2,0
98.000 €
6.000 €
Integrierte Leitstelle, Disposition
3201
0,4
12.000 €
12.000 €
Museen, zusätzliche Reinigungsflächen
3501
0,3
15.000 €
0 €
Volkshochschule, Deutsch als Fremdsprache
4011
3,5
177.000 €
177.000 €
Amt für soziale Leistungen,
Unterbringung von Flüchtlingen
1,0 Sachgebietsleitung,
0,5 Betreuung Ehrenamtlicher,
2,0 Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz
4011
2,0
80.000 €
0 €
Amt für soziale Leistungen, Unterbringung von Flüchtlingen, Hausverwaltung
4071
0,3
15.000 €
0 €
Berufsintegration
4071
1,0
50.000 €
0 €
Projekt Jugend Stärken, Clearingstelle
4661
0,25
10.000 €
10.000 €
Jugendamt, Kinderheim, Verwaltung
Summe
12,05
561.000 €
309.000 €



II. In Ziffer 1 der Eckpunkte zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015 (Beschluss des Plenums vom 02.03.2015, TOP 8 d.ö.S., SPNR. PL/3/2/15) wird folgender Satz nach Satz 2 neu eingefügt:

„Soweit neue bisher nicht im Stellenplan enthaltene Stellen geschaffen werden müssen, hat eine Vorberatung dieser Entscheidung auch im Haupt- und Finanzsenat zu erfolgen.“

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / pl/11/11/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.08.2015 wegen "Aufforderung an den Arbeitgeberverband zur höheren Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.09.2015 ö Beschließend 11pl/11/11/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gewerkschaften haben die Tarifregeln (Eingruppierungsregeln) für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Die Tarifvertragsparteien – VKA, ver.di und dbb verhandeln seitdem über die Eingruppierungsregelungen. Trotz intensiver Verhandlungen konnten Arbeitgeber und Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen keine Einigung erzielen. Gemeinsam haben die Tarifparteien am 4. Juni 2015 entschieden, die Schlichtung anzurufen.
Seit dem 23. Juni 2015 liegt eine einvernehmliche Einigungsempfehlung der Schlichter (Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg) vor, der die Schlichtungskommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern zugestimmt hat.
Die Mitgliederversammlung der VKA hat sich für die Einigungsempfehlung der Schlichter ausgesprochen. Die VKA hat die Gewerkschaften aufgefordert, auf Basis der Einigungsempfehlung einem Tarifabschluss zuzustimmen und damit den Tarifkonflikt zu beenden (vgl. http://www.vka.de/site/home/vka/schwerpunkte/tarifrunden/sozial-_und_erziehungsdienst_/ ).
Die Gewerkschaften sind - trotz einvernehmlichem Schlichterspruch – bisher jedoch nicht zu einem Tarifabschluss bereit (vgl. beigefügte Pressemitteilung der VKA vom 13.08.2015).
Die Tarfiverhandlungen dauern daher an.
Mit beigefügtem Schreiben vom 08.08.2015 beantragt Herr Stadtrat Johannes Büttner, dass die Stadt Aschaffenburg als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverband den Arbeitgeberverband auffordert, der Forderung der Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst nach höherer Eingruppierung nachzukommen.

Die Stadt Aschaffenburg hat sich als Mitglied des Kommunalen Arbeitgerberverbandes (VKA) bisher nie in laufende Tarifvertragsverhandlungen eingeschaltet und sich immer neutral verhalten.
Der Antrag von Herrn Stadtrat Büttner bedeutet eine Abkehr der bisherigen Haltung der Stadt Aschaffenburg.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.08.2015 wegen „Aufforderung an den Arbeitgeberverband zur höheren Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungdienst“ wird zur Kenntnis genommen.

Stadtrat Johannes Büttner beantragt, der Resolution zuzustimmen. Der Vorsitzende lässt daher   über Folgendes abstimmen: „Wer kann sich dem Antrag der KI anschließen ?“ 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Antrag der KI vom 08.08.2015 abgelehnt.

Datenstand vom 18.11.2015 15:31 Uhr