Datum: 22.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/8/1/15 Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Feststellungsbeschluss
2pvs/8/2/15 Umbau und Erweiterung Feuerwehr Obernau; Vorstellung der Planung und Kosten
3pvs/8/3/15 Neubau Schleuse Obernau; Barrierefreier Ausbau des neuen Wehrsteges
4pvs/8/4/15 Obernau Maintalstraße: Bau eines Geh- und Radweges sowie einer Querungshilfe
5pvs/8/5/15 Bahnparallele Damm, 2. BA: Straßenbau von der Heinrich-Böll-Straße bis zur Linkstraße / Hanauer Straße - Vorstellung des geplanten Bauablaufes
6pvs/8/6/15 Beteiligung am Projekt "Dynamisches Verkehrsinformationssystem"
7pvs/8/7/15 Bewohnerparken; - Nachuntersuchung Bewohnerparkgebiet A2 Bahnhof/Zentrum
8pvs/8/8/15 Nutzungsänderung von Baumarkt in Fachmarktzentrum (Nachnutzung Max Bahr Baumarkt) am Standort Glockenturm in 63814 Mainaschaff, Johann-Dahlem-Str. 11, Landkreis Aschaffenburg Landesplanerische Überprüfung - Stellungnahme
9pvs/8/9/15 Einzelhandelsbericht 2015; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.04.2012
10pvs/8/10/15 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 06.06.2015 wegen "Blindenampel an der Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.06.2015
11pvs/8/11/15 Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2015 wegen "Spielplatz am Rosensee" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2015
12pvs/8/12/15 Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.06.2015 wegen "Bewohnerparken B 1" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.07.2015
13pvs/8/13/15 Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.06.2015 wegen "Platzbenennung nach Thaddäus Stahler" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.07.2015

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1. / pvs/8/1/15. Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Vorberatend 1pvs/8/1/15
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2015 ö Beschließend 2pl/13/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um die wohnortnahe Versorgung der Einwohner der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg zu verbessern, plant der Bezirk Unterfranken die Errichtung von 2 Stationen mit je 25 Betten zur stationären Versorgung von psychisch Erkrankten.

Da das Bauvorhaben direkt am nordöstlichen Rand des Klinikumgeländes, aber großenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 23/1 „Klinikum“ durchgeführt werden soll und da die für den Bau der Psychiatrischen Klinik vorgesehene Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 1987 lediglich als Fläche für die Landwirtschaft darstellt ist, bittet der Bezirk Unterfranken zur schnellstmöglichen Realisierung dieses interkommunalen Bauvorhabens um dessen planungsrechtliche Absicherung.

Im laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 ist der vorgesehene Standort der Psychiatrischen Klinik bereits als Sonderbaufläche vorgesehen. 2013 wurde hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Hinsichtlich der vorgesehenen Darstellung des Grundstücks der zu errichtenden Psychiatrischen Klinik als Sonderbaufläche Klinikum anstatt als Fläche für die Landwirtschaft wurden keine unmittelbar darauf bezogenen Bedenken oder Einwendungen vorgebracht. Da die Neuaufstellung des FNP 2030 noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20.04.2015 zur alsbaldigen planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung der geplanten Psychiatrischen Klinik beschlossen, den FNP 1987 in einem vorauslaufenden Verfahren zu ändern.

Hierfür hat die Verwaltung einen Entwurf vom 27.02.2015 zur Änderung des Flächennutzungs-planes im Bereich Klinikum (FNP 1987/31) gefertigt sowie eine Begründung mit Umweltbericht. Mit diesen Unterlagen wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und gem. § 3 Abs. 2 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Der ausgelegene Entwurf der FNP-Änderung umfasst im Westen (zum Krämersgrund hin) Teilflächen eines FFH-Gebietes. Die hier dargestellte Sonderbaufläche muss daher entfallen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Geltungsbereichsgrenze derart zu ändern, dass der Geltungsbereich reduziert und die FFH-Fläche aus der FNP-Änderung ausgenommen wird. Weitere Konkretisierungen sind im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2030 möglich.

Nach Beschlussfassung über die bei diesen Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken kann die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Klinikum (FNP 1987/31) festgestellt werden.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum (1987/31) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2.        Die mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 03.06.2015 von der Höheren Landesplanungsbehörde vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.

3.        Die mit Schreiben des Planungsverbandes Bayerischer Untermain vom 08.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.

4.        Die mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 01.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt, soweit dies auf der Ebene des Flächennutzungsplanes möglich ist.

5.        Die mit Schreiben des Landratsamt Aschaffenburg, Abt. Gesundheitswesen, vom 05.06.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.

6.        Die mit Schreiben der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 20.05.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.

7.        Die mit Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg, Bereich Landwirtschaft vom 13.05.2015 vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.

8.        Die mit Schreiben des Marktes Goldbach vom 18.06.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.

9.        Die mit Schreiben der Gemeinde Haibach vom 21.05.2015 vorgebrachten Bedenken sollen aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen unberücksichtigt bleiben.

10.Der mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Untere Naturschutzbehörde vom 28.05.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen entsprochen.

11.Die mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Amt für Brand- und Katastrophenschutz vom
     17.05.2015         vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom
      20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden
     bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen auf der
     Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.

12.Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum mit integriertem
     Landschaftsplan (FNP 1987/31) i. d. F. vom 20.08.2015 wird einschließlich ihrer Begründung
     und des darin enthaltenen Umweltberichts vom 20.08.2015 festgestellt. Die Planänderung ist
     gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / pvs/8/2/15. Umbau und Erweiterung Feuerwehr Obernau; Vorstellung der Planung und Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 2pvs/8/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Feuerwehrgerätehaus im alten Rathaus (Hauptstraße 21) in Obernau soll um 2 Löschfahrzeugplätze erweitert und im Bestand umgebaut werden.  

Hierzu muss die Hundestaffel der BRK ausgelagert und in dem ehem. Schützenhaus an der Mehrzweckhalle in Obernau untergebracht werden. Der Radsportverein kann im Gebäude verbleiben.

Die Nebengebäude im rückwärtigen Bereich des alten Rathauses werden abgerissen und an dieser Stelle entsteht der Anbau für die neue Fahrzeughalle mit 2 vollwertigen Stellplätzen.
Diese Fahrzeughalle schließt direkt an den Gebäudebestand des alten Rathauses an.
Durch Umbauarbeiten im Bestand werden die weiteren notwendigen Räume geschaffen. Das Raumprogramm sieht Umkleiden, WC/Duschen, Spinde, Lager, Bootsstellplatz und Büroräume mit der erforderlichen EDV- Ausstattung vor und die Ertüchtigung der Gebäudetechnik.

Der Anbau ist in Massivbauweise mit Bodenplatte geplant, die Andienung der Fahrzeughalle erfolgt über die Rathausstraße.

Im Vorfeld wurde eine Kanalbefahrung der vorhandenen Leitungen durchgeführt und die angrenzenden Fundamente wurden untersucht.

Gemäß Kostenberechnung vom Juli 2015 sind für den Erweiterungsbau der Fahrzeughalle und den Umbau im Bestand 550.000 € veranschlagt.

.Beschluss:

I. Der Planungssenat nimmt die Planung für den Umbau und die Erweiterung der Feuerwehr Obernau zustimmend zur Kenntnis.

Die Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung vom Juli 2015 belaufen sich auf 550.000,-- €.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau – und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.                                                                                                       

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. / pvs/8/3/15. Neubau Schleuse Obernau; Barrierefreier Ausbau des neuen Wehrsteges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 3pvs/8/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.07.2015 wurde beschlossen, dass der Wehrsteg am Neubau der Schleuse Obernau barrierefrei gestaltet werden soll.

Dieser Beschluss wurde dem Wasserstraßen-Neubauamt (WSV) mit Schreiben vom 16.07.2015 mitgeteilt und um entsprechende Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen gebeten. Die WSV hat daraufhin am 29.07.2015 darum gebeten, die Frage der vollständigen Einhaltung der DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) nochmals kritisch zu hinterfragen, da eine solche Vorgabe ohne den Einbau von Aufzügen nur sehr schwierig umzusetzen sei. In einem daraufhin angesetzten Planungsgespräch am 03.08.2015 wurden deshalb zwei grundsätzliche Vorgehensweisen zur Erarbeitung der endgültigen Planfeststellungsunterlagen besprochen:

Vorgehensweise 1

Beauftragung eines Ingenieurbüros durch die WSV zur Erarbeitung alternativer Planungskonzepte, auch solche, die der DIN 18040-1 nicht 100%ig entsprechen. Vereinbarung zwischen der WSV und der Stadt Aschaffenburg sowie Niedernberg über die Kostentragung dieser Planungsstudien. Die WSV schätzt diesen Aufwand zwischen ca. 45.000 Euro (brutto) und ca. 76.000 Euro (brutto) ein. Die große Spanne erklärt sich daraus, dass im Augenblick noch nicht klar ist, ob diese Planungsstudien als Erweiterungsauftrag des bestehenden Auftrages verrechnet werden können oder als eigenständiger Auftrag zu werten ist. Die Kostentragung durch die Gemeinden müsste vorab in einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden und der WSV niedergelegt sein.

Vorgehensweise 2

Es wird anstatt einer umfassenden Alternativprüfung nur eine beschränkte Zahl von Varianten genauer untersucht. Dies sind:

-        Zugangsrampe zum Wehrsteg vom Schleusenweg aus als gradlinige Verbindung zwischen Schleusenweg und Wehrsteg, allerdings mit mindestens ca. 8,5 % Neigung und ohne Podest, da eine formal barrierefreie Auswirkung die Zugänglichkeit einzelner Grundstücke am Schleusenweg aufgeben müsste.
-        Die Anordnung der Rampe in abgewinkelter Rampenführung nach Norden (talseits) unter Einhaltung der Vorgaben der Barrierefreiheit.

Die Überwindung der Höhendifferenz zwischen dem eigentlichen Wehrsteg und der Schleusenquerung von etwa 2,1 m empfiehlt die WSV in jedem Fall mit einem Aufzug vorzunehmen, da sie die Anordnung eines geneigten Wehrstegs über das erste Wehrfeld aus konstruktiven und gestalterischen Gründen heraus nicht befürwortet. Bei der umfassenden Untersuchung nach Vorgehensweise 1 könnte jedoch auch dies genauer durchdacht werden.

Nachdem die Ausbildung des neuen Wehrstegs in den nächsten Jahren nur mit intensiver Kooperation der WSV zu verwirklichen sein wird, empfiehlt die Verwaltung die Vorgehensweise 1 weiter zu verfolgen, zumal nach Aussage der WSV die Vorgehensweise 2 nicht unbedingt kostensparender ist.

.Beschluss:

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht zum Fortgang der Planungsarbeiten des neuen Wehrstegs zur Kenntnis.

2.        Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt die Vorgehensweise 1 (gem. Anlage 2) weiter zu verfolgen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Gemeinde Niedernberg eine Vereinbarung zur Kostentragung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / pvs/8/4/15. Obernau Maintalstraße: Bau eines Geh- und Radweges sowie einer Querungshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 4pvs/8/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Die Radwegesituation zwischen dem Knotenpunkt St 2309/Maintalstraße und dem Ortseingang Obernau wird als unzureichend kritisiert. Grundlage der Kritik ist das Radverkehrskonzept, das Anfang 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde. Dieses Konzept überprüfte sämtliche Hauptverkehrsverbindungen 1. Ordnung nach Kriterien wie: Verkehrssicherheit, Ausbauzustand, u.Ä. und bildete daraus eine Prioritätenliste für verbessernde Baumaßnahmen. Dazu gehört auch eine durchgängige Radverkehrsführung entlang der Maintalstraße nach Obernau.
Mit dem Neubau der St 2309 vom Bauhof WSV bis zur Einmündung der Maintalstraße wurde 2013 vom Staatlichen Bauamt ein straßenbegleitender Geh- und Radweg realisiert. Bis zur Ortslage von Obernau bleibt damit jedoch eine Lücke im Wegenetz. Die Schließung dieser Lücke wurde am 15.07.2014 vom PVS grundsätzlich beschlossen. Die Verwaltung hat daher zur Schließung dieser Netzlücke eine Planung ausgearbeitet, die auch eine sichere Querungsmöglichkeit über die Maintalstraße für die stadtauswärts fahrenden Fahrradfahrer beinhaltet.

Bestand:
Der Radverkehr wird derzeit in beiden Richtungen der Maintalstraße als Mischverkehr mit dem MIV geführt. Der bestehende einseitig geführte Gehweg endet stadtauswärts auf dem Parkplatz des Lebensmittelnahversorgungsmarktes. Eine Wegeverbindung zum gebauten Geh- und Radweg des staatlichen Bauamtes ist für Fußgänger nicht vorhanden.
Der stadtauswärts fahrende Radverkehr muss derzeit ungesichert ca. 60 m vor der lichtsignalgeregelten Einmündung zur St 2309 die Maintalstraße überqueren um den bestehenden Geh- und Radweg des Staatlichen Bauamtes zu erreichen. Auch Fußgängerverkehrsanlagen sind am aufgeführten Knotenpunkt und an der Strecke entlang der Maintalstraße nicht vorhanden. Zur Verbesserung der derzeitigen Querungssituation für den stadtauswärts fahrenden Radverkehr wurde der Seitenbereich der Maintalstraße über eine Länge von ca. 25 m als provisorischen Aufstellungsbereich rot eingeschlämmt.
Derzeit besteht für den Radverkehr auch keine Querungshilfe am Einkaufsmarkt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Akzeptanz ist der Einbau einer Querungsanlage in Form einer Mittelinsel gerade für Kinder (z. B. Schülerverkehr), junge Familien und ältere Verkehrsteilnehmer dringend zu empfehlen. Eine Mittelinsel bietet ausschlaggebende verkehrssicherheitsrelevante Vorzüge gegenüber anderer Querungsmöglichkeiten, denn die Aufstellfläche bietet gerade für die aufgeführten Zielgruppen Schutz beim Überqueren der Straße und trägt damit in erheblichem Maße zur Verkehrssicherheit des Radverkehres bei.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Im Folgenden wird die Planung zum Bau des gemeinsamen Geh- und Radweges kurz erläutert. Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN Normen zugrunde.
Der Geh- und Radweg wird einseitig entlang der Maintalstraße bis zur Parkplatzzufahrt des Lebensmittelnahversorgermarktes geführt. Die Baumaßnahme schließt an den bereits bestehenden Geh- und Radweg des staatlichen Bauamtes in Höhe der Zufahrt zur St 2309 an (siehe Anlage 1). Der Lückenschluss des Radweges beträgt ca. 400 m.
Gemäß den technischen Vorgaben ist im Anschluss an den Randstreifen ein Bankett (Breite 1,50 m), eine hierzu parallel verlaufende Entwässerungsmulde (Breite 2,0 m) und ein Grünstreifen von 0,5 m Breite geplant. Neben dem Grünstreifen verläuft der gemeinsame Geh- und Radweg (Breite 2,5 m) in einem Abstand von 4,0 m zur Fahrbahn. Im Anschluss dient ein ca. 3,0 m breiter Grünstreifen zur Angleichung an das angrenzende bestehende Gelände. Die natürlich gewachsene Geländeform wird im Rahmen der Planung berücksichtigt.
Im Zuge der Baumaßnahme sind voraussichtlich 7 teils schädlingsbefallene Obstbäume zu fällen. Die Fällungen werden durch 7 gleichwertige Neupflanzungen ersetzt.
Der gemeinsame Geh- und Radweg endet an der Ein- bzw. Ausfahrt des Lebensmittelnahversorgermarktes und wird in der Breite eines Radfahrstreifens (Breite 1, 85 m) über den Zufahrtsbereich geführt und mündet in einen Schutzstreifen von 1,5 m Breite auf die Fahrbahn.
Der Fußgänger wird separat über den Ein- und Ausfahrtsbereich auf einen neuen Gehwegabschnitt (Breite ca. 2,0 m) geführt. Die Führung wird dem Fußgänger mittels eines Leistensteines verdeutlicht. Der geplante Gehweg verläuft bis zum Abzweig des bestehenden Gehweges.
Zwecks einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel (Breite 2,50 m) wird der stadtauswärts fahrende Radverkehr durch indirektes Linksabbiegen gesichert aus dem Mischverkehr mit dem MIV auf den geplanten Geh- und Radweg geführt. Hierzu wird der Radverkehr neben dem Fahrstreifen auf eine Aufstellfläche von 2,50 m geführt. Die Mittelinsel wird auf Höhe der bestehenden markierten Sperrfläche eingerichtet.
Die bestehende Fahrbahnführung stadtauswärts bleibt erhalten. Die bestehende Bordführung stadteinwärts muss auf Höhe der Mittelinsel vergleichsweise geringfügig angepasst werden.
Auf Höhe der Mittelinsel wird eine Geh- und Radwegeverbindung zum Lebensmittelnahversorgungsmarkt eingerichtet. Die Wegeverbindung wird in eine Grünfläche mit Baumneupflanzungen eingebettet.
Es ist vorgesehen, den gemeinsamen Geh- und Radweg über die gesamte Strecke mit Beleuchtung einzurichten. Bestehende Beleuchtung auf Höhe des Parkplatzes des Lebensmittelnahversorgungsmarktes muss teilweise versetzt werden und u. a. ggf. neu dimensioniert werden.
Die gesonderte Linksabbiegerspur zum Parkplatz des Lebensmitteldiscounters entfällt.
Die derzeitige Markierung in der Parkplatzausfahrt ist um ca. 1,0 m zu versetzen.
Sämtliche neu zu versiegelnde Flächen werden gem. der aktuellen Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen.
Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen auf der Fahrbahn und dem Geh- und Radweg sind eingehalten.
Die geplante Baumaßnahme wurde mit dem Gartenbauamt, dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme sind ca. 3200 m² Grunderwerb erforderlich. Voraussichtlich sind mit ca. 67 Eigentümern Grunderwerbsverhandlungen zu führen. Die Kosten für den Grunderwerb werden auf ca. 30 000 € geschätzt.
Die Stadt Aschaffenburg hat den Grundstückseigentümer des Lebensmittelnahversorgungsmarktes bereits in die Planung eingebunden und dessen grundsätzliches Einverständnis erhalten.
Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes. Die Verwaltung empfiehlt daher im Interesse der Förderung des Radverkehres und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Baumaßnahme zeitnah umzusetzen.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg.
Nach der Kostenberechnung des Tiefbauamtes sind Gesamtkosten für den Geh- und Radweg in Höhe von rund 415 500 € zu veranschlagen. In der Summe enthalten ist die Beleuchtung des Weges (ca. 25 000 €) und der Grunderwerb in Höhe von 30 000 €. Da dem Bau des Weges zunächst der Grunderwerb vorausläuft, ist mit einem Baubeginn frühestens 2017 zu rechnen. Die Haushaltsmittel sind demnach frühestens 2017 bereitzustellen.

.Beschluss:

I.
1. Der Beschluss der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Bau eines einseitigen gemeinsamen Rad- und Gehweges zwischen der St 2309 und dem Ortseingangsbereich Obernau entlang der Maintalstraße sowie dem Einbau einer Querungshilfe wird zugestimmt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den notwendigen Grunderwerb zu tätigen, die Ausführungsplanung durchzuführen und sich um Fördermittel zu bemühen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. / pvs/8/5/15. Bahnparallele Damm, 2. BA: Straßenbau von der Heinrich-Böll-Straße bis zur Linkstraße / Hanauer Straße - Vorstellung des geplanten Bauablaufes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 5pvs/8/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der vorgestellten Maßnahme handelt es sich um den 2.BA der Bahnparallele mit der straßen-baulichen Umsetzung mit Lärmschutzwand von der Heinrich-Böll-Straße bis Linkstraße / Hanauer Straße.


Für die Bauarbeiten muss im Bereich der Linkstraße und der Hanauer Straße in den bestehenden Straßenraum und damit auch in den fließenden Verkehr eingegriffen werden.
Im Bereich der Linkstraße wird zur Erstellung der Lärmschutzwand und der erforderlichen Straßen-anpassungen eine Vollsperrung erforderlich. Für die Linkstraße stehen geeignete Umleitungs-strecken (Hanauer Straße, Schillerstraße, Ringstraße) zur Verfügung. Diese sind im Detail noch mit der Verkehrsbehörde abzustimmen.
Bevor die Bauarbeiten am Kreisverkehrsplatz in der Hanauer Straße beginnen, wird die Bahnparallele Nord in Betrieb genommen.
Der Verkehr auf der Hanauer Straße kann dann zuerst durch provisorische Baustraßen und später auf den fertiggestellten Teilbereichen des Kreisverkehrsplatzes aufrechterhalten werden.


Vorgesehene Bauphasen

Das Konzept für den Straßenbau ist in vier Bauphasen (BP) aufgeteilt: BP 1, 2a, 2b und 3.
-        Bauphase 1:
Provisorische Ergänzung in einem kurzen Bereich der Hanauer Straße
Reduzierung der bestehenden Fahrstreifen auf b=3,00m (Fahrbahnbreite b= 6,0m)
Umbau südlicher Geh-/Radweg
Deckenbau südlich des neuen Kreisverkehrs
-        Bauphase 2a:
Südliche Fußgänger-/Radfahrerführung auf neuem Geh-/Radweg
Umlegung der bauzeitlichen Verkehrsführung auf den fertiggestellten südlichen Fahrbahnbereich
Fertigstellung des Damms der Fußgängerüberführung mit Oberflächenherstellung des Geh-/Radweges
Deckenbau nördlicher Geh-/Radweg



-        Bauphase 2b:
Deckenbau Fahrbahn nördlicher Bereich des Kreisverkehrs
Gestaltung des Kreismittelpunktes
Setzen von Fahrbahnteilern


-        Bauphase 3:
Umlegung Fahrbeziehungen stadtauswärts auf den neuen Kreisverkehr als durchgehenden Fahrstreifen (noch kein Abbiegen in Richtung Bahnparallele möglich)
Setzen von Fahrbahnteilern und sonstige Restarbeiten
Straßenmarkierung




Die weitere Bearbeitung ist aus heutiger Sicht wie folgt vorgesehen:
-        Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und Ausschreibung des Vorhabens
-        Vergabe der Baumaßnahme Ende November 2015
-        Baubeginn Mitte Januar 2016
-        1. Abschnitt nördlich der Bahnlinie bis Oktober 2016
-        2. Abschnitt südlich der Bahnlinie (Hanauer Straße) ab Oktober 2016
-        geplantes Bauende Mitte Mai 2017

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den vorgeschlagenen Bauablauf (Anlage 3) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenbaumaßnahme entsprechend umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. / pvs/8/6/15. Beteiligung am Projekt "Dynamisches Verkehrsinformationssystem"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 6pvs/8/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Autobahn A3 ist trotz des Ausbaus östlich von Aschaffenburg ständig staugefährdet. Dies führt dazu, dass viele ständigen Nutzer und Berufspendler die Autobahn regelmäßig meiden, und statt der Autobahn die nördlich und südlich gelegenen Ortsverbindungstraßen nutzen. In den Stoßzeiten des Berufsverkehrs, Morgens und Abends, werden dadurch Wohngebiete belastet. In Aschaffenburg ist hiervon insbesondere die Österreicher Kolonie, aber auch die Bayernstraße, Deschstraße und Platanenallee betroffen. In der Österreicher Kolonie sind dies die Elsässer Straße und die Deutsche Straße. Der Durchfahrtsverkehr durch die Österreicher Kolonie pro Tag lässt sich mit etwa 1500 bis 1800 Fahrten pro Tag abschätzen. Der größte Teil davon könnte voraussichtlich auf die Autobahn verlagert werden.
In den Märkten Goldbach und Hösbach ist die Situation noch wesentlich gravierender, weshalb auf Initiative des Marktes Hösbach vor etwa 2 Jahren vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg das Projekt eines „Dynamischen Verkehrsinformationssystems“ entwickelt wurde. Durch dieses System sollen die ortsverbindenden Verkehrsströme möglichst frühzeitig über den Verkehrszustand auf der BAB A3 informiert werden und dadurch auf die Autobahn geleitet werden. Hierzu sollen an insgesamt 7 Standorten großdimensionierte LED-Hinweisschilder dem Verkehrsteilnehmer signalisieren, ob die Autobahn frei und damit ohne Verkehrsstörungen zu befahren ist. Die notwendigen Informationen zur Verkehrslage auf der Autobahn wird über Zählschleifen in der Einhausung der A3 in Echtzeit aufbereitet und an den insgesamt 7 Informationstafeln angezeigt. Dabei ist der Standort der Tafeln so zu wählen, das der Autofahrer, noch vor Erreichen der Ersatzrouten eine gesicherte Information erhält. Hierzu sind 7 Informationstafeln vorgesehen. Bedauerlicherweise hat der Markt Goldbach seine Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Projekt zurückgezogen, weil die politische Bereitschaft zur Mitfinanzierung der Beschilderung auf Goldbacher Gemarkung nicht gegeben war.
Zur Umsetzung der Idee hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg Konzepte entwickelt, das in Bayern Pilotcharakter hat und daher von der Obersten Baubehörde intensiv unterstützt wird. Dadurch kann ein Großteil der Beschilderung aus Mitteln des Bundesstraßen-Haushalts bereitgestellt werden.
Insgesamt sind 7 Informationstafeln sind 2 in Aschaffenburg, vorgesehen. Die Tafeln in Aschaffenburg richten sich vor allen Dingen an Verkehrsteilnehmer, die nach Osten fahren, der von Osten auf die Stadt zuströmende Verkehr muss durch die Tafeln in der Gemarkung Hösbach informiert werden, um auf die Autobahn geleitet zu werden.
Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von ca. 640.000 € wird mit ca. 500.000 € durch den Freistaat erfolgen. Jeweils ca. 70.000 € sollen vom Markt Hösbach und der Stadt Aschaffenburg beigetragen werden. In Aschaffenburg würde damit an der Goldbacher Straße auf Höhe der Kalkwerke eine Informationstafel aufgestellt. Die zweite Informationstafel in Aschaffenburg in der Schönbornstraße ist im Finanzierungsanteil des Staatlichen Bauamts enthalten. Zuzüglich zu den Investitionskosten käme noch ein jährlicher Beitrag für den Unterhalt.
Die Projektierungskosten in Höhe von ca. 80.000 € hat bisher der Markt Goldbach getragen. Sie sollen im Rahmen der Realisierung ebenfalls umgelegt werden. Auf Aschaffenburg käme hier ein Betrag von ca. 9.000 € zu. Damit beliefe sich der Gesamtanteil der Stadt am Projekt, ohne Unterhalt und Pflege, auf ca. 80.000 €.
Zur Regelung der Finanzierung und der inhaltlichen Vorgaben hat das Staatliche Bauamt eine dreiseitige Vereinbarung entworfen. Vor deren Unterzeichnung ist hierfür eine Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzsenats erforderlich, da dieses Projekt im Haushalt 2015 nicht enthalten ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Projekt im Sinne der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und zur Entlastung der Österreicher Kolonie zum Ost-West-gerichteten Durchgangsverkehr zuzustimmen. Die Mittelbereitstellung zur Realisierung des Projekts sollte im Haushaltsjahr 2016 folgen.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die anwesenden Senatsmitglieder sind mehrheitlich der Auffassung, dass eine Beteiligung der Stadt Aschaffenburg am Projekt „Dynamisches Verkehrsinformationssystem“ heute noch nicht entscheidungsreif ist, da der Nutzen für die Stadt Aschaffenburg zunächst noch durch Zahlen und Fakten belegt werden soll.
3. Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird eine Entscheidung zu TOP 9 d. ö. S. "Beteiligung am Projekt "Dynamisches Verkehrsinformations- system“ daher vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pvs/8/7/15. Bewohnerparken; - Nachuntersuchung Bewohnerparkgebiet A2 Bahnhof/Zentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 7pvs/8/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Vorbemerkungen

Für das Gebiet Bahnhofsquartier / Innenstadt wurde am 27.10.2011 eine Bewohnerparkregelung eingeführt. Vorausgegangen war ein ausführlicher Planungs- und Diskussionsprozess mit zwei Bürgergesprächen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden 430 Bewohnerparkausweise ausgegeben.
Die zuvor tagsüber überwiegend als Kurzzeitparkstände ausgewiesenen Parkflächen wurden dadurch zum Teil auch den Bewohnern des Gebiets zugänglich gemacht. Die besondere Nutzungsintensität durch Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen führte auch zu außergewöhnlichen Parkvorschriften, wie zum Beispiel dem Wechselparken, beim dem tagsüber reines Kurzzeitparken und ab 20 Uhr reines Bewohnerparken gilt. Diese Regelung ist in der Erthalstraße, der Frohsinnstraße und in einem Stück der Weißenburger Straße vorhanden. Von eben dieser Regelung berichten Bewohner, dass sie nicht zweckmäßig sei, da täglich kaum ein Bewohner erst nach 20 Uhr nach Hause kommt und am nächsten Tag bereits vor 8 Uhr wieder abfährt. Hierzu liegt der Verwaltung eine Unterschriftenliste der Bewohner des Bahnhofsquartiers vor, die von rund 300 Personen unterzeichnet wurde. Von Seiten des Einzelhandels wurde kritisiert, dass auf den Mischparkständen, die zeitgleich Bewohner und Kurzzeitparkern zur Verfügung stehen, überwiegend Bewohner parken und damit kein ausreichender Parkraum vor den Geschäften für Kurzzeitparker zur Verfügung steht. Die folgende Nachuntersuchung des Parkraums im Gebiet A2, wie sie am 12.02.2015 vom Planungs- und Verkehrssenat beauftragt wurde, geht ausführlich auf diese Aspekte ein.

2. Bestandsregelung
Das zum Tag der Nachuntersuchung (16.06.2015) zur Verfügung stehende Parkraumangebot – unterteilt in die Zeiträume 8-20 Uhr und 20-8 Uhr - geht aus Bild 1 hervor.
Bild 1: Parkraumangebot im Gebiet A2 zum 16.06.2015

3. Ergebnisse der Parkraumerhebung
Die Parkraumerhebung wurde am Dienstag, 16.06.2015, durchgeführt. Dabei wurden die Kennzeichen auf 10 Rundgängen durch das Gebiet erfasst: von 9.00 – 21.00 Uhr im 1,5-Stunden-Takt und die Nachterhebung um 4.00 Uhr. Die Abschnittsbildung erfolgte an Hand der Parkregelung. Bestehen in einer Straße mehrere verschiedene Parkregelungen, gibt es entsprechend viele Abschnitte. Die Abschnittsbildung ist in Anlage 1 dargestellt.

In Bild 2 ist die Auslastung des Parkraums aus dem Jahr 2009 und 2015 dargestellt.
Bild 2: Parkraumauslastung im Vergleich 2009-2015
Der Unterschied im Parkraumangebot ergibt sich durch Baustellen und bereits vollzogenen Änderungen der Parkregelung.
Die Zahlen in Bild 2 zeigen, dass die bereits hohe Auslastung im Jahr 2009 weiter angestiegen ist. Das lässt sich durch die zusätzliche Präsenz von Bewohnerfahrzeugen erklären. Belegungen über 100% sind die Folge illegaler Parkvorgänge. Hier heben sich besonders die Goldbacher Straße (Parken in zweiter Reihe auf der Busspur), Frohsinnstraße (überall Parken) und die Duccastraße (Parken im Haltverbot) hervor. In Anlage 2 ist die Auslastung für jeden Abschnitt einzeln ausgewiesen.
Anders als bei Ersterhebungen lassen sich die Fahrzeuge der Bewohner an Hand der im Fahrzeug ausliegenden Bewohnerparkausweise identifizieren. Zum Stichtag der Erhebung sind 430 Bewohnerparkausweise für das Gebiet A2 ausgegeben worden. Bei der Ermittlung Parkdauer bzw. der Nutzergruppe gibt es folgende Definitionen:
- Kurzzeitparker
Parkdauer 0 - 3 Stunden
- Mittelzeitparker
Parkdauer 1,5 - 6,0 Stunden
- Langzeitparker
Parkdauer 4,5 - 10,5 Stunden
- Dauerparker
Parkdauer 9,0 - 16,5 Stunden
- über Nacht
All diejenigen Fahrzeuge, in denen kein Bewohnerparkausweis auslag und mindestens um 4.00 Uhr und evtl. noch an weiteren hierzu angrenzenden Zeitpunkten erfasst wurden.
- Bewohner mit Ausweis
Alle Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis A2, unabhängig von der Parkdauer.




Bild 3 zeigt die Parkdauer über den Tag.
Bild 3: Parkdauer über den Tag
In Anbetracht der bestehenden Parkregelungen zeigt sich, dass die beiden Gruppen Kurzzeitparker und Bewohner die größte Nachfrage stellen. Mengenmäßig erwähnenswert sind auch noch die Mittelzeitparker, die ausnahmslos durch illegale Überschreitung der Höchstparkdauer auftreten. Lang- und Dauerparker spielen fast keine Rolle, gleichwohl auch hier festgestellt werden muss, dass diese Kraftfahrzeuge ausnahmslos in Bereichen Parken, wo die Höchstparkdauer auf 1 Stunde begrenzt ist.


Ergebnis aus den Mischparkzonen
In den Mischparkzonen dürfen von 8-20 Uhr sowohl Bewohner mit Ausweis als auch Kurzzeitparker parken. Ab 20 Uhr ist das Parken unbeschränkt möglich. 83 Parkstände befinden sich in dieser Regelung in folgenden Abschnitten:
- [02] Kolbornstraße (süd),
- [04] Heinsestraße (nord),
- [05] Bodelschwinghstraße,
- [00] Friedrichstraße (ost) und
- [20] Weißenburger Straße (west).

Das Ergebnis ist in Bild 4 dargestellt.
Bild 4: Parkdauer / Nutzergruppen in allen Mischparkzonen
Bei dieser Parkregelung zeigt sich, dass am Tage etwa die Hälfte der Parkstände von Bewohnern belegt wird. Die andere Hälfte wird von Kurz- und Mittelzeitparkern belegt.






Ergebnis aus den Wechselparkzonen: Kurzzeitparken / Bewohner
In diesen Wechselparkzonen dürfen von 8-20 Uhr ausschließlich Kurzzeitparker parken. Ab 20 Uhr ist das Parken ausschließlich Bewohnern gestattet. 36 Parkstände befinden sich in dieser Regelung in folgenden Abschnitten:
- [07] Frohsinnstraße,
- [09] Weißenburger Straße (ost) und
- [11] Erthalstraße (nord).

Das Ergebnis ist in Bild 5 dargestellt.
Bild 5: Parkdauer / Nutzergruppen in allen Wechselparkzonen Kurz / Bewohner
Auffällig in den Wechselparkzonen ist die geringe Nachfrage durch die Bewohner ab 20 Uhr. Diese Regelung scheint für die meisten Bewohner nicht praktikabel sein, da eine Heimkehr vor 20 Uhr den Regelfall darstellt. Das stellt die Notwendigkeit dieser Regelung, die für viele schwer verständlich und auch aufwendig beschildert ist, grundsätzlich in Frage.
Auch der harte Wechsel um 20 Uhr von Kurzzeitparken auf Bewohnerparken ist kaum praktikabel und findet in der Praxis auch nicht statt. Selbst um 21 Uhr wurden mehr fremde als Bewohnerfahrzeuge registriert.

Ergebnis aus den Wechselparkzonen: Mischparken / Bewohner
In den Mischparkzonen dürfen von 8-20 Uhr sowohl Bewohner mit Ausweis als auch Kurzzeitparker parken. Ab 20 Uhr ist das Parken ausschließlich Bewohnern vorbehalten. 28 Parkstände befinden sich in dieser Regelung in folgenden Abschnitten:
- [12] Erthalstraße (süd) und
- [15] Karlstraße.
Das Ergebnis ist in Bild 6 dargestellt.
Bild 6: Parkdauer / Nutzergruppen in allen Wechselparkzonen Mischparken / Bewohner
Bei dieser Parkregelung zeigt sich ein deutliches Übergewicht der Bewohnerfahrzeuge mit Parkausweis. Im Vergleich zur Mischparkregelung, die nach 20 Uhr den Parkraum für alle unbeschränkt öffnet, zeigen sich keine gravierenden Unterschiede.

Spezifisches Parkverhalten der Bewohner
Abschließend soll noch das spezifische Parkverhalten der Bewohner mit Parkausweis beleuchtet werden. Bislang sind die Bewohner in den vorherigen Bildern stets nur als Bewohner aufgeführt worden. In dem folgenden Schritt wird gezeigt, welches Parkverhalten die Bewohner zeigen (s. Bild 7).
Dem Bild 7 ist zu entnehmen, dass 47 Bewohnerfahrzeuge am Erhebungstag überhaupt nicht bewegt worden sind. Die "über Nacht"-Gruppe beinhaltet die meisten Fahrzeuge und stellt sozusagen den Regelfall dar: Das Fahrzeug des Bewohners parkt über Nacht und an weiteren benachbarten Uhrzeiten und wird aber mindestens einmal bewegt.
Auch reine Kurzparkvorgänge sind unter den Bewohnern anzutreffen, z. B. um das Fahrzeug in Wohnungsnähe zu be- oder entladen.
Bei den Kurz-, Mittel- und Langzeitparkern ist davon auszugehen, dass zwar ein privater Stellplatz verfügbar ist, der aber lediglich nachts und nicht immer am Tage genutzt wird.
Bei der 4:00 Uhr-Erhebung
Bild 7: Spezifisches Parkverhalten von Bewohnern
4. Zusammenfassung
- Von den rund 300 öffentlichen Parkständen im Gebiet A2 wird tagsüber der größte Teil zum Kurzzeitparken genutzt, was auch im Wesentlichen der vorhandenen Parkregelung entspricht.

- Bewohner belegen tagsüber rund ein Drittel aller Parkstände – zur Abend und Nachtzeit steigend.

- Die Nachfrage durch Bewohner konzentriert sich auf die Bereiche, in denen das Parken für Bewohner erlaubt ist, d. h. die Bewohner halten sich an die vorgeschriebene Parkregelung.

- Die Wechselparkregelung in Form von tagsüber Kurzzeitparken und ab 20 Uhr Bewohnerparken hat sich nicht bewährt. Sie wird von den Bewohnern nach 20 Uhr kaum in Anspruch genommen.

- Die Wechselparkregelung in Form von tagsüber Mischparken und ab 20 Uhr Bewohnerparken unterscheidet sich nicht wesentlich von den reinen Mischparkregelungen, die ab 20 Uhr das Parken für alle frei gibt.

5. Maßnahmenentwicklung
Eine Optimierung der Parkraumnutzung durch die unterschiedlichen Nutzer kann auf drei strategische Arten erfolgen:

1) Die Zeiten der für Bewohner zugänglichen Parkflächen werden ausgedehnt und die eigentliche Parkregelung nicht verändert.
2) Die Parkregelungen werden grundsätzlich geändert.
3) Die Kombination aus beiden.

Unabhängig von einer gewählten Strategie kann eine für die Innenstadt geltende Parkregelung nur einen Kompromiss darstellen. Eine einseitige Auslegung der Parkregeln für bzw. gegen eine Nutzergruppe ist nicht möglich. Diese Bedingung liegt allen strategischen Ausrichtungen zu Grunde.

zu 1)
Die Wechselparkregelung könnte derart geändert werden, dass sie den Lebensgewohnheiten der Bewohner besser gerecht werden. So wäre es vorstellbar, dass die Bewohner nicht erst um 20 Uhr, sondern bereits um 18 Uhr auf den Kurzzeitparkplätzen stehen dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber den Ausschluss von Kurzzeitparkern ab 18 Uhr, also einer Zeit, in der der Einzelhandel noch geöffnet ist. Zudem gibt es an Samstagen tagsüber kein Angebot für die Bewohner.

zu 2)
Die Wechselparkregelung tagsüber Kurzzeitparken und ab 20 Uhr Bewohnerparken wird aufgegeben. Das betrifft die Straßen:

- Frohsinnstraße: Hier können tagsüber nur Kurzzeitparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.

- Erthalstraße (Zwischen Weißenburger Straße und Frohsinnstraße): Hier können tagsüber Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.

- Weißenburger Straße (zwischen Frohsinnstraße und Luitpoldstraße): Hier können tagsüber Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.

Es hat sich gezeigt, dass tagsüber auf den Mischparkzonen etwa zur Hälfte Bewohnerfahrzeuge parken. Bei einer Ausdehnung dieser Parkregelung könnten sich die Bewohnerfahrzeuge feiner verteilen und somit läge auch eine feinere Verteilung von Kurzzeitparkständen vor. In diesem Sinne könnten daher noch geändert werden:

- Weißenburger Straße (zwischen Luitpoldstraße und Erthalstraße): Hier können tagsüber Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.

- Heinsestraße (südseitig): Hier kann die gleiche Regelung wie auf der Nordseite gelten: Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkt.

- Duccastraße: Statt reinem Bewohnerparken Mischparken, da Bedürfnis nach Kurzparken feststellbar.

- Kapuzinerplatz: Die geringe Auslastung tagsüber rechtfertigt die Änderung von Kurzzeitparkständen zu Mischparkständen.

Die Initiatoren der Unterschriftenliste haben selbst auch Vorschläge für eine veränderte Parkregelung erbracht, die sich weitgehend mit den Maßnahmen aus der Strategie 2 decken.







zu 3)
Die Kombination aus beiden Strategien soll beispielhaft für die Frohsinnstraße erörtert werden. Bild 8 zeigt die Parkregelung bzw. die erlaubten Parkraumnutzer in Abhängigkeit von der Uhrzeit im Tagesverlauf für den Bestand und die drei strategischen Ansätze auf.
Bild 8:        Erlaubte Parkzeiten für unterschiedliche Nutzer an Hand des Beispiels Frohsinnstraße
Es bleibt Folgendes anzumerken:

Strategie 1: Es bleibt der "harte Schnitt" der Parkregelung um 9 bzw. 18 Uhr, was von der Verkehrsüberwachung viel Kulanz erfordert. Die Bewohner sind samstags gefordert, ihre Fahrzeuge tagsüber wegzufahren.
Strategie 2: Die unbeschränkte Parkregelung von 20-8 Uhr kann wieder dazu führen, dass nächtliche Besucher der Innenstadt die Frohsinnstraße stark in Anspruch nehmen. Dem sollte ja mit der bestehenden Regelung entgegengetreten werden.
Strategie 3: Das Kurzzeitparken gilt ganztägig. Zusätzlich können Bewohner von 18 bis 9 Uhr parken.

6. Weiteres Vorgehen

Die Ergebnisse der Nachuntersuchung werden in einem Bürgergespräch präsentiert und hieraus ableitend die unterschiedlichen strategischen Vorgehensweisen vorgestellt und diskutiert. Über das Ergebnis ist der Stadtrat erneut zu informieren.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung zur Nachuntersuchung des Bewohnerparkens im Gebiet Bahnhof / Innenstadt (A2) wird zu Kenntnis genommen.
2.        Die Vorschläge der Verwaltung zur Änderung der Parkregelung werden zur Kenntnis genommen.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Nachuntersuchung und die Änderungsvorschläge mit den Bewohnern und Gewerbetreibenden (Einzelhandel etc.) im Rahmen eines Bürgergesprächs zu erörtern. Über das Ergebnis des Gesprächs ist erneut im Planungs- und Verkehrssenat zu berichten.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / pvs/8/8/15. Nutzungsänderung von Baumarkt in Fachmarktzentrum (Nachnutzung Max Bahr Baumarkt) am Standort Glockenturm in 63814 Mainaschaff, Johann-Dahlem-Str. 11, Landkreis Aschaffenburg Landesplanerische Überprüfung - Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 8pvs/8/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zuge der Insolvenz der „Praktiker“-Gruppe hat auch die Fa. Max-Bahr-Baumarkt“ ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Ansässig war dieses Unternehmen u. a. am Standort „Glockenturm“ in Mainaschaff. Das für den Baumarkt genutzte Gebäude steht seit Anfang 2014 leer.

Die Fa. XXX hat nun ein Konzept für die Nachnutzung dieses Gebäudes erstellt. Auf einer Gesamtverkaufsfläche von 7.430 m² sollen die Sortimente Lebensmittel incl. Gastronomie, Drogeriewaren, Textilien, Bau- und Heimwerkerbedarf sowie eine weitere gastronomische Nutzung untergebracht werden.

Von der Regierung von Unterfranken wird hierfür derzeit die landesplanerische Überprüfung durchgeführt. Die Stadt wurde um Stellungnahme bis zum 31.07.2015 gebeten. Die Regierung hat mit Schreiben vom 01.07.2015 der Bitte der Stadt um Fristverlängerung bis zum 25.09.2015 entsprochen.

Auf die beiliegende Stellungnahme wird verwiesen.

.Beschluss:

I.

Dem Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2015 im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung der geplanten Nutzungsänderung von Baumarkt in Fachmarktzentrum (Nachnutzung Max Bahr Baumarkt) am Standort Glockenturm in 63814 Mainaschaff, Johann-Dahlem-Str. 11, Landkreis Aschaffenburg, wird zugestimmt (Anlage 4).

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme der Regierung von Unterfranken mit der Bitte um Berücksichtigung vorzulegen.

Aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates wird zusätzlich eine Verschärfung der Formulierung gefordert, in der zum Ausdruck kommt, dass „die Stadt Aschaffenburg dem Vorhaben vor allem wegen der Abweichung zum regionalen Einzelhandelskonzept bezogen auf das großflächige zentrenrelevante Sortiment Textilien grundsätzlich nicht zustimmen kann“.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. / pvs/8/9/15. Einzelhandelsbericht 2015; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 10.04.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 9pvs/8/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahr 2015 wurde im April und Mai im Rahmen des regelmäßigen Monitorings erneut der Aschaffenburger Einzelhandel erhoben. Erfasst wurden die einzelnen Läden, ihre räumliche Lage, die Sortimente (Branchen) und die Verkaufsflächen. Ebenfalls mit einbezogen wurden die Leerstände und die Umnutzungen in einzelhandelsfremde Angebote. Mit diesem Monitoring wird nicht nur die quantitative Bestandssituation festgestellt, die Arbeit erlaubt auch eine qualifizierte Beratung und damit Beeinflussung von Investoren bei Neubauprojekten mit Einzelhandelsnutzung (Sortiment und Ladengröße). Außerdem bietet sie die Grundlage für rechtlich verwertbare Fakten zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung.
Überblick
Der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Basisdaten entnehmen.
Entwicklung des Aschaffenburger Einzelhandels

2006
2008
2009 (BBE)
2012
2015
Einzelhandels-
betriebe
724
731
729
712
677
Einzelhandels-
fläche
225.000
218.000
221.000
236.000
237.500
Leerstände
43
42
47
56
62
Leerstands-fläche
6.000
10.000
18.000
6.000
4.600
Seit der letzten Erhebung 2012 hat sich die Verkaufsfläche nur leicht um 1.500 m² erhöht. Die Anzahl der Betriebe ist dagegen um 35 zurückgegangen. Dies erklärt sich zum einen durch mehr leerstehende Geschäfte (+6). Zum anderen ist dies darauf zurückzuführen, dass in den letzten drei Jahren nur in sehr geringem Umfang neue Einzelhandelsflächen ausgewiesen wurden. Der Flächenbedarf für neue Handelseinrichtungen konnte vielmehr durch Umnutzung der bestehenden Läden gedeckt werden.
Von den 237.500 m² sind 101.000 im Zentrum, der Innenstadt, zu finden und davon alleine fast 40.000 m2 in der City-Galerie. In den Zentrumsrandlagen sind 24.500 m2 und in den Aschaffenburger Gewerbegebieten verteilt über das ganze Stadtgebiet 88.000 m² angesiedelt.
Sortimente
Aschaffenburg verfügt über einen attraktiven Branchenmix über alle Sortimentsbereiche hinweg. Die Entwicklung im Vergleich zu 2012 zeigt folgendes Diagramm.
Lücken wurden in den Einzelhandelsgutachten der letzten Jahre (2000, 2010) vorrangig in qualitativer Hinsicht gesehen.
In den einzelnen Branchen gab es kaum signifikante Veränderungen.
Der Bereich „Möbel“ ist weitgehend gleich geblieben. Der Rückgang um 1.100 m² resultiert aus der Umnutzung von „moebelle“ in das Restaurant „Locanda“ in der Frohsinnstraße. Die genehmigte Erweiterung des Möbel Kempfs ist bislang noch nicht erfolgt.
„Schmuck, Foto, Optik“ haben durch die Schließung von mehreren kleineren Ladengeschäften um 200 m² abgenommen. Hier macht sich der Internethandel bemerkbar.
Der „Elektroniksektor“ hat 350 m² zugelegt – zurückzuführen auf weitere neue Handy-Läden.
Der Bereich „Hausrat“ hat insbesondere durch die Schließung von kleineren Läden mit Haushaltsartikeln (Glas, Porzellan, Kunstgewerbe) um 350 m² abgenommen.
Der Bereich „Spielwaren, Sportartikel“ ist im Untersuchungszeitraum am deutlichsten gewachsen. Zurückzuführen ist das auf die Eröffnung des Fachmarkts Toys’r’us am Standort Bahnhof-Nord.
Der Rückgang von 700 m² im Sektor „Bekleidung, Textilien“ wird im Wesentlichen durch zwei Umnutzung und den Leerstand von vier Bekleidungsgeschäften verursacht.
Die leichte Zunahme im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist durch den neuen Aldi am Südbahnhof begründet. Dieser macht sich mit seinen über 1.000 m² jedoch nicht so stark bemerkbar, weil es im Lebensmittelsektor auch in kleineren Läden über 10 neue Leerstände und Umnutzungen gibt.
Interessant ist ein Blick auf die Größenentwicklung der Verbraucher- und Drogeriemärkte. Zieht man hier den Vergleich zwischen den Jahren 2004 und 2015 ist ein deutlicher Anstieg bei der Verkaufsfläche zu bemerken. Die zehn Drogeriemärkte 2004 hatten durchschnittlich 355 m², heute haben sieben 581 m². Die 20 Verbrauchermärkte und Discounter hatten 2004 eine durchschnittliche Fläche von 762 m², heute haben 17 einen Durchschnitt von 1.018 m².
Leerstände und Umnutzungen
Die 62 Leerstände haben eine Gesamtfläche von 4.600 m², das heißt die Anzahl der leeren Standorte hat zwar zugenommen, die leerstehende Fläche nimmt aber seit Jahren ab. Die Durchschnittsgröße der Leerstände hat sich von 107 (2012) auf 74 m² (2015) verringert. Das folgende Diagramm zeigt anschaulich die Flächengrößen der Leerstände.
Nur 13 Leerstände verfügen über einen Verkaufsfläche von 100 m2 und mehr m²; die Mehrzahl (42 Stück) liegt bei 50 m2 und weniger.
30 der erfassten Leerstände sind Dauerleerstände und standen schon 2012 in der städtischen Einzelhandelsdatenbank. Bei den 32 neu hinzugekommenen lässt sich kein Trend ablesen – die Bäckerei ist genauso dabei wie der Schmuck- und Sportladen oder ein Sanitätshaus.
Umnutzungen gab es seit 2012 insgesamt 24 – gegenüber den vorherigen Erhebungen (2012 waren es 67) ein deutlicher Rückgang. Von den 24 Umnutzungen waren sechs Leerstände, das heißt leerstehende Einzelhandelslagen wurden einer neuen Nutzung zugeführt. Die meisten Umnutzungen gehen in Richtung eines Dienstleistungsangebots: Restaurant/Imbiss, Kosmetik, Friseur.
Stadtteile und Stadtteilzentren
In den Stadtteilen sind bezüglich der Verkaufsfläche kaum Entwicklungen zu beobachten. Veränderungen in den kleineren Stadtteilen entstehen zumeist durch eine Veränderung in einem Einzelhandelsgeschäft – Neueröffnung, Schließung oder Umnutzung.
Verkaufsflächen in den Stadtteilen (ohne Gewerbegebiete)
VKF m²
Damm
Strietwald
Nilkheim
Leider
Obernau
Gailbach
Schweinheim
2012
40.800
750
23.800
1.900
2.100
150
25.100
2015
39.400
850
23.800
1.900
2.000
100
25.000

Der Rückgang in Damm kommt durch verschiedene kleinere Leerstände zustande, die sich über den ganzen Stadtteil verteilen.
Schaut man in die drei Stadtteilzentren, dann ist in Damm ein Anstieg der Verkaufsfläche (850 m2 auf 1050 m²) festzustellen, der durch die Eröffnung des „Nahkauf“ begründet ist. In den Stadtteilzentren von Schweinheim (950 m²) und Nilkheim (700 m²) kam es in den letzten drei Jahren zu keinen Veränderungen.
36 der 62 Leerstände sind in der Innenstadt zu finden, 15 in Damm (davon 4 im Stadtteilzentrum), 6 in Nilkheim (1 im Stadtteilzentrum), 3 in Schweinheim und jeweils 1 in Leider und Obernau.
Versorgungsschwerpunkte
In den letzten Jahren haben sich im ganzen Stadtgebiet Versorgungsschwerpunkte für Lebensmittel und Drogerieartikel entwickelt. Diese Versorgungsschwerpunkte haben eine hohe Bedeutung zur wohnungsnahen Nahversorgung, da die Lebensmittelbranche dort marktgängige Ladengrößen errichten kann und Synergien der Angebotspalletten entstehen. Die Standorte stellen häufig einen Ausgleich für aufgegebene, isoliert liegende Einzelladengeschäfte dar. Zu nennen ist hier das ehemalige „Schmelz-Gelände“ in der Maximilianstraße mit insgesamt mehr als 3.500 m². Dazu gehören auch die Ansiedelung von Edeka und Aldi am Südbahnhof, der Bahnhof Nord und die dazugehörigen Verbraucher- und Drogeriemärkte an der Lange Straße (5.000 m²) sowie Rewe (Stengerstraße) und Norma (Schönbornstraße) in Damm. Ähnliche Funktionen nehmen auch die schon seit vielen Jahren existierenden Standorte von Real und Kaufland war.
Rückschau auf das Einzelhandelskonzept 2010 – was hat sich getan?
2009 wurde ein Einzelhandelsgutachten durch die BBE (Köln) erstellt. Das Gutachten macht folgende Zielaussagen zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Aschaffenburger Einzelhandels:
-                Aschaffenburg ist ein prosperierendes Oberzentrum und stellt den Versorgungsmittelpunkt für 280.000 Einwohner dar.
-        Aschaffenburg hat hohe Kaufkraftzuflüsse und nur selektiv Kaufkraftabflüsse, das Kaufkraftniveau liegt bei 104,1 % (2014: 106,9) mit einem Gesamtkaufkraftvolumen von rund 393 Mio €.
-                Die selektiven Kaufkraftabflüsse werden durch die wettbewerbsfähigen Fachmarktagglomerationen in den Umlandstandorten erzeugt. Aschaffenburg hat einen großen Branchenmix.
-        Qualitative Entwicklungen sind auf Ebene der Nahversorgung und der Leitsortimente Schuhe und Bekleidung anzustreben.
Quantitative Entwicklungen sind auf den innenstadtrelevanten Sortimenten wie Sportartikel, Spielwaren und Baby-Artikel zu sehen.
-                Die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten sind in der Innenstadt begrenzt. Das bedeutet, dass innenstadtrelevante Kernsortimente, sofern sie nicht in der Innenstadt angesiedelt werden können, in den beiden Ergänzungsstandorten Bahnhof-Nord und Würzburger Straße vorgesehen werden sollen.
-        Im Nahversorgungszentrum Nilkheim am Geschwister-Scholl-Platz werden sich durch das neue Wohngebiet neue Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Geplant ist unter anderem die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes. Auch die Neuordnung der Parkplätze und die bessere Zufahrtsmöglichkeit verbessern die Attraktivität des Nahversorgungszentrums.
Von den genannten Punkten konnte vor allem im Bereich der qualitativen Entwicklung bei der Nahversorgung – zum Beispiel durch den „Edeka“ am Bahnhof Nord – oder bei der Bekleidung durch Wöhrl in der City-Galerie Erfolge erzielt werden. Das Ziel einer Stärkung der Grundversorgung insbesondere in unterversorgten Bereichen wurde konsequent weiterverfolgt und zum Großteil erreicht. Durch „Toys’R’us“ wurde das Angebot bei den Spielwaren und Babyartikeln quantitativ erweitert.
Interkommunaler Austausch
Die Stadt Aschaffenburg bringt sich seit Jahren intensiv in die „Initiative Bayerischer Untermain“ ein. Diese Plattform der interkommunalen Zusammenarbeit hat sich vor einigen Jahren auch kleinräumig organisiert.
In diesem Zusammenhang ist auch der sogenannte „Stadt-Umland-Bereich Aschaffenburg“ entstanden. Hier arbeiten die Stadt Aschaffenburg und die zwölf angrenzenden Märkte und Gemeinden zusammen. Fachlich gesteuert und inhaltlich vorbereitet wird die Zusammenarbeit durch eine Arbeitsgruppe innerhalb der Initiative, die sich aus Vertretern der Initiative, des Landratsamtes Aschaffenburg, der Regierung von Unterfranken, der Stadt Aschaffenburg und der IHK zusammensetzt.
Das herausragende Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Bereich war das im Jahr 2014 beschlossene „Regionale Einzelhandelskonzept“. Beteiligt waren die Kommunen: Aschaffenburg, Glattbach, Goldbach, Großostheim, Haibach, Hösbach, Johannesberg, Kleinostheim, Leidersbach, Mainaschaff, Niedernberg, Stockstadt und Sulzbach.
Diese Gemeinden haben sich nach intensiver Vorbereitung, dazu entschlossen, ein gemeinsames Einzelhandelskonzept in Auftrag zu geben. Dieses interkommunale Projekt wurde auch von der Obersten Baubehörde gefördert. Der Grund für die Erarbeitung eines regionalen Einzelhandelskonzeptes wurde wie folgt begründet:
Die Einzelhandelsentwicklung im Raum Aschaffenburg ist sehr dynamisch. Es ist eine Ausdifferenzierung der Sortimentsbereiche und eine ungebrochene Zunahme der gesamten Verkaufsfläche festzustellen. Diese Entwicklung wird von einem Konzentrationsprozess der Anbieter, vor allem mit Gütern des täglichen Bedarfs überlagert. Im Stadt-Umland-Bereich Aschaffenburg besteht daher die Gefahr, dass die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Drogeriewaren auf Dauer nicht mehr den Ansprüchen und Notwendigkeiten der älter werdenden Gesellschaft gerecht werden kann. Aus diesem Grund haben sich die Märkte und Gemeinden sowie die Stadt Aschaffenburg entschlossen, ein interkommunales Einzelhandelskonzept in Auftrag zu geben, aus dem sich Steuerungsmöglichkeiten zur langfristigen Sicherstellung einer fußläufigen Nahversorgung in den Stadtteilen und Gemeinden ableiten lassen.
Zentrale Aussagen dieses Konzeptes zu Aschaffenburg waren:
-        Im Bereich der Innenstadt ist ein Ausbau der Lebensmittelversorgung notwendig.
Bedauerlicherweise befindet sich in der Innenstadt aber derzeit kein vom Preisniveau und der Flächengröße her geeignetes Ladenlokal (mindestens 700 m2 VK, barrierefrei), um eine der großen Lebensmittelketten dafür zu interessieren. Für kleine Lebensmittelgeschäfte nach dem „Citymodell“ ist die Innenstadt vom Aschaffenburg nach Einschätzung der großen Lebensmittelbetriebe (noch) nicht attraktiv genug.
-        Der innenstadtrelevante Einzelhandel ist durch einen gezielten Sortimentsausbau und weitere Ansiedlungen einer Qualitätsoffensive zuzuführen.
Die ständige Aktualisierung des Branchenmixes in der vom Centermanagement betreuten Handelsimmobilie City-Galerie ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Außerdem konnten in den letzten Jahren in der Innenstadt auch mehrere jüngere Markenshops angesiedelt werden. Die Möglichkeiten der Ansiedlung scheitern jedoch leider oft an der geforderten Höhe des Mietzinses.
-        Am Ergänzungsstandort Würzburger Straße sind auch innenstadtrelevante Ansiedlungen denkbar, da diese in der Innenstadt aufgrund baulicher Anforderungen nicht realisiert werden können.
Von dieser Option brauchte in den vergangenen Jahren nicht Gebrauch gemacht werden, da z.B. das Sortiment Spielwaren im Bereich Bahnhof-Nord untergebracht werden konnte und die Nachfrage nach größeren Flächen generell verhalten war.
-        Die drei Stadtteilzentren sind als Teilraumzentren einer vorrangigen und aktiven Bestandsentwicklung zuzuführen.
Die abgeschlossene Bauleitplanung für die Erweiterung des Stadtteil Nilkheim hat die Voraussetzungen für den Ausbau des Stadtteilzentrums geschaffen. Eine Bauvoranfrage für einen Lebensmittel-Vollsortimenter konnte auch bereits genehmigt werden. In den Stadtteilzentren Schweinheim und Damm ist die Bestandsentwicklung wegen der ausschließlichen Kleinteiligkeit der Läden jedoch sehr schwierig. Hier sind Veränderungen nur durch die die Zusammenlegung von Grundstücken möglich, was die Mitwirkung der Eigentümer voraussetzt. Im geringen Umfang könnte die Attraktivität dieser beiden Stadtteilzentren aber auch durch eine andere gestalterische Aufwertung und vorzugsweise in Damm mit Hilfe einer verkehrlichen Neuordnung der Geschäftszone erreicht werden.
Diese Neuordnung kann mit Fertigstellung der Bahnparallele angegangen werden.
Ausblick
Der Bereich Bahnhof Nord als zentraler Einkaufsschwerpunkt für den Stadtteil Damm hat sich etabliert. Er allein garantiert jedoch nicht eine wohnungsnahe Nahversorgung, daher sind innerhalb Damms weitere Einzelhandelsbereiche zu erhalten. Die Burchardstraße könnte ein solcher Bereich sein, der zusätzlich auch noch als Fachmarktstandort für Spezialsortimente attraktiv wäre. Eine gezielte Kooperation der einzelnen Nahversorgungsstandorte z.B. durch eine „Dämmer Werbegemeinschaft“ würde für alle beteiligten Händler zusätzliche Synergien erzeugen.
Die Umnutzung der ehemaligen Gärtnerei Löwer an der Schillerstraße wird wegen des Baurechts für ein Mischgebiet sicher auch zu einem Einzelhandelsangebot führen. Von der Regierung Unterfranken wurde im Rahmen einer raumordnerischen Stellungnahme die Geeignetheit des Standorts sogar für großflächigen Einzelhandel bescheinigt.
Zur Erhaltung der wohnungsnahen Nahversorgung sind die Beibehaltung, die Stabilisierung sowie der Ausbau der im Einzelhandelskonzept festgelegten Handelsstandorte zu gewährleisten.
Der Fachhandel muss sich zum Teil auf eine weitere Zunahme des Internethandels einstellen, was zu teilweise geringeren Flächengrößen führen wird. Gleichzeitig verlangt der demografische Wandel der Gesellschaft eine Anpassung vieler älterer Ladengeschäfte an die Barrierefreiheit.
Mit dem demografischen Wandel ist insbesondere bei der Nahversorgung eine Vergrößerung der Geschäftsfläche gegeben, da die Regalhöhe reduziert und die Gangbreiten vergrößert werden. Beides verlangt größere Geschäftsflächen bei gleichbleibendem Sortiment.

.Beschluss:

I.
Der Bericht der Verwaltung zur Entwicklung des Aschaffenburger Einzelhandels wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pvs/8/10/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 06.06.2015 wegen "Blindenampel an der Würzburger Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 10pvs/8/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 06.06.2015 wegen "Blindenampel an der Würzburger Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.06.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

2. Herr Stadtrat Dr. Lothar Blatt modifziert seinen Antrag dahingehend, dass die Blindenampel zumindest mit akustischen Signalen ausgestattet wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / pvs/8/11/15. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2015 wegen "Spielplatz am Rosensee" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 11pvs/8/11/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(vgl. Anlage)

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.07.2015 wegen "Spielplatz am Rosensee" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pvs/8/12/15. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.06.2015 wegen "Bewohnerparken B 1" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 12pvs/8/12/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(vgl. Anlage)

.Beschluss:

1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.06.2015 wegen "Bewohnerparken B 1" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.07.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

2. Herr Stadtrat Johannes Büttner fordert, dass der Stadtrat über die Bemühungen zur Einführung eines Semestertickets informiert wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. / pvs/8/13/15. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.06.2015 wegen "Platzbenennung nach Thaddäus Stahler" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 22.09.2015 ö Beschließend 13pvs/8/13/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(vgl. Anlage)

.Beschluss:

1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.06.2015 wegen "Platzbenennung nach Thaddäus Stahler" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.07.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).
2. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 26.08.2015 wegen "Gassenbenennung nach Thaddäus Stahler" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.09.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2015 15:26 Uhr