Datum: 19.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:25 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/13/1/15. Vorstellung des Abschlussberichts der Integrierten Gesamtplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.10.2015
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ö
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Beschließend
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1 | pl/13/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ziel des Integrierten Gesamtkonzepts für Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Behinderungen im Landkreis und der Stadt Aschaffenburg ist es:
? Die sozialen und gesellschaftlichen Strukturen weiter auszubauen, damit alle Menschen an allen Lebensbereichen teilhaben können.
? Informationen zur Lebenssituation, zu Problemen und Einschränkungen im Alltag von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu gewinnen.
? Vorschläge und Ideen zur Verbesserung der Situation und zukünftiges Handeln zu entwickeln.
? Das Integrierte Gesamtkonzept ist eine Verknüpfung von seniorenpolitischem Gesamtkonzept und Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen.
? Es werden darin die Vorgaben des AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) und der UN – Behindertenrechtskonvention zusammengeführt und unter Nutzung von Synergieeffekten und gemeinsamen Zielen eine abgestimmte Gesamtplanung für die Region erarbeitet.
? Die gemeinsame Betrachtung von Stadt und Landkreis Aschaffenburg entspricht der Lebensrealität der Menschen in der Region.
Zeitlicher Ablauf:
? Beschluss des Stadtrats zur Erstellung des Integrierten Gesamtkonzepts am 14.01.2013.
? Mit der Konzepterstellung wurde die Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern beauftragt, die eine Kooperation zwischen der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung AfA, München und dem Institut für Sozialplanung Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik SAGS, Augsburg ist.
? Von Anfang an wurde großen Wert auf Bürgerbeteiligung gelegt.
? 07.06.2013 Auftaktveranstaltung in der Stadthalle.
? 23.11.2013 Regionalkonferenz in Großostheim.
? 18.01.2014 Regional- Teilhabekonferenz in der Stadt Aschaffenburg.
? 29.03.2014 Regionalkonferenz in Alzenau.
? 10.05.2014 Regionalkonferenz in Bessenbach.
? 09.10.2014 Expertenworkshop Arbeit und Beschäftigung im Landratsamt Aschaffenburg.
? Insgesamt besuchten 330 Teilnehmer diese Veranstaltungen.
? Es folgten schriftliche und mündliche Bestandserhebungen bei Trägern, Einrichtungen, Diensten, Organisationen / Initiativen, Selbsthilfegruppen.
? Telefonische Experteninterviews mit einzelnen Gesprächspartnern z. B. staatliches Schulamt, Bauämter, Verkehrsbetriebe,- gesellschaften, Touristikbetriebe, Kulturamt.
? Schriftliche Befragung von 3000 Senioren = 60 Jahre aus der Stadt Aschaffenburg; Rücklauf 47%.
? Schriftliche Befragung von Menschen mit Behinderungen . Ca. 550 Fragebogen wurden verschickt; davon gingen 220 in die Auswertung.
? Schriftliche Befragung aller 32 Kommunen des Landkreises Aschaffenburg.
? Schriftliche Befragung von 6500 Senioren = 60 Jahre aus dem Landkreis Aschaffenburg; Rücklauf 43% (ohne die Rückläufe der Gemeinden, die eine Vollerhebung durchführen ließen z. B. Stockstadt).
Bisher haben 9 Sitzungen der Lenkungsgruppe (= Vertreter beider Verwaltungen und der beauftragten Institute) und 3 Sitzungen des Begleitgremiums stattgefunden. Es setzt sich aus Vertretern der Stadtrats- und Kreistagsfraktionen, der Wohlfahrtsverbände, Senioren- und Selbsthilfevertretungen und der Lenkungsgruppe zusammen. Aufgabe des Begleitgremiums ist es, eine weitere Sichtweise von außen und die politische Seite einzubringen.
Das Integrierte Gesamtkonzept beinhaltet 12 Handlungsfelder:
1. Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung
2. Gesellschaftliche Teilhabe
3. Bildung und Erziehung
4. Arbeit und Beschäftigung
5. Bürgerschaftliches Engagement
6. Präventive Angebote
7. Wohnen zu Hause
8. Betreuung und Pflege
9. Unterstützung pflegender Angehöriger
10. Hospizdienste und Palliativversorgung
11. Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit
12. Kooperation und Vernetzung
Das Integrierte Gesamtkonzept besteht aus einem gemeinsamen Endbericht mit den aus der Bestandserhebung und der Bedarfsermittlung abgeleiteten Handlungsempfehlungen und den Werkstattberichten für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg, die alle erhobenen Detailinformationen enthalten.
.Beschluss:
I. Der Abschlussbericht der integrierten Gesamtplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/13/2/15. Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31)
- Bericht über die öffentliche Auslegung
- Bericht über die Beteiligung der Behörden
- Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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22.09.2015
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ö
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Vorberatend
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1 | pvs/8/1/15 |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.10.2015
|
ö
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Beschließend
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2 | pl/13/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Um die wohnortnahe Versorgung der Einwohner der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg zu verbessern, plant der Bezirk Unterfranken die Errichtung von 2 Stationen mit je 25 Betten zur stationären Versorgung von psychisch Erkrankten.
Da das Bauvorhaben direkt am nordöstlichen Rand des Klinikumgeländes, aber großenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 23/1 „Klinikum“ durchgeführt werden soll und da die für den Bau der Psychiatrischen Klinik vorgesehene Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 1987 lediglich als Fläche für die Landwirtschaft darstellt ist, bittet der Bezirk Unterfranken zur schnellstmöglichen Realisierung dieses interkommunalen Bauvorhabens um dessen planungsrechtliche Absicherung.
Im laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 ist der vorgesehene Standort der Psychiatrischen Klinik bereits als Sonderbaufläche vorgesehen. 2013 wurde hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Hinsichtlich der vorgesehenen Darstellung des Grundstücks der zu errichtenden Psychiatrischen Klinik als Sonderbaufläche Klinikum anstatt als Fläche für die Landwirtschaft wurden keine unmittelbar darauf bezogenen Bedenken oder Einwendungen vorgebracht. Da die Neuaufstellung des FNP 2030 noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 20.04.2015 zur alsbaldigen planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung der geplanten Psychiatrischen Klinik beschlossen, den FNP 1987 in einem vorauslaufenden Verfahren zu ändern.
Hierfür hat die Verwaltung einen Entwurf vom 27.02.2015 zur Änderung des Flächennutzungs-planes im Bereich Klinikum (FNP 1987/31) gefertigt sowie eine Begründung mit Umweltbericht. Mit diesen Unterlagen wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und gem. § 3 Abs. 2 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der ausgelegene Entwurf der FNP-Änderung umfasst im Westen (zum Krämersgrund hin) Teilflächen eines FFH-Gebietes. Die hier dargestellte Sonderbaufläche muss daher entfallen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Geltungsbereichsgrenze derart zu ändern, dass der Geltungsbereich reduziert und die FFH-Fläche aus der FNP-Änderung ausgenommen wird. Weitere Konkretisierungen sind im Rahmen der Neuaufstellung des FNP 2030 möglich.
Nach Beschlussfassung über die bei diesen Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken kann die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Klinikum (FNP 1987/31) festgestellt werden.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum (1987/31) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2. Die mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 03.06.2015 von der Höheren Landesplanungsbehörde vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe berücksichtigt.
3. Die mit Schreiben des Planungsverbandes Bayerischer Untermain vom 08.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe berücksichtigt.
4. Die mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 01.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe berücksichtigt, soweit dies auf der Ebene des Flächennutzungsplanes möglich ist.
5. Die mit Schreiben des Landratsamtes Aschaffenburg, Abt. Gesundheitswesen, vom 05.06.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.
6. Die mit Schreiben der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 20.05.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.
7. Die mit Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg, Bereich Landwirtschaft vom 13.05.2015 vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.
8. Die mit Schreiben des Marktes Goldbach vom 18.06.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe berücksichtigt.
9. Die mit Schreiben der Gemeinde Haibach vom 21.05.2015 vorgebrachten Bedenken sollen aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe unberücksichtigt bleiben.
10.Der mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Untere Naturschutzbehörde vom 28.05.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe entsprochen.
11.Die mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Amt für Brand- und Katastrophenschutz vom
17.05.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom
20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden
bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründe
auf der
Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.
12.Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum mit integriertem
Landschaftsplan (FNP 1987/31) i. d. F. vom 20.08.2015 wird einschließlich ihrer Begründung
und des darin enthaltenen Umweltberichts vom 20.08.2015 festgestellt. Die Planänderung ist
gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / pl/13/3/15. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015 für die Stadt Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/13/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates vom 05.10.2015 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2015 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.
Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert (7.228.800 €).
Die Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtwerke wird um 16.184.000 € erhöht und auf 18.545.000 € neu festgesetzt. Sie entspricht dem Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke und dient dem Rückkauf des 15%-Anteils der HSE an der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG).
Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Die Verpflichtungsermächtigung für die Rathaussanierung (1.500.000 €) wird mangels Auftragsvergabe in 2015 nicht benötigt und entfällt. Die VE für den Umbau der Berufsschule II wird um 1.200.000 € vermindert, im Gegenzug werden die VE für die Bahnparallele Damm, 2. BA, Straßenbau um 1.700.000 € und für das Umlegungsgebiet Anwandeweg (Erschließungsplanung) um 650.000 € erhöht. Für das Regenüberlaufbecken Willigisbrücke und für den Umbau des Anwesens Wermbacstr. 30 werden Verpflichtungsermächtigungen von 350.000 € und 250.000 € neu eingestellt. Der Gesamtbetrag erhöht sich damit um 250.000 € und beläuft sich auf neu 8.750.000 €
Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2015 betreffen nunmehr die 9 folgenden Haushaltsstellen:
- Bahnparallele Damm, 2. BA (1.6330.9512) 3.700.000 €
- Berufsschulen, 1. BA (1.2420.9450) 1.800.000 €
- Baugebiet Anwandeweg, Erschließung (1.6375.9510) 950.000 €
- Museumsquartier, 1.BA (CSM) (1.3200.9450) 500.000 €
- Kanalsanierung Fischerviertel (1.7073.9530) 500.000 €
- Abwasserbeseitigung, Kanalspül-Lkw (1.7000.9357) 400.000 €
- RÜB Willigisbrücke (1.7072.9535) 350.000 €
- Dachsanierung Stadthalle (1.7621.9450) 300.000 €
- Umbau Verwaltungsgebäude Wernbachstr. 30 (1.0681.9450) 250.000 €
Gesamt 8.750.000 €
Gegenüber der Drucksache „Nachtragshaushaltsplan 2015“ wurde für die erforderlichen Umbauten im anzumietenden Anwesen Wermbachstraße 30 eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 € eingestellt. Die VE für die Bahnparallele Damm, 2. BA, Straßenbau muß um insgesamt 1.700.000 € auf neu 3.700.000 € erhöht werden, um die angestrebte Verkehrsfreigabe im Mai 2017 nicht zu gefährden. Das Tiefbauamt wird hierzu in der dem Plenum vorangehenden Sitzung des Haupt- und Finanzsenats am 19.10.2015 gesondert Bericht erstatten.
Der Stellenplan ist insbesondere aufgrund des unvermindert hohen Zustroms von Flüchtlingen zu ändern. Auf die gesonderte Tischvorlage im Haupt- und Finanzsenat am 05.10.2015 wird Bezug genommen. Neben der in der Drucksache „Nachtragshaushaltsplan 2015“ dargestellten Änderung des Stellenplans ergibt sich hierdurch eine Erhöhung um weitere 3 Stellen.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Um Zustimmung wird gebeten.
.Beschluss:
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
erhöht um
|
vermindert um
|
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
|
|
€
|
€
|
von bisher €
|
auf nunmehr €
|
im
Verwaltungs-
haushalt
|
|
|
|
|
die Einnahmen
|
8.983.400
|
462.600
|
204.994.850
|
213.515.650
|
die Ausgaben
|
10.052.800
|
1.532.000
|
204.994.850
|
213.515.650
|
im
Vermögens-
haushalt
|
|
|
|
|
die Einnahmen
|
3.321.700
|
587.600
|
41.948.500
|
44.682.600
|
die Ausgaben
|
5.262.400
|
2.528.300
|
41.948.500
|
44.682.600
|
verändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird von
2.361.000,-- € um 16.184.000,-- € erhöht und damit auf 18.545.000,-- € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 250.000,-- € erhöht und damit von bisher 8.500.000,-- € auf 8.750.000,-- € neu festgesetzt.
§ 4
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 in dem als Anlage der Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan wird bei Stadtverwaltung wie folgt geändert:
1. Beamte
Wahlbeamte und sonstige Beamte
|
Besoldungsgruppe
|
Zahl der Stellen 2015
insgesamt
|
sonstige Beamte
|
A 10
A 9
|
34,2
41,8
|
Insgesamt
|
|
186,5
|
2. Arbeitnehmer, soweit nicht im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
|
Zahl der Stellen 2015
|
12
11
9
8
6
5
1/2
|
13,6
25,8
90,4
65,5
75,4
200,1
102,9
|
Insgesamt
|
688,5
|
3. Arbeitnehmer im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgeltgruppe/Sondervergütung
|
Zahl der Stellen 2015
|
S 14
S 11
S 8
|
10,6
28,8
23,5
|
Insgesamt
|
88,7
|
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 6
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4. / pl/13/4/15. Bericht des Beteiligungsmanagements über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen im ersten Halbjahr 2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/13/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 4 d. ö. S. "Bericht des Beteiligungsmanagements über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen im ersten Halbjahr 2015." abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pl/13/5/15. Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats für den Zeitraum bis 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/13/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter /-in und Stellvertreter /-in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme des Oberbürgermeisters und der Sozialreferentin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter /-in und Stellvertreter /-in vorgeschlagen für die Zeit bis 31.05.2016, diese wurden nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung berufen.
Vom Malteser-Hilfsdienst wurde eine Änderung mitgeteilt, über die vom Stadtrat zu beschließen ist. Künftig soll Herr Dr. Lothar Blatt für Frau xxx als Vertreter benannt werden und Frau xxx als Stellvertreterin.
.Beschluss:
I.
Herr Dr. Lothar Blatt wird ab 20.10.2015 XXXX als Vertreter des Malteser-Hilfsdienstes benannt.
Frau XXX
wird ab 20.10.2015 als Stellvertreterin des Malteser-Hilfsdienstes benannt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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6. / pl/13/6/15. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/13/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Mainufer-Neugestaltung:
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 14.07.2015 wurden die Berichte der Verwaltung zur Gesamtplanung des Mainufers sowie zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor zur Kenntnis genommen. Dem Entwurf des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wurde zugestimmt. Die Realisierung soll 2016 erfolgen.
Für diese beschlossene Maßnahme (Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor) hat die Verwaltung einen Förderantrag vorbereitet, um hierfür Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu erhalten.
Nach Abschluss dieser Maßnahme soll das Mainufer eine weitere Aufwertung erfahren. Hierfür erarbeitet das beauftragte Planungsbüro einen Rahmenplan, der den gesamten Uferbereich zwischen Willigisbrücke, Main, Pompejanumsfelsen, Schlossgarten und Suicardusstraße umfasst. Nach Vorliegen dieser Planung können weitere Realisierungsabschnitte festgelegt werden. Es wird vorgeschlagen, hierfür weitere Mittel in der Bedarfsmittelung einzuplanen.
- Neugestaltung der Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Die Erneuerung des Kanals sowie das Verlegen einer Fernwärmeleitung haben zur Folge, dass die Oberfläche der Dalbergstraße erneuert werden muss. Die Details sind noch zu klären. Sollte im Jahr 2017 mit der Neugestaltung begonnen werden, ist im Jahr 2016 ein Förderantrag einzureichen.
- Sanierungsberatung:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.
Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.
Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.
- Projektmanagement:
Das Projektmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.
- Projektfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist im Jahr 2016 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.
Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Die Projekte „Museumsquartier Pfaffengasse“ und „Ausbau des Roßmarkts zwischen Badergasse und Sandgasse“ sind nicht mehr Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung. Sie werden zwar aktuelle ausgeführt bzw. im nächsten Jahr begonnen, von der Regierung sind die Fördermittel aber bereits gewährt (Museumsquartier) oder aber die Bewilligung erfolgt in Kürze (Sandgasse). Von Seiten der Regierung sind daher künftig keine Fördermittel mehr einzuplanen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
.Beschluss:
I.
Die in der Anlage 3
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ X ]
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wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / pl/13/7/15. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/13/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) ist in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Straßenraumgestaltung Heinse-, Elisen- und Bodelschwinghstraße:
Die Heinsestraße ist geprägt von einer breiten Fahrbahn und beiderseitigen Parkplätzen. Der Straßenraum ist optisch dringend aufwertungsbedürftig. Möglich wäre eine solche Verbesserung z. B. durch Pflanzen von Bäumen an den Stellen, an denen es die Leitungen im Untergrund zulassen. Geschaffen werden könnte eine barrierefreie Verbindung zwischen Bavariapassage und Schöntalpassage. Die Details sind noch zu festzulegen
- Sanierungsberatung:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.
Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.
Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.
- Quartiersmanagement:
Das Quartiersmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 30.000 € einzureichen.
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
.Beschluss:
I.
Die in der Anlage 4
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ X ]
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wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / pl/13/8/15. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Obernau
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/13/8/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses hat das Stadtplanungsamt drei Planungsbüros gebeten, Angebote für Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept einzureichen. Der Förderantrag liegt der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vor. Nach deren Zustimmung kann der Auftrag vergeben werden.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. In diesem Zusammenhang ist auch förmlich die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zu beantragen.
Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 30.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.
Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass diese Vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2016 abgeschlossen werden können. Dann ist es möglich, 2016 Förderanträge einzureichen. Eine Umsetzung von Maßnahmen ist aber frühestens 2017 realistisch.
.Beschluss:
I.
Die in der Anlage 5
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ X ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. / pl/13/9/15. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/13/9/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Wohnumfeldverbesserung:
Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Der erste Bauabschnitt mit den Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) ist weitgehend abgeschlossen. In den Folgejahren ist die Fortsetzung dieser Maßnahme im gesamten Sanierungsgebiet vorgesehen.
Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.
Der nächste Bauabschnitt schließt östlich an die bereits durchgeführte Maßnahme an und umfasst den Bereich zwischen Hefner-Alteneck-Straße, Lindestraße und Spessartstraße. Die Kostenschätzung beläuft sich (incl. der Planungskosten) auf ca. 1,08 Mio €. Bei einem Fördersatz von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Hohe von 325.000 €, wovon die Stadt 130.000 € zu tragen hat. Die Antragstellung wird derzeit vorbereitet. Realisiert werden kann dieses Projekt in den Jahren 2016 und 2017.
Im Anschluss daran sollen die Außenanlagen südlich der Spessartstraße saniert werden.
- Neugestaltung Grünbereich Blütenstraße:
Im Einmündungsbereich der Blütenstraße in die Spessartstraße befindet sich ein größeres Grundstück, das im Eigentum der Stadt steht. Es handelt sich um eine Wiesenfläche. Diese Eingangssituation in das Gebiet soll neu gestaltet werden. Planungen liegen noch nicht vor, sodass frühestens die Antragstellung 2016 erfolgen und die Realisierung für 2017 vorgesehen werden kann. Die Kosten werden auf ca. 50.000 € geschätzt.
- Quartiersmanagement:
Das Quartiersmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
.Beschluss:
I.
Die in der Anlage 6
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 -2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ X ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. / pl/13/10/15. Ladenschlussgesetz;
Antrag des Handelsverbands Bayern auf Erlass einer Verordnung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 29.11.2015 in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.10.2015
|
ö
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Beschließend
|
10 | pl/13/10/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom14.09.2015 beantragte der Handelsverband Bayern den Erlass einer Verordnung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 29.11.2015 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr. Anlass der Beantragung sei der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt. Da der erste Adventssonntag in den November fällt, bestehe die Möglichkeit der verlängerten Ladenöffnungszeiten gem. § 14 Ladenschlussgesetz.
Am 22.9.2015 übersandte der Kreisvorsitzende Aschaffenburg des Handelsverbands Bayern, eine Übersicht der Städte und Gemeinden um Aschaffenburg mit der jeweiligen Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage (s. Anlage).
In Aschaffenburg gibt es jährlich bisher zwei verkaufsoffene Sonntage:
-jeweils am dritten Sonntag im Oktober anlässlich einer Autoausstellung;
-jeweils am letzten Sonntag im April anlässlich des Hamburger Fischmarkts.
Gem. § 14 Ladenschlussgesetz sind jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen möglich.
Die gem. der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen anzuhörenden Stellen (Gewerkschaft, örtliche Kirchen, Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer) wurden gehört.
- Die katholische und die evangelische Kirche sind gegen einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag.
- Die Industrie- und Handelskammer ist für einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag
- Die Handwerkskammer ist für einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag
- Eine Stellungnahme der Gewerkschaft ist nicht erfolgt.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag des Handelsverbands Bayern zu entsprechen und die beiliegende Verordnung zu erlassen:
Text:
Ladenschlussgesetz;
Verordnung der Stadt Aschaffenburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des Aschaffenburger Weihnachtsmarkts in Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz i. d. F. vom 2.6.2003 (BGBl I S. 744), geändert durch Art. 228 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl I S. 2407) i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Sicherheitstechnik des Chemikalien- und Medizinprodukterechts vom 2.12.1998 (GVBl S. 956) Bay RS 805-2-UG, zuletzt geändert am 28.11.2012 (GVBl S. 656) folgende
Verordnung:
§ 1
In der Stadt Aschaffenburg dürfen am Sonntag, 29.11.2015, anlässlich des Aschaffenburger Weihnachtsmarkts Verkaufsstellen im Sinn von § 1 Ladenschlussgesetz abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Ladenschlussgesetz offengehalten werden.
§ 2
Die Öffnungszeit der Verkaufsstellen an dem in § 1 dieser Verordnung genannten Tag wird wie folgt festgesetzt:
13.00 – 18.00 Uhr.
§ 3
Die Bestimmungen des § 17 Ladenschlussgesetz, des Arbeitsschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
§ 4
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aschaffenburg, ……………
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
.Beschluss: 1
Dem Antrag Nr.1 der Kommunalen Initiative in Anlage 7 gem. Schreiben vom 18.10.2015, nämlich nicht dem dritten verkaufsoffenen Sonntag am 29. Novemver 2015 zuzustimmen, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 20, Dagegen: 21
.Beschluss: 2
Dem Antrag Nr.2 der Kommunalen Initiative in Anlage 7 gem. Schreiben vom 18.10.2015, nämlich die Dauerverordnung über zwei verkaufsoffene Sonntage ab 2016 aufzuheben, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 26
.Beschluss: 3
Dem Antrag des Handelsverbands Bayern auf Erlass einer Verordnung über die Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 29.11.2015 in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr wird zugestimmt (Anlage 8). Die beigefügte Verordnung in Anlage 9 wird erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 20
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11. / pl/13/11/15. Neubau von zwei Feuerwehr Fahrzeughallen in Obernau;
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.10.2015
|
ö
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Beschließend
|
11 | pl/13/11/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Feuerwehrgerätehaus im alten Obernauer Rathausgebäude, Hauptstraße 21, soll um zwei Löschfahrzeugplätze erweitert und im EG des Rathausgebäudes umgebaut werden.
Nach eingehender Voruntersuchung und Vorentwurfsplanung wurde diese Variante als die organisatorisch praktikabelste und wirtschaftlichste Lösung gesehen, zumal notwendige Baumaßnahmen innerhalb der bestehenden Feuerwehreinheit vorgenommen werden können.
Hierzu muß die Hundestaffel des BRK ausgelagert und in dem ehemaligen Schützenhaus an der Mehrzweckhalle in Obernau untergebracht werden.
Die rückwärtigen Nebengebäude am alten Rathausgebäude werden abgerissen und durch zwei vollwertige Fahrzeugstellplätze ersetzt. Durch Umbauarbeiten im Erdgeschoss des alten Rathauses werden feuerwehrspezifische Räume für Umkleide, WC, Duschen, Lager, Büro, EDV, Gebäudetechnik, Bootsstellplatz, Notstromaggregat, etc. erstellt.
Der Anbau der Fahrzeugstellplätze wird in Massivbauweise als Grenzbebauung in Flachdachbauweise erstellt.
Die Andienung erfolgt über die Rathausstraße.
Im Vorfeld wurden Fundamentuntersuchungen im Bereich der Grenzbebauung, sowie Kanalbefahrungen in der Rathausstraße vorgenommen.
Das architektonische Gesamtkonzept wurde ebenfalls mit der Denkmalpflege abgestimmt und befürwortet.
Gemäß Kostenberechnung vom Juli 2015 sind für die Maßnahme Neubau von zwei Fahrzeughallen mit Umbaumaßnahmen im Bestand insgesamt 550.000,- € veranschlagt.
Eine zu erwartenden Förderung gemäß Feuerwehrzuwendungsrichtlinie steht in Aussicht, kann derzeit noch nicht exakt beziffert werden.
.Beschluss:
1. Der im Haupt- und Finanzsenat am 21.09.2015 und im Planungs- und Verkehrssenat am 22.09.2015 vorgestellten Gesamtplanung zum Neubau von zwei Fahrzeugstellplätzen mit Rathausumbau EG für die Feuerwehr Obernau mit Gesamtkosten in Höhe von 550.000,-- € wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen, noch nicht im Haushalt eingestellten, Haushaltsmittel sind im Haushalt 2016 bereit zu stellen.
3. Die Genehmigungsplanung einschl. Erstellung des Förderantrags ist umgehend zu veranlassen.
Haushaltsstelle:
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Mittelbereitstellung
Jahr/Betrag
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Verfügte Mittel
Betrag
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Verfügbare Mittel
Betrag
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1. Haushaltsausgabereste
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2013 / 50.000,-- €
|
25.000,-- €
|
25.000,-- €
|
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2. Haushaltsansatz
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2015 / 280.000,-- €
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5.000,-- €
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275.000,-- €
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3. Summe 1 + 2
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330.000,-- €
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30.000,-- €
|
300.000,-- €
|
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4.Verpflichtungs-ermächtigungen
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 19.01.2016 14:03 Uhr