Datum: 20.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1sps/2/1/15 Sportförderung der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2014; - Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Gerlach (CSU) vom 06.10.2015 - Bericht der Verwaltung
2sps/2/2/15 Öffnung von Hallen (Sporthallen, Mehrzweckhallen und Schulsporthallen) an Samstagen und in den Ferien in der Zeit vom 01.09.2014 - 31.08.2015; Öffnung der Lehrschwimmbecken in der Schönbergschule und der Gutenberg-/Fröbelschule in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien in der Zeit vom 01.09.2014 - 31.08.2015 Bericht der Verwaltung
3sps/2/3/15 BC 98 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
4sps/2/4/15 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
5sps/2/5/15 DJK Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
6sps/2/6/15 Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
7sps/2/7/15 Schützengesellschaft Strietwald 1953 e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
8sps/2/8/15 SG Stadt Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
9sps/2/9/15 Tanzsportclub Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
10sps/2/10/15 TSV 1895 Gailbach e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
11sps/2/11/15 TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
12sps/2/12/15 TV 1860 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
13sps/2/13/15 Verein der Kegler von Aschaffenburg und Umgebung e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
14sps/2/14/15 DJK Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
15sps/2/15/15 TSV 1895 Gailbach e.V.; Zuschuss zum Kauf einer Ringermatte mit Decke
16sps/2/16/15 TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zum Kauf von Rhönrädern
17sps/2/17/15 TuS 1893 Leider e.V.; Zuschuss zum Kauf einer Beschallungsanlage
18sps/2/18/15 kgl. priv. Schützengesellschaft 1447 Aschaffenburg; Zuschuss zum Neubau einer Bogensporthalle
19sps/2/19/15 Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zu den Kosten der Bestandssicherung Sportheim (Sanierung/Anbau)

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1. / sps/2/1/15. Sportförderung der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2014; - Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Gerlach (CSU) vom 06.10.2015 - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 1sps/2/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 24.10.2012 hat sich die Stadt Aschaffenburg den nachstehenden Leitgedanken zum Sport gegeben.

„Der Breitensport bildet die Grundlage für das Vereinsleben in Aschaffenburg. Er fördert und sichert die Gesundheit und führt Menschen zusammen.

Die Jugendarbeit der Vereine leistet einen wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft und ist zu fördern.

Wir unterstützen unsere Vereine und Sportler die unsere Stadt weit über die Grenzen hinaus bekannt machen.

Die langfristige Standortsicherung der Leistungszentren und die Förderung von ausgewählten Talenten sind uns wichtig.

Sport ist ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt Aschaffenburg.“

Entsprechend diesem Leitgedanken fördert die Stadt Aschaffenburg den Leistungs- und Breitensport, die städt. Sportvereine und Sportverbände in vielen Bereichen.

Die Mittel für die Förderung des Sports sind im städt. Haushalt beim Haushaltsunterabschnitt
– HUA – 5500 veranschlagt.

Im Jahr 2014 sind bei diesem HUA im Verwaltungshaushalt insgesamt 42.441,70 € Einnahmen und 2.127.075,40 € Ausgaben bzw. im Vermögenshaushalt 117.076,65 € Ausgaben angefallen.

Nachfolgend werden die einzelnen Gruppierungen aufgeführt und die darin ggf. enthaltenen Förderleistungen näher erläutert.

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

Hhst. 5500.1199        Sonstige Gebühren und ähnliche Entgelte zum Erwerb des Sportabzeichens

Hier werden die Gebühren die bei Erwerb des Sportabzeichens zu entrichten sind vereinnahmt

770,50 €


Hhst. 5500.1541        Personalkostenersätze „Teilweiser Rückersatz der Überstundenvergütung an Schulhausmeister durch Sportvereine“


Der Unkostenbeitrag – pauschaler Personalkostenanteil für Hausmeister - der Sportvereine, Vereine und sporttreibenden Gruppen lag abhängig vom Wochentag für die Benutzung der Sporthallen und Lehrschwimmbecken zwischen 1,64 € - 6,15 € je Stunde.

41.671,20 €


Ausgaben

Hhst. 4                        Personalausgaben

Ausgaben für die Mitarbeiter/innen des Sportamtes die Aufgaben in der Sportförderung erfüllen (Hallenvergabe, Zuschussgewährung, Abwicklung des Sportabzeichens u.ä.)

172.114,07 €


Hhst. 5500.5161        Unterhalt: Sportanlagen u.ä. „Allgemeiner Unterhalt vereinseigener Sportanlagen durch die Stadt Aschaffenburg“

       Materialaufwand und Kosten für Fremdleistungen des Garten- und Friedhofsamtes für die Pflege und den Unterhalt von vereinseigenen Sportanlagen.

       77.644,00 €


Hhst. 5500.5200        Verwaltung- und Zweckausstattung – anteilige Kosten der Sportverwaltung -

       86,16 €


Hhst. 5500.5753        Feiern Schulsportwettbewerbe – Förderung des Schulsports -

       Durchführung von Schulsportwettbewerben nach KMS vom 25.08.1984 (Transportkosten, Schiedsrichterentgelte, Ehrenpreise usw.). Die Bewirtschaftung dieser Hhst. ist dem Fachberater für Sport an Volksschulen übertragen.

       9.704.03 €


Hhst. 5500.6312        Feiern Ehrungen u.a. Meisterehrung, Sportabzeichenverleihung, Bedeutende bzw. internationale Wettkämpfe

       Hier werden die Ausgaben für die jährlich in der Stadthalle stattfindende Meisterehrung, die Sportabzeichenverleihung, Kosten für Erwerb des Sportabzeichens und ggf. der Zuschuss zu sportlichen Großveranstaltungen (z.B. Tanzsportgala) nachgewiesen.

       16.294,82 €


Hhst. 5500.6313        Belohnungen, Preise

       Beschaffung von Sachpreisen (Pokale u.ä.) und Gutscheinen für Sportveranstaltungen (z.B. nationale und internationale Meisterschaften, Stadtmeisterschaften u.ä.), Meisterehrung, Sportabzeichenverleihung u.ä..

       8.944,53 €

Hhst. 5500.6320        Verschiedener Betriebsaufwand; Förderung der Vereinsarbeit u. des Ehrenamtes

       Auf dieser Haushaltsstelle werden die Kosten für die Förderung des Vereinslebens durch z. B. Workshops zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.ä. nicht nur für Sportvereine verbucht.

       9.496,50 €

Hhst. 5500.6322        EDV Kosten an Dritte – anteilige Kosten der Sportverwaltung -

       3.902,89 €


Hhst. 5500.6329        Sonstiger verschiedener Betriebsaufwand
       z.B. Halbmarathon

       Neben der Ausweisung der nach Abzug von Sponsorenbeiträgen verbleibenden Restkosten für den jährlich durch die Stadt Aschaffenburg veranstalteten Sparkassenhalbmarathon, wurde auf dieser Haushaltsstelle der Zuschuss zur Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes Altenbachtal in Höhe von 5.000,00 € (Beschluss des Sportsenats vom 22.10.2014) verbucht.

       9.979,48 €

Hhst. 5500.6500        Bürobedarf – anteilige Kosten der Sportverwaltung –

       1.495,37 €


Hhst. 5500.6510        Bücher, Zeitschriften – anteilige Kosten der Sportverwaltung –

       158,75 €


Hhst. 5500.6521        Fernsprech- und Fernschreibgebühren – anteilige Kosten der Sportverwaltung –

       436,84 €


Hhst. 5500.6325        Post-, Rundfunk-, Fernsehgebühren – anteilige Kosten der Sportverwaltung

       846,37 €


Hhst. 5500.6540        Dienstreisen – anteilige Kosten der Sportverwaltung –

       2.089,81 €


Hhst. 5500.6551        Sachverständigenkosten – Kosten der Sportverwaltung -
       Fortschreibung des Sportentwicklungsplans und Teilnahme am Vergleichsring Sportstätten der Städte 50.000 bis 200.000 Einwohner

       3.451,00 €



Hhst. 5500.6610        Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und dgl.
       Deutsche Olympische Gesellschaft und Arbeitsgemeinschaft der bayer. Sportämter

       97,00 €


Hhst. 5500.6620        Vermischte Ausgaben – Kosten der Sportverwaltung –

       0,00 €


Hhst. 5500.6790        Innere Verrechnungen;
       Versicherungsbeiträge an UA 0202 – anteilige Kosten der Sportverwaltung –

       917,88 €


Hhst. 5500.6793        Innere Verrechnungen an UA 5800
       Leistungen des Gartenamtes für Sportvereine

       Personalkosten für den Pflege- und den Unterhalt vereinseigener Sportanlagen des Garten- und Friedhofsamtes

       188.925,24 €

Hhst. 5500.6798        Innere Verrechnungen; - anteilige Kosten der Sportverwaltung –
       Sonstige Verwaltungsleistungen

       19.771,77 €


Hhst. 5500.7093        Zuschüsse für lfd. Zwecke an Sportverbände und Sportvereine sowie deren Einrichtungen
       Allgemeine Sportförderung

                       Vereinspauschale

Den städt. Sportvereinen wird ab dem Jahr 2009 als freiwillige Förderung der Stadt Aschaffenburg eine städt. Vereinspauschale entsprechend der Regelungen des Freistaates Bayern zur Gewährung einer Vereinspauschale (vgl. Abschnitt B – Förderung des Sportbetriebs – der staatl. Sportförderrichtlinien –) gewährt (Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 15.10.2009).

Die Vereinspauschale löste die städt. und staatl. Regelungen zur  Bezuschussung von Übungsleitern ab.

Weiterhin kann  den Sportvereinen, zur Vermeidung von Nachteilen, an Stelle der städt. Vereinspauschale eine Förderung nach den vor Einführung der Vereinspauschale geltenden städt. und staatl. Regelungen für die Bezuschussung von Übungsleitern gewährt werden (Beschluss des Sportsenats vom 15.10.2009).

Im Jahr 2014 wurde an 44 Sportvereine Förderung in Höhe von insgesamt 126.632,12 € gewährt. Der Förderumfang bewegte sich je Sportverein zwischen 159,30 € und 18.317,20 €.

Die staatl. Förderung betrug 110.012,58 € im Jahr 2014.


Förderung der Jugendarbeit

Für jedes Kind/Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre kann ein Zuschuss von 4,09 € gewährt werden (Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 04.07.1979). Der Zuschuss muss unter Vorlage der Bestandsmeldung an den Bayer. Landessportverband – BLSV – im Schulverwaltungs- und Sportamt beantragt werden.

Im Jahr 2014 wurde an 20 Sportvereine Förderung in Höhe von insgesamt 21.006,24 € gewährt. Der Förderumfang bewegte sich je Sportverein zwischen 24,54 € und 3.063,41 €.

Förderung von Sportarbeitsgemeinschaften mit Schulen – SAG –
Der staatliche Zuschuss für Sportarbeitsgemeinschaften – SAG – ist ein zusätzlicher Zuschuss zur Vereinspauschale. Die Förderung der Stadt Aschaffenburg erfolgt aus diesem Grund in gleicher Höhe wie der staatl. Zuschuss. Eine Antragstellung im Schulverwaltungs- und Sportamt ist erforderlich.
Die Förderung beträgt für jede SAG
Kategorie 1 – 35 – 38 Std. jährlich          70 €
Kategorie 1 – 70 – 76 Std. jährlich        140 €
Im Jahr 2014 wurden 34 Sportarbeitsgemeinschaften von 6 städt. Sportvereinen, in den Sportarten Basketball, Fußball, gesundheitsorientierte Fitness, Judo, Radsport, Schach, Sportklettern, Tanz, Tennis und Tischtennis, mit Schulen durchgeführt.  Diese Sportarbeitsgemeinschaften wurden in Höhe von insgesamt 4.200,00 € gefördert.

Förderung der Teilnahme an Meisterschaften
Die Förderung erfolgt ab Teilnahme an Landesmeisterschaften. Sie beträgt 1/3 der nachgewiesenen Kosten (z.B. Startgebühr) bzw. Fahrtkosten und Unterbringung nach den Regelungen des Bayer. Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Die Zuschussanträge werden im Einzelfall dem Sportsenat zur Beschluss-fassung vorgelegt.
Im Jahr 2014 wurden an 13 Sportvereine Zuschüsse in Höhe von insgesamt 16.238,00 € geleistet.

Zuschuss zum Betrieb von vereinseigenen Bädern, Sportanlagen und Sporthallen
12 Vereine erhalten jährlich Zuschüsse zum Betrieb von vereinseigenen Bädern, Sportanlagen und Sporthallen in Höhe von insgesamt 56.002,84 €. Grundlage sind die im Einzelfall gefassten Beschlüsse des Sportsenats des Stadtrates.
Zuschüsse für den Trainings- und Sportbetrieb in der Eissporthalle, im städt. Hallenbad und Freibad
Für den Trainings- und Sportbetrieb der städt. Schwimm- und Eissportvereine wird ein Zuschuss zum Trainings- und Sportbetrieb in der Eissporthalle, im städt. Hallenbad und Freibad gewährt. Im Jahr 2014 betrugen die Zuschussleistungen 4.672,30 € (Beschlüsse des Sportsenats vom 26.05.2009)

Zuschüsse an Sportverbände
Der BLSV, der Stadtverband für Sport und der Turngau Main Spessart erhalten Zuschüsse zum lfd. Betrieb in Höhe von insgesamt 3.910,00 € jährlich (Beschlüsse des Sportsenats vom 26.05.2009 und 22.10.2014).

Sportärztliche Untersuchungen
Für die städt. Sportler in den Sportvereinen werden die Kosten für die sportärztliche Untersuchung getragen. Im Jahr 2014 betrugen die Aufwendungen hierfür 2.962,39 € (Beschlüsse des Sportsenats vom 04.06.1975, 14.12.1977, 09.04.1986 und 19.07.1995).

Gesamtausgaben 235.623,89 €

5500.7099        Zuschüsse für lfd. Zwecke an sonstige Verbände, Vereine u.ä. sowie deren        Einrichtungen
Ein wesentlicher Teil der Sportförderung ist die kostengünstige Bereitstellung von Sporthallen, Lehrschwimmbecken und Sportplätzen an nicht gewerblich tätige Sportvereine, Vereine und sporttreibende Gruppen.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 24.154,50 Stunden Sporthallen und Lehrschwimmbecken und 51 städt. Haupt-, Trainings- und Kleinspielfelder Sportvereinen, Vereinen und sporttreibenden Gruppen zur Nutzung überlassen.
Für die Nutzungsstunden werden anteilige Betriebskosten je Stunde für eine Einfachturnhalle von 30,52 €, eine Zweifachsporthalle von 48,91 € und eine Dreifachsporthalle von 67,29 €, sowie für Lehrschwimmbecken von 71,98 € intern verrechnet.
Der Unkostenbeitrag – pauschaler Personalkostenanteil für Hausmeister - der Sportvereine, Vereine und sporttreibenden Gruppen lag abhängig vom Wochentag für die Benutzung der Sporthallen und Lehrschwimmbecken zwischen 1,64 € - 6,15 € je Stunde (vgl. Einnahmen bei Hhst. 5500.1541 in Höhe von 41.671,30 €).

Für die Nutzung der Haupt-, Trainings- und Kleinspielfelder wird ein jährlicher Unkostenbeitrag von 26,00 € - 82,00 € erhoben (s. Einnahmen Hhst. 5600.1100 1.486,00 €).
Die kostengünstige Überlassung der Sporthallen, Lehrschwimmbecken und Haupt-, Trainings- und Kleinspielfelder erfolgt entsprechend der Beschlüsse des Sportsenats des Stadtrats vom 03.11.1976, 20.04.1977, 04.07.1979, 24.10.1984 und 25.04.1990.
1.536.554,13 €

Vermögenshaushalt
Ausgaben

Hhst. 1.5500.9350        Erwerb von beweglichem Sachen des  Anlagevermögens                                                Ergänzungen / Ersatz EDV u.ä. – anteilige Kosten der Sportverwaltung –
                       338,65 €

Hhst. 1.5500.9870        Investitionszuschüsse an Sportvereine
                       Förderung der Beschaffung von Großsportgeräten
Die Bezuschussung von Großsportgeräten war grundsätzlich mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 25.06.2003 geregelt. Hier war festgelegt, dass eine Bezuschussung, mit Ausnahme von Großsportgeräten über 5.000 €, von einer Antragstellung beim bzw. eine Bezuschussung durch den Bayer. Landessportverband e.V. – BLSV – abhängig gemacht wird. Die seit 2006 geltenden Sportförderrichtlinien sehen eine Bezuschussung der Vereine für die Beschaffung von Großsportgeräten durch den BLSV nicht mehr vor. Nur bei Sportverbänden bestehen ab einer Förderhöhe von 3.000 € für bestimmte Großsportgeräte noch Zuschussmöglichkeiten.
Aus diesem Grund wurde die Förderung der Beschaffung von Großsportgeräten als freiwillige städt. Förderung mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 21.11.2006 neu geregelt.
Förderfähig sind Großsportgeräte die in der „Zuwendungsfähigen Sportgroßgeräte-Liste (s. Anlage) aufgeführt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen werden 1/3 der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch ein Drittel der in der „Zuwendungsfähigen Sportgroßgeräte-Liste“ genannten Kostenpauschale, maximal die Finanzierungslücke gefördert.
Im Jahr 2014 erhielten 5 Sportvereine Zuschüsse zur Beschaffung von Großsportgeräten in Höhe von 8.726,00 €.
Die Zuschussanträge wurden dem Sportsenat des Stadtrats im Einzelfall zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für diese Förderart stehen mindestens 10 % der im städt. Haushalt auf der Hhst. 1.5500.9870 veranschlagten Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2014 betrug dieser Anteil 9.800,00 €.

Förderung des Sportstättenbaus
Die Förderung von Baumaßnahmen der Sportvereine erfolgt, entsprechend der ständigen Beschlussfassung des Sportsenats des Stadtrates, in Höhe 1/3 der durch den BLSV auf Grundlage des Abschnitt C: Förderung des Sportstättenbaus der Sportförderrichtlinien anerkannten zuwendungsfähigen Baukosten.
Für diese Förderart stehen mindestens 90 % der im städt. Haushalt auf der Hhst. 1.5500.9870 veranschlagten Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2014 betrug dieser Anteil 88.200,00 €. Reichen diese Mittel nicht zur Förderung aller Anträge aus, erfolgt eine Verteilung der Förderung auf die Folgejahre (Beschluss des Sportsenats vom 17.03.2010). Wartezeiten können aus diesem Grund gegeben sein.
Im Jahr 2014 erhielten 6 Vereine, unter Verwendung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2013, Zuschüsse in Höhe von insgesamt 108.012,00 €.
Gesamtausgaben 116.738,00 € unter Verwendung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2013

Nach Einschätzung des Sportamtes ist für die Sportvereine wichtig, dass sie, für die Finanzierung von Baumaßnahmen, Planungssicherheit haben. Hier ist eine entsprechende Beschlussfassung des Sportsenats, dass die Förderung grundsätzlich beabsichtigt ist, entscheidend.
Weiterhin hat die Erfahrung gezeigt, dass die Anforderung der Zuschussmittel durch die Sportvereine sich immer wieder verzögert bzw. Änderungen der Zuschusshöhe eintreten. Hier kann, entsprechend der bisherigen Beschlusslage, die Bezuschussung von Baumaßnahmen anderer Sportvereine bereits früher erfolgen, als dies in der Auszahlungsplanung vorgesehen ist. Hier ist die Bezuschussung im Jahr 2014 ein gutes Beispiel, da in diesem Jahr im Jahr 2013 nicht abgerufene Fördermittel verwendet werden konnten. Auch für das Jahr 2015 zeichnet sich eine ähnliche Situation ab, da bisher von den zur Auszahlung vorgesehenen Mitteln von 88.200,00 € nur 33.538,00 €  durch die begünstigten Vereine abgerufen wurden.
Es wird vorgeschlagen, die Entwicklung der Sportförderung im Bereich der Baumaßnahmen weiter zu beobachten.
Es ist beabsichtigt, das Thema „Förderung von Baumaßnahmen“, im Hinblick auf die Finanzlage der Kommunen, bei der nächsten Sportamtsleitertagung am 22.10. und 23.10.2015 zu thematisieren.
Bezüglich der Förderung von Baumaßnahmen durch andere bayer. Kommunen sind, soweit eine freiwillige Förderung vorgesehen ist, Abweichungen in der Förderhöhe (z.B. 20 % der förderfähigen Summe bzw. Deckelung von Einzelförderung je Baumaßnahme) bekannt.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Sportförderung der Stadt Aschaffenburg im Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2. Von den Mitgliedern des Sportsenates wird mehrheitlich eine Überarbeitung der geltenden Regeln zur Sportförderung gefordert. Die Verwaltung sagt daraufhin zu, zeitnah eine Arbeitsgruppe bestehend aus jeweils einem Vertreter der Stadtratsfraktionen und Gruppen des Stadtrates einzuberufen, in der die Förderkriterien überarbeitet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / sps/2/2/15. Öffnung von Hallen (Sporthallen, Mehrzweckhallen und Schulsporthallen) an Samstagen und in den Ferien in der Zeit vom 01.09.2014 - 31.08.2015; Öffnung der Lehrschwimmbecken in der Schönbergschule und der Gutenberg-/Fröbelschule in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien in der Zeit vom 01.09.2014 - 31.08.2015 Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 2sps/2/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Sportsenat des Stadtrats hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 beschlossen, dass ergänzend zum bisherigen Angebot weitere Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen) am Samstag und in den Ferien den Vereinen, Organisationen und Gemeinschaften zur Ausübung von Sport zur Verfügung gestellt werden. In der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2014 wurde weiterhin beschlossen, dass die Lehrschwimmbecken in der Schönberg-Mittelschule und der Gutenberg-/Fröbelschule in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien den Vereinen, Gruppen und Kitas für Training, Kurse u.ä. zur Verfügung gestellt werden.

Hallen

Folgende Hallen konnten bis 31.08.2013 insbesondere für den Spielbetrieb genutzt werden:

Samstag

f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Schönberghalle, Mehrzweckhalle Obernau, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Kronberg-Gymnasium, Pestalozzischule – Halle I – und Gutenberg-Grundschule/Fröbel- Förderschule

Ferien

f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Mehrzweckhalle Obernau, Schönberghalle, Flughalle Nilkheim – Training -

Folgende Hallen werden ab 01.09.2013 insbesondere für den Trainingsbetrieb angeboten:

Samstag

Dalberg-Grund- und Mittelschule, Pestalozzi-Grund- und Mittelschule – Halle II -, Staatl. Realschulen – Halle I und II - und Strietwald-Grundschule

Ferien

Dalberg-Grund und Mittelschule, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Gutenberg-Grundschule/Fröbel-Förderschule, Hefner-Alteneck-Grund- und Mittelschule, Mozart-Mittelschule, Pestalozzi-Grund- und Mittelschule – Halle I und Halle II, Staatl. Realschulen – Halle I und Halle II, Strietwald-Grundschule

Die Erweiterung des Angebots erfolgte ab 01.09.2013 mit der Einschränkung, dass im Monat August Schulturnhallen nicht genutzt werden können. Über die Deckung der Nachfrage und die Nutzung soll jährlich berichtet werden. Ein Bericht zur Situation der Öffnung der Städt. Hallen wurde ergänzend in einem Antrag der CSU Fraktion vom 10.10.2013 gewünscht.

Über die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der Hallen wurden die Vereine, Organisationen und Gemeinschaften mit Schreiben vom 19.04.2013 bzw. 28.07.2014 informiert.

Allen Vereinen, Organisationen und Gemeinschaften die Mietanfragen abgaben konnte ein Angebot gemacht werden.

Im Zeitraum vom 01.09.2014 – 31.08.2015 wurden die Hallen an Samstagen und in den Ferien 2152,25 Stunden gemietet.

Im Vergleich zum Zeitraum 01.09.2013 – 31.08.2014 ergab sich eine Mehrung von insgesamt 784,75 Stunden.

Auf der Basis der durchschnittlichen Kosten für den Betrieb einer Halle ergeben sich hierfür nach Abzug der Nutzungsgebühren rechnerisch Kosten in Höhe von ca. 19.900 € (Anlage 2).


Lehrschwimmbecken

Die Lehrschwimmbecken in der Schönbergschule und der Gutenbergschule-/Fröbelschule konnten  im Zeitraum 01.09.2014 – 31.08.2015 durch Vereine in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien erstmals angemietet werden. Eine Nutzung erfolgte im Umfang von 117 Stunden (Anlage 3).

Auf der Basis der durchschnittlichen Kosten für den Betrieb eines Lehrschwimmbeckens ergeben sich hierfür nach Abzug der Nutzungsgebühren rechnerisch Kosten in Höhe von ca. 7.100 € (Anlage 4).

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zur Deckung der Nachfrage und Belegung der Hallen an Samstagen sowie in den Ferien und der Lehrschwimmbecken der Schönbergschule und der Gutenberg-/Frö- belschule in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien, im Zeitraum 01.09.2014 – 31.08.2015, wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / sps/2/3/15. BC 98 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 3sps/2/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 25.08.2015 beantragt der BC 98 Aschaffenburg e.V. (45 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landesmeisterschaften in Ergolding.

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                1.246,00 €
               1/3 hiervon                                           415,33 €

               Zuschussbetrag                                    416,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem BC 98 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 25.08.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 416,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. / sps/2/4/15. 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 4sps/2/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 25.08.2015 beantragt der 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. (75 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Deutschen- und Europameisterschaften (u. a. in Eschersheim, Rebstock, Langen, Mühlheim, Wetzlar, Leipzig, Berlin, Augsburg).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                4.186,40 €
               1/3 hiervon                                        1.395,47 €

               Zuschussbetrag                                1.396,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 25.08.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.396,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. / sps/2/5/15. DJK Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 5sps/2/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 23.06.2015 beantragt die DJK Aschaffenburg e.V. (931 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Abensberg, Augsburg, Landshut, Ingolstadt).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                        5.303,10 €
               1/3 hiervon                                                1.767,70 €

               Zuschussbetrag                                        1.768,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Der DJK Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 23.06.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.768,00 € (Judo 443,50 €, Karate 172,50 €, Leichtathletik 68,50 €, Rasenkraftsport 931,50 €, Rhythm. Sportgymnastik 152,00 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. / sps/2/6/15. Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 6sps/2/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 18.08.2015 beantragt der Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. (106 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Bayer. und Deutschen Meisterschaften in Bad Kissingen und Willingen.

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                1.395,00 €

               1/3 hiervon / Zuschussbetrag                   465,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 18.08.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 465,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. / sps/2/7/15. Schützengesellschaft Strietwald 1953 e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 7sps/2/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 02.03.2015 und 21.09.2015 beantragt die Schützengesellschaft Strietwald 1953 e.V. die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Landesmeisterschaften in München in den Jahren 2014 und 2015.

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                        796,00 €
               1/3 hiervon                                                265,33 €

               Zuschussbetrag                                        266,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Der Schützengesellschaft Strietwald 1953 e.V. wird aufgrund ihrer Anträge vom 02.03.2015 und 21.09.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften in den Jahren 2014 und 2015 ein Zuschuss in Höhe von 266,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. / sps/2/8/15. SG Stadt Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 8sps/2/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 16.03.2015 beantragt die SG Stadt Aschaffenburg e.V. (ca. 250 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in München und Duisburg).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                895,50 €
               1/3 hiervon                                        298,50 €

               Zuschussbetrag                                299,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Der SG Stadt Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 16.03.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 299,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. / sps/2/9/15. Tanzsportclub Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 9sps/2/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 17.02.2015 beantragt der Tanzsportclub Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V. (546 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Deutschen- und Weltmeisterschaften (u. a. in Sossenheim, Madrid, Rödermark und Schwabach).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                541,94 €
               1/3 hiervon                                        180,64 €

               Zuschussbetrag                                181,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem Tanzsportclub Schwarz-Gold Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 17.02.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 181,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. / sps/2/10/15. TSV 1895 Gailbach e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 10sps/2/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 25.09.2015 beantragt der TSV 1895 Gailbach e.V. (254 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Bensheim, Münster, Herdecke, Mainz, Berlin und Plauen)

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                1.646,60 €
               1/3 hiervon                                           548,87 €

               Zuschussbetrag                                   549,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem TSV 1895 Gailbach e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 25.09.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 549,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. / sps/2/11/15. TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 11sps/2/11/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 22.06.2015 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.078 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Bautzen, Kassel, Koblenz, Cham, Heppenheim) in den Jahren 2013 und 2014.

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                3.377,40 €
               1/3 hiervon                                        1.125,80 €

               Zuschussbetrag                                1.126,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 22.06.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften in den Jahren 2013 und 2014 ein Zuschuss in Höhe von 1.126,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. / sps/2/12/15. TV 1860 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 12sps/2/12/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 11.03.2015 beantragt der TV 1860 Aschaffenburg e.V. (2.141 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Landesmeisterschaften in Kareth-Lappersdorf.

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                316,00 €
               1/3 hiervon                                        105,33 €

               Zuschussbetrag                                106,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 11.03.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 106,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. / sps/2/13/15. Verein der Kegler von Aschaffenburg und Umgebung e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 13sps/2/13/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 29.04.2015 beantragt der Verein der Kegler von Aschaffenburg und Umgebung e.V. (139 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an den Deutschen Jugendmeisterschaften 2014 in Ettlingen, Augsburg und Kelsterbach.

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Kosten                1.442,30 €
               1/3 hiervon                                   480,77 €

               Zuschussbetrag                           481,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I. Dem Verein der Kegler von Aschaffenburg und Umgebung e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 29.04.2015 zu den Kosten der Teilnahme an den Deutschen Jugendmeisterschaften 2014 ein Zuschuss in Höhe von 481,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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14. / sps/2/14/15. DJK Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 14sps/2/14/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 25.08.2015 beantragt die DJK Aschaffenburg e.V. (931 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf von Sprungkästen.

Berechnung des Zuschusses

               Kosten lt. Angebot                        1.454,86 €
               Kostenpauschale                        1.500,00 €

               1/3 der Kosten                           484,95 €

               Zuschussbetrag                           485,00 €

Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde im Jahr 2014 gewährt.

.Beschluss:

I. Der DJK Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 25.08.2015 zum Kauf von Großsportgeräten (2 Sprungkästen) ein Zuschuss gewährt.

In Anwendung des Beschlusses des Sportsenates vom 21.11.2006, SPNr. SpS/2/21/06, wird die Verwaltung ermächtigt, die genaue Höhe des Zuschusses zu ermitteln und die Auszahlung zu veranlassen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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15. / sps/2/15/15. TSV 1895 Gailbach e.V.; Zuschuss zum Kauf einer Ringermatte mit Decke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 15sps/2/15/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 25.09.2015 beantragt der TSV 1895 Gailbach e.V. (254 Mitglieder) einen Zuschuss zum Kauf einer Ringermatte mit Decke.

Berechnung des Zuschusses

               Kostenpauschale                        7.500,00 €
               tatsächliche Kosten                        5.079,10 €
               1/3 hiervon                                1.693,03 €

               Zuschussbetrag                        1.693,00 €

Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2010 gewährt.

.Beschluss:

I. Dem TSV 1895 Gailbach e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 25.09.2015 zum Kauf einer Ringermatte mit Decke ein Zuschuss in Höhe von 1.693,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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16. / sps/2/16/15. TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zum Kauf von Rhönrädern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 16sps/2/16/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 25.09.2015 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.078 Mitglieder) einen Zuschuss zum Kauf von zwei Rhönrädern.

Berechnung des Zuschusses:

               Gesamtkosten                        2.764,37 €
               Kostenpauschale                        1.500,00 €
               
               1/3 hiervon / Zuschussbetrag           500,00 €

Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2011 gewährt.

.Beschluss:

I. Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 25.09.2015 zum Kauf von zwei Rhönrädern ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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17. / sps/2/17/15. TuS 1893 Leider e.V.; Zuschuss zum Kauf einer Beschallungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 17sps/2/17/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 26.05.2015 beantragt der TuS 1893 Leider e.V. (1.115 Mitglieder) einen Zuschuss zum Kauf einer Beschallungsanlage.

Berechnung des Zuschusses

               tatsächliche Kosten                        460,53 €
               1/3 hiervon                                153,51 €

               Zuschussbetrag                        154,00 €

Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2013 gewährt.

.Beschluss:

I. Dem TuS 1893 Leider e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 26.05.2015 zum Kauf einer Beschallungsanlage ein Zuschuss in Höhe von 154,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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18. / sps/2/18/15.  kgl. priv. Schützengesellschaft 1447 Aschaffenburg; Zuschuss zum Neubau einer Bogensporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 18sps/2/18/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 07.07.2015 beantragt die Kgl. priv. Schützengesellschaft 1447 Aschaffenburg (388 Mitglieder) einen Zuschuss zum Neubau einer Bogensporthalle.

Die voraussichtlichen zuschussfähigen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 385.000,00 €.

Für diese Baumaßnahme wurde über den Bayer. Sportschützenbund e.V. ein Antrag auf Zuwendung bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

Es wird vorgeschlagen, zu den anfallenden durch die Regierung von Unterfranken festgestellten zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 130.000,00 €, zu gewähren.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2021 erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss:

I. Der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1447 Aschaffenburg wird aufgrund ihres Antrages vom 07.07.2015 zu den Kosten des Neubaus einer Bogensporthalle ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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19. / sps/2/19/15. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zu den Kosten der Bestandssicherung Sportheim (Sanierung/Anbau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 20.10.2015 ö Beschließend 19sps/2/19/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 03.07.2015 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (383 Mitglieder) einen Zuschuss zu den Kosten der Bestandssicherung des Sportheimes (Sanierung/Anbau).
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 63.500,00 €.

Für diese Baumaßnahme wurde ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.

Der Antrag wird durch den BLSV als Kleinantrag (Nr. 1118) behandelt.

Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.

Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV – Referat Sportstättenbau – vorliegt.

Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV am 12.06.2015 erteilt.

Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich ca. 21.200,00 €.

Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2021 erfolgen.

Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u.ä.) soweit erforderlich Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, geleistet werden können.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

.Beschluss:

I. Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 03.07.2015 zu den Kosten der Bestandssicherung des Sportheimes (Sanierung/Anbau) ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.

Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
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wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2016 13:40 Uhr