Datum: 22.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1jha/3/1/15 Bericht über die aktuellen Entwicklungen im Jugendamt
2jha/3/2/15 Bericht über die Betreuungssituation in Kinderkrippen und –gärten
3jha/3/3/15 Information des Jugendhilfeausschusses über die Jahresrechnungen; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.07.2015
4jha/3/4/15 Information des Jugendhilfeausschusses über das Elterngeld Plus - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.06.2015
5jha/3/5/15 Information des Jugendhilfeausschusses über den internationalen Wettbewerb „jugend creativ“ - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 25.09.2015
6jha/3/6/15 Information des Jugendhilfeausschusses über die Erfahrungen mit dem erweiterten Führungszeugnis; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.06.2015
7jha/3/7/15 Bekanntgabe der Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2016

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1. / jha/3/1/15. Bericht über die aktuellen Entwicklungen im Jugendamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2015 ö Beschließend 1jha/3/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im mündlichen Bericht informiert der Amtsleiter über die aktuellen Neuigkeiten und
Entwicklungen im Jugendamt.

.Beschluss:

I. Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht des Jugendamts zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / jha/3/2/15. Bericht über die Betreuungssituation in Kinderkrippen und –gärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2015 ö Beschließend 2jha/3/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

siehe Anlage

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Jugendamtes über die aktuelle Situation im Bereich der Krippen und Kindergärten in der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein X
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / jha/3/3/15. Information des Jugendhilfeausschusses über die Jahresrechnungen; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2015 ö Beschließend 3jha/3/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund des Antrags ist die Jahresrechnung 2014, in welcher eine Kostensteigerung
der Jugendhilfe gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 694.317 € festgestellt wurde.
Diese Kostensteigerungen ergaben sich zum Teil aus einer realen Zunahme der Jugendhilfeleistungen in Teilbereichen, u.a. bedingt durch den Ausbau der ambulanten Hilfen (insbes. Erziehungsbeistandschaften, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) sowie Kostenerstattungen an andere Jugendämter durch Fallübernahmen.
Weitere Kostensteigerungen ergaben sich im Bereich der Heimerziehung, die allerdings zum Teil auch durch zusätzliche Aufwendungen durch die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verursacht wurden. Diese Aufwendungen werden dem Jugendamt – allerdings zeitversetzt – durch die zugewiesenen Kostenträger erstattet.
Die im Bereich der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) festgestellten Mehrkosten sind in Relation zum Haushaltsansatz zu sehen, der offenbar nicht an die Ausgaben des Vorjahres angepasst wurde. - Tatsächlich lagen die Ausgaben für diesen Aufgabenbereich im Jahr 2014 um ca. 38.000 € niedriger als im Jahr 2013.
Um die Jahresrechnungen auch für den Jugendhilfeausschuss künftig entsprechend transparent zu machen, ist eine zeitnahe Information der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auch aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig. Diese Information soll künftig regelmäßig in der Sommersitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen.

.Beschluss:

1.        Die Anträge der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.07.2015 und 11.10.2015 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.
2.        Dem Jugendhilfeauschuss werden zukünftig für den Ausschuss relevante Auszüge der Jahresrechnung übermittelt.
      3.   Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / jha/3/4/15. Information des Jugendhilfeausschusses über das Elterngeld Plus - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2015 ö Beschließend 4jha/3/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit

Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Elterngeldbezug weiterhin möglich

Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.

Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus

Mütter und Väter können mit den Neuregelungen länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Künftig ist es für diese Eltern möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.
Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus

Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus

?        Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch
?        Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
?        Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht
?        Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

Beantragung des ElterngeldPlus

ElterngeldPlus muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges geändert werden. Die zuständige Elterngeldstelle für Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt finden Sie unter "Familie Regional".

Neuregelung ermöglicht flexiblere Elternzeit

Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Elterngeld bei Mehrlingen

Für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Januar 2015 erfolgt eine gesetzgeberische Klarstellung: Eltern von Mehrlingen erhalten einen Elterngeldanspruch pro Geburt und sie erhalten zusätzlich wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro monatlich für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über das „Elterngeld Plus“ zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / jha/3/5/15. Information des Jugendhilfeausschusses über den internationalen Wettbewerb „jugend creativ“ - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 25.09.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2015 ö Beschließend 5jha/3/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

„Fantastische Helden und echte Vorbilder: Wer inspiriert dich?“ lautet das Thema des 46. Internationalen Jugendwettbewerbs „jugend creativ“, der am 1. Oktober 2015 unter der Schirmherrschaft von Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, startet. In Bildern und Kurzfilmen können Kinder und Jugendliche auf kreative und künstlerische Weise zeigen, wer zu ihren Vorbildern zählt, welchen Idolen sie nacheifern oder was einen Helden für sie heutzutage ausmacht.
Der Jugendwettbewerb biete „eine Gelegenheit für Kinder und Jugendliche, ihre Werte und Sichtweisen auf kreative Weise zu zeigen“, so Bundesministerin Schwesig. „Wir brauchen den eigenen Blick von Kindern und Jugendlichen auf die Welt. Deshalb müssen wir ihnen auch faire und wirkungsvolle Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Der Wettbewerb ist dafür ein schönes Beispiel.“ Darüber hinaus wird „jugend creativ“ in diesem Jahr von den Nachwuchsschauspielern Lisa-Marie Koroll und Jonas Holdenrieder sowie Fernsehmoderator Daniel Hartwich unterstützt. Die Wettbewerbsunterlagen sind ab Anfang Oktober 2015 in den veranstaltenden Volksbanken und Raiffeisenbanken erhältlich. Abgabeschluss für alle Bilder, Kurzfilme und Quizscheine ist der 19. Februar 2016, in Bayern der 2. Februar 2016.
Zahlreiche Preise auf Orts-, Landes- und Bundesebene zu gewinnen

Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 1. bis 13. Klasse sowie an Jugendliche bis 20 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Teilnehmen können sie in den Kategorien Bildgestaltung (Klassen 1 bis 13), Kurzfilm (Klassen 5 bis 13) und Quiz (Klassen 1 bis 9). Die Gewinnerinnen und Gewinner werden zunächst auf Orts-, dann auf Landes- und schließlich auf Bundesebene ausgezeichnet. Zu gewinnen gibt es zahlreiche Sach- und Geldpreise sowie als Hauptpreis für die Bundespreisträger einen einwöchigen Kreativworkshop in der Internationalen Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg an der Ostsee, wo sie im Sommer 2016 unter professioneller Anleitung in verschiedenen Werkstätten gemeinsam malen, filmen, fotografieren und gestalten. Im Bereich Bildgestaltung haben die erstplatzierten Bundessieger jeder Altersgruppe bei der abschließenden Preisverleihung im Juni 2016 in Luxemburg sogar die Chance auf eine internationale Auszeichnung.
 
Videoportal bietet zusätzliche Gewinnchancen

Kurzfilme können zusätzlich zur Einreichung bei der Bank auf das Videoportal www.jugendcreativ-video.de hochgeladen werden. Aus allen Einreichungen wählt die Bundesjury drei Onlinesiegerfilme aus, die ebenfalls mit dem begehrten Bundespreis ausgezeichnet werden. Zusätzlich wird unter den Videoportaleinreichungen ein Publikumspreis vergeben und mit einem Warengutschein für Videotechnik in Höhe von 300 Euro prämiert. Darüber hinaus bietet das Videoportal viele nützliche Tipps und Tricks rund um die Produktion von Kurzfilmen.
 
Über den Jugendwettbewerb

Seit 46 Jahren bietet der Internationale Jugendwettbewerb „jugend creativ“ der Volksbanken und Raiffeisenbanken Kindern und Jugendlichen kreativen Spielraum und die Gelegenheit, über die künstlerische Arbeit ihre eigenen Sichtweisen zu gesellschaftlich relevanten Themen zu entwickeln. Ausgerichtet wird der Jugendwettbewerb von Genossenschaftsbanken in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien (Südtirol), Luxemburg, Österreich und der Schweiz. „Eigeninitiative und Kreativität von Heranwachsenden mit dem Jugendwettbewerb zu fördern und ihnen mit den jährlich wechselnden Themen immer neue Impulse zu geben, ist den Genossenschaftsbanken ein großes Anliegen und ein wichtiger Bestandteil ihres breit angelegten gesellschaftlichen Engagements“, so Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Jedes Jahr werden international bis zu eine Million Wettbewerbsbeiträge bei den teilnehmenden Genossenschaftsbanken eingereicht, deutschlandweit rund 600.000 Beiträge. Damit zählt „jugend creativ“ zu den größten Jugendwettbewerben der Welt.

Es handelt sich um ein eingeführtes Wettbewerbsformat, an dem bereits  in der Vergangenheit auch Schulen aus der Stadt und dem Landkreis teilgenommen haben.
Wie schon in der zurückliegenden Zeit haben wir die Information über den diesjährigen Wettbewerb in unseren Netzwerken verbreitet und den Stadtjugendring gebeten, über das
Newsletter zu berichten.



Weitere Informationen finden Sie unter:
www.jugendcreativ.de (Homepage)
www.jugendcreativ-video.de (Videoportal)
www.facebook.com/jugendcreativ
www.youtube.com/jugendcreativ

.Beschluss:

  1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 25.09.2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

2.         Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über den internationalen Wettbewerb „jugend       creativ“ zur Kenntnis.

3.        Angaben zu den Kosten:




Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / jha/3/6/15. Information des Jugendhilfeausschusses über die Erfahrungen mit dem erweiterten Führungszeugnis; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2015 ö Beschließend 6jha/3/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

§ 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Drei wesentliche Änderungen beinhaltet der neue § 72a SGB VIII:
?        Ein eventueller Tätigkeitsausschluss ist durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30a BZRG (bzw. für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten eines europäischen Führungszeugnisses, § 30b BZRG) festzustellen.
?        Auch neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen sind in den Anwendungsbereich einbezogen.
?        § 72a SGB VIII erfasst alle Träger der freien Jugendhilfe sowie Vereine gem. § 54 SGB VIII.
Das erweiterte Führungszeugnis gem. § 30a BZRG unterscheidet sich von dem „einfachen“ Führungszeugnis nach § 30 BZRG dadurch, dass unter anderem auch Verurteilungen wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgenommen werden, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten erkannt wurde, auch wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (s. § 32 Abs. 5 BZRG).

.Beschluss:

1.        Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.06.2015 wird zur Kenntnis genommen            (Anlage 4).
2.         Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Jugendamtes über die Erfahrungen mit dem erweiterten Führungszeugnis zur Kenntnis.
3.        Angaben zu den Kosten:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / jha/3/7/15. Bekanntgabe der Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 22.10.2015 ö Beschließend 7jha/3/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Donnerstag , 04.02.2016
Donnerstag , 03.03.2016 (gemeinsame Sitzung JHA/KSS)
Donnerstag , 07.07.2016
Donnerstag , 27.10.2016

Sitzungsbeginn ist jeweils 17.00 Uhr

.Beschluss:

I. Der Ausschuss nimmt den nächsten Termin des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2016 12:07 Uhr