Datum: 17.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/10/1/15 Hochwasserfreilegung Fischerviertel - Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt
2pvs/10/2/15 Entwässerungsgebiet Karlstraße und Schloßberg - Bericht der Verwaltung sowie durch das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt
3pvs/10/3/15 Wohnungsbau in Aschaffenburg - Vorstellung der Leerstandsanalyse durch die Empirica AG
4pvs/10/4/15 Schillerschule - Erweiterung zur offenen Ganztagsbetreuung; - Barrierefreie Erschliessung - Vorstellung der Planung und Kosten
5pvs/10/5/15 Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für den sozialen Wohnungsbau
6pvs/10/6/15 Fußgängerüberwege (FGÜ) - Bericht der Verwaltung über die umgebauten FGÜ in 2015 - Ertüchtigung von 2 FGÜ sowie Umbau von 2 FGÜ in 2016
7pvs/10/7/15 Fasanerie - Wiederherstellung des Wiesentals
8pvs/10/8/15 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen (BHS) - Bericht der Verwaltung über die umgebauten BHS in 2015 - Vorstellung des Jahresprogrammes 2016
9pvs/10/9/15 Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2015 wegen "Verlängerung der Abbiegespur Auweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2015
10pvs/10/10/15 Behandlung des Antrages der Stadträte Brigitte Gans (CSU) und Rainer Kunkel (CSU) vom 24.09.2015 wegen "Sanierung eines Teilstückes des Ahornweges zwischen Ulmen- und Kastanienweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2015

zum Seitenanfang

1. / pvs/10/1/15. Hochwasserfreilegung Fischerviertel - Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 1pvs/10/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass:

Die Maßnahme „Hochwasserfreilegung Fischerviertel“ wurde im Rahmen des Großprojektes „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ entwickelt und in der Folge als Teilmaßnahme weiter-entwickelt. Die Maßnahme steht im Kontext zu dem genannten Großprojekt, behandelt hier jedoch im Wesentlichen den Aspekt der Hochwasserfreilegung eines historischen Siedlungsgebietes, des Fischerviertel. Sie wurde, da eine Realisierung unabhängig von dem Gesamtprojekt möglich ist, aus diesem herausgezogen und als Einstieg in das Projekt „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ weiterentwickelt.
Das Projekt hat nun den Status der abgeschlossenen Vorplanung erreicht. Eine erste, bereits sehr detaillierte Kostenschätzung liegt vor.
2.        Projektbeschreibung:

Das Projekt besteht aus einer Reihe von Einzelmaßnahmen, die im Paket künftig die weitgehende Hochwasserfreilegung des Fischerviertels (bis ca. zu einem Bemessungshochwasser HQ 70 des Mains) bewirken. Zentrales Bauteil ist ein neues Hochwasserpumpwerk in dem Gebiet.
Das von der Stadt Aschaffenburg mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, erläutert in der nachfolgenden Power-Point-Präsentation detailliert alle technischen und planerischen Aspekte der Maßnahme.
Die das Projekt begleitenden Maßnahmen (Kampfmitteluntersuchung, Bodenuntersuchungen, Stadtbodenkonzept-Überprüfung, stadtinterne Abstimmung (Stadtplanungsamt, Gartenamt)) sind bereits eingeleitet.
Geplant ist die Realisierung der Maßnahme ab September 2016; die Maßnahme wird dann bis ca. Mitte 2017 beendet sein.
3.        Kosten

Das Projekt befindet sich derzeit im Stadium der Vorplanung (Lph. 2) und damit verbunden liegen die Kosten gem. HOAI nun im Kostenstadium der Kostenschätzung vor.
Diese gliedert sich wie folgt:
Baukosten
1.200.000 €
Baunebenkosten
300.000 €
Bruttosumme
1.500.000 €

In den Baukosten ist das erforderliche Gebäude als Funktionsgebäude enthalten. Mögliche städtebauliche Erfordernisse, gestalterische Mehrleistungen und ggf. archäologische Aufwendungen sind dabei nicht berücksichtigt. Diesbezügliche Kostenbestandteile sind in der Entwurfsplanung (Lph. 3) im Rahmen der Kostenfortschreibung als Kostenberechnung mit einzupflegen.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung

Für das Projekt sind im Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 € für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € eingestellt. Die für die Realisierung dieses Projektes erforderlichen weiteren Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2016 und 2017 bereitgestellt werden.

.Beschluss:

I.
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgelegten Vorplanung (mit Kostenschätzung) die Entwurfsplanung zu erstellen. Danach ist für die Maßnahme ein Bau- und Finanzierungsbeschluss im Haupt- und Finanzsenat herbeizuführen mit dem Ziel, das Vorhaben ab September 2016 zu realisieren.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / pvs/10/2/15. Entwässerungsgebiet Karlstraße und Schloßberg - Bericht der Verwaltung sowie durch das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 2pvs/10/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass:

Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, die SMUSI-Überrechnung (SMUSI = Schmutzfrachtsimulationsmodell) für das Stadtgebiet abgeschlossen. Nach diesem Modell sah es so aus, dass die beiden im genannten Entwässerungsgebiet vorhandenen Regenüberläufe (Karlstraße und Schloßberg) mit gewissen Umbauten erhalten bleiben können.
Dieser Ansatz wurde dann, wie zwingend notwendig, mit den Ergebnissen der Zustandsbewertung der vorhandenen Kanäle (gewonnen durch die im gesamten Stadtgebiet durchgeführte Kamera-befahrung) und der hydraulischen Überrechnung des Gesamteinzugsgebietes dieser beiden Regenüberläufe überprüft.
Das Ergebnis ist, dass sich die Situation auf Grund des teilweise sehr schlechten Kanalzustandes und der teilweise unzureichenden hydraulischen Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanäle nun komplett anders darstellt. Im genannten Bereich besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Verwaltung hat daher mit dieser Erkenntnis mehrere theoretisch mögliche Lösungsansätze ermittelt, die auf der Basis einer Studie durch das Ingenieurbüro auf ihre Machbarkeit überprüft wurden.
Das Ergebnis dieser Studie wird vom Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, in der nachfolgenden Power-Point-Präsentation vorgestellt.
2.        Projektbeschreibung:

Die bestehenden Regenüberläufe haben Probleme betreffend die Weiterleitung zur Kläranlage und den Abschlag in den Vorfluter Main. Diese werden in der Präsentation ausgiebig erläutert, mögliche Lösungen werden aufgezeigt. Die im genannten Gebiet vorhandenen Kanäle haben zum Teil hydraulische Probleme (fehlende Leistungsfähigkeit), zum Teil sind sie baulich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Im Bereich des Kapuzinerplatzes sind sie auf Grund der großen Tiefe zudem kaum zugänglich, im Bereich des Schloßgartens überhaupt nicht.
Bestandteil des Gebietes ist auch die problembehaftete Kanalisation im Bereich Landingtunnel und Schloss, mit sehr alten, tief gelegenen Kanälen, die im Bereich des Schlosshofes und des Schloßparks ebenfalls kaum zugänglich sind.
Die Lösungsansätze versuchen zum einen den Bestand, mit dann notwendigen Erweiterungen und Veränderungen, zu bewahren. Die Probleme lassen sich damit aber nicht vollständig beseitigen.
Zum anderen werden neue mögliche Lösungen aufgezeigt, die dann allen Anforderungen gerecht werden.
Vorgesehen ist von der Verwaltung die vorgestellten Varianten in einer Matrix zu bewerten, eine Vorzugsvariante herauszuarbeiten und diese dann erneut dem Stadtrat vorzustellen. Dies soll im Frühjahr 2016 geschehen.
Auf der Basis der dann vom Stadtrat beschlossenen Vorzugsvariante kann in der Folge das notwendige VOF-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen durchgeführt werden.
Die Realisierung dieser Maßnahme hängt direkt von der Fertigstellung des Regenrückhalte-beckens an der Willigisbrücke ab und kann erst im Anschluss an diese Baumaßnahme erfolgen.
3.        Kosten

Das Projekt befindet sich derzeit im Stadium der Konzeptstudie und damit verbunden liegen noch keine Kosten vor. Es ist zu erwarten, dass die Kosten die Schwellenwerte für ein VOF-Verfahren überschreiten und die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Der Stadtrat ist im Rahmen der weiteren Planungsschritte rechtzeitig über die Kostenentwicklung zu informieren.
4. Finanzierung
Für das Projekt sind im Jahr 2015 keine Haushaltsmittel eingestellt. Im Haushalt 2016 müssen Gelder für das zu erwartende VOF-Verfahren und für erste Planungsleistungen bereitgestellt werden. Im Jahr 2017 sind dann weitere Planungsleistungen erforderlich. Die für die Realisierung dieses Projektes dann noch erforderlichen Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2018 und in den Folgejahren zur Verfügung stehen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung betreffend die Entwässerungssituation im Bereich Karlstraße und Schloßberg wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorgestellten Planungsvarianten, zur Vorbereitung eines VOF-Verfahrens, eine Bewertungsmatrix auszuarbeiten, die Vorzugsvariante zu ermitteln und diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / pvs/10/3/15. Wohnungsbau in Aschaffenburg - Vorstellung der Leerstandsanalyse durch die Empirica AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 3pvs/10/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Ausgangssituation:
Aufgrund des demografischen Wandels, einer Wohnungsknappheit insbesondere im Niedrigpreissektor und bei größeren Wohnungen (<80m²) sowie einem wachsenden Wohnraumbedarf, der sich auch durch die Flüchtlingssituation zusätzlich erhöht hat, steht die Stadt Aschaffenburg vor der Herausforderung neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Bestand an heutige Bedürfnisse anzupassen.
Neben dem Neubau in bestehenden Siedlungsgebieten und Neuausweisungen von Baugebieten gilt es jedoch auch in diesem Bereich nachhaltig zu planen und die Zielsetzung, die auch im Flächennutzungsplan 2030 definiert wird, Innen- vor Außenentwicklung zu betreiben, weiterzuverfolgen.
Daher ist es ebenso wichtig, den Gebäudebestand näher zu analysieren und zur Verfügung stehende Potenziale, wie vorhandene leerstehende Wohnungen festzustellen und Handlungsspielräume auszuloten, wie diese dem Wohnungsmarkt wieder zugänglich gemacht werden können.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde im Jahr 2011 eine Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose erstellt. Im Zuge dieser Untersuchung wurde auch der Wohnungsleerstand erhoben. Darin zeigte sich vor allem im Innenstadtbereich ein überdurchschnittlicher Wohnungsleerstand von 6,1% (gesamtstädtische Leerstandsquote 4,2%).
Diese grundsätzliche Erhebung lieferte jedoch zunächst nur ein allgemeiner Wert ohne Hintergründe und räumliche Gegebenheiten näher zu erfassen, aus denen Rückschlüsse und mögliche Ursachen des Leerstandes gezogen werden können.
Auch im Strategiepapier Wohnen in Aschaffenburg 2030, welches am 04. November 2014 vom Planungs- und Verkehrssenat beschlossen wurde, wird ein besonderes Augenmerk auf den Wohnungsleerstand gelegt.
Aus diesem Grund wurde die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Strategiepapiers damit beauftragt, eine differenzierte Analyse der Leerstandsituation für den Aschaffenburger  Wohnungsmarkt durchzuführen, um den aktuellen Leerstand, seine Ursachen sowie Aktivierungsmöglichkeiten zu ermitteln.

2. Aufgabenstellung:
Vor diesem Hintergrund wurde das wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Beratungsunternehmen empirica von der Verwaltung beauftragt, eine Leerstandsanalyse durchzuführen, bei der die Erhebung von 2011 fortgeschrieben und mit zusätzlichen Informationen zum Leerstand wie Gebäudeart, Baualter und Umgebung ergänzt werden sollte.
Die Erhebung fand durch eine Vor-Ort-Begehung im Juni 2015 statt. Dabei wurden die Wohngebäude nach bestimmten Leerstandsmerkmalen (z.B. fehlendes Klingel-/Briefkastenschild o.ä) in Augenschein genommen und die Leerstände erfasst.
Im Juni 2015 wertete das Stadtplanungsamt zusätzlich Stromzählerdaten der AVG aus. Anhand von abgemeldeten Zählern und Minderverbrauchsdaten konnten auch über diese Methode Wohnungsleerstände erhoben werden. Diese Erhebung wurde zur Plausibilisierung der Vor-Ort-Begehung herangezogen sowie die Zensusdaten von 2011 und CBRE empirica Leerstandsindex (siehe Gutachten).
Die Stromzählerdaten gaben zusätzlich Auskunft über die Dauer eines Leerstandes, was über eine Begehung nicht erhoben werden kann.
Anhand dieser aktuellen Analyse über den Wohnungsleerstand in Aschaffenburg können nun Leerstandsgründe ermittelt und Aktivierungsmöglichkeiten erörtert werden.

3. Ergebnis des Gutachtens:
Die Erhebung von empirica kommt zu dem Ergebnis, dass in Aschaffenburg 1.133 Wohnungen leer stehen (Stand: Juni 2015). Damit ergibt sich bezogen auf den Wohnungsbestand von 35.529 Wohnungen (nach Zensusdaten 2011) eine aktuelle Leerstandsquote von 3,2%.
Bei der Betrachtung der Leerstandsquote ist zu berücksichtigen, dass für einen funktionierenden Wohnungsmarkt ein Fluktuationsleerstand von 2-3% erforderlich ist. Abzüglich dessen liegt die Quote bei max 1,2% in Aschaffenburg. Dies entspricht ca. 430 Wohnungen, die in Aschaffenburg über den erforderlichen Fluktuationsleerstand hinaus leer stehen.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich der überwiegende Teil der Wohnungsleerstände (817 WE) in Wohngebäuden befindet. Die übrigen leerstehenden Wohnungen (316WE) befinden sich in Wohn- und Geschäftsgebäuden, diese liegen überwiegend in der Innenstadt.
Der größte Teil der Leerstände befindet sich in Mehrfamilienhäusern mit 3 und mehr Wohnungen (934 WE). In Einfamilienhäusern (86 WE) und Zweifamilienhäusern (113 WE) sind Leerstände nur in geringem Maße vorzufinden. Damit sind Mehrfamilienhäuser mit einer Quote von 3,8% überdurchschnittlich vom Leerstand betroffen.
Die meisten leerstehenden Wohnungen befinden sich in Nachkriegsgebäuden, die zwischen 1945 und 1990 errichtet wurden (662 WE). Der größte Anteil davon liegt in der Innenstadt. In der Innenstadt steht zudem auch ein nennenswerter Anteil von Wohnungen in Gebäuden jüngerer Zeit leer (Baualter ab 1990).
Die Leerstände liegen schwerpunktmäßig in der Innenstadt, in Damm und in Schweinheim. Die Stadtteile mit den geringsten Wohnungsleerständen sind Gailbach und Strietwald.
In Schweinheim befinden sich die Leerstände in einem höheren Maße als in anderen Stadtteilen in Gebäuden mit einem geringen Modernisierungszustand.
Weiter wurde das soziale Umfeld und die Verkehrsbelastung bei den leerstehenden Wohnungen nach subjektiven Einschätzungen der Erheber betrachtet:
In Schweinheim liegen die Leerstände in erhöhtem Maße in Bereichen mit einem guten Sozialen Umfeld (61%). In Obernau (16%) und in der Innenstadt (16%) sind diese eher unterproportional vertreten. Ein „einfaches soziales Umfeld“ (unterste Kategorie) findet sich in allen Stadtteilen nur in sehr geringem Maße wieder (max. 10% in Österreicher Kolonie).
Der Gutachter stellt fest, dass sich im Vergleich mit der Leerstandssituation in der Gesamtstadt die Leerstände in der Innenstadt in höherem Maße in verkehrsbelasteten Lagen befinden. Dies dürfte jedoch auch daran liegen, dass in der Innenstadt generell Wohngebäude häufiger an stärker befahrenen Straßen liegen als in anderen Stadtteilen. Insgesamt liegen 78% der Wohnungsleerstände der Gesamtstadt in gering und durchschnittlich verkehrsbelasteten Straßen.
In seinem Fazit beschreibt der Gutachter den Aschaffenburger Wohnungsmarkt wie folgt:
„In der Zusammenschau aus Rahmenbedingungen und Wohnungsmarktrends in Aschaffenburg lässt sich der Aschaffenburger Wohnungsmarkt trotzt der jüngsten Nachfragezuwächse als nur leicht angespannt bewerten und steht damit in deutlichem Unterschied zu den Großstädten im Rhein-Main-Gebiet. Allem Anschein nach schwappen die starken Nachfrageüberhänge im Frankfurter Raum trotz des dortigen enormen Drucks nicht auf Aschaffenburg über. Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung geführten Expertengespräche mit Akteuren des Aschaffenburger Wohnungsmarktes (Verwaltung, Bauträger, Projektentwickler, Makler) belegen diese Einschätzung. Dennoch werden auch von Teilen dieser Akteure die bestehenden und sich verschärfenden Angebotsengpässe im Niedrigpreissegment in Aschaffenburg betont, wonach es für einen Einkommensschwachen Haushalt in Aschaffenburg heute schwieriger ist preiswerten Wohnraum zu finden als noch vor wenigen Jahren. Insbesondere angesichts der Flüchtlingsthematik gehen die befragten Akteure davon aus, dass sich diese Situation in kurzer und wahrscheinlich auch in mittlerer Frist kaum entschärfen wird.“
(weitere detaillierte Ausführungen siehe Gutachterbericht.)

4. Vergleichserhebungen:
Wohnbedarfsprognose 2011
Die im Rahmen der Wohnbedarfsprognose von 2011 durchgeführte Begehung ergab eine Leerstandsquote von 4,3% gemessen an dem Wohnungsbestand von 35.616 Wohnungen laut damaliger amtlicher Statistik (Stand 31.12.2010). Im direkten Vergleich käme dies einer Reduzierung der Leerstandsquote zwischen 2010 und 2015 um 11 Prozentpunkte gleich. Auch damals wurde der Leerstand vor allem in den Stadtteilen Innenstadt, Damm und Schweinheim verortet.
Zensus 2011
Nach der Zensuserhebung standen im Jahr 2011 insgesamt 1.438 Wohnungen in Aschaffenburg leer. Dies ergab gemessen am gesamten beim Zensus 2011 erhobenen Wohnungsbestand  (35.529 WE) eine Leerstandsquote von 4,0%.
Der meiste Wohnungsleerstand war in Mehrfamilienhäusern zu finden. Aber auch Zweifamilienhäuser waren überdurchschnittlich von Leerstand betroffen.
Der Zensus 2011 gibt weiterhin Aufschluss über das Gebäudealter bei leer stehenden Wohnungen. Dabei ist zu erkennen, dass die Leerstandsquote im hohen Maße mit dem Baualter korrespondiert. Je älter ein Gebäude ist, desto höher ist die Leerstandsrate.
Außerdem wird aus den Zensusdaten ersichtlich, dass mehr als die Hälfte der 2011 leerstehenden Wohnungen Wohnflächen zwischen 40 und 79m² hatten. D.h. je kleiner eine Wohnung, desto höher war diese von Leerstand betroffen.
Stromzählermethode
Die Stromzählermethode kommt mit insgesamt 1.293 Wohnungsleerständen auf ein ähnliches Ergebnis wie die Vor-Ort-Begehung des Gutachters, was das Gesamtergebnis bestätigt. Die Leerstandsquote liegt hier bei 3,6%.
Auch bei der Stromzähleranalyse sind die meisten Leerstände in den Stadtteilen Innenstadt, Damm und Schweinheim zu finden.
Eine wichtige Zusatzinformation bei der Stromzähleranalyse ist die Dauer des Leerstandes, welche bei der Vor-Ort-Erhebung nicht ersichtlich ist.
Die Auswertung zeigt, dass gut die Hälfte der Leerstände bereits über ein Jahr bestehen.
Es wird daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass Wohnungen, die über ein Jahr leer stehen, dem Wohnungsmarkt nicht mehr zugänglich sind, d.h. nicht mehr angeboten werden oder aufgrund des schlechten baulichen Zustandes für Mieter nicht mehr interessant sind.
Demzufolge dienen abzüglich der Dauerleerstände nur rund 660 Wohnungen (1,7%) weiterhin der Wohnungsfluktuation (davon 419 WE <6 Monate leer; 1,2%). Auch dies bestätigt die leicht angespannte Situation auf dem Aschaffenburger Wohnungsmarkt.
CBRE empirica Leerstandsindex 2013
Im CBRE empirica Leerstandsindex wird der marktaktive Leerstand dargestellt, jeweils unabhängig von der Dauer des Leerstandes. Der marktaktive Leerstand wird nur ausgewiesen für Geschosswohnungen und umfasst leer stehende Wohnungen, die unmittelbar disponibel sind, sowie leer stehende Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Vermietung anstehen, aber gegebenenfalls mittelfristig aktivierbar wären (<6 Monate).
(weitere detaillierte Ausführungen siehe Gutachterbericht.)
Die aktuellsten Leerstandsauswertungen von 2013 für die Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland zeigen, dass Aschaffenburg mit einer marktaktiven Leerstandquote von 1,8% in 2013 im bundesweiten Vergleich gut positioniert ist.
Nach dem CBRE-empirica-Leerstandsindex ist der marktaktive Leerstand in Aschaffenburg seit einigen Jahren rückläufig.

5. Bewertung der Ergebnisse im städtischen Bezug:
Die These, dass schlechte städtebauliche Lagen oder eine schlechte Anbindung an verkehrliche oder soziale Infrastruktur Leerstand begünstigen, lässt sich auf den ersten Blick nicht bestätigen, da überwiegend Leerstände in den zentralen Stadtteilen Innenstadt und Damm zu verzeichnen sind. Die Leerstände verteilen sich relativ gleichmäßig im Stadtgebiet und häufen sich nicht in bestimmten Quartieren oder Lagen. Städtebauliche Brennpunkte sind nicht zu erkennen.
Die genauen Gründe, warum eine Wohnung leer steht, lassen sich auch durch die getätigten Analysen nur bedingt verifizieren, da hierfür exakte Angaben zu Wohnungsgrundrissen, Wohnungsgrößen, Modernisierungszustand, Mietpreisen o.ä. der einzelnen Wohnungen fehlen. Aus den Zensusdaten von 2011 lässt sich jedoch ein gewisser Zusammenhang zwischen Leerstand und Baualter der Gebäude sowie Leerstand und Wohnungsgröße erkennen.
Insgesamt wird durch das Gutachten deutlich, dass es in Aschaffenburg keinen signifikant hohen Wohnungsleerstand gibt, sondern vielmehr der vorhandene Leerstand für einen gut fluktuierenden Wohnungsmarkt notwendig ist. Die niedrige Leerstandsquote ist ein Aspekt, dass der Wohnungsmarkt in Teilsegmenten als angespannt wahrgenommen wird, jedoch nicht alleinige Ursache.
Die Stadtverwaltung ist dennoch der Auffassung, dass es im Zusammenhang mit der leicht angespannten Wohnungsmarktsituation in Aschaffenburg notwendig ist, Handlungsmöglichkeiten für die Dauerwohnungsleerstände zu eruieren, die bereits über ein Jahr leer stehen und somit dem Markt entzogen sind.
6. Handlungsmöglichkeiten:
Da sich der Großteil der Wohnungen in privatem Eigentum befindet und nicht der Stadtbau oder anderen Wohnungsbauunternehmen oder -genossenschaften angehören, sind die Handlungs- und Aktivierungsmöglichkeiten der städtischen Verwaltung nur sehr eingeschränkt.
Zunächst ist es wichtig, Eigentümern und Vermietern auf den Leerstand aufmerksam zu machen und in einer Öffentlichkeitskampagne dazu zu motivieren, den Leerstand wieder an den Markt zu bringen.
Ängste und Befürchtungen vor z.B. Mietnormaden, die ein Hinderungsgrund zur Vermietung darstellen könnte, sollten aus dem Weg geräumt werden. Durch fachliche und rechtliche Beratung sollen Eigentümer bei der Vermietung unterstützt werden.
Hier sind umfassende Informationen und Öffentlichkeitsarbeit auch in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft durchzuführen.
Außerdem könnte die Stadt z.B. durch Förderprogramme Eigentümer dazu motivieren, ihre Wohnungen zu modernisieren und sie dadurch wieder für den Wohnungsmarkt attraktiv zu machen. Aus anderen Städten wie Düsseldorf sind ähnliche Projekte bekannt, bei denen Eigentümer einen Zuschuss erhalten und die Stadt dadurch eine Belegungsdingung für einkommensschwache Haushalte erwirbt. Derartige Möglichkeiten sind noch zu prüfen, in wieweit sie auf die Stadt Aschaffenburg übertragbar wären.
7. Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung führt eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne durch, um Hauseigentümer dazu zu motivieren und zu beraten, Leerstände aufzulösen und in die eigene Immobilie zu investieren. Bei der Kampagne soll die Wohnungswirtschaft einbezogen werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Wohnungsleerstandsanalyse (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne durchzuführen, um Hauseigentümer dazu zu motivieren und zu beraten, Leerstände aufzulösen und in die eigene Immobilie zu investieren. Bei der Kampagne soll die Wohnungswirtschaft einbezogen werden. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat vorgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, andere Städte anzufragen, welche Maßnahmen / Modelle dort gegen den Wohnungsleerstand ergriffen werden und die Umfrage Ergebnisse im Stadtrat vorzustellen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / pvs/10/4/15. Schillerschule - Erweiterung zur offenen Ganztagsbetreuung; - Barrierefreie Erschliessung - Vorstellung der Planung und Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Vorberatend 4pvs/10/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Im Untergeschoß in der Schillerschule, Schulstraße 39, in Damm ist die Mittagesbetreuung mit Küche untergebracht. Aktuell ist der Bedarf der Mittagsbetreuung auf 116 Anmeldungen angestiegen.

Um diesen zusätzlichen Bedarf der offenen Ganztagsbetreuung abzudecken, wurde die Hausmeisterwohnung ausgelagert.
Zwei neue Gruppenräume sollen an dieser Stelle entstehen.
Die vorhandene Schulküche im UG soll zur Pausenhofseite umgelegt und der vorherige Küchenraum dem Essensraum zugeschlagen werden, um den erforderlichen Raumbedarf zur offenen Ganztagsbetreuung zu gewährleisten und die Verpflegung zu sichern.

Die Kosten für die Erweiterung der Mittagsbetreuung belaufen sich auf 56.000 €.
Förderzuschüsse sind nicht zu erwarten, da die Fördergrenze nicht erreicht wird.
Die Maßnahme soll 2016 umgesetzt werden.


II.
Die Schillerschule Damm ist nicht barrierefrei erschlossen.
Um diese Barrierefreiheit umzusetzen, müsste an der ehemaligen Hausmeisterwohnung ein Aufzug angebaut werden, der die Schule vom Untergeschoß bis zum Dachgeschoß barrierefrei erschließt. Zusätzlich müsste im Untergeschoß in der ehemaligen Hausmeisterwohnung ein Behinderten WC eingebaut werden.

Diese Maßnahmen wurden mit der Behindertenbeauftragten und der Schule abgestimmt.

Die Kosten für die Barrierefreiheit belaufen sich auf 186.000 €.
Die Barrierefreiheit ist nach Art. 10 FAG förderfähig. Bei einem Fördersatz von 40 % beträgt der zu erwartende Zuschuss ca. 65.000 €.

Im Kultur- und Schulsenat am 28.01.2015 wurde die Inklusion an Schule vorgestellt und festgehalten, dass im Zuge von anstehenden Baumaßnahmen die Barrierefreiheit Berücksichtigung findet und – soweit finanzierbar- umgesetzt wird.

.Beschluss:

I. Der Planungs – und Verkehrssenat nimmt die Planung und die Kosten für die Erweiterung zur offenen Ganztagsbetreuung an der Schillerschule zustimmend zur Kenntnis. Gemäß Kostenberechnung vom Oktober 2015 belaufen sich die Kosten für die Erweiterung zur offenen Ganztagsbetreuung auf 56.000 € und sollen im Haushalt 2016 bereitgestellt werden.

II.Der Planungs – und Verkehrssenat nimmt die Planung und die Kosten für die barrierefreie Erschließung an der Schillerschule zur Kenntnis. Gemäß Kostenberechnung vom Oktober 2015 belaufen sich die Kosten für die Barrierefreiheit auf 186.000 €.

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pvs/10/5/15. Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für den sozialen Wohnungsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 5pvs/10/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Wohnungsmarkt in Aschaffenburg ist belastet. Für bestimmte Teilsegmente, kleine und große preiswerte Wohnungen ist der Markt schon seit einiger Zeit und mit sich verstärkender Tendenz nicht in der Lage, eine ausreichende Wohnungsmenge zur Verfügung zu stellen.

Diese Situation wird schon seit vielen Jahren dadurch verstärkt, dass geförderte Sozialwohnungen aus der sogenannten Belegungsbindung herausfallen (ca. 100 Wohnungen pro Jahr) ohne das gleichzeitig im selben Umfang neue Sozialwohnungen entstehen. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum jedoch insbesondere bei kleinen und großen Wohnungen überproportional zu. Dies ist der allgemeinen gesellschaftlichen Situation geschuldet (Zunahme der Haushalte und damit erhöhte Nachfrage nach Wohnungen). Die aktuelle  Zuwanderungssituation durch Flüchtlinge wird dies in den nächsten Monaten und Jahren noch verstärken.

Die Entwicklung des Wohnungsbaus ist für die Mittel- und Großstädte besorgniserregend. Sie müssen daher alle Möglichkeiten ergreifen, um das Angebot an preiswerten Wohnungen kurzfristig zu erhöhen. Dies ist schwierig, da der Wohnungsbau sehr träge ist (zwischen Planungsabsicht und Einzug liegen in der Regel 1,5 bis 2 Jahre) und weil die Förderung zur Errichtung und zur Pflege des Bestandes an Sozialwohnungen eine Aufgabe von Bund und Land ist.

Zur Gewährleistung des sozialen Friedens in der Stadt und zur Gewährleistung einer angemessenen Wohnungsversorgung für alle Schichten und Nachfragegruppen muss jedoch bereits jetzt gehandelt werden. Der Stadt Aschaffenburg stehen hierfür nur wenig Möglichkeiten zur Verfügung, die allerdings nicht kurzfristig greifen (können).
Je nach Unterbringung der Stellplätze auf einem Baugrundstück ergibt sich mit einer Einschränkung der Stellplatzverpflichtung auch die Möglichkeit das direkte Wohnumfeld am Haus attraktiver zu gestalten, da auf Zufahrtswege, Zufahrtsrampen, etc. verzichtet werden kann. Damit können attraktivere wohnungsnahe Freiräume entstehen. Dies betrifft insbesondere die Qualität der Bepflanzung, da durch Erdschluss (statt auf Tiefgaragen) großvolumiges Grün insbesondere Bäume auf den Grundstücken gepflanzt werden können.

Eine schnell umsetzbare Möglichkeit ist, den Stellplatzbedarf für Sozialwohnungen zu verringern, da dies Baukosten einspart. Es wird daher vorgeschlagen, die Stellplatzsatzung zu novellieren.

Die Stadt Aschaffenburg schreibt im Rahmen der Stellplatzsatzung eine bestimmte Zahl und Qualität von Fahrrad- und KFZ-Stellplätzen vor. Die Verwaltung empfiehlt die Fahrradstellplätze zu belassen, da hier – gerade bei preiswerten Wohnungen – eher eine Zunahme des Stellplatzbedarfs festzustellen ist. Denkbar erscheint jedoch bei ausgesprochenen Sozialwohnungen die quantitative Verpflichtung von Stellplätzen zu reduzieren. Die Vorschriften zur Durchgrünung sollten im Interesse eines guten Wohnumfeldes nicht eingeschränkt werden. Schließlich ist gerade bei dichten Wohnanlagen ein besonderes Augenmerk auf ein lebenswertes Wohnumfeld geboten.

Bereits im Jahr 2014 wurde die Verpflichtung zur Anlage von Stellplätzen bei Sozialwohnungen erstmals reduziert sofern der Wohnungsbauträger sich dauerhaft dazu verpflichtet, in seiner Wohnanlage ein Car-Sharing-Angebot vorzuhalten. Von dieser Möglichkeit hat die Stadtbau Aschaffenburg im Hefner-Alteneck-Viertel Gebrauch gemacht.

Zusätzliche Vorschläge zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs für Sozialwohnungen:

Zur Prüfung, inwieweit die Praxis der Belegung von Sozialwohnungen eine weitere Reduzierung der Stellplatzverpflichtung ermöglicht, wurde mit der Stadtbau Aschaffenburg (dem einzigen nennenswerten Anbieter von Sozialwohnungen in Aschaffenburg) deren Vermietungspraxis analysiert. Es zeigte sich, dass der Bedarf an Stellplätzen in den Gebieten, in denen Menschen mit einem Wohnungsberechtigungsschein leben, deutlich geringer ist. Die Stadtbau Aschaffenburg kann dort in der Regel nicht alle von ihr vorgehaltenen Stellplätze überhaupt vermieten und im öffentlichen Raum herrscht trotzdem zumeist kein besonderer Parkdruck. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Stellplatzsatzung wie folgt zu novellieren:

1. Unabhängig von der Wohnungsgröße wird bei ausgewiesenen Sozialwohnungen nur ein Stellplatz pro Wohnung verlangt.

Begründung: Die Sozialwohnungen sind in aller Regel nicht mit Familien belegt, in denen mehrere Personen ein großes Einkommen beziehen. Die großen Wohnungen mit einem höheren Stellplatzbedarf dienen zumeist der Unterbringung von kinderreichen Familien, bestenfalls mit einem Auto pro Familie. Es ist daher gerechtfertigt, unabhängig von der Wohnungsgröße, nur einen Stellplatz pro Wohnung zu verlangen.

2. Der Stellplatzbedarf für Sozialwohnungen wird nur auf 80 % des Sozialwohnungsbestands eines Gebäudes angewendet.

Begründung: Der soziale Wohnungsbau wird in Stadtbereichen errichtet, die für den Geschosswohnungsbau ausgelegt sowie geplant sind und verfügt daher über eine gute Versorgungsinfrastruktur. Außerdem sind die Gebiete des Geschosswohnungsbaus in Aschaffenburg immer hervorragend an den ÖPNV angebunden. Viele Mieter (die Untergrenze liegt über 20%) können sich daher ein KFZ ersparen, da sie ihre Bedürfnisse zu Fuß oder mit dem ÖPNV befriedigen können. Dieser Prozentsatz wird in den nächsten Jahren noch zunehmen, da der Anteil der älteren Menschen im sozialen Wohnungsbau ansteigen wird und gerade diese Personengruppe über geringere Einkommen verfügt und deshalb auf ein Auto verzichtet. Unabhängig von den obengenannten Gründen ist anzumerken, dass die Einschränkung der Stellplatzverpflichtung im sozialen Wohnungsbau auch ein Beitrag zum Flächensparen ist und dadurch mittelbar Baukosten eingespart werden. Schließlich können weniger Stellplätze häufig oberirdisch und damit preiswerter als in einer Tiefgarage untergebracht werden. Pro Stellplatz lassen sich etwa 20 m2 überbaute Fläche einsparen.

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt die unter 1. und 2. genannten Reduzierungen in eine Novelle der Stellplatzsatzung einzuarbeiten und diese dem Plenum zur Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt einer Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Sozialwohnungen zu. Zukünftig sollen je Sozialwohnung nur noch ein Stellplatz verlangt werden. Weiterhin wird die Stellplatzverpflichtung für Sozialwohnungen nur auf 80% der Sozialwohnungen eines Gebäudes angewendet.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzeinschränkungen nach 2. in einem Satzungsentwurf umzusetzen und dem Plenum unverzüglich vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / pvs/10/6/15. Fußgängerüberwege (FGÜ) - Bericht der Verwaltung über die umgebauten FGÜ in 2015 - Ertüchtigung von 2 FGÜ sowie Umbau von 2 FGÜ in 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 6pvs/10/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Die Verwaltung wurde 2013 beauftragt, eine Vorschlagsliste zum Ausbau der zehn dringlichsten FGÜ zu erarbeiten. Zusätzlich wurde ein FGÜ zum Abbau vorgeschlagen. In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.10.2013 wurde folgender Beschluss gefasst:
?        Der Planungs- und Verkehrssenat trifft den Grundsatzbeschluss, die bestehenden Fußgängerüberwege soweit wie möglich der Straßenverkehrsordnung und den aktuellen Richtlinien und Regelwerken anzupassen.
?        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Ertüchtigung von 10 Fußgängerüberwegen gemäß Anlage 1 zu.
?        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Abbau von 1 Fußgängerüberweg gemäß Anlage 2 zu.
?        Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtrat jährlich über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
In diesem Zusammenhang werden dem Stadtrat weitere Fußgängerüberwege zur Ertüchtigung bzw. zum Abbau vorgeschlagen.
Die Liste der Ertüchtigung von den 10 dringlichsten FGÜ
Nr. 105
Horchstraße (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung)
zurückgestellt
Nr. 109
Mittelstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen)
Umbau 2015
Nr. 112
Aschaffstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen, Parkverbot, Bushaltestelle)
2014 umgebaut
Nr. 202
Ruhlandstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Markierung, Beleuchtung)
2014 umgebaut
Nr. 316
Bismarckallee (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung)
2014 umgebaut
Nr. 324
Löherstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Bushaltestelle)
zurückgestellt
Nr. 402
Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Beleuchtung)
zurückgestellt
Nr. 403
Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
2014 umgebaut
Nr. 410
An den Bornwiesen (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung, Parkverbot)
Umbau 2015
Nr. 505
Weißbergstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
Umbau 2015

2. Projektbeschreibung
Die Stadtverwaltung ertüchtigt im Jahr 2015 folgende FGÜ:
?        Nr. 109: Mittelstraße in Damm (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
-bereits fertiggestellt
?        Nr. 505: Weißbergstraße in Gailbach (taktile Elemente, Beleuchtung)
-im Bau (November 2015)
?        Nr. 410: An den Bornwiesen in Schweinheim (komplette Absenkung auf 1 cm, Beleuchtung)
-im Bau
?        Nr. 303: Lange Straße in Damm (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
-bereits fertiggestellt
Im Jahr 2016 werden folgende FGÜ barrierefrei umgebaut:
Nr. 306: Fabrikstraße (Innenstadt) Nähe Ostzugang Citygalerie vor der Kreuzung Ernsthofstraße
Verlegung des derzeitigen FGÜ um etwa 10 m weiter nach Norden in Laufrichtung der Passanten der Ernsthofstraße. Es wurde beobachtet, dass dort die allermeisten Fußgänger die Fahrbahn der Fabrikstraße queren. Der jetzige FGÜ liegt zu weit außerhalb der Laufrichtung und wird nicht angenommen.
Bau eines geteilten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung. Wegen der breiten Fahrbahn im Bereich der neuen Querung wird die Fahrbahn einseitig eingeengt, um die Querung zu verkürzen.
Nr. 308: Fabrikstraße (Innenstadt) hinter der Kreuzung zur Ernsthofstraße
Umbau des FGÜ zu einem geteilten Übergang sowohl für Blinde als auch für Rollstuhlfahrer / Rollatoren, taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte sowie einer verbesserten Beleuchtung.
Im Jahr 2016 werden folgende FGÜ in alternative Querungsanlagen umgebaut:
Nr. 307: Ernsthofstraße (vor der Kreuzung Fabrikstraße; Innenstadt)

Bereits im Jahr 2004 gab es schriftliche Beschwerden aus der Bevölkerung, dass ein Radfahrer, der in der Fabrikstraße nordostwärts fährt und nach rechts in die Ernsthofstraße einbiegt, jeweils gegenläufig zur Einbahnstraßenführung, Gefahr läuft, mit Kraftfahrzeugen zu kollidieren, die von der Ernsthofstraße nach links in die Fabrikstraße einbiegen und ihm auf dem gleichen kleinen Kreisbogen entgegenkommen. Erhöht wird das Risiko dadurch, dass der Autofahrer sein Augenmerk nach rechts auf den für ihn vorfahrtsberechtigten Verkehr richtet.
Um zu verhindern, dass der Kraftfahrer beim Linksabbiegen in die Fabrikstraße auf die linke Seite der Ernsthofstraße fährt, soll eine Fahrradschleuse in Form einer 2,30 m breiten Querungsinsel eingebaut werden, die die aus der Ernsthofstraße ausbiegenden Kraftfahrzeuge zwingt, die rechte Fahrbahnhälfte zu befahren. Gleichzeitig kann der in die Ernsthofstraße einbiegende Fahrradfahrer im Schutze der Insel einfahren. Da der Radfahrer nicht in der Kurve zum Halten gezwungen werden soll, ist es für die Sicherheit des Radfahrers unabdingbar, dass der FGÜ abgebaut wird. Die Querungshilfe ermöglicht den querenden Fußgängern, die Fabrikstraße sicher zu queren, da sie sich jeweils nur noch in einer Richtung orientieren müssen.
Nr. 102: Daimlerstraße (Stadtteil Damm-Gewerbegebiet Strietwald)
Der Fußgängerüberweg (FGÜ) „Daimlerstraße“ befindet sich im Stadtteil Strietwald zwischen dem Kreisverkehrsplatz (KV) Link- / Daimlerstraße und der Einmündung Benzstraße, sowie kurz hinter der Aschaffbrücke in Richtung Strietwald. Da die Daimlerstraße ins Gewerbegebiet Strietwald führt, wird der FGÜ von einem nicht unerheblichen Teil von Schwerverkehr passiert. Die Fahrbahn ist hier mit 10,50 m entsprechend breit ausgebaut.
Auf der Seite des Kreisverkehrsplatzes führen beidseitig Radstreifen auf der Fahrbahn bis zum Fußgängerüberweg. Hinter dem FGÜ sind im weiteren Verlauf der Daimlerstraße keine Rad-streifen markiert. Ein großer Teil der Radfahrer, die aus Richtung KV kommen, biegt in den Geh- und Radweg entlang der Aschaff, der unmittelbar an der Querungsstelle beginnt, ein bzw. aus. Die Ausbieger müssen dabei den Fußgängerüberweg queren. Der Geh- und Radweg entlang der Aschaff endet bzw. beginnt hier.
Der FGÜ ist am 07.05.2015 im Arbeitskreis Verkehr als Tagesordnungspunkt behandelt worden, da ein Bürger die Breite des FGÜ und die fehlende Sicherheit bei der Querung bemängelt hatte. Der Arbeitskreis hat sich für den Einbau einer Querungshilfe bei gleichzeitiger Entfernung der FGÜ-Markierung ausgesprochen. Die Begründung ist, dass zum einen die Radfahrer des Aschaffradweges bei freier Fahrbahn ohne abzusteigen die Querung benutzen können. Zum anderen wird die Sicherheit auch für die Fußgänger erhöht, da die Fußgänger zwar keinen Vorrang mehr besitzen, aber nach Absicherung nach einer Seite die Fahrbahn sicher queren können. Die breite Mittelinsel bietet zudem unsicheren Fußgängern und Radfahrern die Möglichkeit, die Fahrbahn nicht komplett queren zu müssen.
Beleuchtung: Derzeit steht eine technische Leuchte an der Querungsstelle am Beginn des Geh-und Radweg entlang der Aschaff. Diese ist für die Ausleuchtung einer Querungshilfe ausreichend.
Bei Bestehenbleiben des FGÜ müsste die Beleuchtung jedoch den Richtlinien für FGÜ entsprechend angepasst werden.
Bisher zurückgestellte FGÜ:
Nr. 105 Horchstraße (wurde zurückgestellt wegen einer Umbauplanung des großen Verbrauchermarktes in der Horchstraße)
Nr. 402: Schweinheimer Straße 80 (derzeit läuft eine Untersuchung für eine Verbesserung des Bereichs zwischen Bergstraße und Pestalozzischule durch das Planungsbüro Von Mörner – da der FGÜ in diesen Bereich fällt, wurde der Ausbau vorerst zurückgestellt)
Nr. 324: Löherstraße Höhe Parkhaus (wurde zurückgestellt, da es mögliche Änderungen des Querschnitts in der Löherstraße bezüglich des Radverkehrskonzeptes geben kann und eine Sanierung des Kanals ansteht).
Derzeit in Planung befindliche FGÜ:
Nr. 205: Stadtbadstraße im Stadtteil Leider (Schulzentrum) / Am Ende der Rampe von der Ebertbrücke
Umbau des bestehenden FGÜ, der zugleich Teil des Schulweges zum Schulzentrum Leider ist. Bau eines zweigeteilten Übergangs mit taktilen Elementen auf beiden Seiten und auf der Mittelinsel sowie einer verbesserten Beleuchtung. Rankingplatz 87 der Erhebung von 2009. (siehe Antrag von Herrn Stadtrat Klein vom 12.08.2015).
Nr. 107: Mühlstraße im Stadtteil Damm (in Höhe der Einmündung Haidstraße)
Das Tiefbauamt ermittelt derzeit die Grundlagen für den FGÜ Mühlstraße. Der Fußgängerüberweg in der Mühlstraße hat in der Erhebung aller Fußgängerüberwege in Aschaffenburg von 2009 den Rankingplatz 50. Er ist somit nicht prioritär und daher als Projekt für 2016 nicht berücksichtigt. (siehe Antrag von Herrn Stadtrat Roth vom 08.10.2015).
3 .Kosten

Fabrikstraße Fußgängerüberwege        92.000 Euro
Ernsthofstraße Querungshilfe / Fahrradschleuse        15.000 Euro
Daimlerstraße Querungshilfe        15.000 Euro

Gesamtkosten        122.000 Euro

Nachrichtlich:

FGÜ Stadtbadstraße        46.000 Euro
FGÜ Mühlstraße        46.000 Euro
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2016 125.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz können folgende FGÜ umgebaut bzw. alternative Querungsanlagen eingerichtet werden:

1. beide FGÜ Fabrikstraße Höhe Einmündung Ernsthofstraße
2. Fahrradschleuse / Querungshilfe Ernsthofstraße Höhe Einmündung Fabrikstraße
3. Querungshilfe Daimlerstraße am Geh- und Radweg entlang der Aschaff

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2015 ertüchtigten Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Ertüchtigung zweier Fußgängerüberwege Nr. 306 und Nr. 308: Fabrikstraße (Innenstadt) zu.
3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Umbau von 2 Fußgängerüberwegen zu einer Fahrradschleuse bzw. alternative Übergänge mit Querungshilfe Nr. 307: Ernsthofstraße (vor der Kreuzung Fabrikstraße; Innenstadt) und Nr. 102: Daimlerstraße (Stadtteil Damm-Gewerbegebiet Strietwald) in Höhe der Aschaff zu.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen im Jahr 2016 umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / pvs/10/7/15. Fasanerie - Wiederherstellung des Wiesentals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 7pvs/10/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass
Von den Altstadtfreunden wurde die Anregung an die Stadtverwaltung herangetragen, für die ehemaligen kurfürstlichen Landschaftsparke (Fasanerie–Godelsberg–Büschelberg) ein Pflege- und Entwicklungskonzept zu entwickeln.
Dieses Kulturdenkmal mit seinen besonderen Landschafts- und Naherholungsqualitäten soll wieder als ein besonderer Teil des Aschaffenburgs Grünzuges im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen werden. Um dieses bewusste Wahrnehmen anzustoßen ist als erste punktuelle Maßnahme das Freistellen des Wiesentals zwischen Fasaneriegaststätte und Fasaneriesee zu empfehlen. Weitere Maßnahmen könnten die Rekonstruktion der nur noch rudimentär erkennbaren Birkenallee an den östlichen Fasaneriewiesen umfassen.
Bereits in der Planungsphase für die Ausführungsplanung bedarf es der Einbeziehung zahlreichen Akteure, z. B. Forst, Naturschutz, Denkmalschutz und Stadtentwicklung um die verschiedenen Belange zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird eine zeitnahe Umsetzung nicht zu realisieren sein.

Historie
Die Fasanerie (Abbildung 1) ist eine ca. 75 ha große, parkartige Waldfläche im Osten der Stadt.
Die Fasanerie wurde 1779 nach den Plänen von Emanuel Josef von Herigoyen angelegt, der die zum Park Schönbusch umgestaltete Fasanerie des Nilkheimer Wäldchen ersetzte. Die Fasanerie weist nur untergeordnet Stielelemente eines Englischen Gartens auf.
Die wesentlichen Stielelemente sind die organisch verlaufende Wege und Pfade, der Jagdstern, das Wiesental sowie der See.
Die Fasanerie diente ursprünglich der Aufzucht von Fasanen, Haarwild sowie vereinzelt der Zucht von bengalischen Hirschen.

Umgang mit dem Landschaftspark Fasanerie in der Nachkriegszeit bis heute
Die Fasanerie hatte zwischen den Weltkriegen die Bedeutung als Park verloren und wurde ausschließlich zur Holzgewinnung genutzt. In dieser wechselvollen Zeit war die Wiederherstellung des Landschaftspark kein Ziel (Abbildung 2).
Nach Kriegsende waren 4,5 ha Fasaneriewald durch den Bombenhagel vernichtet und es gab bereits Beschlüsse die Rodungen auszuweiten. Inwieweit diese Rodungen realisiert wurden ist historisch nicht belegt.
Bereit in den 50ziger Jahren hat der Gärtendirektor Max Josef Diermayer (1884–1959), München, im Auftrag der Stadt den „Entwurf zur Ausgestaltung der Fasanerie Aschaffenburg nach dem Plan von Herigoyen ausgearbeitet. Dieser Plan wurde nicht umgesetzt.
In den 60iger Jahren ist der Fasaneriesee bis auf eine Restfläche und das Wiesental vollständig bewaldete (Abbildung 3). Diese Elemente der Englischen Gartenarchitektur waren bis auf die Wege- und Gebäudestrukturen nicht mehr erkennbar.
Für das Kronberg-Gymnasium wurde 1965 in der Fasanerie Baurecht geschaffen.
Im Rahmen eines Zehnjahresplans sollte die Planung des Gärtendirektors  Christian Bauer, München (1903–1978) umgesetzt werden. 1969 wurde damit begonnen den Fasaneriesee auf seine ursprüngliche Größe von ca. 2 ha auszubaggern, damit wurde die Wasserfläche vervierfacht. Es wurden Querdämme beseitigt, neue Uferbefestigungen angelegt und das Blickfeld zwischen Fasaneriegaststätte und See freigelegt
1970 wurde mit Unterstützung der US-Army der Fasaneriesee abgedichtet und in seiner heutigen Form wiederhergestellt. Das bewaldete Wiesental wurde freigestellt, wie das Luftbild aus 1991 (Abbildung 3) zeigt. Nach  mehr als 40 Jahren ist das Wiesental nahezu wieder zugewachsen.
Erst in den 70iger Jahren wurde das Naherholungspotenzial der Fasanerie wieder entdeckt und kontinuierlich entwickelt, dazu gehörte beispielsweise die Errichtung des Biergartens Mitte der 1990iger wird auf der Fasaneriewiese eine Spielplatzanlage hergestellt, in den 2012 bis 2014 Jahren wurden die Ausstattung und die Aufenthaltsqualität des Spielplatzes verbessert und um „Fitnessgeräte“ ergänzt.
Ob zwischen zeitlich eine erneute Freistellung des Wiesentals durchgeführt wurde lässt sich über die Luftbilder (Abbildungen 5 & 6) nicht beantworten.

„Wiederherstellung Wiesental“
Das verlorene Wiesental ist ein wesentliches Gestaltungselement der Fasanerie. Mit der Wiederherstellung kann ein Teil der ursprünglichen Parklandschaft wiederhergestellt werden.
Dazu ist die Rodung von überwiegend jungem Gehölzaufwuchs auf einer Länge von ca. 200 m und einer Breite von 10 m bis 15 m erforderlich. Um die ursprünglichen Landschaftskonzeption zu erleben, sollte die Rodung bis an den vorhandenen Biergarten/Gaststätte geführt werden.
Park- und Landschaftspflege sind mit den Ansprüchen des Naturschutzes und der Forstwirtschaft zu harmonisieren. Deshalb ist zur Vorbereitung der Rodung des Wiesentals ist eine detaillierte Untersuchung des Artenspektrums erforderlich. Sie soll die potenziell vorhandenen artenschutzrechtlichen Strukturen, wie z. B. Baumhöhlen, Rindenspalten usw., sowie die europaweitgeschützten Arten kartierten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann dann das Länge/Breiteverhältnis der Rodungsfläche, innerhalb der historischen Planvorgaben, festgelegt werden. Darüber hinaus kann über das potenzielle schützenswerte Artspektrum der Eingriffszeitraum bestimmt und die möglichen faunistischen und floralen Veränderungen prognostiziert werden.
Die Kosten für das artenschutzrechtliche Konzept betragen ca. 4.000  €. Die geschilderte Vorgehensweise wurde mit dem städtisch Forstamt und dem Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz abgestimmt.

Rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Fasanerie ist nach dem Waldgesetz als Forstfläche festgesetzt. Für Rodungen innerhalb von Forstflächen ist eine Rodungsgenehmigung einzuholen. Diese Genehmigung erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) durch die Außenstelle AELF-Forsten in Aschaffen-burg.
Für die Rodungsgenehmigung ist das Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg nach Prüfung des artenschutzrechtlichen Konzeptes erforderlich.
Weiterhin ist die Fasanerie ein Denkmal und in der Denkmalliste eingetragen. Somit sind Veränderungen am Baudenkmal genehmigungspflichtig. Die Denkmalschutzbehörde, als wesentliche Akteure, wird in die Planung miteinbezogen. Ob von Seiten der Denkmalpflege Zuschüsse akquiriert werden können wird im Verfahren geklärt.
Vorgehen zur Wiederherstellung des Wiesentals
Die Maßnahme „Wiederherstellung Wiesental“ soll in einem 2-stufigen Verfahren durchgeführt werden. Auf Grundlage der Vorbereitungen soll dann der Ausführungsplan in Abstimmung mit der  Denkmalschutzbehörde und der Rodungsgenehmigung der Forstbehörde erfolgen. Dieses Ausführungskonzept wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Erst danach erfolgt die Umsetzung der Planung und damit die tatsächliche Wiederherstellung des Wiesentals. Die Realisierung wird aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen, außerhalb der Vogelbrutzeit, frühestens im Herbst 2016 stattfinden können. Die erforderlichen Arbeiten übernimmt das Forstamt.

Zeitliche und finanzielle Einordnung
Die Erstellung der Ausführungsplanung soll am Jahresanfang 2016 starten und sollte mit der Beteiligung der wesentlichen Akteure bis zum Herbst 2016 abgeschlossen sein. Die Kosten des Projektes können erst auf der Grundlage der Ausführungsplanung ermittelt werden und werden dann zum Umsetzungsbeschluss vorliegen. Als Haushaltsdeckung stehen die jährlichen Mittel zur Umsetzung des Grünkonzeptes zur Verfügung.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Wiederherstellung des Wiesentals in der Fasanerie zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt, die Vorarbeiten zur Wiederherstellung des „Wiesentals“ zwischen Gaststätte „Fasanerie“ und Fasaneriesee einzuleiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das artenschutzrechtliche Konzept zu vergeben, die Rodungsgenehmigung einzuholen und die Ausführungsplanung zur Freistellung des Wiesentals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / pvs/10/8/15. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen (BHS) - Bericht der Verwaltung über die umgebauten BHS in 2015 - Vorstellung des Jahresprogrammes 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 8pvs/10/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Die Stadt Aschaffenburg hat sich zur Aufgabe gemacht, sukzessive ihre Bushaltestellen barrierefrei umzubauen.
Zum Ende eines jeden Jahres gibt die Verwaltung dem Stadtrat einen Rückblick über die im laufenden Haushaltsjahr umgebauten Haltestellen und einen Ausblick auf das Programm des Folgejahres. Die Auswahl der Haltestellen erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachdienststellen, den Verkehrsbetrieben und der Politik.
Im Jahr 2015 umgebaute Bushaltestellen
Haltestellen Seidelstraße in Leider
Die Haltestellen wurden so angeordnet, dass sie in Fahrtrichtung jeweils vor dem neu gebauten Fußgängerüberweg liegen. Mit dieser Positionierung wurde verhindert, dass für den Gegenverkehr die Sicht auf querungswillige Fußgänger durch haltende Busse verdeckt wird. Die Länge der Haltestelle wurde für die Ein- und Ausstiege eines Gelenkbusses bemessen. Um ein Überholen des haltenden Busse zu verhindern, wurden beidseitig des Fußgängerüberganges 20 m lange Mittelinseln gebaut, die gleichzeitig als Pflanzbeet dienen. Der Fußgängerüberweg selbst wurde durch bessere Beleuchtung, geteilter Übergang (Nullabsenkung für Rollatoren und Rollstuhlfahrer, 6 cm Bord für Blinde und Sehbehinderte) und taktile Elemente ertüchtigt.
Haltestellen „Koloseus“ in der Spessartstraße
Die Haltestellen „Koloseus“ in der Spessartstraße waren in einem desolaten baulichen Zustand. Die stadteinwärts führende Haltestelle bestand aus einer zu kurzen Busbucht, bei welcher der Bus nie richtig an den Bord heranfahren konnte. Die stadtauswärts führende Haltestelle wies Verdrückungen im Fahrbahnbereich und im Gehweg Wurzelschäden auf.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme wurden beide Richtungshaltestellen mit dem 18 cm Bord am Fahrbahnrand ausgebildet und verblieben am derzeitigen Standort. Die stadteinwärts gerichtete Busbucht konnte dabei zur Wartefläche ausgebildet werden. Die jeweiligen Warteflächen wurden mit taktilen Elementen für Blinde- und Sehbehinderte versehen. Das Wartehäuschen auf der stadtauswärts gerichteten Haltestelle blieb erhalten. Auf der stadteinwärts gerichteten Haltestelle wurde in Absprache mit den Busbetrieben ein Fundament für ein Wartehäuschen eingebaut.
Zwischen den beiden Richtungshaltestellen wurde eine für Rollstuhlfahrer und Rollatoren barrierefreie 2,00 m breite Querungshilfe eingerichtet. Aufgrund der Wurzeln der Platanen im Unterbau musste auf einen befestigten Ausbau an den Zugängen verzichtet werden. Die Insel hat eine Länge von 14 m, damit ein Überholen der haltenden Busse verhindert bzw. erschwert wird, was in dieser Form den aktuell geltenden Richtlinien und Regelwerken entspricht. Die Fahrbahndecke wurde im betroffenen Baufeld ebenfalls erneuert.
Der Gehweg auf der Nordseite ist im gesamten Bereich zwischen der Wartefläche und der Einmündung Koloseusstraße im Rahmen des Bauunterhalts saniert worden. Um den Bäumen mehr Wurzelfreiheit einzuräumen, wurde der Grünstreifen verbreitert, die Asphaltfläche im Bereich zwischen Bushaltestelle und Wartehäuschen leicht angehoben und neu asphaltiert. Gleichwohl wurde die bestehende Treppe der Stadtbau GmbH um eine Stufe mit Kontraststreifen erweitert und das Geländer entsprechend angepasst.
2. Projektbeschreibung
Vergabe im Jahr 2015, Umbau im Jahr 2016
Haltestelle „Taunusstraße“ stadtauswärts in der Schweinheimer Straße
Die Haltestelle „Taunusstraße“ stadtauswärts konnte bisher nicht barrierefrei ausgebaut werden, da sie sich im Bereich einer Zufahrt befindet. Daher wird die Haltestelle ca. 20 m in Richtung Spessartstraße verlegt.
Die Fahrbahnrandhaltestelle wird mit einem 18 cm Bord versehen und erhält taktile und kontrastreiche Elemente für Blinde- und Sehbehinderte.
Die stadteinwärts Haltestelle ist vor einiger Zeit bereits mit einem 18 cm hohen Bord ausgebaut worden.
Ein Wartehäuschen kann aufgrund des schmalen Gehweges nicht aufgestellt werden. Die sich derzeit dort befindliche Bank wird an die neue Haltestelle versetzt werden.
Die Beleuchtung in der Schweinheimer Straße befindet sich direkt an der neuen Bushaltestelle und ist ausreichend.
Die Bauleistungen wurden bereits ausgeschrieben und werden noch in diesem Jahr vergeben. Ein Baubeginn ist im zeitigen Frühjahr 2016 vorgesehen.
Vergabe und Umbau im Jahr 2016
Doppelhaltestelle „Erthalstraße“ stadtauswärts in der Weißenburger Straße
Die Haltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße befindet sich derzeitig als hintereinander geschaltete Doppelhaltestelle im Bereich der Parkbuchten. Sie fungiert als reine Aussteigehaltestelle für fast alle Buslinien. Die Busse halten jedoch jetzt schon auf der Fahrbahn, da sie die Haltestelle aufgrund der Geometrie und den oftmals zugeparkten Haltestreifen nicht anfahren kann. Die Fahrgäste steigen somit an einem Rundbord aus, queren den Haltestreifen/ Parkstreifen um den Gehweg zu erreichen. Selbst wenn der Bus den Haltestreifen befahren könnte, kann er nur an einem normalen Hochbord halten, der mit 12 cm Auftritt für aussteigende Rollstuhlfahrer zu niedrig ist. Taktile Elemente sind keine vorhanden.
Aufgrund von zahlreichen Grundstückszufahrten ist die Realisierung eines 18 cm Bordes an der derzeitigen Lage nicht möglich.
Die Doppelhaltestelle wird in Richtung Kleberstraße verschoben. Dabei soll jeweils eine Haltestelle vor und nach der Einmündung Kleberstraße gebaut werden. Die erste Haltestelle wird eine Länge von 16 m, die zweite Haltestelle von 14 m aufweisen. Der Bus kann zukünftig gerade, d.h. ohne Verschwenkung an das 18 cm hohe Bussonderbord heranfahren. Beide Haltestellen werden mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte versehen. Da die Haltestellen reine Austiegshaltestellen sind, wird vom Einbau eines Wartehäuschens abgesehen.
Aufgrund der Verschiebung der Haltestellen fallen fünf Kurzzeit-/ Anwohnerparkplätze weg. Es ist jedoch geplant, im Bereich der derzeitigen Haltestellen nach dem Umbau Anwohnerparken vorzusehen. Auch im anschließenden Bereich der Parkbuchten bis zur Einmündung Duccastraße soll in Abstimmung mit den Fachämtern Bewohnerparken angeordnet werden.
Die Beleuchtung der Weißenburger Straße befindet sich auf der anderen Fahrbahnseite (offenes Schöntal) und ist ausreichend.
In Planung befindlich
Die Bushaltestelle „Schoberstraße“ stadteinwärts in der Würzburger Straße befindet sich derzeit in Planung. Hierzu gibt es einen Antrag vom 19.10.2015 von Herrn Stadtrat Taudte und Frau Stadträtin Rath zum barrierefreien Ausbau. Das Grundstück im Anschluss an die Bushaltestelle wird derzeit bebaut. Dort wird betreutes Seniorenwohnen entstehen.
Die Planung muss mit dem Projekt Ertüchtigung von Lichtsignalanlagen entlang der Würzburger Straße und dem Radverkehrskonzept baulich und konstruktiv verschnitten werden. Hierbei bestehen auch zeitliche Abhängigkeiten.
3. Kosten
Der Umbau der Haltestelle „Taunusstraße“ in der Schweinheimer Straße beläuft sich voraussichtlich auf 65.000 EUR brutto.
Der Umbau Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße wird auf ca. 170.000 EUR brutto geschätzt.
Durch den Wegfall des Parkscheinautomaten in der Weißenburger Straße nimmt die Stadt Aschaffenburg ab 2016 im Durchschnitt jährlich ca. 12.000 EUR weniger an Parkplatzgebühren ein.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Der Umbau der Haltestelle „Taunusstraße“ ist bereits mit Haushaltsmitteln des Jahres 2015 abgedeckt.
Für das Jahr 2016 sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 EUR beantragt.
Der Neubau der Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ nimmt Finanzmittel in Höhe von 170.000 EUR in Anspruch.
Die Restsumme von 30.000 EUR ist für einen weiteren Umbau einer Bushaltestelle nicht ausreichend. Sollte sich jedoch im Rahmen der submissionierten Vergaben herausstellen, dass die Maßnahmen kostengünstiger gebaut werden können, so kann u. U. eine weitere Bushaltestelle im Jahr 2016 barrierefrei umgebaut werden. Die Stadtverwaltung bereitet diesbezüglich die Bushalte-stelle „Schoberstraße“ planerisch vor.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen zu den umgesetzten Haltestellen im Jahr 2015 und die Vorstellung des Jahresprogrammes 2016 zum Umbau der barrierefreien Haltestellen zustimmend zur Kenntnis.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Doppelhaltestelle Erthalstraße im Jahr 2016 umzubauen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / pvs/10/9/15. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2015 wegen "Verlängerung der Abbiegespur Auweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 9pvs/10/9/15

.Beschluss:

I. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.10.2015 wegen "Verlängerung der Abbiegespur Auweg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.10.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / pvs/10/10/15. Behandlung des Antrages der Stadträte Brigitte Gans (CSU) und Rainer Kunkel (CSU) vom 24.09.2015 wegen "Sanierung eines Teilstückes des Ahornweges zwischen Ulmen- und Kastanienweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 10pvs/10/10/15

.Beschluss:

I. Der Antrag der Stadträte Brigitte Gans (CSU) und Rainer Kunkel (CSU) vom 24.09.2015 wegen "Sanierung eines Teilstückes des Ahornweges zwischen Ulmen- und Kastanienweg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2016 12:06 Uhr