Datum: 08.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/11/1/15 Mainsammler; - Bericht der Verwaltung / Ingenieurbüro Unger, Darmstadt
2pvs/11/2/15 Fortschreibung der Einwohnerprognose der Stadt Aschaffenburg
3pvs/11/3/15 Sanierungsgebiet Hefner-Alteneck-Viertel (Soziale Stadt) - Neugestaltung der Außenanlagen im 2. Bauabschnitt um das Quartierszentrum - Vorstellung der Planung - Zustimmung
4pvs/11/4/15 Paulusstraße: Gehwegumbau vor den Anwesen Haus-Nr. 21 - 29; - Vorstellung der Vorplanung
5pvs/11/5/15 Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Sanierungsgebiet Innenstadt - Erläuterung des Maßnahmenkatalogs - Antrag Stadtrat Manfred Christ vom 19.10.2015
6pvs/11/6/15 Dalbergstraße: Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Zwischenbericht zur Einbahnstraßenregelung

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1. / pvs/11/1/15. Mainsammler; - Bericht der Verwaltung / Ingenieurbüro Unger, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2015 ö Beschließend 1pvs/11/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass:

Der Abwasserhauptsammler Main (kurz Mainsammler) ist der wichtigste Abwasserkanal der Stadt Aschaffenburg. Er erstreckt sich über eine Länge von ca. 4,0 km von der Kreuzung Obernauer Str./Floßhafenstr. bis zur Kläranlage. Sein Durchmesser beginnt mit DN 700 und weitet sich kontinuierlich auf. An der Kläranlage weist er ein sogenanntes Maulprofil mit der Abmessung 1,6 m (Breite) mal 1,0 m (Höhe) auf. Gebaut wurde er in verschiedenen Abschnitten. Der wichtigste Abschnitt von der Willigisbrücke bis zur Kläranlage entstand vor 1960. Er entwässert das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Stadtteile Nilkheim und Leider sowie Strietwald und Damm. Betrachtet wird im Folgenden nur der ca. 2.600 m lange Abschnitt vom Hebewerk an der Willigisbrücke bis zur Kläranlage.

Im Mainsammler fließt nur vorentlastetes Abwasser, d h. alle Zuflüsse laufen zuvor über die Drosseleinrichtung eines Regenrückhaltebeckens oder eines Regenüberlaufes (beides Bauwerke der Mischwasserentlastung). Im Sammler befindet sich also auch bei Regenwetter ein relativ hoher Anteil an Schmutzwasser (Mischungsverhältnis Schmutzwasser : Regenwasser bei Regenwetter idealerweise 1 : 2, real etwas schlechter).

Auf Grund der teilweisen sehr schlechten Zugangsmöglichkeiten und auch fehlender technischer Möglichkeiten wurde der Sammler im genannten Abschnitt seit seiner Errichtung nie kontinuierlich gereinigt und unterhalten. Derartige Maßnahmen erfolgten nur sporadisch und punktuell.

Ein größerer Schadensfall in der Kleingartenanlage Mörswiese vor etlichen Jahren führte dazu, dass der Sammler eingehender untersucht wurde. Da er, wie beschrieben, auf weiten Strecken unter der Kleingartenanlage verlief und somit faktisch unzugänglich war, wurde zunächst ein Neubau ab der Ebertbrücke in Richtung Kläranlage geplant. Diese Planung wurde auf Grund der erforderlichen Baukosten (geschätzt ca. 6,0 Mio. €) aber sogleich wieder verworfen.


2.        Projektbeschreibung:

Das neue Konzept sah dann wie folgt aus:

1)        Reinigung und Untersuchung (Kamerabefahrung) des Sammlers im gesamten genannten Abschnitt
2)        Schaffung von Zufahrtsmöglichkeiten zu den wichtigsten Schachtbauwerken des Sammlers
3)        auf der Basis der Ergebnisse von 1) Durchführung eventueller Reparaturen und Sanierungen
4)        zukünftig Sicherstellung eines regelmäßigen Unterhaltes

Die unter 2) genannten Zufahrtsmöglichkeiten konnten inzwischen mit Hilfe der tatkräftigen Unterstützung des Stadtverbandes der Kleingärtner realisiert werden. Sie wurden zwischenzeitlich baulich realisiert.

Die unter 1) genannten Arbeiten sind im Herbst 2013 begonnen worden. Der Sammler wurde dabei in folgende fünf Unterabschnitte unterteilt:

a) Willigisbrücke – Suicardusstraße/Karlstor

b) Karlstor – westl. Pompejanumfelsen

c) Pompejanumfelsen – östl. Ebertbrücke

d) Ebertbrücke – westl. Ende Kleingartenanlage Mörswiese

e) Kleingartenalage – Kläranlage

Die Abschnitte a), c) (teilweise) und e) sind untersucht und bewertet. Die Gesamtkosten für diese Abschnitte lagen dabei bei ca. 235.000.- € brutto.


Die Untersuchung und Reinigung brachte folgende Erkenntnisse:

-        Der Zustand des Sammlers ist allgemein gut, er weist kaum Schäden auf.

-        Im Sammler befanden sich enorme Ablagerungen. Insgesamt wurden den untersuchten Abschnitten bisher ca. 340 Tonnen Material entnommen. Der Sammler war damit durchgehend in seinem Gesamtquerschnitt zu 30 – 40 % mit Ablagerungen zugesetzt, stellenweise sogar bis über 50%.

Zur Durchführung der Arbeiten in Abschnitt e) war erstmals eine leistungsstarke Wasserhaltung für das Umpumpen des Abwassers erforderlich. Hierzu wurde im Bereich der Kleingartenanlage eine provisorische Pumpstation samt Stromaggregat mit einer Leistung von 300 l/s installiert. Das Abwasser wurde dann in einer Druckleitung DN 400 bis zum Parkplatz an der Mörswiesenstraße gepumpt und dort wieder in den Zulauf zur Kläranlage eingeleitet. Der Kostenanteil für die Wasserhaltung betrug an den o.g. Gesamtkosten ca. 90.000 € brutto.

Für das kommende Jahr sind die Arbeiten im Abschnitt b) (Karlstor-Pompejanumfelsen) sowie der Rest des Abschnitts c) geplant. Hierzu wurde vom Karlstor bis zum Pompejanumfelsen sowie vom Schlotfegergrund bis zum Pompejanumfelsen im laufenden Jahr eine Zufahrt für schwere LKW entlang der Kanaltrasse in Form einer Schotterrasentrasse realisiert. Ebenso wurde am Karlstor außerhalb der Stadtmauer eine Schotterrampe angeschüttet, so dass die Reinigungsfahrzeuge nun direkt das Mainvorland anfahren können (der Radweg muss somit zukünftig nicht mehr befahren werden). Die Gesamtkosten für die Zufahrten und Rampe betrugen rund 125.000 € brutto.


3.        Kosten

Wie für Abschnitt e) ist für die Arbeiten im Abschnitt b) und den Restabschnitt c) eine umfangreiche Wasserhaltung notwendig. Die Kosten für den Abschnitt b) für Reinigung, Inspektion sowie Wasserhaltung werden auf rund 175.000 € geschätzt.

Für 2017 ist dann abschließende der Abschnitt d) geplant. Die Kosten hierfür werden nach derzeitigen Schätzungen mit 200.000 € brutto veranschlagt.

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die grundhafte Reinigung & TV-Inspektion des kompletten Mainsammlers einschließlich der dafür erforderlichen Wasserhaltungsarbeiten auf rund 600.000 € brutto. Nach derzeitigem Zustandsbericht ist der Mainsammler in den bisher untersuchten Abschnitten in sehr guten Zustand, bisher besteht kein Sanierungsbedarf.

Nach Abschluss der Arbeiten wird ein regelmäßiger, kontinuierlicher Unterhalt des Sammlers aufgebaut, um derartig hohe Reinigungs- und Unterhaltskosten in Zukunft zu verhindern.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten abweichen können.


4. Finanzierung

Für das Projekt sind im Jahr 2016 und den Folgejahren entsprechende Haushaltsmittel im Kanalunterhalt (Verwaltungshaushalt) eingestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu den bisherigen Untersuchungen und Unterhaltsarbeiten wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten wie geplant und erläutert fortzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / pvs/11/2/15. Fortschreibung der Einwohnerprognose der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2015 ö Beschließend 2pvs/11/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Letztmalig wurde für die laufende Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eine Bevölkerungsprognose für die Stadt Aschaffenburg erstellt. Diese hatte das Ausgangsjahr 2010 und den Endhorizont 2030. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungsströme ist es sinnvoll die Bevölkerungsentwicklung nochmals genauer zu betrachten und die Ergebnisse in eine neue Einwohnerprognose einfließen zu lassen.
Da die Geburtenentwicklung (2014: 597) seit Jahren deutlich unter der Anzahl der Sterbefälle liegt (2014: 781), kann eine Bevölkerungszunahme nur über Zuzüge entstehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zu- und Wegzüge der letzten fünf Jahre dargestellt – wobei sie im Jahr 2015 nur bis zum 30.10. ausgewertet werden konnten.
Zu- und Wegzüge
Aus Unterfranken und dem Land Bayern gewinnt Aschaffenburg jährlich Einwohner hinzu. Die Entwicklung ist sehr konstant. Dagegen verliert die Stadt Bürgerinnen und Bürger an andere Bundesländer. Dieser Saldo ist immer negativ und liegt teilweise bei einem Minus von fast 300.
Der Wanderungssaldo mit dem Ausland ist immer positiv und hat sich 2014 und 2015 deutlich gesteigert und dürfte bis zum 31.12.2015 noch weiter zunehmen. In diesem und im letzten Jahr haben diese Zuzüge erstmal die Anzahl von 1.000 überschritten.

Wanderungsbewegungen der Jahre 2010-2015


Reg.
Bezirk
Land Bayern
Übrige
BRD
Ausland
Saldo
Deutschland
Saldo
Ausland
Saldo
gesamt
2010
Zuzüge
1.971
433
1.328
516
142
88
230

Wegzüge
1.870
256
1.464
428



2011
Zuzüge
2.105
439
1.501
639
255
225
480

Wegzüge
2.001
281
1.508
414



2012
Zuzüge
2.189
374
1.363
735
17
347
364

Wegzüge
2.121
289
1.499
388



2013
Zuzüge
2.191
427
1.358
784
-130
345
215

Wegzüge
2.125
332
1.649
439



2014
Zuzüge
2.212
514
1.375
1.039
17
535
552

Wegzüge
2.150
289
1.645
504



2015
(bis 30.10.)
Zuzüge
1.788
313
1.210
1.393
-158
923
765

Wegzüge
1.711
309
1.449
470



(Quelle: Einwohnermeldedatenbank der Stadt Aschaffenburg)

Zuwanderung aus dem Ausland
Jedoch ist diese Entwicklung nicht nur auf die bekannten Fluchtländer wie Syrien oder Afghanistan zurückzuführen. Hinzu kommt vor allem noch die Zuwanderung aus Ost- und Südeuropa. Die zwölf Länder mit der größten Zunahme sind im nachfolgenden Diagramm dargestellt.
Die Zunahme aus den Ländern Afghanistan (207 auf 248), Irak (155 auf 189) und Iran (116 auf 159) fällt zwischen 2010 und 2015 geringer aus.
Hinsichtlich der Türkei ist ein negativer Saldo feststellbar. Ende 2010 lebten 3.345 Einwohner mit türkischen Zuwanderungshintergrund in Aschaffenburg; im Oktober 2015 waren es nur noch 3.093.










Die Migrantengruppen mit den größten Zunahmen
zwischen 2010 und 2015

Schaut man nur auf die bisherige Entwicklung im Jahr 2015, so haben die Nationalitäten italienisch (+64), polnisch (+81), rumänisch (+72), ukrainisch (+71) und syrisch mit fast 200 am deutlichsten zugenommen.
Diese Zahlen haben natürlich Auswirkungen auf die Gesamtbevölkerungszahl und verändern die Bevölkerungsstruktur.
Altersstruktur
Das nachfolgende Diagramm vergleicht den ‚Einwohnerbestand‘ am 31.12.2014 mit dem am 30.09.2015, zu 10-Jahres-Gruppen zusammengefasst. Die Veränderungen bzw. das Wachstum findet hauptsächlich bei den Altersgruppen unter 40 Jahren statt. Das Minus in den Altersgruppen 61 und älter entsteht durch die Todesfälle, die durch die geringeren Zuzüge in diesen Altersjahrgängen nicht ausgeglichen werden.

Bevölkerungsprognose bis ins Jahr 2030
Auf der Basis all dieser Daten lassen sich nun neue Parameter generieren, um die Bevölkerung in die Zukunft fortzuschreiben. In dem unten stehenden Diagramm sind vier Szenarien abgebildet. Alle Szenarien beinhalten eine gleichbleibende Geburtenrate. Sie unterscheiden sich jedoch bei den Wanderungsannahmen.
       Szenario A: Hierbei handelt es sich um ein rein theoretisches Szenario, das davon ausgeht, dass der Wanderungssaldo ab sofort bei null liegt. Das führt dazu, dass die Bevölkerung jedes Jahr abnimmt und im Jahr 2030  4.656 Einwohner weniger in Aschaffenburg leben würden.
-        Szenario B: Der Wanderungssaldo bei dieser Berechnung liegt jährlich bei einem Plus von zirka 350. Diese Annahme ergibt sich aus dem Durchschnitt der Jahre 2010-2014. In diesem Szenario ist die Bevölkerungszahl im Jahr 2030 fast identisch mit der heutigen. Sie erreicht aber ein zwischenzeitliches Hoch von 70.300 in den Jahren 2023/2024.
-        Szenario C: Auch dieses ist ein eher theoretisches. Es schreibt die Einwohner auf der Basis der Zuwanderung aus dem Jahr 2015 fort. Rechnet man die vorliegenden Daten hoch kommt man auf ein jährliches Plus von zirka 700. Das würde dazu führen, dass die Einwohnerzahl in den kommenden Jahren auf fast 74.000 steigt.
-        Szenario D: Dieses Szenario dürfte nach aktuellem Kenntnisstand das realistischste sein. Es geht davon aus, dass in den nächsten drei Jahren weiterhin mit einem erhöhten Zustrom aus dem Ausland zu rechnen ist und der Wanderungssaldo danach wieder auf den ‚Normalstand‘ zurückgeht. Durch die Zuwanderung wird die Bevölkerungsstruktur aber verjüngt und der demografische Wandel – nicht aufgehalten – aber gebremst. So klettert die Einwohnerzahl Mitte des Prognosehorizonts auf über 71.200 und geht dann in kleinen Schritten wieder nach unten.
Schaut man sich dieses letzte Szenario genauer an, so sind folgende Veränderungen auffällig. Bei den Kindern unter 6 Jahren ist eine Zunahme von 200-300 feststellbar. Im Schulkindalter (6-15 Jahre) wächst die Zahl von 5.500 auf 5.950. Gegen Ende des Prognosezeitraums sind sie aber beide wieder rückläufig. Hohes Wachstum verzeichnet auch die Altersgruppe 30-40 Jahre. Von 9.400 im Ausgangsjahr steigt sie bis 2021 auf 10.600, um schließlich bis 2030 wieder auf dem Ausgangswert zu landen. Relativ unabhängig von der Zuwanderung und wesentlich signifikanter vollziehen sich die Entwicklungen in den höheren Altersgruppen. Insgesamt bekommt die Gruppe 60 Jahre und älter bis 2030  4.500 neu Mitglieder hinzu: 60-69jährigen 7.680 auf 10.558, 70-79jährigen 6.641 auf 7.520, ab 80jährige 3.430 auf 4.155.
Vergleich Prognose 2010 und aktuell – Konsequenzen für den FNP
Vergleicht man nun diese Ergebnisse mit der Prognose 2010 lassen sich einige Unterschiede bemerken.
Die damaligen Szenarien mit deutlich geringeren Zuzügen hatten für das Jahr 2030 Ergebnisse zwischen 64.500 und 70.000 Einwohnern. Für den Flächennutzungsplan wurde daraufhin als Entwicklungsziel eine Bevölkerungszahl von 68.000 +/- 1.000 festgelegt. Das untere Szenario ist auch heute noch zutreffend. Beide Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Stadt unter 65.000 Einwohner haben wird, wenn kein positiver Wanderungssaldo erreicht wird. Das damals obere Szenario mit 70.000 Einwohnern wird mit dem aktuellen Szenario D um zirka 1.200 Einwohner übertroffen. Das Szenario C, das von dauerhaften Flüchtlingsströmen ausgeht, würde im Jahr 2030 mit 3.700 Einwohnern über der Prognose von 2010 liegen. Dies erscheint zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht als realistische Annahme.
Die errechneten Daten fließen in die städtischen Planungen hinsichtlich der Schaffung neuer Wohneinheiten ein. Hierbei wird speziell auf die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen wie Familien, Bedürftige, Menschen mit Zuwanderungshintergrund und Studierende eingegangen. Im Flächennutzungsplan muss zudem überprüft werden, ob diese errechneten neuen Bewohner sich in den Bauflächen abbilden lassen.

Da die Entwicklung der Zuwanderung in den kommenden Jahren schwer abschätzbar ist, sollte die Prognose im nächsten Jahr erneut überprüft werden.

Die Prognoseergebnisse werden im Planungs- und Verkehrssenat detailliert vorgestellt.

.Beschluss:

I.
Der Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen der neuen Einwohnerprognose und dass die Daten in die Planungen bezüglich der Schaffung neuer Wohneinheiten einfließen wird zur Kenntnis genommen .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/11/3/15. Sanierungsgebiet Hefner-Alteneck-Viertel (Soziale Stadt) - Neugestaltung der Außenanlagen im 2. Bauabschnitt um das Quartierszentrum - Vorstellung der Planung - Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2015 ö Beschließend 3pvs/11/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Hefner-Alteneck-Viertel wurde durch Satzung vom 27.07.2010 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

Eigentümerin nahezu aller Grundstücke im Sanierungsgebiet ist die XXX. Diese beabsichtigt eine umfassende Sanierung sämtlicher Außenanlagen ihres Bestandes. Hierzu hat sie einen Rahmenplan für das Gesamtgebiet in Auftrag gegeben, aus dem nun einzelne Bereiche planerisch weiterentwickelt und abschnittsweise realisiert werden sollen. Dieser Rahmenplan hat u. a. die thematische Neugestaltung der Grünbereiche sowie die Errichtung einer durchgängigen, weitgehend barrierefreien Fußwegeverbindung zum Inhalt.

In den Jahren 2014 und 2015 wurde in einem 1. Bauabschnitt die Neugestaltung der Außenanlagen im Bereich beiderseits der Koloseusstraße realisiert. Mit dieser Maßnahme ist eine deutliche Aufwertung des Wohnumfeldes und damit der Wohnqualität verbunden. Die Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnumfeldes greifen dabei mit denjenigen zur Aufwertung des öffentlichen Raums (Vorplatz Familienstützpunkt, Treppe zur Bushaltestelle, barrierefreie Bushaltestelle) perfekt ineinander. Die Robustheit der Gestaltung ist dem hohen Nutzungsdruck problemlos gewachsen. Die neu geschaffenen Anlagen werden außerdem wertgeschätzt und dadurch respektiert und sorgsam behandelt.

In einem 2. Bauabschnitt soll nun der östlich hieran angrenzende Bereich um das Quartierszentrum in ähnlicher Form umgestaltet werden. Hier stehen keine weiteren Wohnungsmodernisierungen an, so dass nicht zu befürchten ist, dass durch spätere Baumaßnahmen an den Gebäuden die Außenanlagen durch Baufahrzeuge zerstört werden. Mit der Planung wurde das gleiche Planungsbüro beauftragt, das auch für den 1. Bauabschnitt verantwortlich zeichnete. Die Detailplanung ist aus der Rahmenplanung abgeleitet.

Im Laufe des Jahres 2015 fanden mehrere Veranstaltungen mit den von der Planung betroffenen Personen statt. Im Anschluss an einen Quartiersrundgang am 26.03.2015 mit Bewohnern und Schülern der Hefner-Alteneck-Straße, an dem auch das Planungsbüro, das Quartiersmanagement und Vertreter der XXX teilnahmen, fanden im Quartiersbüro weitere Besprechungen mit unterschiedlichen Nutzergruppen (Kinder, Jugendliche, Senioren) statt, in denen die Vorschläge mit dem Planer diskutiert wurden. Die Anregungen fanden Eingang in den weiteren Planungsprozess.

Der Aufsichtsrat der XXX hat sich im Rahmen einer Begehung von der Notwendigkeit des Projekts überzeugt und empfiehlt dessen Realisierung.

In der Planung werden die Vorgaben des Integrierten Handlungskonzeptes aufgegriffen und die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. So enthält der Rahmenplan u. a. folgende Grundüberlegungen:

-        Die Freibereiche zwischen den Wohnhäusern werden komplett neu gestaltet. Es erfolgt eine thematische Gliederung mit Zuweisung spezieller Funktionen. So können z. B. Treffpunkte und Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen werden

-        Es werden räumlich getrennte Flächen für unterschiedliche Nutzergruppen geschaffen (Kinder, Jugendliche, Senioren). Eine Pergola als Treffpunkt erwachsener Bewohnerinnen und Bewohner findet ebenfalls Berücksichtigung.

-        Durch einen „Quartiersweg“ entsteht eine durchgängige, barrierefreie Verbindung. Die Grünfläche zwischen den Anwesen Spessartstraße 80 und 86 kann über 2 Wege barrierefrei an die Spessartstraße angebunden werden.

Die Planung umfasst auch die Stichstraße zur Lindestraße, die im Eigentum der Stadt steht. Es handelt sich um Maßnahmen zur Markierung des Einfahrtsbereichs der Stichstraße sowie um die Verdeutlichung des verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Stichstraße. Die XXX hat sich bereiterklärt, diese gegen Kostenerstattung durch die Stadt im Zuge der Neugestaltung der Freiflächen umzubauen.

Die Neugestaltung der Flächen im Eigentum der XXX soll anteilig durch Sanierungsmittel erfolgen. Hierzu wurde ein Förderantrag gestellt, der in Anlehnung der Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ eine beschränkte Förderung dieser Privatflächen ermöglicht.

Nach der Kostenberechnung des Büros XXX ist von folgenden Kosten (brutto) incl. der Planungsleistungen auszugehen:

Abschnitt
Herstellungs-
kosten
brutto
Planungskosten
Summe
brutto
1. XXX



Wohnumfeld
„Landschaftsbauarbeiten 2. BA“
1.031.492 €
114.532 €
1.146.024 €
2. Stadt



Stichstraße Lindestraße
22.491 €
2.497 €
24.988 €
Gesamtsumme
1.053.983 €
117.029 €
1.171.012 €


Bei der Regierung von Unterfranken wurde ein Förderantrag eingereicht, der in 2 Abschnitte gegliedert wurde.

Der eine bezieht sich auf das Teilprojekt der XXX, hier werden die Prinzipien eines „kommunalen Förderprogramms“ angewendet, d. h. es werden grundsätzlich 30% der Kosten der Wohnumfeldgestaltung als förderfähig anerkannt (30 % aus 1.146.024 € = 343.807 €). Hieraus übernimmt die Regierung einen Anteil von 60% (= 206.284 €), der Zuschuss der Stadt beträgt 40 % (= 137.523 €). Bei der XXX verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 802.217 €.

An den Kosten für die Sanierung Straßenfläche von 24.988 € ist die XXX nicht beteiligt. Hier liegt der Fördersatz bei 60 %, sodass von der Regierung 14.993 € und von der Stadt 9.995 € zu übernehmen sind.

Realisiert werden soll die Maßnahme in den Jahren 2016 und 2017 in folgenden Abschnitten:
-        2016:
Landschaftsbau Abschnitt A (Teilbereich zwischen Stichstraße und Spessartstraße)
Umbau Stichstraße zur Lindestraße
1/3 Teilabschnitt Landschaftsbau Abschnitt B (Teilbereich zwischen Stichstraße und Hefner-Alteneck-Straße)
-        2017:
2/3 Teilabschnitt Landschaftsbau Abschnitt B (Teilbereich zwischen Stichstraße und Hefner-Alteneck-Straße)

Insgesamt stellt sich die Kostenverteilung wie folgt dar:

Bauabschnitt / Jahr
Kosten
(brutto)
insgesamt
incl..
Planungs
kosten
Anteil
Städtebau-förderung
Anteil
Stadt
Anteil
XXX
2016
871.193 €
167.310 €
111.540 €
592.343 €
Landschaftsbau A
696.294 €
125.333 €
83.555 €
487.406 €
Straßenbau
24.989 €
14.993 €
9.996 €
0 €
Landschaftsbau B
(1/3 Anteil)
149.910 €
26.984 €
17.989 €
104.937 €
2017
299.819 €
53.967 €
35.978 €
209.873 €
Landschaftsbau B
(2/3 Anteil)
299.819 €
53.967 €
35.978 €
209.874 €
Gesamtsumme
1.171.012 €
221.277 €
147.518 €
802.217 €

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die Haushaltsplanung 2016 und 2017 angemeldet.

.Beschluss:

I.
1. Der Planung des Büros XXX im Auftrag der XXX zur Neugestaltung der Außenanlagen im Sanierungsgebiet Hefner-Alteneck-Viertel
(2. Bauabschnitt) um das Quartierszentrum wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ mit Fördermittel zu realisieren.

3. Die Förderung der Bereiche im Eigentum der XXX, die nur den Wohnungen dienen, erfolgt in Anlehnung an ein „Kommunales Förderprogramm“. Die Förderung der öffentlichen Fläche (Stichstraße Lindestraße) erfolgt im Rahmen der allgemeinen Regelungen.

4. Der Einreichung eines Förderantrags bei der Regierung von Unterfranken wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. / pvs/11/4/15. Paulusstraße: Gehwegumbau vor den Anwesen Haus-Nr. 21 - 29; - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2015 ö Beschließend 4pvs/11/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Stadtbau GmbH, Eigentümerin der Anwesen Paulusstraße 21-29, plant für das Jahr 2016 die derzeit dort stehenden Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Baueingabe für den Neubau ist für den November / Dezember 2015 geplant.

In diesem Zuge soll auch der Gehweg vor den Anwesen neu überplant werden. Der Gehweg besteht derzeit aus einer wassergebundenen Decke.

Aufgrund der großen Platanen, die entlang der Paulusstraße stehen und deren Wurzeln die früher dort bestandene Pflasterdecke mit stellenweise Asphaltflächen stark beschädigt haben, hat sich das Gartenamt in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt vor ca. 3 Jahren für den Einbau einer wassergebundenen Decke entschieden. In diesem Bereich ist es nun durch die starke Durch-wurzelung der oberen Schichten nicht mehr möglich eine befestigte Oberfläche zu errichten, zudem sind die vorhandenen Bordsteine bereits teilweise überwachsen und verschoben. Da die Bäume geschützt werden sollen, wurde in einem gemeinsamen Übereinkommen mit Vertretern der Stadtbau GmbH, dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt erwogen, den Gehweg in Richtung Fahrbahn jenseits der Platanen zu versetzen.

Da wegen den Bautätigkeiten der ohnehin schon schadhafte Kanal weiter in Mitleidenschaft gezogen wird, muss dieser vor dem Umbau saniert werden.


2. Projektbeschreibung

Der derzeitige Bordstein entlang der Fahrbahn ist stellenweise durch die Wurzeln der Bäume überwachsen und verschoben worden und müsste somit auch ausgetauscht werden. Um die Straßenbäume zu schützen, soll der Bordstein des Gehweges in Richtung Fahrbahn vor die Bäume verschoben werden. Dies bedeutet, dass der Querschnitt der Paulusstraße von 9,00 m auf 6,50 m verringert wird, damit genügend Platz für die Fußgänger entstehen kann. Von der bestehenden Fahrbahn werden somit 2,50 m dem geplanten Gehweg zugeschlagen.

Im Bereich der Bäume soll der geplante Gehweg auf 2,00 m verschmälert werden, um die vorhandene Wurzelausbildung der Bäume nicht unnötig zu beschränken. Sollte es sich beim Ausbau herausstellen, dass der Bereich um die Bäume nicht befestigt werden kann, wird hier analog dem Gehweg in der Ottostraße / Lange Straße auf ca. 4,00 m Länge eine wasser-gebundene Decke errichtet. Daraus ergeben sich die uneinheitlichen Breiten des Gehweges. Es ist vorgesehen, den geplanten Gehweg der einheitlichen Gestaltung wegen mit einem Betonparkett-pflaster zu versehen, da auch die Stadtbau GmbH ihre Zugänge mit einer Pflasterdecke geplant hat.

Das Maß zwischen geplanter Häuserfront und dem späteren Bordstein als Abschluss des Gehweges zur Straße beträgt 10,77 m. Nach Rücksprache und Vorstellung des Projektes beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz wurde als Auflage für den Bau festgehalten, dass die Distanz für die Feuerwehr unproblematisch ist, wenn der Gehweg dann in seiner ganzen Länge befahren werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn entlang des späteren Gehweges keine Fahrzeuge parken. Daher muss auf der Seite des geplanten Neubaus zwingend absolutes Halteverbot angeordnet werden.

Die Breite zwischen neuer Häuserfront und geplantem Bord entsteht zum einen durch das Versetzen des Gehweges als auch durch die Zurücksetzung der neuen Gebäude um 2,00 m im Vergleich zu den Bestandsgebäuden. Ein Heranrücken der Gebäude näher an die Grenze zur Straße ist jedoch wegen der vorgeschriebenen Abstandsflächen aufgrund der Gesamthöhe der Neubauten nicht möglich. Die Stadtbau GmbH plant eine Tiefgarage für den gesamten Neubau, so dass die Bewohner der Anwesen 21-29 nicht auf ein Parken auf städtischen Flächen angewiesen sind.

Bei dem Neubau des Gehweges muss auch die Oberflächenentwässerung angepasst werden. Die vorhandenen Sinkkästen müssen ebenfalls versetzt und neu an den Hauptkanal angeschlossen werden.

Der städtische Kanal weist in diesem Abschnitt Schäden auf. Die vorhandenen drei Haltungen werden mit einem Schlauchliner saniert. Lediglich ein Anschlussstutzen muss in offener Bauweise vor der Hausnr. 23 neu angebunden werden.


3. Kosten

Die Kosten wurden wir folgt geschätzt:

Gehwegneubau Paulusstraße 21-29        ca. 65.000 Euro
Sanierung des Kanals        ca. 40.000 Euro

Gesamtkosten        ca. 105.000 Euro brutto


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Für das Projekt sind bislang keine Haushaltsmittel eingestellt. Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2017 bereitgestellt werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über den Gehwegumbau in der Paulusstraße im Bereich der Anwesen 21 - 29 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Umbau des Gehweges nach den Hochbau-arbeiten im Jahr 2017 dem Grunde nach zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und zu gegebener Zeit die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung dem Stadtrat für einen Bau- und Finanzierungs-beschluss vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / pvs/11/5/15. Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Sanierungsgebiet Innenstadt - Erläuterung des Maßnahmenkatalogs - Antrag Stadtrat Manfred Christ vom 19.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2015 ö Beschließend 5pvs/11/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die förmlich festgesetzten Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sowie das Untersuchungsgebiet 7 sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 19.10.2015 dieser Bedarfsmitteilung für die Jahre 2016 bis 2019 zugestimmt. In diesem Zusammenhang hat Herr Stadtrat Manfred Christ beantragt, dass im Planungs- und Verkehrssenat der Maßnahmenkatalog zur Städtebauförderung erläutert wird.

Vorab ist wichtig zu erläutern, worum es sich bei der Bedarfsmitteilung handelt:

Die Regierungen werden alljährlich von der Staatsregierung dazu aufgefordert, den finanziellen Bedarf für die kommenden 4 Jahre im Regierungsbezirk zu erheben. Anhand dieser Meldungen verteilt die Staatsregierung die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes und des Landes auf die Regierungsbezirke und die antragstellenden Kommunen. Grundsätzlich gilt, dass die Kommunen 40 % der Kosten einer Maßnahme zu tragen haben, Bund und Land beteiligen sich hieran mit jeweils 30 %.

Mit der Bedarfsmitteilung ist aber noch keine konkrete Antragstellung für ein einzelnes Projekt verbunden. Für jede Maßnahme muss bei der Regierung noch ein eigener Förderantrag eingereicht werden, dem die konkrete Planung und eine genaue Kostenberechnung beizufügen sind. Erst dann kann die Regierung die Mittel tatsächlich bewilligen. Im Einzelfall können auch - sofern sich neue Aspekte ergeben - andere Maßnahmen bewilligt werden als die, die in der Bedarfsmitteilung vorgesehen waren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Regierung ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, und die Stadt die Komplementärmittel bereitstellt.

Durch die Notwendigkeit, vor Beginn der Maßnahme einen Förderantrag einzureichen, der von der Regierung umfassend geprüft wird, kommt es in den meisten Fällen vor, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Maßgeblich für die Bedarfsmitteilung ist das Programmjahr, in dem die Antragstellung erfolgt.

Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Mainufer-Neugestaltung:

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 14.07.2015 wurden die Berichte der Verwaltung zur Gesamtplanung des Mainufers sowie zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor zur Kenntnis genommen. Dem Entwurf des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wurde zugestimmt. Die Realisierung soll 2016 erfolgen.

Für diese beschlossene Maßnahme (Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor) hat die Verwaltung einen Förderantrag vorbereitet, um hierfür Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu erhalten.

Nach Abschluss dieser Maßnahme soll das Mainufer eine weitere Aufwertung erfahren. Hierfür erarbeitet das beauftragte Planungsbüro einen Rahmenplan, der den gesamten Uferbereich zwischen Willigisbrücke, Main, Pompejanumsfelsen, Schlossgarten und Suicardusstraße umfasst. Nach Vorliegen dieser Planung können weitere Realisierungsabschnitte festgelegt werden.

-        Neugestaltung der Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

Die Erneuerung des Kanals sowie das Verlegen einer Fernwärmeleitung haben zur Folge, dass die Oberfläche der Dalbergstraße erneuert werden muss. Die Details sind noch zu klären. Sollte im Jahr 2017 mit der Neugestaltung begonnen werden, ist im Jahr 2016 ein Förderantrag einzureichen.

-        Sanierungsberatung:

In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.

Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.

Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.

-        Projektmanagement:

Die Einrichtung eines Projektmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Der Quartiersmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Initiativkreis“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele.

-        Projektfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.

Für die Folgejahre bis 2019 sind folgende Projekte vorgesehen:

-        Ausbau der Dalbergstraße zwischen Landingstraße und Stiftsplatz:

Dieser Straßenabschnitt befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Bislang wurde auf eine Neugestaltung verzichtet, da durch verschiedene Baustellen hier ständig schwere LKW verkehrten. Die Maßnahme kann erst nach Abschluss weiterer Bauvorhaben in der Oberstadt (Verlegung Fernwärmeleitung, Museumsquartier 1. Bauabschnitt) realisiert werden.

-        Neugestaltung des Schlossplatzes und des Platzes vor dem Marstall:

Diese Fläche ist in sehr schlechtem baulichen Zustand und dringend sanierungsbedürftig. Allerdings kann derzeit eine Neugestaltung wegen anstehender Baumaßnahmen auf der Fläche und im Umfeld noch nicht in Angriff genommen werden. Die Stadtwerke werden in Kürze eine Fernwärmeleitung über die Platzfläche verlegen. Zudem hat die Staatliche Schlösserverwaltung mit der Sanierung des Schlosses begonnen, sodass das Schloss auch mit LKW angedient werden muss und Beschränkungen der Zufahrt nicht möglich sind.

-        Ordnungsmaßnahmen im Bereich Badergasse / Feuergäßchen:

Mit dem Erwerb der für die Platzgestaltung Badergasse / Feuergäßchen erforderlichen Grundstücke durch die Stadt und der Neubebauung des bisherigen Parkplatzes am Feuergäßchen durch einen privaten Investor ist der 1. Schritt zur Neugestaltung dieser innerstädtischen Brachfläche getan. Im Bebauungsplan „Feuergäßchen“ (Nr. 1/28a), der die Rechtsgrundlage für das weitere Vorgehen im Quartier zwischen Herstallstraße, Badergasse, Feuergäßchen und Sandgasse darstellt, ist eine Verbreiterung der Straßenfläche der Badergasse sowie eine Blockrandbebauung entlang dieser Gasse vorgesehen. Die Realisierung erfordert den Abbruch bestehender Nebengebäude mit schlechter Bausubstanz. Diese Ordnungsmaßnahmen können gefördert werden.

-        Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Feuergäßchen / Riesengasse:

Der Straßenbelag besteht aus schlecht begehbarem Kopfsteinpflaster und einer behelfsmäßig aufgebrachten Asphaltschicht. Außerdem sind noch Gehwege vorhanden, die eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich nicht zulassen. Bestandteil dieser Maßnahme ist auch die Platzgestaltung der Fläche vor dem Neubau am Feuergäßchen. Die hierfür benötigten Flächen befinden aber noch nicht vollständig im Eigentum der Stadt. Die Verhandlungen mit dem Ziel des Erwerbs laufen, gestalten sich aber schwierig, da hier bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze für ein Grundstück an der Herstallstraße vorhanden sind.

-        Umgestaltung Ortsdurchfahrt B 8 / B 26:

Die Bahnparallele wird im Jahr 2017 in Betrieb gehen. Ziel dieses Projektes ist es u. a., den Durchfahrtsverkehr in Friedrichstraße und Weißenburger Straße deutlich zu reduzieren. In der Folge ist zu prüfen, ob ein Umbau dieser beiden Straßentrassen mit dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität möglich ist.

-        Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verlegen einer Fernwärmeleitung zwischen dem Heizkraftwerk Leider und öffentlichen Gebäuden in der Oberstadt:

Nach der Verlegung der Fernwärmeleitung wird es erforderlich sein, verschiedene öffentliche Flächen als Folge der Inanspruchnahme durch die Baumaßnahme neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang soll auch die Barrierefreiheit Berücksichtigung finden. Details stehen aber noch nicht fest.

-        Sanierung von Straßen und Wegen:

In Zusammenhang mit dem Stadtbodenkonzept wurde eine Prioritätenliste für die barrierefreie Umgestaltung von Straßen und Wegen erarbeitet. Im Programmgebiet stehen - zusätzlich zu den o. g. und bereits bewilligten Projekten - die Badergasse zwischen Riesengasse und Herstallstraße, die Steingasse, die Nebensteingasse, die Sandgasse sowie die Treibgasse zwischen Luitpoldstraße und Wolfsthalplatz zur Sanierung an. Einzelne Projekte sollen in den Jahren 2016 bis 2019 beantragt werden.

-        Einrichtung von (überdachten) Fahrradabstellanlagen:

Die Stadt strebt eine Erhöhung des Radverkehrsanteils an. Zur Förderung des Radfahrens ist es auch notwendig, sichere Abstellplätze in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Derzeit wird untersucht, an welchen Standorten der Innenstadt solche Fahrradabstellanlagen geschaffen werden können. Wo dies möglich ist, können diese überdacht werden, um die Fahrräder vor Witterungseinflüssen zu schützen.

-        Einrichtung eines Spielpunkte-Parcours:

In der Innenstadt sind derzeit 3 Spielpunkte installiert:
- Sanierungsgebiet Bahnhofsquartier (Soziale Stadt): „Dribbler“ am Alfons-Goppel-Platz
- Sanierungsgebiet 5b (Aktive Zentren): „Der springende Punkt“: Roßmarkt / Ecke Ohmbachsgasse
- Sanierungsgebiet 5b (Aktive Zentren): „Das Gras“: Sandgasse Nähe Ohmbachsgasse

Derzeit wird untersucht, ob weitere Plätze für die Errichtung von Spielpunkten zur Verfügung stehen. Ziel ist es, durch weitere Spielgeräte die Innenstadt für Familien mit Kindern als Einkaufsstandort attraktiv zu machen. Gelingt es, weitere Spielpunkte zu errichten, kann es Parcours ausgewiesen werden, der auch durch Geschäftslagen abseits der Haupteinkaufstraßen führt.

Alle diese Maßnahmen sind aus dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ des Büros HTWW, das der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 06.12.2015 als perspektivischen Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte beschlossen hat, sowie dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt - Abschnitt 8 (Oberstadt / Mainufer) - (Beschlussfassung des Plenums am 15.12.2014) abgeleitet.

.Beschluss:

I.
1. Der erneute Bericht der Verwaltung über die im Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt Abschnitte 1 bis 8 - vorgesehenen Maßnahmen auf Grund des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 19.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.
2. Aus den Reihen des Stadtrates wird gefordert, künf tig eine fortgeschriebene Liste zu erhalten, aus der hervorgeht, was an Fördermitteln jeweils beantragt, bewilligt und ggf. zurückgegeben wurde.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / pvs/11/6/15. Dalbergstraße: Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Zwischenbericht zur Einbahnstraßenregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2015 ö Beschließend 6pvs/11/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Im Mai kommenden Jahres wird die Kanalsanierung in der Dalbergstraße beginnen. Dadurch muss der Verkehr in der Oberstadt alternativ abgewickelt werden.
Am 25.09 fand eine Informationsveranstaltung zum Kanal- und Leitungsbau in der Dalbergstraße statt.

Die Verwaltung wurde im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenat vom 06.10.2015 beauftragt, die Dalbergstraße in einer 12-wöchigen Testphase von der Suicardusstraße in Richtung Werm-bachstraße durchgängig als Einbahnstraße auszuweisen und mit Erhebungen der Verkehrs-mengen zu begleiten. Dabei sollte der Ablauf der Sondierungen für die Erkundung der Bodendenk-mäler mit einbezogen werden.


2.        Projektbeschreibung

Seit dem 02.11.2015 ist die Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Wermbachstraße nur in eine Richtung befahrbar. Die Erkundung der Bodendenkmäler läuft parallel dazu in der Fahrbahn. Im Vorfeld der Einbahnstraßenregelung wurden umfangreiche Verkehrserhebungen als sogenannte „Nullmessung“ durchgeführt, um zu sehen, inwieweit sich der Verkehr auch in den Nebenstraßen nach Einführung der Einbahnstraßenregelung verändern wird.

Die Messungen wurden an vier Standorten mittels Schläuchen und Videoaufnahmen erhoben. Die erste Messung fand vor der Einrichtung der oberen Dalbergstraße zur Einbahnstraße im Oktober vom 20.-22. statt. Die zweite Messung erfolgte nach Einrichtung der Einbahnstraße vom 17. -19.November. Nach Auswertung der Zählergebnisse und Abgleich mit der Nullmessung ergibt sich folgender Sachverhalt in den gemessenen Querschnitten:

Im Oktober wurden im Querschnitt Dalbergstraße unterhalb der Einmündung Suicardusstraße 5.080 Kfz/24 h gemessen. Oberhalb der Einmündung der Suicardusstraße sind noch 3.850 Kfz/24 h erfasst worden. Insgesamt 1.160 Fahrzeuge weniger pro Tag sind im November verglichen mit der Oktobermessung aus der Richtung Löherstraße/ Willigisbrücke in die Dalbergstraße ein- bzw. ausgefahren. Entsprechend sind auch fast 100 Fahrzeuge weniger in der Suicardusstraße gemessen worden. Der Messquerschnitt in der Dalbergstraße oberhalb der Einmündung Suicardusstraße zeigt demnach auch ca. 1.170 weniger Fahrzeuge.

Auch der Verkehr in der Straße „Neben der großen Metzgergasse“ hat sich von 193 Kfz/h auf 170 Kfz/h leicht verringert. Der Verkehr in der Schlossgasse hat dagegen um 72 Kfz/h zugenommen. Die Anzahl der Einfahrten in das Parkhaus „Theaterplatz“ zeigen keine nennenswerten Auffälligkeiten.
Eine Erhöhung um ca. 500 Fahrzeuge trotz des Einfahrverbotes ist im Querschnitt in der Dalbergstraße in Höhe des Stiftsbrunnens zu verzeichnen. Dies liegt wohl daran, dass ein nicht unerheblicher Teil der Fahrzeuge aus der Pfaffengasse und der Stiftsgasse aus Gewohnheit in die Dalbergstraße Richtung Schlossgasse eingefahren sind und ihren Irrtum erst auf Höhe des Theaterplatzes bemerkt haben. Durch Wenden werden sie doppelt erfasst.

Die Fahrzeuge im Querschnitt der unteren Dalbergstraße haben wie erwartet zugenommen (um über 1.000 Fahrzeuge) da dies die einzige legale Abfahrtsmöglichkeit aus dem Quartier ist. Die Fahrzeuge der Pfaffengasse und der Stiftsgasse sind dagegen nahezu gleich geblieben.

Ein Problem ergibt sich derzeit für die großen Lastzüge des Theaters. Das Theater wird fast ausschließlich von Gastspielhäusern bespielt. Diese reisen mit Lastzügen an, um ihre Requisiten am Bühnenliefereingang auf dem Karlsplatz ab- und wieder aufzuladen. Die Abfahrt der Lastzüge kann aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht über die untere Dalbergstraße erfolgen.
Da die Lastzüge jedoch mit der derzeitigen Einbahnstraßenregelung aus der Pfaffengasse nicht in Richtung Schlossgasse einbiegen dürfen, muss dies mit Polizeieinsatz geschehen. Die Polizei sperrt in diesen Fällen die Dalbergstraße auf Höhe der Suicardusstraße, um die Abfahrt der LKW entgegen der Einbahnstraße zu gewährleisten. Es hat sich gezeigt, dass die geplante Abfahrt über die Schlossgasse nur eingeschränkt möglich war. Die Polizei muss dabei mehrfach (bis zu dreimal) anrücken, da die Abfahrt der LKW zeitversetzt erfolgt. Da dies ein erheblicher personeller Aufwand darstellt, ist es notwendig die Einbahnstraßenregelung etwas zu modifizieren. Dabei soll der Abschnitt zwischen Pfaffengasse und Schlossgasse wieder für den Zweirichtungsverkehr freigegeben werden.

Es ist dann für Lastzüge und LKW des Theaters und der Museen ohne Polizeieinsatz möglich, aus der Pfaffengasse legal über die Schlossgasse abzufahren. Die Schlossgasse muss daher entsprechend frei gehalten werden. Die Einbahnstraße Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Schlossgasse bleibt weiterhin bestehen.
Die Pollerreihe am Ende der Schlossgasse ist mit einem Schlüssel zu öffnen, der den Theater-betrieben vorliegt. Nach der Durchfahrt des LKWs wird die Pollerreihe wieder verschlossen, so dass keine unberechtigten Fahrzeuge die Ausfahrt aus der Schlossgasse in den Schlossplatz nutzen können.

.Beschluss: 1

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur probenweisen Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2.        Nach ausführlicher Diskussion wird zunächst über folgendes abgestimmt:

       „Die Einbahnstraßenregelung als Testphase wird ohne Veränderung fortgeführt.“

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 3

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Schlossgasse und Pfaffengasse für den Zweirichtungsverkehr in den nächsten sechs Wochen wieder freizugeben und an der Parkhausausfahrt in Richtung Schlossgasse ein Schild „Sackgasse“ aufzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 4

4.        Die Beobachtungen und Ergebnisse aus dem Probebetrieb sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2016 12:06 Uhr