Datum: 10.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:01 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/6/1/15 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Oktober 2015
2ws/6/2/15 Halbjahresbericht 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen (STA)
3ws/6/3/15 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
4ws/6/4/15 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt, UBV, vom 17.06.2015 auf Container-Standortverlagerung; Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 21.08.2015
5ws/6/5/15 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf den Landkreis Miltenberg ab 2016

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1. / ws/6/1/15. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Oktober 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Beschließend 1ws/6/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Statistik liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik (Anlage 1) der Stadtwerke Aschaffenburg – K ommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2015 bis einschließlich 31.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/6/2/15. Halbjahresbericht 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen (STA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Beschließend 2ws/6/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bericht liegt den Unterlagen separat bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht (Anlage 2) zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg – K ommunale Dienstleistungen nach Ablauf des 1. Halbjahres 2015 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / ws/6/3/15. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Vorberatend 3ws/6/3/15
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 1pl/1/1/16

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2016, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 3) wird zugestimmt.
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn                                 657.000,00 €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren
    Einnahmen und Ausgaben auf                                                                         6.260.000,00 €

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. / ws/6/4/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt, UBV, vom 17.06.2015 auf Container-Standortverlagerung; Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 21.08.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Beschließend 4ws/6/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg vom 21.08.2015 an Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt, UBV, aufgrund seines Antrages vom 17.06.2015 zur Standortverlegung der Depotcontainer vor der Steinmetzschule wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / ws/6/5/15. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf den Landkreis Miltenberg ab 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Vorberatend 5ws/6/5/15
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 4pl/1/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bis 31.05.2005 konnten die Stadtwerke Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg die in ihrem Gebiet anfallenden nicht brennbaren, inerten Abfälle zur Beseitigung, die die Grenzwerte der Deponieklasse II einhalten, auf der Deponie Stockstadt des Landkreises Aschaffenburg entsorgen. Danach war die Deponie Stockstadt endgültig verfüllt.
Für die Zeit ab 01.06.2005 suchten beide Gebietskörperschaften gemeinsam eine Ablagerungs-möglichkeit für diese nicht brennbaren Abfälle zur Beseitigung. Bereits damals wurden mehrere Deponiebetreiber angeschrieben und gefragt,  ob und zu welchen Konditionen eine Mitbenutzung der Deponie möglich ist.
Im Ergebnis und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Transporte werden seit 01.06.2005 die inerten Abfälle zur Beseitigung auf der Deponie Rothmühle im Landkreis Schweinfurt abgelagert. Im Juli 2009 wurde die Vereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt verlängert. Mit Schreiben vom 12.11.2014 kündigte der Landkreis Schweinfurt diese Vereinbarung zum 31.12.2015, zeigte sich jedoch offen für eine weitere Zusammenarbeit zu neuen Bedingungen.
Die Stadtwerke Aschaffenburg und das Landratsamt Aschaffenburg haben daher wiederum  Deponiebetreiber in wirtschaftlich zumutbarer Entfernung angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten.
Im Ergebnis soll die Deponierung inerter Abfälle als Teil der Beseitigungspflicht gem. Art. 7 KommZG auf den Landkreis Miltenberg durch die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung übertragen werden.
Darüber hinaus werden in einem separaten Anlieferungsvertrag die Bedingungen der Anlieferung inerter Abfälle zur Beseitigung an der Deponie Guggenberg geregelt.

.Beschluss:

I. Dem Abschluss der als Anlage 5 beigefügten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle zwischen den Stadtwerken Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2016 07:33 Uhr