Datum: 02.12.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/10/1/14 EFRE - Förderprogramm - Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014 - 2020 Zustimmung zum Integrierten Räumlichen Entwicklungskonzept (IRE)
2pvs/10/2/14 Standortübungsplatz - Altlastensituation - Bericht
3pvs/10/3/14 Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Oberstadt / Mainufer (Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 8) - Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept - Satzungsbeschluss
4pvs/10/4/14 Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 23.09.2014 wegen "Fahrstuhl von der Bahnunterführung zum Dämmer Tor" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.10.2014
5pvs/10/5/14 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 31.10.2014 wegen "Pflege der Fenster am Schönborner Hof" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2014

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1. / pvs/10/1/14. EFRE - Förderprogramm - Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014 - 2020 Zustimmung zum Integrierten Räumlichen Entwicklungskonzept (IRE)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.12.2014 ö Beschließend 1pvs/10/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Europäische Union fördert im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zielprogramm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, Förderbereich nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume für die Förderperiode 2014 bis 2020 Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern der Stadt- und Freiraumentwicklung. Fördervoraussetzung ist eine interkommunale Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden. Das Bewerbungsverfahren ist mehrstufig.
Die Gemeinden Markt Großostheim, Markt Stockstadt, Markt Sulzbach a.M, Niedernberg und die Stadt Aschaffenburg haben sich zur „Bachgauer Allianz“ zusammengeschlossen und das Bewerbungsverfahren in der ersten Bewerbungsstufe erfolgreich durchgeführt.
In der zweiten Bewerbungsstufe wurde nun ein Integriertes Räumliches Entwicklungskonzept für die Allianzgemeinden durch das Gutachterbüro Prof. Schirmer Architekten und Stadtplaner, Würzburg, erarbeitet. Das Gutachten wird mit einem Fördersatz von 60 % durch den Freistaat bezuschusst.
Die Stadtverwaltung hat den Planungs- und Verkehrssenat in seinen Sitzungen am 15.07.2014 und 23.09.2014 jeweils über die aktuellen Bearbeitungsstände der Bewerbung informiert. 
Nach einer Bearbeitungszeit von rund 4 Monaten ist das Integrierte Räumliche Entwicklungskonzept (IRE) fertiggestellt. Bestandteile der Planung ist eine Bestandsanalyse des Allianzraumes, die Festlegung von gemeinsamen Entwicklungszielen und ein Projektkatalog von Einzelprojekten, die im Förderzeitraum des EFRE Programms für den Zeitraum 2014 bis 2020 angemeldet werden sollen.  Die Bürgermeister der Allianzgemeinden haben diese Arbeitsschritte in mehreren Sitzungen einvernehmlich festgelegt.
Als Ziele der gemeinsamen Entwicklung des Allianzgebietes sind zu nennen:
-        Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft mit dem Main, den Streuobstwiesen und Weinhängen und den Waldgebieten von Spessart und Odenwald
-        Sicherung des kulturhistorischen Erbes wie z.B. die Werke von Herigoyen und Stärkung der regionalen Identität
-        städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung in den Orts- und Stadtkernen sowie des Entwicklungsbandes der AB 16 und der B469
-        verbesserte Vernetzung der Orte des Allianzgebietes untereinander (Grüne Infrastruktur)
-        Begegnung des Klimawandels durch Förderung der Energieeffizienz und der Stärkung der erneuerbaren Energien.
Aus den o.g. Zielsetzungen wurde ein Bündel an 23 Projekten zur Förderanmeldung herausgearbeitet. Sie alle tragen dem Ansatz der regionalen Zusammenarbeitung Rechnung.

Für die Stadt Aschaffenburg handelt es sich um folgende Einzelprojekte:
-        Museumsquartier Aschaffenburg
-        Revitalisierung historischer wertvoller Parkanlagen
-        Schleusenpark Obernau
-        Verbesserung des Maintalradweges
-        Mainuferpark
-        Fuß- und Radwegeverbindung Nilkheimer Eisenbahnbrücke
-        Entwicklungsstudie an der Entwicklungsachse AB 16 und B469
-        Ausbau Nahwärmenetz Aschaffenburg-Oberstadt

Die Projekte sind in Form von Projektsteckbriefen im Gutachten IRE im Detail beschrieben.
Die Öffentlichkeit wurde über das Bewerbungsverfahren in Form eines von allen Allianzgemeinden geschalteten Internetbeitrages auf den Webseiten der Gemeinden informiert. Hier können weitere Ideen eingebracht werden. Um die Öffentlichkeit über den Stand des Projektes zu informieren, fand am Montag, den 24.11.2014 um 19:00 Uhr in der Aula der Mittelschule Stockstadt eine Informationsveranstaltung statt. Zu dieser gemeinsamen Versammlung mit den Stadträten und den Gemeinderäten der weiteren teilnehmenden Kommunen waren alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen
Weiterer Ablauf
Nach Zustimmung der kommunalen Parlamente wird das Integrierte Räumliche Entwicklungskonzept bis Ende des Jahres bei Regierung von Unterfranken eingereicht. Eine Entscheidung über die endgültige Programmaufnahme wird für das zeitige Frühjahr erwartet. Mit einer Programmaufnahme ist noch keine Entscheidung über die konkrete Projektförderung von Einzelmaßnahmen verbunden. Hierfür sind wie auch in der Städtebauförderung jeweils konkrete Projektanträge in den Stadtrat einzubringen.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung zum EFRE-Förderprogramm und zur Bewerbung der Bachgauer Allianz mit dem Integrierten Räumlichen Entwicklungskonzept (IRE) wird zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Integrierten Räumlichen Entwicklungskonzept (IRE) mit seinen Projektvorschlägen wird zugestimmt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Räumliche Entwicklungskonzept (IRE) als Bewerbung für das EFRE- Förderprogramm bei der Regierung von Unterfranken einzureichen

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / pvs/10/2/14. Standortübungsplatz - Altlastensituation - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.12.2014 ö Beschließend 2pvs/10/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Bundesforst, hat über  das Staatliche Hochbauamt Würzburg das Geologische Büro GIBS aus Nürnberg mit der Durchführung der Untersuchungen beauftragt. Bereits im Februar 2013 wurden die Müllablagerungen in den ehemaligen Steinbrüchen mit Baggerschürfen untersucht. Im Oktober und November 2013 erfolgte die Untersuchung des Grundwassers. Hierzu wurden zahlreiche Sondierungsbohrungen im Umfeld der Steinbrüche realisiert.
Mit der Zweiteilung der Untersuchungstermine wurde auf die naturschutzrechtlichen Belange, insbesondere Rücksicht auf die Brutzeit der einheimischen Vogelarten und auf die hochwertigen Lebensräume der geschützten Tierarten, z. B. Amphibien, genommen.

Erkundet wurden die Boden- und Grundwasserverhältnisse der ehemaligen Steinbrüche. Sie wurden aus bodenschutzrechtlichen Gründen in Kontaminationsverdachtsflächen (KFV) umbenannt.
In der folgenden Tabelle sind die KVF´s, die Eigentümer und die Untersuchungskosten des 1. Schrittes dargestellt:

Kontaminationsverdachtsfläche

Eigentümer
Untersuchungskosten
KVF 2 „Seit 1941 verfüllte Erosionsform
Bund / Bundesforst
11.500 €
KVF 3 „Steinbruch Ochsenwiesensee“
Bund / Bundesforst
8.000 €
KVF 4 „Steinbruch Almhütte“
Stadt Aschaffenburg
11.500 €
KVF 5 „Steinbruch Ehem. „Ölsee, südlich der Almhütte“
Bund / Bundesforst
145.000 €

In der Sitzung vom 16.07.2013 wurde dem Stadtrat (Planungs- und Verkehrssenat) die Lage und Größe, historische Nutzung und in einer chronologischen Aufstellung die bisherigen durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse vorgestellt.
Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan“
Bewertungskriterien und -maßstäbe
Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse erfolgt nach den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und der Arbeitshilfe „Bayerisches LfW-Merkblatt 3.8/1.
Demzufolge dient der Hilfswert 1 (HW 1) zur ersten Abschätzung, ob eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser vorliegt. Wird der HW 1 unterschritten, ist der Verdacht ausgeräumt. Zusätzliche Untersuchungen sind nicht notwendig.

Wird der HW 1 überschritten, wird dies als Überschreitung des Prüfwertes am Ort der Probenahme gewertet und der Verdacht ist erst einmal bestätigt. Eine Überschreitung des Prüfwertes am Ort der Beurteilung (Übergang ungesättigter - gesättigter Bodenbereich) ist nicht ausgeschlossen. Es wird geprüft, inwieweit eine Mobilisierung der Schadstoffe zu erwarten ist. Dies erfolgt mittels Eluationsversuche (Auswaschungsversuche). Unterschreiten diese Eluationsversuche die Prüfwerte am Ort der Probenahme, gilt der Verdacht der Grundwassergefährdung als ausgeschlossen.

Überschreiten die Eluatwerte die Prüfwerte am Ort der Probenahme, ist unter Würdigung aller relevanten Bedingungen eine Sickwasserprognose zu erstellen. Ziel der Untersuchung ist am Ort der Beurteilung eine Überschreitung des Prüfwertes belastbar auszuschließen.
Bei der Bewertung von Eluatuntersuchungen innerhalb der Detailuntersuchung (Phase II b) führt das LfW-Merkblatt 3.8/1 zusätzlich einen Stufe-2-Wert als Referenz an. Ergeben die Eluatuntersuchungen Stufe-2-Wertüberschreitungen nach LfW-Merkblatt 3.8/1 ist der Gefahrenverdacht abschließen bestätigt und das Ausmaß der Gefährdung abzuschätzen.

Aktuelle Untersuchungen vom Februar und September/Oktober 2013
Die BImA hat im Mai 2014 der Stadt Aschaffenburg  den Untersuchungsbericht „Altlastenerkundung auf ehemaliger US-Liegenschaft LTA Schweinheim“ übergeben. Aus dem Untersuchungsbericht werden in Kurzform die wesentlichen Ergebnisse der Boden – und Grundwasseruntersuchungen erläutert:

An den KVF 3 und 4 wurden in den orientierenden Untersuchungen (Phase IIb Teil 1) Baggerschürfe und Rammkernsondierungen mit Boden- und Bodenluftproben durchgeführt. Sie erbrachten deutliche geruchliche Befunde.

In der Detailuntersuchung (Phase IIb Teil 2) wurden an den beiden KVF im Abstrom je zwei Grundwassermessstellen errichtet und beprobt.

Zur Erkundung der KVF 3 „Ochsenwiesensee wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

-        6 Rammkernsondierungen bis 7 m unter Geländeunterkante
-        3 Baggerschürfe und
-        2 Grundwassermessstellen (GWM) errichtet.

Bei der Auswertung der Analysen wurden in der Bodenluft keine leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe z. B. LHKW und BTEX nachgewiesen.
In den Bodenuntersuchungen wurden insbesondere für Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) sowie für Naphthalin und PAK die Hilfswerte 2 überschritten.
Im Eluat (Auswaschungsuntersuchung) wurden die Prüfwerte der Parameter Blei, (Benzo(a)pyren (BaP) sowie PAK überschritten.
Die Analysenergebnisse im Grundwasser zeigen Stufe-1 Wert-Überschreitungen für Naphthalin und PAK auf.

Die Eluatuntersuchungen weisen eine Mobilisierung von PAK aus. Aufgrund der festgestellten Prüfwertüberschreitungen im Grundwasser lassen sich anhand der nicht vorhandene Versiegelung in Verbindung mit der GW-Neubildung und trotz der geringen Durchlässigkeit des Felsens Überschreitungen der Prüfwerte innerhalb des Deponiekörpers ableiten.
Zurzeit sind die Schadstofffrachten und die GM-Fließrichtung noch nicht abschließend abzuschätzen.

Das Gutachten empfiehlt hinsichtlich dieser Defizite und der ausreichenden Abdeckung des Abstrombereiches durch GWM ein zweistufiges Vorgehen:

-        Beprobung der in zwei Schürfgruben ausgebauten 2“-Pegeln sowie die zeitnahe erneute Beprobung der Grundwassermessstellen GWM 3-1 und 3-2 mittels eines Pumpversuches oder
-        In Abhängigkeit der Analysenergebnisse sollen zusätzlich 2 Grundwassermessstellen errichtet sowie ein Monitoring aller Messstellen durchgeführt werden.

Mit diesen Untersuchungen sollen weiterführende Aussagen über die GW-Fließrichtung, Frachtbetrachtung sowie Reichweite und Zusammensetzung der Schadstofffahne getroffen werden.

Die Kosten für den 1. Schritt werden auf ca.8.000 € und für den optionalen 2. Schritt auf ca. 55.000 € geschätzt.

Kostenträger für diese Untersuchungen ist der Bundesforst der BImA.

Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan und Schadstoffbefunde KVF 3“

Die KVF 4 „Almhütte“ liegt westlich des ehemaligen Gebäudes Almhütte.

Zur Erkundung wurden folgende Untersuchungen durchgeführt:

-        6 Rammkernsondierungen bis 7 m unter Geländeunterkante
-        3 Baggerschürfe und
-        2 Grundwassermessstellen (GWM) errichtet.

Bei der Auswertung der Schadstoffbefunde wurden als besondere Auffälligkeiten Hilfswert-2-Überschreitungen bei Kupfer, Zink, MKW, Naphthalin und PAK festgestellt. In den Eluaten wurden für diese Schadstoffe Prüfwertüberschreitungen ermittelt.
In den Grundwasseruntersuchungen zeigten sich Stufe-1-Wertüberschreitungen bei den Parametern Barium, BaP, PAK und PCB.

Für die KVF 4 sind die Schadstofffrachten noch nicht abschließend abzuschätzen, da durch die beiden vorhandenen GWM nur eine sehr geringe Abstrombreite der KVF 4 erfasst wird.
Das Gutachten schlägt hinsichtlich der Defizite vor, die Stoffmenge und –verteilung sowie über die Frachtberechnung und Reichweite und die Zusammensetzung der Schadstofffahne zu ermitteln. Darüber hinaus sollte die GW-Fließrichtung bestätigt werden.

Das Gutachten schlägt hinsichtlich dieser Defizite ein zweistufiges Vorgehen:

-        Nachverdichtung der Deponatuntersuchungen durch zusätzliche RKS und nochmalige Beprobung der Grundwassermessstellen GWM 4-1 und GWM 4-2 oder
-        In Abhängigkeit der berechneten Schadstofffrachten, die aus den Nachverdichtungs-untersuchen resultieren, und nicht mit den Untersuchungsergebnissen den Grundwasserbeprobungen und den berechnen Frachten übereinstimmen, sollte eine neue GMW in den unmittelbaren Abstrom des höchsten belasteten Ablagerungsbereiches errichtet und zusammen mit den beiden anderen GMW beprobt werden.

Die Kosten für den 1. Schritt werden auf ca.10.500 € und für den optionalen 2. Schritt auf ca. 40.000 € geschätzt.

Die Kosten für diese Untersuchungen gehen zu Lasten der Stadt Aschaffenburg.

Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan und Schadstoffbefund KVF 4“

Die KVF 5 „Ölsee südlich Almhütte liegt südlich der KVF 4 „Almhütte“.

Im direkten Umfeld der KVF 5 sind bereits 6 Grundwassermessstellen (GWM) vorhanden. Im Zuge der Sondierungsbohrungen im Herbst 2013 wurden weitere 4 Grundwassermessstellen errichtet.

In 2012 erfolgte in der GMW 5/4 ein Pumpversuch. Die Untersuchungsergebnisse zeigten eine massive LHKW-Belastung, einschließlich des karzinogenen Vinylchlorids (VC) über den Stufe-2-Werten. Die vielfache Überschreitung der Prüfwerte bestätigt eine erhebliche GW-Verunreinigung und macht Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Bei den Grundwasseruntersuchungen 2013 in der abstromig gelegenen GWM 5/4 wurde erneut ein Pumpversuch durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass die Konzentrationen der leicht flüchtigen organischen Parameter, LHKW und deren Abbauprodukte (VC), kontinuierlich anstiegen. Während Schwermetalle und MKW, Phenol- und PAK-Befunde in allen drei Proben fehlten.

Bei den Grundwasseruntersuchungen zeigten sich insbesondere in den GMW 5/1, 5/7 und 5/8 deutliche Stufe-2 Wertüberschreitungen für eine Reihe organischer Stoffe wie Naphthalin, PAK, Vinylchlorid, LHKW, Benzol, BTEX , Phenolindex und Chlorbenzole.
Innerhalb der ehemaligen Deponie wurde in der GWM 5/1 aufschwimmendes Öl im Grundwasser vorgefunden. Die Untersuchungsergebnisse für MKW und LHKW liegen deutlich über den Stufe-2-Werten.

Deutliche Hilfswertüberschreitungen der Bodenproben und deutliche Prüfwertüberschreitungen (z. T., ein Vielfaches des Stufe-2-Wertes) im Grundwasser, die den Altlastenverdacht bestätigen. Die Gefährdungsabschätzung ist somit abgeschlossen.
Es liegt eine sehr hohe Gefährdung des Grundwassers vor. Der Gutachter empfiehlt eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen. 

Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

-        Abklärung der Ablagerungsgrenzen durch Sichtung und Auswertung von Luftbildern sowie altem Kartenmaterial,
-        Errichtung von zwei zusätzlichen GWM einschließlich Pumpversuche im weiteren Abstrom zur Ermittlung der Schadstofffahnenausdehnung,
-        Errichtung einer zusätzlichen GWM mit einem Pumpversuch im weiterem Abstrom zur Ermittlung der Fahnenspitze,
-        GW-Monitoring aller vorhandenen GWM.

Die Kosten des 1 Schrittes für das Monitoring und die Herstellung von zwei neuen Grundwassermessstellen werden mit 145.000 Euro veranschlagt.

In einer Kostenschätzung für eine Sanierung in Form eines Aushubes und Entsorgung des Deponates geht der Gutachter von ca. 3,1 Mio. Euro aus. Die Art der Sanierung muss allerdings erst noch in einer Machbarkeits- oder Variantenstudie definiert werden.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die US-Army der Verursacher der Ablagerung ist und der Grundstückseigentümer Bundesforst in der finanziellen Verantwortung steht.

Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg „Lageplan und Schadstoffbefund KVF 5“
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg

Der Untersuchungsbericht wurde im Rahmen des bodenschutzrechtlichen Verfahrens durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg auf Plausibilität geprüft und hat mit dem Schreiben vom 27.10.2014 ausführlich Stellung genommen. Das WWA Aschaffenburg schließt sich den Ausführungen zur Erkundung, zur Bewertung sowie die daraus abgeleiteten Folgerungen des Gutachters, der für jede KVF ein spezifisches, zweitstufiges Untersuchungsverfahren vorschlägt, an.

Aktuelles Grundwassermonitoring der KVF 2 vom November 2013 und März 2014

Die KVF 2 liegt südlich der ehem. Range Control und grenzt unmittelbar an den bestehenden Grillplatz an. Diese Verdachtsflache wurden 1997 bis 2014 mehrfach auf ihr Schadstoffinventar im Boden und Grundwasser untersucht.
Die Ergebnisse aus den Untersuchungen von 1997 zeigen in den Bodenproben Überschreitungen des Hilfswertes-1 für die Schwermetalle Arsen, Kupfer, Zink, Quecksilber und PAK. Im Grundwasser wurden erhöhte Gehalte an LHKW und PAK vorgefunden.

Die Untersuchungen im Jahre 2006 wurden in den Bodenproben Gehalte an Schwermetallen über den Hilfswerten-1 ermittelt, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Kupfer überschritten den Hilswert-2. Die Grundwasseranalyse zeigte erhöhte Konzentrationen an MKW über dem Stufe-1-Wert. Gehalte an LHKW und PAK wurden nicht detektiert.

Das Grundwassermonitoring vom November 2013 zeigte Gehalte an PAK, Benzo(a)Pyren (BaP), Arsen und Barium über den Stufe-1-Werten

Das 2te Grundwassermonitoring im März 2014 zeigte an allen GWM der KVF 2, dass die Anzahl der Stufe-1-Wertüberschreitungen im März 2014 deutlich zurückgegangen sind.
Für die Gehalte an PAK, BaP und Arsen wurden keine Stufen-1-Werte mehr überschritten.
Die Konzentrationen von Barium und Chlorbenzol liegen über den Stufe-1-Werten, der Gehalt an Barium ging jedoch um die Hälfte auf ca. 400µg/l zurück.

Das Gutachten hat festgestellt, dass derzeit keine Stufe-2-Wertüberschreitungen vorliegen, lediglich kleinräumige und kurzzeitige Kontaminationen in den Messstellen zu beobachten sind, und nur von geringen Schadstofffrachten ausgegangen werden kann. Das Gutachten leitet nur ein geringes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser ab.

Das Gutachten empfiehlt hinsichtlich der festgestellten Ergebnisschwankungen eine erneute GW-Untersuchung auf einen reduzierten Parameterumfang (LHKW, Barium, BaP, Arsen und Chlorbenzol). Zusätzlich sollten Isotopenuntersuchungen an den Grundwasserproben durchgeführt werden, um eine potenzielle Belastung durch die KVF 5 auszuschließen.

Sollten die Zusammenhänge mit der KVF 5 ausgeschlossen werden können und keine deutliche Verschlechterung der Grundwasserbelastung eingetreten sein, empfiehlt das Gutachten das Grundwassermonitoring einzustellen.

Das WWA Aschaffenburg hat im Schreiben vom 29.10.2014 die weitere Vorgehensweise des GW-Monitoring bewertet und aus bodenschutzrechtlicher Sicht zugestimmt. Hinsichtlich der vorgeschlagenen endgültigen Beendigung des GW-Monitorings bei den entsprechenden geringfügigen Belastungen behält das WWA Aschaffenburg sich Forderungen nach ergänzenden Untersuchungen vor.
Die Kosten des Grundwassermonitorings in Höhe von ca. 11.500 Euro werden durch den Bundesforst der BImA getragen.

    
Auszug Altlastenerkundung LTA Aschaffenburg “Grundwassermonitoring KVF 2“

.Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Altlastensituation auf dem ehemaligen „Standortübungsplatz“ mit den Erkundungsergebnissen vom März und Oktober 2014 zur Kenntnis (Anlage 1).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Untersuchungsschritte zur Ermittlung der Gefährdungsabschätzung durchzuführen.

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 11.500.- Euro für den nächsten Untersuchungsschritt in den Haushalt 2015 einzustellen.

4. Folgende in der Sitzung genannten weitere Aufträge der SPD-Stadtratsfraktion sollen umgesetzt werden:

4.1 Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeit von Sanierungsmaßnahmen bei Altlasten zu recherchieren

4.2 Der Stadtrat fordert die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf, umgehend
- einen Zeitplan für das das weitere Vorgehen vorzulegen,
- die nächsten notwendigen Sanierungsuntersuchungen zu beauftragen,
- die Machbarkeits- und Variantenstudie zur Sanierung der Kontaminationsverdachtsfläche 5 („Ölsee südlich Almhütte“) zu vergeben und
- an der Kontaminationsverdachtsfläche 3 („Ochsenwiesensee“) zwei weitere Grundwassermessstellen im Abstrombereich einzurichten.

5. Der Vorschlag der GRÜNE-Stadtratsfraktion zur Untersuchung der Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen durch die Stadt Aschaffenburg gegenüber dem BUND soll aufgegriffen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / pvs/10/3/14. Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Oberstadt / Mainufer (Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 8) - Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.12.2014 ö Vorberatend 3pvs/10/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass/ Hintergrund

Seit Ende der 70er Jahre befasst sich die Stadt intensiv mit der Sanierung der Innenstadt. Hierzu wurde bereits damals die Innenstadt in acht Untersuchungsgebiete eingeteilt, die nach und nach als Sanierungsgebiete ausgewiesen wurden. (Inzwischen kam als neuntes Sanierungsgebiet das Bahnhofsquartier dazu.) In diesen Gebieten konnte mit Hilfe der Städtebauförderung im Laufe der Jahre substanz- und funktionsstärkende Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer Attraktivierung der Innenstadt beitrugen. Darunter fallen unter anderem die Neugestaltung der Herstallstraße, die Neuordnung des Marktplatzes mit Stadtbibliothek, sowie umfangreiche Ordnungsmaßnahmen wie zum Beispiel im Bereich Rossmarkt, Heylandsbräu-Areal und Theaterplatz.

Um auch für die Bereiche Oberstadt und Mainufer Städtebaufördermittel binden zu können, soll nun das letzte große noch offene Untersuchungsgebiet in der Innenstadt als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden.

Mit Beschluss vom 23.10.1978 wurde das Gebiet der Oberstadt als Untersuchungsgebiet (8) für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat mit Beschluss vom 06.12.2010 die Verwaltung beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet 8 (Oberstadt) mit Erweiterung um das Mainufer durchzuführen, um darauf aufbauend das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festlegen zu können.

Nach § 140ff BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes vorbereitende Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen. Damit sollen Beurteilungsunterlagen gewonnen werden über:

-        die Notwendigkeit der Sanierung,
-        die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge,
-        die anzustrebenden allgemeinen Ziele und
-        die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

Nach §136 Abs. 2 BauGB sind städtebauliche Sanierungsmaßnahmen solche Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Städtebauliche Missstände sind insbesondere unzureichende oder fehlende Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie beeinträchtigte Sicherheit der dort wohnenden oder arbeitenden Menschen (=Substanzschwäche). Ebenso liegen Missstände vor, wenn das Gebiet in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (=Funktionsschwäche).

Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen diese Missstände herausgearbeitet und identifiziert werden, um die Notwendigkeit einer Sanierung zu prüfen und aufzuzeigen.


2. Ergebnisbericht

Die Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Bereiche Oberstadt und Mainufer wurden vom Stadtplanungsamt in Abstimmung mit anderen betroffenen Ämtern selbst erarbeitet. Der Bericht liegt nun vor. Mit den vorbereitenden Untersuchungen wird das Gebiet auf seine Stärken und Schwächen hin untersucht, Mängel und Potenziale werden dargestellt. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das Bestandteil des Berichtes ist, werden Maßnahmen benannt und ein mittel- bis langfristiger Handlungsrahmen für die Durchführung der Sanierung aufgezeigt.

Damit dienen die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept als Leitlinie für die Fortentwicklung der Oberstadt und des Mainufers und schließen durch gesamtstädtische Betrachtungen an die Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept der Innenstadt an, die im Jahr 2010 für die Sanierungsgebiete 1-6 der Innenstadt fortgeschrieben wurden.

Die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept stellen die Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes dar. Mit dem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet kann die Stadt Aschaffenburg auch für das Gebiet Oberstadt und Mainufer die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Regierung von Unterfranken beantragen.

Für die Einreichung von Förderanträgen sind die Maßnahmen jeweils zu konkretisieren und Detailpläne und Kostenermittlungen vorzulegen. Im Einzelfall bedürfen sie der Zustimmung des Stadtrates. Dabei kann sich durchaus die Notwendigkeit ergeben, von den Zielsetzungen aus den vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept abzuweichen. Dies bedeutet, dass der Stadtrat durchaus eine Fortschreibung des ISEK mit neuem Inhalt beschließen kann, sobald sich hierfür eine städtebauliche Notwendigkeit ergibt.


3. Ergebnisse, Ziele und Perspektiven

Der Bericht stellt die Oberstadt in seiner Charakteristik als historisches und kulturelles Zentrum der Stadt heraus. Das Mainufer ist als Parkanlage dem Schönbusch oder Schöntal gleichzusetzen, wie es schon im Landschaftsplan von 2008 beschrieben wird. Als Freizeit- und Naherholungsgebiet wird es bereits wahrgenommen und genutzt und ist von großer Bedeutung für Bewohner des gesamten Stadtgebietes.

In beiden Bereichen werden Potenziale aufgezeigt, die zu einer Attraktivitätssteigerung beitragen können.

Oberstes Leitziel einer Sanierung der Oberstadt sollte sein, den Charakter als historischen und kulturellen Mittelpunkt der Stadt zu bewahren, den Kulturstandort Oberstadt zu stärken und auszubauen und die historische Struktur als Denkmal – Ensemble zu erhalten. Erneuerungen und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sind im Rahmen dieser Ziele umzusetzen.
Kernpunkt einer städtebaulichen Sanierung der Oberstadt stellt auch die barrierefreie Erschließung des Gebietes sowie der Oberstadt selbst dar. Hierfür bietet das im Jahr 2013 erarbeitete Stadtbodenkonzept die Grundlage.

Das Mainufer wird als Freizeit- und Naherholungsgebiet bereits wahrgenommen und genutzt und ist von großer Bedeutung für Bewohner des gesamten Stadtgebietes. Diese Eigenart ist zu erhalten und zu stärken. Im Zuge dessen sollen neue Aufenthaltsbereiche geschaffen und vorhandene ertüchtigt werden. Gleichzeitig ist mit dem Naturraum behutsam umzugehen.
Der vom Schlossterrassenbeirat erarbeitete und vom Stadtrat beschlossene Maßnahmenkatalog zur Umgestaltung des Mainufers ist hierfür umzusetzen.


4. Durchführung und Verfahren

Der beiliegende Plan (Teil der Sanierungssatzung) zeigt die Abgrenzung des vorgeschlagenen Sanierungsgebietes.

Da durch die durchzuführenden Maßnahmen der Bestand erhalten bleibt und keine umfassenden Neuordnungen im Gebiet durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass keine Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Sanierung im vereinfachten Verfahren nach §142 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen nach §153BauGB werden damit nicht erhoben. Entsteht durch die Sanierung anderweitig nicht gedeckter Aufwand für die Sanierung von Straßen und Wegen, kann die Stadt nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Straßenausbaubeiträge erheben, sofern eine entsprechende Satzung erlassen wird.

Die Sanierung sollte innerhalb von 15 Jahren durchgeführt werden.


5. Vorschlag der Verwaltung

Die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) haben gezeigt, dass sowohl in der Oberstadt als auch am Mainufer Potenzial zur Aufwertung vorhanden ist. Sowohl städtebauliche Missstände wie auch Funktionsschwächen werden in den vorbereitenden Untersuchungen nachgewiesen und Maßnahmen zur Behebung im integrierten Stadtentwicklungskonzept vorgestellt.

Als Zentrum der Stadt dient die Sanierung und Aufwertung der Oberstadt und des Mainufers allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aschaffenburg und trägt dazu bei, die Stadt als Wirtschaftsstandort und touristischen Anziehungspunkt am bayerischen Untermain aufzuwerten.

Aus diesem Grund erfüllen die untersuchten Teilgebiete Mainufer und Oberstadt die Kriterien einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Daher empfiehlt die Verwaltung, das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festzusetzen, und eine Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren durchzuführen.




Anlagen:

-        Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
für den Bereich Oberstadt und Mainufer –
VU zu Sanierungsgebiet 8 und Fortschreibung der VU zu den Sanierungsgebieten 1b und 2

-        Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Abschnittes 1b des Sanierungsgebietes Innenstadt „Theaterplatz“ im Teilbereich „Badbergtreppchen (einschließlich Karte)

-        Satzung zur förmlichen Festlegung des Abschnittes 8 des Sanierungsgebietes Innenstadt (Oberstadt/Mainufer) (einschließlich Karte)

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich Oberstadt und Mainufer mit der integrierten Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen zu den Sanierungsgebieten 1b und 2 zur Kenntnis (Anlage 2).

2.        Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt
– Abschnitt 8 – im Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – wird als perspektivischer Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte beschlossen. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind vor einer Antragstellung zur Gewährung von Sanierungsmitteln bei der Regierung von Unterfranken zu konkretisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl I S. 954) die Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Abschnittes 1b des Sanierungsgebietes Innenstadt („Theaterplatz“) im Teilbereich „Badbergtreppchen“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.000 vom 17.11.2014 über das aufzuhebende Sanierungsgebiet (Anlage 3).

4.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetz-buches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl I S. 954) die Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 8 des Sanierungsgebietes Innenstadt („Oberstadt /Mainufer“) einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.000 vom 17.11.2014 (Anlage 4).

5.        Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, das Sanierungsgebiet 8 als neue Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufzunehmen.

6.        Die Sanierung in dem Sanierungsgebiet 8 soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. / pvs/10/4/14. Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 23.09.2014 wegen "Fahrstuhl von der Bahnunterführung zum Dämmer Tor" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.10.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.12.2014 ö Beschließend 4pvs/10/4/14

.Beschluss:

Der Antrag von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 23.09.2014 wegen "Fahrstuhl von der Bahnunterführung zum Dämmer Tor" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.10.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/10/5/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 31.10.2014 wegen "Pflege der Fenster am Schönborner Hof" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.12.2014 ö Beschließend 5pvs/10/5/14

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 31.10.2014 wegen "Pflege der Fenster am Schönborner Hof" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:46 Uhr