Datum: 23.02.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Hauptsenat
Öffentliche Sitzung, 16:02 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / hs/3/1/15. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Hospital-Stiftung - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Hauptsenat
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3. Sitzung des Hauptsenates
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23.02.2015
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ö
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Vorberatend
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1 | hs/3/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mündlicher Bericht der Verwaltung
.Beschluss: 1
1. Auf Grund der Vorberatungen im Hauptsenat am 09.02.2015 werden die Haushaltsberatungen fortgesetzt.
2. Die Ansätze des Vermögenshaushalts werden entsprechend der Beratungen und Beschlussfassungen vom 09.02.2015 (Anlage 1) zur endgültigen Festsetzung an das Plenum überwiesen.
3. Der Hauptsenat empfiehlt dem Stadtratsplenum darüber hinaus folgende Veränderungen der Haushaltsansätze gegenüber der Entwurfsfassung des Haushaltsplanes 2015 gemäß Drucksache Stand 18.12.2014 (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die Anzahl der Personalstellen wird festgelegt auf den Stand vom 23.02.2015. Soweit der Stellenplan die Besetzung zusätzlicher bisher nicht besetzter Stellen zulässt, erfolgt eine Ausschreibung und Besetzung der Stellen nur dann, wenn vorher der Hauptsenat der Ausschreibung und Besetzung der Stellen zugestimmt hat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1
.Beschluss: 3
Verwaltung und Stadtrat stellen sämtliche Entscheidungen über Zuweisungen und Zuschüsse bis zum 30.06.2015 zurück. Eingehende Anträge werden von der Verwaltung gesammelt und dem Hauptsenat im Juli 2015 in einem Termin vorgestellt. In diesem Termin entscheidet der Hauptsenat, ob das Zuschussmoratorium bis zum Ende des Jahres 2015 verlängert wird. Von dem Zuschussmoratorium ausgenommen sind Zuweisungen und Zuschüsse aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder bestehender oder neu beschlossener Zuschussrichtlinien (z. B. Sportförderung).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
.Beschluss: 4
Jede Beschlussvorlage, die Ausgaben von erheblichem finanziellen Gewicht (Ausgaben mehr als 50.000.- €) zum Gegenstand hat, hat eine Aufstellung der aus der Ausgabe resultierenden Folgekosten (z. B. kalkulatorische Kosten, Personalkosten, Miet- und Pachtzahlungen, Unterhaltskosten etc.) und ggf. zu erwartende Einsparungen oder Mehreinnahmen zu enthalten. Vor einer Beschlussfassung über derartige Ausgaben durch den zuständigen Senat oder das Plenum hat der Hauptsenat die Ausgabe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzuprüfen. Dies gilt nicht für Ersatzbeschaffungen oder Vergaben bei Projekten, für die bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
.Beschluss: 5
Die Stadtverwaltung überprüft, wie die anstehenden Bauinvestitionen – insbesondere im Hinblick auf die Generalsanierung von Schulen wie der Berufsschule I – durch neue Organisationsformen innerhalb der Stadtverwaltung oder des Unternehmensverbundes der Stadt beschleunigt und betriebswirtschaftlich optimiert werden können. Zielsetzung soll dabei insbesondere sein, dass im Jahr 2016 die Generalsanierung der Berufsschule I auf den Weg gebracht werden kann. Vor der Sommerpause ist im Hauptsenat ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Untersuchung ist bis spätestens November 2015 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 3
.Beschluss: 6
Zum Ausgleich potentieller Einnahmeschwankungen werden dem Rücklagenbestand der Kernverwaltung Rücklagen aus dem Bestand der Stadtwerke in einer Größenordnung von 3 Mio. € zugeführt, soweit die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung der Stadtwerke dadurch nicht gefährdet wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 3
.Beschluss: 7
Die Verwaltung berichtet im Hauptsenat unterjährig nach dem bisherigen Muster über die Entwicklung der wesentlichen Haushaltsdaten. Die Berichterstattung erfolgt im Mai für das 1. Quartal, im Juli für das 2. Quartal und im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan für das 3. Quartal. Über die Entwicklung im 4. Quartal wird im Rahmen der Beschlussfassung über die Jahresrechnung berichtet. Im Juli erstattet das Beteiligungscontrolling einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen.
Im Hinblick auf den hiermit verbundenen Arbeitszuwachs durch Personal-, Investitions- und Folgekostenkontrolle sowie der Beratung über die unterjährige Berichterstattung wird der Hauptsenat umbenannt in Haupt- und Finanzsenat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
.Beschluss: 8
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung wird geprüft, dass Haushaltsausgabereste in einem größtmöglich zulässigen Umfang bereinigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
.Beschluss: 9
Der Anpassung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 15 Prozentpunkte und des Hebesatzes der Grundsteuer B um 50 Prozentpunkte wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 5
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2. / hs/3/2/15. Beratung der Anträge zum Haushalt 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Hauptsenat
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3. Sitzung des Hauptsenates
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23.02.2015
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ö
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Beschließend
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2 | hs/3/2/15 |
.Beschluss:
Die Stadtratsanträge mit der lfd. Nummer 1 bis 17 zum Haushalt 2015 (Stand 23.02.2015 – in Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. Jeder Antrag wird von der Verwaltung vorgetragen und mit den Antragstellern besprochen. Auf Grund der vorhergehenden Beschlussfassungen werden die Anträge mit der lfd. Nummer 2, 3 und 17 bis Juni 2015 zurückgestellt. Antrag Nummer 4 wird nachträglich noch schriftlich beantwortet. Antrag 1 und 5 haben sich auf Grund der bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen erledigt und Antrag 6 wird vom Antragsteller zurückgestellt. Hinsichtlich Antrag 7 erläutert die Verwaltung, dass zunächst eine Planung erfolgen wird, die als Entscheidungsgrundlage für die Beratungen des Haushalts 2016 dienen kann. Hinsichtlich der Anträge 8 und 9 erläutert die Verwaltung die Kostenzusammensetzung bzw. verweist auf die Zuständigkeit des Zweckverbandes. Nummer eins des Antrages Nummer 11 „Mehrausgaben für Jugend, Bildung und Inklusion“ wird bis zum 02.03.2015 (Beratung im Plenum) zurückgestellt. Antrag Nummer 12 und Nummer 1
sowie Nummer 4 bis einschließlich 8 des Antrages Nummer 13 und Antrag Nummer 14 sowie 15 und 16 haben sich auf Grund der vorhergehenden Beratungen und Beschlüsse erledigt.
Im Übrigen erfolgen folgende Beschlussfassungen:
1. Antrag Nummer 10 (Seite 5 „B.3“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
2. Antrag Nummer 10 (Seite 6 „C 1 Einführung der doppischen Buchführung“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
3. Antrag Nummer 10 (Seite 6 „C 2 Haushaltsaufstellungsprozess umkehren“) wird mit einer Ja-Stimme abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
4. Antrag Nummer 10 (Seite 6 „C 3 Private Mittel für Investitionen“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
5. Antrag Nummer 10 (Seite 6 „C 4 Einführung der Schuldenbremse…“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
6. Nummer 2 des Antrages Nummer 11 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
7. Nummer 3 des Antrages Nummer 11 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
8. Nummer 4 des Antrages Nummer 11 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
9. Nummer 5 des Antrages Nummer 11 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
10. Nummer 6 des Antrages Nummer 11 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
11. Nummer 7 des Antrages Nummer 11 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
12. Nummer 2 des Antrages Nummer 13 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
13. Nummer 3 des Antrages Nummer 13 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 17 Mitglieder
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 10:03 Uhr