Datum: 20.04.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 17:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/6/17/15 Neubau eines Regenklärbeckens mit Zu- und Ablaufkanälen für die Verkehrsflächen der Haibacher Straße / Alois-Alzheimer-Allee - Bau- und Finanzierungsbeschluss
2hfs/6/18/15 Personalangelegenheit; Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst

zum Seitenanfang

1. / hfs/6/17/15. Neubau eines Regenklärbeckens mit Zu- und Ablaufkanälen für die Verkehrsflächen der Haibacher Straße / Alois-Alzheimer-Allee - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.04.2015 ö Beschließend 1hfs/6/17/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass
Mit dem Neubau des Klinikums Aschaffenburg zu Beginn der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurde die Zufahrtsituation zum Klinikum ebenfalls neu gestaltet und die Ludwigsallee wie auch die Haibacher Straße ausgebaut (der Abschnitt ab Schongauer Straße bis Einfahrt Am Hasenkopf wurde 2011 umbenannt in Alois-Alzheimer Allee).
Die Haibacher Straße wurde dabei ab der Straße „Am Krämersgrund“ bis zur Ortsgrenze Haibach auf einem niedrigen Damm angelegt, der die gesamte Entwässerungsstruktur des durchquerten Gebietes veränderte. Vor dem Neubau floss das Niederschlagswasser des Büchelberges an dessen Nordwestflanke in Richtung Krämersgrundbach ab, was nun durch den Damm verhindert wurde. Die Erbauer der neuen Straße erkannten dies und bauten in die neue Trasse eine Entwässerung ein (dies ist bei Straßen im freien Gelände nicht üblich, normal werden diese über die Schulter in die Umgebung entwässert), die beginnend ab der Schongauer Straße, dort existiert ein Anschluss an das städtische Mischwassernetz, bis zur Ortsgrenze Haibach geführt wurde.
Diese Entwässerung nimmt derzeit folgende Wässer auf:

1)        Die komplette Straßenentwässerung der neuen Straße (Alois-Alzheimer-Allee und Haibacher Straße).
2)        Die Hangentwässerung der Nordwestflanke des Büchelberges (um am neuen Straßendamm Stauwasser zu vermeiden wurden südöstlich  der Straße im Wald eine Reihe von Schächten angelegt, die das dort auftretende Hangwasser in die Straßenkanalisation einleiten).
3)        Die Hangentwässerung der Südseite des Godelsberges.
Das Entwässerungssystem besitzt zwei Entlastungen:
1)        Unmittelbar westlich der Einmündung der Straße „Am Hasenkopf“ existiert ein Abschlag in den Krämersgrundbach. Hier fließt die Straßen- und Hangentwässerung ab der Ortsgrenze Haibach bis zu diesem Punkt in den genannten Vorfluter ein.
2)        Die auf diesen Abschlag folgenden drei nördlich der Alois-Alzheimer-Allee gelegenen Sinkkästen (bis zur Straße „Am Krämersgrund“) leiten direkt in den Krämersgrundbach ein.
Der Rest der Straßen- und Hangentwässerung wird auf Höhe der Schongauer Straße in das Mischwassernetz der Stadt eingeleitet und über dieses letztendlich bis zur Kläranlage transportiert.
Die Problematik der vorhandenen Entwässerung lässt sich wie folgend beschreiben:

1)        Die Einleitungen in den Krämersgrundbach sind nie genehmigt worden. Insbesondere der Abschlag an der direkten Zufahrt zum Klinikum ist sehr groß dimensioniert und überschreitet, wenn er anspringt, die Leistungsfähigkeit des sehr kleinen Vorfluters (gem. dem Merkblatt M 153 der DWG) sehr deutlich. Hier hat sich bereits eine mehrere Meter tiefe Erosionsrinne ausgebildet. Beim Krämersgrund handelt es sich um ein FFH-Gebiet und um einen geschützten Landschaftsbestandteil. Diese Einleitung an dieser Stelle ist nicht genehmigungsfähig.
2)        Straßenwässer werden hier ohne Vorbehandlung und ohne Schutzeinrichtungen in ein Gewässer eingeleitet. Bei einem unfallbedingten Öl-, Benzin- oder Chemikalienaustritt würden diese Stoffe ungehindert in den Vorfluter gelangen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
3)        Große Mengen an prinzipiell sauberem Regenwasser bzw. Hangwasser werden in die Mischkanalisation der Stadt eingeleitet, dort mit Abwasser vermischt und in der Kläranlage als Fremdwasser letztendlich aufwendig wieder gereinigt. Diese Wässer verursachen massive Kapazitätsprobleme vor allem im Bereich der Kanalquerung des Kühruhgrabens Höhe Flachstraße.

2.        Projektbeschreibung
Das Tiefbauamt hat ein Grobkonzept ausgearbeitet, das nun ingenieurtechnisch untersucht, überprüft und ggf. projektiert werden muss. Es umfasst folgende Bausteine:

1)        Führung der gesamten beschriebenen Wässer im vorhandenen Regenwasserkanalsystem, das in Teilbereichen ergänzt und umgearbeitet werden muss, bis kurz vor den Bebauungsbeginn östlich der Schongauer Straße. Schließen aller direkten Einläufe in den Krämersgrundbach.
2)        Abschlag des Wassers an diesem Punkt in einem Gerinne (offen oder verrohrt) nach Südwesten in Richtung Kühruhgraben. Führung und Einspeisung in den Kühruhgraben über ein anzulegendes Regenklärbecken (mit Abscheideanlage) in Erdbauweise auf einem Grundstück in städtischem Besitz. Die Einleitung in das Gewässer Kühruhgraben muss wasserrechtlich genehmigt werden.
3)        Abklemmen des bisherigen Zulaufes in das Mischwassernetz. Hier bleibt nur ein verschließbarer Notüberlauf erhalten.
Das vorgeschlagene Konzept bietet folgende Vorteile:
1)        Rechtlich einwandfreier Umgang mit dem anfallenden Wasser aus dem beschriebenen Gebiet.
2)        Entlastung der Kanalisation im Bereich Altdorfer Straße / Cranachstraße. Unter Umständen, dies wäre hydraulisch noch zu belegen, Verzicht auf sonst notwendige Kanalvergrößerungen in diesem Bereich.
3)        Entlastung der Kläranlage (Reduzierung von Fremdwasserzuflüssen), Kostenvorteile bei der Abwasserreinigung.
4)        Zusätzliche erwünschte Wasserzufuhr zum sehr schwachen Vorfluter Kühruhgraben.

3.        Kosten
Die Kosten für das Projekt lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur sehr grob bestimmen. Bei den Baukosten werden für die notwendigen Kanalergänzungsarbeiten und die Anlage des Beckens (inkl. Technik) Kosten in einer Größenordnung von 400 – 500.000.- € (brutto) erwartet. Die Planungskosten liegen bei dieser Anordnung in einer Größenordnung von ca. 80.000.- € (brutto). Es entstehen Folgekosten durch den jährlichen Betrieb und Unterhalt, dem gegenüber aber auch Einsparungen im bestehenden Kanalnetz durch den möglichen Verzicht auf hydraulische Sanierungsmaßnahmen. Nach Vorlage der Entwurfsplanung werden das Projekt und die Kosten detailliert im Stadtrat vorgestellt.

4.        Finanzierung
Dieser in einem ersten Schritt erforderliche Ansatz für Planungskosten in Höhe von ca. 80.000 € brutto ist im Haushalt 2015 (HH-Stelle: 1.7074.9535) abgebildet.

.Beschluss:

1. Dem Neubau eines Regenklärbeckens mit Zu- und Ablaufkanälen für die Verkehrsflächen der Haibacher Straße und der Alois-Alzheimer-Allee wird dem Grunde nach zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt für diese Maßnahme die erforderlichen Planungsaufträge stufenweise zu vergeben und nach Vorlage der Vorplanung das Projekt erneut im Stadtrat zu behandeln.

2. Angaben zu den Kosten:

Soweit Kosten durch den Vollzug dieses Beschluss entstehen wird folgendes zu Kenntnis gegeben:
                                                                         (bitte ankreuzen)

ja
nein
2.1 Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
X

2.2 Es entstehen Folgekosten
X


sofern bei 2.2 ja:                                                           (bitte ankreuzen)

einmalig
wiederkehrend
Häufigkeit der Folgekosten

X

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / hfs/6/18/15. Personalangelegenheit; Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 6. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.04.2015 ö Vorberatend 2hfs/6/18/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Möglichkeiten des persönlichen Fortkommens sind wesentlicher Teil einer guten Personalentwicklung.
Dem tragen das neue Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 05.08.2010 und die Verordnungen über den jeweiligen fachlichen Schwerpunkt, hier die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18.11.2011, Rechnung. Diese Regelungen beinhalten Modelle der Ausbildungsqualifizierung und der modularen Qualifizierung.
Für die Ausbildungsqualifizierung wird ein enger gesetzlicher Rahmen (siehe §§ 30 - 33, 39 LlbG) gesetzt.
Für die Modulare Qualifizierung besteht ein Gestaltungsspielraum (siehe §§ 34 - 37, 40, 41 LlbG). Die oberste Dienstbehörde wird ermächtigt, hierfür ein Konzept zu erstellen (siehe § 35 LlbG).
Das in Anlage zur Beschlussfassung vorgelegte Konzept ist angelehnt an die Formulierungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Stadt Würzburg und wurde so vom Bayerischen Landespersonalausschuss genehmigt.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im feuerwehrtechnischen Dienst wird zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Konzept für die Modulare Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Aschaffenburg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, in Anlage 11 wird zugestimmt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung dieses Konzepts beim Bayerischen Landespersonalausschuss einzuholen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2015 07:50 Uhr