Datum: 15.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / hfs/8/22/15. Generalsanierung Kronberg ;
Entwurfsplanung und Kostenberechnung (2. - 6.Bauabschnitt)
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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1 | hfs/8/22/15 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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1 | pl/7/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2014 für die Erweiterung des Kronberg Gymnasium (1.Bauabschnitt) den Bau- und Finanzierungsbeschluss über 3.050.427,34 € zuzüglich notwendigen, vorgezogenen haustechnischen Maßnahmen im Bestand, in Höhe von 196.672,50 € gefasst.
Der Spatenstich des Anbaus fand im Rahmen des Bayerischen Abends am 22.07.2014 statt, die Fertigstellung ist bis zum nächsten Schuljahr geplant.
Am 13.01.2015 hat der Planungs- und Verkehrssenat für den 1.Bauabschnitt die Einrichtung eines LernClusters zugestimmt.
A) CLUSTER
Nach einer Exkursion von mehreren Stadträten, Schulleitern und Verwaltung an das Humanistische Gymnasium in Oettingen, haben sich Schulleitung und Lehrerkollegium für eine inhaltliche Neuausrichtung entschieden. Ähnlich wie im Oettinger Gymnasium soll in Zukunft der Unterricht der Unter- und Mittelstufe nicht mehr in einer klassischen Flurschule, sondern in offenen Lernlandschaften oder sogenannten Jahrgangs-Clustern stattfinden. Dabei werden mehrere Räume zusammengefasst, der Flurbereich wird aufgelöst und ein zentraler Marktplatz steht für alle Schüler des Clusters zur Verfügung. Sichtfenster in den Innenwänden schaffen eine Blickbeziehung in die angrenzenden Räume. Der Unterricht ist nicht mehr starr auf ein Klassenzimmer fixiert, es kann mehr fächerübergreifend unterrichtet werden. Die Lehrer eines Clusters bilden ein Team.
Die Stadt München hat in einem Beschluss die Clusterlösung als Grundlage für alle zukünftigen Schul-Neuplanungen und Generalsanierungen gefasst. Die Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg von 2013 sehen in den Lernclustern eine besonders geeignete Organisationsform für die veränderten Ausgangsbedingungen (Ganztagsbetreuung, Inklusion, moderne Unterrichtsmethoden) im Schulbau. Aktuell umgesetzt werden die Leitlinien beim Um- und Neubau der Hessenwaldschule in Weiterstadt. Die renommierte Montag Stiftung Urbane Räume AG aus Bonn favoritisieren die Lerncluster da die herkömmlichen Klassenzimmer den heutigen, vielfältigen Lern- und Unterrichtsformen nicht mehr genügen.
Die Regierung von Unterfranken hat im Vorfeld einer geplanten Clusterlösung am Kronberg Gymnasium zugestimmt. Auch die dadurch entstehenden Mehrkosten werden nach Art. 10 FAG gefördert. Das Kronberg Gymnasium könnte ein Pilotprojekt in ganz Unterfranken werden.
Das Architekturbüro Ritter+Bauer, Aschaffenburg hat in Absprache mit der Schule und dem Planungsteam die Cluster für die Unter- und Mittelstufe im 2. und 3. Obergeschoß des Hauptgebäudes integriert. Die detaillierte Planung wird in der Sitzung vorgestellt. An der Schule hat sich ein eigener Arbeitskreis zum Thema Cluster gebildet, der ebenso in die Planung miteinbezogen ist.
B) BAUABSCHNITTE
Folgende weitere Bauabschnitte sind bisher geplant:
2. Bauabschnitt: Hauptgebäude (südlicher Teil) Bauzeit: ca. 18 Monate
3. Bauabschnitt: Hauptgebäude (nördlicher Teil) Bauzeit: ca. 18 Monate
4. Bauabschnitt: Fachklassen (nördlicher Teil) mit Mensa Bauzeit: ca. 12 Monate
5. Bauabschnitt: Fachklassen (südlicher Teil) Bauzeit: ca. 12 Monate
6. Bauabschnitt: Außenanlagen Bauzeit: ca. 6 Monate
Zur Schaffung der notwendigen Freiräume im 2.Bauabschnitt ist die Auslagerung der Oberstufe an die alte FOS/BOS in der Pfaffengasse geplant. Die Umzugskosten werden auf ca. 25.000,00 € geschätzt.
C) KOSTENBERECHNUNG nach DIN 276 - Gesamtprojekt
Die Gesamtkostenberechnung nach DIN 276, einschließlich 1.Bauabschnitt, wurden wie folgt durch das Architekturbüro Ritter+Bauer, Aschaffenburg ermittelt:
1.Bauabschnitt: Erweiterung 3.050.427,35 €
2. und 3. Bauabschnitt: Umbau und Sanierung Hauptgebäude 10.914.126,30 €
4. und 5. Bauabschnitt: Umbau und Sanierung Fachklassengebäude 6.483.791,31 €
6. Bauabschnitt: Außenanlagen 1.024.695,73 €
Gesamtkosten (Brutto) 21.473.040,69 €
Folgende zusätzliche Kosten wurden berücksichtigt:
1. Indexsteigung
Gemäß dem statistischen Bundesamt beträgt die Baukostensteigerung von Herbst 2012 bis Herbst 2014 ca. 3,9 %. Bei 17,0 Mio € Baukosten betragen die Mehrkosten durch die Indexsteigerung ca. 0,66 Mio €.
2. HOAI 2013
Die Novellierung der HOAI 2013 trat am 17.07.2013 in Kraft. Darin erfolgte u. a. die Erhöhung der Honorarstruktur im Schnitt um ca. 17 %. Dadurch entstehen Honorar- Mehrkosten in Höhe von ca. 0,55 Mio €.
3. Zusätzliche Maßnahmen
3.1 Erneuerung des Estrichs
Die Machbarkeitsstudie ging davon aus den ca. 45 Jahre alten Estrich in Teilflächen zu erhalten. Die Erfahrungen u.a. bei der Generalsanierung der Berufsschule 2 haben gezeigt, daß das technisch nicht machbar ist. Ein unabhängiges Gutachten hat an der Berufsschule die mangelnde Druck- und Zugfestigkeit des Bestandsestrichs ebenso bestätigt. Die Möglichkeit dadurch die Bodenplatte ausreichend zu dämmen ist dabei nur ein positiver Nebenaspekt. Durch die komplette Estricherneuerung entstehen Mehrkosten in Höhe von 0,40 Mio €.
3.2 Außenanlagen
Im Zuge der Erneuerung der Außenanlagen müssen auch die elektrotechnischen Installationen (Leitungen, Beleuchtung, Lautsprecheranlage, Potentialausgleich, etc.) erneuert werden. Diese Mehrkosten in Höhe von ca. 60.000,00 € waren in der Machbarkeitsstudie nicht enthalten.
3.3 Cluster
Durch die inhaltliche Neuausrichtung der Schule entstehen Mehrkosten durch bauliche Änderungen und zusätzliche Ausstattung. Die Mehrkosten betragen für die Lerncluster ca. 0,40 Mio €.
D) GESAMTKOSTEN (Projektgrundlagen)
In der überarbeiteten Machbarkeitsstudie (einschließlich 4-geschossiger Anbau) vom 12.11.2012 bzw. 08.04.2013 sind die Gesamtkosten auf 20,10 Mio € beziffert.
Somit müssen folgende Vergleichskosten dem Projekt zugrunde gelegt werden:
0. Machbarkeitsstudie – Gesamtkosten 20,10 Mio €
1. Indexsteigerung (IV/2012 - IV/2014) 0,66 Mio €
2. HOAI 2013 0,55 Mio €
3. Zusätzliche Maßnahmen 0,86 Mio €
Gesamtsumme 22,17 Mio €.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 liegt damit ca. 0,7 Mio € unter den o. a. Vergleichskosten der Machbarkeitsstudie zuzüglich den zusätzlichen Kosten.
Nicht enthalten in den Gesamtkosten ist eine vorprojektierte PV-Anlage in Höhe von 119.500,00 € für das Flachdach des Hauptgebäudes.
E) KOSTENBERECHNUNG nach DIN 276: 2. – 6. Bauabschnitt
Die Gesamtkosten für den 2. – 6. Bauabschnitt (Generalsanierung) gliedern sich wie folgt:
- Bauteil Hauptgebäude (2. und 3.BA) 10.914.126,30 €
- Bauteil Fachklassen mit Mensa (BA 4 und 5) 6.483.791,31 €
- Außenanlagen (6. BA) 1.024.695,73 €
Gesamtkosten 2.- 6 BA (Brutto) 18.422.613,34 €
F) Förderung
Die Generalsanierung ist nach Art. 10 FAG förderfähig. Bei einem Fördersatz von 39,4 % beträgt der zu erwartende Zuschuss ca. 7,1 Mio €. (2.- 6. Bauabschnitt). Für den Erweiterungsbau (1.BA) sind bereits 0,95 Mio € von der Regierung von Unterfranken genehmigt.
G) Nutzungskosten
Die Folgekosten wurden nach DIN 18960 (2008) „Nutzungskosten im Hochbau“ für einen Betrachtungszeitraum von 40 Jahren ermittelt. Die Nutzungskosten (ohne Kapitalkosten) betragen je m2 Bruttogeschoßfläche und Jahr 44,60 € für die Schule, einschließlich Erweiterungsbau, Sporthallen und Außenanlagen. Bei einer Gesamtfläche von 13086 m2 entstehen dadurch jährlich Nutzungskosten in Höhe von ca. 583.530,00 €.
In der Veröffentlichung „Objektdaten- Nutzungskosten 1“ des Baukosteninformationszentrums (BKI/2010) sind sieben vergleichbare, weiterführende Schulen aus Stuttgart mit einem Mittelwert von 58,79 € pro m2- BGF und Jahr aufgeführt.
H) Zeitplan
Der Baubeginn des 2.Bauabschnittes kann wegen den lärmintensiven Abbrucharbeiten im Bestand nur in den Sommerferien liegen. Die Terminplanung wird deshalb auf die Sommerferien 2016 abgestimmt.
.Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 1 d.ö.S. wird mit Zustimmung der Anwesenden Mitglieder ohne Beratung direkt an die nachfolgende Sitzung des Plenums überwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / hfs/8/23/15. Landingtunnel: Sanierung der technischen Ausstattung
- Bericht der Verwaltung
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
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2 | hfs/8/23/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Der Landingtunnel ist 182 m lang, 4,60 m hoch und 9,50 m breit (2 Fahrspuren a´3,75 m und beidseitige Notgehwege von jeweils 1,0 m). Die technische Ausstattung des Landingtunnels entspricht weitestgehend noch der Ausstattung im Bauzustand 1984. Sie genügt nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) und muss dringend saniert werden.
Ein technischer Ausfall der Bestandselektronik bzw. der Steuerung kann auf Grund des betrieblichen Alters nicht ersetzt werden. Zur Ermittlung des Umfangs der notwendigen Arbeiten und zur Abschätzung der Kosten wurde das Ingenieurbüro GBI, Stuttgart, mit der Vor- und Entwurfsplanung beauftragt. Das Ergebnis wird vorgestellt.
2. Projektbeschreibung
Im Einzelnen ist die Stromversorgung zu erneuern, die Brandmeldeanlage auszutauschen sowie die komplette Beleuchtung zu ersetzen. Außerdem sind die Betriebsräume zu sanieren, die Flucht-wege zu kennzeichnen und Verkehrszeichen zu ersetzen bzw. neue Verkehrszeichen zu errichten.
Die Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Ausschreibung kann im Jahr 2015 beauftragt und 2016 abgeschlossen werden. Die Ausschreibung erfolgt dann im Jahr 2017. Da die Arbeiten teilweise bei halbseitiger Sperrung des Tunnels ausgeführt werden, sollen die Hauptarbeiten in den Sommerferien 2017 stattfinden.
3. Kosten
Vom planenden Ingenieurbüro wurden Baukosten in Höhe von ca. 700.000 EUR brutto berechnet.
Im Einzelnen sind dies:
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EUR
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Verkehrszeichen und Verkehrszeicheneinrichtungen
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62.500
|
Beleuchtungsanlagen
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287.700
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Ausstattung (u.a. Niederspannungshauptverteilung, USV, Feuermeldesystem, Fluchtwegbeleuchtung, Tunnelsteuerung, Betriebsräume, Fahrbahnmarkierung
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216.700
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Baustelleneinrichtung
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21.000
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Gesamtsumme netto
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587.900
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Gesamtsumme brutto gerundet
|
700.000
|
Die Baunebenkosten betragen ca. 115.000 EUR brutto. Die jährlichen Folgekosten aus Wartungs-/Betriebskosten sowie der erforderlichen Energiekosten werden auf jährlich ca. 25.000.- EUR veranschlagt.
Es handelt sich hierbei um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenberechnung noch abweichen kann.
4. Finanzierung
Das Projekt ist in der HH-Stelle 1.6350.9501 geführt. Für die in 2015 und 2016 erforderlichen Leistungen stehen HH-Reste in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 700.000 EUR vorgesehen. Dieser Ansatz ist entsprechend den Ergebnissen aus der Kostenfortschreibung im Rahmen der Ausführungsplanung anzupassen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Sanierung der technischen Ausstattung des Landingtunnels wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Leistungsphasen stufenweise an das Ingenieurbüro GBI zu vergeben und die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. / hfs/8/24/15. Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
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3 | hfs/8/24/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung
Die Neugestaltung des Mainufers zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor ist eine bedeutende Stadtentwicklungsaufgabe für die Stadt Aschaffenburg. Aufbauend auf den Empfehlungen des Schlossterrassenbeirates wurde 2010 ein konkurrierendes Plangutachterverfahren durchgeführt und ein aufwändiger Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Der Stadtrat hat auf der Grundlage dieser Ergebnisse ein 19 Punkte-Katalog mit konkreten Maßnahmen als Handlungsprogramm für die künftige Neugestaltung des Mainufers beschlossen und die Verwaltung mit dessen planerischen Konkretisierung und Umsetzung. beauftragt. Ein wesentliches Einzelprojekt stellt die Neugestaltung der Uferpromenade dar. Der heutige Mainuferweg erfüllt die Ansprüche an eine Uferpromenade nur sehr unzureichend. Breite, Material, Nutzbarkeit und gestalterische Einbindung lassen stark zu wünschen übrig. Der Nutzungsdruck durch Spaziergänger und Fahrradfahrer ist vor allem an Wochenenden in der warmen Jahreszeit sehr groß. Der heutige Uferweg ermöglicht es auch nur eingeschränkt an wenigen Stellen direkt an das Ufer zu treten. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde dem Wunsch das Ufer durch Sitzstufen zu erleben eine hohe Priorität eingeräumt.
Im Haushalt 2015 sind für den Ausbau und Verbreiterung der Mainuferpromenade 300.000 € und 75.000 € für Sitzstufen an der Uferlinie eingestellt. Dieser Kostenkalkulation zugrundgelegt ist ein Vollausbau des Weges in Asphaltbauweise mit rund 4 m Breite aber mit Engstellen in den Bereichen der Bäume.
Aufbauend auf dem Beschluss zum Maßnahmenkatalog vom 13.05.2014 hat die Verwaltung den Plangutachter xxx mit der Überarbeitung seines Plangutachtens beauftragt. Für diese Überarbeitung als Masterplan konnte die Verwaltung bereits Städtebauförderungsmittel von der Regierung von Unterfranken einbinden. Die Grundlage hierfür ist die Vorbereitende Untersuchung mit integriertem Stadtentwicklungskonzept für den Bereich Oberstadt und Mainufer (Sanierungsgebiete 8, 1b und 2) von November 2014 und der hierübergefasste Stadtratsbeschluss von Dezember 2014. Die Regierung von Unterfranken hat die Aufnahme des Mainufers als Sanierungsgebiet bestätigt, so dass künftig Städtebauförderungsmittel mit einer Förderquote von 60 % zur Anwendung kommen können. Hiervon profitiert auch die Neugestaltung der Mainuferpromenade. Projektbezogen müssen für die jeweiligen Einzelmaßnahmen aber immer konkretisierende Förderanträge gestellt werden.
Wesentlicher Bestandteil der Masterplanung ist die Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor. Hierfür wurde vom Planungsbüro xxx die Vorentwurfsplanung vorgenommen.
Änderungsvorschläge für die Maiuferpromenade
Der Landschaftsplaner schlägt mehrere Ergänzungen und Änderungen der ursprünglichen Konzeption (Asphaltbauweise mit Regelbreite 4 m) vor, die nach der Kostenschätzung zu Mehrkosten in der Größenordnung von 129.625,65 € führen.
Der Uferweg soll auf das Regelmaß von 5 m verbreitert werden um damit eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Dieser Abschnitt der Mainuferpromenade unterhalb vom Schloss Johannisburg ist eine zentrale Erlebnis- und Begegnungszone und wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wie auch von auswärtigen Besuchern wertgeschätzt. Radwanderer des Maintalradweges genießen hier im Besonderen die Begegnung mit den Menschen und den reichhaltigen Kulturgütern dieser Stadt. Die Mainuferpromenade ist damit auch ein Ort von Rast und Erlebnis. Nach dem Radverkehrskonzept ist der Weg als Freizeitverbindung ausgewiesen. Eine Trennung der Nutzergruppen Fußgänger und Radfahrer wird nicht befürwortet. Radfahrer und Fußgänger suchen beide die Nähe zum Wasser und müssen sich die Uferzone teilen. Das Gestaltungskonzept und die Bemessung der Promenade nimmt darauf Rücksicht. Auskömmliche Wegebreiten am Floßhafen und in anderen Städten zeigen, dass dieses gegenseitige Arrangieren und Rücksichtnehmen gelingt, wenn die Gestaltung dieses Verhalten unterstützt.
Projektbeschreibung
Die Neugestaltung der Mainuferpromenade umfasst den Ausbaubereich von der Willigisbrücke bis zum Theoderichstor mit einer Ausbaulänge von rund 450 m. Die Ausbaufläche liegt bei rund 3.440 qm. Die Höhenlage der Promenade bleibt in etwa identisch mit dem vorhandenen Weg. Verkehrsrechtlich wird die Mainuferpromenade als gemeinsamer Geh- und Radweg eingestuft. Die Nutzung findet im Mischverkehr statt. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung der Mainuferpromenade ist der Weg Bestandteil des Main-Radweges und wird so in der wegweisenden Beschilderung berücksichtigt.
Die Planung sieht ein Regelprofil von 5,00 Meter Breite vor. Durch sechs Großbäume, die nahe an die Uferpromenade heranrücken ergeben sich zwangsläufige punktuelle Einengungen auf rund 3,80 m Breite. Die Bäume, deren Erhalt eine zentrale Planungsprämisse darstellt, werden durch ihre erhöht liegende Wurzeln durch Bastionen mit Sitzauflagen eingerahmt.
Die Baumbastionen führen zu Mehrkosten in Höhe von 42.800 €. Ohne diesen Baumschutz müsste der Weg noch weiter eingeengt werden. Eine Fällung der Bäume mit Ersatzpflanzung wird nicht empfohlen, da die Bäume die Mainufersilhouette prägen und die Kosten für eine adäquate Ersatzpflanzung nicht wesentlich unter den Herstellungskosten der Bastionen liegen.
Das Regelprofil des Weges erfordert in diesem Abschnitt des Mainuferweges eine höherwertige Gestaltqualität wie in den Abschnitten Floßhafen oder Mörswiese. Es wird daher empfohlen die Mainuferpromenade aufzuteilen in einen mittleren Komfortstreifen aus Asphalt von rund 2,50 m und einem seitlichen Streifen aus Farbasphalt in beigem Farbton in der Breite von 1,85 m. Der landseitige Wegabschluss erfolgt über einen einzeiligen Pflasterstreifen aus Granit. Der uferseitige Streifen ist 0,50 m breit und dient auch als Begrenzung der Böschung. Als Material wird Granitpflaster empfohlen. In Bereich vor 2 Baumbastionen soll in Verbindung mit den gegenüberliegenden Sitzstufen am Wasser eine Aufpflasterung entstehen, die sowohl die Aufmerksamkeit für die Engstellen erhöht und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität schafft.
Das Profil hat den Vorteil dass der Komfortstreifen von Radfahrern, Rollstuhlfahrern, oder Kinderwägen genutzt werden, während flanierende Fußgänger auch den landseitigen Streifen nutzen. Der wasserseitige Anschluss erfolgt nach dem Seitenstreifen an die grasbewachsene Uferböschung.
An den bereits existierenden Treppenanlagen sollen 2 Sitzstufenanlagen mit Holzauflage entstehen. Sie sind den Baumquartieren zugeordnet so dass hier Kommunikations- und Aufenthaltsflächen entstehen. Die Kostenschätzung des Landschaftsarchitekten für die Sitzstufen liegt bei 64.260 € zzgl. Sanierung der vorhandenen Treppen (6.445 €). Sie stimmt mit dem Haushaltsansatz von 75.000 € überein.
Die oben beschriebene Aufteilung der Mainuferpromenade ändert sich in ab Höhe Kranichmauer. Aufgrund der beengteren Platzverhältnisse entlang der Kranichmauer ist die Mainuferpromenade in diesem Abschnitt etwas schmäler und dessen landseitiger Seitenstreifen Farbaspaltstreifen rund 1 m breit. Der kurze Abschnitt der Mainuferpromenade in Höhe Achse Schlossplatz wird aufgrund der noch andauernden Diskussion über die Gestaltung nach Wegfall des Gastronomiegebäudes zunächst ausgespart.
Nicht mit in die Planung aufgenommen wurde eine Beleuchtung des Uferweges. Es sollen allerdings Leerrohre verlegt werden damit die Voraussetzungen geschaffen sind eine Beleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt nachzurüsten. Der hierfür erforderlichen Mehrkosten belaufen sich auf 16.065 €.
Kostenschätzung und weitere Schritte
Nach der Kostenschätzung des Landschaftsarchitekturbüro Fromm betragen die Ausbaukosten für die Wegefläche, 6 Baumbastionen, 3 Stufen- und Sitzstufenanlagen und Ausstattung mit Bänken und Mülleimern insgesamt 504.625,65 € einschließlich Baunebenkosten (14 v.H.).
Damit liegt der Kostenansatz 129.625,65 € über den im Haushalt 2015 eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 € für den reinen Wegebau und 75.000 € für die Sitzstufen. Der ursprüngliche Haushaltsansatz ging jedoch nur von einem 4 m breiten asphaltieren Weg ohne Beleuchtung und ohne Aufwand für die Erhaltung der Großbäume aus.
In die Kostenschätzung wurde kurzfristig nachträglich ein Kostenanteil von rund 60.000 € (ohne Baunebenkosten) für die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial und Bodenaustausch für mindertragfähige Bereiche eingearbeitet. Grundlage hierfür ist der Abfall- und geotechnische Bericht des Bodenmechanischen Labors xxx vom 28.05.2015, der am 01.06.2015 im Tiefbauamt eingegangen ist. Nach dem Gutachten ist im gesamten Bereich mit Böden nach LAGA-Einstufung Z1.1 bis Z2 zu rechnen.
Gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt sich folgendes Kostenbild:
Gesamtkosten brutto
|
504.625,65 €
|
Haushaltsansatz
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375.000,00 €
|
Mehrkosten
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129.625,65 €
|
werden verwendet für:
|
6 Baumbastionen
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42.840,00 €
|
Leerrohre für Mastleuchten
|
16.065,00 €
|
Bodenaustausch
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60.000,00 €
|
Mehrkosten für Wegebau
|
10.720,65 €
|
Bei der Bewertung der zusätzlich anfallenden Ausbaukosten ist auch zu berücksichtigen, dass die Regierung von Unterfranken eine Förderung der Mainuferpromenade durch Städtebauförderungsmittel in Aussicht stellt. Die Förderquote liegt im Rahmen der Städtebauförderung in der Regel bei 60 %. Wird diese Förderhöhe erreicht ist der Differenzbetrag (Mehrkosten insgesamt) gedeckt. Aufgrund der Kostendifferenz zum Haushaltsansatz erfolgt die Beschlussfassung über dieses Projekt zunächst im Haupt- und Finanzausschuss und danach in der Juli-Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates.
Die Baumaßnahme soll ab Herbst dieses Jahres begonnen werden. Es ist davon auszugehen dass sich die Bauzeit je nach Witterungsverhältnissen bis in das späte Frühjahr 2016 erstrecken wird.
.Beschluss:
Nach ausführlicher Beratung wird der TOP 3 d.ö.S. (Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor) zunächst zur fachlichen Beurteilung der Gesamtplanung an den Planungs- und Verkehrssenat überwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / hfs/8/25/15. Erweiterung Strietwaldschule;
- Ergänzung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 17.11.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
|
4 | hfs/8/25/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 17.11.2014 wurde die Erweiterungsmaßnahme, Anbau an die Strietwaldschule mit einem zweigeschossigen Konzept und einem zusätzlichen Aufzug zur Barrierrefreiheit mit Gesamtkosten von 649.000,- € genehmigt.
Die ursprüngliche Planung (ohne Aufzug und Sanitäranlagen) wurde in Form einer Tektur überarbeitet und mit der Regierung von Unterfranken nochmals hinsichtlich der Förderfähigkeit abgestimmt werden.
Auf der Basis der vorgenannten Gesamtkosten ist gemäß Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 19.02.2015 mit einer FAG-Förderung von ca. 260.000,- € zu rechnen.
Die am 10.03.2015 genehmigte Tektur erfordert nun jedoch einen umfangreicheren Eingriff in die vorhandene Bausubstanz mit zusätzlichem Kostenaufwand.
Die darin enthaltenen Mehrkosten sind überwiegend durch Auflagen aus der nun vorliegenden Baugenehmigung/Tektur und den hierin enthaltenen zusätzlichen Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept entstanden.
Auch sind durch das ganzheitliche neue Nutzungskonzept einige Umnutzungen, insbesondere im Bereich der bisherigen Mittagsbetreuung im UG, sowie der bisherigen Werkstatt notwendig. Dadurch entstehen weitere Baumaßnahmen im Bestand, die bisher nicht im Projekt Anbau enthalten waren.
Folgende Leistungen kommen hinzu und stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:
Rohbauarbeiten
? Erstellen von Durchbrüchen für neue Fluchttüren bzw. ein neues Fluchtfenster
(2. Rettungsweg)
? Schließen brandschutzrelevanter Wandöffnungen
? neue Revisionsschächte im Anschlussbereich der Bestandsgrundleitung
Fensterarbeiten
? Montage eines neuen Fensters im Werkraum (2. Rettungsweg)
Trockenbauarbeiten
? F-90-Einhausung Elektrohauptverteilung
? Brandschutzbekleidung Türstürze
? GK-Wand und –Decke für Materiallager im neuen Werkraum
Bodenbelagsarbeiten
? Bodenbelag Materiallager im neuen Werkraum
Innenputz- und Malerarbeiten
? Anschlussarbeiten im Bereich der neuen Durchbrüche
Schlosserarbeiten
? neue barrierefreie Außentür mit Drehflügelantrieb
? neue T-30 RS –Türen
? brandschutztechnische Ertüchtigung von Bestandstüren
Schreinerarbeiten
? neue Fluchttüren (2. Rettungsweg)
? Ausstiegshilfen an den Bestandsfluchtfenstern
Heizungsinstallationsarbeiten
? Verlegung und Dämmung neudimensionierter Heizungsleitungen zur Wärmeversorgung des Neubaus inkl. der erforderlichen Rückbauarbeiten
Elektroinstallationsarbeiten
? Installation einer neuen Brandmeldeanlage
? Installation Rauchmelder
? Installation Ringbusleitungen
? Installation Sicherheitsbeleuchtung
? brandschutztechnische Ertüchtigung Elektroverteiler und Verteilernetz
Kanalarbeiten
? Erstellung von zwei Revisionsschächten mit Neuerstellung eines Abwasserkanals durch das Kellergeschoss zum Pausenhof, da nach erfolgter Kamerabefahrung der vorhandene Abwasserkanal im Gebäude Setzungen und Undichtigkeiten aufweist und in dieser Form nicht für einen zusätzlichen Anschluss nutzbar ist.
Daraus ergeben sich zusätzliche Aufwendungen / Kosten gegenüber der Ursprungsberechnung:
A. Bisherige Gesamtkosten: 649.000,- €
Voraussichtl. Förderung: 260.000,- €
Städtischer Anteil: 389.000,- €
B. Neue Gesamtkosten: 805.000,- €
Förderung (mit Vorbehalt): 322.000,- €
Städtischer Anteil: 483.000,- €
C. Differenz, Städt. Anteil: + 94.000,- €
Die nun festgestellten Gesamtkosten wurden der Regierung von Unterfranken zur nochmaligen Prüfung auf Förderfähigkeit zugeleitet. Eine Rückmeldung bzw. neue Förderzusage liegt bei Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor.
Diese wird zum Sitzungstermin auf den aktuellen Stand vorgetragen.
.Beschluss:
I.
1. Die Gesamtkosten zur Erweiterung der Strietwaldschule, einschl. aller ergänzenden
bauaufsichtlich geforderten Maßnahmen werden mit 805.000,- € zustimmend zur Kenntnis genommen. Darin enthalten ist eine zu erwartende Förderung in Höhe von ca. 322.000,- €
2. Die erforderlichen (zusätzlichen) Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2015 bereit zu stellen.
3. Die Baumaßnahme ist umgehend nach Eingang des Förderbescheids zu beginnen.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2015 09:42 Uhr