Datum: 13.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / hfs/10/20/15. Unterjährige Berichterstattung über wesentliche Haushaltsdaten - 2. Quartal 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Vorberatend
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1 | hfs/10/20/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Siehe mündlicher Bericht der Verwaltung.
.Beschluss:
I. Der Quartalsbericht II. / 2015 in Anlage 2 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. / hfs/10/21/15. Schaffung zusätzlich notwendiger Stellen gemäß Eckpunktepapier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Beschließend
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2 | hfs/10/21/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
a) 4011 - Amt für soziale Leistungen
Aktuell ca. 300 dezentral untergebrachte Flüchtlinge;
lt. Personalbemessung des Freistaates in Gemeinschaftsunterkünften wird 1 MA für 75 untergebrachte Flüchtlinge als erforderlich angesehen - ergibt Bedarf von 4 MA
2 MA sind im Rahmen der Beherbergungsverträge beschäftigt;
verbleibt ein Bedarf von 2 MA, die zu 100 % bezuschusst werden.
b) 4661 - Jugendamt/Kinderheim
Personalbedarfsbemessung des Amtes für zentrale Dienste und die Verwendung von Anhaltszahlen der Regionalkommission in Nürnberg ergeben für die Verwaltung des Kinderheimes übereinstimmend aktuell einen Personalbedarf von 1,3 Vollzeitkräften, vor allem bedingt durch die Einrichtung einer weiteren Kindergruppe im Jahr 2010
c) 6300 - Tiefbauamt
Der aktuelle Stellenplan entspricht dem Personalbedarfsgutachten vom März 2008.
Von den darin festgelegten 89,0 Vollzeitstellen sind 1,5 Stellen unbesetzt.
Erhöhung des Investitionsvolumens von 10,9 Mio. € (Maximalwert der Jahre 2003 bis 2007 im Jahr 2006 auf durchschnittlich 17,0 Mio. € p. a. (Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2014).
Dieses erhöhte Investitionsvolumen erfordert insbesondere den Erhalt der Personalstärke im Sachgebiet Neubau.
.Beschluss: 1
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
.Beschluss: 2
Im Vergleich zum Stellenplan 2015 ergeben sich folgende weitere notwendigen Änderungen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
.Beschluss: 3
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1
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3. / hfs/10/22/15. Erhöhung der Beteiligung an der FrankfurtRheinMain GmbH - International Marketing of the Region
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Beschließend
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3 | hfs/10/22/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Region Bayerischer Untermain ist über die ZENTEC GmbH seit 2005 Gesellschafter bei der „FrankfurtRheinMain GmbH – International Marketing of the Region“ mit einem Geschäftsanteil von bislang einem Prozent. Am Stammkapital der FRM GmbH hat die Region über die ZENTEC Geschäftsanteile in Höhe von 2.500 € erworben. Entsprechend diesem Geschäftsanteil bringt die gesamte Region seit dem Jahr 2006 40.000 € p.a. auf, wovon je 10.000 € von den drei Gebietskörperschaften und 10.000 € von den fünf Gesellschafterbanken der ZENTEC aufgebracht werden.
Die FRM GmbH hat mit Schreiben vom 15. September 2014 angeregt, zu prüfen, ob eine stärkere Beteiligung der Region Bayerischer Untermain möglich ist.
Die Region Bayerischer Untermain hat bezogen auf ihre Einwohnerzahl bislang einen Beitrag von 0,11 € je Einwohner gezahlt und damit erheblich weniger als andere Landkreise oder Regionen, die im Bereich zwischen 0,14 und 3,91 € je Einwohner an der FRM GmbH beteiligt sind, z. B. der Main-Kinzig-Kreis (0,34 € pro Einwohner) und der Kreis Offenbach (0,41 € pro Einwohner).
Speziell Städte wie Eschborn (3,91 € pro Einwohner) und Frankfurt (2,17 € pro Einwohner) tragen erheblich höhere Kosten. Diese für den Bayerischen Untermain besonders günstigen Rahmenbedingungen resultieren aus der besonderen Position als Vertretung des Freistaats Bayern in der Region FrankfurtRheinMain.
Die FRM GmbH hat sich nach ihrer Reorganisation im Verlauf des vergangenen Jahres neu ausgerichtet und wird sich in Zukunft viel stärker um die rheinmain-internen Strukturen kümmern und somit auch die Kompetenzen der Region FrankfurtRheinMain für das internationale Marketing erschließen. Die Position der FRM GmbH wird in Zukunft noch wichtiger werden, da sie auch Aufgaben des Wirtschaftsförderungsvereins der Region FrankfurtRheinMain übernehmen wird.
Da der Nutzen der FRM GmbH für den Bayerischen Untermain zunehmen wird und die bisherige Zurückhaltung bei der Kofinanzierung nicht mehr zu halten ist, sollen insgesamt 2 % Geschäftsanteile erworben werden. Durch den Erwerb dieses weiteren Geschäftsanteils fallen einmalige Kosten in Höhe von 2.500 € an, die zu gleichen Teilen von den drei Gebietskörperschaften zu tragen sind. Durch den Erwerb des zusätzlichen Geschäftsanteils erhöhen sich die jährlichen Zahlungen der Stadt Aschaffenburg von bisher 10.000 € auf 20.000 € ab dem 01. Januar 2015.
Eine mögliche Erhöhung wurde am 04. November 2014 in der Sitzung der Leitungsgruppe der Initiative Bayerischer Untermain erörtert. Dabei eine solche Erhöhung für sinnvoll erachtet und die Verdoppelung des Gesellschaftsanteils empfohlen. Die Gesellschafterbanken haben dabei ihre Bereitschaft erklärt, ihren Anteil zu verdoppeln.
Der Kreisausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat der Verdoppelung in seiner Sitzung am 24. November 2014 zugestimmt, der Kreisausschuss des Landkreises Miltenberg in seiner Sitzung am 13. Dezember 2014.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Anteil der Stadt Aschaffenburg ebenfalls zu verdoppeln.
.Beschluss:
I. Der Erhöhung des Geschäftsanteils der ZENTEC an der „FrankfurtRheinMain GmbH – International Marketing of the Region“ zum 01.01.2015 von bisher 1 % auf 2% sowie der Erhöhung der Zufinanzierung der Stadt Aschaffenburg an die „FrankfurtRheinMain GmbH – International Marketing of the Region“ ab 01.01.2015 von bisher 10.000 € p.a. auf 20.000 € p.a. wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1
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4. / hfs/10/23/15. Verbesserter Zuschuss für den Sozialverein Wegweiser;
- Anträge vom 23.12.2014, 21.02.2015 und 16.06.2015 von den Stadträten Manfred Christ und Dr. Robert Löwer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Beschließend
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4 | hfs/10/23/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Sozialverein „Wegweiser e. V“ erhält zurzeit einen jährlichen Zuschuss von 3.000,00 EUR. Der Verein deckt eine Versorgungslücke im Stadtteil Damm ab. Dort werden Rentner, Arbeitslose, entlassene Strafgefangene, Alleinerziehende und Einsame täglich wechselnd betreut. Angeboten wird neben einem Frühstück auch ein Mittagessen, für das die Besucher 1 EUR Eigenanteil entrichten. Der Verein finanziert sich aus Finanz- und Sachspenden, mit denen die festen Kosten getragen werden. Der Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Die Buchungsunterlagen sowie Bankbelege wurden vollständig vorgelegt, eingesehen und geprüft. Um die Arbeit des Vereins im Bereich Schillerstrasse und Schneidmühlweg zu unterstützen, wird ein verbesserter Zuschuss von jährlich 6.240,00 EUR durch die Übernahme der mtl. Mietkosten von 520,00 EUR gewährt.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg übernimmt ab 01.01.2015 die mtl. Mietkosten von 520,00 EUR anstelle des jährlichen Zuschusses von 3.000,00 EUR.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. / hfs/10/24/15. Zuschuss zum Patenprojekt "SymPat" für Jugendliche mit Migrationshintergrund
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
|
ö
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Beschließend
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5 | hfs/10/24/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband führt für Jugendliche mit Migrationshintergrund das Projekt „SymPat“ durch. Von Ehrenamtlichen wird Nachhilfe angeboten zur Förderung der deutschen Sprache, um bessere oder höhere Schulabschlüsse zu erreichen. Die Beratungsstelle betreibt seit 2010 dieses Patenprojekt für die Stadt Aschaffenburg erfolgreich. Es wurde eine pädagogische Fachkraft als geringfügig Beschäftigte angestellt für die Organisation des Projektes. Für ihre Arbeit sowie Materialien benötigt die Beratungsstelle eine Finanzierung für die Restkosten, die nicht von anderer Seite übernommen werden. Auf das beiliegende Konzept und die Ergebnisse des Projektes wird hingewiesen. Es wird vorgeschlagen, einen jährlichen Betrag bis zu 2.500,00 EUR zu gewähren.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg gewährt dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern, Bezirksverband Unterfranken, Außenstelle Aschaffenburg, einen Zuschuss bis zu 2.500 EUR jährlich ab 2015 für das Projekt „SymPat“.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. / hfs/10/25/15. Zuschuss zu Sachkosten für die Asylsozialberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Beschließend
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6 | hfs/10/25/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Caritasverband hat eine neue Stelle für die Asylsozialberatung in der Stadt Aschaffenburg ab 01.02.2015 besetzt. Der neue Mitarbeiter übernimmt die Beratung und Betreuung der in Aschaffenburg dezentral untergebrachten Asylbewerber. Hinsichtlich der Personalkosten erhält der Caritasverband einen staatlichen Personalkostenzuschuss von 70 %, der Rest wird durch Eigenmittel der Diözese Würzburg finanziert. Für die Sachkosten von voraussichtlich jährlich 8.000,00 EUR beantragte der Caritasverband einen Zuschuss in Höhe von 90 % = 7.200,00 EUR. Diesem Antrag wird entsprochen.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg gewährt dem Caritasverband Aschaffenburg - Stadt und Landkreis Aschaffenburg e. V. einen Zuschuss von 7.200,00 EUR jährlich ab 2015 zu den Sachkosten der Asylsozialberatung für die Stadt Aschaffenburg.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / hfs/10/26/15. Bericht über WABE und Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem BRK bis 31.12.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
|
ö
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Beschließend
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7 | hfs/10/26/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das WABE Freiwilligenzentrum besteht seit 2007. Nach Trägerwechsel und Umzug im Jahre 2012 befindet sich die Einrichtung im Bildungsbüro, Pfaffengasse 7 und ist barrierefrei zugänglich. Die Öffnungszeiten sind Mo.-Do. 8.00 – 17.00 Uhr und Fr. 8.00 – 14.00 Uhr. Neben dem WABE-Büro wird der Veranstaltungsraum regelmäßig genutzt (Freiwilligen-Stammtische, Fortbildungsveranstaltungen, Sitzungen der Steuergruppe). Die Betriebsträgerschaft liegt beim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Aschaffenburg. Beschäftigt werden 2 hauptamtliche Mitarbeiterinnen: Iris Roßkothen (Leitung) und Jasmin Alan. Zusätzlich werden Hilfskräfte beschäftigt im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (Jobcenter-Maßnahmen) sowie zunehmend Ehrenamtliche, die projektweise mitarbeiten.
Eine Steuerungsgruppe kommt vierteljährlich zusammen, um den Leistungsstand auf Grundlage des Berichtswesens zu überprüfen und neue Impulse für die inhaltliche Arbeit zu geben. Einbezogen sind dabei neben dem Amt für soziale Leistungen sowie dem BRK auch der Stadtjugendring, das Migrationsmanagement im Büro des Oberbürgermeisters sowie ein Seniorenvertreter.
Die Finanzierung erfolgt über die Stadt Aschaffenburg in Höhe von 70.000 € (davon 8.000 € Sachkosten). Die Mittel werden über die Haushaltsstelle 0.4700.7091 bereitgestellt.
Die Finanzierung erfolgt über die Stadt Aschaffenburg in Höhe von 70.000 € (davon 8.000 € Sachkosten). Im Jahre 2014 wurde ein neues Logo entwickelt sowie die Flyer und Plakate komplett überarbeitet. Ebenso wurde die Internetseite überarbeitet sowie ein Facebook-Auftritt realisiert. Die Kosten für diese Zusatzleistungen wurden über das Förderprogramm des Bayerischen Sozialministeriums für das Projekt „WIR sind Aschaffenburg“ abgerechnet. Auf die zusätzliche Beschäftigung eines „Moderators“ und Projektberaters wurde ab 1.1.2014 verzichtet (CSR Agentur).
Seit Übernahme der Betriebsträgerschaft durch das BRK wurden viele neue Akzente gesetzt. Von besonderer Bedeutung sind:
1) Experimentelle Umsetzung neuer Instrumente der Ehrenamtsgewinnung im Rahmen des Förderprogramms „WIR sind Aschaffenburg“, 2013-2016, (Woche des bürgerschaftl. Engagements, Teilnahme an Seniorenveranstaltungen, Tag der offenen Tür)
2) WABE erhält Qualitätssiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) e.V.
3) WABE erstellt neuartigen Jahresbericht (ab 2014)
4) WABE verstärkt Engagement in neuen Themenfeldern (Fortbildungsangebote im Bereich Migranten, Senioren, Inklusion). Übernahme des Fortbildungsprogramms „gemeinsam engagiert“ ab 2016.
5) WABE übernimmt neue Aufgaben im ehrenamtlichen Flüchtlingsprojekt „Willkommen in Aschaffenburg“
Aktuell werden pro Jahr über 100 Bürgerinnen und Bürger ins Ehrenamt vermittelt. Vorauss. Ende 2015 wird die 1.000ste Vermittlung erreicht (Flüchtlingsprojekt „Willkommen in Aschaffenburg“ nicht mitgerechnet). 95 % der Vermittelten geben an, dass sie vorher noch nicht ehrenamtlich aktiv waren. Insofern wird neues Potential für das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt Aschaffenburg erschlossen. Allein 2014 konnten die Ehrenamtlichen aus 163 verschiedenen Angeboten aus dem Tätigkeitspool der WABE wählen.
Auf den Jahresbericht der WABE (Broschüre) wird verwiesen.
Aus Sicht des Amtes für soziale Leistungen hat sich das Projekt vor allem nach dem Trägerwechsel sehr positiv entwickelt. Das BRK bringt als traditionelle Ehrenamtsorganisation viel Verständnis und Engagement für das Thema ein und kann Synergien herstellen. Daher wird empfohlen:
1) den bestehenden Kooperationsvertrag mit dem BRK fortzusetzen (Kündigungsmöglichkeit jeweils 6 Monate zu Ende des laufenden Jahres)
2) Die Verwaltung soll jährlich auf Grundlage des Jahresberichts über die aktuelle Entwicklung der Einrichtung berichten.
.Beschluss:
I. Der bestehende Kooperationsvertrag mit dem BRK wird fortgesetzt (Kündigungsmöglichkeit jeweils 6 Monate zu Ende des laufenden Jahres).
Die Verwaltung berichtet jährlich auf Grundlage des Jahresberichts über die aktuelle Entwicklung der Einrichtung.
II. Angaben zu den Kosten:
)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
2013 betrugen die Kosten 65.730 € (davon Sachkosten 4.122 €)
2014 betrugen die Kosten: 69.781 € (davon Sachkosten: 5.254 €)
2015 ff. werden die Kosten im Haushalt bereitgestellt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / hfs/10/27/15. Verein KirchnerHaus e. V. Aschaffenburg: Übernahme Mietkosten
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Beschließend
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8 | hfs/10/27/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Verein KirchnerHaus e. V. hat zum 01.01.2014 die EG Räume des Kirchnergeburtshauses angemietet. Die Kaltmiete beträgt hierfür monatlich 1.100 EUR.
Auf Antrag des KirchnerHaus e. V. hat die Stadt Aschaffenburg durch Beschluss des Stadtrates (Plenums) vom 19.06.2013 (Anlage) dem KirchnerHaus e.V. einen Mietzuschuss in Höhe von 700,00 EUR / Monat ab dem 01.01.2014 als freiwillige Leistung gewährt.
Mit Schreiben vom 21.10.2014 hat der KirchnerHaus e. V. eine Erhöhung dieses Mietzuschusses um weitere 400,00 EUR also um insgesamt 1.100.- EUR beantragt, um somit die gesamten Mietkosten (Kaltmiete) durch die Stadt Aschaffenburg bezuschussen zu lassen.
Der Stadtrat hat eine Entscheidung über diesen Zuschussantrag aufgrund der angespannten Haushaltssituation 2015 auf die Sitzung des Haupt- und Finanzsenates am 13.07.2015 vertagt.
Um das KirchnerHaus auf Dauer erfolgreich betreiben zu können ist u. a. die Reduktion der laufenden Kosten für den im Aufbau befindlichen Verein von grundlegender Bedeutung.
Aufgrund von zugesagten Sponsorenzuschüssen i. H. v. (gesamt) € 60.000, einer privaten Ausfallbürgschaft für den laufenden Betrieb i. H. v. € 5.000 / Jahr auf 10 Jahre (Schreiben Dr. B. Schad v. 26.06.2015) sowie positiver Signale bzgl. einer Förderung durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen bittet der Verein KirchnerHaus e. V. um die dauerhafte Unterstützung der Stadt in Form der Mietübernahme. Für staatliche Förderungen ist ein dauerhaftes, gesichertes Mietverhältnis Grundvoraussetzung.
Die kulturelle Vereinstätigkeit hat sich im Bahnhofsquartier rund um das Kirchnerhaus bereits positiv etabliert. Die Mitgliederzahl des Vereins nimmt stetig zu. Überregional wird der Verein mit seinen Aktivitäten positiv wahrgenommen. Für die Stadt Aschaffenburg wird durch die Tätigkeit des Vereins die weithin bekannte hist. Liegenschaft des Kirchnergeburtshauses nach erfolgter Sanierung in eine sinnvolle, angemessene und dauerhafte Nutzung über-tragen.
Die Übernahme der Mietkosten in voller Höhe wird als sinnvoll erachtet und empfohlen.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat (Plenum) hat in seiner Sitzung am 16.09.2013 einen monatlichen Mietzuschuss für den Verein KirchnerHaus e. V. in Höhe von 700,00 € ab 01.01.2014, befristet für die Dauer des Mietvertrages von fünf Jahren, beschlossen.
2. Der unter Ziffer 1 aufgeführte Beschluss wird mit Wirkung zum 01.08.2015 dahingehend geändert, dass der monatliche Mietzuschuss um 400,00 EUR auf monatlich 1.100 EUR erhöht wird und die Befristung ab sofort entfällt.
3. Die Bezuschussung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Für den Fall, dass die staatliche Bezuschussung von einer längerfristigen Bezuschussung durch die Stadt Aschaffenburg abhängig ist, signalisiert die Stadt die Bereitschaft, die Bezuschussung zu verlängern, nach Vorlage eines entsprechenden Antrages durch den Verein.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
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Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja
|
nein
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Es entstehen Folgekosten
|
ja
|
nein
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. / hfs/10/28/15. Förderprogramm des Bundes zur Verlängerung der Projektlaufzeit des Klimaschutzmanagers
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
|
10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
|
13.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
9 | hfs/10/28/15 |
.Beschluss:
I. Entsprechend den Empfehlungen der Aschaffenburger-Energie- und Klimaschutzkommission (EuKK) am 23.06.2015 (einstimmig) beschließt der Stadtrat:
Die Stadt Aschaffenburg nimmt das Förderprogramm des Bundes zur Verlängerung der Projektlaufzeit des Klimaschutzmanagers für weitere zwei Jahre in Anspruch („Anschlussvorhaben“).
Gemäß den Förderrichtlinien des BMU* stellt die Stadtverwaltung im Rahmen der Antragsfrist einen Förderantrag zur Verlängerung der Projektlaufzeit des Klimaschutzmanagers für weitere zwei Jahre („Anschlussvorhaben“).
Damit wird eine Ingenieurs-Stelle für die Dauer der Förderung verlängert (max. 2 Jahre),
bei reduzierter BMU-Förderung mit bis zu 40% statt bisher bis zu 65%.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
Einmalig [ ]
|
Wiederkehrend [x ] bis April 2018
|
*Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU – seit 2003: BMUB) – gemäß „Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ – Pkt.3 „Anschlussvorhaben“;Aktualisierter Stand vom 09.06.2015 in der gültigen Fassung vom 15.09. 2014.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. / hfs/10/29/15. Abbruch der ehemaligen Jugendherberge - Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
|
10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
|
13.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
10 | hfs/10/29/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg hat mit Kaufvertrag vom 17.12.2013 das Grundstück Fl.-Nr. 6055, Gemarkung Aschaffenburg, an die Stadtbau Aschaffenburg GmbH verkauft. In den Vereinbarungen war enthalten, dass die Stadt als Verkäufer den Gebäudebestand nach Aufforderung des Käufers auf eigene Kosten entfernt.
Mit Schreiben vom 21.05.2015 hat der Käufer die Stadt zum Abbruch der Gebäude aufgefordert.
Gemäß Kostenschätzung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft vom 24-06-2015 ist mit Abbruchkosten von 220.150 € zu rechnen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Haushalt 2015 für den Abbruch der ehemaligen Jugendherberge auf der Haushaltsstelle 1.4604.9400 außerplanmäßige Mittel in Höhe 220 000 € bereitgestellt werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
11. / hfs/10/30/15. Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst;
- Änderung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
|
10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
|
13.07.2015
|
ö
|
Vorberatend
|
11 | hfs/10/30/15 |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.07.2015
|
ö
|
Beschließend
|
14 | pl/9/14/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Haupt- und Finanzsenat und Plenum wurde am 20.04.2015 ein Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst in Anlehnung an bisher genehmigte Konzepte beschlossen und dem Bayerischen Landespersonalausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Landespersonalausschuss hat nunmehr mitgeteilt, dass er in Abweichung zu bisherigen Genehmigungen Hospitationen bei Berufsfeuerwehren, Ständigen Wachen und Feuerwehrschulen nicht mehr als Modul der Modularen Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppen A 11 anerkennt und stattdessen einen Führungslehrgang mit einer Zeitdauer von 20 Tagen (4 Wochen) fordert. Die dadurch erforderliche Änderung wird daher mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
.Beschluss:
I. Die Übersicht 2 des Konzeptes der Modularen Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 11 erhält folgende Fassung:
zu absolvierende
Maßnahme in
BesGr
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Modul / Inhalt der Maßnahme
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Zeitdauer
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Durchführende Stelle
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A 10
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Führungslehrgang, insbesondere Personal- und Menschenführung (Moderation und Verhandlung, Stressbewältigung und Einsatznachsorge, Suchtbewältigung, Zeit- und Selbstmanagement) und Führungspraxis
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20 Tage
(4 Wochen)
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Stadt Aschaffenburg in Kooperation mit Feuerwehr- und Verwaltungsschulen (bundesweit)
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Das Ausstellen der Teilnahmebescheinigung erfolgt nach Maßgabe des § 37 Abs. 4 FachV-Fw.
Darüber hinaus sind außerhalb der Modularen Qualifizierung folgende Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren:
zu absolvierende
Maßnahme in
BesGr
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Modul / Inhalt der Maßnahme
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Zeitdauer
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Durchführende Stelle
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A 10
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Umsetzung der Erkenntnisse im Rahmen einer Hospitation bei einer Berufsfeuerwehr, Ständigen Wache oder Feuerwehrschule (bundesweit)
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20 Tage
(4 Wochen)
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Stadt Aschaffenburg in Kooperation mit Berufsfeuerwehren, Ständigen Wachen oder Feuerwehrschulen (bundesweit)
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II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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12. / hfs/10/31/15. 10. Deutscher Chorwettbewerb 2018;
- Suche nach Austragungsort
- Schreiben vom 02.03.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Beschließend
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12 | hfs/10/31/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Haupt- und Finanzsenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 12 d. ö. S. "10. Deutscher Chorwettbewerb 2018; Suche nach Austragungsort; Schreiben vom 02.03.2015" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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13. / hfs/10/32/15. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion und von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 08.06.2015 wegen "Information über Kosten durch die weitgehende Rückkehr zum G9" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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13.07.2015
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ö
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Beschließend
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13 | hfs/10/32/15 |
.Beschluss:
Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion und von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 08.06.2015 wegen "Information über Kosten durch die weitgehende Rückkehr zum G9" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.06.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2015 09:41 Uhr