Datum: 16.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/14/9/15 Umsetzung des Eckwertepapiers zum Haushalt 2015 - Finanzierung städtischer Hochbauprojekte unter Einbeziehung städtischer Tochtergesellschaften
2hfs/14/10/15 Barrierefreier Wehrstegneubau Schleuse Obernau; - Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg - Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Niedernberg - Zustimmung
3hfs/14/11/15 Fortsetzung des Projekts Jugendwohnen Lange Str. 26 unter der Trägerschaft des Vereins "Die Brücke e. V." ab 01.01.2016
4hfs/14/12/15 Offenlegung des Röderbaches im Bereich der Großmutterwiese - Bau- und Finanzierungsbeschluss

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1. / hfs/14/9/15. Umsetzung des Eckwertepapiers zum Haushalt 2015 - Finanzierung städtischer Hochbauprojekte unter Einbeziehung städtischer Tochtergesellschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.11.2015 ö Vorberatend 1hfs/14/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Anlass

In der Plenumssitzung vom 02.03.2015 hat der Stadtrat das sogenannte Eckwertepapier zum Haushalt 2015 beschlossen. Darin enthalten war unter anderem folgender Auftrag:

       Optimierung der Investitionsmaßnahmen im Hochbaubereich
Die Stadtverwaltung überprüft, wie die anstehenden Bauinvestitionen – insbesondere im Hinblick auf die Generalsanierung von Schulen wie der Berufsschule I – durch neue Organisationsformen innerhalb der Stadtverwaltung oder des Unternehmensverbundes der Stadt beschleunigt und betriebswirtschaftlich optimiert werden können. Zielsetzung soll dabei insbesondere sein, dass im Jahr 2016 die Generalsanierung der Berufsschule I auf den Weg gebracht werden kann. Vor der Sommerpause ist im Hauptsenat ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Untersuchung ist bis spätestens November 2015 abzuschließen.
Konsens bestand zwischen allen Parteien, den Weg eines „echten“ PPP-Modells unter Beteiligung eines Privatunternehmens nicht zu gehen. Die finanziellen und rechtlichen Risiken – insbesondere im Hinblick auf die der Investition nachgeschaltete Betriebszeit - wurden hierbei als zu hoch eingeschätzt. Die Verwaltung wurde aber beauftragt, die Vor- und Nachteile eines „unechten“ PPP-Modells zu prüfen, wobei die Gebäudesanierung eines oder mehrerer Objekte nicht durch einen privaten Dritten sondern durch eine bereits existierende (z.B. Stadtbau GmbH) oder noch zu gründende 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt erfolgen sollte.
Ziel der Maßnahme ist sollte es sein, eine direkte Neuverschuldung zu vermeiden, die Sanierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen, Schnittstellenprobleme aufgrund von Abschnittsbildungen zu umgehen, und die Zahlungsbelastung im Vermögenshaushalt zu verstetigen und das niedrige Zinsniveau zu sichern.

2.        Umsetzung

Bevor in eine detaillierte Entwicklung des Modells eingestiegen werden sollte, hat die Verwaltung versucht das Modell in einem ersten Schritt einer Überprüfung durch die Kommunalaufsicht zu unterziehen.
Mit Schreiben vom 15.5.2015 (Anlage 1) wurde das Modell der Regierung von Unterfranken vorgestellt und um kommunalaufsichtliche Würdigung gebeten.
Mit Schreiben vom 26.6.2015 (Anlage 2), eingegangen bei der Stadt am 3.7.2015, hat die Regierung von Unterfranken geantwortet. Im Wesentlichen hat die Regierung Folgendes festgestellt:
?        Die Durchführung kommunaler Maßnahmen durch Private ist zulässig.
?        Der finanzielle Handlungsspielraum kann durch eine Privatisierung nicht erweitert werden.
?        Dient die Privatisierung nur der Verschleierung von Kreditaufnahmen, widerspricht sie den Haushaltsgrundsätzen und ist unzulässig. Soweit die von der Stadt Aschaffenburg beabsichtigte Maßnahme nur der Umgehung der Nettoneuverschuldung dienen soll, widerspricht sie den rechtlichen Vorgaben.
Zudem hat die Regierung auf eine förderrechtliche Problematik hingewiesen. Die Förderrichtlinien lassen zwar eine Förderung zu, wenn eine Tochtergesellschaft der Stadt baut und die Stadt sich daran mit einem Zuschuss an den Bau- und Erwerbskosten beteiligt. Wird der Zuschuss der Stadt über einen längeren Zeitraum gestreckt, was das angedachte Modell ja vorsieht, so können die Zahlungen der Stadt an die Tochtergesellschaft nur maximal fünf Jahre bezuschusst werden.Nachdem diese Aussage die Wirtschaftlichkeit des angedachten Modells aufgrund des Förderungsverlustes in Frage stellt, hat die Stadt mit nachfolgender mail vom 28.7.2015 nochmals nachgefragt:
Sehr geehrter Herr xx,
in oben genannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 26.6.2015 – Az. 12-1517-29.1.
Auf S. 4 dieses Schreibens ist ausgeführt, dass der städtische Baukostenzuschuss in Teilbeträgen nur innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 5 Jahren förderfähig ist.
Die FAZR wurden 2015 neu gefasst. Eine Motivation der Novellierung war, es den Kommunen zu ermöglichen die für eine Förderung notwendige Kostengrenze einfacher zu erreichen und Generalsanierungen in Teilabschnitten bzw. über einen längeren Zeitraum zu realisieren. Ziffer 2.1.3.1 FAZR regelt deshalb:
„Die Durchführung von Generalsanierungen in aus baufachlicher Sicht angemessenen Bauabschnitten ist innerhalb eines Zeitkorridors von bis zu 15 Jahren förderfähig, wenn hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt wird und die jeweiligen Anschlussvorhaben spätestens drei Jahre nach Abschluss des vorangegangenen Bauabschnittes begonnen werden.“
Im Hinblick auf diese Passage stellt sich die Frage, warum eine Direktinvestition bis zu 15 Jahre gefördert werden kann, eine „Umweginvestition“ über eine städtische Tochtergesellschaft aber nur maximal 5 Jahre.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Thematik klären könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Hierauf hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 12.8.2015 (Anlage 3), eingegangen bei der Stadt am 24.8.2015, geantwortet. Danach gilt die zitierte Passage der Förderrichtlinie nur für eine Abschnittsbildung. Der jeweils gebildete Abschnitt ist in einem Zeitraum von drei Jahren abzuschließen und abzurechnen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Haushalt 2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Von einer Auslagerung der Finanzierung anstehender Bauinvestitionen in bestehende oder neu zugründende Tochterunternehmen wird abgesehen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / hfs/14/10/15. Barrierefreier Wehrstegneubau Schleuse Obernau; - Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg - Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Niedernberg - Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.11.2015 ö Beschließend 2hfs/14/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.07.2015 wurde beschlossen, dass der Wehrsteg am Neubau der Schleuse Obernau barrierefrei gestaltet werden soll.
Dieser Beschluss wurde dem Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) mit Schreiben vom 16.07.2015 mitgeteilt und um entsprechende Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen gebeten. Das WNA hat daraufhin am 29.07.2015 darum gebeten, die Frage der vollständigen Einhaltung der DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) nochmals kritisch zu hinterfragen, da eine solche Vorgabe ohne den Einbau von Aufzügen nur sehr schwierig umzusetzen sei. In einem daraufhin angesetzten Planungsgespräch am  03.08.2015 wurden deshalb zwei grundsätzliche Vorgehensweisen zur Erarbeitung der endgültigen Planfeststellungsunterlagen besprochen.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 22.09.15 wurde daher beschlossen, der von der Verwaltung empfohlenen Vorgehensweise zu folgen:
-        Die Beauftragung eines Ingenieurbüros durch das WNA zur Erarbeitung alternativer Planungskonzepte, auch solche, die der DIN 18040-1 nicht 100%ig entsprechen.
-        Erstellung einer Vereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Aschaffenburg sowie Niedernberg über die Kostentragung dieser Planungsstudien.
-        Die Kostentragung durch die Gemeinden müsste vorab in einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden und dem WNA niedergelegt sein.
Das Wasserstraßen-Neubauamt hat daraufhin den Entwurf der vorgenannten Verwaltungsvereinbarungen erstellt. Dabei wurden  nur über die Kostentragung der Planungsstudien bzw. über das Verhältnis der Kostentragung zwischen den Gemeinden Vereinbarungen getroffen. Die Finanzierung der Barrierefreiheit ist nicht Bestandteil dieser Verwaltungsvereinbarungen. Hierüber wird später entschieden.
Inhalt der Vereinbarung zwischen Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg
Das WNA führt im Auftrag und auf Kosten der Stadt und Gemeinde zusätzliche Planungsleistungen bezüglich der barrierefreien Ausgestaltung des neuen Wehrsteges durch die Öffentlichkeit im Zuge der Planung zum Neubau der Staustufe Obernau durch. Die zusätzlichen Planungsleistungen beinhalten, die für die Barrierefreiheit erforderlichen, flach geneigten Rampen, sowie deren Anbindung an das öffentliche Wegenetz von Stadt und Gemeinde, die barrierefreie Überwindung des Höhenversatzes von ca. 2,5 m im Bereich des Betriebsgebäudes und der Bootsschleuse, sowie eine temporäre Baufeldüberbrückung. Stadt und Gemeinde tragen hierfür die Kosten, die nach gegenwärtigem Stand bei ca. 71.500 € (Brutto) liegen. Die Vereinbarung ist mit der Gemeinde Niedernberg abgestimmt. Die Planungskosten werden in den Haushalt 2016 eingestellt.                                                                                                                                                       
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen muss eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung geschlossen werden, ebenso muss nach Fertigstellung des Wehrsteges, dessen Nutzung analog zum bestehenden Wehrsteg in einem Nutzungsvertrag geregelt werden.
Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg
Grundlage der Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niederberg ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg. Mit der Gemeinde Niedernberg wurde abgestimmt, dass die Aufteilung der Kostentragung nach dem Einwohnerschlüssel der Stadt und Gemeinde zum Stichtag 31.12.2014 erfolgt. Das bedeutet, dass die Stadt Aschaffenburg 93,18% (66.624,00 €) und die Gemeinde Niedernberg 6,82% (4.876,00 €) der tatsächlichen Planungsleistungen zu tragen hat. Die endgültige Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Der Markt Sulzbach hat sich ebenfalls bereit erklärt, an den Planungskosten zu beteiligen. Er gewährt einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 €.

.Beschluss:

I.

1. Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (siehe Anlage 3)
1.1 Der Haupt- und Finanzsenat nimmt den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Nr. 01/2015 über die Planung des Wehrstegneubaus an der Staustufe Obernau zwischen Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (WNA) und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg zur Kenntnis.
1.2 Dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Nr. 01/2015 wird vom Haupt- und Finanzsenat zugestimmt.
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.
1.4 Die Verwaltung stellt die Planungsergebnisse, die aus der Verwaltungsvereinbarung resultieren, dem Stadtrat vor.
2. Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Niedernberg (siehe Anlage 4)
2.1 Der Haupt- und Finanzsenat nimmt den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über die Aufteilung der Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg zur Kenntnis.
2.2 Dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über die Aufteilung der Planungskosten wird vom Haupt- und Finanzsenat zugestimmt.
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

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3. / hfs/14/11/15. Fortsetzung des Projekts Jugendwohnen Lange Str. 26 unter der Trägerschaft des Vereins "Die Brücke e. V." ab 01.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.11.2015 ö Beschließend 3hfs/14/11/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 15.07.2013 wird das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 seit 01.01.2014 bis 31.12.2015 finanziell unterstützt. Für die Jahre 2014 und 2015 waren jeweils 60.000,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich waren jährlich 25.000,00 EUR für Nachtdienste bewilligt, die wegen Anwohnerbeschwerden notwendig geworden sind. Die Nachtdienste verhindern Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die nicht von den Bewohnern des Projekts, sondern von Besuchern verursacht worden waren.

Seit 01.04.2014 steht als Träger des Jugendwohnprojekts Lange Str. 26 der Verein „Die Brücke“ e. V. zur Verfügung (Stadtratsbeschluss vom 24.03.2014). Auf den Zwischenbericht des Trägers für das Jahr 2015 wird hingewiesen.

Die mit diesem Träger geschlossene Kooperationsvereinbarung (Stadtratsbeschluss vom 24.03.2014) endet zum 31.12.2015.

Der Förderbescheid wird vom Jobcenter erst nach dem Beschluss des Stadtrates zur Kooperationsvereinbarung erlassen und wird als Anlage 3 beigefügt.

Es wird vorgeschlagen, der Kooperationsvereinbarung ab 01.01.2016 zuzustimmen.

.Beschluss:

I.
Der Kooperationsvereinbarung mit dem Verein „Die Brücke e. V.“ über das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 ab 01.01.2016 wird zugestimmt (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / hfs/14/12/15. Offenlegung des Röderbaches im Bereich der Großmutterwiese - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.11.2015 ö Beschließend 4hfs/14/12/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Das Vorhaben wurde im Planungs- und Verkehrssenat am 17.03.2015 planerisch vorgestellt und begründet. Den damals gefassten Beschluss hat die Verwaltung insoweit umgesetzt, dass die Planung nochmals überarbeitet wurde und Details geklärt wurden sowie eine Kostenzusammen-stellung vorgenommen wurde.
Die Einleitung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens macht erst Sinn, wenn der nun vorgelegte Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst wurde. Gleiches gilt für ein eventuell notwendiges Verfahren betreffend den Naturschutz, wobei bei einer Maßnahme der vorgelegten Größenordnung diese beiden Verfahren normalerweise im Wasserrechtsverfahren konzentriert werden.


2.        Projektbeschreibung

Bei den Kosten hat das ausführende Tiefbauamt, wie angekündigt, die Ausführung durch eigenes Personal angesetzt. Allerdings sind die erforderlichen Geräte im Bauhof nicht vorhanden und müssen angemietet werden. Hier wurden ausreichende Zeitansätze gewählt.
Entscheidender Kostenfaktor ist, wie nicht anders erwartet, die Verbringung des Aushub-materiales. Die Stadt besitzt keine eigenen Lagerkapazitäten, das Material muss komplett abgefahren und deponiert werden. Eine Zwischenlagermöglichkeit vor Ort (für die notwendige Beprobung und um das Material kostengünstiger konzentriert abfahren zu können) ist vorhanden.
Aufgrund der Länge der Ausbaustrecke und den Querprofilen geht das Tiefbauamt für die Freilegungsstrecke von ca. 500 m³ Aushubmaterial aus. Auf Grund der innerstädtischen Lage wird sicherheitshalber nicht von unbelastetem (LAGA Klasse Z 0), sondern von leicht belastetem Aushubmaterial (LAGA Klasse Z 1.1) ausgegangen (Boden mit Auffüllungen, kleineren Anteilen Bauschutt, etc.). Ein entsprechender Zuschlag wurde in die Preise einkalkuliert. Die Materialmenge erhöht sich auf Grund des Auflockerungsfaktors beim Aushub um ca. 10 – 15 %, so dass insgesamt von 600 m³ zu entsorgenden Material (beinhaltet eine kleine Materialreserve) ausgegangen wird.

Dringlichkeit der Maßnahme:
Es haben sich weitere Aspekte ergeben, welche die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme erfordern:
1)        Bau eines Buskaps in der Deschstraße:
Die vorhandene Röderbachleitung liegt sehr flach im parkseitigen Gehweg der Deschstraße. Ein Konstruktionsaufbau über der Leitung ist auf Grund der geringen Tiefe nicht möglich. Die hier sowieso schon stark beschädigte Leitung müsste für das Buskap umgelegt werden. Da dies nicht in Richtung Straße möglich ist (fehlende Überdeckung), müsste es in den Park hinein erfolgen.

2)        Wasserspielplatz Planschbecken Großmutterwiese:
Der Wasserspielplatz ist derzeit im Bau. Sein Ablauf ist, da hier Trinkwasser verwendet wird, an die Röderbachleitung angeschlossen worden, zur Verbesserung der Wassersituation in den Innenstadtseen.

3)        Wasserversorgung der Innenstadtseen (Schöntal, Schlossgraben):
Bei einem vollständigen Einbruch der vorhandenen Leitung wäre die Wasserzufuhr zu den Innenstadtseen unterbrochen. Bei bisherigen Teileinbrüchen konnte die Leitung  bislang provisorisch immer wieder hergestellt werden bzw. gängig gemacht werden.

Gestalterische Aspekte, Querschnitte:
Es ist vorgesehen die bereits vorgestellte Variante im Baumbereich zu realisieren (siehe Lageplan in der Anlage). Die hierfür notwendige Rodung von drei bis vier Bäumen soll, nach Zustimmung des Stadtrates zu dieser Vorlage, noch im Winter in Zusammenarbeit mit dem Gartenamt realisiert werden.
Da in der Röderbachleitung keine Hochwasserereignisse abfließen können (wegen des vor-gelagerten Dükers mit definiertem Querschnitt), soll das künftige Bachbett nicht in Naturstein-schüttung ausgeführt werden. Es ist vielmehr geplant den Querschnitt zu reduzieren und eine begrünte Böschung herzustellen, die nur unter der Grasnarbe in einem gewissen Rahmen (mit untergelegten Steinen zur Ufersicherung) befestigt wird. Die Sohle wird mit natürlichen Materialien gedichtet (z. B. Lehm oder andere bindige Materialien), sie dichtet sich im Laufe der Zeit sowieso weiter ab (siehe hierzu beigefügten Querschnitt).
Die Zugänglichkeit über Stufen zum Bach soll an einer Stelle gegeben sein (Skizze: Anlage), eine Fußwegverbindung soll mittels einer einfachen Holzbrücke, die der Bauhof herstellt, über den Bach geführt werden (Skizze: Anlage, Beispiel aus dem Schönbusch). Die Ein- bzw. Auslaufbereiche der Verrohrungen werden mit einer leichten Steinschüttung gesichert.


3.        Kosten

Dies führt zu folgender Kostendarstellung für den offengelegten Bereich:
Bagger (Mietgerät), 15 Std :                                                       3.000,- €
LKW, 10 to (Mietgerät), 15 Std.:                                                3.000,- €
Betriebsmittel, psch.:                                                                   1.000,- €
Materialdeponierung, w. o. beschrieben, 600 m³:                24.000,- €
Materialprüfung (LAGA-Klasse), psch.:                                      2.000,- €
Materialien, Steine, Lehm (Bodenabdichtung):                       2.500,- €
Verdämmen alte Leitung, Unvorhergesehenes:                       2.500,- €
       Summe: 38.000,- €

Neben der offen gelegten Strecke muss auch im Bereich der Großmutterwiese über eine Strecke von ca. 45 Metern mit Verrohrungen gearbeitet werden (Querung Wege, Überleitung bzw. Anschluss der offenen Trasse an die vorhandene Verrohrung). Auch diese Arbeiten können vom Bauhof ausgeführt werden, die benötigten Leitungslängen sind dort vorhanden, so dass kein Materialeinkauf notwendig ist.
Für diese Arbeiten wird ein Pauschalansatz gewählt (Kosten pro lfd. Meter zu verlegende Leitung):
45 m Regenwasserleitung verlegen, geringe Tiefe, inklusive Materialdeponierung (ca. 200 m³, w. o. beschrieben): psch. 15000.- € (ca. 300 € / lfd.m).
       Summe: 15000.- €
Erwartete Gesamtausgaben somit:        38.000,- € + 15.000,- € = 53.000,- € brutto

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4.        Finanzierung:

Für das Projekt sind bislang keine Haushaltsmittel eingestellt. Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2016 bereitgestellt werden.

.Beschluss:

I.
1.        Dem Vorschlag der Verwaltung, die Baumaßnahme „Offenlegung des Röderbaches im Bereich der Großmutterwiese“ im Jahr 2016 mit eigenem Personal zu den genannten, aufgeschlüsselten Kosten durchzuführen (Anlage 6), wird zugestimmt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Realisierung der Maßnahme notwendigen Genehmigungen und Abstimmungen einzuholen bzw. durchzuführen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme im Jahr 2016 umzusetzen.


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                               
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.01.2016 12:05 Uhr