Datum: 07.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:02 Uhr bis 18:09 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / hfs/15/14/15. Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.12.2015
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ö
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Beschließend
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1 | hfs/15/14/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege der Caritas in Höhe von 2.566,32 € sowie um die mit 2.119,04 € geförderte Hospiz Gruppe gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 45.314,64 € als Verteilungsmasse für 2015 ergibt.
.Beschluss:
I.
Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:
Sozialstation
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Vollzeitpflegekräfte insgesamt
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Zuschuss
€
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Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
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4,41
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3.460,39
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Arbeiter-Samariter-Bund
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3,8
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2.981,74
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Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
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2,86
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2.244,15
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BRK - Sozialstation
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3,78
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2.966,05
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Caritas-Sozialstation
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30,43
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23.877,48
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DWU-Sozialstation
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5,27
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4.135,21
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Lebenshilfe
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7,2
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5.649,62
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Summe
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57,75
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45.314,64
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Dieser Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 zugrunde.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / hfs/15/15/15. Paulusstraße: Gehwegumbau vor den Anwesen Haus-Nr. 21 - 29
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.12.2015
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ö
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Beschließend
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2 | hfs/15/15/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die Stadtbau GmbH, Eigentümerin der Anwesen Paulusstraße 21-29, plant für das Jahr 2016 die derzeit dort stehenden Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Baueingabe für den Neubau ist für den November / Dezember 2015 geplant.
In diesem Zuge soll auch der Gehweg vor den Anwesen neu überplant werden. Der Gehweg besteht derzeit aus einer wassergebundenen Decke.
Aufgrund der großen Platanen, die entlang der Paulusstraße stehen und deren Wurzeln die früher dort bestandene Pflasterdecke mit stellenweise Asphaltflächen stark beschädigt haben, hat sich das Gartenamt in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt vor ca. 3 Jahren für den Einbau einer wassergebundenen Decke entschieden. In diesem Bereich ist es nun durch die starke Durch-wurzelung der oberen Schichten nicht mehr möglich eine befestigte Oberfläche zu errichten, zudem sind die vorhandenen Bordsteine bereits teilweise überwachsen und verschoben. Da die Bäume geschützt werden sollen, wurde in einem gemeinsamen Übereinkommen mit Vertretern der Stadtbau GmbH, dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt erwogen, den Gehweg in Richtung Fahrbahn jenseits der Platanen zu versetzen.
Da wegen den Bautätigkeiten der ohnehin schon schadhafte Kanal weiter in Mitleidenschaft gezogen wird, muss dieser vor dem Umbau saniert werden.
2. Projektbeschreibung
Der derzeitige Bordstein entlang der Fahrbahn ist stellenweise durch die Wurzeln der Bäume überwachsen und verschoben worden und müsste somit auch ausgetauscht werden. Um die Straßenbäume zu schützen, soll der Bordstein des Gehweges in Richtung Fahrbahn vor die Bäume verschoben werden. Dies bedeutet, dass der Querschnitt der Paulusstraße von 9,00 m auf 6,50 m verringert wird, damit genügend Platz für die Fußgänger entstehen kann. Von der bestehenden Fahrbahn werden somit 2,50 m dem geplanten Gehweg zugeschlagen.
Im Bereich der Bäume soll der geplante Gehweg auf 2,00 m verschmälert werden, um die vorhandene Wurzelausbildung der Bäume nicht unnötig zu beschränken. Sollte es sich beim Ausbau herausstellen, dass der Bereich um die Bäume nicht befestigt werden kann, wird hier analog dem Gehweg in der Ottostraße / Lange Straße auf ca. 4,00 m Länge eine wasser-gebundene Decke errichtet. Daraus ergeben sich die uneinheitlichen Breiten des Gehweges. Es ist vorgesehen, den geplanten Gehweg der einheitlichen Gestaltung wegen mit einem Betonparkett-pflaster zu versehen, da auch die Stadtbau GmbH ihre Zugänge mit einer Pflasterdecke geplant hat.
Das Maß zwischen geplanter Häuserfront und dem späteren Bordstein als Abschluss des Gehweges zur Straße beträgt 10,77 m. Nach Rücksprache und Vorstellung des Projektes beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz wurde als Auflage für den Bau festgehalten, dass die Distanz für die Feuerwehr unproblematisch ist, wenn der Gehweg dann in seiner ganzen Länge befahren werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn entlang des späteren Gehweges keine Fahrzeuge parken. Daher muss auf der Seite des geplanten Neubaus zwingend absolutes Halteverbot angeordnet werden.
Die Breite zwischen neuer Häuserfront und geplantem Bord entsteht zum einen durch das Versetzen des Gehweges als auch durch die Zurücksetzung der neuen Gebäude um 2,00 m im Vergleich zu den Bestandsgebäuden. Ein Heranrücken der Gebäude näher an die Grenze zur Straße ist jedoch wegen der vorgeschriebenen Abstandsflächen aufgrund der Gesamthöhe der Neubauten nicht möglich. Die Stadtbau GmbH plant eine Tiefgarage für den gesamten Neubau, so dass die Bewohner der Anwesen 21-29 nicht auf ein Parken auf städtischen Flächen angewiesen sind.
Bei dem Neubau des Gehweges muss auch die Oberflächenentwässerung angepasst werden. Die vorhandenen Sinkkästen müssen ebenfalls versetzt und neu an den Hauptkanal angeschlossen werden.
Der städtische Kanal weist in diesem Abschnitt Schäden auf. Die vorhandenen drei Haltungen werden mit einem Schlauchliner saniert. Lediglich ein Anschlussstutzen muss in offener Bauweise vor der Hausnr. 23 neu angebunden werden.
3. Kosten
Die Kosten wurden wie folgt geschätzt:
Gehwegneubau Paulusstraße 21-29 ca. 65.000 Euro
Sanierung des Kanals ca. 40.000 Euro
Gesamtkosten ca. 105.000 Euro brutto
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt sind bislang keine Haushaltsmittel eingestellt. Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2017 bereitgestellt werden.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über den Gehwegumbau in der Paulusstraße im Bereich der Anwesen 21 - 29 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt dem Umbau des Gehweges nach den Hochbauarbeiten im Jahr 2017 dem Grunde nach zu.
3. Die Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2) schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 105.000 EUR brutto.
4. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte einzuleiten und zu gegebener Zeit die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung dem Stadtrat für einen Bau- und Finanzierungs-beschluss vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 03.02.2016 08:43 Uhr