Datum: 18.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/1/1/16 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
2pl/1/2/16 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
3pl/1/3/16 Wirtschaftsplan 2016 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
4pl/1/4/16 Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf den Landkreis Miltenberg ab 2016
5pl/1/5/16 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b); - Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
6pl/1/6/16 Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) - Satzungsbeschluss
7pl/1/7/16 Umbesetzung von Mitgliedern der GRÜNE-Stadtratsfraktion im Planungs- und Verkehrssenat; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.01.2016

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1. / pl/1/1/16. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Vorberatend 3ws/6/3/15
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 1pl/1/1/16

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2016, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 1 ) wird zugestimmt.
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn                                 657.000,00 €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren
    Einnahmen und Ausgaben auf                                                                         6.260.000,00 €

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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2. / pl/1/2/16. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 2pl/1/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH  (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2016 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages, den Wirtschaftsplan 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 2).

Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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3. / pl/1/3/16. Wirtschaftsplan 2016 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE); Ermächtigung des Gesellschaftervertreters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 3pl/1/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) ist der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsplan der ABE zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) den Wirtschaftsplan 2016 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Wirtschaftsplan 2016 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 3), wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), den Wirtschaftsplan 2016, gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 2.017.000,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 1.586.000,00 €.
Ein zustimmender Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 15.12.2015, gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1, liegt vor.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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4. / pl/1/4/16. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle auf den Landkreis Miltenberg ab 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 10.12.2015 ö Vorberatend 5ws/6/5/15
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 4pl/1/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bis 31.05.2005 konnten die Stadtwerke Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg die in ihrem Gebiet anfallenden nicht brennbaren, inerten Abfälle zur Beseitigung, die die Grenzwerte der Deponieklasse II einhalten, auf der Deponie Stockstadt des Landkreises Aschaffenburg entsorgen. Danach war die Deponie Stockstadt endgültig verfüllt.
Für die Zeit ab 01.06.2005 suchten beide Gebietskörperschaften gemeinsam eine Ablagerungs-möglichkeit für diese nicht brennbaren Abfälle zur Beseitigung. Bereits damals wurden mehrere Deponiebetreiber angeschrieben und gefragt,  ob und zu welchen Konditionen eine Mitbenutzung der Deponie möglich ist.
Im Ergebnis und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Transporte werden seit 01.06.2005 die inerten Abfälle zur Beseitigung auf der Deponie Rothmühle im Landkreis Schweinfurt abgelagert. Im Juli 2009 wurde die Vereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt verlängert. Mit Schreiben vom 12.11.2014 kündigte der Landkreis Schweinfurt diese Vereinbarung zum 31.12.2015, zeigte sich jedoch offen für eine weitere Zusammenarbeit zu neuen Bedingungen.
Die Stadtwerke Aschaffenburg und das Landratsamt Aschaffenburg haben daher wiederum  Deponiebetreiber in wirtschaftlich zumutbarer Entfernung angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten.
Im Ergebnis soll die Deponierung inerter Abfälle als Teil der Beseitigungspflicht gem. Art. 7 KommZG auf den Landkreis Miltenberg durch die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung übertragen werden.
Darüber hinaus werden in einem separaten Anlieferungsvertrag die Bedingungen der Anlieferung inerter Abfälle zur Beseitigung an der Deponie Guggenberg geregelt.

.Beschluss:

I. Dem Abschluss der als Anlage 4 beigefügten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Deponierung nicht brennbarer Abfälle zwischen den Stadtwerken Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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5. / pl/1/5/16. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b); - Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 5pl/1/5/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b);
- Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss"
von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Angelegenheit soll in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 19.01.2016 nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pl/1/6/16. Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 6pl/1/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) ist am 01.12.1995 in Kraft getreten. Sie wurde hinsichtlich der Zahl der erforderlichen Zahl der Stellplätze für Wohnungen mit Satzung vom 20.07.2009 geändert. Seitdem sind für Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser folgende Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen:

Wohneinheiten bis 100 m² Wohnfläche                        1 Stellplatz / Wohneinheit
Wohneinheiten über 100 m² bis 150 m² Wohnfläche        2 Stellplätze / Wohneinheit
Wohneinheiten über 150 m² Wohnfläche                        3 Stellplätze / Wohneinheit

Mit Beschluss des Stadtrates vom 02.06.2014 wurde die Möglichkeit in die Satzung aufgenommen, im Falle der Errichtung von Sozialwohnungen (also für Wohnungen, die nach den Vorschriften des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Bayern - BayWoFG- gefördert werden) auf die Errichtung von bis zu 50 % der erforderlichen Stellplätze zu errichten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und zudem Car-Sharing-Fahrzeuge bereitgestellt werden. Dabei ist pro angefangener 12 eingesparter Stellplätze 1 Car-Sharing-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 07.11.2015 wurde die Zahl der erforderlichen Stellplätze im sozialen Wohnungsbau erneut diskutiert. Dabei stimmte der PVS der Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Sozialwohnungen zu. Zukünftig soll je Sozialwohnung nur noch 1 Stellplatz verlangt werden. Zudem soll die Stellplatzverpflichtung nur noch auf 80 % der Sozialwohnungen eines Gebäudes angewendet werden. Rechnerisch bedeutet dies einen Stellplatzschlüssel von 0,8 Stellplätzen pro Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

Grund für diese Beschlussfassung war die Absicht, im sozialen Wohnungsbau Baukosten einzusparen, um damit dem aktuellen Wohnungsbedarf gerade im Segment der preisgünstigen kleinen und großen Wohnungen Rechnung tragen zu können. In dieser Maßnahme wird eine Möglichkeit gesehen, das Angebot an preisgünstigen Wohnungen kurzfristig zu erhöhen.

Im Hinblick auf die erforderliche Zahl und die Ausgestaltung der Fahrrad-Abstellplätze sind keine Änderungen vorgesehen. Je nach Wohnungsgröße sind zwischen 1 und 3 Abstellplätze pro Wohneinheit erforderlich.

Der Vorschlag zur Änderung der GaStAbS liegt in der Anlage bei.

An folgendem Rechenbeispiel wird die Auswirkung der Satzungsänderung deutlich:

Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten (WE), alle Wohnungen zwischen 100 m² und 150 m² Wohnfläche (WF)

Bei Anwendung der bisherigen Regelung:

pro WE sind 2 Stellplätze (St) erforderlich:

erforderliche Stellplatzzahl:                30 WE x 2 St/WE =        60 St

Reduzierung auf 50 % bei Car-Sharing-System:
60 St x 50 % =                        30 St sind herzustellen

30 St könne durch Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzt werden
pro angefangener 12 ersparter Stellplätze ist ein Car-Sharing-Fahrzeug (CSF) erforderlich
30 St : 12 St/CSF = 2,5 CSF =>        es sind 3 Car-Sharing-Fahrzeug bereitzustellen

Insgesamt sind somit 30 + 3 = 33 Stellplätze zu errichten.

Bei Anwendung der vorgeschlagenen Regelung:

pro WE sind 0,8 Stellplätze (St) erforderlich:

erforderliche Stellplatzzahl:                30 WE x 0,8 St/WE =        24 St

Reduzierung auf 50 % bei Car-Sharing-System:
24 St x 50 % =                        12 St sind herzustellen

12 St könne durch Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzt werden
pro angefangener 12 ersparter Stellplätze ist ein Car-Sharing-Fahrzeug (CSF) erforderlich
12 St : 12 St/CSF = 1,0 CSF =>        es ist 1 Car-Sharing-Fahrzeug bereitzustellen

Insgesamt sind somit 12 + 1 = 13 Stellplätze zu errichten.

.Beschluss: 1

Die Anträge der Kommunalen Initiative vom 17.01.2016 und von der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.09.2015 (eingegangen am 18.01.2016) in Anlage 5 werden bekanntgegeben und bis zur nächsten Änderung der Satzung zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2015 (GVBl S. 296) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GVBl S. 82) die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) (Anlage 6).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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7. / pl/1/7/16. Umbesetzung von Mitgliedern der GRÜNE-Stadtratsfraktion im Planungs- und Verkehrssenat; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2016 ö Beschließend 7pl/1/7/16

.Beschluss:

I.
1. Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.01.2016 (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen.

2. Mit sofortiger Wirkung wird Herr Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) anstelle von Herrn Stadtrat Moritz Mütze (GRÜNE) als Mitglied in den Planungs- und Verkehrssenat bestellt.

3. Mit sofortiger Wirkung wird Herr Stadtrat Moritz Mütze (GRÜNE) anstelle von Herrn Thomas Giegerich (GRÜNE) als 1. Stellvertreter des Mitgliedes Stefan Wagener (GRÜNE) in den Planungs- und Verkehrssenat bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2016 08:32 Uhr