Datum: 19.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 21:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/1/1/16. Nahverkehrsplan Region Bayerischer Untermain;
- Zwischenbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/1/1/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Anlass und Hintergrund:
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit dem ÖPNV sind nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem bayer. ÖPNV-Gesetz die Aufgabenträger zuständig. Die Anforderungen an das Verkehrsangebot definiert der Aufgabenträger in der Regel in einem Nahverkehrsplan (§8 PBefG).
Im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) heißt es zum Nahverkehrsplan (Art. 13 (2) BayÖPNVG):
(2) 1 Der Nahverkehrsplan enthält Ziele und Konzeption des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs und muß mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit übereinstimmen. 2 Soweit erforderlich ist die Planung mit anderen Planungsträgern sowie anderen Aufgabenträgern des ÖPNV abzustimmen. 3 Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Der Landkreis Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg, die Stadt Alzenau sowie die kreisfreie Stadt Aschaffenburg sind jeweils für ihr Gebiet Aufgabenträger und bilden den Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain.
Als gemeinsame Arbeitsebene wurde im Jahr 1995 von den Gebietskörperschaften die ARGE ÖPNV gegründet.
Diese besteht aus
- der Facharbeitsgruppe, die aus den Verwaltungen der Gebietskörperschaften gebildet wird und
- der Arbeitsgruppe der Fraktionen, in der alle Fraktionen der Gebietskörperschaften vertreten sind.
Das gemeinsame Vorgehen in der ARGE ÖPNV zur Aufstellung der Nahverkehrsplanung hat sich über viele Jahre sehr bewährt und war für ein regionales ÖPNV-Angebot schon förderlich.
Bereits seit 1999 betreiben die Gebietskörperschaften erfolgreich eine gemeinsame Nahverkehrsplanung für den allgemeinen ÖPNV (ausschließlich Busverkehr). Die Stadt Alzenau ist im Jahr 2000 als Aufgabenträger der ARGE-ÖPNV beigetreten.
In der Stadt Aschaffenburg werden die Inhalte und Ziele der Nahverkehrsplanung durch das Stadtentwicklungsreferat einvernehmlich mit den Stadtwerken als Betreiber der Buslinien abgestimmt und koordiniert.
Der Nahverkehrsplan bildet die Rechtsgrundlage zur Genehmigung von Fahrplänen sowie inhaltliche Vorgaben für die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde und der Konzessionierung von Linienverkehren. Keine Planungs- und Entscheidungskompetenz haben die Gebietskörperschaften beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hierfür ist ausschließlich der Freistaat Bayern als Aufgabenträger zuständig und wird vertreten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG).
Der Nahverkehrsplan hat einen gesetzlich festgelegten Planungshorizont von 5 Jahren. Die Bearbeitung erfolgte erstmals durch den Gutachter Planungsgruppe Nord, Kassel. 2006 – 2007 erfolgte die erste Fortschreibung. Sie wurde überwiegend von den Verwaltungen der Aufgabenträger selbst durchgeführt.
Anfang 2013 wurde von den Gremien der Gebietskörperschaften beschlossen, den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain erneut fortzuschreiben. In der Stadt Aschaffenburg erfolgte der Beschluss des Stadtrates am 19.02.2013. Im Einvernehmen mit den Gebietskörperschaften wurde dafür das Büro plan:mobil aus Kassel mit der Bearbeitung der Planung beauftragt.
Aufgabenstellung und Inhalte des Nahverkehrsplans
Bei der Planung zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV sind laut BayÖPNVG (Art. 13 Abs.1 Satz 3) für die Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere
1. die im Nahverkehrsraum vorhandenen Verkehrseinrichtungen zu erfassen,
2. das künftig zu erwartende Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße zu prognostizieren,
3. Zielvorstellungen über das künftig anzustrebende Verkehrsangebot im öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße zu entwickeln und
4. planerische Maßnahmen vorzusehen, die eine bestmögliche Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs unter Berücksichtigung der Belange des Gesamtverkehrs zulassen. ?? Der Artikel bezieht sich hier nur auf den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr, nicht auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Im BayÖPNVG wird darin wie folgt unterschieden (Art.1 (2)): Zum allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr zählt die Beförderung insbesondere mit Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart sowie Omnibussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr.2Schienenpersonennahverkehr ist unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 die Beförderung in Zügen der Eisenbahnen.
Dementsprechend gliedert sich der Nahverkehrsplan in folgende Kapitel:
1. Vorbemerkung
2. Rahmenbedingungen
3. Raumstrukturanalyse
4. Bestandsaufnahme der ÖPNV-Angebotsstruktur
5. Verkehrsgeschehen im Untersuchungsraum
6. Entwicklungsziele
7. Zustandsbewertung und Mängelanalyse
8. Nachfrage im ÖPNV
9. Prognose der Raum- und Verkehrsentwicklung
10. Herausbildung von Nahverkehrsprodukten in der Region Bayerischer Untermain
11. Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs im Nahverkehrsraum Bayerischer Untermain
12. Konzept zur Weiterentwicklung des Stadt- und Nachbarortverkehrs im Oberzentrum Aschaffenburg
13. Maßnahmenprogramm
Die Bearbeitung des NVP erfolgt analog zu den vorangegangenen Nahverkehrsplänen in Abschnitten. Mittlerweile fertiggestellt sind die Kapitel 1 bis 7, die die Bestandsaufnahme, die Zieldefinition sowie die Zustandsbewertung und Mängelanalyse umfassen. Hierzu wird in allen Gremien der Gebietskörperschaften ein Billigungsbeschluss herbeigeführt, um für den gesamten Nahverkehrsraum so eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für die Konzepterarbeitung festzulegen. Die Vorstellung erfolgt im Planungs- und Verkehrssenat durch das Gutachterbüro plan:mobil aus Kassel.
Zusammenfassende Darstellung der Kapitel 1-7
Zusammenfassend wird das ÖPNV-Angebot in der Region Bayerischer Untermain wie folgt beurteilt. Diese Aussagen sind vor allem wichtig für den noch ausstehenden Arbeitsschritt Konzeptentwicklung und Maßnahmenprogramm:
Auszug aus dem Zwischenbericht (Kap. 7.1.5.4 Zusammenfassende Beurteilung des ÖPNV-Angebotes in der Region Bayerischer Untermain [S.142 f.] )
- Es liegen nur punktuelle Erschließungsdefizite in der Region Bayerischer Untermain vor. Diese hängen im hohen Maße mit der Siedlungs- und Gewerbestandortentwicklung der vergangenen Jahre zusammen.
- Die Defizite im Stadtverkehr Aschaffenburg ergeben sich aus dem Fehlen einzelner Fahrtenangebote. Der vielfach angebotene 30-Minuten-Takt auf den Stadtverkehrslinien führt in Überlagerung mit den regionalen Angeboten (vielfach im 60-Minuten-Takt) zu drei Fahrtenangeboten in der Stunde (zu einem 20-Minuten-Takt, sofern die Angebote im Stadt- und Regionalverkehr im Fahrplan exakt aufeinander abgestimmt sind) und erfüllt somit nicht gänzlich die Anforderung an das Bedienungsangebot von vier Fahrten bzw. dem 15-Minuten-Takt. Relationen auf denen nachweislich, auch durch ein verbessertes Angebot, keine Nachfragesteigerungen zu erwarten sind, können im 30-Minuten-Takt bedient werden.
- Defizite beim Fahrtenangebot in den Landkreisen resultieren in Summe vor allem aus
- dem eingeschränkten Bedienungsangebot in den Schwachverkehrszeiten,
- dem eingeschränkten Bedienungsangebot am Wochenende,
- der Ausrichtung des Angebots auf die Erfordernisse im Schulverkehr,
- dem Fehlen nur vereinzelter Fahrten zu Tagesbeginn oder zum Tagesende,
- der auf den Takt bezogenen, nicht immer durchgängigen Anbindung der Gemeindeteile an ihren Hauptort (Verflechtungsnetz).
- Defizite in der Bedienungsqualität bei den Landkreisgrenzen überschreitenden Relationen bestehen größtenteils in den Tagesrandzeiten und an Schulferientagen.
- In den Landkreisen bestehen in Summe nur wenige Defizite im Bereich der Reisezeit und Umsteigehäufigkeit. Die wenigen Relationen mit Auffälligkeiten zeigen zumeist jedoch sehr deutliche Abweichungen von den geforderten Standards auf.
- Es sind keine gravierenden Überschreitungen der Bedienungsstandards im Sinne einer Überbedienung erkennbar.
- Parallelverkehre stellen die notwendige Feinerschließung, die Verknüpfung der Verkehrsangebote und die notwendige Verdichtung auf Abschnitten dar, woraus sich kein Handlungsbedarf in diesem Themenfeld ergibt.
- Für die Stadt Aschaffenburg ist vor allem die Überprüfung der Liniennetzstruktur der Stadtbus- und Regionalbuslinien notwendig, um schnellere und direkte Verbindungen im Stadtgebiet bzw. zwischen den Umlandgemeinden und relevanten Zielen im Stadtgebiet zu erreichen. Insbesondere sind die Überprüfung einer verbesserten Anbindung der nördlichen Innenstadt und die schnellere Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs auf ausgewählten Korridoren notwendig. Darüber hinaus weisen verschiedene Übergangszeiten zwischen den verschiedenen Buslinien tlw. erhebliche Defizite auf.
- Die Ausrichtung des ÖPNV-Angebots auf die Erfordernisse der Hochschule und der Studierenden, ist stärker als bisher zu berücksichtigen.
- In den Landkreisen sind vor allem die Gewerbestandorte, unter dem Aspekt der Aktivierung zusätzlichen Fahrgastpotenzials, zu untersuchen und tlw. mit verbessertem Angebot anzudienen.
- Die Potenziale für die Einrichtungen weiterer Expressbusverbindungen sind zu prüfen und die potentialstarken Relationen in der Maßnahmenkonzept darzustellen.
Aufbauend auf den Ergebnissen des Zwischenberichtes kann nun mit der Maßnahmenentwicklung begonnen werden, durch welche die definierten Ziele in den nächsten ca. 5 Jahren erreicht werden sollen.
Die Arbeitsgemeinschaft ÖPNV (ARGE ÖPNV) hat in ihrer Sitzung am 26.11.2015 mit einer Gegenstimme den Beschluss gefasst, den zuständigen Gremien der Gebietskörperschaften zu empfehlen den vorliegenden Zwischenbericht (Stand 01.12.2015) zu billigen.
Beteiligung von Fahrgastverbänden an der Erstellung des NVP
Nach dem Personenbeförderungsgesetz sind bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans auch Fahrgastverbände, soweit diese vorhanden sind, anzuhören. Mit der Empfehlung der Regierung von Unterfranken eine Anhörung frühzeitig durchzuführen, beschloss die ARGE ÖPNV in der Sitzung am 26.11.2015 einstimmig den Verkehrsclub Deutschland (VCD), ProBahn&Bus und den ADFC zu beteiligen und um Stellungnahme zu dem bereits vorliegenden Zwischenbericht zu bitten.
Eingehende Stellungnahmen der Fahrgastverbände werden in der nächsten ARGE ÖPNV-Sitzung besprochen und nachträglich in den Zwischenbericht eingearbeitet.
Vorschlag der Verwaltung:
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss der ARGE ÖPNV soll der Zwischenbericht des Nahverkehrsplans (Stand 01.12.2015), der u.a. die Bestandsaufnahme, die Entwicklungsziele sowie die Zustandsbewertung und Mängelanalyse enthält beschlossen werden.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, gemeinsam mit den übrigen Aufgabenträgern des Nahverkehrsraums (Stadt Alzenau, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg) die noch ausstehenden Kapitel: Konzept zur Weiterentwicklung des ÖPNV und Maßnahmenprogramm zu bearbeiten.
Weiteres Vorgehen:
Der Nahverkehrsplan wird nach seiner vollständigen Fertigstellung in der ARGE ÖPNV beendet und dann den Gremien der Gebietskörperschaften zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Dabei muss es wie bisher zu einer einheitlichen Beschlussfassung kommen. Der Nahverkehrsplan wird voraussichtlich im Sommer 2016 abgeschlossen und kann daher im Herbst 2016 dem Stadtrat vorgelegt werden.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat nimmt den Zwischenbericht zum Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain (Stand 01.12.2015 – Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat billigt den Zwischenbericht des Nahverkehrsplans, mit seinen Kapiteln Bestandsaufnahme, Entwicklungsziele, Zustandsbewertung und Mängelanalyse und beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den übrigen Aufgabenträgern des Nahverkehrsraums (Stadt Alzenau, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg) mit der Bearbeitung der noch ausstehenden Kapitel: Konzept zur Weiterentwicklung des ÖPNV und Maßnahmenprogramm.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
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2. / pvs/1/2/16. Heinsestraße;
Vorstellung der Entwurfsplanung zur Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger mit ergänzender städtebaulicher Gestaltung in der Heinsestraße auf Höhe Bavaria Passage und ELISA Seniorenstift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/1/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die fußläufige Verbindung der Bavaria Passage ist im Verkehrsraum der Heinsestraße nicht wahrnehmbar. Durch die parkenden Autos im Seitenbereich gestaltet sich vor allem die Querungssituation für Fußgänger als sehr unübersichtlich und unsicher.
In der Heinsestraße dominiert die Fahrbahn den Verkehrsraum. Dem dadurch entstehenden tristen Erscheinungsbild und der eingeschränkten Nutzbarkeit der Seitenflächen soll durch geeignete Maßnahmen wie z. B. durch Straßenmobiliar oder Bepflanzung entgegen gewirkt werden.
Derzeit besteht für den Fußgängerverkehr in der Heinsestraße und in der Wegeverbindung der Bavaria Passage keine Querungsanlage mit Aufstellflächen in den Seitenbereichen. Die vorhandenen Fahrradständer sind nicht mehr ausreichend funktionsfähig, die Steinpoller auf dem breiten Gehweg sind baufällig und ohne Funktion.
Die Stadtverwaltung hat das Projekt als Vorplanung am 06.10.2015 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Der Stadtrat hat der Vorplanung zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Ausführungsplanung beauftragt.
2. Projektbeschreibung
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Akzeptanz der fußläufigen Verbindungsfunktion der Bavaria Passage ist der Einbau einer vorgezogenen seitlichen Aufstellfläche in Form einer Querungsanlage gerade für ältere Verkehrsteilnehmer, Kinder und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer sinnvoll. Die Aufstellfläche bietet für die aufgeführten Zielgruppen Schutz beim Überqueren der Straße und trägt damit in erheblichem Maße zur Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehres bei.
In der fußläufigen Verbindungsachse der Bavaria Passage wird die Querungssituation durch den Einbau zweier Fertigbetonteile verbessert. Die Fertigelemente haben eine Tiefe von 2,00 m. Die querenden Fußgänger können sich zwischen den beiden Elementen in einem Bereich von 3,00 m Breite sicher und geschützt aufstellen und erhalten so eine bessere Sicht auf die Fahrbahn.
In Fahrtrichtung entfallen vor der Querungsstelle zwei Parkplätze. Somit wird die Sicht auch für die Verkehrsteilnehmer, die die Heinsestraße befahren, auf die Fußgänger nicht durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Der Bord im Bereich der Querungsstelle wird auf 1 cm mittels eines Rollbordes abgesenkt, so dass auch Personen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwägen die Querungsstelle barrierefrei passieren können.
Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Gehweg nordwestlich neben der Zufahrt zum ELISA Stift durch eine Baumpflanzung in einem 3,00 x 3,00 m großen Pflanzbeet aufgewertet. Da in diesem Bereich auch Kabel der Telekom und der AVG verlaufen, müssen diese beidseitig der Baumpflanzung durch den Einbau von HD-PE Platten geschützt werden. Die Einfassung des Grünbeetes wird niveaugleich mit dem Gehweg ausgeführt.
Südöstlich neben der Zufahrt zum ELISA Stift sind anstelle der alten „Pedalo“ - Fahrradständer vier neue Fahrradanlehnbügel mit Querholm in Edelstahl geplant. Somit erübrigt sich der Einbau von Pollern, die das kurzfristige Beparken des Gehweges verhindern sollen und es wird gleichzeitig dem erhöhten Bedarf an Fahrradabstellplätzen Rechnung getragen.
Die Kultursäule neben den Fahrradanlehnbügeln wird nach dem Umbau durch die Firma Tiefenbacher aufgestellt. Ein spezieller Einbau ist hierfür nicht notwendig.
3. Kosten
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadtverwaltung Aschaffenburg. Die berechneten Kosten betragen inkl. Baunebenkosten ca. 35.000 € brutto.
Bei den genannten Kosten handelt sich um Kosten nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenberechnung noch abweichen kann.
4. Finanzierung
Das Projekt ist für den Haushalt 2016 angemeldet. Die Heinsestraße liegt im Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel. Die Verwaltung wird daher Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragen.
.Beschluss:
I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Entwurfsplanung in der Heinsestraße für eine seitliche Querungsanlage in Form zweier Fertigteile, einer neuen Baumpflanzung, dem Aufstellen einer Kultursäule sowie dem Einbau von vier Fahrradständern zur Verbesserung der Fußgängerquerung und der Gestaltung zwischen der Bavaria Passage und dem ELISA Seniorenstift zustimmend zur Kenntnis (Anlage 2).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Lage des geplanten Behindertenparkplatzes mit dem geplanten Baumstandort getauscht werden kann.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, für diese Maßnahme bei der Regierung von Unterfranken Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Maßnahme, vorbehaltlich der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel, im Jahr 2016 umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. / pvs/1/3/16. PVS/1/3/16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
|
ö
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Beschließend
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3 | pvs/1/3/16 |
.Beschluss:
I.
1. Der mündliche Bericht der Verwaltung über das bevorstehende Ende der Testphase für die Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Entgegen des Vorschlags der Verwaltung sprechen sich alle im Planungs- und Verkehrssenat vertretenen Stadtratsfraktionen und Gruppen aus, dass die Einbahnstraßenregelung bis zum 16.02.2016 verlängert werden soll und in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 16.02.2016 eine endgültige Entscheidung über die Verkehrsregelung getroffen werden soll.
3. Des Weiteren signalisiert der Planungs- und Verkehrssenat, dass für den Tag des Rathaussturmes am 06.02.2016 und am Faschingssonntag am 07.02.2016 aufgrund des Faschingszuges die Einbahnstraßenregelgung ausnahmsweise aufgehoben werden kann.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pvs/1/4/16. Aufstellung eines Bebauungsplans für das „Gewerbegebiet Süd“ im Markt Stockstadt am Main;
- Stellungnahme
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
|
ö
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Beschließend
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4 | pvs/1/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 30.11.2015 hat der Markt Stockstadt A. Main der Stadt Aschaffenburg unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben sich zu seiner Planung für ein „Gewerbegebiet Süd“ im Bereich westlich der Kreuzung Frühlingslust zu äußern.
.Beschluss:
I.
Die gemäß BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abzugebende Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ durch den Markt Stockstadt a. Main wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgrund von Diskussionsbeiträgen geänderte Stellungnahme (Anlage 3), bei der Marktgemeinde Stockstadt einzureichen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
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5. / pvs/1/5/16. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b);
- Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
|
ö
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Beschließend
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5 | pvs/1/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 15.04.2011 bis zum 27.04.2011 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.04.2011 bis zum 09.05.2011 durchgeführt. Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen beibehalten werden konnte, teilweise wurden Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit).
zu 2: Billigung des Bebauungsplanentwurfes vom 23.11.2015
Vorbemerkung
Das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße (Nr. 413b) gestaltet sich äußerst langwierig und schwierig. Nachdem zunächst aufgrund der Eigentumsverhältnisse viele Unklarheiten hinsichtlich der Entwicklungsperspektiven der im Gebiet ansässigen Nutzungen zu einem Stocken und längerem Ruhen des Bebauungsplanverfahrens führten (Grundstücksveräußerungen durch die BIMA), schien im Jahr
2011 mit der (erneuten) "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden" sowie mit
der späteren Genehmigung für ein großes Um- und Neubauvorhaben für Gewerbeflächen und Wohnen im Gebietsteil an der Würzburger Straße der Weg für einen zügigeren Verfahrensfortgang geebnet. Viele inhaltliche Fragen zur Entwicklung des Gebiets konnten in der jüngeren Vergangenheit geklärt werden (z.B. Johannes de Ia Salle-Schule, Verbleib des Jugendclubs, Bebauung entlang der Würzburger Straße) und führten zu einer gewissen Planungssicherheit und "Stabilität" der städtebaulichen Perspektiven für das Plangebiet
Zum Zwecke der Durchführung des Verfahrensschrittes der "Öffentlichen Auslegung" wurde folglich dem Stadtrat erstmals im Juli 2014 ein ausgearbeiteter Bebauungsplanentwurf zum Beschluss vorgelegt. Der Planungs- und Verkehrssenat bemängelte damals, dass der städtebaulich gewünschte Grünzug mit Anbindung an den Rosenseepark und mit Durchwegung des Gebiets nicht in der erforderlichen Form und Größe im Planentwurf enthalten sei. Also wurde im März 2015 eine entsprechend überarbeitete Planfassung im Planungs- und Verkehrssenat
diskutiert, die jedoch aufgrund eines durch den Eigentümer zu vertretenden, zu geringen Anteils an öffentlicher Grünfläche ebenfalls nicht beschlossen wurde. Die Verwaltung wurde (erneut) beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu überarbeiten und insbesondere eine deutliche Aufwertung bzw. Vergrößerung des geplanten öffentlichen Grünzugs vorzunehmen.
Die im Juli 2014 und im März 2015 im Stadtrat behandelten Bebauungsplanentwürfe basierten noch auf einem Grundkonsens, den die Stadtverwaltung in vielen, teils zähen Beratungen mit dem Flächeneigentümer erzielen konnte. Im Juli 2015 wurde dann dieser Weg verlassen- der im Planungs- und Verkehrssenat vorgelegte Plan deckte sich nicht mehr mit den Vorstellungen des Flächeneigentümers, der insbesondere nur mit einer deutlich geringeren öffentlichen Grünfläche (Vorschlag Grundstückseigentümer ca. 4300 qm, eine Wegeverbindung zur Rhönstraße I Planentwurf Stadtplanungsamt ca. 6680 qm, zwei Wegeverbindungen zur Rhönstraße) einverstanden war und eine deutlich stärkere bauliche Ausnutzung der Wohnbaufläche an der Hockstraße und entlang des inneren Grünzugs anstrebte (Vorschlag Grundstückseigentümer: fünf dreigeschossige und sechs viergeschossige Baufelder I Planentwurf Stadtplanungsamt drei dreigeschossige und vier viergeschossige Baufelder). Der Plan des Stadtplanungsamtes wurde im PVS beschlossen.
ln der Folge unterbreitete der Eigentümer dem Stadtplanungsamt wieder einen neuen Vorschlag. Dieser wurde vom Stadtplanungsamt geprüft. Einzelne Vorschläge des Eigentümers sind aus Sicht des Stadtplanungsamtes akzeptabel und wurden in den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 23.11.2015 übernommen- dieser Bebauungsplanentwurf ist Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage.Zu unterscheiden sind nun also drei unterschiedliche Planentwürfe:
1. Der Bebauungsplanentwurf vom 29.06.2015, der im PVS am 14.07.2015 beschlossen wurde.
2. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2015, der Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage ist und in den aus Sicht des Stadtplanungsamtes konsensfähige neue Vorschläge des Eigentümers eingeflossen sind.
3. Der Planvorschlag des Eigentümers in unveränderter Form, zu dessen Inhalten in der
Summe kein Konsens zwischen Eigentümer und Stadtplanungsamt erzielt wurde.
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zum im Juli im PVS behandelten Bebauungsplanentwurf in den nun vorliegenden aktuellen Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2015 eingearbeitet:
? Entfall der öffentlichen Wegebeziehung südwestlich der Bebauung an der Würzburger
Straße (vorher: verkehrsberuhigter Bereich, öffentlich nutzbar; jetzt: Privaterschließung)
? Ein zusätzliches Baufeld für eine Stadtvilla entlang des Grünzugs an Stelle des
vorhandenen Blocks 673 Veränderung der Baufeldzuschnitte und der Erschließungsstraße in den Mischgebieten an der Rhönstraße
? Grünzug I öffentliche Grünfläche: Änderung von vorher ca. 6.680 qm auf jetzt ca. 5.040 qm:
? Der Umfang der öffentlichen Grünfläche ist zwar geringer als im letzten Planentwurf, dies ist aber lediglich darauf zurückzuführen, dass ursprünglich als öffentliche Grünflächen vorgesehene Bereiche nun als private Grünflächen bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen (Hausgarten) ausgewiesen sind.
? Geringfügige Verschmälerung des Grünbereichs an der Hockstraße auf jetzt 20 m Breite
Wegfall des Fußweges nördlich des Commissary mit Anbindung an die Rhönstraße
Darüber hinaus verlangt der Eigentümer noch folgende wesentliche Punkte, mit denen jedoch von Seiten des Stadtplanungsamtes kein Einverständnis besteht:
? Grünzug/öffentliche Grünfläche: Ausweisung einer Dreiecksfläche mit vorhandenem
? Baumbestand als private statt öffentliche Grünfläche Entfall der Wegebeziehung von der öffentlichen Grünfläche zur Bebauung an der Würzburger Straße
Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
Das Gebiet "Spessart-Manor" der ehemaligen amerikanischen Liegenschaften soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Dies ist vor allem deswegen nötig, da aufgrunddes vorliegenden heterogenen Bestands in und um das Plangebiet die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem planungsrechtlichen "Einfügungsgebot" schwierig ist und daher nur bedingt Rechts- und Planungssicherheit besteht. Zudem ist im Bestand durch Baugenehmigungen der letzten Jahre eine Struktur entstanden, die ein komplexes Geflecht an Nutzungen, Bebauung und Erschließung umfasst. Mit dem Bebauungsplan werden die baurechtliehen Rahmenbedingungen für die weitere Konversion des Areals gelegt.
Bisheriger Verfahrensverlauf
Nach Abzug der US-Streitkräfte war und ist es vordringliches Ziel der Stadtplanung, die militärischen und zivilen Liegenschaften einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Während der größte Teil der Konversionsflächen beidseits der Würzburger Straße inzwischen mit Bebauungsplänen überplant und großteils neu bebaut und genutzt ist, handelt es sich bei dem Gebiet "Spessart-Manor" um eines der letzten, nicht überplanten Areale an der Würzburger Straße, welches sich noch bis 2009 in Besitz der BIMA (Bundesanstalt für lmmobilienaufgaben) befunden hat. Es beinhaltet neben mehreren zum Teil leer stehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden (Blöcke 671 bis 677) eine Schule, ein Jugendhaus, eine ehemalige Kapelle sowie einen ehemaligen Supermarkt (Commissary).
Die ursprüngliche Bausubstanz in diesem Quartier ist teilweise noch in ihrem Bestand erhalten. Ein Wohnplock wurde bereits abgerissen und mit einer Waschanlage für Autos überbaut, ein weiterer ist in den vergangenen Jahren zum Campus II der Hochschule Aschaffenburg mit weiterer gewerblicher Nutzung umgebaut worden. Für die beiden mittlerem Wohnblöcke wurde im Jahr 2013 ein umfassender Umbau mit Aufstockung und Erweiterung der Wohnblöcke und der Errichtung eines Zwischenbaus für gewerbliche Nutzung und Wohnen auf der Rückseite der Würzburger Straße genehmigt. Zwischenzeitlich wurden diese beiden Bestandsblöcke abgerissen, da sich der Untergrund für den geplanten Umbau als nicht geeignet erwies. Eine Realisierung der geplanten und genehmigten Bebauung steht bisher noch aus.
Bestandsnutzungen sind die Johannes de Ia Salle-Berufsschule der Caritas, die Nebenstelle der Hefner-Aiteneck-Schule und ein Kindergarten, das städtische Jugendhaus, sowie das Commissary (derzeit als Möbel-Outlet-Handel genutzt).
Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen der gewerblich geprägten Würzburger Straße und den vornehmlich dem Wohnen dienenden Baugebieten an der Rhönstraße hat der Stadtrat am 06.12.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
04/03b "Spessart-Manor" gefasst. ln Varianten wurde damals der Erhalt wie auch die Beseitigung großer Teile der bestehenden Bausubstanz überprüft. Ebenfalls vorgeschlagen wurde die Anlage eines Grünzuges durch das Gebiet als Fortsetzung des an der Hockstraße anbindenden Rosenseeparks. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geriet das Bebauungsplanverfahren jedoch ins Stocken, da sich die Standortentscheidung der Johannes de Ia SaUe-Berufsschule verzögerte und sich die
Veräußerung und Nachnutzung von Teilflächen in der Praxis als äußerst schwierig erwiesen. 2006 wurde seitens der Verwaltung mit zwei weiteren Entwurfsvarianten ein neuerlicher Versuch unternommen, das Verfahren voran zu bringen. Jedoch führte auch dies zu keinem Erfolg, da sich das Areal noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) befand und die zukünftige Nutzung noch nicht geklärt war.
2009 wurde das gesamte Areal von der BIMA an einen Aschaffenburger Investor veräußert, wodurch sich neue Impulse für die Neustrukturierung und Nachnutzung des Gebietes ergaben. Da der Eigentümer bereits im Dezember 2009 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Wohnblockes 675 für eine Nutzung durch die Hochschule Aschaffenburg gestellt hatte, ein Bebauungsplan als planungsrechtlicher Rahmen jedoch noch nicht vorlag, wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen Eigentümer und Stadt abgeschlossen, dessen wesentliche Inhalte in den aufzustellenden Bebauungsplan einfließen:
? Errichtung einer Tiefgarage zwischen den Blöcken 674 und 675
? Erhalten von Teilen des im Gebiet befindlichen Grünbestandes
? Unterstützung des städtebaulichen Ziels einer Fortsetzung des Rosenseeparks durch das
Areal bis zum neuen Kreisverkehr Rhönstraße/Sälzer Weg.
? Erhalt der Platanen an der Würzburger Straße
Planungsziele, Städtebaulicher Entwurf und Grünkonzeption
Seitens der Stadt besteht die Zielsetzung, das Areal unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Insbesondere die ehemaligen Wohnblöcke 671 und 675, sowie das Volumen der Blöcke 672 und 674 an der Würzburger Straße (Blocknummern sind in der Planzeichnung dargestellt), aber auch der Schulkomplex und die ehemalige Kapelle an der Rhönstraße sollen bei einer Neukonzeption erhalten werden. Für das Jugendhaus besteht ein langfristiger Mietvertrag. Als potenzielle Entwicklungsfläche für eine Neubebauung wird insbesondere der Bereich des ehemaligen Supermarktes (Commissary) angesehen. Grundsätzlich sollte eine dem Standort entsprechende gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf vorgesehen werden. Weiterhin ist aufgrund der Größe des Areals von ca. 7,5 ha auf eine abschnittsweise Realisierbarkeit zu achten. Ein wichtiger Aspekt der Freiflächengestaltung ist die Fortsetzung der Wegeverbindung aus dem Rosenseepark durch das Plangelände bis zum Sälzerweg.
Gebäudebestand im nordöstlichen Plangebiet
Die städtebauliche Konzeption sah die Möglichkeit des Erhalts der Wohnblöcke 671 bis 675 an der Würzburger Straße vor. Nach dem bereits erfolgten Umbau des ersten Wohnblockes 675 für eine Hochschulnutzung, sowie der Beantragung für den Umbau der beiden-jedoch zwischenzeitlich abgebrochenen - Blöcke 674 und 672 für gewerbliche Nutzung sollen auch der verbleibende Block an der Hockstraße in ähnlicher Form umgestaltet werden.
Zwischen den Blöcken sind dabei mehrgeschossige bauliche Ergänzungen vorgesehen, die so zu einer zwar gegliederten, jedoch geschlossenen Gebäudefront zur Würzburger Straße führen. Dieses Konzept gestattet eine gewerbliche Nutzung an der Würzburger Straße und eine lärmtechnische Abschirmung der südwestlich anschließenden lnnenbereiche. Das Nutzungskonzept sieht Gewerbe- bzw. Büronutzung entlang der Würzburger Straße sowie Wohnnutzung in den abgewandten Gebäudeteilen vor.
Die beiden Blöcke 673 und 677 sind im Bebauungsplan nicht zum Erhalt vorgesehen. Fortgeführt wird die Wohnnutzung durch weitere Stadtvillen, die sich entlang des neu zu schaffenden Grünzugs aufreihen und die qualitativ hochwertige Lage im ruhigen Innenbereich des Areals nutzen.
ln den Innenhöfen zwischen den Blöcken sieht das Konzept Tiefgaragen vor, die jedoch nicht separat über die Andienungsstraße an der Würzburger Straße angefahren, sondern über ein Tunnelbauwerk südlich der Blöcke 671 bis 675 miteinander verbunden werden sollen. Damit besteht weitgehend die Möglichkeit, die neuen Stadtvillen an diese Tiefgaragen anzubinden. Ausfahrten sind zur Würzburger Straße sowie zur Hockstraße vorgesehen. Zusätzlich ist auf dem Tunnelbauwerk eine oberirdische private Fahrstraße als Feuerwehrumfahrung geplant.
Ehemaliger Supermarkt (Commissary)
Der ehemalige Supermarkt ist als Entwicklungsfläche anzusehen und kann mittelfristig neu überbaut werden. Dabei ist eine Bebauung mit Wohngebäuden ebenso denkbar wie eine gemischte Nutzung mit gewerblichem Anteil. Da die Rhönstraße bereits über eine relativ heterogene Bebauungsstruktur verfügt, ist hinsichtlich der Gebäudedimensionierung Gewerbebebauung aber auch eine mehrgeschossige Wohnbebauung in entsprechend höherer Dichte realisierbar. Das Gebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen. D.ie innere Erschließung ist dabei über einen Stich von der Rhönstraße vorgesehen.
Ehemalige Kapelle
Ebenfalls neu genutzt werden soll die seit 2003 unter Denkmalschutz stehende ehemalige amerikanische Kapelle an der Rhönstraße. Das Gebäude soll nach Vorstellung des Eigentümers in ein Veranstaltungszentrum für kleinere Tagungen oder Veranstaltungen umgebaut werden. Gleichwohl darf hier keine Nutzung im Sinne einer Vergnügungsstätte entstehen. Daher wurden entsprechende Ausschlusspassagen in die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.
Schulkomplex/Jugendhaus
Der benachbarte Schulkomplex wird im Bestand gesichert. Der westliche Teil mit der Grundschule Hefner-Aiteneck wurde von der Stadt Aschaffenburg erworben, der Mittelteil vom Träger der De-la Salle-Schule. Lediglich ein in den 1980er Jahren angebauter Gebäudeflügel nördlich der Kapelle sowie die derzeit ungenutzte ehemalige Kantine südlich des Jugendhauses stehen mittelfristig zur Disposition.
Der Mietvertrag für das Jugendhaus an der Hockstraße wurde in der Zwischenzeit durch einen langfristigen Mietvertrag ersetzt, so dass der Erhalt des Standortes gesichert ist. Der jetzige Standort wird als sinnvoll erachtet, da er gut erreichbar ist und über eine Akzeptanz bei Anliegern verfügt. Eine Standortalternative zeichnet sich aktuell nicht ab. Langfristig ist jedoch auch eine Nachnutzung als Wohnbebauung denkbar und wird in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Erschließungsbereich, Ver- und Entsorgung
Durch das Plangebiet verläuft ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Versorgungsträger, das es ermöglicht, das gesamte Plangebiet unabhängig vom Wegeverlauf zu versorgen.
Grünkonzeption
Wenn auch mit der neugestalteten Rhönstraße eine attraktive und direkte fußläufige Verbindung vom Rosenseepark mit der Kreuzung Würzburger Straße/Rhönstraße zur Verfügung steht, ist eine direkte Durchquerbarkeildes Areals für Fußgänger und Radfahrer- innerhalb eines Grünzuges und getrennt vom motorisierten Verkehr- als höherwertig anzusehen.
Zentrales Element der Grünkonzeption ist ein öffentlicher Grünzug. Er durchzieht das Plangebiet von der Hockstraße zur Rhönstraße, weitet sich an zwei Stellen zu einer größeren zusammenhängenden Grünfläche auf und gliedert die Baugebiete untereinander. Von da aus verläuft der Grünzug weiter als zunächst einseitige, dann als beidseitige Allee zwischen Commissary und ehemaliger amerikanischer Kirche zur Rhönstraße. Kurz vor dem Mischgebiet um das Commissary herum ist eine Wegeverbindung zum Baugebiet entlang der Würzburger Straße vorgesehen.
Die Grünkonzeption des Bebauungsplanentwurfs sieht weiterhin den Erhalt und die Ergänzung der Platanen an Würzburger Straße und Hockstraße vor. Im Innenbereich soll vor allem die Platanengruppe an der Kommandanten-Villa in der öffentlichen Grünfläche erhalten werden. Entlang der Rhönstraße werden im Bebauungsplan Pflanzflächen festgesetzt, die den Erhalt sowie die Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen zum Ziel haben. Der innere Grünzug sichert einen Teil des hier vorhandenen Baumbestandes und wird durch Neupflanzungen, insbesondere entlang der Wege, ergänzt. Neue Baumpflanzungen sind also auf den privaten Grundstücken und entlang der die öffentliche Grünfläche durchquerenden Wege, der Rhön- und der Hockstraße geplant.
Durch die weitgehende Unterbauung des nord-östlichen Gebietsabschnitts mit Tiefgarage ist hier ein Erhalt von Bäumen aufgrund der Unterbauung nicht möglich.
Zu 3: Auslegungsbeschluss
Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung für die Dauer eines Monats erfolgen. Die Behörden werden zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über den Verfahrensstand des Bebauungsplan-Entwurfs für das Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xxx (Nr. 4/3b) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bebauungsplan-Entwurf vom 23.11.2015 für das Gebiet "Spessart-Manor" zwischen
Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xxx (Nr.
4/3b) in Anlage 4 wird als Kompromissvorschlag grundsätzlich gebilligt.
3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dabei insbesondere der im Bebauungsplan-Entwurf geplanten Führung eines Fuß- und Radweges zur Würzburger Straße hin im Rahmen eines Wegerechts sowie der im Bebauungsplan-Entwurf gekennzeichneten öffentlicher Grünflächen zu. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt auch zu, wenn dem Eigentümer im nordwestlichen Bereich der öffentlichen Grünfläche zur Hockstraße hin und im Bereich nordwestlich der Baumgruppe kleinere Fläche von der öffentlichen Grünfläche entgegenkommend zugeordnet werden, die im Bebauungsplan dann als private Grünflächen festzusetzen sind. Der vom Eigentümer vorgeschlagenen Änderung der Baufenster an der Commissary/Rhönstraße wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Lage und Bemessung des Wendehammers zu überarbeiten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Beschlussfassung im Plenum einen endgültigen Bebauungsplan-Entwurf vorzulegen und die noch offenen Fragen hinsichtlich der Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse zur Rhönstraße hin
zu klären.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. / pvs/1/6/16. Behandlung der Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2015 und der Kommunalen Initiative vom 04.10.2015 wegen "Verlegung der Kfz-Zulassungsstelle" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/1/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
1. Die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2015 und der Kommunalen Initiative vom 04.10.2015 wegen "Verlegung der Kfz-Zulassungsstelle" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Mehrheit der Senatsmitglieder gegen eine Auslagerung der Kfz-Zulassungsstelle oder des gesamten Bürgerservicebüros
aus dem Rathausgebäude ausspricht. Allerdings werden gleichzeitig Maßnahmen für eine Verbesserung der Parksituation rund um den Stiftsplatz gefordert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pvs/1/7/16. Bewohnerparken Bahnhofsquartier / Innenstadt (A2)
- Nachuntersuchung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.01.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/1/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Planungs- und Verkehrssenat am 22.09.2015 wurden die Ergebnisse der Nachuntersuchung im Bewohnerparkgebiet A2 (Bahnhofsquartier und Innenstadt) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit beauftragt. Im Vorfeld der Nachuntersuchung ging dem Stadtplanungsamt eine Liste mit 330 Unterschriften zu, deren Intention lautete: "Für die Freigabe aller bestehenden Parkplätze als Bewohnerparkplätze ohne jede zeitliche Einschränkung (24h/Tag) und die Wiederanlage bereits entfernter Parkplätze sowie gegen den zukünftigen Rückbau bestehender öffentlicher Parkflächen in der Aschaffenburger Innenstadt."
Am 26.11.2015 fand im Martinushaus ein Bürgergespräch hierzu statt, zu dem sich ca. 32 Personen einfanden. Das Protokoll ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Im Verlauf des Gesprächs hat die Verwaltung für jede Straße die Fakten über Auslastung und Parkdauer dargestellt und um Meinungsäußerung gebeten. Dabei wurden folgende konzeptrelevanten Anmerkungen vorgetragen:
- Der Einzelhandelsverband befürwortet die momentane Regelung in der Frohsinnstraße, die Parkplätze tagsüber ausschließlich Kurzzeitparkern zu überlassen.
- Die Duccastraße hat mit der Einführung des Bewohnerparkens und der Aufhebung des Gehwegparkens etwa die Hälfte der Parkplätze verloren. Mit der in Aussicht gestellten Umgestaltung der Duccastraße wird der Verlust noch weiterer Parkstände befürchtet. Die Verwaltung erwiderte darauf, dass die Planungen für die Duccastraße noch nicht abgeschlossen seien. Irrtümlich wurde das Jahr 2016 in der Versammlung als Baubeginn genannt, richtig ist jedoch das Jahr 2017.
- Die ursprünglich vorhandenen Mischparkplätze in der Weißenburger Straße nach der Einmündung Frohsinnstraße sollten wieder eingeführt werden. Sie sind mittlerweile Kurzzeitparkplätze, auf die sich die Bewohner erst ab 20 Uhr stellen dürfen.
- Die Standorte der Pflanzgefäße in der Erthalstraße sollten dahingehend überprüft werden, ob sich nicht noch weitere Parkstände realisieren lassen. Eine erneute Überprüfung vor Ort ergab aus Zwängen der vorhandenen Einfahrten keinen Spielraum für weitere Parkstände.
- Der Busparkplatz bzw. Ersatzhaltestelle in der Erthalstraße vor der Agathakirche sollte zwischen 18-9 Uhr den Bewohnern zur Verfügung stehen. Die Kongress- und Touristikbetriebe wurden zu diesem Sachverhalt befragt und können sich eine derartige Lösung vorstellen, wenn sichergestellt wird, dass die Bewohner tatsächlich morgens um 9 Uhr den Platz geräumt haben.
- Der Busparkplatz in der Karlstraße sollte aufgehoben werden.
Als Gesamtergebnis des Bürgergesprächs lässt sich festhalten, dass sich die 2011 eingeführte Parkregelung grundsätzlich bewährt hat und nur kleine Veränderungen gewünscht werden.
Aus den genannten Vorschlägen lassen sich folgende Konzeptänderungen ableiten:
- Erthalstraße (zwischen Frohsinn- und Weißenburger Straße) und Weißenburger Straße (zwischen Frohsinn- und Luitpoldstraße): Die Parkstände bleiben Kurzeitparkstände von 8-20 Uhr. Bewohner dürfen sich aber in einen überlappenden Zeitraum von 18-9 Uhr dazu stellen (s. Bild 1). In der Frohsinnstraße bleibt die bestehende Regelung bestehen, um die Belange des Einzelhandels zu schützen.
- Busparkstand in der Erthalstraße – Nutzung durch Bewohner mit Parkausweis in der Zeit von 18-9 Uhr (außer bei P+R-Betrieb, wenn die Haltestelle als solche benötigt wird). Die Maßnahme wird zur Probe eingeführt, da die Kongress- und Touristikbetriebe dieser Maßnahme im Prinzip zustimmen, jedoch auch die Befürchtung erheben, dass der Busparkstand nicht rechtzeitig um 9 Uhr geräumt ist (siehe Bild 4 und 5).
Die Anzahl der Parkstände ändert sich tagsüber um +3 Mischparkstände in der Karlstraße und nachts um +4 Bewohnerparkstände auf dem Busparkplatz Erthalstraße.
Die Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur durchgeführten Öffentlichkeitsarbeit zur Nachuntersuchung des Bewohnerparkens wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Änderung des Wechselparkens in Teilabschnitten der Erthal- und Weißenburger Straße wird dahingehend zugestimmt, dass die Bewohner dort bereits ab 18 Uhr und bis 9 Uhr parken dürfen.
3. Der Aufhebung des Busparkstands in der Karlstraße und der Anlage von Mischparkständen wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [x]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [x]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. / pvs/1/8/16. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.11.2015 wegen "Absenkung der Gehweg-Randsteine Ahornweg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.2015
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
|
ö
|
Beschließend
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8 | pvs/1/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich vom 07.11.2015 wegen "Absenkung der Gehweg-Randsteine Ahornweg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.12.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / pvs/1/9/16. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 12.08.2015 wegen "Leiderer Verkehrsthemen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
19.01.2016
|
ö
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Beschließend
|
9 | pvs/1/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 12.08.2015 wegen "Leiderer Verkehrsthemen" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.11.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / pvs/1/10/16. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.11.2015 wegen "Schulwegsicherheit in der Herrenwaldstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.12.2015
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
|
ö
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Beschließend
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10 | pvs/1/10/16 |
.Beschluss:
1. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.11.2015 wegen "Schulwegsicherheit in der Herrenwaldstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.12.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).
2. Die Verwaltung sagt zu, erneut einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pvs/1/11/16. Rathaus Aschaffenburg;
- Umbau Wermbachstraße 30 zum Verwaltungsgebäude
- Aktualisierung der Kostenberechnung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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19.01.2016
|
ö
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Beschließend
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11 | pvs/1/11/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses am 05.10.2015 und des Plenums am 19.10.2015 wurde die weiterführende Grundlagenermittlung und Planung zur Umnutzung der bisherigen Gewerberäume in ein komplettes Verwaltungsgebäude durchgeführt.
Ebenfalls wurden die in der o.g. Sitzung mündlich genannten ersten Baukosten in Höhe von 250.000,- € (als Grundlage für den Nachtragshaushalt 2015) insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit neu ermittelt.
Der Planungsentwurf berücksichtigt die Umnutzung in Verwaltungsräume für das EG, 1. OG und
2. OG. Das Kellergeschoss ist gemäß Pachtvertrag in Lagerräume für den Pächter und Verpächter zu trennen. Hier sind Verbrauchkosten und Zugänge exakt für die jeweilige Nutzung aufzuteilen.
Das DG bleibt zunächst unberücksichtigt und wird lediglich mit allen Versorgungszuleitungen vorinstalliert.
Gegenüber den bisher genannten Kosten sind nun alle Kostenkomponenten, in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt, der Feuerwehr und der Haustechnik berücksichtigt:
- Brandschutz : RWA (Rauch-Wärme-Abzugsanlage)
2. Rettungsweg - Barrierefreie Erschließung : Umbau Lasten- zu Personenaufzug - Wärmeschutz : Innendämmung und Austausch Fenster - Schall-/Sonnenschutz : Rückbau Schaufensterflächen – Einbau Brüstung
Einbau neuer Fenster - Umsetzung der Arbeitsstättenrichtlinien - EDV Anbindung / Vernetzung Rathaus - Elektroinstallation / Blitzschutz gem. VDI Richtlinien
Das Treppenhaus ist durch eine zusätzliche RWA (Rauch-Wärme-Abzug) – Anlage zu ertüchtigen und der 2. Rettungsweg sicherzustellen.
Zur barrierefreien Erschließung wird der Lastenaufzug zum Personenaufzug umgebaut.
Die Elektroinstallation wird gemäß der VDI-Richtlinien umgerüstet, der Blitzschutz angepasst und die erforderlichen EDV-und Telefonanschlüsse werden gelegt sowie die Vernetzung zum Rathaus.
Die Sanitärinstallationen werden erneuert und den neuen Örtlichkeiten angepasst. In allen Geschoßen werden die notwendigen Sanitärbereiche/WCs geschaffen und Küchenzeilen installiert.
Zur Umsetzung der erforderlichen Büroräume werden Zwischenwände eingezogen, die Decken abgehängt, die Bodenbeläge erneuert, die Heizkörper den Räumlichkeiten angepasst.
Zum Wärmeschutz erhalten die Außenwände eine Innendämmung. Die Schaufenster im kompletten Erdgeschoß werden zurückgebaut und erhalten Brüstungselemente. Alle Fenster werden mit dem erforderlichen Schall-/ Wärmeschutz ausgetauscht und erhalten Sonnen-/ Sichtschutz. Zusätzliche Fensteröffnungen entstehen im Erdgeschoß (Innenhofseite) für Belichtung und Belüftung.
Für die Erstausstattung wurde unter Berücksichtigung des Raumprogramms und der zu erwartenden Nutzeranforderungen ein pauschaler Kostenansatz gewählt, der jedoch auf Erfahrungswerten des Rathausgebäudes basiert.
Nachfolgende Kostengruppen bilden die Grundlage zur Kostenberechnung vom 17.12.2015:
300 Bauwerk – Baukonstruktion, zzgl. Küchenzeile, Baureinigung 295.000,- €
400 Bauwerk Technische Anlagen (Wasser, Abwasser, Sanitär, Heizung,
Starkstrom, Elektroinst., Blitzschutz, Aufzug 192.000,- €
500 Aussenanlagen (Eingangssituation, Stellplätze, etc.) 6.000,- €
600 Ausstattung, feste Einbauten, Mobiliar 74.000,- €
700 Baunebenkosten, Statik, Fachplaner, etc. 22.000,- €
Gesamtkosten; Kostengruppen 100 – 700 589.000,- €
Der Bauantrag ist bereits vorgelegt. Nach Genehmigung können die Hauptgewerke ausgeschrieben und vergeben werden, so dass die Arbeiten umgehend beginnen können.
Bereits im Vorfeld können einzelne Rückbauten, bzw. Abbrucharbeiten ausgeführt werden.
.Beschluss:
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag zur Anmietung des Mietobjektes Wermbachstr. xx, Flurnr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, zum Betrieb von Verwaltungsräumen für die Stadtverwaltung aufgrund des Beschlusses des Stadtrates (Plenum) vom 19.10.2015 (Tagesordnungspunkt 8 der nichtöffentlichen Sitzung) bereits abgeschlossen wurde.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Planungen des notwendigen Umbau des Anwesens Wermbachstr. 30 zu einem Verwaltungsgebäude zur Kenntnis.
3. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt zur Kenntnis, dass im Nachtragshaushalt 2015 als erster Ansatz 250.000.- € als Verpflichtungsermächtigung (VE) bereitgestellt wurden und dass nun aufgrund einer Kostenberechnung vom 17.12.2015 Gesamtkosten in Höhe von 589.000.- € im Haushalt 2016 bereitgestellt werden müssen. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Aschaffenburg als Mieterin verpflichtet ist, die Kosten für den notwendigen Umbau des Anwesens zu tragen.
4. In der Diskussion teilen alle Senatsmitglieder mit, dass die Vorgehensweise der Verwaltung und die Kostenentwicklung nicht akzeptabel sind und teilen mit, dass heute keine Beschlussfassung erfolgen kann.
5. Der Planungs- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung, bis zu den Beratungen zum Haushalt 2016 Einsparmöglichkeiten für die Umbaukosten des Anwesens zu finden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2016 08:34 Uhr