Datum: 20.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Bezeichnung
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1 | uvs/1/1/16 |
UVS/1/1/16
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2 | uvs/1/2/16 |
Erweiterung des Autokranbetriebes durch 4 Garagenstellplätze, Nutzungsänderung der Betriebswohnung im 2. Obergeschoss in Bereitschaftsunterkünfte und Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 500/7, Ahornweg 104, Gemarkung Leider, durch Wolfgang und Bernhard Wissel, Aschaffenburg, BV-Nr. 20150260
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3 | uvs/1/3/16 |
Neubau von 3 Gebäuden und Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx / Ecke Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße, durch die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg
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4 | uvs/1/4/16 |
Auto- und Zweiradausstellung "MOBILIA & E-MOBILIA" am 20.3.2016 durch FUNKHAUS Aschaffenburg in Kooperation mit der Stadt Aschaffenburg, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz;
- Antrag auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse
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1. / uvs/1/1/16. UVS/1/1/16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.01.2016
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ö
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Beschließend
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1 | uvs/1/1/16 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt zu Beginn der Sitzung bekannt, dass ihm vor wenigen Minuten von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt 241 Unterschriften von Schweinheimer Bürgerinnen und Bürger überreicht wurden, die damit eine Stärkung des Schweinheimer Ortskerns, insbesondere der Marienstraße, fordern.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / uvs/1/2/16. Erweiterung des Autokranbetriebes durch 4 Garagenstellplätze, Nutzungsänderung der Betriebswohnung im 2. Obergeschoss in Bereitschaftsunterkünfte und Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 500/7, Ahornweg 104, Gemarkung Leider, durch Wolfgang und Bernhard Wissel, Aschaffenburg, BV-Nr. 20150260
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.01.2016
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ö
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Beschließend
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2 | uvs/1/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom xxx, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am xxx beantragen die xxx Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Erweiterung des Autokranbetriebes durch 4 Garagenstellplätze für Autokräne, die Nutzungsänderung der Betriebswohnung im 2. OG in 4 Bereitschaftsunterkünfte und die Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Ahornweg xxx in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine erdgeschossige Garage mit Garagenstellplätzen für Autokräne. Die Betriebswohnung im 2. OG soll in 4 Bereitschaftsunterkünfte umgewandelt werden. Außerdem ist eine Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle vorgesehen. Die neue Garage mit 4 Stellplätzen hat eine Bruttogrundfläche von 406 m² und einen umbauten Raum von 4.723 m³ und eine Höhe von 11,50 m.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/2 „Magnolienweg“. Der Bebauungsplan setzt die Gebietsart „Gewerbegebiet“ fest und ist seiner Art nach zulässig.
Die nach der Stellplatzberechnung - entsprechend der städt. Stellplatzsatzung - erforderlichen zusätzlichen 4 Pkw-Stellplätze werden bereits auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Ebenso wie die erforderlichen 4 Fahrradabstellplätze.
Auf dem Baugrundstück sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes 15 Laubbäume zu pflanzen. Es sind bereits 16 Laubbäume auf dem Baugrundstück vorhanden.
Die südliche Baugrenze wird wegen dem schrägen Grenzverlauf des Baugrundstücks um ca. 7,2 m² überschritten. Der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze kann zugestimmt werden. Die im Bebauungsplan festgesetzte GFZ und GRZ werden unterschritten und damit eingehalten.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die xxx, Aschaffenburg, zur Erweiterung des Autokranbetriebes durch 4 Garagenstellplätze für Autokräne, der Nutzungsänderung der Betriebswohnung im 2. OG in 4 Bereitschaftsunterkünfte und die Erweiterung des Diesellagertanks der bestehenden Betriebstankstelle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Ahornweg xxx, in Aschaffenburg, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Befreiung:
Die bestehende Baugrenze darf um 7,2 m² überschritten werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. / uvs/1/3/16. Neubau von 3 Gebäuden und Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx / Ecke Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße, durch die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.01.2016
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ö
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Beschließend
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3 | uvs/1/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 20.11.2015, beantragt die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 3 Gebäuden und die Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xxx / Ecke Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße in Aschaffenburg.
Wegen der völligen Verschiedenheit der 4 Gebäude wird nachfolgend auf jedes Gebäude einzeln eingegangen:
Gebäude 1:
Das Gebäude 1 besteht aus einem Untergeschoss mit einer Tiefgarage mit 21 Stellplätzen in 5 bis 6 m Abstand zur Josef-Dinges-Straße mit einer eigenen Zu- und Abfahrt. Das Untergeschoss ragt wegen des hängigen Geländes an der Josef-Dinges-Straße ca. 2 m aus dem Erdreich. Die 3 eingezeichneten Bäume sind nunmehr auf einer Grünfläche entlang der Josef-Dinges-Straße positioniert. Planungsrechtlich ist das Gebäude 1 nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 8 Baunutzungsverordnung als Stellplätze für gewerbliche Zwecke oder als Nebenanlage für notwendige Stellplätze zulässig. Nach Angaben des Antragstellers ist dieses Gebäude zu einer späteren Aufstockung vorgesehen.
Gebäude 2:
Bei dem Gebäude 2 handelt es sich um ein vollständig gewerblich genutztes Gebäude. Im Bereich zur Würzburger Straße ist eine Gastronomie mit rund 215 m² Freischankfläche vorgesehen. Im Unterschied zum Bauvorbescheid weist das Gebäude 2 im Bauantrag, nunmehr 4 statt vorher 3 Geschosse auf. Die Grundfläche von ca. 900 m² mit 4 Geschossen und einer baulichen Höhe von 15,25 m über Gelände fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und wird nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 8 Baunutzungsverordnung als gewerbliche Nutzung planungsrechtlich zur Genehmigung vorgeschlagen.
Gebäude 3:
Im Unterschied zum Bauvorbescheid enthält das Gebäude 3 im Bauantrag anstelle von 3 Nutzungsebenen gewerbliche Nutzung mit einem „Boardinghouse“ und einer allgemeinen Wohnnutzung in den obersten 2 Geschossen nunmehr Boardinghouse im Erdgeschoss und an den Giebelseiten im 1. Obergeschoss mit 17 Appartements für eine gewerbliche Nutzung. Auf der überwiegenden Fläche des 1. Obergeschosses sowie den 3 weiteren Geschossen ist eine Wohnnutzung mit insgesamt 56 Wohneinheiten geplant. Im Bauleitplanverfahren könnte diese begrenzte Wohnnutzung auf 4 Geschossen entsprechend der Regelungen des § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung auch in einem Gewerbegebiet festgesetzt werden und entspräche damit den beschlossenen Planungszielen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Lärmschutzberechnungen sowie der Grundrissbildung der Wohnung fügt sich die beantragte Nutzung gem. § 34 BauGB in die vorhandene Umgebung ein und entspricht den Planungszielen. Der Bauantrag ist in diesem Punkt daher planungsrechtlich zulässig.
Gebäude 4:
Im Gebäude 4 ist wie im Bauvorbescheid die Errichtung eines Lebensmittelmarktes vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um großflächigen Einzelhandel (738 m² Bruttogrundfläche, 688 m² Verkaufsfläche). Diese Nutzung entspricht den Zusagen des Bauvorbescheids.
Durch die veränderte Planung des Gebäudes ist allerdings eine deutlich verbesserte Fassadengestaltung zur Rhönstraße erreicht worden. Fensteröffnungen zur Straße sowie ein gestalteter und überdachter Eingangsbereich bilden nunmehr eine attraktive Straßenfront. Auch dies entspricht in vollem Umfang den beschlossenen Planungszielen.
Die planungsrechtliche Bewertung des Stadtplanungsamtes kommt deshalb nunmehr zu der Auffassung, dass sich die Gesamtbaumaßnahme einschließlich der Nebenflächen nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 12.01.2016 (Anlage 1) auf Vertagung der Baugenehmigung für das Gebäude 2 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 16
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) vom 18.01.2016 (in Anlage 1) auf Ablehnung des Bauantrages der Firma Prime Park GmbH in seiner Gesamtheit wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 3
Herr Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) teilt mit, dass er bei einer Erteilung der beantragten Baugenehmigung sich eine rechtsaufsichtliche Prüfung des Beschlusses vorbehält.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 4
I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg, zum
1. Neubau eines Gebäudes bestehend aus einer Tiefgarage mit 21 Stellplätzen (Gebäude 1) an der Josef-Dinges Straße sowie
2. Neubau eines Gewerbegebäudes (Gebäude 2) an der Würzburger Straße sowie
3. Umbau und Aufstockung eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 56 Wohneinheiten und einem gewerblichen Boardinghouse mit 17 Nutzungseinheiten (Gebäude 3) an der Josef-Dinges-Straße sowie
4. Neubau eines eingeschossigen
Gewerbegebäude für einen Biomarkt mit ca. 688 m² Nutzfläche (Gebäude 4) an der Rhönstraße
auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Gegen 4 Stimmen so beschlossen.
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4. / uvs/1/4/16. Auto- und Zweiradausstellung "MOBILIA & E-MOBILIA" am 20.3.2016 durch FUNKHAUS Aschaffenburg in Kooperation mit der Stadt Aschaffenburg, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz;
- Antrag auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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20.01.2016
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ö
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Beschließend
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4 | uvs/1/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 28.10.2015 beantragte FUNKHAUS Aschaffenburg die gewerberechtliche Festsetzung der Auto- und Zweiradausstellung „MOBILIA“ für Sonntag, 20.3.2016, in der Zeit von 11.00 – 18.00 Uhr. Die Veranstaltung findet im Schlossinnenhof, auf dem Platz zwischen Schloss und Justizgebäude sowie auf dem Marktplatz statt. Derzeit 21 Aussteller präsentieren dort PKWs und Artikel des Radsports. Gleichzeitig veranstaltet das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz auf dem Karlsplatz, in Teilen der Pfaffengasse, auf dem Schulhof Museumsquartier sowie auf Teilen des Theaterplatzes die „E-MOBILIA.“
Am 21.12.2015 stellte FUNKHAUS aufgrund der Vielzahl der teilnehmenden Aussteller einen Antrag auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse für die Zeit von 6.00 – 20.00 Uhr analog zur Sperrung aufgrund des Linde-Stapler-Cups.
Nachdem es sich um einen einzigen Tag und zudem um einen Sonntag handelt, schlägt die Verwaltung vor, der Sperrung zuzustimmen.
.Beschluss:
I. Dem Antrag von FUNKHAUS Aschaffenburg auf Sperrung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse am Sonntag, 20.03.2016, in der Zeit von 6.00 – 20.00 Uhr anlässlich der Auto- und Zweiradausstellung „MOBILIA & E-MOBILIA“ wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.02.2016 08:36 Uhr