Datum: 15.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/2/1/16. Haushaltsreden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.02.2016
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ö
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Beschließend
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1 | pl/2/1/16 |
.Beschluss:
Zu Beginn der Sitzung werden die Haushaltsreden vorgetragen. Die Ansprache des Oberbürgermeisters ist als Anlage 1 beigefügt. Der Vorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion zieht im Rahmen seiner Haushaltsrede den Antrag Nr. 10 vom 25.01.2016 (der Haushaltsanträge in Anlage 2) zurück.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/2/2/16. Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.02.2016
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ö
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Beschließend
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2 | pl/2/2/16 |
.Beschluss:
Die Anträge in Anlage 2 (Nummer 1 bis 20) werden beraten.
Antrag Nummer 1 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 2 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 3 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 4 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 5 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 6 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 7 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 8 wird mit 19 Ja-Stimmen zu 22 Nein-Stimmen abgelehnt (Anwesend 41 Mitglieder). Stadtrat Bernhard Schmitt empfiehlt den Abstimmenden aus haftungsrechtlichen Gründen das Abstimmungsverhalten im Protokoll festhalten zu lassen.
Antrag Nummer 9 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 10 wurde zurückgezogen (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 11 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 12 wird ohne Abstimmung behandelt, da er im Rahmen einer Ausschusssitzung beraten werden soll (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 13 wird mit 24 Ja - Stimmen zu 17 Nein - Stimmen angenommen (Anwesend 40 Mitglieder).
Antrag Nummer 14 wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 40 Mitglieder).
Antrag Nummer 15 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 39 Mitglieder).
Antrag Nummer 16 wird ohne Abstimmung behandelt und vom Antragsteller zurückgezogen, da zugesagt wird, das Thema in einem Planungs- und Verkehrssenat zu beraten. Frau Stadträtin Haas weist in diesem Zusammenhang auf einen entsprechenden Antrag ähnlichen Inhalts aus dem Jahre 2014 hin, der bis jetzt nicht beraten worden sei (Anwesend 39 Mitglieder).
Antrag Nummer 17 wird wie folgt beraten:
- Antrag Nummer 1 des Antrags Nummer 17 („Einnahmenseite“) wird zurückgezogen (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 2 des Antrags Nummer 17 („Einnahmenseite“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 3 des Antrags Nummer 17 („Einnahmenseite“) wird ohne Abstimmung behandelt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 1 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird hinsichtlich Spiegelstrich 2 mit Stimmenmehrheit abgelehnt, im Übrigen als erledigt betrachtet (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 2 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 3 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 4 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 5 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 6 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 7 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Anwesend 40 Mitglieder).
- Antrag Nummer 8 des Antrags Nummer 17 („Ausgabenseite“) wird zurückgezogen (Anwesend 40 Mitglieder).
Dem Antrag Nummer 18 wird vorbehaltlich der späteren Mittelbereitstellung im Nachtragshaushalt 2016 gegen einige Stimmen so zugestimmt: „Dem Caritasverband Aschaffenburg sollen 1 Mio. Euro auf fünf Haushaltsjahre verteilt (jeweils zu 200.000.-- €) als Baukostenzuschuss gewährt werden“ (Anwesend 40 Mitglieder).
Antrag Nummer 19 wird mit 22 Ja-Stimmen zu 19 Nein-Stimmen zugestimmt (Anwesend 41 Mitglieder).
Antrag Nummer 20 wird nicht mehr behandelt, da über ihn inhaltlich bereits zuvor bei Antrag Nummer 19 entschieden wurde (Anwesend 41 Mitglieder).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pl/2/3/16. Beschlussfassung über die Zuschussanträge Dritter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.02.2016
|
ö
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Beschließend
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3 | pl/2/3/16 |
.Beschluss:
Über die in der Anlage 3 beigefügten Zuschussanträge Dritter wird wie folgt abgestimmt:
1. Für die Erneuerung der Außenfassade am Anwesen Pestalozzistraße 17 wird anteilig für den von der Baumaßnahme betroffenen Kindergarten ein Zuschuss von 27.000.-- € gewährt. (einstimmig so beschlossen)
2. Dem Verein Die Brücke e.V. soll erst im Rahmen des Nachtragshaushaltes ein Zuschuss für das Übergangsmanagement für Haftentlassene gewährt werden, soweit sich auch die beiden Nachbarlandkreise daran beteiligen. (einstimmig so beschlossen)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pl/2/4/16. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Stadt Aschaffenburg;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Hospital-Stiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.02.2016
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ö
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Beschließend
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4 | pl/2/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 01.02.2016 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 17.12.2015) vorgelegt, der in der vorerwähnten Sitzung des Hauptsenates geändert und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.
Durch die Ansatzänderungen gemäß Anlage ändert sich das Haushaltsvolumen wie in der neuen Haushaltssatzung ausgewiesen. Die erforderliche Rücklagenentnahme wird auf neu 3.560.800 € festgesetzt.
Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2019 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.
Mit dem Entwurf vom 17.12.2015 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.
In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 224.964.750 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 36.330.300 €
(2) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.391.900 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 252.300 €
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.967.200 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 2.168.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 100.000 € festgesetzt.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.775.000 € festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
(4) Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 200 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 225.000 € festgesetzt.
(4) Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung:
Die im Satzungstext bei § 1 Abs. 1 und Abs. 2 erwähnte Anlage ist die Anlage 4 dieser Niederschrift.
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5. / pl/2/5/16. Mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.02.2016
|
ö
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Beschließend
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5 | pl/2/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2016 den Haushaltsplan 2016 beschlossen. Nach den Vorschriften der KommHV bedarf es für die Finanzplanung einer gesonderten Beschlussfassung.
.Beschluss:
I.
Der Stadtrat genehmigt
a) den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2017 2018 2019
€ € €
Verwaltungshaushalt 219.772.900 219.915.200 219.830.050
Vermögenshaushalt 32.802.100 33.396.200 37.560.200
Gesamthaushalt 252.575.000 253.311.400 257.390.250
=======================================
b) das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage 5 zu diesem Beschluss
c) den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2017 2018 2019
€ € €
Verwaltungshaushalt 1.390.400 1.390.400 1.390.400
Vermögenshaushalt 257.800 211.500 211.700
Gesamthaushalt 1.649.200 1.601.900 1.602.100
=======================================
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
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6. / pl/2/6/16. Anhebung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule für das Schuljahr 2016/17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.02.2016
|
ö
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Beschließend
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6 | pl/2/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Personalkosten an der Musikschule steigen im Jahr 2016 um rund 2,5 %. Zur Begrenzung des kommunalen Zuschussanteils wird vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte im Schuljahr 2016/17 in gleicher Höhe anzuheben.
Vorschlag zur Anpassung der Unterrichtsentgelte:
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Für Schüler (innen) mit Familienwohnsitz
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A) in Aschaffenburg und Großostheim
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B) außerhalb von Aschaffenburg und Großostheim
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Jahresbetrag in €
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A alt
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A neu
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B alt
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B neu
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GRUNDFÄCHER
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Grundkurs Musik (75 min)
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372 €
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381 €
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558 €
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572 €
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Elementares Gruppenmusizieren
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303 €
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310 €
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454 €
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466 €
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Percussion 4er-Gruppe
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340 €
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348 €
|
510 €
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523 €
|
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Percussion 5er-Gruppe
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273 €
|
280 €
|
409 €
|
420 €
|
|
Kindertanz
|
221 €
|
227 €
|
332 €
|
340 €
|
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Musikgarten/Babygarten
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185 €
|
190 €
|
278 €
|
285 €
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Musikalische Erwachsenenbildung
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96 €
|
98 €
|
144 €
|
147 €
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Unterricht Instrumentalklassen (90 min)
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422 €
|
433 €
|
633 €
|
649 €
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HAUPTFÄCHER
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Einzel (45 min)
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1.129€
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1.157 €
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1.693 €
|
1.736 €
|
|
Einzel (30 min)
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753 €
|
772 €
|
1.130 €
|
1.158 €
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|
Zweiergruppe (45 min)
|
673 €
|
689 €
|
1.009 €
|
1.034 €
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Dreiergruppe (45 min)
|
511 €
|
524 €
|
766 €
|
785 €
|
|
Vierergruppe (45 min)
|
345 €
|
354 €
|
518 €
|
531 €
|
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Kombiunterricht Hauptfach-Ensemble*
|
753 €
|
772 €
|
1.130 €
|
1.158 €
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Zwölferticket*
|
376 €
|
386 €
|
564 €
|
579 €
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Ergänzungsfächer
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68 €
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70 €
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102 €
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105 €
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*nur für Erwachsene und/oder Wiedereinsteiger, soweit Kapazitäten frei
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In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule jährlich moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen für den Betrieb der Musikschule abzudämpfen. Die Vorgabe des Stadtrats wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt.
Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent. Weitere Unterstützung wird in sozialen Härtefällen über Erträgnisse der Geissler-Stiftung geleistet.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Unterrichtsentgelte an der städtischen Musikschule um 2,5 % für das Schuljahr 2016/17 (Anlage 6)
.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7. / pl/2/7/16. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.02.2016
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ö
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Beschließend
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7 | pl/2/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlags an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:
Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Hauptsenates/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderungen am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01% bis über 0,10% auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.
Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.
Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2016 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.
.Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2016 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmenbeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 29.09.2016 14:16 Uhr