Datum: 16.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/2/1/16 Umbau der Kreuzung Glattbacher Überfahrt / Auhofstraße / Nordring; - Vorstellung der Vorplanung
2pvs/2/2/16 Diagonalsperre Goldbacher Straße; - Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2013, 02.06.2015 und vom 05.06.2015 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.02.2015
3pvs/2/3/16 Verkehrsführung in der Lindenallee; - Anträge der UBV-Stadtratsfraktion vom 11.05.2015, der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.06.2015 sowie der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.07.2015
4pvs/2/4/16 Einbahnstraßenregelung Dalbergstraße - Bericht der Verwaltung
5pvs/2/5/16 Bericht über die Auftaktveranstaltung des Diskussionsforums „Verkehrsentwicklung Innenstadt“ vom 25.01.2016
6pvs/2/6/16 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des Siemensweges - Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens
7pvs/2/7/16 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 08.11.2015 wegen "Sicherheitsabstand zur Fahrbahn - Bushaltestelle Elisenstraße "Stadtpalais" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2015 und vom 13.01.2016
8pvs/2/8/16 Behandlung des gemeinsamen Antrages von Herrn Stadtrat Walter Roth und Herrn Stadtrat Thomas Gerlach vom 11.12.2015 wegen "Schulwegsicherheit für Schweinheimer Pestalozzischüler" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2015
9pvs/2/9/16 Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.12.2015 wegen "Schulwegsicherung Schweinheimer-/Taunusstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2015

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1. / pvs/2/1/16. Umbau der Kreuzung Glattbacher Überfahrt / Auhofstraße / Nordring; - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 1pvs/2/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Bereits beim Bau der Glattbacher Überfahrt wurde der Knotenpunkt auf die Planung der Bahnparallele abgestimmt. Bis zur Verkehrswirksamkeit der Bahnparallele wurden die beiden Linksabbiegespuren nicht in Betrieb genommen. Dieser Raum wurde zunächst dem Radverkehr/ Fußgängerverkehr in Form von beidseitigen Radfahrstreifen und einer Querungshilfe zugeschlagen.

Die ursprüngliche Planung für die Bahnparallele (Bebauungsplan) sah jedoch keine gesonderte Radverkehrsführung vor und bezog auch den weiteren Verlauf der Ostanbindung bis zur ehemaligen Stengerstraße nicht mit ein, sondern endete an der Anbindung zur bestehenden Einmündung Auhofstraße / Glattbacher Überfahrt. Die Knotenpunktausbildung wurde im Zuge der Planung zur Glattbacher Überfahrt festgelegt und umgesetzt.


Um neben den Umbaumaßnahmen zur Integrierung der Radverkehrsanlagen auch die volle Wirksamkeit des Ringes zu gewährleisten, wurde die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Knotens unter Berücksichtigung der benachbarten Knoten auf der Bahnparallele und der Anbindung an den Ring Ost neu überrechnet.


2.        Projektbeschreibung

Im Radverkehrskonzept für Aschaffenburg ist die Relation Glattbacher Überfahrt – Glattbacher Straße eine Hauptverbindung 1. Ordnung, in die mit der Anbindung der Auhofstraße eine Hauptverbindung 2. Ordnung anbindet. Die entsprechenden  Maßnahmen zur richtliniengetreuen Umsetzung der Radverkehrsanlagen im Bereich dieses Knotenpunktes sind somit wesentlicher Bestandteil der Planung.


Im Detail wird in der Knotenpunktzufahrt Glattbacher Überfahrt der bestehende schmale Schutz-streifen für den Radverkehr auf das Regelmaß verbreitert. Zur Erhöhung der Sicherheit wird die Haltelinie für den Radverkehr im Kreuzungsbereich vorgezogen. Der Schutzstreifen im Knoten wird als Furt fortgeführt und durch Rotmarkierung hervorgehoben. Der Einmündungsbereich muss aufgeweitet werden, um den geplanten Querschnitt auszubilden. Die bestehenden Bäume werden versetzt oder als Ersatzpflanzung in den Seitenraum integriert. Die nördliche Aufweitung erfolgt in Richtung der vorhandenen Bebauung.
Für den untergeordneten, linksabbiegenden Verkehr in der Einmündung der Lange Straße wird ein Aufstellbereich vorgesehen. Die Radverkehrsführung erfolgt auf Schutzstreifen, die bis zur Querungshilfe im Bereich der Einmündung der Glattbacher Straße neu abmarkiert werden. Die signalisierte Fußgängerfurt wird weiter in Richtung Kreuzung verlegt und barrierefrei ausgebaut.
Der Querschnitt der Auhofstraße wird durchgehend dreistreifig ausgebildet, um ausreichend lange Aufstellflächen für die erforderlichen Linksabbiegespuren zum Ring bzw. zur Glattbacher Überfahrt zu erhalten. Die Führung des Radverkehrs erfolgt auf Schutzstreifen in Regelbreite. Der Gehweg auf der Nord-West-Seite wird überwiegend belassen. Die Verbreiterung des Gesamtquerschnittes erfolgt nach Süd-Osten hin. Die signalisierte Fußgängerfurt einschließlich der Querungshilfe wird an den geänderten Querschnitt angepasst und barrierefrei ausgebaut.
An der Grundgeometrie der Knotenpunktzufahrt der Bahnparallele sind keine Änderungen vorgesehen. Der einseitig vorhandene Gehweg bleibt bestehen und wird nur im Bereich der Fußgängerquerung barrierefrei nachgerüstet. Auf der Bahnparallele sind keine Radwege vorgesehen. Die Ziele Hauptbahnhof / Dämmer Tor sind für den Radverkehr über die Glattbacher Straße / Lange Straße verkehrssicher zu erreichen. Die Zufahrt zum Knoten aus der Bahnparallele kommend wird dahingehend verkehrstechnisch optimiert, dass auf den Linksabbieger in Richtung Glattbacher Straße im Sinne der Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes verzichtet wird. Der Zielverkehr in dieses Quartier kann problemlos über die Bert-Brecht-Straße abgewickelt werden. Die aktualisierten Verkehrszahlen weisen für diese Verkehrsbeziehung nur eine geringe Nachfrage auf.
Nach Fertigstellung der Ringstraße wurde das Verkehrsmodell für Aschaffenburg auf Basis von Haushaltsbefragungen und Verkehrszählungen aktualisiert. Dieses Verkehrsmodell liegt der vorgelegten Planung zu Grunde. Im Verkehrsmodell für die Ausführung der Bahnparallele sind zudem verschiedene zukünftig in Betracht gezogene Anpassungen im Straßennetz (Begrenzung Schillerstraße, Ergänzung Siedlungsbestand Bahnhof Nord, etc.) berücksichtig worden. Folgendes Belastungsbild stellt sich auf dieser Grundlage ein:

?        Ast Glattbacher Überfahrt                DTV ca. 12.500 Kfz/24h
?        Ast Bahnparallele                                DTV ca. 16.700 Kfz/24h
?        Ast Glattbacher Straße                        DTV ca.   6.900 Kfz/24h
?        Ast Auhofstraße                                DTV ca. 18.570 Kfz/24h

Die berechneten Verkehrsdaten zeigen, dass dieser Knotenpunkt in der Zukunft sehr stark belastet sein wird.
Auf Grundlage dieser Grundgeometrie wurde eine Verkehrssimulation erstellt, um die Leistungs-fähigkeit der Bahnparallele zu überprüfen. Im Rahmen dieser Simulation wurden alle Knoten von Bauende in der Hanauer Straße bis zum Anschluss an den Ring untersucht. Ergebnis dieser Prüfung war, dass alle Knotenpunkte eine ausreichende Leistungsfähigkeit aufweisen. Die Lichtsignalanlagen entlang der Bahnparallele werden zwischen der Heinrich-Böll-Straße und dem Anschluss an den Stadtring untereinander koordiniert. Die Abbiegeströme werden bzgl. der Fußgängerquerungen bedingt verträglich geführt. Der Fahrweg für die Linkseinbieger von der Glattbacher Überfahrt in die Bahnparallele und die Linkseinbieger von der Glattbacher Straße in die Auhofstraße wird im Knotenpunktbereich markierungstechnisch verbessert.
Alternativ zur Kreuzung wurde auch ein Kreisverkehr unter Einbeziehung der Nutzungsansprüche und erforderlichen Regelbreiten für die vorhandenen Verkehre überprüft. Aufgrund der hohen Kfz-Verkehrsstärke ist die Führung der Radfahrer im Mischverkehr aus Gründen der Verkehrs-sicherheit abzulehnen. Die Untersuchung zum Kreisverkehr sieht daher die Radverkehrsführung auf getrennten Radwegen neben der Kreisfahrbahn vor. Diese Führungsform hat zur Folge, dass der Radverkehr im Bereich der Knotenzufahrten die Fahrbahn an den Querungshilfen queren muss. Aufgrund der hohen Verkehrsstärken (insbesondere am Ast der Auhofstraße) sowie der dort querenden hohen Fußgängeranzahl (Spitzenstunde bis 50 Fußgänger) ist eine Querungshilfe mit Sicherheitsrisiken behaftet. Gemäß den einschlägigen Richtlinien soll in solch einem Fall eine Signalisierung in Betracht gezogen werden, was der Kreisverkehrslösung widerspricht.
Zusätzlich zur Kreuzung wurde auch für einen Kreisverkehr auf Basis der aktuellen Verkehrs-zahlen eine Simulation durchgeführt. Für den Kreisverkehr ergab sich dabei eine hohe Überlastung des Knotenpunktes, so dass er nach den einschlägigen Richtlinien als nicht leistungsfähig einzustufen ist. Aufgrund des Leistungsdefizites und der nach Richtlinien erforderlichen, aber sicherheitsbedenklichen Radfahrerführung wurde der Kreisverkehr nicht weiterverfolgt. Unabhängig davon sprechen noch folgende weitere Gründe gegen den Bau eines Kreisverkehrsplatzes:

?        Die Relation Bahnparallele – Auhofstraße ist Bestandteil des Stadtrings, so dass dieser Verkehrsrelation Vorrang zu geben ist, um die Wirksamkeit des Rings zu gewährleisten. Dies ist nur mit einer LSA möglich, da bei einem KVP keinerlei Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten bestehen.
?        Keine gesicherte Fußgänger- und Radfahrerführung möglich.
?        Größerer Platzbedarf
?        Wesentlich höhere Baukosten (ca. 650.000 Euro)
Zeitplan:
?        Entwurfsplanung und Zuwendungsantrag:        Februar-März 2016
?        baufachliche Stellungnahme Staatl. Bauamt Aschaffenburg:        April-Mai 2016
?        Zuwendungsbescheid        bis August 2016
?        (bei Bedarf Antrag auf vorzeitige Baufreigabe)
?        Baubeginn:        Oktober 2016
?        Verkehrsfreigabe:        Mai 2017


3.        Kosten

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung ca. 550.000 € (brutto). In den maßnahmenbedingten Baukosten in Höhe von ca. 450.000 € (brutto) sind in der Kostenschätzung auch die Baunebenkosten sowie ein pauschaler Ansatz für das Bodenrisiko, der im Rahmen der Entwurfsplanung erfasst und weiter zu präzisieren ist, enthalten.
Darüber hinaus sind noch Maßnahmen des Straßenunterhaltes zu berücksichtigen, die auf ca. 100.000 € (brutto) geschätzt werden. Diese Unterhaltsmaßnahmen sind sinnvollerweise im Zuge des Umbaus vor Inbetriebnahme der Bahnparallele durchzuführen, um nicht wenige Jahre nach Verkehrswirksamkeit bereits Unterhaltungsmaßnahmen unter Verkehr durchführen zu müssen.
Bei den genannten Kosten handelt sich um Kosten nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen sowie Planungstiefgang fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der späteren Kostenberechnung noch abweichen kann. Die Entwurfsplanung mit entsprechender Kostenberechnung wird dem Plenum in einer der nächsten Sitzungen im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vorgelegt. 


4.        Finanzierung

Das Projekt ist im Haushalt 2016 mit 450.000 € angemeldet. Die Finanzierung teilt sich auf die Haushaltsstellen 1.6330.9510 (Bahnparallele Damm, Straßenbau 1. BA) und 0.6300.5131 (Straßenunterhalt) für die über die unmittelbaren vorhabenbedingten Kosten hinausgehenden Sanierungsanteile im Straßenraum auf. Auf beiden Haushaltsstellen stehen nach derzeitigem Verfahrensstand Mittel in ausreichender Höhe zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung.

Darüber hinaus wird die Verwaltung eine Förderung bei der Bewilligungsbehörde anzeigen. Der erste Bauabschnitt der Bahnparallelen wurde mit 69 % bezuschusst. Der Zuschuss wird voraussichtlich als Einnahme in den Haushalt 2017 eingepflegt.

.Beschluss:

I.
1) Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung zum Umbau der Kreuzung Glattbacher Überfahrt / Auhofstraße / Nordring (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung bekräftigt erneut, dass der Bau eines Kreisverkehres an dieser Kreuzung technisch nicht möglich ist.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung nach GVFG bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

3) Die Verwaltung wird das Vorhaben im Rahmen der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung im Plenum als Bau- und Finanzierungsbeschluss erneut vorstellen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die heute aus der Diskussion ergebenden Fragen und Nachweise bis zur Plenarsitzung zu beantworten und vorzulegen. Dies betrifft vor allem,
- den zeichnerischen Nachweis, dass das Linksabbiegen wie geplant funktioniert,
- die Prüfung einer Verschiebung der Kreuzung nach Süden in den Böschungsbereich und
- die nochmalige Überprüfung der Aufstellflächen für Fahrradfahrer.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/2/2/16. Diagonalsperre Goldbacher Straße; - Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2013, 02.06.2015 und vom 05.06.2015 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.02.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 2pvs/2/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen

Im Jahr 1994 ist im Rahmen der Einführung der Tempo-30-Zone in der Österreicher Kolonie eine Diagonalsperre als bauliche Verkehrsinsel errichtet worden. Sie verhindert die geradlinige Durchfahrt über die Kreuzung in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung (s. Bild 1).
Bild 1: Erlaubte Fahrbeziehungen an der Diagonalsperre


Auch vor dem Bau der Diagonalsperre war die Fahrbeziehung Viadukt – Bayernstraße durch Abbiegegebote untersagt. Doch die mangelnde Akzeptanz dieses Gebots führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Unfällen, wie die Polizei berichtet.

Selbst wenn heute immer wieder Verstöße gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu beobachten sind, so hat die Diagonalsperre doch weitestgehend den Durchgangsverkehr und die Unfallhäufung stark reduzieren können.

Mit der Verkehrsfreigabe der östlichen Ringstraße sind deutliche Verkehrsentlastungen in der Goldbacher Straße eingetreten. Der Wunsch, die Diagonalsperre an der Kreuzung Goldbacher Straße / Elsässer Straße / Bayernstraße aufzuheben, ist daher naheliegend. Insbesondere vor dem Hintergrund der veränderten Erschließungssituation der Österreicher Kolonie aus Richtung Süd-Osten durch den Rückbau des Wittelsbacherrings wird eine vereinfachte Erschließung der Kolonie von der Goldbacher Straße aus gewünscht. Dieser Wunsch wird auch vom Landratsamt getragen.

Das Bürgergespräch am 20.10.2015 behandelte neben der Verkehrsführung in der Lindenallee auch die Diagonalsperre in der Österreicher Kolonie. Nach einem intensiven Meinungsaustausch sprach sich die Mehrheit der etwa 160 anwesenden Bürgerinnen und Bürger für einen Abbau der Diagonalsperre für einen Probezeitraum von 18 Monaten aus. Die abknickende Vorfahrtsstraße Goldbacher Straße (B 26) sollte dabei erhalten bleiben. Alle Fahrbeziehungen sollten somit möglich sein.

Die Verwaltung musste diese Aufgabenstellung mit dem staatlichen Straßenbauamt als Baulastträger der Goldbacher Straße und der Polizei besprechen. Im Ergebnis dieser Abstimmung sprechen vor allem Sicherheitsbedenken gegen eine vollständige Entfernung der Diagonalsperre bzw. gegen die Freigabe aller Fahrbeziehungen an diesem Knotenpunkt. Im Verlauf dieser Abstimmung wurde eine Variante entwickelt, die in Anbetracht der veränderten Verkehrssituation vertretbar ist. Dabei bleibt die Diagonalsperre als Baukörper in deutlich verkleinerter Form bestehen – es werden drei bislang nicht erlaubte Fahrbeziehungen legalisiert. Die genauere Beschreibung im Folgenden:


2        Kurzfristige Änderungen am Knotenpunkt

Die kurzfristigen Änderungen am Knotenpunkt lassen sich durch die Freigabe von bislang untersagten Fahrbeziehungen herstellen. Der Baukörper der Diagonalsperre wird dabei stark verkleinert, um auch dem Schwerverkehr die Befahrung des Knotens zu erleichtern. Die neuen Fahrbeziehungen B, C und D sind jedoch weitgehend unbedenklich und können freigegeben werden (s. Bild 2):
-        Goldbacher Str. (aus Rtg. Innenstadt) – Elsässer Str. und Gegenrichtung (B+D) und
-        Bayernstraße – Goldbacher Straße (C).

Bild 2: Freigabe ausgewählter Fahrbeziehungen

Die Freigabe sämtlicher Fahrbeziehungen wird aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht empfohlen. Das staatliche Bauamt, die Polizei und die Verwaltung haben sich darauf verständigt, das Linksabbiegen vom Goldbacher Viadukt in die Bayernstr. bzw. Elsässer Str., wie bisher auch, nicht zu ermöglichen und zunächst Erfahrungen mit den drei neuen Fahrbeziehungen zu sammeln.


3        Langfristige Änderungen am Knotenpunkt

Um der Frage nachzugehen, ob der Knotenpunkt gänzlich eine andere Gestaltung erhalten soll, um alle Fahrbeziehungen so sicher wie möglich abzuwickeln, müssen zunächst einige Rahmenbedingungen wie der Neubau der Eisenbahnbrücke, dem neuen Schienenhaltepunkt am Viadukt und dessen Erschließung und Verknüpfung mit der Goldbacher Straße beleuchtet werden.

Neubau der Eisenbahnbrücke
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt den Neubau der Eisenbahnbrücke am Goldbacher Viadukt über die B 26. In Betracht kommt hierbei auch die Herstellung einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,50 m, um die bestehende Höhenbeschränkung aufzuheben. Ein Absenken der bestehenden Gradiente hat auch Auswirkungen auf den unmittelbar anschließenden Knoten, sodass ein Umbau des Knotens erst mit dem Neubau des Brückenbauwerks sinnvoll ist. Ein verlässlicher Zeitpunkt für den Neubau der Brücke existiert bislang nicht.

Neuer Schienenhaltepunkt
Unmittelbar westlich des Goldbacher Viadukts wird durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) ein neuer Schienenhaltpunkt geplant (s. Bild 3). Der Realisierungszeitraum dürfte ca. 8 Jahre betragen. Die Lage der Zu- und Abgänge müssen bei der Planung der Eisenbahnbrücke berücksichtigt werden – ebenso fußläufige Erreichbarkeit, d. h. es müssen ggf. Querungsmöglichkeiten im Knotenpunkt vorgesehen werden.

Bild 3: Geplante Lage des Schienenhaltepunkts

Anschluss des ehemaligen Bahnbetriebswerks an die Goldbacher Straße
Der bereits hergestellte Anschluss ist zurzeit mangels Ansiedlung noch nicht verkehrswirksam. Der Anschluss ist Bestandteil der Planfeststellung östliche Ringstraße. Die Art und Größe einer zukünftigen Ansiedlung, die bislang noch vollständig unklar ist, besitzt Einfluss auf die Verkehrsregelung der Einmündung. Wichtig ist hierbei, dass die Verkehrsregelungen der Einmündung und des benachbarten Knoten miteinander harmonisieren. Z. B. verträgt sich eine LSA-geregelte Einmündung (um alle Fahrbeziehungen sicherzustellen) nicht mit einem benachbarten Mini-Kreisverkehr. Hingegen harmonisiere eine Vorfahrtsregelung an der Einmündung mit den erlaubten Fahrbeziehung rechts-rein-rechts-raus mit einem benachbarten Mini-Kreisverkehr sehr gut. Durch den Brückenneubau werden sich auch die Sichtverhältnisse an der Einmündung zum Positiven verändern und damit Einfluss auf die Vorfahrtsregelung ausüben.


4        Mögliche langfristige Knotenpunktsformen

Die möglichen Knotenpunktsformen,
-        die alle Fahrbeziehungen an dem Knoten ermöglichen,
-        ein erforderliches Maß an Sicherheit besitzen und
-        die Belange der Bundesstraße erfüllen

lassen sich genau auf zwei Grundformen, nämlich den Minikreisverkehr und die lichtsignalgesteuerte Kreuzung reduzieren. Die Vor- und Nachteile sind in Bild 4 dargestellt.

Knotenpunktform
Vorteile
Nachteile
Mini-Kreisverkehr
-        Alle Fahrbeziehungen möglich
-        Niedrigeres Geschwindigkeitsniveau
-        Anlage von Fußgängerüberwegen möglich
-        Mini-Kreisverkehre im Zuge von Bundesstraßen nur mit Genehmigung der Obersten Baubehörde möglich
-        Hohe Baukosten (ca. 80.000 €)

Lichtsignalanlage
-        Alle Fahrbeziehungen möglich
-        Anlage von Fußgängerfurten möglich
-        Verkehrslenkung durch Freigabezeiten bedingt möglich
-        Lange Wartezeiten durch vielphasiges Programm erforderlich
-        Sehr hohe Bau- und Folgekosten (ca. 120.000 €)
-        Rückstausicherung zum Nachbarknoten Auhofstraße erforderlich

Bild 4: Mögliche Knotenpunktformen

In Anbetracht der dargelegten Kriterien wird der Mini-Kreisverkehr als beste Knotenpunktsform beurteilt. Erste Entwurfsüberlegungen ermöglichen einen Mini-Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 22 m.

Die Überlegungen zum langfristigen Umbau des Knotenpunkts werden zu gegebener Zeit erneut betrachtet, wenn sich die Planungen im Umfeld des Knotens konkretisiert haben.

5        Fazit

Die Umgestaltung des Knotenpunkts Goldbacher Straße (B 26) / Elsässer Straße / Bayernstraße kann nicht isoliert für sich betrachtet werden, sondern nur in Abhängigkeit von den unmittelbar umgebenen baulichen Veränderungen, die zwar allesamt verbindlichen Charakter aufweisen, aber zurzeit noch eine gewisse Detailschärfe und zeitliche Perspektive vermissen lassen. Daher empfiehlt die Verwaltung, die endgültige Entscheidung zur Umgestaltung des Knotenpunkts erst mit dem Vorliegen der erwähnten tangierenden Bauprojekte zu treffen.

Der Wunsch der Bürger nach einer Verbesserung der Erschließung der Österreicher Kolonie kann auch ansatzweise nachgekommen werden. Durch die in Bild 2 dargestellte Lösung wird insbesondere die Ausfahrt aus dem Quartier zur Goldbacher Straße hin vollständig möglich und erspart Umwege innerhalb des Quartiers. Die Einfahrt in die Kolonie wird zumindest aus Richtung Innenstadt erleichtert. Hiervon profitiert besonders die Schlesierstraße, die heute große Anteile des Quell- und Zielverkehrs aufnimmt (Landratsamt, Comenius-, Fröbelschule, Kronberg-Gymnasium).

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Diagonalsperre Goldbacher Straße / Elsässer Straße und Bayernstraße und dem Bürgergespräch zur Verkehrsentwicklung Aschaffenburg-Ost wird zur Kenntnis genommen.

2. Alle im Senat vertretenen Stadtratsfraktionen und Gruppen fordern, dass anstelle des vorgeschlagenen Teilabbaus der Diagonalsperre ein sog. „Minikreisverkehr“ gebaut wird.

3. Die Verwaltung sagt zu, diese politische Forderung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg und der Polizeiinspektion Aschaffenburg zu besprechen und die Besprechungsergebnisse dem Stadtrat wieder vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/2/3/16. Verkehrsführung in der Lindenallee; - Anträge der UBV-Stadtratsfraktion vom 11.05.2015, der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.06.2015 sowie der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.07.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 3pvs/2/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Bisheriger Planungs- und Diskussionsprozess
Die Planfeststellung zum Bau der östlichen Ringstraße sah vor, die Lindenallee für den Individualverkehr in beide Fahrtrichtungen zu öffnen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde  hierzu aus Kreisen der Bürgerschaft aus dem Stadtgebiet östlich der Ringstraße Kritik geäußert. Der Planfeststellungsbeschluss gibt daher der Stadt im Rahmen der Realisierung  jedoch  Entscheidungsspielraum bei der Festlegung der Verkehrsführung.

Aus diesem Grund wurde die künftige Verkehrsführung im Vorfeld der Fertigstellung des Ringschlusses Ost ausführlich diskutiert und beraten. In den Jahren 2010, 2011 sowie 2012 hat der Planungs- und Verkehrssenat die Fragestellung dreimal beraten. 2011 fand außerdem ein Bürgergespräch im Dalberg-Gymnasium statt, bei dem die künftige Verkehrssituation ausführlich erörtert und ein Meinungsbild erfragt wurde. Eine klare Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sprach sich mehrheitlich für die Beibehaltung der Fahrtrichtung stadtauswärts aus, akzeptierte jedoch die Öffnung der Lindenallee für den Busverkehr stadteinwärts. Grundlage der Beratungen und Diskussionen waren umfangreiche Verkehrsprognosen in Abhängigkeit von der gewählten Verkehrsführung durch die Lindenallee sowie der angrenzenden Straßen um die verschiedenen Verkehrsbelastungen, die sich bei den einzelnen Planfällen ergeben, vergleichend aufzuarbeiten. Die politische Entscheidungsfindung in der Endphase wurde darüber hinaus von einer Bürgerinitiative aus der Österreicher Kolonie intensiv begleitet, die sich für eine Öffnung der Lindenallee in zwei Fahrtrichtungen stark machte, um den Zugang zur Österreicher Kolonie von der Ringstraße aus möglichst kurz halten zu können. Auf der Stadtteil-Bürgerversammlung Österreicher Kolonie am 15.05.2012 wurde die Aufgabenstellung ebenfalls eingebracht und beraten.
Die abschließende Beratung zur Verkehrsführung erfolgte am 19.06.2012. Der Planungs- und Verkehrssenat legte fest, dass die Lindenallee, wie in Vergangenheit nur stadtauswärts für den Individualverkehr befahrbar sein soll. Die sich daraus ergebenden längeren Verkehrswege zur Österreicher Kolonie wurden als Nachteil akzeptiert. In der Gesamtabwägung kam der Stadtrat zum Ergebnis, dass eine Öffnung der Innenstadtzufahrt von Osten über den Straßenzug Ludwigsallee / Lindenallee / Platanenallee für die Anwohner entlang dieser Straßen von so großem Nachteil wäre, dass sie hinter dem Vorteil, einer etwas direkter geführten Zufahrt zur Österreicher Kolonie über Lindenallee / Deschstraße, zurücktreten musste. Für Fahrradfahrer und den ÖPNV wurde jedoch eine direkte Streckenführung von der Ringstraße zur Innenstadt befürwortet.
Diese Entscheidung war die Grundlage für den Straßenumbau der Lindenallee sowie die Markierung und Einrichtung der Ampelanlagen.

2.        Änderungsanträge zur Verkehrsführung Lindenallee
Die CSU-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 5.06.2015 beantragt, die Lindenallee in Fahrtrichtung Innenstadt  - zunächst probeweise für ein Jahr für den Individualverkehr zu öffnen. Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, dass seit Inbetriebnahme des Ringschlusses-Ost hinreichende Erfahrungen gesammelt werden konnten in dessen Kontext Anlieger die bestehende Verkehrsführung als Zumutung empfinden. Im Antrag wird zudem  ausgeführt, dass kein erhöhtes Verkehrsaufkommen aus Richtung Haibach befürchtet wird, da die Würzburger Straße attraktiver ist. Auch die UBV-Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 11.5.15 eine Freigabe der Fahrtrichtung stadteinwärts  mit der Begründung dass die Bürgerinnen und Bürger der Österreicher Kolonie beeinträchtigt werden. Die SPD- Stadtratsfraktion beantragte mit Schreiben vom 2.7.15 vor einer erneuten Beratung und Entscheidung über die Verkehrsführung Lindenallee ein Bürgergespräch durchzuführen. Auch das Landratsamtsamt Aschaffenburg bezog mit Schreiben vom 1.6.2015 Position für eine Öffnung der Lindenallee stadteinwärts. 

3.        Erörterung der Verkehrsführung Lindenallee im Bürgergespräch am 20.10.2015
Die Stadtverwaltung hat die Anträge zum Anlass genommen am 20.10.2015 zu einem Bürgergespräch zum Thema „Verkehrsentwicklung Aschaffenburg-Ost“ einzuladen. In diesem Bürgergespräch standen die Themen Verkehrsführung Lindenallee und die Diagonalsperre im Bereich des Goldbacher Viaduktes im Mittelpunkt der Erörterung. An diesem Abend waren rund 160 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Die Stadtverwaltung führte zunächst in die Aufgabenstellung anhand einer Präsentation ein. Es wurden der bisherige Planungs- und Entscheidungsprozess, die Varianten möglicher Verkehrsführungen und die sich hieraus ergebenden Wirkungen auf die Wegelängen und Verkehrsmengen dargestellt (siehe Anlage 1, Protokoll. Nach dem Thema Lindenallee erfolgte eine vergleichbare Darstellung zur Aufgabenstellung Diagonalsperre, die in gesonderter Beschlussvorlage für die Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 16.02.2016 aufbereitet ist.
Nach dem einführenden Sachvortrag schloss sich eine moderierte Diskussion an in dessen Verlauf 19 Wortbeiträge erfolgten. Die Mehrzahl der Beiträge befürwortete die Beibehaltung der bestehenden Verkehrsführung. Begründet wurden die Positionen damit, dass  bei einer Öffnung der Lindenallee mit einer enormen Verkehrszunahme in der Lindenallee, einer Zunahme der Gefährdung der Fußgänger (insbesondere der Schulkinder) und einer Verschlechterung der Aufenthaltsqualität des Naherholungsraumes der Großmutterwiese gerechnet wird. Die Mehrheit der Redner/innen beklagte außerdem, dass auf der Lindenallee zu schnell gefahren wird.
Die Befürworter der Änderung der Verkehrsführung (7 Wortbeiträge) begründeten Ihre Position hauptsächlich dadurch, dass insbesondere die Österreicher Kolonie als auch das Herz-Jesu-Viertel nur noch durch Umwege mit dem PKW erreichbar sind und diese Umwege in zeitlicher, finanzieller und auch in ökologischer Hinsicht unzumutbar wären.
Nach der ausführlichen Diskussion holte die Verwaltung durch Abstimmung ein Meinungsbild unter den Anwesenden ein. Die Mehrheit (ca. 60 %) votierte für eine Beibehaltung der jetzigen Verkehrsführung in der Lindenallee (Busspur stadteinwärts, Einbahnstraße stadtauswärts).

4.        Bewertung und Empfehlung der Verwaltung
Die Stadtverwaltung empfiehlt die bestehende Verkehrsführung in der Lindenallee beizubehalten. Aus der Diskussion der vergangenen Monate haben sich keine neuen Sachverhalte ergeben, die in der Abwägung der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Lösungen zu einer anderen Empfehlung der Verwaltung führt. Das Bürgergespräch hat die bestehende Verkehrsführung auch mehrheitlich bestätigt.
Für die Österreicher Kolonie ergeben sich mit weiteren Fahrbeziehungen am Knoten Goldbacher Straße, Elsässer Straße, Bayernstraße durch Teilrückbau der Diagonalsperre Vorteile für die Erreichbarkeit des Stadtteils und des Landratsamtes. Hierüber entscheidet der Planungs- und Verkehrssenat in einem eigenen Tagesordnungspunkt.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die Verkehrsführung in der Lindenallee und zum Bürgergespräch „Verkehrsentwicklung Aschaffenburg-Ost“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die bestehende Verkehrsführung in der Lindenallee (Einbahnstraße stadtauswärts, Busspur) stadteinwärts wird beibehalten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 7

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4. / pvs/2/4/16. Einbahnstraßenregelung Dalbergstraße - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 4pvs/2/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass
?        Am 25.09.2015 fand eine Informationsveranstaltung zum Kanal- und Leitungsbau in der Dalbergstraße statt.

?        Die Verwaltung wurde im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenat vom 06.10.2015 beauftragt, die Dalbergstraße in einer 12-wöchigen Testphase von der Suicardusstraße in Richtung Wermbachstraße durchgängig als Einbahnstraße auszuweisen und mit Erhebungen der Verkehrsmengen zu begleiten.

?        Am 08.12.2015 wurde der Zwischenbericht dem Planungs-und Verkehrssenat zur Kenntnis gegeben. Daraufhin wurde der der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Schlossgasse und Pfaffengasse wieder für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

?        Am 19.01.2016 erfolgte im Planungs- und Verkehrssenat ein mündlicher Bericht der Verwaltung über das bevorstehende Ende der Testphase für die Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße mit folgendem Beschluss:

?        Der mündliche Bericht der Verwaltung über das bevorstehende Ende der Testphase für die Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße wird zur Kenntnis genommen.

?        Entgegen des Vorschlags der Verwaltung sprechen sich alle im Planungs- und Verkehrssenat vertretenen Stadtratsfraktionen und Gruppen aus, dass die Einbahnstraßenregelung bis zum 16.02.2016 verlängert werden soll und in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 16.02.2016 eine endgültige Entscheidung über die Verkehrsregelung getroffen werden soll.

?        Des Weiteren signalisiert der Planungs- und Verkehrssenat, dass für den Tag des Rathaussturmes am 06.02.2016 und am Faschingssonntag am 07.02.2016 aufgrund des Faschingszuges die Einbahnstraßenregelgung ausnahmsweise aufgehoben werden kann.


2.        Projektbeschreibung

Seit dem 02.11.2015 ist die Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Wermbachstraße nur in eine Richtung befahrbar. Im Vorfeld der Einbahnstraßenregelung wurden umfangreiche Verkehrserhebungen als sogenannte „Nullmessung“ durchgeführt, um zu sehen, inwieweit sich der Verkehr auch in den Nebenstraßen nach Einführung der Einbahnstraßenregelung verändern wird.

Die Messungen wurden an vier Standorten mittels Schläuchen und Videoaufnahmen erhoben. Die erste Messung fand vor der Einrichtung der oberen Dalbergstraße zur Einbahnstraße vom 20. bis 22. Oktober 2015 statt. Die zweite Messung erfolgte nach Einrichtung der Einbahn-straße vom 17. bis 19. November 2015. Die dritte und letzte Messung erfolgte vom 26. bis 28. Januar 2016. Nach Auswertung der Zählergebnisse und Abgleich mit der Nullmessung ergibt sich folgender Sachverhalt in den gemessenen Querschnitten:


Im Oktober 2015 wurden im Querschnitt Dalbergstraße unterhalb der Einmündung Suicardusstraße 5.080 Kfz/24 h gemessen. Oberhalb der Einmündung der Suicardusstraße wurden noch 3.850 Kfz/24 h erfasst. Insgesamt 1.160 Fahrzeuge weniger pro Tag fuhren im November 2015, verglichen mit der Oktobermessung 2015, aus Richtung Löherstraße / Willigisbrücke in die Dalbergstraße ein- bzw. aus. Entsprechend wurden in der Suicardus-straße auch fast 100 Fahrzeuge weniger gemessen. Der Messquerschnitt in der Dalbergstraße oberhalb der Einmündung Suicardusstraße zeigte demnach auch ca. 1.170 weniger Fahrzeuge.

Auch der Verkehr in der Straße „Neben der großen Metzgergasse“ hatte sich von 193 Kfz/h auf 170 Kfz/h leicht verringert. Der Verkehr in der Schlossgasse nahm dagegen um 72 Kfz/h zu. Die Anzahl der Einfahrten in das Parkhaus „Theaterplatz“ zeigen keine nennenswerten Auffälligkeiten.

Im Querschnitt der Dalbergstraße in Höhe des Stiftsbrunnens war eine Erhöhung um ca. 500 Fahrzeuge trotz des Einfahrverbotes zu verzeichnen. Dies lag daran, dass ein nicht unerheblicher Teil der Fahrzeuge aus der Pfaffengasse und der Stiftsgasse aus Gewohnheit in die Dalbergstraße Richtung Schlossgasse irrtümlich einfuhr und die Falschfahrt erst auf Höhe des Theaterplatzes bemerkt wurde. Durch Wenden wurden die Fahrten doppelt erfasst.

Die Fahrzeuge im Querschnitt der unteren Dalbergstraße hatten wie erwartet zugenommen (um über 1.000 Fahrzeuge) da dies die einzige legale Abfahrtsmöglichkeit aus dem Quartier darstellt. Die Fahrzeugmengen der Pfaffengasse und der Stiftsgasse sind dagegen nahezu gleich geblieben.

Im Rahmen der letzten Messung im Januar 2016 sind im Vergleich zur letzten Messung 60 Fahrzeuge weniger in die Dalbergstraße aus Richtung Willigisbrücke / Löherstraße eingefahren. Diese 60 Fahrzeuge weniger fehlen dann auch an der Ausfahrt am anderen Ende der Dalbergstraße in Richtung Landingstraße und an der Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage am Theaterplatz. Zusammenfassend zeigt die erneute Verkehrserhebung nur eine geringfügige Abnahme der Verkehrsströme.

3.        Fazit

Die Ziele, die mit der Einrichtung einer durchgehenden Einbahnstraße in der Dalbergstraße erreicht werden sollen, werden nur teilweise erreicht. Der Gesamtverkehr in der Oberstadt hat sich nicht nennenswert verändert, es erfolgte lediglich eine Verlagerung von rund 1.100 Kfz/24h, die im westlichen Bereich der Dalbergstraße wegfallen und dafür den östlichen Teil der Dalbergstraße mehr belasten. Die Dokumentation des Verkehrsgeschehens im Rahmen der probeweisen Einbahnstraßenregelung hat viele Probleme aufgezeigt. Die Daten werden derzeit ausgewertet. Im Rahmen der Präsentation im Stadtrat wird die Verwaltung die Ergebnisse detailliert vorstellen.

a.        Ein ungelöstes Problem ergibt sich derzeit für die großen Lastzüge des Theaters. Das Theater wird fast ausschließlich von Gastspielhäusern bespielt. Diese reisen mit Lastzügen an, um ihre Requisiten am Bühnenliefereingang auf dem Karlsplatz ab- und wieder aufzuladen. Die Abfahrt der Lastzüge kann aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht über die untere Dalbergstraße erfolgen. Auch die Öffnung des Zweirichtungsverkehrs bis zur Schlossgasse hat auf Grund der Enge und des trotz intensivierter Verkehrsüberwachung zugeparkten Verkehrsraumes in der Schlossgasse dazu geführt, dass die Abfahrt über die Schlossgasse nicht durchführbar war und die Lastzüge entgegen der Einbahnstraßen-richtung mit Polizeibegleitung die Dalbergstraße in Richtung Suicardusstraße verlassen mussten. Die Polizei sperrt in diesen Fällen die Dalbergstraße auf Höhe der Suicardus-straße, um die Abfahrt der LKW entgegen der Einbahnstraße zu gewährleisten. Bei Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung wäre die Begleitung durch Einsatzkräfte der Polizei dauerhaft sicherzustellen. Die Bindung der Einsatzkräfte kann nach Auskunft der Polizeidienststelle aber nicht sichergestellt werden.

b.        Durch die bestehende Einbahnstraßenregelung und die geringe Verkehrswirksamkeit der provisorischen Einengungen war bei den gefahrenen Geschwindigkeiten ein deutlicher Anstieg erkennbar, da der fehlende Gegenverkehr das geschwindigkeitsdämpfende Einscheren in Lücken nicht mehr erforderlich werden ließ.

c.        Trotz Intensivierung der Verkehrsüberwachung und Ausweisung eines Zonenhalteverbots war teilweise die komplette westliche Straßenseite der Dalbergstraße über längere Zeiträume zugeparkt. Dies führte dazu, dass Anlieferverkehr nicht oder nur eingeschränkt möglich war und schaffte für den bergab fließenden Radverkehr entgegen der Einbahn-richtung Gefahrenpotentiale, da das Fehlen von Lücken ein sicheres Ausweichen nicht mehr ermöglichte. Darüber hinaus konnte mehrfach beobachtet werden, dass bei entgegenkommendem Radverkehr rücksichtslos über den östlichen Gehweg ausgewichen wurde und es hier immer wieder zu Gefährdungen der Fußgänger kam.

d.        Im Zweiten Teil der provisorischen Testphase wurde die Einbahnstraßenregelung auf den Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Suicardusstraße und Schlossgasse zurück-genommen. Dies führte einerseits zu einer besseren Erreichbarkeit des Quartiers der Oberstadt aus dem Parkhaus Theaterplatz, aber gleichzeitig auch deutlich vermehrt zu Falschfahrten und damit verbunden einer Vielzahl von Wendemanövern an der Einmündung zur Schlossgasse. Die im Stadtrat vorgeschlagene Beschilderung als Sackgasse war verkehrsrechtlich nicht umsetzbar.

e.        Am Kreisverkehr Löherstraße staut sich der Verkehr teilweise bis über die Einmündung zur Dalbergstraße zurück. Dies bedingt, dass ein geregelter und ungehinderter Abfluss aus der Dalbergstraße in Richtung Kreisverkehr nicht möglich ist. Dadurch stauen sich die wartenden Fahrzeuge teilweise deutlich in die Dalbergstraße und über die Tiefgaragen-zufahrt am Theaterplatz zurück. In Ausnahmefällen wurden Rückstaus über die Schlossgasse hinaus dokumentiert. Durch die Verkehrszunahme an der Ausfahrt der Dalbergstraße kommt es in den Vollastzeiten natürlich auch zu Rückstaus in den Landingtunnel. Vom Verkehrsablauf gesehen eine unbefriedigende Gesamtsituation.

f.        Aus städtebaulicher Sicht besteht das dem Stadtrat bekannte Ziel, die Verbindung der Fußgängerzone (Herstallstraße) mit der Oberstadt für den fußläufigen Verkehr attraktiver zu machen und zu stärken. Hierzu soll die Dalbergstraße zwischen Pfaffengasse und Landingstraße zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und der Straßenraum niveaugleich ausgebaut werden. Alle Verkehrsarten sollen sich im Mischprinzip den Verkehrsraum teilen. Die Einbahnstraßenregelung bedingt, dass dieser Teilabschnitt mit deutlich mehr Verkehr beaufschlagt wird. Hierbei sind dann die Rahmenbedingungen für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht mehr gegeben und das Miteinander zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kfz-Verkehr kann bei einer Verkehrs-menge von über 2.500 Kfz/24h nicht mehr konfliktfrei funktionieren.

g.        Es zeigt sich, dass das System mit nur einer Ausfahrtmöglichkeit aus der Oberstadt sehr labil ist und bei kleinen Störungen in der östlichen Dalbergstraße oder Wermbachstraße zu erheblichen Stauungen in der Dalbergstraße führt.

h.        Bei rund 10 Veranstaltungen im Jahr muss die westliche Dalbergstraße im Zweirichtungs-verkehr betrieben werden.

Für die weiteren Planungsschritte in Vorbereitung der Umgestaltung des Straßenraums ist eine abschließende Entscheidung zur endgültigen Verkehrsführung zwingend und zeitnah erforderlich. Die Verwaltung wird daher im Rahmen einer Umfrage bei den Anwohnern der Oberstadt ein Meinungsbild einholen und die Ergebnisse in einer Bürgerinformationsveranstaltung zusammen mit den erhobenen Daten vorstellen. Im Anschluss wird das Ergebnis erneut dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur probenweisen Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße zur Kenntnis.

2.        Die derzeitige Verkehrsführung in der Dalbergstraße zwischen Suicardusstraße und Schlossgasse als Einbahnstraße wird bis zum Baubeginn der Kanal-, Fernwärme- u. Leitungsbauarbeiten (voraussichtlich 09. Mai 2016) aufrechterhalten.

3.        Die Verwaltung wird alle Bewohner der Oberstadt zeitnah zu einem moderierten Bürgergespräch, z. B. in Form eines Workshops einladen, um dort die künftigen Verkehrsführung und Gestaltung der Dalbergstraße zu diskutieren. Dazu soll nach Wunsch der Senatsmitglieder visualisierte Lösungsmöglichkeiten für die Dalbergstraße als Diskussionsgrundlage präsentiert werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/2/5/16. Bericht über die Auftaktveranstaltung des Diskussionsforums „Verkehrsentwicklung Innenstadt“ vom 25.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 5pvs/2/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund:
Mit der bereits 2014 fertiggestellten Ringstraße und der im Mai 2017 in Betrieb gehenden Bahnparallele verfügt die Stadt Aschaffenburg über leistungsfähige Hauptstraßen, die den KFZ-Verkehr aufnehmen, bündeln und verteilen. Mit der Ringstraße und der Bahnparallele wird der Verkehr in der Innenstadt im Straßenzug Hanauer Straße – Friedrichstraße / Weißenburger Straße – Goldbacher Straße (B 26) und in der Schillerstraße weiter abnehmen da sich der Durchgangsverkehr auf diese neuen Trassen verlagern wird.
Weniger Verkehr in der Innenstadt bietet große Chancen die Aschaffenburger Innenstadt als Einkaufs- Kultur-, Dienstleistungs- und Wohnstandort in Zukunft noch attraktiver zu gestalten. Die gute Erreichbarkeit der Innenstadt darf dabei aber nicht beeinträchtigt werden. Sie muss auf Dauer sichergestellt bleiben.
Mit dem vom Stadtrat 2003 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan gibt es bereits erste konzeptionelle Überlegungen zur Verkehrsentwicklung in der Innenstadt nach der Fertigstellung der Ringstraße und Bahnparallele. Diese Konzeptplanung enthält aber noch keine konkreten Maßnahmen. Vor dem Hintergrund der im Mai 2017 bevorstehenden Inbetriebnahme der Bahnparallele ist es daher sinnvoll, einen bürgerschaftlichen Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen über den Verkehr in der Innenstadt einzuleiten.
Die Aufgabenstellung dieses Dialoges besteht darin einen breiten Konsens darüber zu erreichen, welchen Stellenwert der Kfz-Verkehr, der ÖPNV, der Radverkehr, der Fußgänger und der Wirtschaftsverkehr haben sollen und welche Chancen damit für den Handels- und Dienstleistungsstandort Innenstadt verbunden sind.
Anlass:
In den vergangenen Monaten haben sich verschiedene Interessensgruppen zur Verkehrsentwicklung in der Innenstadt geäußert und ihre Überlegungen öffentlich gemacht bzw. an die Verwaltung herangetragen.
Um den Interessensgruppen eine Plattform für einen gegenseitigen Austausch zu bieten, bei der sich auch die Öffentlichkeit über die einzelnen Positionen informieren kann, hat die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit am Montag, den 25.01.2016 zu einem Verkehrsforum eingeladen.
Diese Veranstaltung diente der ersten Information und dem Meinungsaustausch der unterschiedlichen Interessensgruppen mit den Bürgen. Daher wurde davon abgesehen, eine Verwaltungsmeinung vorzustellen.
Eingeladen waren die Interessensgruppen
-        Industrie- und Handelskammer (IHK)
-        Handelsverband Bayern (HBE)
-        Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC)
-        Verkehrsclub Deutschland (VCD)
-        Die Altstadtfreunde e.V.
-        Stadtwerke Aschaffenburg

In einem 5-minütigen Statement konnte jede Gruppierung ihre Position darlegen. Nach einer Diskussionsrunde auf dem Podium wurde den Bürgern die Möglichkeit der Nachfrage und der Ergänzung eröffnet.
Wichtig für die Veranstaltung war es, Gemeinsamkeiten festzustellen aber auch Differenzen deutlich zu benennen.
Allen gemeinsam war an diesem Abend das Ziel, den Ziel- und Quellverkehr in der Innenstadt zu erhalten und die Erreichbarkeit der Innenstadt für diese Verkehre zu verbessern. Dafür ist es wichtig, Stausituationen in der Innenstadt zu reduzieren indem der Durchgangsverkehr auf die Ringstraße und Bahnparallele verlagert wird. Um auch in Zukunft eine attraktive Innenstadt zu erreichen, gilt es die Aufenthalts- und Erlebnisqualität zu stärken.
Mit einem Bürgerinteresse von rund 150 Besuchern sowie regen Diskussionen auf dem Podium und konstruktiven Beiträgen der Bürgern wird die Veranstaltung als ein guter Einstieg in die weitere öffentliche Diskussion zur Verkehrsentwicklung in der Innenstadt beurteilt.
Weiteres Vorgehen
Um nun die Meinungsbildung fortzuführen und auf den Ergebnissen des Abends aufzubauen, sollen nun auch der Politik und der Verwaltung bei getrennten Arbeitstreffen, Gelegenheit zur Meinungsbildung eröffnet werden.
Bei diesem Vorgehen erhält der Stadtrat ein besonders Gewicht und kann sich im Verlauf dieses Arbeitsprozesses immer wieder die Meinung der beteiligten Ämter sowie der Öffentlichkeit zu dem Thema einzuholen.
Am Ende des Meinungsbildungsprozesses, der sich in Stadtratsbeschlüssen niederschlagen muss, soll ein qualitätsvolles Ergebnis stehen, welches von einer breiten Mehrheit in der Politik, der Interessensgemeinschaften und den Bürgern getragen wird.
Vorbild für dieses Vorgehen ist der erfolgreich und iterativ angelegt gewesene Prozess zur Neugestaltung des Theaterplatzes. Auch in diesem fand zur Meinungsbildung ein stetiger Wechsel zwischen nichtöffentlichen Diskussionsrunden, über die dann öffentlich berichtet wurde, und öffentlichen Bürgergesprächen statt.
Folgende Schritte sollen für diesen Kommunikationsprozess wie folgt terminiert werden:
- Stadtratsworkshop zur Verkehrsentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt (März 2016)

- Arbeitstreffen mit weiteren Interessensgruppen aus der Innenstadt

- Workshop der städtischen und externen Fachdienststellen (TÖP) die an der Verkehrsentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt (April/Mai 2016) mitwirken.

- Konzeptansätze und Handlungsfelder auf der Grundlage der vorgebrachten Positionen und der bisherigen Planungen und Vorstellung im Stadtrat (Juni/Juli 2016)

- Zweite Runde des öffentlichen Diskussionsforums Verkehrsentwicklung Innenstadt (vor der Sommerpause)

- Erarbeitung eines Vorentwurfs (Arbeitstitel: Verkehrsentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt) zur künftigen funktionalen und gestalterischen Behandlung der Straßen- und Verkehrsräume der Innenstadt (Vorstellung im Stadtrat Herbst 2016)

- Umsetzung der informellen Planung in formale Planungsverfahren mit der dafür vorgesehenen Bürgerbeteiligung je nach Problemstellung

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Auftaktveranstaltung zum Diskussionsforum Verkehrsentwicklung Innenstadt am 25.01.2016 sowie zum weiteren Kommunikationsprozess zur Kenntnis.

2. Als nächsten Schritt des Kommunikationsprozesses wird die Verwaltung zum erwähnten Stadtratsworkshop zur Verkehrsentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt (März / April 2016) einladen. In diesem Workshop sollen auch das weitere Vorgehen im Kommunikationsprozess besprochen werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / pvs/2/6/16. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung des Siemensweges - Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 6pvs/2/6/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 6 d. ö. S. "Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung des Siemensweges
- Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pvs/2/7/16. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 08.11.2015 wegen "Sicherheitsabstand zur Fahrbahn - Bushaltestelle Elisenstraße "Stadtpalais" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2015 und vom 13.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 7pvs/2/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Rainer Kunkel vom 08.11.2015 wegen "Sicherheitsabstand zur Fahrbahn - Bushaltestelle Elisenstraße "Stadtpalais" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pvs/2/8/16. Behandlung des gemeinsamen Antrages von Herrn Stadtrat Walter Roth und Herrn Stadtrat Thomas Gerlach vom 11.12.2015 wegen "Schulwegsicherheit für Schweinheimer Pestalozzischüler" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 8pvs/2/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der gemeinsame Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth und Herrn Stadtrat Thomas Gerlach vom 11.12.2015 wegen "Schulwegsicherheit für Schweinheimer Pestalozzischüler" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pvs/2/9/16. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.12.2015 wegen "Schulwegsicherung Schweinheimer-/Taunusstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 9pvs/2/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag der CSU-Stadtra tsfraktion vom 10.12.2015 wegen "Schulwegsicherung Schweinheimer-/Taunusstraße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2015 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:17 Uhr