Datum: 17.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/2/1/16 Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (37 WE), Errichtung von zwei Car-Sharing-Plätzen und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Paulusstraße xxx durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH, BV-Nr. xxx
2uvs/2/2/16 Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (jeweils 5 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. ..., Gemarkung Leider, An der Brunnengasse durch Freund Bauunternehmung GmbH, Großwallstadt, BV-Nr. xxxx
3uvs/2/3/16 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (10 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Obernau, Jahnstraße xxx, durch die BZ Finanzberatung GmbH, Aschaffenburg BV-Nr. xxx
4uvs/2/4/16 Information über den Rodungsantrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG (bayernhafen Aschaffenburg) im Bereich des Hafenbahnhofs
5uvs/2/5/16 Hochwassersanierung Fischerviertel; Fällung von mehreren Bäumen und Sträuchern zur Vorbereitung der Durchführung einer archäologischen Voruntersuchung (Vollzug des Denkmalschutzgesetzes) - Bericht der Verwaltung

zum Seitenanfang

1. / uvs/2/1/16. Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (37 WE), Errichtung von zwei Car-Sharing-Plätzen und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Paulusstraße xxx durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH, BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.02.2016 ö Beschließend 1uvs/2/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 14.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 22.12.2015, beantragte die Stadtbau Aschaffenburg GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und eines Solitärgebäudes mit 37 WE mit Tiefgarage und zwei Car-Sharing-Plätzen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Paulusstraße xxx.

Das Bauvorhaben besteht an der Paulusstraße aus drei Gebäuden, die in der geschlossenen Bebauung in einer Gesamtlänge von 75,56 m errichtet werden. Die Gebäude haben eine Tiefe von 11,92 m. Außerdem soll ein Solitärgebäude am Schneidmühlweg mit einer Breite von 12,16 m und einer Tiefe von 13,16 m errichtet werden. Die geplanten Gebäude sind 4-geschossig mit Wohnungen zwischen 54 m² und 119 m², wobei 32 Wohneinheiten kleiner als 100 m² Wohnfläche sind. 5 Wohnungen haben eine Größe zwischen 100 m² und 119 m².

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.01.2016 liegt das Bauvorhaben nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist. Nach der planungsrechtlichen Beurteilung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, so dass die planungsrechtliche Zustimmung vorgeschlagen wird.

Nachdem alle angrenzenden Grundstücke sich im Eigentum der Stadtbau Aschaffenburg befinden, ist eine Nachbarbeteiligung nicht erforderlich.

Die Gebäude werden im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauförderungsgesetzes errichtet. Dadurch kann ein geringerer Stellplatzbedarf zum Ansatz kommen. Außerdem soll hier zur Reduzierung der erforderlichen Stellplätze Car-Sharing erfolgen. In diesem Fall sind nach der Stellplatzsatzung insgesamt 21 Stellplätze nachzuweisen. Diese werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Insgesamt befinden sich in der Tiefgarage 25 Stellplätze. Die 4 zusätzlichen Stellplätze waren anlässlich der Aufstockung des Anwesens Schneidmühlweg xx - xx nachzuweisen (BV-Nr. xxx). Die Car-Sharing Stellplätze werden oberirdisch im Schneidmühlweg nachgewiesen.

Ein Nachweis der Förderung im sozialen Wohnungsbau ist durch eine schriftliche Bestätigung durch die Regierung von Unterfranken nachzuweisen. Der Car-Sharing-Betrieb ist durch Vorlage des Betriebskonzepts, Vertrag oder ähnliches nachzuweisen. Das Nutzungsrecht der 4 Stellplätze in der Tiefgarage zugunsten des Anwesens Schneidmühlweg xx – xx ist im Grundbuch einzutragen. Der Nachweis hierüber ist dem Bauordnungsamt vorzulegen.

Hinsichtlich der Abstandsflächen für den Neubau können diese auf dem eigenen Grundstück teilweise nicht nachgewiesen werden bzw. im Bereich der Schillerstraße überlagern sich die Abstandsflächen mit den Abstandsflächen der Bestandsgebäude Schneidmühlweg xx und Schifferstraße xx.

a)        Das Anwesen Schneidmühlweg xx befindet sich im Eigentum der Stadtbau GmbH. Nebenan wird das Solitärgebäude der Stadtbau GmbH errichtet. Die Abstandsfläche für das Solitärgebäude kommt auf dem Nachbargrundstück Schneidmühlweg xx zum Liegen. Der Brandabstand zwischen den beiden Häusern von mindestens 5 m wird eingehalten. Eine Abstandsflächenübernahme durch die Fl.-Nr. xxx Schneidmühlweg xx liegt vor.
b)        Die Abstandsflächen zwischen den Anwesen Schillerstraße xx und dem geplanten Wohnhaus Paulusstraße xx überlagern sich teilweise. Beide Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadtbau, der Mindestbrandabstand von 5 m wird nicht unterschritten. Eine Abstandsflächenübernahme liegt vor.
       
       Bereits im Bestand gab es zwischen den Anwesen Schillerstraße xx und dem abzubrechenden Gebäude Paulusstraße xx eine Überdeckung der Abstandsflächen, da die bisherige Bebauung abgeknickt war. Im Bestand Schillerstraße xx ist auf der Stirnseite nur ein Fenster der Küche, welche aber zwei Fenster besitzt. Der gerade Blick aus dem Fenster bleibt somit unverbaut. Die Balkone im Bestand Schillerstraße xx haben bereits einen Sichtschutz zum Bestand Paulusstraße xx erhalten. Der Gebäudeabstand bleibt ähnlich, wie der zu der noch vorhandenen Bebauung. Er entspricht auch den Gebäudeabständen in der Umgebung.

Der Bauherr hat für die verringerte Stellplatzzahl eine Bestätigung oder schriftliche Inaussichtstellung der Wohnraumförderung für sozialen Wohnungsbau nachzuweisen. Der Nachweis des Car-Sharing-Betriebs hat durch die Vorlage des Betriebskonzepts, Vertrag oder ähnliches zu erfolgen.

Die Fahrradabstellplätze werden auf jeweils vor den Hauseingängen nachgewiesen.

Der erforderliche Spielplatz (Wohnfläche 2784 m² : 25 x 1,5) wird auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 37 WE, Errichtung von zwei Car-Sharing-Plätzen und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Paulusstraße xxx entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. / uvs/2/2/16. Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (jeweils 5 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. ..., Gemarkung Leider, An der Brunnengasse durch Freund Bauunternehmung GmbH, Großwallstadt, BV-Nr. xxxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.02.2016 ö Beschließend 2uvs/2/2/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 2 d. ö. S. "Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (jeweils 5 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 48 (Teilfläche), Gemarkung Leider, An der Brunnengasse, durch die Freund Bauunternehmung GmbH, Großwallstadt, BV-Nr. 20150350" aufgrund des Antrages der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 16.02.2016 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / uvs/2/3/16. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (10 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Obernau, Jahnstraße xxx, durch die BZ Finanzberatung GmbH, Aschaffenburg BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.02.2016 ö Beschließend 3uvs/2/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 23.09.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.10.2015, beantragt die Firma BZ Finanzberatung GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Jahnstraße xxx in Aschaffenburg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines 2-geschossigen Wohnhauses mit Dachgeschoss. Das Vorhaben hat insgesamt 10 Wohnungen mit einer Größe zwischen 77 m² und 140 m². Der gesamte Baukörper hat eine Tiefe von 38,39 m und eine Breite von 18,99 m und erreicht straßenseitig eine Höhe von 8,77 m und bergseitig eine Höhe von 7,77 m über der natürlichen Geländeoberfläche. Das Gebäude erscheint als zwei hintereinander liegende Wohngebäude, welche mit einem 6 m breiten 2-geschossigen Zwischengebäude, in welchem sich der Hauszugang und der Aufzug befinden, verbunden sind.

Von den nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 15 Stellplätzen werden 13 Stellplätze in der Tiefgarage und 2 Stellplätze im Vorgartenbereich nachgewiesen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 09.11.2015 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 25/3 „Jahnstraße - 3. Änderung“, der für das Baugrundstück die Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

Auf Veranlassung der Verwaltung fand im Januar 2016 ein Zusammentreffen zwischen dem Bauherren und den beiden Nachbarn, welche das Bauvorhaben nicht unterschrieben haben statt. Hierbei wurde den Nachbarn vom Bauherrn und dessen Architekten das Bauvorhaben erläutert und anstehende Fragen beantwortet. Ein Aktenvermerk des Architekten fasst das Gespräch zusammen. „Die Nachbarn haben sich zu dem Vorhaben positiv geäußert, werden die Pläne zwar nicht unterschreiben, aber gegen die Baugenehmigung kein Rechtsmittel einlegen“.
In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und          -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die BZ Finanzberatung GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Jahnstraße xxx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / uvs/2/4/16. Information über den Rodungsantrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG (bayernhafen Aschaffenburg) im Bereich des Hafenbahnhofs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.02.2016 ö Beschließend 4uvs/2/4/16

.Beschluss:

I. Der Bericht über den Rodungsantrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG (bayernhafen Aschaffenburg) im Bereich des Hafenbahnhofs wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / uvs/2/5/16. Hochwassersanierung Fischerviertel; Fällung von mehreren Bäumen und Sträuchern zur Vorbereitung der Durchführung einer archäologischen Voruntersuchung (Vollzug des Denkmalschutzgesetzes) - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.02.2016 ö Beschließend 5uvs/2/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung bereitet im Moment die Durchführung der im Planungs- und Verkehrssenat am 17.11.2015 beschlossenen Baumaßnahme „Hochwassersanierung des Fischerviertels“ vor.
Bestandteil dieser Maßnahme sind der Umbau des Regenüberlaufes an der Ankergasse, der Einbau eines Hochwasserabsperrschiebers, der Umbau einiger Kanalstrecken sowie als Hauptmaßnahme die Errichtung eines Hochwasserpumpwerkes auf dem Gelände der derzeitigen kleinen Grünanlage nördlich des Spielplatzes an der Unteren Fischergasse, im Bereich der Einmündung der Fischhausgasse.
Da die Maßnahme im Bereich möglicher Bodendenkmäler angesiedelt ist, liegt betreffend der Umsetzung des Projektes ein Bescheid der zuständigen Denkmalschutzbehörde vor. Gemäß diesem Bescheid sind im Bereich der Maßnahme an drei Stellen archäologische Vorunter-suchungen in Gestalt von Grabungsschlitzen (zweimal 2 x 6 m, einmal 2 x 12 m, siehe Lageplan) vorzunehmen.
Um die geforderten Bodenaufschlüsse herstellen zu können (sowie um die Zufahrtsmöglichkeiten für einen Bagger zur Öffnung des Bodens zu schaffen) sind Rodungen der vorhandenen Begrünung von Nöten. Der beigefügte Lageplan zeigt die Lage der geplanten Grabungsfelder.
Zur Sicherung der Grabungsfelder und der Zufahrt müssen vier größere Bäume, ein großer baumähnlicher Strauch und etliche kleinere Gehölze entfernt werden. Sie sind auf dem Lageplan mit roten Kreuzen gekennzeichnet und auf den beigefügten Fotos dargestellt.
Der Bereich des Kinderspielplatzes ist nicht betroffen. Ein ursprünglich zur Fällung vorgesehener Kirschbaum, der an einer markanten Stelle neben der Abfahrtsrampe von der Willigisbrücke kommend steht, kann durch eine Verschiebung der Trasse bestehen bleiben.
Die nun vorzunehmenden Fällungen öffnen auch bereits das erforderliche Baufeld für die angesprochene Neubaumaßnahme. Bei deren Realisierung sind keine weiteren Rodungsarbeiten mehr erforderlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme (geplant Mitte 2017) wird das Gelände um die dann neue Pumpstation vom Gartenamt neu begrünt.
Die angesprochenen Fällungen sollen am 22.02.2016 durchgeführt werden. Die Bewohner der umgebenden Straßen erhalten eine Bürgerinformation in ihre Briefkästen eingeworfen, eine Pressemitteilung wird ebenfalls veranlasst.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu den geplanten Fällungen von mehreren Bäumen und Sträuchern zur Vorbereitung der Durchführung archäologischer Voruntersuchungen im Rahmen der Hochwassersanierung Fischerviertel wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:17 Uhr