Datum: 18.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/1/1/16 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Dezember 2015
2ws/1/2/16 Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie; Abrechnung für das Jahr 2014
3ws/1/3/16 Busersatzbeschaffung 2016
4ws/1/4/16 Veränderungen im Anruf-Sammel-Transport-Verkehr (AST) im Jahr 2016

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1. / ws/1/1/16. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Dezember 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 18.02.2016 ö Beschließend 1ws/1/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Siehe Anlage

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik (Anlage 1 ) der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2015 bis einschließlich 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/1/2/16. Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie; Abrechnung für das Jahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 18.02.2016 ö Beschließend 2ws/1/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind. Der  Landkreis fordert nunmehr von den Stadtwerken den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Mit Schreiben vom 13.11.2015 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2014 mit der Bitte um Prüfung. Die Abrechnungen ab dem Jahr 2014 werden vom Landkreis Aschaffenburg selbst getätigt, da der Vertrag mit der Fa. Mülldeponie KG zum 31.12.2013 auslief.
Für 2014 ergibt sich für die Stadtwerke Aschaffenburg ein zu leistender Anteil in Höhe von 647.489,25 €. Nach Abzug der jährlichen Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € zum 01.07.2015 verbleibt ein weiterer durch die Stadtwerke zu zahlender Abschlag von 447.489,25 €.
Für die Kosten während der laufenden Stilllegungs- und der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen in Höhe von rund 9,4 Mio. € gebildet. Der aktuelle Stand des Rückstellungskontos beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 7.344.392,36 Mio. €.
Nach der letzten Kostenzusammenstellung summiert sich die Landkreisforderung gegenüber der Stadt Aschaffenburg für alle bekannten Nachsorge- und Investitionsmehrkosten bis 2014 auf  6.024.164,07 €. Hiervon wurden 2.560.255,41 € seit 2004 von den Stadtwerken getragen. Die Abfallgebühren werden hierdurch nicht belastet.

.Beschluss:

I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt nachgewiesene Kosten für 2014 in Höhe von 447.489,25 € zu zahlen haben. Die jährliche Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € wurde bereits berücksichtigt.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / ws/1/3/16. Busersatzbeschaffung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 18.02.2016 ö Vorberatend 3ws/1/3/16
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.02.2016 ö Beschließend 6pl/3/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am Stichtag 31.12.2015 ergibt das Durchschnittsalter der Fahrzeuge im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg 9,86 Jahre. Eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2020 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:



Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig barrierefrei (Niederflur mit Absenkung) ausgestattet. 35 der 50 Busse verfügen darüber hinaus über eine Klapprampe um den Zustieg an nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen für Rollstuhlfahrer zu erleichtern.
Rund 76 Prozent (38 Stück) der Busse sind klimatisiert und somit in der Lage ein angenehmes Raumklima zu ermöglichen.
Im Jahr 2016 sind 3 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgend aufgeführten Busse geplant:
AB-VA 36        EZ: 1995        KM (31.12.2015):  1.036.356         Abgasnorm Euro 2
AB-VA 37        EZ: 1995        KM (31.12.2015):  1.038.571                Abgasnorm Euro 2
AB-VA 38        EZ: 1995        KM (31.12.2015):  1.016.829                Abgasnorm Euro 2


Die vorgesehenen drei Busersatzbeschaffungen wurden mit 750.000,-- € im Wirtschaftsplan 2016 eingestellt.
Für die im vergangenen Jahr 2015 angeschafften drei Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 210.000,-- € gewährt.
Die Förderanträge für die geplanten drei neuen Busse wurden bereits im Oktober 2015 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Für das Jahr 2016 gehen wir von den folgenden, unveränderten Förderbeträgen durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr aus:
Standardbus                                        60.000 €
Zusätzlich für Niederflurbauweise                10.000 €

Das Gesamtvolumen der Förderung durch den Freistaat Bayern bleibt mit rund 30 Millionen € gegenüber 2015 unverändert.
Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben werden.
Grundlage dieser Ausschreibung bildet das am 07.04.2011 im Werksenat vorgestellte und beschlossene Lastenheft.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2016 wird zur Kenntnis genommen.
Die Ausschreibung von drei Solobussen - jeweils behindertengerecht - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / ws/1/4/16. Veränderungen im Anruf-Sammel-Transport-Verkehr (AST) im Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 18.02.2016 ö Beschließend 4ws/1/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A.        Veränderungen im AST-Verkehr in 2016
Der Zuschlag aus der Ausschreibung erfolgte an die Firma Metropolis Service GmbH. Diese verwenden für die Disposition eine fortschrittliche Hintergrundsoftware, wodurch Fahrten optimiert und Verlustzeiten reduziert werden können.
Gleichzeitig wird die Auslastung der Fahrzeuge und somit der Besetzungsgrad der Fahrzeuge erhöht.
Für die Fahrtbestellung bestehen für Fahrgäste ab Februar 2016 folgende Möglichkeiten:
1.        Wie bisher unter der Telefonnummer (06021) 2 15 25

Anrufer mit Handy/Smartphone erhalten nach der Bestellung eine Bestätigungs-SMS mit Angabe der errechneten Ankunft des Fahrzeuges und dessen Fahrzeugkennzeichen. Über einen mitgesendeten Link kann die Anfahrt des Fahrzeuges online nachverfolgt werden.
Die Telefonnummer 2 15 25 wurde auf den neuen Betreiber Metropolis-Taxi GmbH umgeleitet.


Für den Kunden ist die Angabe der Fahrzeugnummer ein erheblicher Mehrwert zum Altsystem. Hier kann bei Haltestellen, an denen mehrere Taxen in verschiedene Richtungen fahren auf Anhieb das richtige Fahrzeug gefunden werden.

2.        Bestellung über Internet/Smartphone-App

Die Bestellung einer AST-Fahrt per Internet oder über die Stadtwerke-App, welche auf den AST-Link verweist, befindet sich aktuell in der Testphase. Erste Fahrten über Online-Bestellung wurden bereits durchgeführt. Über die Handynummer wird ebenso die Bestätigungs-SMS mit dem Link gesendet.
Zur Erläuterung erfolgt eine Darstellung des Online-Bestellvorganges.
Bestellung AST-Fahrt über Internet/App
1.        Wahl der Einstiegshaltestelle

Es öffnet sich eine Kartendarstellung. Auf dieser kann die gewünschte Haltestelle (grün hinterlegt) ausgewählt werden. Gemäß dem aktuellen Standort wird die nächstliegende Haltestelle vorgeschlagen.

2.        Auswahl der Abfahrtszeit
Es werden nur vorgegebene Zeiten vorgeschlagen. Der Fahrgast wählt die gewünschte Abfahrt aus.

3.        Zieladresse eingeben
Bei Zieladresse Ort und Straße eingeben.

4.        Personenzahl eingeben

5.        Verbindlich bestellen.

6.        Stornierung der Fahrt:
Wenn die Fahrt doch nicht benötigt wird kann diese mit Auswahl des roten X gelöscht werden. Dies dürfte die Anzahl der „No-Shows, d.h. nicht erschienene Fahrgäste deutlich senken.



7.        Bewertung der Fahrt
Der Fahrgast wird nach Abschluss des Fahrtauftrages aufgefordert eine Bewertung der Fahrt abzugeben.

B.        Fahrplanänderungen im AST-Verkehr ab 01.02.2016

Mit den Gemeinden wurden zum 01.02.2016 neue Verträge zur Finanzierung von AST-Fahrten abgeschlossen. Dies war neben der Schaffung einer einheitlichen Finanzierungsbasis erforderlich, um für das gesamte Bedienungsgebiet der Stadtwerke Aschaffenburg eine Vereinheitlichung der Fahrzeiten vorzunehmen.

Einheitliche Fahrzeiten des Anruf-Sammel-Transports (AST)

Die Fahrten des AST, beginnend an den Haltestellen in der Stadt Aschaffenburg, werden Montag bis Samstag ab 22:00 Uhr alle 30 Minuten bis 00:30 Uhr angeboten. An Freitagen und Samstagen werden die Fahrzeiten bis 02:00 Uhr verlängert.
An Sonn- und Feiertagen wird der AST-Verkehr von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr stündlich und von 21:30 Uhr bis 00:30 Uhr halbstündlich angeboten.

Die Fahrten von den Haltestellen in den Gemeinden werden Montag bis Samstag ab 22:15 Uhr halbstündlich bis 00:45 Uhr angeboten. An Freitagen und Samstagen werden die Fahrzeiten bis 02:15 Uhr verlängert.
An Sonn- und Feiertagen wird der AST-Verkehr von 07:15 Uhr bis 12:15 Uhr stündlich und von 21:45 Uhr bis 00:45 Uhr halbstündlich angeboten.

An Wochentagen vor Feiertagen verkehrt das AST wie an Freitagen/Samstagen bis 02:00/02:15 Uhr.
Die Abfahrtshaltestelle des AST am regionalen Omnibusbahnhof befindet sich an den Ausstiegshaltestellen neben Bussteig 1.

C.        Tarifliche Neuerungen im AST-Verkehr seit 01.01.2016

Für Zeitkarteninhaber wurde zum Tarifwechsel der VAB ab 01.01.2016 eine Anerkennungsregelung eingeführt. Mit Wochen-, Monats-, und Jahreskarten erhalten die Fahrgäste eine Vergünstigung von einheitlich einem Euro.

 Preisstufe
11
2
3
4
AST-Fahrpreis
2,90 €
3,50 €
4,80 €
4,80 €
AST-Fahrpreis für  Zeitkarteninhaber
1,90 €
2,50 €
3,80 €
3,80 €

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke zu den Veränderungen im Anruf-Sammel-Transport-Verkehr (AST) im Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:18 Uhr