Datum: 16.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/3/1/16 Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (jeweils 5 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. ..., Gemarkung Leider, An der Brunnengasse durch Freund Bauunternehmung GmbH, Großwallstadt, BV-Nr. xxxx
2uvs/3/2/16 Antrag der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier sowie zur Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG am Standort Weichertstraße 7, 63741 Aschaffenburg
3uvs/3/3/16 Neubau eines Wohnhauses (24 WE) mit oberirdischen Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx an der Lautenschlägerstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH
4uvs/3/4/16 Bauvoranfrage zum Neubau von Einzelhandelflächen auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bert-Brecht-Straße/Ecke Nordring durch die Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG Aschaffenburg
5uvs/3/5/16 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Laden (47 WE) auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Platanenallee xx durch die Apolle3eck GmbH & Co. Immobilien KG, Aschaffenburg
6uvs/3/6/16 Neubau eines Bürogebäudes mit Parkhaus auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Ahornweg 106 durch RD Invest GmbH, Heinrichsthal
7uvs/3/7/16 Kippenburg-Gelände – Darstellung der Genehmigungssituation und Information über landschaftsplanerische Zielsetzungen; - Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2015 und von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.11.2015
8uvs/3/8/16 Antrag des Akademischen Vereins Aschaffenburg e.V. auf Durchführung der Veranstaltungsreihe Campus@Night vom 10. bis 12.06.2016
9uvs/3/9/16 UVS/3/9/16
10uvs/3/10/16 UVS/3/10/16

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1. / uvs/3/1/16. Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (jeweils 5 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. ..., Gemarkung Leider, An der Brunnengasse durch Freund Bauunternehmung GmbH, Großwallstadt, BV-Nr. xxxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 1uvs/3/1/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (jeweils 5 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 48 (Teilfläche), Gemarkung Leider, An der Brunnengasse, durch die Freund Bauunternehmung GmbH, Großwallstadt, BV-Nr. 20150350" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/3/2/16. Antrag der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier sowie zur Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG am Standort Weichertstraße 7, 63741 Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 2uvs/3/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände am Standort Weichertstraße 7, 63741 Aschaffenburg, eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Herstellung von Papier mit einer derzeit genehmigten Produktionskapazität von 1.300 t pro Tag und beabsichtigt eine Erhöhung der Produktionsleistung auf zukünftig 1.700 t pro Tag.

Für dieses Vorhaben ist nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BImSchG eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erforderlich, da durch die beabsichtigte Produktionssteigerung von 400 t pro Tag für sich genommen die lt. Nr. 6.2.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vorgegebene Genehmigungsschwelle von 20 t pro Tag erreicht wird.

Aus diesem Grund hat die Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH am 02.09.2015, Eingang der letzten Nachforderungen zum 17.11.2015, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg eingereicht. Das beabsichtigte Vorhaben umfasst hierbei:

Erhöhung der Produktionsleistung

Folgende Parameter kennzeichnen den genehmigten und geplanten Zustand:

-        Genehmigte Produktionsleistung pro Tag: 1.300 t
-        Geplante max. Produktionsleistung pro Tag: 1.700 t
-        Erhöhung der max. Produktionsleistung: 30,77 %
-        Durchschnittliche Produktionsleistung Ist-Zustand: 1.100 pro Tag
-        Durchschnittliche geplante Produktionsleistung: 1.250 t pro Tag
-        Erhöhung der Jahresproduktion: ca. 13,5 %

Bauliche und technische Änderungen

-        Änderung der Stoffaufbereitung

?        Erweiterung des Gebäudes der Stoffaufbereitung zur Aufstellung des Pulpers mit Pulperentsorgungssystem und Rejektbehandlung
?        Errichtung eines neuen Pulpers zur Stoffauflösung (145 m3) mit neuem Zuführband und einem Pulperentsorgungssystem
?        Errichtung einer neuen Rejektentwässerung bestehend aus einem Eindicker und einer Rejektpresse sowie einem Rejektbunker
?        Zu- und Abluftanlagen in der Erweiterung des Gebäudes der Stoffaufbereitung

-        Änderung der Abwasserbehandlungsanlage

?        Die bestehenden Anaerob- und Vorversäuerungsbecken werden als Belebungsbecken umgerüstet und stellen den ersten Teil der Aerobstufe nach den anaeroben Hochleistungsreaktoren dar
?        Errichtung eines zusätzlichen Nachklärbeckens
?        Erweiterung der Abwasserkühlung
?        Erweiterung der Biogasentschwefelungsanlage
?        Errichtung eines neuen Schaltraums und eines Transformators für die Frischwasseraufbereitung und Abwasserbehandlungsanlage

Ferner wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8 a BImSchG durch die Betreiberin gestellt. Dieser Antrag umfasst:
-        Baustelleneinrichtung
-        Herstellung von Baustraßen und Montageflächen
-        Erdarbeiten
-        Bodenaustausch, Baugrundverbesserungen
-        Gründungsarbeiten für alle baulichen Anlagen im Bereich der Stoffaufbereitung
-        Rohbauarbeiten für das Gebäude
-        Einbau eines Rolltores in der Nordwand des bestehenden Altpapiergebäudes (hiermit wird ein Ersatz für das Rolltor auf der Ostseite geschaffen, das durch den Neubau nicht zugänglich ist)
-        Errichtung des elektrischen Schaltraums im Bereich der Abwasserbehandlungsanlage

Für die Direkteinleitung der beim Betrieb entstehenden Abwässer in den Main ist ein separates wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Hierfür ist das Landratsamt Aschaffenburg aufgrund der im Landkreis befindlichen Einleitungsstelle die zuständige Genehmigungsbehörde.

Die geplante Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für September 2016 vorgesehen.

Die Papieranlage befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der Charakter der Umgebung entspricht dem eines Industriegebietes.

Behördlicherseits wurden die folgenden Fachgutachten gefordert, die Bestandteil der Antragsunterlagen sind:

-        Fachgutachten zur Luftreinhaltung
-        Schalltechnisches Gutachten
-        Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
-        Gewässerökologisches Gutachten für die Aschaff
-        Umweltverträglichkeitsuntersuchung

Ferner wurde die LGA Immissionsschutz- und Arbeitsschutz GmbH durch die Untere Immissionsschutzbehörde mit der Erstellung eines Fachgutachtens im Hinblick auf Luftreinhaltung beauftragt.

Aus dem zum Antrag gehörenden Lärmgutachten ergibt sich, dass die in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgesetzten, reduzierten Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden.

Die Schadstoffemissionen der Gesamtanlage (Papierfabrik) überschreiten gem. vorgelegtem Gutachten zur Luftreinhaltung weder im Bestand noch im Planfall die einschlägigen Bagatellmassenströme der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Wie dem Gutachten weiter zu entnehmen ist, wird die nach der TA Luft festgelegte Irrelevanzgrenze der Zusatzbelastung hinsichtlich der Einzelnen untersuchten Schadstoffe (Staub, NO2) ebenfalls eingehalten.

Zur Beurteilung der Geruchssituation ist die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) hilfsweise heranzuziehen. Bezüglich der Geruchsemissionen wurde sowohl im Ist- als auch im Planzustand eine Überschreitung des Immissionswertes von 0,10 (10 % der Jahresstunden) für Wohn- und Mischgebiete durch einen ermittelten Wert von > 0,20 festgestellt.

Im Rahmen einer vorgenommenen Einzelfallprüfung gem. GIRL wurde jedoch festgestellt, dass das Vorhaben aufgrund

-        der Gebietsprägung
-        des Rücksichtnahmegebotes und
-        dem Nichterwarten von erheblichen Belästigungen

aus Sicht des Immissionsschutzes genehmigungsfähig ist. Eine Verschlechterung der Geruchssituation ist mit dem Vorhaben nicht verbunden. Für die nördlich zum Betriebsgelände anschließende Wohnbebauung wird sogar eine Immissionsminderung von ca. 10 % prognostiziert.

Auch die übrigen beteiligten Fachstellen haben bei Festlegung ihrer vorgesehenen Auflagen und Bedingungen keine Bedenken gegen die Erteilung der Genehmigung geäußert.

Die im Verfahren beantragten Bauten befinden sich weder im planungsrechtlichen Außenbereich noch in einem wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiet. Naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen finden aufgrund der vorgesehenen Bebauung im Innenbereich keine Anwendung. Für die auf den Grünflächen potenziell vorkommende Zauneidechse und Schlingnatter wird jedoch ein Ersatzhabitat geschaffen.

Im Zuge des Verfahrens wurden die folgenden Stellen und Behörden beteiligt:

?        Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Abfallbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde)
?        Bauordnungsamt (Bautechnik, vorbeugender Brandschutz, Untere Denkmalschutzbehörde)
?        Stadtplanungsamt
?        Amt für Brand- und Katastrophenschutz
?        Tiefbauamt (Sachgebiet Neubau, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft)
?        Landratsamt Aschaffenburg (Gesundheitsamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde)
?        Gemeinde Glattbach
?        Markt Goldbach
?        Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
?        Bayerisches Landesamt für Umwelt (Gewässerschutz)
?        Regierung von Unterfranken (Gewerbeaufsichtsamt, Höhere Naturschutzbehörde)

Aufgrund der festgesetzten Nebenbestimmungen der Fachstellen wird sichergestellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden.

Das Genehmigungsverfahren wurde unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Das beantragte Vorhaben wurde am 27.11.2015 in der örtlichen Tageszeitung durch die Stadt Aschaffenburg amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgte die amtliche Bekanntmachung am 26.11.2015 im Mitteilungsblatt des Marktes Goldbach sowie am 27.11.2015 im Amtsblatt der Gemeinde Glattbach. Zusätzlich wurde das Vorhaben auf den Internetseiten der Stadt Aschaffenburg, des Marktes Goldbach und der Gemeinde Glattbach veröffentlicht.

In den Bekanntmachungen wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, in der Zeit vom 07.12.2015 bis einschließlich 07.01.2016 Einsicht in die Antragsunterlagen zu nehmen sowie in der Zeit vom 07.12.2015 bis einschließlich 21.01.2016 Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.

Gegen das geplante Vorhaben wurden innerhalb der festgelegten Frist keine Einwendungen erhoben, sodass auf die Durchführung der für den 16.02.2016 und 17.02.2016 vorgesehenen Erörterungstermine verzichtet wurde. Die Absage der ursprünglich vorgesehenen Erörterungstermine wurde am 29.01.2016 in der örtlichen Tageszeitung durch die Stadt Aschaffenburg amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgte die amtliche Bekanntmachung am 28.01.2016 im Mitteilungsblatt des Marktes Goldbach sowie am 29.01.2016 im Amtsblatt der Gemeinde Glattbach. Daneben wurde die Bekanntmachung auch auf den Websites der Stadt Aschaffenburg, des Marktes Goldbach und der Gemeinde Glattbach veröffentlicht.

Für das Vorhaben war ebenso eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die Prüfung ergab, dass das Vorhaben als umweltverträglich bewertet wird, sodass dem Antrag in Form einer Genehmigung zu entsprechen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass das Gesamtvorhaben die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, liegen ebenfalls die Voraussetzungen zur Zulassung des vorzeitigen Beginns für die o. g. beantragten Maßnahmen vor.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier sowie zur Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG am Standort Weichertstraße 7, 63741 Aschaffenburg, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der beteiligten Fachstellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. / uvs/3/3/16. Neubau eines Wohnhauses (24 WE) mit oberirdischen Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx an der Lautenschlägerstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 3uvs/3/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 11.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.12.2015, beantragt die Stadtbau Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (24 WE) mit oberirdischen Stellplätzen auf den Grundstücken xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg. Das Baugrundstück grenzt sowohl an die Lautenschlägerstraße als auch an die Mattstraße an. Das Gebäude hat eine Länge von rund 55 m und eine Tiefe von 15,50 m. Das Gebäude ist viergeschossig, 20 Wohnungen haben eine Größe zwischen 56 m² und 104 m². 4 Wohnungen haben eine Größe von mehr als 100 m².

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 29.01.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes (südwestlich der Medicusstraße), welcher die Gebietsart „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Stadtbau Aschaffenburg GmbH zum Neubau eines Wohnhauses (24 WE) und mit oberirdischen Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx an der Lautenschlägerstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / uvs/3/4/16. Bauvoranfrage zum Neubau von Einzelhandelflächen auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bert-Brecht-Straße/Ecke Nordring durch die Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 4uvs/3/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 17.06.2015 wurde die Verwaltung beauftragt einen Vorbescheid zum Neubau von 2 Gewerbegebäuden mit Einzelhandel und Büroflächen auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bert-Brecht-Straße/Ecke Nordring, zu erteilen. Dieser Vorbescheid wurde am 22.06.2015 erlassen und dem Antragsteller am 24.06.2015 zugestellt mit der Folge, dass an diesen Vorbescheid die Stadt Aschaffenburg gebunden ist.

In einem weiteren Antrag auf Vorbescheid vom 09.12.2015 wurde für das gleiche Baugrundstück eine weitere Frage gestellt, die im Rahmen eines Vorbescheids beantwortet werden soll. Diese Frage lautet:

Kann im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ einer Erhöhung der Sortimentsflächen Textilien auf 850 m² Verkaufsfläche als Verlagerung aus dem Gebiet des Bebauungsplans 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ zugestimmt werden?

Da es sich bei diesem Bauvorhaben um die Verlagerung von im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ möglichen Verkaufsflächen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ handelt und die Erweiterung der Verkaufsflächen Textil moderat ist kann eine Befreiung für die Erweiterung dieser Verkaufsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ unter der Bedingung zugelassen werden, dass die 2. Ergänzung des notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 entsprechend angepasst wird. Der Vorbescheid ergeht unter der Bedingung, dass Nachweise zu führen sind, dass die Obergrenze der innenstadtrelevanten Non-Food-Sortimente (max. 8.000 m² VF) und die Gesamtverkaufsfläche (VF) von 10.000 m² VF eingehalten sind.

Die weiteren planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend dem Beschlussvorschlag gebeten.

.Beschluss:

I.
Die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau von Einzelhandelsflächen auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bert-Brecht-Straße/Ecke Nordring in Aschaffenburg, durch die Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG Aschaffenburg, wird für folgende Beantwortung erteilt:

Kann im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ einer Erhöhung der Sortimentsflächen Textilien auf 850 m² Verkaufsfläche als Verlagerung aus dem Gebiet des Bebauungsplans 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ zugestimmt werden?
Da es sich bei diesem Bauvorhaben um die Verlagerung von im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ möglichen Verkaufsflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ handelt und die Erweiterung der Verkaufsfläche Textil moderat ist, kann eine Befreiung für die Erweiterung dieser Verkaufsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ unter der Bedingung zugelassen werden, dass die zweite Ergänzung des notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 entsprechend angepasst wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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5. / uvs/3/5/16. Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Laden (47 WE) auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Platanenallee xx durch die Apolle3eck GmbH & Co. Immobilien KG, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 5uvs/3/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bauvoranfrage der Apollo3eck GmbH & Co. Immobilien KG zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und Laden (47 WE) auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße/Platanenallee xx wird wie folgt beantwortet:

1.        Ist die geplante Geschossigkeit von VI + Staffelgeschoss entlang der Platanenallee/Anfang Breslauer Straße bzw. von V + Staffelgeschoss in der Breslauer Str. des Baukörpers aus städtebaulichen Gründen als vermittelnder Baukörper zwischen der Bebauung entlang der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung Breslauer Str. x-x genehmigungsfähig?
Entlang der Breslauer Straße fügt sich eine derart hohe Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist planungsrechtlich unzulässig.

2.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Breslauer Str. über die Straßenmitte der Breslauer Str. auf die Fl.-Nr. xxx (Platanenallee x), xxx (Breslauer Str. x) und xxx (Breslauer Str. x/x) fallen, wenn die entsprechenden Nachbarn zustimmen?
Die Abstandsfläche darf über die Straßenmitte der Breslauer Straße hinausreichen wenn die bauliche Höhe und Dichte sowie die Nutzung und städtebauliche Figuration gemäß den planungsrechtlichen Antworten auf die Fragen 1, 4, 6 und 9 verringert bzw. geändert werden.

3.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Platanenallee über die Straßenmitte der Platanenallee hinaus auf die öffentliche Grünfläche des Parks fallen?
Vergleiche hierzu die Antwort auf Frage 2.

4.        Darf, um das städtebauliche Ziel der Vermittlung zwischen der vorhandenen Bebauung an der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung an der Breslauer Straße zu erreichen, das Grundstück mit einer GFZ von 4,57 ausgenutzt werden?
Eine GFZ von 4,57 ist nicht zulässig.

5.        Ist die GRZ I von geplanten 0,72 genehmigungsfähig?
Vergleiche die Antwort zur Frage 6

6.        Darf die maximal zulässige GRZ II (zul. GRZ + 50% max. 0,8) um 0,2 (geplant 1,00) überschritten werden? (Die Überschreitung kommt durch die Einbeziehung des begrünten Daches des Sockelgeschosses in die GRZ II-Berechnung zu Stande)?
Die GRZ I und die GRZ II ist unter Auflagen und Bedingungen zulässig.

7.        Ist die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus in der Platanenallee aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig, allerdings nur, das von der/zur Platanenallee nur jeweils nach rechts ein- und ausgefahren werden kann.

8.        Ist eine Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus bei gespiegelter Organisation der Tiefgarage in der Breslauer Straße genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist genehmigungsfähig. Hierbei ist zu beachten, dass in der Breslauer Straße beengte Verhältnisse bestehen und dass aus der Breslauer Straße in die Platanenallee nur nach rechts ausgefahren werden kann.

9.        Ist eine Wohnnutzung entlang der Platanenallee und der Breslauer Str. im Erdgeschoss bei einem Sockelgeschoss mit OK gleich 1,10 m ü. OK Gelände genehmigungsfähig?
Aufgrund der intensiver Verkehrsbelastung ist es an der Platanenallee städtebaulich nicht vertretbar, im Mischgebiet gem. § 34 BauGB im Erdgeschoss Wohnnutzung zuzulassen. In der Breslauer Straße ist bei entsprechendem Rückversatz des Gebäudes um mindestens 3 m und Ausbildung einer Vorgartenzone die Unterbringung von Wohnungen auch im Erdgeschoss möglich.

.Beschluss:

I.
Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (47 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße/Platanenallee, durch die Apollo3eck GmbH & Co. Immobilien KG wird wie folgt beantwortet:

1.        Ist die geplante Geschossigkeit von VI + Staffelgeschoss entlang der Platanenallee/Anfang Breslauer Straße bzw. von V + Staffelgeschoss in der Breslauer Str. des Baukörpers aus städtebaulichen Gründen als vermittelnder Baukörper zwischen der Bebauung entlang der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung Breslauer Str. x-x genehmigungsfähig?
Entlang der Breslauer Straße fügt sich eine derart hohe Bebauung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist planungsrechtlich unzulässig.

2.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Breslauer Str. über die Straßenmitte der Breslauer Str. auf die Fl.-Nr. xxx (Platanenallee x), xxx (Breslauer Str. x) und xxx (Breslauer Str. x/x) fallen, wenn die entsprechenden Nachbarn zustimmen?
Die Abstandsfläche darf über die Straßenmitte der Breslauer Straße hinausreichen wenn die bauliche Höhe und Dichte sowie die Nutzung und städtebauliche Figuration gemäß den planungsrechtlichen Antworten auf die Fragen 1, 4, 6 und 9 verringert bzw. geändert werden.

3.        Darf die vordere Abstandsfläche in der Platanenallee über die Straßenmitte der Platanenallee hinaus auf die öffentliche Grünfläche des Parks fallen?
Vergleiche hierzu die Antwort auf Frage 2.

4.        Darf, um das städtebauliche Ziel der Vermittlung zwischen der vorhandenen Bebauung an der Platanenallee (Apollohaus) und der Bebauung an der Breslauer Straße zu erreichen, das Grundstück mit einer GFZ von 4,57 ausgenutzt werden?
Eine GFZ von 4,57 ist nicht zulässig.

5.        Ist die GRZ I von geplanten 0,72 genehmigungsfähig?
Vergleiche die Antwort zur Frage 6

6.        Darf die maximal zulässige GRZ II (zul. GRZ + 50% max. 0,8) um 0,2 (geplant 1,00) überschritten werden? (Die Überschreitung kommt durch die Einbeziehung des begrünten Daches des Sockelgeschosses in die GRZ II-Berechnung zu Stande)
Die GRZ I und die GRZ II ist unter Auflagen und Bedingungen zulässig.

7.        Ist die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus in der Platanenallee aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist aus verkehrsplanerischer Sicht genehmigungsfähig, allerdings nur, das von der/zur Platanenallee nur jeweils nach rechts ein- und ausgefahren werden kann.

8.        Ist eine Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Neubaus bei gespiegelter Organisation der Tiefgarage in der Breslauer Straße genehmigungsfähig?
Die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ist genehmigungsfähig. Hierbei ist zu beachten, dass in der Breslauer Straße beengte Verhältnisse bestehen und dass aus der Breslauer Straße in die Platanenallee nur nach rechts ausgefahren werden kann.

9.        Ist eine Wohnnutzung entlang der Platanenallee und der Breslauer Str. im Erdgeschoss bei einem Sockelgeschoss mit OK gleich 1,10 m ü. OK Gelände genehmigungsfähig?
Aufgrund der intensiven Verkehrsbelastung ist es an der Platanenallee städtebaulich nicht vertretbar, im Mischgebiet gem. § 34 BauGB im Erdgeschoss Wohnnutzung zuzulassen. In der Breslauer Straße ist bei entsprechendem Rückversatz des Gebäudes um mindestens 3 m und Ausbildung einer Vorgartenzone die Unterbringung von Wohnungen auch im Erdgeschoss möglich.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. / uvs/3/6/16. Neubau eines Bürogebäudes mit Parkhaus auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Ahornweg 106 durch RD Invest GmbH, Heinrichsthal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 6uvs/3/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 15.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2015, beantragt die Firma RD Invest GmbH, Heinrichsthal, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Bürogebäudes mit Parkhaus auf den Grundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Ahornweg xx. Das Bauvorhaben besteht aus 2 Bürogebäuden, welche mit einem gemeinsamen Treppenhaus verbunden sind. Während das Gebäude am Ahornweg xx Geschosse besitzt, hat das dahinter liegende Gebäude 5 Vollgeschosse. Dieses Gebäude steht allerdings tiefer.

Bedingt durch die Hanglage überragt das hintere geplante 5-geschossige östliche Gebäude das Vordergebäude nur um 1,90 m. Die nach dem Bebauungsplan zulässige Gesamtgebäudehöhe von 16,50 m wird durch das Vordergebäude eingehalten, vom Hintergebäude aber nur um 0,45 m überschritten. Bedingt durch das 5. Geschoss des hinteren Gebäudetraktes wird die zulässige GFZ um 221,9 m² überschritten, wofür eine Befreiung erteilt wird.

In dem geplanten 4- bzw. 5-geschossigen Bürogebäude werden verschieden große Mieteinheiten realisiert und vermietet. Das separat geplante Parkhaus mit insgesamt 4 Geschossen bietet Platz für 247 Pkw. Die notwendigen Stellplätze werden im geplanten Parkhaus zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Stellplätzen im Parkhaus wird es im Innenhof weitere 6 Abstellmöglichkeiten geben. Der Stellplatzbedarf nach der städtischen Stellplatzsatzung ergibt für das Vorhaben einen Bedarf von 69 Stellplätzen sowie von 46 Fahrradabstellplätzen. Von den 69 Pkw-Stellplätzen werden 6 oberirdisch und 63 im Parkhaus nachgewiesen. Die erforderlichen 46 Fahrradabstellplätze werden im Bereich zwischen Parkhaus und den Bürogebäude nachgewiesen. Die verbleibenden 184 Pkw-Stellplätze im Parkhaus sollen an benachbarte Firmen vermietet werden.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 21.01.2016 liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 07/02 „Magnolienweg“, welches die Gebietsart GE (B) festsetzt und somit das Vorhaben hier zulässig ist.

Die Baugenehmigung soll unter der Bedingung ergehen, dass wegen dem anschließenden Bebauungsplan „Anwandeweg“, welcher Mischgebiet und Wohngebiet festsetzt durch das Parkhaus, die Immissionsschutzwerte eingehalten werden. Hierzu ist im Baugenehmigungsverfahren ein immissionsschutzrechtliches Gutachten vorzulegen.

Das Baugrundstück besteht derzeit aus den selbständigen Grundstücken Fl.-Nrn. 500/29 und 500/40. Vor Baubeginn sind beide Grundstücke zu verschmelzen oder zu vereinigen. Der Nachweis hierüber ist dem Bauordnungsamt vorzulegen.

Bedingt durch das Bauvorhaben entfällt im Bereich der Feuerwehraufstellfläche für das Vorhaben und der Zufahrt zum Parkhaus jeweils ein auf öffentlichem Verkehrsgrund vorhandener Baum. Diese zwei Bäume sind nach Rücksprache mit dem Gartenamt und mit dem Tiefbauamt an eine andere geeignete Stelle im öffentlichen Straßenraum auf Kosten des Bauantragstellers zu versetzen.

Im südöstlichen Bereich des geplanten Bürogebäudes wird die Baugrenze um 1,44 m² über alle 4 Geschosse überschritten. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze handelt wird hierfür eine Befreiung erteilt.

Auf dem Baugrundstück sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 20 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen.

Hinweis: Die Gebäude sind barrierefrei durch einen Aufzug erreichbar.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die RD Invest GmbH, Heinrichsthal, zum Neubau eines Bürogebäudes mit Parkhaus (256 Stellplätze) auf den Grundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Ahornweg xx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. / uvs/3/7/16. Kippenburg-Gelände – Darstellung der Genehmigungssituation und Information über landschaftsplanerische Zielsetzungen; - Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2015 und von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.11.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 7uvs/3/7/16

.Beschluss:

1. Herr Stadtrat Thomas Giegerich bemängelt, dass der von der Verwaltung in Aussicht gestellte Ortstermin bisher nicht stattgefunden hat und fordert daher eine Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.
2. Daraufhin wird mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg der TOP 7 d. ö. S. "Kippenburg-Gelände – Darstellung der Genehmigungssituation und Information über landschaftsplanerische Zielsetzungen;
- Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2015 und von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.11.2015“
abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / uvs/3/8/16. Antrag des Akademischen Vereins Aschaffenburg e.V. auf Durchführung der Veranstaltungsreihe Campus@Night vom 10. bis 12.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 8uvs/3/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 02.03.2016 beantragte der Akademischer Verein Aschaffenburg e.V. die Durchführung der Veranstaltungsreihe Campus@Night. Der Akademischer Verein Aschaffenburg e.V. organisiert seit über 13 Jahren das bereits erfolgreich etablierte Open-Air-Event Campus@Night auf dem grünen Campus der Hochschule Aschaffenburg. Unter dem Motto GRÖSSER.LÄNGER.BUNTER ist für dieses Jahr eine dreitägige Veranstaltung konzipiert. In dem gemeinnützigen Verein arbeiten alle ehrenamtlich mit und zeigen selbstloses Engagement, um die Hochschulstadt attraktiver zu gestalten. Vereinszweck ist „Bildung für Kinder“. Jedes Jahr wird an eine soziale Einrichtung in Aschaffenburg gespendet, zuletzt an dem Familienstützpunkt Hefner-Alteneck, die mit Hilfe der Spende das Projekt „Lesehilfe“ ins Leben rufen können.
Der Event wurde durch die Studentenschaft ins Leben gerufen, um den Bürgern die Stadt als „Hochschulstadt“ näher zu bringen. Der Campus in der Würzburger Straße liegt so versteckt, dass nur wenige wissen wo er liegt. Durch das Sommerfest soll sich dies ändern. Der akademische Verein e. V. arbeitet eng mit dem Stadtmarketing zusammen. Diese Veranstaltung ist ein Teil der Eventreihe „Sommer in Aschaffenburg“ und ist als Highlight für die Stadt geplant.

Geplant sind folgende Veranstaltungen:

       10.06.2016        19 – 23 Uhr        Hot Chocolate und Junge Philharmonie Erlenbach/
Obernburg & Friends

       11.06.2016        17 – 24 Uhr        2 Nachwuchsbands aus der Region,  Die Planlosen 5, 
DJ Marco Dedio

12.06.2016        10 – 18 Uhr        Kindernachmittag mit Frank der Schrank und die See-
                       mannsgarnpulloverstricker


Da am 10.06.2016 mit 2.000 Besuchern gerechnet wird, ist  die dreitägige Veranstaltung genehmigungspflichtig. Die Veranstaltung fand bereits in den vergangenen Jahren in kleinerem Rahmen als eintägige Veranstaltung statt. Die Veranstaltung wurde in der Vergangenheit immer bis 24:00 Uhr genehmigt.

Zum Antrag wurden andere Behörden und Ämter beteiligt. Grundsätzliche Bedenken die gegen die Durchführung der Veranstaltung sprechen liegen nicht vor. Im Vorjahr kam es nach Mitteilung der Polizei zu Ruhestörungen. Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen wurden aber eingehalten. Entsprechende Nachweise liegen dem Amt 36 vor. Da die Musik am Freitag „nur“ bis 22.30 spielt, wird auch hier der Immissionsrichtwert einhaltbar sein. Samstag bleibt ja mehr oder weniger unverändert und der Sonntag ist unkritisch. Nach Stellungnahme des Bereichs Immissions-schutzes kann die Veranstaltung daher wie beantragt stattfinden

.Beschluss:

I. Dem Antrag des Akademischen Vereins Aschaffenburg e.V. vom 02.03.2016 auf Durchführung der Veranstaltungsreihe Campus@Night mit folgenden geplanten Veranstaltungen wird zugestimmt:

- 10.06.2016        19 – 23 Uhr        Hot Chocolate und Junge Philharmonie Erlenbach/
Obernburg & Friends
- 11.06.2016        17 – 24 Uhr        2 Nachwuchsbands aus der Region,  Die Planlosen 5,
DJ Marco Dedio
- 12.06.2016        10 – 18 Uhr        Kindernachmittag mit Frank der Schrank und
die Seemannsgarnpulloverstricker

II.        Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. / uvs/3/9/16. UVS/3/9/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 9uvs/3/9/16

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung über die Änderungen im Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich des Umfangs und des Erfordernis der einzureichenden Planunterlagen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / uvs/3/10/16. UVS/3/10/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 10uvs/3/10/16

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung über das Energiesparfestival "Synergie" des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz am 22.07.2016 in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:24 Uhr