Datum: 11.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 17:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/5/12/16 Personalangelegenheit; Wahl des xxx zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg - Bestätigung der Person
2hfs/5/13/16 Haushalt / Personal 2016; Besetzung von im Haushalt 2016 ausgewiesenen, bisher nicht besetzten Stellen / Stellenanteilen
3hfs/5/14/16 Leistungen zur Schülerbeförderung nach Fusion der Staatlichen Realschulen Aschaffenburg
4hfs/5/15/16 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen 2016; - Bau- und Finanzierungsbeschluss

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1. / hfs/5/12/16. Personalangelegenheit; Wahl des xxx zum Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg - Bestätigung der Person

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 11.04.2016 ö Vorberatend 1hfs/5/12/16
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.04.2016 ö Beschließend 9pl/4/9/16
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2. / hfs/5/13/16. Haushalt / Personal 2016; Besetzung von im Haushalt 2016 ausgewiesenen, bisher nicht besetzten Stellen / Stellenanteilen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 11.04.2016 ö Beschließend 2hfs/5/13/16
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3. / hfs/5/14/16. Leistungen zur Schülerbeförderung nach Fusion der Staatlichen Realschulen Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 11.04.2016 ö Beschließend 3hfs/5/14/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die notwendige Beförderung von SchülerInnen auf dem Schulweg ist u.a. bei öffentlichen Realschulen Aufgabe der kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises des gewöhnlichen Aufenthalts des/der SchülerIn (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 SchKfrG, § 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 SchBefV). Die Beförderung ist u.a. notwendig, wenn der Schulweg auf einfacher Strecke mehr als drei Kilometer beträgt (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 SchKfrG, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchBefV). Die Beförderungspflicht des Aufgabenträgers besteht zur nächstgelegenen Schule (Art. 2 Abs. 3 SchKfrG i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz SchBefV), wobei nächstgelegene Schule diejenige Schule der gewählten Schulart (hier: Realschule) ist, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV). Nächstgelegene Realschule(n) für SchülerInnen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Aschaffenburg sind derzeit die Staatliche Realschule für Knaben Aschaffenburg und die Ruth-Weiss-Realschule Aschaffenburg, da sie mit einer Schülerfahrkarte der Preisstufe 1 des VAB-Tarifsystems erreichbar sind. Ab 01.08.2016 ist die nächstgelegene Realschule für diese SchülerInnen die vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst noch zu errichtende, aus der Fusion der beiden o.g. Realschulen hervorgehende Realschule. Die beiden derzeitigen Realschulen werden monoedukativ (getrennte Unterrichtung von Jungen und Mädchen) geführt, wohingegen die neu zu errichtende Realschule koedukativ (gemeinsamer Unterricht für Jungen und Mädchen) arbeiten wird. Die drei o.g. Realschulen im Landkreis Aschaffenburg werden seit ihrer Errichtung bereits koedukativ geführt.

Abweichend von der oben angeführten Regelung soll die Beförderung zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule u.a. dann übernommen werde, wenn SchülerInnen sie wegen ihrer pädagogischen Eigenheiten besuchen (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV). Eine solche Eigenheit stellt der mono- bzw. koedukative Unterricht an einer Schule dar. Daher werden bislang die Kosten der Beförderung für SchülerInnen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Aschaffenburg, die eine Realschule mit kodukativem Unterricht besuchen möchten, zur Staatlichen Realschule Hösbach übernommen. Sie ist die im Sinne des Beförderungsrechts nächstgelegene Realschule dieser Ausrichtung (Schülerfahrkarte der Preisstufe 2 im VAB-Tarif). Daneben werden bislang die Kosten der Beförderung zu den -koedukativen- Staatlichen Realschulen in Bessenbach und Großostheim teilweise in Höhe der Beförderungskosten zur Realschule Hösbach als Leistung im Ermessen der Stadt Aschaffenburg gem. § 2 Abs. 4 Nr. 4 SchBefV übernommen.

Durch die koedukative Ausrichtung der ab 01.08.2016 zu errichtenden Staatlichen Realschule in Aschaffenburg entfällt der Grund für eine Übernahme der Beförderungskosten zu den Staatlichen Realschulen in Hösbach, Bessenbach bzw. Großostheim. Für SchülerInnen aus der Stadt Aschaffenburg in der jetzigen 4. Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. sonstige SchülerInnen aus der Stadt, die ab dem Schuljahr 2016/17 neu in eine dieser Realschulen im Landkreis Aschaffenburg eintreten, übernimmt die Stadt Aschaffenburg keine Beförderungskosten mehr.

Durch die Neuausrichtung der Realschule in Aschaffenburg entfällt der Beförderungsanspruch jedoch auch für die SchülerInnen aus dem Stadtgebiet, die schon im laufenden Schuljahr 2015/16 in Hösbach (bzw. Bessenbach oder Großostheim) eine Realschule besuchen. Im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens hat die Stadt Aschaffenburg gem. § 2 Abs. 4 SchBefV jedoch die Möglichkeit, die Beförderung zu einer anderen als der dann nächstgelegenen Schule (Staatliche Realschule Aschaffenburg) zu übernehmen.

Zum einen ist für die SchülerInnen, die derzeit die 9. Jahrgangsstufe einer der Realschulen im Landkreis besuchen und im kommenden Schuljahr in die Abschlussklasse besuchen werden -wie auch für mögliche Wiederholer der Jahrgangsstufe 10 - nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung ein Schulwechsel nicht mehr zumutbar. Für diese SchülerInnen sollten die Fahrtkosten gem. § 2 Abs. 4 Nr. 2 SchBefV übernommen werden.

Zum anderen ist bei den SchülerInnen aus Aschaffenburg, die derzeit die 5. bis 8. Jahrgangsstufe einer der Landkreis-Realschulen besuchen und die im kommenden Schuljahr in die Jahrgangsstufen 6 mit 9 eintreten werden, die Entscheidung der Eltern für den Besuch der konkreten Schule wohl nicht überwiegend, aber auch im Hinblick auf die -teilweise- Übernahme der Beförderungskosten durch die Stadt Aschaffenburg getroffen worden. Falls diese Kosten nicht weiter übernommen würden, wäre davon auszugehen, dass eine größere Zahl betroffener Eltern ihre Kinder auf die neue Staatliche Realschule in Aschaffenburg ummelden würden. Neben der von den betroffenen Kindern geforderten Umstellung wäre es vor allem für das Schulleben der neugegründeten Realschule in Aschaffenburg sehr schwierig, neben dem Prozess des Zusammenwachsens der beiden ehemaligen Schulen noch eine größere Zahl von „Quereinsteigern“ in allen Jahrgangsstufen in die Klassen zu integrieren. Für diese SchülerInnen sollten die Beförderungskosten gem. § 2 Abs. 4 Nr. 4 SchBefV übernommen werden.

Die entstehenden Kosten sind im laufenden Haushalt 2016 veranschlagt, da die möglichen Änderungen der Schülerbeförderungskosten dort noch keine Berücksichtigung fanden. Die fiktive Kostenersparnis unter Berücksichtigung der staatlichen Erstattungsleistungen gem. Art. 10a Finanzausgleichsgesetz (FAG) i. V. m. der zugehörigen Durchführungsverordnung (DVFAG/SchKFrG) , wenn oben vorgeschlagene Regelung nicht angewandt würde, beträgt im laufenden Jahr (für das Schuljahr 2016/17) ca. 30.000 Euro, im Jahr 2017 (für das Schuljahr 2017/18) ca. 20.000 Euro, im Jahr 2018 (für das Schuljahr 2018/19) ca. 15.000 Euro, im Jahr 2019 (für das Schuljahr 2019/20) ca. 9.000 Euro und im Jahr 2020 (für das Schuljahr 2020/21) ca. 4.000 Euro. Sie beläuft sich somit auf insgesamt rund 78.000 Euro. Die Berechnung beruht auf den Zahlen Aschaffenburger SchülerInnen in den genannten drei Realschulen im Landkreis Aschaffenburg im Schuljahr 2015/16 sowie auf dem aktuellen Fahrpreis der VAB.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg übernimmt ab dem Schuljahr 2016/17 - vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Schulen und der weiteren Aufwandsträger - die Kosten für die Beförderung der SchülerInnen der Staatlichen Realschule Hösbach, der Staatlichen Realschule Bessenbach sowie der Realschule Großostheim gem. Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) i. V. m. § 2 Abs. 4 Nrn. 2 und 4 der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) in folgendem Umfang:

1.        Die Kostenübernahme umfasst die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

2.        In die Kostenübernahme einbezogen sind nur die SchülerInnen der drei o. g. Realschulen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Aschaffenburg, die die jeweilige Schule bereits im Schuljahr 2015/16 besucht haben.

3.        Die Kosten der Beförderung werden in Höhe der preisgünstigsten Fahrkarte für Fahrten zwischen dem Stadtgebiet Aschaffenburg und der Realschule Hösbach übernommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. / hfs/5/15/16. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen 2016; - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 11.04.2016 ö Beschließend 4hfs/5/15/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Planungs- und Verkehrssenat am 17.11.2015 wurde die Vorplanung der im Jahr 2016 zu ertüchtigenden Fußgängerüberwege (FGÜ) und der Umbau der barrierefreien Bushaltestellen (BHS) vorgestellt. Am 15.03.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat die Entwurfsplanung der genannten Vorhaben beschlossen. Im Einzelnen sind dies:

Nr. 306 Fabrikstraße (Innenstadt) – Umbau in 2016 geplant
Nr. 308 Fabrikstraße (Innenstadt) – Umbau in 2016 geplant
Nr. 307 Ernsthofstraße (Innenstadt) - Abbau zugunsten einer Querungshilfe mit Fahrradschleuse
Nr. 102 Daimlerstraße (Damm-Gewerbegebiet Strietwald) - Abbau zugunsten einer Querungshilfe in Verlängerung des Radweges an der Aschaff
Nr. 205 Stadtbadstraße (Leider) – Umbau in 2016 geplant
Umbau der Doppelbushaltestelle „Erthalstraße stadtauswärts“


2. Projektbeschreibung

Nr. 306: Fabrikstraße (Innenstadt) Nähe Ostzugang Citygalerie vor der Kreuzung Ernsthofstraße

Der derzeitige FGÜ wird um etwa 10 m weiter nach Norden in Laufrichtung der Passanten der Ernsthofstraße verlegt. Es wurde beobachtet, dass genau dort die Fußgänger die Fahrbahn der Fabrikstraße queren. Der jetzige FGÜ liegt zu weit außerhalb der Laufrichtung und wird nicht angenommen.

Der Übergang wird geteilt und mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte sowie Rollstuhlfahrer (Rollatoren) und einer verbesserten Beleuchtung ausgestattet. Da Peitschenmasten aufgrund der schmalen Gehwege nicht ausgeführt werden können, kommt hier eine Zusatzbeleuchtung ohne Verkehrsleitzeichen zum Einsatz (Vergleichbar mit dem FGÜ in der Mittelstraße in Damm).

Wegen der breiten Fahrbahn im Bereich der neuen Querung wird die Fahrbahn einseitig auf 6,50  m eingeengt, um die Querung zu verkürzen. Die Vorgaben der EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) und der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) wurden hiermit berücksichtigt. Der Übergang wird mit einer Breite von 4,60  m etwas breiter als der bestehende Übergang. Die Breite des Übergangs ergibt sich aus den Abstandsvorgaben der DIN 32984 für Fußgängerüberwege mit differenzierter Bordhöhe.

Die Fahrbahn wird im gesamten Kreuzungsbereich abgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen, da die Fahrbahnoberfläche teilweise in einem schlechten Zustand ist. Durch notwendige Kabelgräben der neuen Beleuchtungseinrichtungen müssen die Gehwege etwas weitreichender aufgebrochen werden als die Breite der Übergänge.

Nr. 308: Fabrikstraße (Innenstadt) hinter der Kreuzung zur Ernsthofstraße

Der Fußgängerüberweg wird zu einem geteilten Übergang sowohl für Blinde als auch für Rollstuhlfahrer / Rollatoren, mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte sowie einer verbesserten Beleuchtung umgebaut. Der FGÜ bleibt in seiner ursprünglichen Lage bestehen.

Auch hier wird die komplette Fahrbahn abgefräst und die Markierung des Fußgängerüberweges neu aufgebracht. Auch dieser Fußgängerübergang wird mit einer Breite von 4,60 m etwas breiter ausgebaut bedingt durch Vorgaben der DIN 32984 für Fußgängerüberwege mit differenzierter Bordhöhe. Die Beleuchtung wird wie bei dem benachbarten FGÜ mit einer Zusatzbeleuchtung direkt am Übergang verbessert.

Folgende FGÜ werden in alternative Querungsanlagen umgebaut:

Nr. 307: Ernsthofstraße (vor der Kreuzung Fabrikstraße; Innenstadt)

Bereits im Jahr 2004 gab es schriftliche Beschwerden aus der Bevölkerung, dass ein Radfahrer, der in der Fabrikstraße nordostwärts fährt und nach rechts in die Ernsthofstraße einbiegt, jeweils gegenläufig zur Einbahnstraßenführung, Gefahr läuft, mit Kraftfahrzeugen zu kollidieren, die von der Ernsthofstraße nach links in die Fabrikstraße einbiegen und ihm auf dem gleichen kleinen Kreisbogen entgegenkommen. Erhöht wird das Risiko dadurch, dass der Autofahrer sein Augen-merk nach rechts auf den für ihn vorfahrtsberechtigten Verkehr richtet.

Um zu verhindern, dass der Kraftfahrer beim Linksabbiegen in die Fabrikstraße auf die linke Seite der Ernsthofstraße fährt und mit einbiegenden Radfahrern kollidiert, wird eine Fahrradschleuse mit einer 2,00 m tiefen und 3,00 m breiten Querungsinsel (eine breitere und tiefere Querungsinsel ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich) eingebaut, die die aus der Ernsthofstraße ausbiegenden Kraftfahrzeuge zwingt, die rechte Fahrbahnhälfte zu befahren. Gleichzeitig kann der in die Ernsthofstraße einbiegende Fahrradfahrer im Schutze der Querungsinsel einfahren. Da der Radfahrer nicht in der Kurve zum Halten gezwungen werden soll, ist es für die Sicherheit des Radfahrers unabdingbar, dass der FGÜ abgebaut wird. Die Querungshilfe ermöglicht den querenden Fußgängern, die Fabrikstraße sicher zu queren, da sie sich jeweils nur noch in einer Richtung orientieren müssen und zudem die Fahrbahn nicht in einem Zug queren müssen.

Nr. 102: Daimlerstraße (Stadtteil Damm-Gewerbegebiet Strietwald)

Der FGÜ „Daimlerstraße“ befindet sich im Stadtteil Strietwald zwischen dem Kreisverkehrsplatz (KV) Link- / Daimlerstraße und der Einmündung Benzstraße, sowie kurz hinter der Aschaffbrücke in Richtung Strietwald. Da die Daimlerstraße ins Gewerbegebiet Strietwald führt, wird der FGÜ von einem nicht unerheblichen Teil von Schwerverkehr passiert. Die Fahrbahn ist hier mit 10,50 m entsprechend breit ausgebaut.

Auf der Seite des KV führen beidseitig Radstreifen auf der Fahrbahn bis zum FGÜ. Hinter dem FGÜ sind im weiteren Verlauf der Daimlerstraße keine Radstreifen markiert. Ein großer Teil der Radfahrer, die aus Richtung KV kommen, biegt in den Geh- und Radweg entlang der Aschaff, der unmittelbar an der Querungsstelle beginnt, ein bzw. aus. Die Ausbieger müssen dabei den Fußgängerüberweg queren. Der Geh- und Radweg entlang der Aschaff endet bzw. beginnt hier.

Der FGÜ ist am 07.05.2015 im Arbeitskreis Verkehr als Tagesordnungspunkt behandelt worden, da ein Bürger die Breite des FGÜ und die fehlende Sicherheit bei der Querung bemängelt hatte. Der Arbeitskreis hat sich für den Einbau einer Querungshilfe bei gleichzeitiger Entfernung der FGÜ-Markierung ausgesprochen. Die Begründung ist, dass zum einen die Radfahrer des Aschaffradweges bei freier Fahrbahn ohne abzusteigen die Querung benutzen können. Zum anderen wird die Sicherheit auch für die Fußgänger erhöht, da die Fußgänger zwar keinen Vorrang mehr besitzen, aber nach Absicherung nach einer Seite die Fahrbahn sicher queren können.

Die 3,00 tiefe und 4,00 m breite Mittelinsel bietet zudem unsicheren Fußgängern und Radfahrern die Möglichkeit, die Fahrbahn nicht komplett queren zu müssen. Die Querungshilfe wird durch eine durchgehende Schmalstrichmarkierung gesichert und so für Autofahrer besser erkennbar gemacht. Im Bereich der privaten Parkplatzzufahrt wird sie unterbrochen, so dass der Parkplatz aus beiden Richtungen befahren werden kann. Die Umwandlung der Radstreifen in einen Schutzstreifen vor der Engstelle ist ERA konform.

Beleuchtung: Derzeit steht eine technische Leuchte an der Querungsstelle am Beginn des Geh-und Radweg entlang der Aschaff. Diese ist für die Ausleuchtung der Querungshilfe ausreichend.



Nr. 205: Stadtbadstraße im Stadtteil Leider (Schulzentrum) / Am Ende der Rampe von der Ebertbrücke

Zu diesem FGÜ liegt der Verwaltung ein Antrag von Herrn Stadtrat Klein vom 12.08.2015 vor.
Der bestehende Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges zum Schulzentrum Leider und sehr schlecht ausgeleuchtet. Der FGÜ wird zu einem Fußgängerübergang mit differenzierter Bordhöhe nach der DIN 32984 ausgebaut. Dies beinhaltet auch den Einbau von taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte auf beiden Seiten und auf der Mittelinsel sowie einer verbesserten Beleuchtung. Hier kommen beidseitig Peitschenmasten mit spezieller FGÜ-Beleuchtung zum Einsatz (vergleiche Lange Straße; Platanenallee; Kolpingstraße).

Im PVS am 15.03.2016 wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Lage des FGÜ bei einem Ausbau der Einmündung zur Kreuzung beibehalten werden kann (Vorschlag des ADFC zum Umbau der Einmündung zu einem kleinen Kreisverkehrsplatz).

Unter Zugrundelegung des Vorschlags des ADFC für einen kleinen Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 28 m ist die jetzige Lage des FGÜ nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren nicht richtlinienkonform. Demnach sollte die Überquerungsstelle zwar nah an der Kreisfahrbahn liegen, aber durch einen Zwischenraum von 4,00 bis 5,00 m abgesetzt sein. Diese ermöglicht den Pkw-Fahrern, die Vorfahrt der auf der Kreisfahrbahn fahrenden Fahrzeuge zu beachten, ohne die hinter ihm querenden Fußgänger zu behindern.

Das Versetzens des FGÜ in Richtung Rampe Ebertbrücke bedingt gegenüber der im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellten Variante Mehrkosten in Höhe von ca. 19.000 EUR brutto für den kompletten Neubau einer Mittelinsel, Versetzen eines Straßenablaufs, das Fräsen und Neueinbau der Deckschicht im Bereich des vorhandenen FGÜ und der Längsmarkierung sowie einer Änderung der Planung der Beleuchtungsanlagen seitens der AVG.

Langfristig sollte jedoch eine Option auf einen Kreisverkehr bestehen bleiben. Daher erscheint es durchaus sinnvoll, die Lage des FGÜ auf den optionalen Kreisverkehr abzustimmen. Die Verwaltung hat den Entwurf für den FGÜ an der Stadtbadstraße daher entsprechend angepasst.

Die neu zu bauende Mittelinsel wird eine Tiefe von um 2,50 m aufweisen und eine Breite von 4,50 m um die laut DIN geforderten Maße zwischen den differenzierten Bordhöhen einhalten zu können. Die Mittelinsel wird mit reflektierenden Flachbordsteinen umrandet. Der Umbau der Mittel-insel mit der differenzierten Bordhöhe ist mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband abgesprochen. Die komplette Fahrbahn in diesem Bereich wird abgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen. Die Markierung wird für den Übergang mit einer Breite von 4,50 m neu aufgelegt.

Um die Beleuchtung vor Ort zu installieren, sind umfangreiche Gräben entlang des westlichen Gehweges und über die Stadtbadstraße zu den vorhandenen Kabelanlagen notwendig.


Umbau der Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße

Die Haltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße befindet sich derzeitig als hintereinander geschaltete Doppelhaltestelle im Bereich der Parkbuchten. Sie fungiert als reine Aussteige-haltestelle für fast alle Buslinien, die den ROB anfahren. Die Busse halten jedoch jetzt schon auf der Fahrbahn, da sie die Haltestelle aufgrund der Geometrie und den oftmals zugeparkten Haltestreifen nicht anfahren können.

Die Fahrgäste steigen somit an einem Rundbord aus, queren den Haltestreifen/ Parkstreifen um den Gehweg zu erreichen. Selbst wenn der Bus den Haltestreifen befahren könnte, kann er nur an einem normalen Hochbord halten, der mit 12 cm Auftritt für aussteigende Rollstuhlfahrer zu niedrig ist. Taktile Elemente sind keine vorhanden. Aufgrund von zahlreichen Grundstückszufahrten ist die Realisierung eines 18 cm Bordes an der derzeitigen Lage nicht möglich.
Die Doppelhaltestelle wird in Richtung Kleberstraße verschoben. Dabei soll jeweils eine Haltestelle vor und nach der Einmündung Kleberstraße gebaut werden. Die erste Haltestelle wird eine Länge von 16 m, die zweite Haltestelle von 14 m aufweisen. Der Bus kann zukünftig gerade, d.h. ohne Verschwenkung an das 18 cm hohe Bussonderbord heranfahren. Beide Haltestellen werden in Höhe der 1.Tür mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte versehen, die nach der DIN 32984 ausgerichtet sind. Wie gewohnt wird die Aufstellfläche der Buskunden mit oberflächen-veredeltem Pflaster versehen.

Damit der Bus an der zweiten Haltestelle stehen kann, müssen zwei Pfeile auf der Fahrbahn demarkiert werden. Die beiden Schachtabdeckungen auf der Fahrbahn im Bereich der Bushalte-stellen werden durch einwalzbare Abdeckungen ersetzt. Der Straßenablauf im Bereich der Sonderborde der zweiten Haltestelle wird durch ein Entwässerungssonderteil ersetzt, das speziell für den 18 cm Sonderbord entwickelt wurde und gut befahrbar ist.

Da die Haltestellen reine Austiegshaltestellen sind, wird vom Einbau eines Wartehäuschens abgesehen. Auch eine digitale Fahrplaninformation ist seitens der Verkehrsbetriebe nicht vorgesehen.

Aufgrund der Verschiebung der Haltestellen fallen fünf Kurzzeit-/ Anwohnerparkplätze weg. Der dortige Parkscheinautomat muss abgebaut werden. Es ist jedoch geplant, im Bereich der derzeitigen Haltestellen nach dem Umbau Anwohnerparken vorzusehen. Auch im anschließenden Bereich der Parkbuchten bis zur Einmündung Duccastraße soll in Abstimmung mit den Fachämtern Bewohnerparken angeordnet werden.

Die Beleuchtung der Weißenburger Straße befindet sich auf der anderen Fahrbahnseite (offenes Schöntal) und ist ausreichend. Da die Bushaltestelle verlegt wird, muss die Software für die Busbeschleunigung in den betroffenen Stadtbussen und an den betroffenen Lichtsignalanlagen angepasst werden.


3 .Kosten (jeweils in EUR brutto)

Daimlerstraße Querungshilfe:

Baukosten          12.500 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          500 Euro
Gesamtkosten          13.000 Euro

FGÜ Fabrikstraße und Querungshilfe Ernsthofstraße

Baukosten        70.250 Euro
Beleuchtung (ohne Tiefbau)        10.250 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          4.500 Euro
Gesamtkosten          85.000 Euro


FGÜ Stadtbadstraße

Baukosten          59.500 Euro
Beleuchtung (ohne Tiefbau)          8.000 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          2.000 Euro
Gesamtkosten        69.500 Euro

Gesamtkosten FGÜ        167.500 Euro



Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße

Baukosten        127.250 Euro
Anpassung Verkehrstechnik LSA        30.000 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          4.250 Euro
Gesamtkosten        161.500 Euro

Die berechneten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


4.Finanzierung

Im Haushalt 2016 stehen für das Jahr 2016 mit den übertragenen HH-Resten aus den Vorjahren insgesamt 229.300 Euro für den Umbau der FGÜ zur Verfügung. Abzüglich der durch Rest-zahlungen aus dem Vorjahr bereits verausgabten Mittel besteht aufgrund der Umplanung des FGÜ Stadtbadstraße nach derzeitigem Verfahrensstand eine Unterdeckung der HH-Stelle in Höhe von ca. 10.000 Euro. Der im jetzigen Kostenstadium fehlende Betrag wäre im Nachtragshaushalt bereit zu stellen, sollte die Submission der auszuschreibenden Leistungen keine günstigeren Ergebnisse liefern.

Für die Bushaltestelle stehen zusammen mit den übertragenen HH-Resten aus den Vorjahren insgesamt 235.000 Euro bereit. Abzüglich der durch den barrierefereien Umbau der Bushaltestelle Taunusstraße bereits gebundenen Mittel stehen noch 178.000 Euro zur Verfügung. Die verbleibenden Beträge sind nach derzeitigem Verfahrensstand ausreichend. Würden die Leistungen nach jetzigem Kostenstand submissioniert, bestünde ein Mittelüberschuss in Höhe von 16.500 Euro.

.Beschluss:

I.
1.        Der Haupt- und Finanzsenat fasst auf Grundlage der am 15.03.2016 im Planungs- und Verkehrssenat beschlossenen Entwurfsplanung den Bau- und Finanzierungsbeschluss für:

a.        die Ertüchtigung zweier Fußgängerüberwege Nr. 306 und Nr. 308, Fabrikstraße (Innenstadt) und den Umbau eines Fußgängerüberweges zu einer Fahrradschleuse bzw. eines alternativen Übergangs mit Querungshilfe Nr. 307, Ernsthofstraße (vor der Kreuzung Fabrikstraße; Innenstadt) mit Gesamtkosten von 85.000 EUR brutto;

b.        den Umbau des Fußgängerüberwegs Nr. 102, Daimlerstraße (Stadtteil Damm-Gewerbegebiet Strietwald) in Höhe der Aschaff in eine alternative Querungsanlage mit Gesamtkosten von 13.000 EUR brutto;

c.        den Umbau mit Verlegung des Fußgängerüberweges Nr. 205, Stadtbadstraße mit Gesamtkosten von 69.500 EUR brutto;

d.         den barrierefreien Umbau der Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße mit Gesamtkosten von 161.500 EUR brutto;

2.        Die Verwaltung wird beauftragt die vorgestellten Maßnahmen im Jahr 2016 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:27 Uhr