Datum: 14.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/2/1/16 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Februar 2016
2ws/2/2/16 Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie; - Abrechnung für das Jahr 2015
3ws/2/3/16 Abfallbilanz 2015
4ws/2/4/16 Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion, Herrn Rainer Kunkel, vom 14.02.2016, Bushaltestelle "Ulmenweg" in der Großostheimer Straße, Änderung des Namens in "Ernst-Streun-Platz" und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 26.02.2016

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1. / ws/2/1/16. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Februar 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 14.04.2016 ö Beschließend 1ws/2/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik (Anlage 1 ) der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2016 bis einschließlich 29.02.2016 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/2/2/16. Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie; - Abrechnung für das Jahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 14.04.2016 ö Beschließend 2ws/2/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind. Der  Landkreis fordert nunmehr von den Stadtwerken den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Mit Schreiben vom 08.02.2016 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2015 mit der Bitte um Prüfung. Die Abrechnungen ab dem Jahr 2014 werden vom Landkreis Aschaffenburg selbst getätigt, da der Vertrag mit der Fa. Mülldeponie KG zum 31.12.2013 auslief.
Für 2015 ergibt sich für die Stadtwerke Aschaffenburg ein zu leistender Anteil in Höhe von 291.811,54 €. Nach Abzug der jährlichen Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € zum 01.07.2015 verbleibt ein weiterer durch die Stadtwerke zu zahlender Abschlag von 91.811,54 €.
Für die Kosten während der laufenden Stilllegungs- und der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen in Höhe von rund 9,4 Mio. € gebildet. Der aktuelle Stand des Rückstellungskontos beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 6.896.903,11 €.
Nach der letzten Kostenzusammenstellung summieren sich die Landkreisforderung gegenüber der Stadt Aschaffenburg für alle bekannten Nachsorge- und Investitionsmehrkosten bis 2015 auf  6.350.143,18 €. Hiervon wurden 2.852.066,95 € seit 2004 von den Stadtwerken getragen. Die Abfallgebühren werden hierdurch nicht belastet.

.Beschluss:

I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt nachgewiesene Kosten für 2015 in Höhe von 91.811,54 € zu zahlen haben. Die jährliche Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € wurde bereits berücksichtigt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / ws/2/3/16. Abfallbilanz 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 14.04.2016 ö Beschließend 3ws/2/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gesamtabfallmenge aus kommunalen Sammlungen in der Stadt Aschaffenburg nahm im vergangenen Jahr um 583 t ab. Während bei den Abfällen zur Beseitigung ein Rückgang von 126 t zu verzeichnen war, nahm die Menge der Abfälle zur Verwertung um 457 t ab.
Im letzten Jahr wurden 12.770 t Abfall aus Aschaffenburg im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt und 346 t auf der Deponie Rothmühle abgelagert; die Differenz zur erfassten Abfallmenge ergibt sich durch die Veränderung der Lagermenge auf der Müllumladestation der GBAB. Im Vergleich zum Jahr 1989 beträgt die Restmüllmenge heute noch ca. 16,7 % (vgl. Anlage 1).
Bereich Hausmüll/kommunale Sammlungen:
Die Menge der zu verwertenden Abfälle nahm im vergangenen Jahr um 457 t auf 25.905 t ab (vgl. Anlage 2).
Zu nennenswerten Steigerungen kam es bei Textilien durch die ganzjährige Containersammlung um 127 t, bei Kunststoffen/Verbunden um 75 t und bei Bauschutt und Schrott um jeweils 33 t.
Nennenswerte Rückgänge ergaben sich bei Bio- und Grünabfällen um 442 t und bei Papier um 241 t.
Im Bereich der Schadstoffsammlung lag die Erfassungsmenge bei nahezu konstanten 66 t. Der eingeschlagene Weg der stationären Schadstofferfassung im Recyclinghof Fürther Straße bewährt sich und wird von den Bürgern und Gewerbebetrieben sehr gut angenommen.
Die Bedeutung der beiden Recyclinghöfe als Möglichkeit, wo Bürger und gewerbliche Anlieferer nahezu alle Abfälle abgeben können, bewegt sich auf nochmals gestiegenem Niveau (vgl. Anlage 3). 156.985 Anlieferer nutzten dieses komfortable Entsorgungsangebot im vergangenen Jahr und lieferten jeweils durchschnittlich 68 kg Abfälle an.
Die bisher als nicht verwertbar bezeichnete Menge an Haus- und Sperrmüll ging um 126 t zurück. Die direkt an der Müllumladestation angelieferte Gewerbeabfallmenge reduzierte sich um 201 t (vgl. Anlage 1).
Erhebliche Aufwendungen verursachen weiterhin die wilden Abfallablagerungen im Stadtgebiet. 1 bis 2 Mitarbeiter sammeln ganzjährig ca. 150 - 200 t Abfall ein. Sofern Hinweise auf den Abfall-erzeuger gefunden werden, erhält dieser unmittelbar eine Rechnung und der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.
Die Gesamtabfallmenge (verwertete Abfälle + deponierte Abfälle) im Hausmüllbereich ging nach einem Anstieg im vergangenen Jahr nun um 664 t zurück. Ob sich hier bereits ein Trend zur  Abfallvermeidung abzeichnet, ist noch nicht eindeutig.
Die Verwertungsquote im Hausmüllbereich liegt bei 70,7 % (2001 ca. 67,7 %, 1996 ca. 68,3 % und 1991 ca. 40 %). Unter Berücksichtigung der Schlacke- und Altmetallverwertung im GKS beträgt die Verwertungsquote ca. 80 %. Nach der Definition des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt, auf Grund des hohen energetischen Wirkungsgrades des GKS von 63,4 %, inzwischen auch der verbrannte Haus- und Sperrmüll als energetisch verwertet.

Kommunale Abfälle
In erheblichem Umfang konnten insgesamt 13.356 t kommunale Abfälle (Grünabfall, Papierkorbabfälle, Rechengut aus dem Klärwerk, Straßenkehricht, Sinkkasteninhalte, Sandfanggut und Klärschlamm) einer Verwertung zugeführt werden (vgl. Anlage 4).
Der kommunale Klärschlamm wurde erstmals einer energetischen Verwertung zugeführt. Die verwertete Menge betrug 8.610 t abgepresster Schlamm.
Entsorgungssystem und Gebühren
Zu Recht werden von Bürgern und Gewerbebetrieben neben dem Leistungsumfang und dem Service vor allem auch die Gebührenhöhe kritisch betrachtet.
Durch erhebliche Anstrengungen konnten die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Aschaffenburg nach zwölf Jahren auf gleichbleibendem Niveau vor acht Jahren um 2,4 % und vor vier Jahren um 5,2 % gesenkt und gleichzeitig die erforderlichen Rückstellungen für die Nachsorge der Deponie Stockstadt aufgebaut werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über die Abfallbilanz 2015 (Anlage 2 ) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / ws/2/4/16. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion, Herrn Rainer Kunkel, vom 14.02.2016, Bushaltestelle "Ulmenweg" in der Großostheimer Straße, Änderung des Namens in "Ernst-Streun-Platz" und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 26.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 14.04.2016 ö Beschließend 4ws/2/4/16

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg (Anlage 3) an die CSU- Stadtratsfraktion, Herrn Rainer Kunkel, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:35 Uhr