Datum: 10.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/5/1/16 Geländererhöhung / -erneuerung der Willigisbrücke; - Vorstellung der Vorplanung
2pvs/5/2/16 Straßenbeleuchtung; - Bericht der Verwaltung - Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 04.01.2016 - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 15.01.2016 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.01.2016 - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 14.02.2016 - Antrag von Frau Stadträtin Erika Haas vom 20.03.2016
3pvs/5/3/16 Mozartschule Obernau; Umnutzung bestehender Räume
4pvs/5/4/16 Wohnbauflächenentwicklung; - Bericht

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1. / pvs/5/1/16. Geländererhöhung / -erneuerung der Willigisbrücke; - Vorstellung der Vorplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.05.2016 ö Beschließend 1pvs/5/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Willigisbrücke ist im Jahr 1970 gebaut worden. Das vorhandene Füllstabgeländer hat eine Höhe von 95 cm und ist nach den seinerzeit geltenden Richtlinien ohne Sicherungsseil errichtet worden. Die aktuellen Richtlinien (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke, ZTV-ING) fordern derzeit eine Geländerhöhe von 1,30 m für Geh- und Radwege, sowie ein im Holm eingebautes zusätzliches Sicherungsseil. Unfälle auf anderen Brücken belegen die dringende Notwendigkeit den aktuellen Richtlinien zu folgen, um die Schwere der Unfälle zu mindern.


        
Bild 1: Busunfall in Mainz am 10.02.2016


Im Straßenbau und Straßenunterhalt gibt es keine gesetzlichen Vorschiften. Die oben genannten
Regelwerke wenden sich in der Regel an die Straßenbauverwaltungen und werden nach Maßgabe der Weisung der jeweils zuständigen Behörde für die Straßenbauverwaltungen verbindlich. Sie haben eine hohe Verbindlichkeit und gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. In einem Schadensfall werden diese Richtlinien zur Beurteilung herangezogen.


Für die Ausführung des Geländers ist die ZTV-ING anzuwenden. Hier ein kurzer chronologischer Abriss:
ZTV-K (gültig von 10/1996 bis 05/2003): Geländerhöhe neben Radwegen  = 1,2 m
ZTV-ING (gültig von 05/2003 bis 11/2013): Geländerhöhe neben Radwegen  = 1,2 m
ZTV-ING (gültig ab 12/2013): Geländerhöhe neben Radwegen  = 1,3 m; Fußnote: im Bestand = 1,2 m zulässig


Die Willigisbrücke wird von den Buslinien 3/6/53/54/55 und 60 befahren, außerdem ist sie Schul- und Radweg für sehr viele Verkehrsteilnehmer. Unfälle mit Brückengeländern sind auch im Stadtgebiet Aschaffenburg sehr häufig. Durchschnittlich kommt es alle 2-3 Monate zu einem größeren Unfallschaden an Brückengeländern.

Bild 2: Willigisbrücke


2. Projektbeschreibung

Bei der Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion. Die Brücke hat eine Länge von ca. 300 m und eine Breite von ca. 15,6 m. Auf den beidseitigen Kappen befinden sich Geh- und Radwege. An den Außenseiten der Brücke sind Füllstabgeländer angeordnet.



Skizze 1: Querschnitt der Willigisbrücke


Da das Geländer augenscheinlich in einem guten Zustand ist, wurden zwei Varianten untersucht:
die Erhöhung des vorhandenen Geländers sowie ein kompletter Ersatz des Brückengeländers.

An verschiedenen Stellen ist das Geländer jedoch bereits schadhaft.


      
Bild 3:  Korrosionsschäden am Füllstab des Geländers         Bild 4: Korrosionsschäden am Holm des Geländers



Innerhalb dieser beiden Varianten wurden noch weitere Variationen untersucht:


Variante 1a: Geländererhöhung ohne Seil
Variante 1b: Geländererhöhung mit Seil
Variante 1c: Geländererhöhung, seitlich mit Seil
Variante 2a: Geländeraustausch, seitlich
Variante 2b: Geländeraustausch, von oben

                                       
         

Bild 5: Variante 1a                   Bild 6: Variante 1c                              Bild 7: Variante 2a


Alle Varianten der Erhöhung des Geländers haben den Vorteil einer kürzeren Bauzeit und einer Reduzierung der Kosten. Der Nachteil dieser Varianten besteht darin, dass das Geländer die theoretische Nutzungsdauer schon fast erreicht hat und für die Konstruktion nur noch eine geringe Restnutzungsdauer erreicht werden wird. Punktuell ist das vorhandene Geländer bereits schadhaft, deshalb ist der Instandhaltungsaufwand hier nur grob abzu-schätzen. Problematisch ist auch die Kraftübertragung des aufgesetzten Geländerbauteils mit Seil auf die bestehende Konstruktion.

Bei den Varianten der Erneuerung ist mittelbar auch die Beleuchtung der Brücke betroffen. Ästhetisch und statisch ist diese Lösung der Erhöhung vorzuziehen. Die Unterhaltskosten werden bei dieser Variante ebenfalls reduziert. Bei der Erneuerung des Geländers gibt es 2 Möglichkeiten das Geländer zu befestigen. Bei Variante 2b wird das Geländer wie im Bestand von oben auf der Brücke befestigt. Bei Variante 2a wird das Geländer seitlich ange-bracht, dadurch kann der Gehwegbelag jederzeit ohne Behinderung durch die Geländer-pfosten instandgesetzt werden. Die Verbindung der Geländerpfosten mit der Brücke ist frei zugänglich. Aufwendige Abdichtungen und damit verbundene mögliche Schwachpunkte der Konstruktion entfallen.


3 .Kosten

Variante
Beschreibung
Kosten, brutto [€]
1a
Geländererhöhung ohne Seil
130.352,--
1b
Geländererhöhung mit Seil
150.368,--
1c
Geländererhöhung, seitl. mit Seil
174.620,--
2a
Geländeraustausch, seitl.
220.304,--
2b
Geländeraustausch von oben
202.942,--

Zusätzlich entstehen Ingenieurkosten in Höhe von ca. 30.000 € für die Objekt- und Tragwerks-planung.


4. Finanzierung und Umsetzung

Das Projekt wird über die Haushaltsstelle Brückenunterhalt (0.6300.5141) finanziert. Es ist geplant, das Geländer in zwei Abschnitten auszutauschen.
Abschnitt 1: nördliches Geländer im Jahr 2016
Abschnitt 2: südliches Geländer im Jahr 2017

Auf dieser Haushaltsstelle stehen im Jahr 2016 187.000 € und im Jahr 2017 180.000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden zusätzlich zum vorgestellten Projekt auch Unterhaltsarbeiten und Kleinmaßnahmen durchgeführt.


In der Kostenberechnung ist bei Variante 2 für das vorhandene Geländer ein Erlös von ca. 3.500 € eingerechnet, der sich folgendermaßen ermittelt:
Gewicht Geländer:        ca. 45 kg/lfdm (bei vollen Füllstäben, allgemein üblich wegen Verzinkung)
Länge Summe:        ca. 620 m
Schrottpreis:                ca. 125 kg/t
Gesamtpreis:                ca. 125*620*45/1000 = 3.487 €


5. Empfehlung und weiteres Vorgehen


Aufgrund der relativ breiten Brückenkappen ist eine Sperrung der Brücke für den Fahrzeugverkehr planmäßig nicht erforderlich. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bei halbseitiger Sperrung für den Fußgänger- und Radverkehr. Eine Beeinträchtigung des Schifffahrtsverkehres ist ebenfalls nicht zu erwarten.

Je nach Variante sind Schweiß- und Korrosionsschutzarbeiten bei dafür günstiger Witterung auszuführen. Die Arbeiten sollten deshalb möglichst in die Sommermonate verlegt werden. Ggf. sind bauzeitliche Einhausungen mit einzuplanen.
Es ist prinzipiell darauf zu achten, dass keine Stoffe und Gegenstände die Umwelt, insbesondere das Gewässer, verunreinigen. Bei Reinigungs- und Strahlarbeiten sind die Reststoffe sofort einzufangen.


Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2 weiter zu verfolgen.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Variante 2 der Vorplanung „Erneuerung des Geländers der Willigisbrücke“ zu. Eine Entscheidung zugunsten einer Untervariante wird erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung getroffen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung im PVS vorzustellen und im darauffolgenden Haupt- und Finanzsenat einen Bau und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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2. / pvs/5/2/16. Straßenbeleuchtung; - Bericht der Verwaltung - Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 04.01.2016 - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 15.01.2016 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.01.2016 - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 14.02.2016 - Antrag von Frau Stadträtin Erika Haas vom 20.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.05.2016 ö Beschließend 2pvs/5/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand zur Straßenbeleuchtung:

Die Stadt Aschaffenburg, vertreten durch das Tiefbauamt, ist Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet. Die Stadtwerke Aschaffenburg sind über einen Lichtpunktvertrag mit dem Betrieb und dem Unterhalt der Anlage beauftragt.

Zum 31.12.2015 umfasste das Beleuchtungsnetz 9.613 Lichtpunkte (LP). Dabei werden die Lichtpunkte in 5.337 technische Leuchten, 3.872 dekorative Leuchten und 404 restliche Leuchten (wie Überspannungsleuchten, Langfeldleuchten) unterschieden.
Hinsichtlich der verwendeten Lampen (Leuchtmittel) ergibt sich die folgende prozentuale Verteilung: der Hauptanteil aller Leuchtmittel sind mit 52% die Natriumdampf-Hochdrucklampen (“Gelb-Licht“), 22% haben Kompaktleuchtstofflampen, 14 % LED-Lampen, 8 % Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, 2 % Halogen-Metalldampf-Lampen, 1,5% Halogen-Lampen und die restlichen, unterschiedlichen Lampen verteilen sich auf einen Anteil von 1,5%.

Bei der Ansteuerung der Straßenbeleuchtung wird unterschieden zwischen der „Allgemeinen Straßenbeleuchtung“, der „Straßenbeleuchtung in der Innenstadt“ und der „Anstrahlung von Gebäuden“. Das Ein- und Ausschalten der öffentlichen Straßenbeleuchtung erfolgt bezüglich der Areale der allgemeinen Straßenbeleuchtung und der Straßenbeleuchtung in der Innenstadt durch zwei Dämmerungsschalter auf dem Gebäude der Stadtwerke – aktueller Einschaltpunkt: 30 lx über Rundsteueranlagen. In der Zeit, in der die Weihnachtsbeleuchtung montiert ist, wird die Straßenbeleuchtung in der Innenstadt, unabhängig vom Dämmerungsschalter, bereits ab 15:00 Uhr eingeschaltet. Ab 22.00 Uhr eines jeden Tages wird die Reduzierschaltung für beide Bereiche gleichzeitig bis zur Ausschaltung am nächsten Morgen aktiviert. In der Zeit vom 8. Juni bis zum 11. Juli (Sonnenuntergang später/gleich 21.30 Uhr) beginnt die Beleuchtung direkt mit der reduzierten Schaltung.

Die Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) werden separat eingeschaltet. Als Schaltzeitpunkt wird für den Dämmerungsschalter ein Wert von kleiner gleich 40 lx festgelegt. Daraus ergeben sich innerstädtisch in der Reduzierschaltung jährlich ca. 4.400 Betriebsstunden. Unter Volllast wird die Straßenbeleuchtungsanlage jährlich ca. 1.000 Stunden betrieben. Über die Jahre hinweg gesehen variieren die Betriebszeiten auf Grund der Wetterlage um 1 bis 2 Prozent.


2.        Entwicklung und Perspektiven

Im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2015 hat sich die Anzahl der Lichtpunkte von 8.929 auf 9.613 erhöht. Diese Steigerung (jährlich im Durchschnitt ca. 63 LP) ist vor allem durch die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in den Baugebieten Rosensee, Gäßpfad und Spessartgärten sowie einer Lichtpunktverdichtung in einzelnen Straßenzügen im Stadtgebiet begründet.

Die Lichtpunktverdichtung wird zurzeit vorrangig im Bereich von Kindergärten, Schulen bzw. längs von Schulwegen, Seniorenwohnanlagen, Stadtratsanträgen und auf begründeten Beschwerden einzelner Bürger der Stadt Aschaffenburg ausgeführt. Zusätzlich zu der jährlichen Erweiterung der gesamten Beleuchtungsanlage müssen Leuchttypen vollständig ersetzt werden, da nach dreißig bis vierzig Jahren Betriebsdauer keine Ersatzteile mehr erhältlich sind bzw. der Leuchtenhersteller schon seit Jahren nicht mehr auf dem Beleuchtungsmarkt tätig ist. Dies betrifft heute Leuchten beispielhaft in der Steingasse, dem Wolfsthalplatz, der Friesen- und der Grünewaldstraße.

Auf Grund des geförderten Umbaus der Straßenbeleuchtung in den Anliegerstraßen der Stadt Aschaffenburg in den Jahren 2011 bis 2015 mittels energiesparender Leuchten in LED- bzw. Natriumdampf-Hochdrucklampen konnte, trotz einer Zunahme der Gesamtlichtpunktanzahl innerhalb der letzten elf Jahre um 684 Stück, der notwendige Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung aus dem Jahr 2005 von 3,985 GWh (das entspricht 3,98 Millionen kWh) bis zum 31.12.2015 auf 3,646 GWh reduziert werden. Trotz der durchgeführten Verringerung der Gesamtleistungsaufnahme der Straßenbeleuchtungsanlage und des daraus resultierenden Rückgangs des Energieverbrauchs sind die jährlichen Kosten für die benötigte Energie deutlich gestiegen, was sich auch in den Haushaltsansätzen entsprechend niederschlägt.

Die Energiekosten (brutto) pro Lichtpunkt (LP) sind in den letzten elf Jahren von 46,88 €/LP auf 83,37 €/LP angestiegen. Dies liegt einerseits an einer 80-prozentigen Steigerung des “Quaterly Phelix Base-Preises“ (vierteljährlicher Strompreis der Energiebörse Deutschland) und an einer Versechsfachung der “EEG“-Abgabe (Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien – Festlegung durch Stromlieferant anhand des Anteils erneuerbarer Energien). Ohne die durchgeführten Modernisierungen wären die Energiekosten bei stetig gestiegener Lichtpunktanzahl und Leistungsaufnahme noch viel deutlicher gestiegen.

Die Betriebskosten (Wartung, Inspektion, Leuchtmittel-und Vorschaltgruppenwechsel, etc.) sind im gleichen Zeitintervall im Jahr 2005 von 36,65 €/LP auf 36,13 €/LP im Jahr 2015 gefallen. Im ersten Lichtpunktvertrag von 01.01.2005 bis 31.12.2013 war der Betriebskostenanstieg geringer (Lohngleitklausel), aber mit dem Abschluss des neuen Lichtpunktvertrages zum 01.01.2014 wurden die Betriebskosten neu auf 34,62 €/LP festgesetzt. Diese Reduzierung liegt vorrangig daran, dass man nichtkalkulierbare Kosten wie Vandalismus-Schäden mit Einzelfallrechnung vergütet und den Ersatz der neuen LED-Leuchtmittel auf Grund ihrer Betriebsdauer von bis zu 20 Jahren sowie deren Preisentwicklung nicht kalkulieren kann.

Der erste Straßenbeleuchtungsvertrag von 2005 bis 2013 beinhaltete eine Kombination aus betrieblichen Aufgaben und den Energiekosten und diente vorrangig dem Ziel Steuerprivilegien durch die Zuordnung des Stromverbrauches zum produzierenden Gewerbe zu nutzen. Als 2012 die steuerlichen Vorteile entfielen und die Einsparpotentiale der LED-Beleuchtung im gültigen Vertrag nicht vergütet werden konnten, wurden die Vorbereitungen für einen neuen Lichtpunktvertrag ausgelöst. In dem neuen Lichtpunktvertrag ab 01.01.2014 sind die betrieblichen Aufgaben eindeutig definiert und die Energieversorgung der Straßenbeleuchtung von dem Lichtpunktvertrag entkoppelt. Die Energieabrechnung erfolgt ab diesem Zeitraum jährlich mittels Einzelnachweis der ca. 170 Zähler in den Streckenverteilern der AVG im städtischen Portfoliovertrag. Dies führte im Portfoliovertrag auf Grund der klassischen Zu-und Abschaltung der gesamten Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet zu einer Reduzierung des Stromeinheitstarifs um ca. 8% für alle Abnehmer innerhalb des Portfolios.

Während der fünfjährigen Umrüstung der sogenannten Pilzleuchte in den Anliegerstraßen der Stadt Aschaffenburg wurden bei einer Investitionssumme von 1,161 Mio € die Förderanträge des Tiefbauamtes vom Projektträger Jülich (PTJ) in den Jahren 2011 bis 2014 mit insgesamt 162.000 € an Zuschüssen bewilligt. Dabei sank die Förderquote von anfangs 40 % der Investitionssumme bis auf 20 % ab. In den Jahren 2014 und 2015 wurden keine Förderungen mehr bewilligt.
Für 2016 wurde die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzobjekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) dahingehend geändert, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen auf LED wieder gefördert wird. Das Tiefbauamt hat für das diesjährige Kontingent an technischen Leuchten einen Förderantrag mit einem Bundesmittelanteil von ca. 47.000 € (25% der Gesamtmittel) eingereicht.

Ab 2011 wurden gemäß den Stadtratsbeschlüssen vom 21.09.2010 und vom 01.03.2011 im Stadtgebiet von Aschaffenburg 1865 Pilzleuchten (HQL-Leuchtmittel) ersetzt. Dabei konnten in der Innenstadt ca. 160, in Damm ca. 275, im Strietwald ca. 235, in Leider ca. 230, in Nilkheim ca. 200, in Obernau 95, in Gailbach 70, in Schweinheim 390 und in der Österreicher Kolonie 210 Leuchten umgerüstet werden. Auf Grund vieler Bürgerbeschwerden über die Leuchtenauswahl wurde ab 2013 ein zusätzlicher Leuchtentyp (Leipziger Leuchten: Typ Richard IV) in enger Kooperation mit den Stadtwerken eingesetzt.


3.        Projektbeschreibung: Aus- und Umbau der Straßenbeleuchtung

Der Aus- und Umbau der Straßenbeleuchtung innerhalb der nächsten fünf Jahre ist vorrangig geprägt durch den Ersatz der Quecksilber-Hochdrucklampen (Ersatz der vollständigen Leuchte) im Sektor der technischen Leuchten (Lichtpunkthöhen von 6 bis 12 m). Diese Ersatzmaßnahme wird in einzelnen Jahreslosen einschließlich einiger dekorativer Leuchten bis 2019 durchgeführt.

Neben diesem Hauptprojekt gibt es Leuchtenaustauschprojekte, die auf einzelne Jahre verteilt werden (siehe Steingasse, Friesenstraße, Wolfsthalplatz, Grünewaldstraße), Lichtpunktverdichtungen (siehe Leiderer Stadtweg) bzw. Lichtpunkterweiterungsmaßnahmen (siehe Wendelbergstraße) bzw. sich wiederholende Kostenzuweisungen zu den Themen Standsicherheit und Netzerneuerung.
Die verschiedenen Leuchtenaustauschprojekte sind dadurch begründet, dass die Verwaltung Leuchten vollständig ersetzen muss, zu denen es keine Ersatzteilbeschaffung mehr gibt. Um die Straßen dann nicht wie ein Flickenteppich inhomogen erscheinen zu lassen, werden die Leuchten straßenzugsweise bzw. platzweise ersetzt. Dabei werden in 2016 die Leuchten in der Steingasse und der Friesenstraße ausgetauscht. Zugesagte Lichtpunktverdichtungen wie im Leiderer Stadtweg bzw. in der Wendelbergstraße werden ebenfalls innerhalb eines Zeitfensters von ein bis drei Jahren realisiert.

Zu den Einzelprojekten kommen Kernaufgaben hinzu. Dies sind sich jährlich wiederholende Leistungen zur Überprüfung der Standsicherheit, die Netzerneuerung und die einzelnen Lichtpunkterweiterungen. Bzgl. der Maststandsicherheit ist die Stadt Aschaffenburg auf Grund der Unfallvermeidung gesetzlich dazu verpflichtet die Standsicherheit der Gesamtanlage zu prüfen und geschädigte Lichtmaste auszutauschen. Dazu werden laut Lichtpunktvertrag jährlich 400 Masten nach Altersklassifizierung durch ein zerstörungsfreies Ultraschall-Prüfverfahren untersucht und zertifiziert. Bei dieser Untersuchung bestehen ca. 5 bis 8 % der untersuchten Masten (jährlich ca. 25 bis 30 Masten) die Prüfung nicht. Diese müssen kurzfristig nach Kenntnisnahme der Prüfergebnisse ersetzt werden.

Da das Straßenbeleuchtungskabel ebenfalls zu der Gesamtanlage der Straßenbeleuchtung gehört, müssen jährlich bei Aufgrabungen im Straßenbereich teilweise die Kabel ersetzt bzw. bei Veränderung von Eigentumsverhältnissen neu verlegt werden.

Die finanziellen Zuweisungen zum Thema punktuelle Erweiterungen (Einzelmaste) betreffen begründete Beschwerden von Bürgern im Zuge der Schulwegsicherung und vor Kindergärten etc.

Die aktuelle 5-Jahresplanung mit Bearbeitungsstand vom 20.04.2016 wird dem Stadtrat vorgestellt (siehe Anlage 1).



4.        Stadtratsanträge:

4.1.        Beleuchtung des Radweges von der Jahnstraße, Stadtteil Obernau, bis in den Bollenwald (Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 04.01.2016 und Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 15.01.2016)

Beide Anträge sind inhaltlich gleichlautend mit der Anfrage den Radweg von der Jahnstraße bis in das Industriegebiet Bollenwald durchgängig zu beleuchten. Die örtliche Situation ist, wie in den Anträgen formuliert, dem Grunde nach zutreffend, allerdings existieren im gesamten Stadtgebiet viele dieser Lücken im Beleuchtungsnetz. Wie in der Antwort an Herrn Stadtrat Autz vom 14.04.2014 wurde diese zusätzliche Beleuchtungsanlage auf Grund der fehlenden Haushaltsmittel bisher nicht realisiert. Um die Kosten des Tiefbauamtes zu verifizieren, haben die Stadtwerke zwischenzeitlich eine Kostenschätzung zur erweiterten Beleuchtung der Bollenwaldstraße abgegeben. Die Investitionskosten liegen bei gerundeten Kosten von ca. 40.000.- € und die erforderlichen jährlichen Betriebskosten bei 1.560.-€/a. Auf Grund der Abarbeitung dieser Beleuchtungsaufgaben oberhalb von 20.000.- € Investitionskosten in zeitlicher Konsequenz kann diese Beleuchtung gemäß des aktuell existierenden 5 – Jahresplans erst 2019 realisiert werden. Unter der fortlaufenden Nummer 31 im 5 – Jahresplan sind die 40.000.- € Investitionskosten eingestellt.


4.2.        Erweiterung der Straßenbeleuchtung auf Straßen bzw. Wegen/Gassen (Stadtteil Leider) zum Main (Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 27.01.2016):

Herr Büttner nimmt den Wunsch von Bürgern im Stadtteil Leider auf, dass die vertikal zum Main stehenden Straßen, Wege bzw. Gassen zusätzlich zu beleuchten sind. Um eine DIN-gerechte Beleuchtung ausführen zu können, wären zusätzliche 16 neue Lichtpunkte einschließlich der erforderlichen Netzanbindung notwendig. Dies wird nach einer ersten Kostenprognose ca. 48.000.- € Investitionskosten für den Neubau erfordern als auch 1.920.- € jährliche Betriebskosten. Als Einzelmaßnahme zur Verlängerung der Straßenbeleuchtungsanlage in Richtung Main ist dieses Teilprojekt nicht zielführend und durch umgeschichtete Mittel, wie im Antrag gewünscht, durch den Stadtrat nicht genehmigt worden. In dem umfassenden Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (siehe Position 5) zur Aufklärung der Kosten bzw. der Umwelteinflüsse durch den Neubau von Beleuchtungsanlagen längs des Mains und zur potentiellen Positionierung des Stadtrates diesbezüglich wird diese gewünschte Beleuchtungsteilanlage von Herrn Stadtrat Johannes Büttner nochmals integrativ mitbehandelt.


4.3.        Erweiterung der Straßenbeleuchtung längs des Mains (Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 14.02.2016):

In den letzten Jahren wurden von Bürgern und Stadträten immer wieder verschiedene zusätzliche Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet angefragt bzw. diskutiert. Dies betrifft u.a. den Neubau der Beleuchtungsanlage in Verlängerung der Jahnstraße zur Bollenwaldstraße bzw. längs der Geh-/ Radwege parallel des Mainufers auf der Leiderer Seite zwischen Willigisbrücke und der Tränkgasse als auch auf der nördlichen Mainseite zwischen Willigisbrücke und dem Theoderichstor.

Um diese Maßnahmen durchführen zu können, sind investiv und unterhaltstechnisch folgenden Kerngrößen zu berücksichtigen:
Die Investitionskosten bei einem Neubau gliedern sich in die durchschnittlichen Kosten für einen technischen Lichtpunkt (Leuchte, Mast, Verkabelung, Mastgrube, etc.) längs eines Geh-/ Rad-weges auf 2.000 €/LP, den Kabelgraben im bituminösen Oberbau einschließlich Beleuchtungskabel auf 60 €/m, die Neueinspeisung des Beleuchtungskabels auf ca. 10.000 €/Projekt und die Planungskosten der Stadtwerke auf ca. 7% der Bausumme. Im Bereich der Geh-/ Radwegbeleuchtung kann auf Grund der zur Verfügung stehenden LED-Leuchten davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt alle 35 m ein Lichtpunkt gesetzt werden muss.
Die jährlichen Betriebskosten für jeden bestehenden bzw. neugebauten Lichtpunkt liegen heute (2016) bei ca. 120 €/LP. Es ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten auf Grund der Energiepreissteigerung jährlich um ca. 7% steigen werden (Wert aus den letzten zehn Betriebsjahren).

Beleuchtung Geh-Radweg Main-Süd (Stadtteil Leider):

Der Geh-/ Radweg längs des Mains auf der Leiderer Stadtseite zwischen Willigisbrücke und Tränkgasse hat eine Länge von ca. 2.300 m. Um dies ausreichend zu beleuchten, müssen axial ca. 70 Lichtpunkte und in den Andienungsgassen bzw. -straßen ca. 16 Lichtpunkte erstellt werden. Um dies zu realisieren, müssten insgesamt ca. 342.000 € investiert werden.
Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten der 86 Lichtpunkte auf der Datenbasis von 2016 würden sich auf 10.320 €/a belaufen. Auf Grund der LED-Technik liegt die Leistungsaufnahme bei einer solchen Geh-/ Radwegleuchte durchschnittlich bei 17,5 W/LP. Die Straßenbeleuchtung in Aschaffenburg brennt durchschnittlich im Außenbereich ca. 4.100 Stunden. Dadurch werden ca. 6.200 kWh zusätzlich verbraucht. Dies entspricht einem zusätzlichen CO2-Verbrauch (0,555kg/kWh) von 3,425 t CO2/a. Die Stadt Aschaffenburg hat sich verpflichtet (siehe: “Integriertes Energie- und Klimakonzept des Regierungsbezirkes bayerischer Untermain“) den CO2 Ausstoß bis 2030 um 40 % bezogen auf 2009 zu reduzieren.
Ein zusätzlicher Freizeitwert einer solchen Anlage lässt sich technisch nicht erfassen und obliegt “weichen“ Kriterien, die immer interpretationsfähig bleiben.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass der Geh- und Radweg längs des Mains in Leider keinerlei Verbindungsfunktion hat und eine Beleuchtung dieses Radweges im Widerspruch zu den bisherigen Beschlüssen stünde, die eine Beleuchtung des rechtsmainischen Geh- und Radweges (überregionale Verbindungsfunktion; Maintalradweg) nicht vorsehen.

Beleuchtung Geh-Radweg Main-Nord (Schloss Johannisburg):
Der Geh-/ Radweg längs des Mains auf der Innenstadtseite zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor hat eine Länge von ca. 550 m. Für eine Beleuchtung dieses Weges müssten mindestens 16 Lichtpunkte aufgestellt werden. Um dies zu realisieren müssten insgesamt ca. 80.000 € investiert werden.
Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten der 16 Lichtpunkte auf der Datenbasis von 2016 würden sich auf 1920 €/a belaufen.
Unter den gleichen Annahmen hinsichtlich der Leistungsaufnahme und der erforderlichen Betriebszeiten wie auf der Leiderer Stadtseite werden dadurch ca. 1.150 kWh zusätzlich verbraucht. Dies entspricht einem CO2-Verbrauch von 0,638 t CO2/a.
Im Zuge der verschiedenen Beschlüsse zur Realisierung der Mainuferpromenade wurde eine Beleuchtung diskutiert. Es wurde jedoch nur beschlossen, vorsorglich ein Beleuchtungskabel (als Ersatz für Leerrohre) im Zuge der Baumaßnahme mit zu verlegen, um ggf. eine Beleuchtung des Mainuferradweges nachrüsten zu können (Plenum 07.12.2015).


4.4.        Straßenbeleuchtung im Stadtteil Leider (Antrag von Frau Stadträtin Erika Haas vom 20.03.2016):

Der Antrag von Herrn Stadtrat Kaup vom 03.06.2008 (Straßenbeleuchtung in der Karlsbader Straße und den Seitenwegen) wurde durch das Schreiben des Tiefbauamtes vom 08.08.2008 beantwortet und im PVS am 07.10.2008 zur Kenntnis gegeben. Die Pilzleuchten der Stadt Aschaffenburg sind wie oben vermerkt in den Jahren 2011 bis 2015 durch die vom Stadtrat genehmigten Leuchten ersetzt worden. Im Bereich der Anliegerstraßen in Leider wurden die Pilzleuchten in 2013 und 2014 ersetzt. Dadurch sind die Beleuchtungsverhältnisse in den Anliegerstraßen verbessert worden. Die Umsetzung des Gesamtprojektes basierte auf den Beschlüssen des Stadtrates in Kombination mit den Fördermittelzuweisungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
In der Karlsbader Straße wurde im Bereich der Parkplätze (Wendehammer) vor den Garagen die Parkplatzbeleuchtung erweitert. Daraufhin sind Bürger aus diesem Bereich an die Stadtverwaltung herangetreten und haben mitgeteilt, dass sie durch die neuen Leuchten nicht mehr schlafen konnten und sich gestört fühlen. Die Verwaltung hat aus Konsensgründen die Beleuchtung gedimmt.
Der Antrag der SPD Stadtratsfraktion Aschaffenburg vom 10.03.2014 (Straßenbeleuchtung im Leiderer Stadtweg) wurde durch das Schreiben des Tiefbauamtes vom 19.05.2014 beantwortet. Die mangelhafte Beleuchtung im Leiderer Stadtweg und den Seitenstraßen ist der Verwaltung bekannt. Die zusätzlichen Kosten für das Projekt wurden, wie der SPD-Fraktion bekannt ist, im Nachtragshaushalt 2014 durch den Stadtrat nicht aufgenommen bzw. genehmigt. Daher musste dieses Erweiterungsprojekt im Bereich Straßenbeleuchtung aus den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in die 5-Jahres-Planung übernommen werden. Wie aus der vorgestellten Planung zu entnehmen ist, wird dieses Beleuchtungsprojekt in drei Jahres-Abschnitten von 2016 bis 2018 umgesetzt. Die Stadtwerke erarbeiten zurzeit die erforderlichen Angebote.


5.        Kosten / Finanzierung

Die Straßenbeleuchtung wird im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Achaffenburg über mehrere Haushaltsstellen abgebildet. In den einzelnen Ansätzen sind prognostizierte Kostensteigerungen durch Strompreiserhöhungen ebenso berücksichtigt wie Mehrungen im Unterhaltsbereich durch die Erhöhung der Anzahl der Lichtpunkte.

HHSt.
E / A
Bezeichnung
2016
2017
2018
2019
0.6701.5133
A
Unterhalt Straßenbeleuchtung
440.000 €
460.000 €
480.000 €
500.000 €
0.6701.6342
A
Stromverbrauch für Straßenbeleuchtung u. Tunnel
850.000 €
875.000 €
900.000 €
925.000 €
1.6701.3600
E
Förderung Bund
47.000 €
-
-
-
1.6701.9510
A
Neubau Straßenbeleuchtung
350.000 €
350.000 €
350.000 €
350.000 €

Die unter der Haushaltsstelle 1.6701.9510 eingestellten Haushaltsmittel von 350.000 € jährlich sind für die Jahre 2016 bis 2019 durch Einzelmaßnahmen verplant. Für das Haushaltsjahr 2020 sind zum aktuellen Zeitpunkt noch Reserven von 115.000 € vorhanden.

.Beschluss: 1

Auf Bitten von Herrn Stadtrat Josef Taudte, sagt die Verwaltung eine erneute Prüfung zu, ob die beantragte Beleuchtung des Radweges von der Jahnstraße bis in das Industriegebiet Bollenwald nicht vorgezogen werden kann oder ob die Beleuchtung alternativ durch eine Luftverkabelung realisiert werden kann.

Auf Vorschlag von Herrn Stadtrat Dr. Erich Henke wird die Verwaltung beauftragt, über das sog. Downsizing anderer Städte zu berichten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner, dass bei den Ziffern 3.) bis 6.) des Beschlussvorschlags das Wort „zustimmend“ gestrichen wird, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf getrennte Abstimmung der einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlags wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 4

I.
1.) Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Sachbericht zur Entwicklung der Straßen-beleuchtung zwischen 2005 und 2015 zur Kenntnis.

2.) Die Verwaltung wird beauftragt die 5-Jahresplanung bzgl. des Neu- bzw. Umbaus der Straßenbeleuchtung gemäß Anlage 1 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 5

3.)        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Beleuchtung der Bollenwaldstraße (Stadtteil Obernau) zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

.Beschluss: 6

4.)        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Verlängerung der Beleuchtung in Richtung Mainufer (Stadtteil Leider) zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

.Beschluss: 7

5.)        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Beleuchtung der Geh-/ Radwege längs des Mains zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

.Beschluss: 8

6.)        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Beleuchtung im Stadtteil Leider zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. / pvs/5/3/16. Mozartschule Obernau; Umnutzung bestehender Räume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.05.2016 ö Beschließend 3pvs/5/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Mozartschule Obernau wird die Mittelschule aufgrund des Schüler/Innen – Rückgangs aufgelöst. Die frei werdenden Räumlichkeiten sollen wie folgt umgenutzt werden:

Im Erdgeschoß des rückwärtigen Flügels soll der Raumbedarf für eine Außenstelle der Comeniusschule geschaffen werden. Benötigt werden 3 Klassenzimmer, 1 Nebenraum,
1 Therapieraum, 1 Personal-/Verwaltungsraum und Nassräume.

Die Mittagsverpflegung wird gemeinsam mit der bestehenden Einrichtung der Mozartschule organisiert und abgewickelt.

Das Untergeschoß des rückwärtigen Trakts mit 4 Unterrichtsräumen soll der Mozart – Grundschule zugeordnet werden.

Das Obergeschoß soll für die Mittagsbetreuung der Mozart – Grundschule genutzt werden, die bisher im Neubauflügel, Eingangsbereich, untergebracht war.

Das Raumkonzept wurde in Abstimmung mit der Comeniusschule, der Mozartschule und der Mittagsbetreuung einvernehmlich abgestimmt.

Ziel ist, die notwendigen Umstrukturierungen im Rahmen des allgemeinen und technischen Bauunterhalts bis zum Schuljahresbeginn 2016/2017 fertig zu stellen.

Die frei werdenden Räume im EG Anbau werden derzeit für einen notwendigen Bedarf zusätzlicher Krippenplätze für den Stadtteil Obernau geprüft. Dazu sind weitere Planungen, Kostenberechnungen, Fördermodalitäten notwendig und werden nach Vorlage aller Grundlagen zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

.Beschluss:

I. Durch die Stilllegung der Mittelschule in der Mozartschule Obernau sollen frei werdende Räume als Außenstelle der Comenius-S chule umgenutzt werden. Der Stadtrat nimmt die Planung der Umnutzung zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. / pvs/5/4/16. Wohnbauflächenentwicklung; - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.05.2016 ö Beschließend 4pvs/5/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Aufgabenstellung

Der Wohnungsbau und die Bereitstellung von Bauland ist aktuell eine der wichtigsten Stadtentwicklungsaufgaben bundesweit. Die demografische Entwicklung in Verbindung mit den Zuwanderungen von Flüchtlingen eine zusätzliche Herausforderung. Auch die Stadt Aschaffenburg steht vor der Notwendigkeit schnell zu handeln. Baulücken und mindergenutzte Grundstücke stellen eine kurzfristige Baulandreserve dar. Mittel- und langfristig kann die Baulandbereitstellung aber wohl nur mit den bestehenden Instrumenten der kommunalen Planungshoheit intensiviert werden.

2. Ausgangslage

Die Stadt Aschaffenburg wird in den nächsten Jahren von einer deutlich steigenden Einwohnerentwicklung ausgehen müssen. Hierfür ist sind mehrere Gründe ursächlich. Die Metropolregion FrankfurtRheinMain ist eine starke Wachstumsregion. Die Einwohnerzahl zwischen dem Zensus 2011 und Ende 2014 wuchs um über 143.000 auf nunmehr 5,6 Millionen Menschen. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain schätzt für den Zeitraum bis 2030 einen weiteren moderaten Anstieg der Einwohnerzahl (aus: Regionales Monitoring 2015, Regionalverband FrankfurtRheinMain).

Von dieser wirtschaftlichen Entwicklung wird auch Aschaffenburg profitieren und sich als attraktiver Wohnstandort mit sehr guter Verkehrsanbindung weiter profilieren können. Die Wohnbevölkerung wird auch durch Wanderungen aus dem Ausland weiter steigen. Eine große Gruppe stellen Flüchtlinge dar.

Diesen positiven Trend bestätigt auch die jüngste regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern des Statistischen Landesamtes. Für die Stadt Aschaffenburg wird insgesamt die günstigste Entwicklung bis 2034 auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Unterfrankens vorhergesagt. Aschaffenburgs Einwohnerzahl soll demnach um 1,7 % zunehmen (Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken Presseinfo 013/2016).

Die Verwaltung hat im Dezember 2015 eine neue Bevölkerungsprognose für die Stadt Aschaffenburg erstellt. Sie schließt mit einer voraussichtlichen Einwohnerzahl von 71.200 ab. Aktuelle Entwicklungstendenzen lassen sogar noch mehr erwarten.
Unmittelbar spürbar ist diese Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt. Die Wohnungsnachfrage ist seit geraumer Zeit sehr groß. Die Wohnungswirtschaft reagiert darauf, was sich an der amtlichen Statistik ablesen lässt.

Tabelle 1: Baufertigstellungen in der Stadt Aschaffenburg 2010 – 2014

Jahr
Wohneinheiten
davon 1-2 FH
Davon MFH
Von allen Eigentumswohnungen
2010
107
44
63
25
2011
244
100
144
38
2012
224
84
140
123
2013
260
91
169
94
2014
214
53
161
82
gesamt
1049
372
677
362
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)

Eine besonders starke Nachfrage besteht in dem Teilmarkt von kostengünstigen Mietwohnungen und kleinen Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Die Angebotsseite bediente in den vergangenen Jahren vorrangig den freifinanzierten Wohnungsbau im mittleren und höheren Preissegment. Als stagnierend ist der Teilmarkt des klassischen Familienheims (freistehendes Einfamilienhaus/Doppelhaus) einzuschätzen. Es hat über viele Jahrzehnte die Baulandentwicklung Aschaffenburgs geprägt und wird zunehmend in Form von verdichteten Stadthäusern/Reihenhaus nachgefragt.

2.1 Baulandschaffung durch Bauleitplanung

Aufgrund der deutlich gestiegenen Wohnungsnachfrage müssen in den kommenden Jahren in der Stadt Aschaffenburg verstärkt Baugrundstücke von privater und öffentlicher Hand bereitgestellt werden. Die Baulandbereitstellung erfolgt dabei klassischerweise als Angebotsplanung über die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) mit nachgelagerter Bodenordnung (Baulandumlegung). Bedauerlicherweise ergibt sich hieraus eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Baugrundstücken für die Stadt Aschaffenburg, da Sie nur in dem Maße Zuteilungen erhält, wie Sie selbst Grundstücke in die Umlegung einbringt. Eine systematische Bodenbevorratung durch die Stadt selbst erfolgte bislang nicht.

Für die nächsten Jahre bestehen Siedlungsreserven nach dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP 1987) in einer Größenordnung von rund 75 ha.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) wurde das Mengengerüst an Wohnbauflächen neu geordnet. Grundlage hierfür waren der Landschaftsplan, ein wohnungswirtschaftliches Fachgutachten der GMA und die Bevölkerungsprognose der Stadtverwaltung von 2010 mit der Einwohnervorausschau von 68.000 +/- 1000 Einwohner bis 2030.
Durch die eingetretenen veränderten demographischen Rahmenbedingungen hat die Stadtverwaltung die Bevölkerungsprognose kritisch überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2030 von einer deutlich höheren Einwohnerzahl für die Stadt Aschaffenburg auszugehen ist. Die prognostizierte Einwohnerzahl wird bis 2030 in einem Entwicklungskorridor von mindestens 71.000 Einwohner und ggf. auch darüber hinaus liegen, wenn sich der Trend der Zuwanderung aus dem Jahre 2015 auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird (das Szenario C schließt mit rund 74.000 Einwohnern ab).
Das bis dato diskutierte Mengengerüst an Siedlungsreserven bis 2030 muss daher erneut angepasst werden. Die Aufgabenstellung besteht insbesondere darin, Wohnbaustandorte zu generieren, auf denen mehrgeschossiger Wohnungsbau möglich ist.

2.2 Baulandschaffung durch Standortaktivierung

Die Mobilisierung von Baulücken und mindergenutzten Grundstücken ist vor dem Hintergrund des hohen zeitlichen und finanziellen Aufwandes für die Entwicklung von Neubaugebieten eine wichtige Strategie zur Baulandschaffung, auch wenn die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde beschränkt sind.

Als Arbeitsgrundlage hat die Stadtverwaltung eine Standortuntersuchung durchgeführt in der potentiell geeignete Wohnbaugrundstücke für den Geschosswohnungsbau erfasst und beschrieben werden. Diese Baugrundstücke sind häufig Baulücken, mindergenutzt oder in der Nutzungsänderung.

Von großem Interesse war auch herauszuarbeiten, in welchem Umfang bereits Wohnbauvorhaben zum Stand März 2016 genehmigt bzw. in Bau waren um einschätzen zu können, welcher Wohnungszuwachs in Kürze marktgängig wird. Diese Bestandsaufnahme muss als Momentaufnahme betrachtet werden, die kurzfristigen Veränderungen unterliegt. Sie soll daher in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden.

Die vorliegende Standortuntersuchung zur Wohnbauentwicklung in Aschaffenburg enthält einen Katalog mit Standorten aus dem Stadtgebiet Aschaffenburg, die für den Geschosswohnungsbau genutzt werden können oder dahin entwickelbar sind. Nicht erfasst sind Standorte für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser oder sog. Stadthäuser. Diese Standorte sind im Baulückenkataster erfasst. Über das Baulückenkataster wurde der Planungs- und Verkehrssenat im April 2015 unterrichtet. Im Baulückenkataster sind rund 600 Einzelgrundstücke erfasst.

3. Systematik der Untersuchung

Methodisch werden zwei Kategorien unterschieden:

In „Kategorie 1: genehmigte Bauvorhaben“ sind Standorte aufgelistet, für die bereits Geschosswohnungsbau genehmigt wurde (Baugenehmigung oder Bauvorbescheid). Teilweise sind die Bautätigkeiten bereits im Gange und die Fertigstellung und Verfügbarkeit der Wohnungen ist absehbar.

„Kategorie 2: Bebaubare Standorte“ umfasst Grundstücke, für die die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung oder Ergänzung von Geschosswohnungsbau gegeben sind, für die aber bisher entweder die Nutzungsabsichten seitens der Eigentümer offen sind und daher ein Baugenehmigungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde, oder für die noch anderweitige Rahmenbedingungen zu klären sind, die derzeit einer Neubebauung noch entgegen stehen (z.B. fehlende Flächenverfügbarkeit, vorherige Aufgabe einer Bestandsnutzung).

Der zeitliche Horizont der Studie reicht aktuell bis etwa 2030 und deckt sich mit dem Zielzeitraum des in Aufstellung befindlichen neuen Flächennutzungsplans der Stadt Aschaffenburg. Zur Wahrung der Aktualität ist die Studie fortlaufend an die Wohnungsbauentwicklung und –planung anzupassen.

Die Studie enthält für jeden Standort ein Datenblatt. In der oberen Hälfte des Datenblatts finden sich die räumliche Einordnung (Stadtteil, Straßen- oder Arealbezeichnung, Kartenausschnitt, Luftbild), die jeweils zugeordnete Kategorie sowie  Vermerke bzw. icons, ob sich der Standort für Geschoss- und Sozialwohnungsbau eignet und ob es sich (in Einzelfällen) um eine „Nachverdichtung“ handelt.

In der unteren Hälfte des Datenblatts sind Angaben zu den Rahmenbedingungen des Standorts (Baurecht, Nachbarschaft und Lage, Grundstücksgröße, Eigentum und Bodenrichtwert) und zur städtebaulichen Entwicklung enthalten. Unter „städtebauliche Entwicklung“ ist die ungefähre Zahl der Wohneinheiten aufgeführt und es wird vermerkt, ob der Standort für Geschosswohnungsbau (ab III Geschosse) und / oder sozialen Wohnungsbau im Sinne der gesetzlichen Förderbedingungen überhaupt in Frage kommt. Ergänzt wird dies durch wenige schlaglichtartige Hinweise auf beachtliche Besonderheiten des Standorts.

Die Angabe zur Zahl der Wohneinheiten entspricht in Kategorie 1 dem genehmigten Stand. In den Kategorie 2 ist die Zahl der Wohneinheiten grob geschätzt und kann daher von einem zukünftigen Bauvorhaben stark abweichen. Die Schätzung der Zahl der Wohneinheiten basiert auf der verfügbaren Fläche (je nach Standort ggf. unter Abzug von Erschließungsflächen, z.B. pauschal 35%), multipliziert mit einer erwartbaren Geschossflächenzahl und nach Pauschalermittlung der Gesamtwohnfläche (ca. 75% der Bruttogeschossfläche) dividiert durch eine angenommene durchschnittliche Wohnungsgröße von rund 85qm.


4. Ergebnisse

4.1 Genehmigte Standorte

Bis zum Stand März 2016 wurden für 22 Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau Baugenehmigungen oder ein Bauvorbescheid erteilt. Diese Genehmigungen umfassen in der Summe rund 845 Wohnungen. Zahlreiche Vorhaben befinden sich bereits in der Realisierung. Als Projekte im Sozialen Wohnungsbau werden die Standorte 1.3 Liebighöfe, 1.18 Lautenschläger, 1.19 Reigersberger Straße, 1.21 Beckerstraße (ehem. Jugendherberge) und 1.2.2 Paulusstraße mit insgesamt 209 Wohneinheiten realisiert.

Im Einzelnen sind dies folgende Standorte:
Lfd. Nr.
Stadtteil
Standort
Zahl der Wohneinheiten
Projektstatus
1.1
Schweinheim
Schoberstraße/Medicus-straße
23
Baugenehmigt
1.2
Östl. Stadtgebiet
Flachstraße /Kihnstraße
24
Bauvorbescheid
1.3
Schweinheim
Hefner Alteneck Viertel (Liebighöfe)
90
In Bau
1.4
Damm
Bernhardstraße
36
In Bau
1.5
Innenstadt
Breslauer Straße
41
In Bau
1.6
Innenstadt
Breslauer Straße/Platanenallee
80
In Bau
1.7
Innenstadt
Am Floßhafen
22
In Bau
1.8
Damm
Bernhardstraße/Schneid-mühlweg
41
Baugenehmigt
1.9
Damm
Glattbacher Straße
30
Bauvorbescheid
1.10
Schweinheim
Josef-Dinges Straße
56
Baugenehmigt
1.11
Damm
Schillerstraße/Dyroffstraße
13
Baugenehmigt
1.12
Schweinheim
Kurt-Frenzel Straße
20
In Bau
1.13
Schweinheim
Carl-Josef-Will-Straße
25
Baugenehmigt
1.14
Schweinheim
Lautenschlägerstraße
17
In Bau
1.15
Schweinheim
Lautenschlägerstraße
27
In Bau
1.16
Schweinheim
Schoberstraße (Studentenwohnheim)
126
In Bau
1.17
Strietwald
Finkenweg
36
In Bau
1.18
Schweinheim
Lautenschlägerstraße
24
In Bau
1.19
Innenstadt
Reigersbergstraße
30
Baugenehmigt
1.20
Schweinheim
Würzburger Straße
19
Bauvorbescheid
1.21
Östl. Stadtge.
Beckerstraße
28
Baugenehmigt
1.22
Damm
Paulusstraße
37
Baugenehmigt
Summe

845







4.2 Bebaubare Standorte

An bebaubare Flächen für den Geschosswohnungsbau konnten 22 Standorte herausgearbeitet werden. Auf diesen Flächen können rund 930 Wohnungen entstehen. Die Zahl der Wohneinheiten sind Schätzwerte.

Im Einzelnen sind dies folgende Standorte:
Lfd. Nr.
Stadtteil
Standort
Zahl der Wohnein-heiten
Projektstatus
2.1
Damm
Langestraße (Aldi)
100
Städtebaulicher Vertrag
2.2
Nilkheim
Baugebiet Anwandeweg - Ahornweg
200
Bodenordnung
2.3
Damm
Schneidmühlweg
30

2.4
Schweinheim
Christian-Schad-Straße
30
Erstzugriffsrecht
2.5
Damm
Schillerstraße (Löwer Gelände)
40
Bauvorbescheid Antrag
2.6
Damm
Reischberg/Lohmühlstraße
40
Klarstellungssatzung
2.7
Innenstadt
Südbahnhofstraße
100

2.8
Damm
Spangenberger Weg
30

2.9
Innenstadt
Dinglerstraße
10

2.10
Innenstadt
Cornelienstraße
10

2.11
Östl. Stadtge.
Röderweg/Kneippstraße
10

2.12
Leider
Brunnengasse ehem. Gärtnerei
35
Baugenehmigt 3 Objekte, Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss
2.13
Innenstadt
Würzburger Straße
30

2.14
Innenstadt
Bodelschwinghstraße
15

2.15
Östl. Stadtge.
Beckerstraße
10

2.16
Schweinheim
Schoberstraße
40
B-Plan Rechtskräftig
2.17
Schweinheim
Schoberstraße
30
B-Plan Rechtskräftig
2.18
Schweinheim
Lautenschläger Straße
25
B-Plan Rechtskräftig
2.19
Innenstadt
Schoberstraße
50
B-Plan Rechtskräftig
Erstzugriff
2.20
Innenstadt
Plantanenallee /Breslauer Straße
30
Bauvoranfrage
2.21
Schweinheim
Bischbergstraße
8

2.22
Schweinheim
Rhönstraße /Hockstraße
60

Summe

933

4. Fazit und weiteres Vorgehen

Die vorliegende Standortuntersuchung für den Geschosswohnungsbau zeigt, dass die private und öffentliche Wohnungswirtschaft auf die starke Wohnungsnachfrage reagiert. Aktuell wird ein sehr großes Bauvolumen realisiert. Für den Geschosswohnungsbau konnten in den letzten Jahren zahlreiche Baulücken und mindergenutzte Grundstücke aktiviert werden.

Ein Wohnungsbauschwerpunkt liegt derzeit im Gebiet Spessart-Gärten. Sehr erfreulich ist das Bauprogramm der Stadtbau Aschaffenburg GmbH mit 5 Projekten im Sozialen Wohnungsbau. Für die nächsten Jahre müssen weitere Grundstücke für den Geschosswohnungsbau aktiviert werden, da davon ausgegangen wird, dass die Nachfrage nach günstigen Wohnungen unvermittelt anhält. Standorte stehen perspektivisch zur Verfügung, diese sind allerdings überwiegend in privatem Eigentum.

Im Baugebiet Anwandeweg wird ein großer Standort für den kostengünstigen Geschosswohnungsbau ab 2018/2019 zur Verfügung stehen. Trotz der Potentialflächen ist es dringlich weiteres Bauland zu generieren und über den Flächennutzungsplan abzusichern. Im weiteren Vollzug der Bauleitplanung ist zu prüfen ob Instrumente der Kommunalen Bodenbevorratung angewendet werden können, um damit die Verfügbarkeit des Baulands zu steuern. Die Verwaltung wird die vorliegende Untersuchung im neuen Flächennutzungsplan 2030 berücksichtigen. Noch vor der Sommerpause soll der Stadtrat über den neuen Flächennutzungsplan beraten und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschließen.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Dr. Erich Henke beantragt, dass die Verwaltung demnächst über alternative juristische Grundlagen und Erfahrungen zur Wohnbauflächengewinnung berichtet wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Umformulierung der Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 3

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Wohnungs bauflächenentwicklung in der Stadt Aschaffenburg mit der Standortuntersuchung für den Geschosswohnungsbau wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Standorte der Kategorie 2 „Bebaubare Standorte“ die baurechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau zu schaffen und auf eine zeitnahe Aktivierung durch die Eigentümer einzuwirken.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortuntersuchung im regelmäßigen Turnus fortzuschreiben und darüber im Stadtrat zu berichten.

4. Die Ergebnisse der Standortuntersuchung sollen im Entwurf des Flächennutzugsplans 2030 kenntlich gemacht werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr