Datum: 11.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/5/1/16 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Garagenplätzen und 3 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Odenwaldstraße xx in Aschaffenburg durch die Bauherrengemeinschaft xxx, xxx und xxx, Aschaffenburg
2uvs/5/2/16 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE und Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xx, xx und xx, Gemarkung Leider, an der Tränkgasse in Aschaffenburg durch xxx, Aschaffenburg
3uvs/5/3/16 Public Viewing während der Fußball EM 2016; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2016

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1. / uvs/5/1/16. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Garagenplätzen und 3 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Odenwaldstraße xx in Aschaffenburg durch die Bauherrengemeinschaft xxx, xxx und xxx, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 11.05.2016 ö Beschließend 1uvs/5/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bericht der Verwaltung wird zu nachfolgendem Sachverhalt zur Kenntnis genommen.

Mit Bauantrag vom 15.12.2015 beantragt die Bauherrengemeinschaft xxx, xxx und xxx die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagenstellplätzen und 3 ebenerdigen Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Odenwaldstraße xx in Aschaffenburg.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 5/31-Schneebergstraße. Hinsichtlich des Erdgeschosses und des Obergeschosses entspricht das Vorhaben dem künftigen Bebauungsplan. Das Dachgeschoss soll als Penthouse, welches ein Vollgeschoss darstellt errichtet werden.

Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, zweigeschossige Gebäude zuzulassen. Als Dachneigung sind 0 – 50 Grad möglich. Das vorgesehene Penthouse ist ein drittes Vollgeschoss, so dass die Geschossigkeit überschritten wird. Allerdings ist diese Art der Architektur für den obenliegenden Nachbarn von Vorteil, da die absolute Gebäudehöhe gegenüber dem Steildach mit 50 Grad niedriger ausfällt. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung bereits vorhandener Flachdächer in der Umgebung wird dem dreigeschossigen Baukörper mit einem zurückgesetzten Staffeldachgeschoss als oberstes Geschoss zugestimmt.

Das Gebäude steht auf einem Grundstück mit einer sehr schwierigen Topographie. Von der Straße bis zur rückwärtigen Grundstücksgrenze steigt das Gelände um knapp zwei Geschosse an. Dadurch ergibt sich einerseits die Möglichkeit im Untergeschoss die Garage unterzubringen, aber andererseits muss der Niveauunterschied seitlich am Gebäude durch eine Treppe überwunden werden. Dies führt im Bereich der Treppe zu einer Überschreitung der seitlichen Abstandsflächen. Auf Grund der Atypik des Geländes ist diese Abweichung jedoch vertretbar.

Die Gästewohnung kann nur dann als funktionale Einheit zur Penthouse-Wohnung akzeptiert werden, wenn eine dingliche Sicherung dieser beiden Wohnungen als Nutzungseinheit vorgelegt wird. Ansonsten kann der Stellplatznachweis nicht gelingen. Die dingliche Sicherung ist bis 8 Wochen nach Zustellung der Baugenehmigung vorzulegen.

Zur Straße wird die zulässige Traufhöhe um 50 cm überschritten. Nachdem allerdings ein weiteres Eingraben des Gebäudes zur Hangseite hin nicht sinnvoll ist, wird dieser Traufhöhenüberschreitung zugestimmt.

.Beschluss:

I.
Der Bericht über den Bauantrag der Bauherrengemeinschaft xxx, xxx und xxx, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagenstellplätzen und 3 ebenerdigen Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Odenwaldstraße xx in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/5/2/16. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE und Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xx, xx und xx, Gemarkung Leider, an der Tränkgasse in Aschaffenburg durch xxx, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 11.05.2016 ö Beschließend 2uvs/5/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bereits mit Bauantrag vom 13.07.2011 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xx, xx und Teilfläche aus xx, Gemarkung Leider, an der Tränkgasse in Aschaffenburg beantragt. Diesem Bauantrag hat der Umwelt- und Verwaltungssenat in seiner Sitzung am 21.09.2011 zugestimmt. Die Baugenehmigung wurde am 17.11.2011 erteilt.

Dieses Bauvorhaben wurde nicht realisiert. Vielmehr wurde mit Bauantrag vom 24.03.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 05.04.2016, ein neuer Bauantrag von den Rechtsnachfolgern des früheren Antragstellers eingereicht, welcher sich in folgenden Punkten vom genehmigten Bauantrag unterscheidet:

Neuer Bauantrag BV-Nr. 20160100
Genehmigter Bauantrag BV-Nr. 20110249
9 WE
11 WE
Keine Tiefgarage, 11 Stellplätze ebenerdig
Tiefgarage mit 7 Stellplätzen und 4 Stellplätze ebenerdig
Abweichung von § 5 GaStAbS (Zufahrtsbreite)
Abweichung von § 5 GaStAbS (Zufahrtsbreite)
Penthouse mit Flachdach
Penthouse mit Satteldach und abgewalmten Giebeln
GRZ I = 0,36
GRZ I = 0,43
GRZ II = 0,54
GRZ II = 0,64
GFZ 0,94
GFZ 1,13

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen dreigeschossigen, winkelförmigen Baukörper an der Ruhlandstraße mit ebenerdigen Stellplätzen an der St.-Joachimsthaler-Straße und an der Tränkgasse. Der Zugang erfolgt für 8 Wohnungen über die Tränkgasse und für die Maisonette-Wohnung über die St.-Joachimsthaler-Straße.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 19.04.2016 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich in den Ortskern, welcher als Mischgebiet beurteilt wurde, sowohl in der Art der baulichen Nutzung, als auch dem Maß der baulichen Nutzung ein. In der näheren Umgebung vorhanden sind Gebäude mit 2- bis 3-geschossiger Bebauung mit ausgebauten Dachgeschossen. Die Außenwandhöhen betragen bis ca. 7 m. Eine GRZ ist bis 0,6, vereinzelt auch höher, vorhanden.

Bei der Zahl der Vollgeschosse wird das in der direkten Umgebung übliche Maß von bis zu 2 Vollgeschossen mit Dachgeschoss überschritten. Dies hat seinen Grund jedoch in der Ausbildung eines Staffeldachgeschosses statt eines ausgebauten Dachgeschosses.

Die nach der städtischen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden oberirdisch an der Tränkgasse und der St.-Joachimsthaler-Straße nachgewiesen.

Für die in Bauvorlagen enthaltenen 8 straßenbegleitende, neu zu pflanzenden Bäume wird eine Sicherheitsleistung von 4.000 € vorgesehen. Für den zu erstellenden Kinderspielplatz (827,15 m² Wohnfläche : 25 x 1,5) von mindestens 60 m² wird eine Sicherheitsleistung von 3.000 € vorgesehen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

I.
Den Bauherren xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses an der Ruhlandstraße mit 9 WE sowie Stellplätzen an der St.-Joachimsthaler-Straße und Tränkgasse entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Aufgrund einer Nachfrage von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich zu den in den Plänen nicht eingezeichneten Fahrradabstellplätzen sagt die Verwaltung zu, diese mittels Grüneintrag noch nachzutragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / uvs/5/3/16. Public Viewing während der Fußball EM 2016; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 11.05.2016 ö Beschließend 3uvs/5/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit ist in Aschaffenburg die Bewirtung im Außenbereich bis 22:00 Uhr gestattet und bis 23:00 Uhr geduldet, solange keine berechtigten Beschwerden eingelegt werden. Soweit immissionsschutzrechtlich unbedenklich dürfen Außengastronomiebetriebe auch länger öffnen. Dies betrifft in der Stadt derzeit nur wenige Betriebe.

Für den Bereich der Stadt Aschaffenburg ist zu bedenken, dass die Nutzung der Außenbewirtschaftung sich bereits jetzt an der TA Lärm orientiert und somit die Grenzwerte nach 22:00 Uhr bei Vollbesetzung in der Regel überschritten werden. Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass der Großteil der Freischankflächen in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt. Der Antrag würde auch für Flächen in Innen- und Hinterhöfen gelten. In der Regel liegen in diese Richtung auch die Schlafräume der Anwohner.

Für den Zeitraum der Europameisterschaft können Anträge auf öffentliche Übertragung der Spiele (Public Viewing) gestellt werden. Bei der Veranstaltung in diesem Jahr besteht die Besonderheit, dass die Spiele zum Großteil nach 22:00 Uhr enden, so beginnen z. B. ab dem Viertelfinale die Spiele erst um 21:00 Uhr. Ab 22:00 Uhr gelten strengere Lärmschutzbestimmungen. In der Vorrunde beginnen 17 Spiele um 21 Uhr, nur vier fallen auf einen Freitag oder Samstag. Die Vorrundenspiele der Deutschen Mannschaft beginnen am Sonntag, den 12. Juni um 21 Uhr, am Donnerstag, den 16. Juni um 21 Uhr und am Dienstag den 21.06.2016 um 18 Uhr. Die späten Spiele sind bei regulärer Spielzeit (ohne langen Unterbrechungen) in der Regel vor 23 Uhr beendet.

Gemäß geplanter Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien über die Fußball-EM 2016 sind Anlagen für die öffentliche Fernsehdarbietung im Freien so zu errichten, dass die Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung nicht überschritten werden. Kritisch sind vor allem folgende Nachtwerte:

in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten:                        45 dB(A),
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten:        40 dB(A),
in reinen Wohngebieten                                                35 dB(A),
in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten                35 dB(A)

Bei der Festsetzung von Betriebszeiten sind der Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien abzuwägen. Die Zulassung von Ausnahmen, einschließlich der Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit ist auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschränkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2016 direkt übertragen werden (Live-Spiele). 

Bei der Abwägung der Interessen wurde davon ausgegangen, dass ab dem Viertelfinale das Interesse der Bevölkerung an der Spielübertragung überwiegt und die Nachbarschaft toleranter ist.

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.05.2016 (Anlage 1) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
1. Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.04.2016, die öffentliche Übertragung von
(Live-) Spielen der Fußball- Europameisterschaft 2016 während der Fußball EM zu erlauben wird zugestimmt.

2. Soweit Spiele erst nach 23 Uhr enden ist die Erlaubnis auf die Übertragung der deutschen Spiele und für die Spiele um Platz 3 sowie dem Finalezu beschränken. In begründeten Ausnahmefällen kann unter Berücksichtigung de r Belange der Anwohner die Übertragung weiterer Spiele zugelassen werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr