Datum: 07.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/6/1/16 Hochwassersanierung: Pumpwerk Fischerviertel; - Bericht der Verwaltung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2016 - Anträge der KI vom 10. und 11.03.2016
2pvs/6/2/16 Sanierung der Treibgasse im Bereich Wolfsthalplatz - Vorstellung der Planung
3pvs/6/3/16 Kanalbau Danziger Straße, Friedhof- und Zobelstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung
4pvs/6/4/16 Bebauungsplan Nr. 04/01c im Bereich Würzburger-, Rhön- und Josef-Dinges-Straße - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.12.2006 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.01.2016
5pvs/6/5/16 Beschluss zum Zurückbleiben der Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/25 „Hochschulgelände“
6pvs/6/6/16 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Schweinheimer Straße / Matthäusstraße; - Antrag des Stadtrates Johannes Büttner vom 24.02.2016 - Verkehrsuntersuchung Knoten Schweinheimer Straße/Hildenbrandstraße
7pvs/6/7/16 Beteiligung am Projekt "Dynamisches Verkehrsinformationssystem"
8pvs/6/8/16 Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP); - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Entwurf des BVWP - Bericht zu den Anfragen von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 12.05.2016
9pvs/6/9/16 PVS/6/9/16

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1. / pvs/6/1/16. Hochwassersanierung: Pumpwerk Fischerviertel; - Bericht der Verwaltung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.03.2016 - Anträge der KI vom 10. und 11.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 1pvs/6/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass:

Die Maßnahme „Hochwasserfreilegung Fischerviertel“ wurde im Rahmen des Großprojektes „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ entwickelt und in der Folge als Teilmaßnahme weiterentwickelt. Die Maßnahme steht im Kontext zu dem genannten Großprojekt, behandelt hier jedoch im Wesentlichen den Aspekt der Hochwasserfreilegung eines historischen Siedlungsgebietes, des Fischerviertel. Sie wurde, da eine Realisierung unabhängig von dem Gesamtprojekt möglich ist, aus diesem herausgezogen und als Einstieg in das Projekt „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ weiterentwickelt.
Die Vorplanung zum Pumpwerk Fischerviertel wurde im Planungs- und Verkehrssenat am 17.11.2015 vorgestellt. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, auf Basis der vorgelegten Vorplanung die weiteren Planungsschritte durchzuführen.

2.        Projektbeschreibung:

Allgemein
Das Projekt besteht aus einer Reihe von Einzelmaßnahmen, die im Paket künftig die weitgehende Hochwasserfreilegung des Fischerviertels (bis ca. zu einem Bemessungshochwasser HQ 70 des Mains) bewirken. Zentrales Bauteil ist ein neues Hochwasserpumpwerk in dem Gebiet. Das Konzept wurde bereits eingehend im Stadtrat erläutert.

Pumpwerk

Eine der aktuell bedeutenden Stadtentwicklungsaufgaben für die Stadt Aschaffenburg ist die Neugestaltung des Mainufers und der Mainuferpromenade, vorrangig im Abschnitt zwischen Willigisbrücke und Pompejanumsfelsen. Dieser für die Stadt Aschaffenburg und ihre Bevölkerung in allen Belangen sehr wertvolle öffentliche Raum genießt auch stadtgestalterisch eine herausragende Bedeutung. Die gestalterische Qualität des Mainufers wird aber nicht nur durch die eigentliche Promenade selbst bestimmt, sondern natürlich auch durch (bauliche) Maßnahmen, die sich im näheren Umfeld des Mainufers abspielen.

Das oberirdische Bauwerk der Pumpstation am Fischerviertel entsteht zwar nicht unmittelbar an der Mainpromenade, aber doch an einer stadtgestalterisch sensiblen, exponierten Stelle: Der Standort ist insbesondere von Passanten der Willigisbrücke (Südseite) und des Mainufers (z.B. in Höhe der Anlegestelle für Fahrgastschiffe) sehr gut wahrnehmbar, und er liegt auch im Blickfeld von Personen, die sich die Dalbergstraße (etwa ab Stiegengasse)  in südwestlicher Richtung hinab bewegen.
Gleichermaßen wirkt sich das Bauwerk natürlich auch auf die Gestaltqualität des unmittelbaren Wohnumfelds an der Unteren Fischergasse aus (öffentlicher Spielplatz, benachbarte Wohnhäuser).

An diesem Ort wäre daher die Errichtung eines rein technischen Funktionsgebäudes ohne   jede gestalterischen Aufwendung unpassend, zumal das Bauwerk nicht so klein ist, dass es „versteckt“ werden könnte – es wird zwangsläufig ins Auge fallen.

Aus den genannten Gründen hat es die Stadtverwaltung für nötig und sinnvoll befunden, der äußeren Gestaltung der Pumpstation eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Daher wurde das Architektur- und Designbüro „resonator coop“ aus Aschaffenburg beauftragt, auf Basis des „ingenieurtechnischen Rohlings“ der Pumpstation drei Entwürfe für die Fassaden- und Dachgestaltung zu erstellen.

Nach eingehender Diskussion unter den beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung (Tiefbauamt, Gartenamt, Stadtplanungsamt) konnte ein Konsens erzielt werden für einen Baukörper, der sich mit einem flächenbündigen Steildach (Dachneigung 50°) und unterschiedlich gestalteten Außenfassaden gut proportioniert, stadtgestalterisch passend und unaufdringlich in die Silhouette des Fischerviertels einreiht.

-        Die zum Main orientierte Gebäudewand (Schauseite) wird auf die hier entlangführende Mauer aufgesetzt und durch materialgleiche Verkleidung mit rotem Buntsandstein gestalterisch aus dieser entwickelt. Die Buntsandsteinfront erhält einen abgeschrägten Fassadeneinschnitt zum Zwecke des Lichteinfalls und der indirekten Beleuchtung der Fassade. Im Anschluss an die Südwestecke der Pumpstation wird die Mauer auf eine Länge von ca. 4m zugunsten eines innenbündigen Flachstahlgeländers geöffnet.
-        An der Gebäudesüdseite („Spielplatzseite“) wird die Buntsandsteinfassade bis etwa zur Mitte um die Ecke herumgeführt; hier soll eine beleuchtete Informations-/ Schautafel integriert werden. Zum Spielplatz orientiert soll ergänzend ein Sitzmöbel vor dem Gebäude aufgestellt werden.
-        Die östliche Gebäudewand („Anwohnerseite“) sowie die verbleibende Hälfte der „Spielplatzseite“ werden auch in Rücksicht auf die benachbarte Wohnbebauung mit einer Fassadenbegrünung (voraussichtlich selbstklimmend) versehen und bieten ein Mindestmaß an Vegetation als Ausgleich für die hier gerodeten Gehölze.
-        Die Gebäudenordseite („Technikseite“) wird gleichfarbig mit der Schiefer- oder Eterniteindeckung des Daches als Putzfassade ausgeführt und um drei „Lichtlinien“ zwecks dezenter Akzentuierung ergänzt.

Gemäß grober Kostenschätzung beläuft sich der finanzielle Mehraufwand für die Fassadengestaltung auf ca. 12.000,- € netto. In Relation zu den Gesamtkosten der Pumpstation scheint diese Aufwendung auch im Interesse der Wohnumfeldqualität für die Bewohner des Fischerviertels absolut gerechtfertigt.

Der Stadtverwaltung wurde eine Unterschriftenliste von Anwohnern und Eigentümern vorgelegt, auf der sich 31 Bürgerinnen und Bürger „gegen ein Gebäude für die Schaltzentrale der zukünftigen Hochwasserpumpe im Fischerviertel“ aussprechen. Von den 31 Unterzeichnern wohnen insgesamt 12 Personen in Häusern, die eine unmittelbare Blickbeziehung zur geplanten Pumpstation haben werden. Auch bisher ist für diese Anwesen kein in alle Richtungen freier Blick zum Main vorhanden gewesen, da die Sicht durch Bäume verstellt wurde. Der Umwelt- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg hat am 17.02.2016 der Fällung von mehreren Bäumen und Sträuchern zur Vorbereitung der Durchführung einer archäologischen Voruntersuchung im Rahmen des Vollzugs des Denkmalschutzgesetzes zugestimmt.

Die Bäume und das Buschwerk sind inzwischen für die Pumpstation entfernt worden, so dass die Sichtfreiheit insgesamt wohl sogar weniger beeinträchtigt sein wird. Am stärksten betroffen ist die Erdgeschosszone des Hauses Untere Fischergasse 5, da hier der geringste Abstand zum oberirdischen Bauwerk der Pumpstation bestehen wird – er beträgt jedoch immer noch 11-12m. Auch hat das Pumpenhäuschen nur eine Breite von 4,80m (im Vergleich: Untere Fischergasse 5: gut 13m) und hält die erforderlichen Abstandsflächen bei Weitem ein, so dass zumindest eine schräge Blickbeziehung zum Main selbst für die Erdgeschosszone der Unteren Fischergasse 5 weiterhin möglich sein wird.

Auch unter Berücksichtigung der baugestalterischen Mehraufwendungen wird die durch das oberirdische Bauwerk der Pumpstation für die Anwohner verursachte Beeinträchtigung ihrer Aussicht als tolerabel eingeschätzt.

Denkmalschutz
Das überplante Grundstück befindet sich nicht in einem denkmalgeschützten Ensemble im Sinne des Art 1 (3) DSchG, es befindet sich jedoch in einem Bereich, in dem Bodendenkmäler nach Art. 1 (4) DSchG zu erwarten sind.
Die denkmalgeschützte  Erlaubnis für die Grabungs- und Tiefbauarbeiten wurde bereits unter der Auflage umfassender archäologischer Voruntersuchungen erteilt. Die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen weisen darauf hin, dass sich in diesem Bereich vor dem 2. Weltkrieg Gartengrundstücke bzw. eine Uferwiese befand. Vorgefundene Mauerreste könnten Nebengebäuden entstammen. Aus Sicht des Denkmalschutzes berücksichtigt der Entwurf die historischen Strukturen und fügt sich in die bestehende bauliche Umgebung ein.
Auf Grund des frühzeitig einströmenden Wassers konnten im Rahmen der Voruntersuchungen die historischen Schichten nicht komplett erfasst werden. Bei den erforderlichen Baumaßnahmen muss daher das Abtiefen baubegleitend archäologisch überwacht werden.

Bodenuntersuchungen
Voraussichtlich im Juli finden die ergänzenden Bohrungen des erweiterten Baugrundgutachtens zur Vordimensionierung des Baugrubenverbaus statt. Ergebnisse werden für Ende August erwartet.?Das Baugrundgutachten mit Empfehlung für den Verbau und die Wasserhaltung ist von grundlegender Bedeutung für die Entwurfsplanung LP3 hinsichtlich Konstruktion des Tiefbauteils sowie der Kostenberechnung.

4.        Zeitplan

Im heutigen Planungs- und Verkehrssenat soll die Entscheidung zur Gestaltung des Funktionsgebäudes getroffen werden. Nach Vorliegen der weitergehenden Bodenuntersuchungen können die Kosten berechnet und die Entwurfsplanung vervollständigt werden. Die Stadtverwaltung beabsichtigt noch in diesem Jahr den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen. Es schließen sich die wasserrechtliche Genehmigung sowie der Bauantrag für das Gebäude an. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und dem Anspruch einer soliden Grundlagenarbeit geht die Verwaltung derzeit von einem Baubeginn im II. oder III. Quartal 2017 aus.

4.        Kosten

Die Projektkosten befindet sich derzeit im Stadium der Vorplanung (Lph. 2) und damit verbunden liegen die Kosten gem. HOAI nur im Kostenstadium der Kostenschätzung. Diese schließen mit 1,5 Mio. Euro und wurden im Stadtrat bereits vorgestellt.
Im nächsten Planungsschritt sind auf Grundlage der weitergehenden Bodenuntersuchungen und der Entscheidung des Stadtrates, das Funktionsgebäude betreffend, im Rahmen der Kostenfortschreibung zur Entwurfsplanung (Lph. 3) die Kosten als Kostenberechnung einzupflegen.

5. Finanzierung

Für das Projekt sind im Jahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 €, sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2017 in Höhe von 750.000 € eingestellt. Aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen wird eine Anpassung der zeitlichen Umsetzung des Gesamtprojektes erforderlich. Im Nachtragshaushalt 2016 können daher die Haushaltsansätze entsprechend angepasst werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem vorgestellten Baukörper für das oberirdische Bauwerk (flächenbündiges Steildach und unterschiedlich gestaltete Außenfassaden) mit der Maßgabe grundsätzlich zu, dass noch Optimierungsvorschläge ausgearbeitet und dem Stadtrat vorgestellt werden und dass die Bürgerschaft informiert wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorgelegten Planungsstandes die Entwurfsplanung zu erstellen. Danach ist für die Maßnahme ein Bau- und Finanzierungsbeschluss im Haupt- und Finanzsenat herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. / pvs/6/2/16. Sanierung der Treibgasse im Bereich Wolfsthalplatz - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 2pvs/6/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der vorhandene Pflasterbelag in der Treibgasse steht im Bereich des Wolfsthalplatzes zur Sanierung an. Es ist vorgesehen analog der bereits vorhandenen Farbasphaltflächen im Bereich der Treibgasse weitere Pflasterfläche herauszunehmen und gegen Asphaltbeton auszutauschen. Die gestalterischen Querriegel aus Betonfertigteilen bleiben bestehen.

Die Maßnahme ist als dringlich einzustufen, da der vorhandene Pflasterbelag eine erhebliche Gefahrenstelle darstellt. Darüber hinaus wird der zukünftige Fahrbahnbelag aus Asphalt zu einer Verbesserung für Rollstuhlfahrer und Bürger mit Rollatoren analog der bereits im Jahr 2014 erstellten Komfortstreifen führen.

Während der Durchführung der Arbeiten soll der Andienungsverkehr über die Fußgängerzone abgeleitet werden. Hierzu laufen bereits Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde und der Sparkasse, deren Parkplatznutzer die Treibgasse zur Ausfahrt nutzen.
Die Umsetzung ist im Juli vor den Sommerferien vorgesehen und soll durch die Unterhaltskolonne des Bauhofs erfolgen.

Insgesamt ist mit einem Kostenaufwand von rund 40.000 EUR zu rechnen, welcher über die laufenden Straßenunterhaltsmittel finanziert wird.

Dem Stadtrat wird eine Präsentation der vorgesehenen Instandsetzungsmaßnahme vorgestellt.

.Beschluss:

I.
Der Bericht der Verwaltung zur Sanierung der Treibgasse im Bereich Wolfsthalplatz wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Sanierungsarbeiten auszuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. / pvs/6/3/16. Kanalbau Danziger Straße, Friedhof- und Zobelstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 3pvs/6/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Verwaltung hat in regelmäßigen Abständen dem Stadtrat über die Ergebnisse der Kanal-TV-Befahrungen in den einzelnen Stadtteilen berichtet. Die Auswertungen in der Innenstadt und im Stadtteil Damm haben dringenden Handlungsbedarf an den Kanälen in der Danziger Straße sowie in der Friedhof- und Zobelstraße ergeben. Die Zustandsklasse 0 ergibt sich aus Oberflächen-schäden, Hindernissen und Einstürzen.

Die Vorplanung wurde am 12.04.2016 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.


2. Projektbeschreibung

Die vorhandenen Kanäle werden durch neue Kanäle ersetzt. Die Umbaulängen betragen in der Zobelstraße ca. 45 m, in der Friedhofstraße ca. 85 m und in der Danziger Straße ca. 100 m.

Im Zuge der Erneuerung wird der Durchmesser in der Zobelstraße und in der Danziger Straße auf den empfohlenen Mindestdurchmesser von DN 300 für Mischwasserkanäle vergrößert.
Das Eiprofil in der Friedhofstraße wird durch ein Kreisprofil DN 500, das einen größeren Abfluss zulässt, ersetzt.
Die neuen Querschnitte entsprechen den hydraulischen Anforderungen.

Die Haltungen in der Zobelstraße und Danziger Straße werden in Steinzeug gebaut. In der Friedhofstraße werden Stahlbetonrohre verlegt. Teilweise werden die Anschlussleitungen der Straßenabläufe und die Straßenabläufe selbst erneuert. Die Hausanschlüsse werden nur auf Antrag der Grundstückseigentümer und Beauftragung durch diese erneuert.


3 .Kosten

Kostenberechnung:

Vorhaben
Kosten, brutto [€]
Zobelstraße
110.000
Friedhofstraße
195.000
Danziger Straße
250.000


Summe
555.000

Erforderliche Ingenieurkosten für notwendige Gutachten (Baunebenkosten) sind in den Kosten bereits enthalten.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.


4. Finanzierung und Umsetzung

Das Projekt wird über die Haushaltsstelle 1.7100.9510 Kanalsanierung finanziert. Auf dieser Haushaltsstelle stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.


5. Empfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird nach dem Beschluss zur Entwurfsplanung und dem noch zu fassenden Bau- und Finanzierungsbeschluss die Ausführungsplanung in die Wege leiten, um die Maßnahmen ausschreiben und noch in diesem Jahr umsetzen zu können. Die einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils durch Vorstellungen im Stadtrat begleitet.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zur Sanierung der Kanäle in der Danziger Straße sowie in der Friedhof- und Zobelstraße in offener Bauweise zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Haupt- und Finanzsenat einen Bau- und Finanzierungs-beschluss herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. / pvs/6/4/16. Bebauungsplan Nr. 04/01c im Bereich Würzburger-, Rhön- und Josef-Dinges-Straße - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.12.2006 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 4pvs/6/4/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Bebauungsplan Nr. 04/01c im Bereich Würzburger-, Rhön- und Josef-Dinges Straße
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 18.12.2006
- Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 28.01.2016" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/6/5/16. Beschluss zum Zurückbleiben der Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/25 „Hochschulgelände“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 5pvs/6/5/16
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2016 ö Beschließend 12pl/8/12/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen den Bebauungsplanes 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1  BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan 3/25 vorgesehene Fläche an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen. 
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [x]

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Stefan Wagener beantragt, dass für das Gebiet im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße das Bewohnerparken eingeführt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg / Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan Nr. 3/25 vorgesehene Fläche an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen. 
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

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6. / pvs/6/6/16. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Schweinheimer Straße / Matthäusstraße; - Antrag des Stadtrates Johannes Büttner vom 24.02.2016 - Verkehrsuntersuchung Knoten Schweinheimer Straße/Hildenbrandstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 6pvs/6/6/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 6 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Schweinheimer Straße / Matthäusstraße
- Antrag des Stadtrates Johannes Büttner vom 24.02.2016
- Verkehrsuntersuchung Knoten Schweinheimer Straße/Hildenbrandstraße " abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pvs/6/7/16. Beteiligung am Projekt "Dynamisches Verkehrsinformationssystem"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 7pvs/6/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Autobahn A3 ist trotz des Ausbaus östlich von Aschaffenburg ständig staugefährdet. Dies führt dazu, dass viele ständigen Nutzer und Berufspendler die Autobahn regelmäßig meiden, und statt der Autobahn die nördlich und südlich gelegenen Ortsverbindungstraßen nutzen. In den Stoßzeiten des Berufsverkehrs, Morgens und Abends, werden dadurch Wohngebiete belastet. In Aschaffenburg ist hiervon insbesondere die Österreicher Kolonie, aber auch die Bayernstraße, Deschstraße und Platanenallee betroffen. In der Österreicher Kolonie sind dies die Elsässer Straße und die Deutsche Straße. Der Durchfahrtsverkehr durch die Österreicher Kolonie pro Tag lässt sich mit etwa 1500 bis 1800 Fahrten pro Tag abschätzen. Der größte Teil davon könnte voraussichtlich auf die Autobahn verlagert werden. Seit kurzem besteht auch eine neue Ortsverbindungsmöglichkeit südlich der Autobahn von der äußeren Goldbacher Straße über die Straße An der Lache zur Spessartstraße auf Goldbacher Gemarkung und von dort zum Autobahnanschluss Goldbach. Diese Ersatzstraße ist noch wenig bekannt, könnte jedoch zu schwierigen Verkehrsverhältnissen auf der Goldbacher Straße führen, obwohl mit der Schönborn Straße eine wesentlich leistungsfähigere Straße genutzt werden könnte. Dies wäre auch für die Umsetzung des Radverkehrskonzepts von Nachteil, denn die Goldbacher Straße mit ihrer Fortführung nach Osten ist eine wichtige Radverkehrsverbindung von den Aschafftal-Gemeinden in Richtung Stadt.
In den Märkten Goldbach und Hösbach ist die Belastungsituation in den Siedlungsgebieten noch wesentlich gravierender, weshalb auf Initiative des Marktes Hösbach vor etwa 3 Jahren vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg das Projekt eines „Dynamischen Verkehrsinformationssystems“ entwickelt wurde. Durch dieses System sollen die ortsverbindenden Verkehrsströme möglichst frühzeitig über den Verkehrszustand auf der BAB A3 informiert werden und dadurch auf die Autobahn geleitet werden. Hierzu sollen an insgesamt 7 Standorten großdimensionierte LED-Hinweisschilder dem Verkehrsteilnehmer signalisieren, ob die Autobahn frei und damit ohne Verkehrsstörungen zu befahren ist. Die notwendigen Informationen zur Verkehrslage auf der Autobahn wird über Zählschleifen in der Einhausung der A3 in Echtzeit aufbereitet und an den insgesamt 7 Informationstafeln angezeigt. Dabei ist der Standort der Tafeln so zu wählen, daß der Autofahrer, noch vor Erreichen der Ersatzrouten eine gesicherte Information erhält. Bedauerlicherweise hat der Markt Goldbach seine Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Projekt zurückgezogen, weil die politische Bereitschaft zur Mitfinanzierung der Beschilderung auf Goldbacher Gemarkung nicht gegeben war.
Zur Umsetzung der Idee hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg ein Konzept entwickelt, das in Bayern Pilotcharakter hat und daher von der Obersten Baubehörde intensiv unterstützt wird. Dadurch kann ein Großteil der Beschilderung aus Mitteln des Bundesstraßen-Haushalts bereitgestellt werden. Trotzdem ist eine mitfinanzierung der Begünstigten Gemeinden notwendig.
Von insgesamt 7 Informationstafeln sind 2 in Aschaffenburg, vorgesehen. Die Tafeln in Aschaffenburg richten sich vor allen Dingen an Verkehrsteilnehmer, die nach Osten fahren, der von Osten auf die Stadt zuströmende Verkehr muss durch die Tafeln in der Gemarkung Hösbach informiert werden, um auf die Autobahn geleitet zu werden und steht daher außerhalb des Stadtgebiets.
Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von ca. 640.000 € wird mit ca. 500.000 € durch den Freistaat erfolgen. Jeweils ca. 70.000 € sollen vom Markt Hösbach und der Stadt Aschaffenburg beigetragen werden. In Aschaffenburg würde damit an der Goldbacher Straße auf Höhe der Kalkwerke eine Informationstafel aufgestellt. Die zweite Informationstafel in Aschaffenburg in der Schönbornstraße ist im Finanzierungsanteil des Staatlichen Bauamts enthalten. Zuzüglich zu den Investitionskosten käme noch ein jährlicher Beitrag für den Unterhalt.

Die Projektierungskosten in Höhe von ca. 80.000 € hat bisher der Markt Goldbach getragen. Sie sollen im Rahmen der Realisierung ebenfalls umgelegt werden. Auf Aschaffenburg käme hier ein Betrag von ca. 9.000 € zu. Damit beliefe sich der Gesamtanteil der Stadt am Projekt, ohne Unterhalt und Pflege, auf ca. 80.000 €.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats vom 22.09.2015 wurde vom Staatlichen Bauamt bereits ausführlich über das Projekt berichtet. Eine Entscheidung wurde zurück gestellt, da seitens der Stadträte noch Informationsbedarf bestand. Insbesondere konnte der Nutzen des Systems für die Stadt Aschaffenburg noch nicht ausreichend dargestellt werden. Hierzu hat das Staatliche Bauamt im Februar 2016 neue Informationen eingebracht. Im Einzelnen wird ausgeführt: „Es ist bei einem solchen Pilotprojekt äußerst schwierig eine konkrete Entlastungswirkung zu beziffern, um damit den Nutzen zu belegen“. Um den Nutzen für die Stadt Aschaffenburg gegenüber der Planung vom September 2015 nochmals zu erhöhen, schlägt das Staatliche Bauamt jetzt vor den Standort an der Spessartstraße in Goldbach zusätzlich aufzurüsten. Auf der Rückseite der bereits vorhandenen Tafel, soll eine weitere Tafel angebracht werden, die für den aus Osten in Richtung Stadt fahrenden Verkehr sichtbar ist, und die den Schleichverkehr aus Richtung Hösbach Bahnhof in Richtung Aschaffenburg auf die Autobahn lenken würde. Damit könnte eine weitere Entlastung der Österreicher Kolonie erreicht werden.
Dieser Vorschlag ist auch aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll!
Zur Regelung der Finanzierung und der inhaltlichen Vorgaben hat das Staatliche Bauamt eine dreiseitige Vereinbarung entworfen. Vor deren Unterzeichnung ist hierfür eine Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzsenats erforderlich, da dieses Projekt im aktuellen Haushalt 2015 nicht enthalten ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Projekt im Sinne der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und zur Entlastung der Österreicher Kolonie zum Ost-West-gerichteten Durchgangsverkehr zuzustimmen. Die Mittelbereitstellung zur Realisierung des Projekts könnte im Nachtragshaushalt 2016 folgen.

.Beschluss:

I.

1. Der Bericht der Verwaltung und des Staatlichen Bauamts wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Beteiligung der Verwaltung am Projekt „Dynamisches Verkehrsinformationssystem“ wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [ ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 5, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.

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8. / pvs/6/8/16. Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP); - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Entwurf des BVWP - Bericht zu den Anfragen von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 12.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 8pvs/6/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Allgemeines zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Quelle: www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030

„Der BVWP ist die verkehrspolitische Gesamtstrategie der Bundesregierung. Er ist das zentrale Planungsinstrument, mit dem der Rahmen für die anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes bis 2030 abgesteckt wird – sowohl für Erhaltung, als auch für Aus- und Neubau. Das wichtigste Ziel des Bundesverkehrswegeplans ist es, Prioritäten für Investitionen in die Bundesverkehrswege zu ermitteln. Dabei steht der größtmögliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Umwelt im Vordergrund. Der BVWP stellt insbesondere die überregionalen Bauvorhaben zusammen. Dabei werden in der Regel noch keine konkreten Details, wie zum Beispiel die Trassenführung, festgelegt. Diese sind Gegenstand der sich anschließenden Planfeststellungsverfahren. Dass ein Projekt in den BVWP aufgenommen wurde, bedeutet noch nicht, dass es auch tatsächlich realisiert wird. Die Entscheidung, welche Projekte in den kommenden Jahren umgesetzt werden, wird erst mit dem Beschluss der Ausbaugesetze durch den Deutschen Bundestag getroffen. Doch auch dann muss ein Projekt erst noch ein eigenständiges planungsrechtliches Verfahren durchlaufen, in dem alle nötigen Zulassungsvoraussetzungen für einen Baubeginn zu erfüllen sind.“

Die Aufstellung des BVWP 2030 erfolgt unter deutlicher Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Während des sechswöchigen Beteiligungsverfahrens hatten alle Interessierten (auch Bürgerinnen und Bürger) die Möglichkeit, sich zum Entwurf des BVWP 2030 bis zum Ablauf des 02.05.2016, zu äußern oder diesen einzusehen.“

2. Chronologie

Unter Bezugnahme auf die vorliegenden Anfragen von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (Anlage 1) stellt sich der zeitliche Ablauf der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Entwurf des BVWP 2030 wie folgt dar:

Datum
Sachverhalt

19.01.2016
1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates:

TOP 1 der Tagesordnung:

„Aufstellung eines Bebauungsplans für das „Gewerbegebiet Süd“ im Markt Stockstadt am Main; - Stellungnahme“
Zustimmung des PVS zu einer Stellungnahme an den Markt Stockstadt, in der auch eine Aussage zum Entwurf des BVWP 2030 getroffen wird
(vgl. Anlage 2)
18.04.2016
Anfrage des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain zur Abgabe einer Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des BVWP 2030
vgl. Anlage 3
26.04.2016
Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain
vgl. Anlage 4
29.04.2016
Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg
zum Entwurf des BVWP 2030 an das Bundesverkehrsministerium
vgl. Anlage 5
02.05.2016
Fristablauf zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP 2030

09.05.2016
Sitzung des Plenums – zusätzliche Aufnahme von TOP 17 in die Tagesordnung:

„Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030 - Ausbau der B 26 von dem Knoten B 469 bis Knoten Hafen West / Waldfriedhof;
- Resolution des Stadtrates
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 12.04.2016
- Antrag der Kommunalen Initiative vom 23.04.2016“

Aufgrund eines mehrheitlich angenommenden Vertagungsantrages von Herrn Stadtrat Klein wurde der Teil „Ausbau der B 26 vom Knoten B 469 bis Knoten Hafen West / Waldfriedhof“ der Resolution nicht beschlossen.
(vgl. Anlage 6)

Am Sitzungstag erfolgt zusätzlich ein mündlicher Bericht der Verwaltung.

.Beschluss:

I.
1. Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht der Verwaltung zu den Anfragen von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 12.05.2016 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pvs/6/9/16. PVS/6/9/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.06.2016 ö Beschließend 9pvs/6/9/16

.Beschluss: 1

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 01.06.2016, mit dem eine öffentliche (alternativ presseöffentlich) Tagung des bevorstehenden Stadtratsworkshops „Verkehrsentwicklung Innenstadt“ gefordert wird, wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht des Moderators des Stadtratsworkshops wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Nach Diskussion über den Ausschluss der Öffentlichkeit des bevorstehenden Stadtratsworkshop stellt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog folgenden Vorschlag zur Abstimmung:

„Der bevorstehende Stadtratsworkshop „Verkehrsentwicklung Innenstadt“ tagt nichtöffentlich.“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.10.2016 08:47 Uhr