Datum: 20.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 21:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/7/1/16 SPNr.
2pl/7/2/16 Überprüfung der Dauergenehmigung für verkaufsoffene Sonntage ab 2016; - Antrag der Kommunalen Initiative vom 03.03.2016
3pl/7/3/16 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg
4pl/7/4/16 Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
5pl/7/5/16 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
6pl/7/6/16 Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
7pl/7/7/16 Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2014
8pl/7/8/16 Fusion der Krankenhäuser in Aschaffenburg und in Alzenau-Wasserlos; Ausgliederung des Krankenhausbetriebs des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau in die Firma Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
9pl/7/9/16 Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2015
10pl/7/10/16 Bericht über den Besuch der städtischen Delegation anlässlich der Jubiläumsfeier in der Partnerstadt Miskolc; - Behandlung des Antrags der Kommunalen Initiative vom 01.06.2016
11pl/7/11/16 Haushalt / Personal 2016; Besetzung zusätzlicher im Haushalt 2016 nicht ausgewiesener Stellen
12pl/7/12/16 Änderungsverordnung über das Naturdenkmal "4 Stieleichen in der Deutschen Straße"
13pl/7/13/16 Bilanz der Sparkasse Aschaffenburg Alzenau 2015 – Verwendung des Jahresüberschusses Empfehlung Gewinnabführung an die Träger des Zweckverbandes; - Antrag der KI vom 08.06.2016
14pl/7/14/16 SPNr.

zum Seitenanfang

1. / pl/7/1/16. SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 1pl/7/1/16

.Beschluss:

Der mündliche Kurzbericht zum „Feierkreisel“ wegen der Fußball-Europameisterschaft 2016 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / pl/7/2/16. Überprüfung der Dauergenehmigung für verkaufsoffene Sonntage ab 2016; - Antrag der Kommunalen Initiative vom 03.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 2pl/7/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 03.03.2016 beantragte die Kommunale Initiative eine Überprüfung der Dauergenehmigungen für verkaufsoffene Sonntage ab 2016. Die Antragstellung sei deshalb nötig, da ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die bisherige Genehmigung als rechtswidrig erscheinen lasse. Aus diesem Grund sei die Dauer-Verordnung der Stadt Aschaffenburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an zwei Sonntagen pro Jahr ab dem Jahr 2016 aufzuheben. Verkaufsoffene Sonntage seien jeweils auf spezielle Veranstaltungen und Märkte hin gesondert zu beantragen, auf Rechtmäßigkeit in Bezug auf das neue Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu prüfen und eventuell zu genehmigen.

Die Stadt Aschaffenburg hat zwei Dauerverordnungen erlassen, die verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet frei geben:

anlässlich

-des Automarkts auf dem Schlossplatz jeweils am dritten Sonntag im Oktober
  vom 20.07.2004
 
sowie

-des Hamburger Fischmarkts in Aschaffenburg jeweils am letzten Sonntag im April
vom 06.03.2007.

Diese Verordnungen wurden vom Stadtrat auf Dauer beschlossen. Die Begründung für den Verordnungserlass auf Dauer ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei dem Fischmarkt und dem Automarkt (MOBILIA) um jährlich wiederkehrende Veranstaltungen handelt, die beide Anlass für die Einrichtung von verkaufsoffenen Sonntagen sind. Eine jährlich wiederkehrende Beantragung durch den Einzelhandelsverband sollte damit entbehrlich werden.

Die Rechtsgrundlage für die Veranstaltung von verkaufsoffenen Sonntagen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz. Den genauen Verfahrensablauf über die Voraussetzungen und den Erlass einer solchen Verordnung  regelt die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004.

Das o. g. Urteil des BVerwG vom 11.11.2015 – 8 CN 2.14 enthält folgende Leitsätze:

1. Eine Gewerkschaft ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt für einen
Normenkontrollantrag gegen eine gemeindliche Rechtsverordnung, die in ihrem
Tätigkeitsbereich gestützt auf § 14 LadSchlG eine Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass
eines Marktes an einem Sonn- oder Feiertag zulässt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.
November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 14 ff.). (amtlicher Leitsatz)

2. Die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot "aus
Anlass" eines Marktes ist nach § 14 Abs. 1 LadSchlG nur zulässig, wenn die prägende Wirkung
des Marktes für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen
Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, weil sich letztere lediglich als Annex zum Markt
darstellt. Das setzt regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum
konkreten Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich
genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung
der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (Fortentwicklung von
BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989- 1 B 153.89 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 S.
7). (amtlicher Leitsatz).

Dieses Urteil widerspricht nicht der o. a. Vollzugsbekanntmachung und bietet bis auf die Aussage, dass die Gewerkschaften für einen Normenkontrollantrag antragsberechtigt sind, keine neuen Gesichtspunkte. Wäre dies der Fall, hätte die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004 geändert oder aufgehoben werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen.

Der Handelsverband Bayern hat mit Schreiben vom 14.3.2016 zu dem Sachverhalt Stellung genommen. Der Handelsverband weist zu Recht darauf hin, dass sich das o. a. Urteil nicht auf Aschaffenburg übertragen lässt. Dabei ging es um eine Gemeinde mit rund 13.300 Einwohnern, deren Gemeindegebiet in Nord-Süd-Richtung von einer Autobahn durchschnitten wird. Westlich dieser Autobahn befindet sich das Ortszentrum mit dem Bürgerplatz, östlich der Autobahn liegt ein Gewerbegebiet. Hintergrund der Klage sei vor allem gewesen, dass der erstmalige verkaufsoffene Sonntag im Gewerbegebiet seitens der Gemeinde durch einen kleinen Markt und einer Torwand auf dem Parkplatz gestattet wurde, um die Öffnung mehrerer großer Möbelhäuser und anderer Geschäfte zu begründen. Weder die Stadtgröße von Aschaffenburg noch seine oberzentrale Funktion noch die Märkte selbst und ihre Strahlwirkung seien damit vergleichbar (ausführliche Stellungnahme des Handelsverbands siehe Anlage).

In einem weiteren Schreiben vom 03.06.2016 (s. Anlage) teilte der Handelsverband Bayern der Stadt Aschaffenburg mit, dass er sich in seiner Kreisvorstandssitzung für die Beibehaltung der beiden verkaufsoffenen Sonntage ausgesprochen hat. Eine Abschaffung würde zu einer Schwächung der Wirtschaftsstrukturen führen. Der dritte verkaufsoffene Sonntag im Jahr 2015 sei kein Bestandteil der Dauerverordnungen. Gern gibt der Handelsverband für die kommenden Jahre eine Zusage, nicht mehr als zwei verkaufsoffene Sonntage zu beantragen. Dies sei ein sinnvoller Ausgleich aller Interessen, wie er etwa in Schweinfurt getroffen wurde.

Zu dem Sachverhalt wurde auch der Deutsche Gewerkschaftsbund zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor, sie wird nach Eingang aber umgehend verteilt.


Nach telefonischer Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken vom 09.03.2016 gibt es zudem bisher in Unterfranken keine Stadt oder Gemeinde, die aufgrund des o. a. Urteils ihre Genehmigungspraxis für verkaufsoffene Sonntage geändert hätte.

Nach Auffassung der Verwaltung sind sowohl der Fischmarkt als auch die Autoausstellung MOBILIA Veranstaltungen im Sinn der o. a. Bekanntmachung. Beide ziehen einen beträchtlichen Besucherstrom nach Aschaffenburg. Allein der Fischmarkt ist in der hiesigen Gegend einmalig, ohne Konkurrenz und von überörtlicher Bedeutung. Lt. Main-Echo (Stand 2012) bewegen sich die Besucherzahlen zwischen 200.000 und 240.000 Personen.

Dasselbe gilt auch für die MOBILIA. Dazu ist anzumerken, dass die Nachfrage der Händler nach Auskunft des Veranstalters FUNKHAUS ständig steigt und somit die Attraktivität dieser Veranstaltung im ganzen Umland von Aschaffenburg ebenfalls an Bedeutung zunimmt.

Eine Beschränkung der Ladenöffnung etwa auf die Innenstadt oder einen bestimmten Umkreis um die Veranstaltungen ist allenfalls für größere Städte denkbar. Bei der Größe von Aschaffenburg erscheint es nach wie vor vertretbar, die Ladenöffnungen auf das gesamte Stadtgebiet zu beschränken. Ungeachtet dessen ist auch nicht einzusehen, warum Betriebe, die dann nicht innerhalb eines begünstigen Gebiets liegen, einen unter Umständen gravierenden Wettbewerbsnachteil haben sollten.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die erlassenen Verordnungen über verkaufsoffene Sonntage in Aschaffenburg rechtmäßig sind und schlägt vor, diese unverändert weiter gelten zu lassen.

.Beschluss:

I. Die Verordnungen der Stadt Aschaffenburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Aschaffenburg anlässlich

- des Automarkts auf dem Schlossplatz jeweils am dritten Sonntag im Oktober vom 20.07.2004
sowie
- des Hamburger Fischmarkts in Aschaffenburg jeweils am letzten Sonntag im April
vom 06.03.2007

bleiben unverändert bestehen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

3. / pl/7/3/16. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 3pl/7/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2014 geprüft und den Bericht Nr. 270/2015 vom 08.10.2015 über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.11.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2014 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2014 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 114 und 115 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 270/2015 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 270/2015 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 1) wird zur Kenntnis ge-nommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / pl/7/4/16. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 4pl/7/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 270/2015 vom 08.10.2015 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.11.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2014 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2014








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
206.857.471,71
40.301.059,98
247.158.531,69




+
neue Haushalts-
einnahmereste

2.776.756,48
2.776.756,48





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-647.519,13
-647.519,13





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-209.822,50
-1.284,84
-211.107,34






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
206.647.649,21
42.429.012,49
249.076.661,70





Soll-Ausgaben
206.151.587,23
33.737.778,49
239.889.365,72





+
neue Haushalts-
ausgabereste
778.754,55
9.739.849,58
10.518.604,13





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-282.692,57
-1.048.615,58
-1.331.308,15





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-0,00
-0,00
-0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
206.647.649,21
42.429.012,49
249.076.661,70

In den Sollausgaben sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
21.160.321,01 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
3.730.706,80 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.


Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2014







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
211.510.418,71
57.718.367,93
269.228.786,64




Ist-Einnahmen
205.134.519,71
57.014.557,23
262.149.076,94




Kasseneinnahmereste
6.375.899,00
703.810,70
7.079.709,70












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
210.731.664,16
45.245.485,97
255.977.150,13




Ist-Ausgaben
210.729.321,62
45.245.307,42
255.974.629,04




Kassenausgabereste
2.342,54
178,55
2.521,09








Ist-Fehlbetrag
-5.594.801,91


Ist-Überschuss

11.769.249,81
6.174.447,90
Unerledigte Verwahrgelder


16.087.642,59
Unerledigte Vorschüsse


-326.968,46
Buchmäßiger Kassenbestand


21.935.122,03












Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pl/7/5/16. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 5pl/7/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2014 geprüft und den Bericht Nr. 260/2015 vom 13.10.2015 über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.11.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2014 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2014 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 44 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 260/2015 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 260/2015 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / pl/7/6/16. Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 6pl/7/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 260/2015 vom 13.10.2015 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 23.11.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2014 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.11.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.

Die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2014








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
1.351.500,76
200.457,36
1.551.958,12




+
neue Haushalts-
einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
705,50
0,00
705,50






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.350.795,26
200.457,36
1.551.252,62





Soll-Ausgaben
1.350.795,26
150.457,36
1.501.252,62





+
neue Haushalts-
ausgabereste
0,00
50.000,00
50.000,00





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
1.350.795,26
200.457,36
1.551.252,62


In den Sollausgaben sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
195.457,36 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
27.805,58 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2014







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
1.362.894,37
200.457,36
1.563.351,73




Ist-Einnahmen
1.343.861,03
200.457,36
1.544.318,39




Kasseneinnahmereste
19.033,34
0,00
19.033,34












Ausgaben







Soll-Ausgaben
1.362.894,37
150.457,36
1.513.351,73




Ist-Ausgaben
1.362.894,37
150.457,36
1.513.351,73




Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00








Ist-Fehlbetrag
-19.033,34


Ist-Überschuss

50.000,00
30.966,66
Unerledigte Verwahrgelder


24.003,71
Unerledigte Vorschüsse


0,00
Buchmäßiger Kassenbestand


54.970,37

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / pl/7/7/16. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 7pl/7/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklä rten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 20.06.2016 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2014 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2014 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.

Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 wird erteilt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
ohne Mitwirkung von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog

zum Seitenanfang

8. / pl/7/8/16. Fusion der Krankenhäuser in Aschaffenburg und in Alzenau-Wasserlos; Ausgliederung des Krankenhausbetriebs des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau in die Firma Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 8pl/7/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es ist vorgesehen, rückwirkend zum 01.01.2016 den Krankenhausbetrieb des Krankenhauszweck-verbandes Aschaffenburg-Alzenau in die neu gegründete Firma Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH mit Sitz in Aschaffenburg, Am Hasenkopf 1, 63739 Aschaffenburg, auszugliedern. Der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau überträgt dabei gemäß Ausgliederungsplan und Ausgliederungserklärung alle Vermögensteile und alle sonstigen Aktiva und Passiva des operativen Krankenhausbetriebs mit den Standorten in Aschaffenburg und Alzenau jeweils mit allen Rechten und Pflichten unter Zurückbehaltung der Grundstücke und der Schule für Operationstechnische Assistenten in die GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Einziger Gesellschafter der GmbH ist der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau selbst. Die Errichtung der GmbH und die Ausgliederung des Unternehmensteils nach §§ 152 ff. UmwG sollen am 28. Juli 2016 notariell beurkundet werden. Die Ausgliederung stellt den zweiten Schritt der Fusion der beiden Krankenhäuser dar, nachdem am 01.01.2015 das frühere Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos in den Krankenhauszweckverband Aschaffenburg eingegliedert worden ist. Zweck der Fusion ist, eine zeitgemäße Struktur des Krankenhausbetriebs zu etablieren und die Koalitionsfähigkeit der Häuser in Bezug auf weitere Kooperationen mit anderen Kliniken herzustellen.

In der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes am 27. November 2015 wurde der erste Teil der für die Ausgliederung erforderlichen Rechtsgrundlagen verabschiedet. Zum einen betraf dies den Personalüberleitungstarifvertrag, der mit ver.di und dem Marburger Bund und Mit-gliedern der Arbeitsgruppe verhandelt worden war (vgl. Anlage). Wesentliche Eckpunkte: Der Betriebsratsvorsitzende ist Gast in den Zweckverbandsversammlungen. Ein Mitglied des Betriebsrates ist stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat der GmbH. Die GmbH bleibt Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes und damit Mitglied der Bayerischen Versorgungskammer. Betriebsbedingte Kündigungen vor dem Hintergrund der GmbH-Gründung werden für drei Jahre ausgeschlossen. Der Tendenzschutz betrifft den Personenkreis der Prokuristen, Chefärzte und leitenden Ärzte, Leiter Finanzen, Leiter Personal und Zentrale Pflegedienstleitung. Die Verbandsversammlung stimmte ferner dem Gesellschaftsvertrag zu, der den Zweck und den Gegenstand der Gesellschaft und die Zuständigkeiten der drei Organe regelt. Die Zustimmung der Verbandsversammlung bezog sich auch auf die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, auf die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und auf die Geschäftsordnung für den Medizinischen Beirat. Danach überwacht und berät ein neunköpfiger Aufsichtsrat die Geschäftsführung. Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung regelt die Aufgaben der Geschäftsführung und der Krankenhausleitung; die Krankenhausleitung besteht dabei aus der Geschäftsführung, einem von der Geschäftsführung zu benennenden Prokuristen, der Zentralen Pflegedienstleitung und dem Ärztlichen Direktor. Der Medizinische Beirat, bestehend aus dem Ärztlichen Direktor als Sprecher und den medizinischen Fachgruppenleitern des Klinikums, dient dazu, medizinisches Denken und Sachverstand in die Führung des Klinikums einzubringen. Die Vertretung in der Gesellschafterversammlung erfolgt nach den für den Zweckverband geltenden Regeln durch den Vorsitzenden des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau. Bei wichtigen Themen erfolgt vor der Entscheidung der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau.

In der Kreisausschusssitzung vom 30. November 2015 und in der Stadtratssitzung vom 7. Dezember 2015 berichteten die Verwaltungen von den Beschlussfassungen der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes. Beide Gremien beider Gebietskörperschaften nahmen diese Berichte zustimmend zur Kenntnis.

Infolge der Vorgaben der Kommunalaufsichtsbehörde und aus den Verhandlungen des Personalüberleitungstarifvertrages erscheint es zweckmäßig, die Satzung des Krankenhauszweckverbandes in zweierlei Hinsicht zu ergänzen. Die erste Modifikation besteht darin, dass die Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH vorberaten werden, soweit der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (§ 10 Abs. 1 Ziffer 15). Die zweite Modifikation besteht in der beratenden Teilnahme des Betriebsratsvorsitzenden der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH an den Sitzungen der Verbandsversammlung (§ 9 Abs. 8).

Es ist vorgesehen, dass die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes am 1. Juli 2016 die restlichen Unterlagen genehmigt. Zudem werden die Unterlagen dem Personalrat zugeleitet. Am 28. Juli 2016 soll die Beurkundung der Ausgründung erfolgen und am 1. August 2016 ist die Unterzeichnung des Personalüberleitungstarifvertrages vorgesehen.

Der Gesellschaftsvertrag der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH, der von der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau bereits am 27.11.2015 beschlossen wurde, war noch um das Stammkapital in § 4 und den Gründungsaufwand in § 16 zu ergänzen. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ist der Vorlage beigefügt.

Anlagen:        Entwürfe der Unterlagen (aktuelle Fassung in Kopie)
       -  Satzung Zweckverband
       -  Gesellschaftsvertrag Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH
       -  Personalüberleitungstarifvertrag

.Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis (Anlage 3).

2. Der Stadtrat empfiehlt der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau, die Zweckverbandssatzung um § 9 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 Ziffer 15 und den Gesellschaftsvertrag der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH in § 4 und in § 16 zu ergänzen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / pl/7/9/16. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 9pl/7/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2015 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 21.03.2016 von der AKDB erstellt.

Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2015” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

.Beschluss:

1.        Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2015 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2015” werden zur Kenntnis
genommen (Anlage 5) .

2.        Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        10.625.707,22 €
(Seite 1158 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        768.668,41 €
(Seite 1164 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

3.        Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        1.950.920,00 €
(Seite 32 der Drucksache)

4.        Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        3.931.084,81 €
gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

5.        Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
KommHV, und zwar

neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        1.198.499,29 €
(Seiten 35 bis 41 der Drucksache)

und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        10.727.536,87 €
(Seiten 42 bis 44 der Drucksache)
wird zur Kenntnis genommen.

6.        Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
Jahresrechnung 2015 mit dem Betrag von        257.643.112,33 €
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Hiervon entfallen auf den

Verwaltungshaushalt        214.700.981,14 €

Vermögenshaushalt        42.942.131,19 €

Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        17.219.069,82 €

Der Allgemeinen Rücklage wird der
Betrag in Höhe von                6.394.491,08 €
entnommen.

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2015 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


7.        Die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.388.192,81 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von           237.250,00 €

Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.625.442,81 €.


Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        237.250,00 €.

Der Allgemeinen Rücklage
wird der Betrag in Höhe von        59.968,67 €        
zugeführt.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        10.000,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren
in Höhe von        50.000,00
übertragen


Die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


                                                                               (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [   ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

III. Der Beschluss kann der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

10. / pl/7/10/16. Bericht über den Besuch der städtischen Delegation anlässlich der Jubiläumsfeier in der Partnerstadt Miskolc; - Behandlung des Antrags der Kommunalen Initiative vom 01.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 10pl/7/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Stadtrats am 06.06.2016 wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag der KI vom 1.6.2016 bzgl. eines Berichtes anlässlich des Besuches in der Partnerstadt Miskolc am 20.06.2016 behandelt wird.

Der Bericht erfolgt mündlich. An die Berichterstattung im Plenum am 9.5.2016 wird angeknüpft.

Die Städtepartnerschaft zwischen Aschaffenburg und Miskolc wurde 1996 vertraglich besiegelt und wird seitdem regelmäßig durch offizielle Besuche gepflegt.
Miskolc liegt im Nordosten von Ungarn und ist mit knapp 170.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt Ungarns. Es ist vor allem die Lage am Fuß des Bükk-Gebirges, welche die Stadt so attraktiv macht. Das berühmte Thermalbad Tapolca wird in einem natürlichen Höhlensystem im karstigen Fels betrieben und ist mit seinem mineralhaltigen Wasser und der kristallklaren Luft ein in Europa einmaliges Naturwunder. Kulturelle Besonderheiten sind das Nationaltheater mit dem jährlich stattfindenden Opernfestival sowie die Burg Diósgyör mit den sommerlichen Burgspielen.
Gut 80 Austauschaktivitäten während der vergangenen 20 Jahre, zwischen Schulen, Vereinen, Jugendgruppen Chören, Musikgruppen, den Feuerwehren, der Stadtwerke Aschaffenburg und der Miskolc Holding, den Partnerschaftsvereinen und offiziellen Delegationen, haben Verbindungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Städte geschaffen, die sich günstig auf den europäischen Gedanken und ein friedvolles Zusammenleben unserer Völker auswirken können.
Im Jahr 2016 besteht die Städtepartnerschaft 20 Jahre. Das Plenum hat am 9.5.2016 zugestimmt, dass der Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Aschaffenburgs und Miscolks fortgeführt wird. Eine Delegation nahm am 20.5.2016 an der Jubiläumsfeier teil. 

.Beschluss:

1. Der mündliche Bericht über den Besuch einer städtischen Delegation in der ungarischen Partnerstadt Miskolc anlässlich des Partnerschaftsjubiläums im Mai 2016 wird zur Kenntnis genommen.

2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass sich die Stadt demnächst mit dem Malteser Hilfsdienst ins Benehmen setzen wird, um einen finanziellen Beitrag für die Menschen in den „Nummerierten Straßen“ zu leisten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. / pl/7/11/16. Haushalt / Personal 2016; Besetzung zusätzlicher im Haushalt 2016 nicht ausgewiesener Stellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 20.06.2016 ö Vorberatend 1hfs/8/9/16
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 11pl/7/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für die Jugendsozialarbeit an Schulen sind an den Berufsschulen I und III jeweils Teilzeitstellen im Umfang von 19,5 Wochenstunden besetzt.

Auf Antrag der Stadt Aschaffenburg auf eine weitere Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden für die Berufsschule II hat die Regierung von Unterfranken am 12.05.2016 mitgeteilt, dass das Projekt Jugendsozialarbeit an der Staatlichen Berufsschule II zum 01.09.2016 in die staatliche Förderung aufgenommen und der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt wird.

Jugendhilfeausschuss von Stadt und Landkreis Aschaffenburg haben der Stellenschaffung zugestimmt, der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Aschaffenburg verbunden mit der Zusage einer 50%igen Kostenerstattung nach Abzug der staatlichen Förderung.

Der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg beträgt ca. 10 T€ p. a.

Nach Auffassung der Verwaltung dient die Einrichtung dieser Stelle der Erfüllung neuer Aufgaben, der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 GO wäre somit entbehrlich.

Die Beteiligung des Haupt- und Finanzsenates und des Plenums erfolgt im Hinblick auf Ziffer II des Beschlusses vom 21.09.2015 zur Ergänzung des Eckpunktepapiers zur Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten.

.Beschluss:

I. Der Ausschreibung und Besetzung einer Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden für die Jugendsozialarbeit an der Staatlichen Berufsschule II ab September 2016 wird zugestimmt.

Die Stelle ist im Stellenplan 2017 auszuweisen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. / pl/7/12/16. Änderungsverordnung über das Naturdenkmal "4 Stieleichen in der Deutschen Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 12pl/7/12/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Änderung der Verordnung wurde notwendig, da die Stieleiche Nr. 2 auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit am 27.11.2015 gefällt werden musste.

Im Rahmen der routinemäßigen Baumkontrolle wurde 2015 festgestellt, dass sich die bereits seit 10 Jahren bestehende Schadstelle am Stammfuß erneut vergrößert hat. Nach Rücksprache mit dem Garten und Friedhofsamt wurde festgestellt, dass die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet war.
Eine Rückschnittsmaßnahme kam aufgrund des fortgeschrittenen Pilzbefalls und der akuten Gefährdungslage nicht in Frage.

Über die bevorstehende Fällung wurde der Umwelt- und Verwaltungssenat am 18.11.2015 vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz informiert. Der Bericht wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Naturschutzbeirat hat der Änderungsverordnung am 23.04.2016 zugestimmt.

In der Änderungsverordnung wird die Zahl 4 gestrichen, da sich die Zahl der Bäume auf 3 verringert hat. Der Verordnung werden zwei aktuelle Karten beigefügt und die Rechtsgrundlagen werden an die aktuellen Gesetzesfassungen angepasst.

.Beschluss:

I.

Dem Erlass der Änderungsverordnung über das Naturdenkmal „Stieleichen in der Deutschen Straße“ (Anlage 6) wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. / pl/7/13/16. Bilanz der Sparkasse Aschaffenburg Alzenau 2015 – Verwendung des Jahresüberschusses Empfehlung Gewinnabführung an die Träger des Zweckverbandes; - Antrag der KI vom 08.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 13pl/7/13/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nachtrag zur Tagesordnung
Nach § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates müssen Anträge spätestens 3 Wochen vor der Sitzung bei der Stadt eingehen, sofern sie nicht Tagesordnungspunkte der bereits eingeladenen Sitzungen betreffen. Nach § 23 Abs. 2 Geschäftsordnung entscheidet der Stadtrat darüber, ob zu spät eingegangene Anträge als dringend zugelassen werden.

Der Antrag der KI ging am 9.6.2016 ein und damit zu spät für die Sitzung am 20.6.2016. Er zielt darauf ab, die Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat der Sparkasse zu einer bestimmten Entscheidung über die Gewinnverwendung der Sparkasse für den Gewinn 2015 anzuhalten. Die Entscheidung über die Gewinnverwendung findet voraussichtlich vor der nächsten Plenumssitzung am 4.7.2016 statt. Eine Behandlung in der nächsten Sitzung könnte daher dazu führen, dass der Antrag ins Leere läuft. Die Dringlichkeit wäre daher zu bejahen.

2.        Zulässigkeit der Behandlung des Antrages

Die KI hat mit mail vom 8.6.2016 folgenden Antrag gestellt:
„Der Stadtrat empfiehlt den städtischen Vertretern im Verwaltungsrat, sich in diesem Gremium für eine Gewinnabführung an die Stadt Aschaffenburg in der gesetzlich und satzungsmäßig vorgesehenen und möglichen Höhe an die Stadt Aschaffenburg einzusetzen.“

Mit Antrag vom 5.6.2014, ergänzt durch Schreiben vom 11.12.2014 und modifiziert durch Antrag vom 13.1.2015 hat die KI praktisch wortgleich einen entsprechenden Antrag zum Sparkassengewinn 2013 gestellt. Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 2.3.2015 (Plenum öffentlich) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Mit Antrag vom 4.2.2016 hat die KI im Zuge der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2016 den Antrag gestellt, dass die Verwaltungsräte gebeten werden, den Wunsche des Stadtrates in den Verwaltungsrat zu tragen, „die in der Bilanz 2014 aufgeführten und in die Rücklage geparkten Gewinne von mindestens 4 Millionen Euro für die Fusionskosten von Klinikum und Krankenhaus Wasserlos“ anzulegen. Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung vom 15.2.2016 (Antrag Nr. 17 Einnahmeseite Nr. 2 Plenum öffentlich) mehrheitlich abgelehnt.

Die Rechtslage wurde anlässlich des Antrages vom 5.6.2014 mit der Regierung von Unterfranken abgeklärt. Die Regierung hat die nachfolgende Rechtsauffassung aus der Beschlussvorlage vom 27.1.2015 zur Sitzung vom 2.3.2015 bestätigt.
„Die Entscheidung über die Frage der Gewinnverwendung der Sparkasse fällt … nicht in die Zuständigkeit des Sparkassenzweckverbandes, geschweige denn in die Zuständigkeit des Stadtrates. Beispielsweise hat der VGH Mannheim (Urteil v. 12.3.2001 – Az. 1 S 785/00) zum dem bayerischen Recht ähnlichen Sparkassenrecht des Landes Baden-Württemberg entschieden, dass Sparkassenangelegenheiten grundsätzlich nicht in die kommunale Befassungskompetenz des Gemeinderates gehören. Im Einzelnen heißt es dort:
„Der Senat hat bereits im Urteil vom 25.09.1989 (1 S 3239/88, VBlBW 1990, 20, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 181/89 -, WM 1990, 1018) entschieden, dass Auskunftsansprüche einzelner Gemeinderatsmitglieder im Geltungsbereich des Sparkassengesetzes grundsätzlich nicht bestehen, weil es sich bei den Sparkassen um rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts handelt, die das Recht der Selbstverwaltung besitzen (Art. 71 Abs. 1 Satz 3 LV) und die ihr durch das Sparkassengesetz (§ 6 SpG) und ihre Satzung zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung durch ihre Organe Verwaltungsrat, Kreditausschuss und Vorstand (§ 10 SpG) erfüllen und deshalb ihre Angelegenheiten keine Gemeindeangelegenheiten im Sinne des § 24 GemO sind.“
Mangels Befassungskompetenz des Stadtrates wäre der Antrag schon als unzulässig abzulehnen. In jedem Fall ist er aber als unbegründet abzulehnen, weil ein entsprechender Auftrag an die Verwaltungsräte mit deren gesetzlichem Auftrag, die Belange der Sparkasse zu wahren und zu fördern (§ 12 SpkO), im Grundsatz nicht vereinbar ist. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass der Verwaltungsrat daran gehindert ist, eine Ausschüttung der Sparkasse an den Träger zu beschließen, wenn dies ohne Beeinträchtigung der Belange der Sparkasse möglich ist.
An der Unzulässigkeit des Antrages mangels Befassungskompetenz ändert sich auch nichts dadurch, dass bei der Wortwahl von Auftrag auf Empfehlung gewechselt wurde. Diese Rechtsauffassung wurde von der Regierung von Unterfranken mit mail vom 21.1.2015 bestätigt.“
Neuere Rechtserkenntnisse liegen nicht vor.

.Beschluss:

Der Antrag der KI vom 08.06.2016 (Anlage 7) wird als dringend im Sinne der Geschäftsordnung als Nachtrag zur Tagesordnung zugelassen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

zum Seitenanfang

14. / pl/7/14/16. SPNr.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 14pl/7/14/16

.Beschluss:

Der Antrag der KI vom 16.06.2016 (Anlage 8) ist nicht dringlich im Sinne der Geschäftsordnung und wird daher nicht beraten.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 04.10.2016 09:00 Uhr