Datum: 22.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/6/1/16 Neubau von 4 Wohnhäusern auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Schweinheim, an der Seebornstraße durch xxx und xxx, Aschaffenburg
2uvs/6/2/16 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 22 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, am Röderweg / Ecke Kneippstraße durch xxx und xxx
3uvs/6/3/16 Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (25 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Carl-Joseph-Will-Straße 8 und 10 durch die Firma NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg
4uvs/6/4/16 Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern mit jeweils 2 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, an der Steinbacher Straße, Gemarkung Damm, durch xxx und xxx, Aschaffenburg;
5uvs/6/5/16 Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); - Parkfest KOMMZ vom 05.08.2016 bis 07.08.2016
6uvs/6/6/16 UVS/6/6/16

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1. / uvs/6/1/16. Neubau von 4 Wohnhäusern auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Schweinheim, an der Seebornstraße durch xxx und xxx, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 1uvs/6/1/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. "Neubau von 4 Wohnhäusern auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx , Gemarkung Schweinheim, an der Seebornstraße durch xxx, Aschaffenburg, BV-Nr. 20160097" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/6/2/16. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 22 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, am Röderweg / Ecke Kneippstraße durch xxx und xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 2uvs/6/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 07.04.2016, eingegangen am 13.04.2016, und Tekturplänen vom 08.04.2016, eingegangen am 02.05.2016, beantragen die Bauherren xxx und xxx die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 22 WE und einer Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, am Röderweg / Ecke Kneippstraße.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Vollgeschossen, wobei das Dachgeschoss sich als drittes Vollgeschoss erweist. Die Wohnungen haben eine Wohnfläche zwischen 31,6 m² und 86 m².

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 20.04.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes.

Nachdem nur ein einfacher Bebauungsplan vorliegt, ist die Zulässigkeit in Verbindung mit § 34 BauGB zu beurteilen. Das geplante Bauvorhaben hat 3 Vollgeschosse. Da im südlich angrenzenden Baugebiet die gleichen Gebäudehöhen und der gleiche Gebietscharakter vorherrscht und der dort wirksame Baulinienplan Nr. 17 die Zahl der Vollgeschosse auf 2 begrenzt, aber jedwedes ausgebaute Dachgeschoss als Vollgeschoss zählt, ist festzustellen, dass die meisten der dort vorhandenen Wohnhäuser als dreigeschossig anzusehen sind. Da das vollgeschossige Dachgeschoss des Bauvorhabens sich in einen Hüllkörper einfügt, der die Vollgeschossgrenze unterschreitet, kann davon ausgegangen werden, dass sich das Bauvorhaben auch mit 3 Vollgeschossen mit seiner rechnerischen GFZ von 1,14 und seinen geplanten 22 Wohnungen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Von den erforderlichen Stellplätzen werden 21 in der Tiefgarage und 1 Behindertenstellplatz im Vorgarten am Röderweg ausgewiesen. Ein Stellplatz in der Tiefgarage wird ebenfalls als Behindertenstellplatz ausgebildet.

Für das Vorhaben gilt noch die alte Stellplatzsatzung. Nach der alten Stellplatzsatzung sind für das Vorhaben insgesamt 22 Fahrradabstellplätze vorzuweisen. Von diesen 22 Fahrradabstellplätzen werden 18 in der Tiefgarage und 4 Fahrradabstellplätze ebenerdig nachgewiesen. Ein Nachweis der 4 ebenerdigen Fahrradabstellplätze in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang ist wegen der dort vorhandenen Hainbuchenhecke, zweier Bestandsbäume und einer Behindertenrampe nicht möglich, weshalb die Fahrradabstellplätze unmittelbar neben dem Platz für die Entsorgung an der Grundstücksgrenze nachgewiesen werden. Diese Fahrradabstellplätze sind zu überdachen.

Bei einer Gesamtwohnfläche von 1.362 m² ist ein Kinderspielplatz 81,72 m² nachzuweisen (13,62 : 25 x 1,5 = 81,72 m²). Nachdem im Bauantrag lediglich eine Spielplatzfläche von 50 m² nachgewiesen wird, wird diese Fläche durch Grüneintrag auf die erforderliche Spielplatzfläche erweitert. Die Freiflächen sind entsprechend dem Freiflächengestaltungsplan als echte Grünflächen – kein Kies, kein Schotter – zu gestalten.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Bauherren xxx und xxx, Aschaffenburg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 22 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg / Ecke Kneippstraße wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3. / uvs/6/3/16. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (25 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Carl-Joseph-Will-Straße 8 und 10 durch die Firma NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 3uvs/6/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 10.03.2016, eingegangen am 14.04.2016, beantragt die Firma NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 25 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 17 Stellplätzen. Hiervon ist ein Stellplatz behindertengerecht geplant. Des Weiteren sollen 9 oberirdische Stellplätze, wovon ebenfalls ein Stellplatz behindertengerecht geplant ist, auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Carl-Joseph-Will-Straße/Lautenschlägerstraße errichtet werden.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 2 Wohnhäuser mit jeweils einem Staffelgeschoss und einer mit beiden Gebäuden verbundenen Tiefgarage. Die 25 Wohnungsgrößen variieren zwischen 56 m² und 108 m². Zwei vergleichbare Gebäude wurden im UVS am 16.07.2014 genehmigt.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.05.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/6 „südwestlich Medicusstraße“. Als Gebietsart ist reines Wohngebiet bzw. allgemeines Wohngebiet festgesetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist. Dem Bauvorhaben wurde mit den nachfolgenden Maßgaben planungsrechtlich zugestimmt.

Das Baugrundstück besteht derzeit aus den Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx. Diese Flurnummern sind zu einem Baugrundstück zu verschmelzen oder zu vereinigen und der Nachweis hierzu dem Bauordnungsamt bis Baubeginn vorzulegen.

Für dieses Bauvorhaben gilt noch die Stellplatzsatzung vom 22.01.2016. Danach sind insgesamt 26 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Diese sind in der Tiefgarage untergebracht. Es fehlen allerdings die Fahrradabstellplätze für Besucher. Nach der Stellplatzsatzung sind hierfür mindestens 3 Fahrradabstellplätze am Eingangsbereich der Wohngebäude vorzuhalten. Dem Bauherrn wird aufgegeben den Freiflächenplan zu überarbeiten oder einen neuen Freiflächenplan vorzulegen mit den eingetragenen oberirdischen Fahrradabstellplätzen für Besucher, die Entsorgungsflächen und für die zu pflanzenden Bäume. Die Baumstandorte sind allerdings vorher mit der Feuerwehr wegen der Anleiterbarkeit der Wohnungen abzustimmen.

Nach der Stellplatzsatzung sind für dieses Vorhaben insgesamt 26 Stellplätze nachzuweisen. Hiervon werden in der Tiefgarage insgesamt 17 Stellplätze nachgewiesen. Oberirdisch werden 9 Stellplätze nachgewiesen. Hierzu ist festzustellen, dass sich in der Tiefgarage und bei den oberirdischen Stellplätzen jeweils ein Behindertenstellplatz befindet. Auf dem Baugrundstück sind mindestens 7 großkronige bzw. 11 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 25 WE auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Joseph-Will-Straße xx und xx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / uvs/6/4/16. Bauvoranfrage zum Neubau von 2 Einfamilienwohnhäusern mit jeweils 2 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, an der Steinbacher Straße, Gemarkung Damm, durch xxx und xxx, Aschaffenburg;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 4uvs/6/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern und jeweils 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Steinbacher Straße, Gemarkung Damm, wird folgende Beantwortung erteilt:

1.        Ist die Erschließung für das gegenständliche Vorhaben gesichert?
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Steinbacher Straße. Das Grundstück liegt an der Steinbacher Straße. Auf der Westseite der Steinbacher Straße befindet sich derzeit kein Gehweg. Die geplanten Stellplätze ragen teilweise in den öffentlichen Bereich. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein städtisches Grundstück, das im Zuge eines Grundstückstauschs mit der Fl.-Nr. xxx an den Bauherrn getauscht werden soll; daher soll eine Teilfläche des Grundstücks zur Steinbacher Straße nicht getauscht werden. Hinsichtlich der noch benötigten Fläche zum Bau des noch zu bauenden Gehweges ist dies im Rahmen des Tauschvertrages mit dem Tiefbauamt abzuklären. Die geplanten vorderen Stellplätze müssen derart zurückgesetzt werden, dass genügend Abstand zur Steinbacher Straße besteht. Die Fahrzeuge müssen komplett auf privatem Grund stehen und die Garagen- und Stellplatzverordnung einhalten. Bei Einhaltung dieser Auflagen ist die Verkehrserschließung gesichert.

Die Löschwasserversorgung ist, bei einem Löschwasserbedarf von 96 m³/h, über den bestehenden Hydranten im Kreuzungsbereich Lohmühlstr./Steinbacher Str. sowie Hydrant im Kreuzungsbereich Steinbacher Str./Reischbergweg, gemäß den Vorgaben des Arbeitsblatts W405 gewährleistet.

Hinweis: für die Versorgung der geplanten Wohnhäuser mit Wasser-, Strom- und ggf. Gas wird darauf hingewiesen, dass in das geplante Rückgebäude keine eigenen Hausanschlüsse bzw. Netzanschlüsse verlegt werden. Hierzu hätte der Eigentümer geeignete Übergabepunkte, nach Vorgabe der AVG an der Grundstücksgrenze, zu schaffen und müsste ab den Übergabepunkten Privatleitungen verlegen. Alle zur Erstellung der Übergabepunkte sowie zur Erstellung der Hausanschlüsse bzw. Netzanschlüsse anfallenden Kosten wären von den Eigentümern zu tragen.

2.        Ist die bauliche Nutzung als Wohnnutzung zulässig?
Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstigen Vorhaben im „Einzelfall“ zugelassen werden. Aus planungsrechtlicher Sicht ist die Option einer baulichen Entwicklung der Flächen Reischberg vorgesehen und deswegen die Entwicklung auch einer zukünftigen Erschließung der Grundstücke offen zu halten.

Gegen die Voranfrage wurden Nachbareinwendungen erhoben.

Das geplante Einfamilienhaus an der Steinbacher Straße kann gemäß § 35 Abs. 2 und 3 BauGB planungsrechtlich unter Auflagen zugelassen werden. Dem geplanten Neubau des Einfamilienhauses in „zweiter Reihe“ kann gemäß § 35 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt werden, weil die Option eine bauliche Entwicklung der Flächen Reischberg vorsieht und deswegen die Erschließung des rückwärtigen Grundstücks teils offen zu halten ist. Dies gilt auch für das gefangene Grundstück Fl.-Nr. xxx.

Die untere Naturschutzbehörde hat der Voranfrage unter den Auflagen zugestimmt, dass die untere Naturschutzbehörde ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit Bilanzierung von Eingriffs-/Ausgleichsberechnung nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vorzulegen ist.

Die weiteren planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird zur Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheids entsprechend der Beschlussvorlage gebeten.

.Beschluss:

I.
Die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit jeweils 2 Stellplätzen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, an der Steinbacher Straße in Aschaffenburg durch xx und xx xx, Aschaffenburg, wird für folgende Beantwortung erteilt:

1.        Ist die Erschließung für das gegenständliche Vorhaben gesichert?
Die Erschließung des Grundstücks ist mit Auflagen gesichert.

2.        Ist die bauliche Nutzung als Wohnnutzung zulässig?
Das geplante Einfamilienhaus an der Steinbacher Straße kann gemäß § 35 Abs. 2 und 3 BauGB planungsrechtlich unter Auflagen zugelassen werden. Den geplanten Neubau des Einfamilienhauses in „zweiter Reihe“ kann gemäß § 35 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / uvs/6/5/16. Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); - Parkfest KOMMZ vom 05.08.2016 bis 07.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 5uvs/6/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 16.05.2016 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des Parkfest KOMMZ in der Zeit von Freitag den 05.08.2016 bis Sonntag den 07.08.2016.
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 05.08.2016 von 15:00 Uhr bis 07.08.2016  05:00 Uhr

Musikdarbietung:        Freitag        15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        10:00 bis 23:00 Uhr

an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions bis 03:00 Uhr unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen.

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wird seit vielen Jahre erteilt. Erstmalig im letzten Jahr war auf den Auflagenvorbehalt verzichtet worden, in dem geregelt ist, dass bei den Jam-Sessions (nach Programmende) auf elektrisch verstärkte Instrumente zu verzichten sei. 

Im vergangenen Jahr kam es zu verschiedenen Lärmbeschwerden über die Musik kurz nach Mitternacht und die Musik bis um 03:00 Uhr.

Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.
Die Gäste übernachten überwiegend auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 31. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 12. August.
Die Veranstaltung wird seit Jahren durch die Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.
Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie bisher unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

Im Hinblick auf die Lärmbeschwerden bezüglich der Musik nach Mitternacht wird vorgeschlagen die bisherige Auflage, dass bei den Jam-Sessions keine Trommeln oder Verstärker verwendet werden dürfen, wieder aufgenommen wird.

.Beschluss: 1

1. Der Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.06.2016 (Anlage 1) zur Streichung der vorgeschlagenen immissionsschutzrechtlichen Auflage bei der Erteilung der Genehmigung für das diesjährige Parkfest KOMMZ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Mehrheit der Senatsmitglieder teilt mit, dass sie sich der Streichung der Auflage anschließen kann.

3. Herr Stadtrat Rainer Kunkel schlägt vor, dass in die Genehmigung weitere Auflagen (wie z. B. die Einhaltung einer freiwilligen Vereinbarung für die Parkplätze oder für die Anzahl von Toilettenanlagen) aufgenommen werden. Herr Stadtrat Thomas Giegerich beantragt dagegen, dass diese Forderung schriftlich bei der Verwaltung eingereicht wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Der Durchführung des 42. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 05.08.2016 bis 07.08.2016 wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob in die Genehmigung eine Auflage zur Einhaltung der Vereinbarung für die Parkplätze auf dem Nilkheimer Flugfeld aufgenommen werden kann.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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6. / uvs/6/6/16. UVS/6/6/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 6uvs/6/6/16

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.06.2016 (Anlage 2) über die Veranstaltung „Campus Night“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr