Datum: 07.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / jha/2/1/16. Wechsel eines Vertreters im Jugendhilfeausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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1 | jha/2/1/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der bisherige Vertreter Herr XXX, ist laut Mitteilung des Bischöflichen
Stadtdekanats Aschaffenburg bereits seit längerem nicht mehr in der Jugendhilfe/Jugendarbeit tätig.
Herr XXX hat deshalb darum gebeten, aus diesem Amt entlassen zu werden.
Seine Nachfolge soll auf Vorschlag des bischöflichen Stadtdekanats Aschaffenburg Herr XXX übernehmen, Leiter der Jugendbildungseinrichtung „Katakombe“ im Martinushaus
Aschaffenburg.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzung zu:
Herr Christoph Schlämmer, Leiter der Jugendbildungseinrichtung „Katakombe“ in Aschaffenburg wird Nachfolger des bisherigen Stellvertreters von Frau Krah-Wi
II.
Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / jha/2/2/16. Café ABdate, die Jugendinformationsstelle des Stadtjugendrings: Bericht über die aktuellen Angebote, Bedarfe und Perspektiven
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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2 | jha/2/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
xxx stellen die aktuellen Angebote, Bedarfe und Perspektiven der Jugendinformationsstelle des Stadtjugendrings vor.
Die Jugendinformationsstelle Café ABdate feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum. Seit 1996 werden Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu aktuellen, jugendrelevanten Themen kompetent beraten und in der Entscheidungsfindung unterstützt.
Jugendliche und junge Erwachsene haben einen besonders hohen Informationsbedarf, denn sie werden mit vielen Fragestellungen auf dem Weg zum Erwachsenwerden konfrontiert. Obwohl Angebote und Diskussionsforen gerade Online im Überfluss vorhanden sind, wird bei der Einordnung und Bewertung fachliche Unterstützung benötigt. Deutlich zu spüren ist z.B. ein zunehmender Beratungsbedarf in den Themenfeldern Medien, Auslandsaufenthalt und Freiwilligendienst im Inland sowie Übergang Schule und Beruf.
Die Nutzung von Medien und der daraus resultierende Informations- und Beratungsbedarf der Zielgruppe ändert sich ständig. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der rasanten medialen Erneuerungen und technischen Entwicklungen zeitnahe pädagogische Konzepte und auf die jeweilige Zielgruppe bezogene Veranstaltungsformate notwendig sind. Diese werden sowohl im Café ABdate als auch in Kooperation mit Schulen vor Ort angeboten.
Im Jubiläumsmonat Oktober lädt die Jugendinformationsstelle Café ABdate dazu ein, das aktuelle Angebot kennen zu lernen: Infoabende, Ausstellungen sowie Workshops für Schulen werden Teil des Programms sein.
Das Jubiläum schließt mit dem 15. Aschaffenburger Poetry Slam am 29.10.2016 im JUKUZ.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Stadtjugendrings über das Café ABdate zur Kenntnis
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / jha/2/3/16. Information zum Mietvertrag des Jugendtreffs Hockstraße;
- Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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3 | jha/2/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Mietvertrag des Jugendtreffs Hockstraße läuft zum 15.03.2017 aus. Es besteht allerdings eine Option zur Verlängerung des Mietvertrags für weitere 5 Jahre. Diese Option kann von der Stadt Aschaffenburg bis zum 31.12.2016 durch entsprechende schriftliche Erklärung in Anspruch genommen werden.
Im letzten Nachtrag zum Mietvertrag wurde unter § 17 (Vertragslaufzeit/Kündigung) vereinbart, dass zugunsten der Stadt Aschaffenburg ein jederzeit auszuübendes Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr eingeräumt ist.
Der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Neubaugebiet am Rosensee gelegene Jugendtreff hat sich immer mehr zu einem Treffpunkt von Jugendgruppen etabliert. Je nach Öffnungstag variieren die Besucherzahlen zwischen 20 bis 30 Jugendlichen. Daneben besuchen die Jugendlichen der Gemeinschaftsunterkunft (in der Regel 10-15 Jugendliche) alle zwei Wochen den „Offenen Treff“ sowie besondere zusätzliche Angebote.
Aufgrund des deutlich zunehmenden Besucherzuspruchs wurde das Angebot des Treffs durch längere Öffnungszeiten am Freitag und einen offenen Samstag (einmal im Monat) erweitert.
Im Gebäude des Jugendtreffs werden montags bis freitags von der Caritas zwei Gruppen für Hausaufgabenhilfe angeboten. Nach Mitteilung der Caritas wird auch dieses Angebot verstärkt angenommen, was ebenfalls auf das benachbarte Neubaugebiet zurückzuführen ist.
Der Kulturtreff Aschaffenburg bietet im Jugendtreff Hockstraße regelmäßige Veranstaltungen und Workshops an.
An vier Abenden in der Woche sind die Räumlichkeiten des Treffs zudem an Vereine vermietet, die unter anderem zusätzliche Veranstaltungen mit dem Jugendtreff organisieren (z.B. Familienspiele-Nachmittag oder Theaterworkshop).
Insgesamt hat sich der Jugendtreff im Sozialraum etabliert und stellt ein mittlerweile sehr gut in Anspruch genommenes Angebot dar. Da im Nahbereich bislang keine räumlichen Alternativen für den Jugendtreff gefunden werden konnten, sollte zunächst die Option der Vertragsverlängerung genutzt werden. Dies würde der Stadt auch die Möglichkeit eröffnen, ohne Zeitdruck längerfristige Perspektiven (z.B. Neubau) zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
.Beschluss:
I
. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur weiteren Zukunft des Jugendtreffs Hockstraße zur Kenntnis
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / jha/2/4/16. Informationen über das Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen an den Staatlichen Berufsschulen Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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4 | jha/2/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Um die Auflösung von Ausbildungsverhältnissen zu verhindern und um Auszubildenden nach einem aufgelösten Ausbildungsverhältnis möglichst schnell wieder den Berufseinstieg zu ermöglichen haben die Agentur für Arbeit, die drei Staatlichen Berufsschulen Aschaffenburgs, die Johannes-de-la-Salle-Schule, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer von Unterfranken und die Stadt Aschaffenburg eine engere Zusammenarbeit vereinbart.
In einem ersten Schritt haben sich die ausbildungsspezifischen Beratungsstellen und -akteure an den Staatlichen Berufsschulen besser vernetzt und eine Kommunikationsstruktur aufgebaut. Die Beratungslehrkräfte der Schulen, die Berufsberater*innen der Agentur, die Jugendsozialarbeiter*innen der Schulen sowie die Ausbildungsberater der Kammern treffen sich in regelmäßigen Abständen um ihre Beratungsleistungen zu optimieren.
Zur Steuerung des Vernetzungsprozesses hat die Stadt Aschaffenburg, gefördert aus ESF-Mitteln des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine Clearingstelle eingerichtet. Zusätzlich übernimmt die Stelle die Funktion einer zentralen Anlaufstelle zur Vermittlung von Ratsuchenden an die geeignetste Beratungsstelle (Clearingfunktion).
Zusätzliche Personalressourcen haben auch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Form von zusätzlichen Beratungslehrerstunden und die Agentur für Arbeit in Form von zusätzlichen Präsenzstunden der Berufsberater*innen zur Verfügung gestellt.
Im mündlichen Vortrag stellt sich die Sozialpädagogin der Clearingstelle vor und berichtet über erste Erfahrungen.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / jha/2/5/16. Antrag zu BAMF Anhörungen;
- Antrag von Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 14.05.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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5 | jha/2/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Laut Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gem. § 25 Abs. 6 des Asylgesetzes (AsylG) die Anhörung nicht öffentlich. An ihr können Personen, die sich als Vertreter des Bundes, eines Landes oder des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen ausweisen, teilnehmen. Anderen Personen kann der Leiter des Bundesamtes oder die von ihm beauftragte Person die Anwesenheit gestatten.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „andere Personen“ im Sinne des § 25 Abs. 6 Satz 3 AsylG sind jedoch nicht Bevollmächtigte und Beistände im Sinne von § 14 VwVfG . Werden Antragsteller/-innen von einem Beistand gem. § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur Anhörung begleitet, so ist diese Begleitperson dann zuzulassen, wenn die Antragsteller/-innen eine entsprechende Erklärung zu Protokoll geben und der Beistand sich bei Erscheinen ausweisen kann. Beistände können aber müssen keine Rechtsanwälte sein. Dies folgt aus dem Umstand, dass für das Asylverfahren keine gesetzliche Anwaltspflicht besteht.
Verfahrensbevollmächtigte sind nach allgemeinem Verfahrensrecht auch im Asylverfahren zuzulassen, sofern die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1-4 VwVfG (insbesondere schriftliche Bevollmächtigung) vorliegen.§ 25 Abs. 6 Satz 3 AsylG steht dem nicht entgegen, da - wie bereits aufgeführt – Verfahrensbevollmächtigte keine „anderen Personen“ im Sinne dieser Vorschrift sind.
Dies gilt auch für bestellte Vormünder bzw. Ergänzungspfleger von unbegleiteten Minderjährigen, für die ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts vorliegt.
Die Begleitung eines minderjährigen Flüchtlings durch seinen Vormund ist in der Praxis des
Stadtjugendamtes Aschaffenburg selbstverständlich und obligatorisch. Die Zeitaufwände ließen sich sicher verkürzen, wenn eine Außenstelle des BAMF auch in Aschaffenburg bestünde.
.Beschluss:
I. Der Bericht zum Antrag zu BAMF Anhörungen (Antrag von Stadtrat Dr. Lothar Blatt, UBV, vom 14.05.2016) wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / jha/2/6/16. Vorstellung des Konzepts Jugendparlament;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.03.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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6 | jha/2/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ende des Jahres 2014 wurde der Stadtverwaltung und dem Stadtjugendring von Vertretern der Aschaffenburger Jugendparteien (GJ, JU, JUSOS, JULIS) das Grobkonzept für ein Jugendparlament vorgestellt. Seitdem wurde das Konzept unter Begleitung der Jugendhilfeplanung, der Kommunalen Jugendarbeit und des Stadtjugendrings weiter ausgearbeitet und kritisch diskutiert.
Eine Umfrage bei den bayerischen Städten bezüglich den Erfahrungen mit Jugendparlamenten wurde ebenfalls durchgeführt. Acht Städte haben geantwortet. In sechs Städten gibt es kein Jugendparlament. Es werden offene und projektorientierte Beteiligungsformen durchgeführt. In Hof gab es bis 2002 ein Jugendparlament, jedoch konnten für die damaligen Wahlen keine Kandidaten mehr gefunden werden. Seit 2007 gibt es in Bayreuth ein Jugendparlament, das mit gleichen Problemen und einer Wahlbeteiligung von 10% zu kämpfen hat.
Von den Initiatoren aus den Jugendparteien wurden bezüglich der Umsetzbarkeit bisher auch Gespräche mit dem Wahlleiter der Stadt Aschaffenburg sowie mit einigen ausgewählten Schulleitern geführt und das Konzept immer weiterentwickelt. Außerdem wurde das Konzept in der Herbstvollversammlung 2015 des Stadtjugendrings vorgestellt.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wird das Jugendparlaments-Konzept von den Initiatoren aus den Jugendparteien vorgestellt.
.Beschluss:
I. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Initiatoren aus den Jugendparteien zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / jha/2/7/16. Aktuelles aus dem Jugendamt – mündlicher Bericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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7 | jha/2/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im mündlichen Bericht informiert der Amtsleiter über die aktuellen Neuigkeiten und Entwicklungen im Jugendamt.
.Beschluss:
I. Der Bericht des Amtsleiters wird zur Kenntnis genommen
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / jha/2/8/16. Bekanntgabe des nächsten Sitzungstermins
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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07.07.2016
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ö
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Beschließend
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8 | jha/2/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
27.10.2016, 17.00 Uhr
JHA , Großer Sitzungssaal
.Beschluss:
I. Der Ausschuss nimmt den Termin der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:30 Uhr