Datum: 18.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:35 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / pl/8/1/16. Stadtbau Aschaffenburg GmbH;
Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit Lage- und Prüfungsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
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ö
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Beschließend
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1 | pl/8/1/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 und der Bericht über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2015 wurden sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zugestellt.
Die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen wurde in der Zeit vom 04. bis 15. April 2016 durchgeführt und erstreckte sich auf das Rechnungswesen für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 den Jahresabschluss vom 31.12.2015 mit Lagebericht und Anhang die Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse bis zum Prüfungszeitpunkt.
Der Prüfungsauftrag erfolgte nach Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.06.2015 mit Schreiben vom 02.07.2015 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog.
Der Prüfungsauftrag erstreckte sich gemäß § 317 HGB auf die Buchführung für 2015, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und den Lagebericht nebst Anhang. Erweitert wurde der Prüfungsumfang nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Prüfung gemäß § 16 MaBV.
Bei der Tätigkeit der Organe im Berichtszeitraum wurden die Vorgaben nach Gesetz und Satzung eingehalten und erfüllt. Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz hat keine Besonderheiten ergeben, die nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ergeben.
Die Geschäftstätigkeit, Bewirtschaftung und Verwaltung hat planmäßig und ordnungsgemäß stattgefunden.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Buchführung entspricht den Vorgaben des Handelsrechtes. Die Bilanzierungs- und Bewertungsregeln nach HGB und berufsständigen Verlautbarungen wurden eingehalten. Der Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Anhang und der Lagebericht erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
Die Finanzverhältnisse sind geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben und ist auch für die überschaubare Zukunft gewährleistet.
Aufgrund der Prüfung wurde für Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Zusammenfassend lautet das Prüfungsergebnis:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015 geprüft.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Den vorstehenden Bericht haben wir anhand der Feststellungen aus den uns übergebenen Unterlagen und der uns erteilten Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.“
München, den 15. April 2016
VERBAND BAYERISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN
(Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V.
Gesetzlicher Prüfungsverband (xxx)
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(xxx)
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Wirtschaftsprüfer
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Wirtschaftsprüfer
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.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg nimmt als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, sowie den Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen und die Stellungnahme des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zur Kenntnis (Anlage 1 - Geschäftsbericht).
Es wird festgestellt, dass die Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze zu keinen Beanstandungen geführt hat (Anlage 2).
Die Stadt Aschaffenburg als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH stimmt zu, dass der Jahresabschluss 2015 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und mit dem Lagebericht genehmigt wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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2. / pl/8/2/16. Stadtbau Aschaffenburg GmbH;
Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
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ö
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Beschließend
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2 | pl/8/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Jahresabschluss wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.240.00,13 € (Vorjahr: 361.499,46 €) ausgewiesen.
Die Erträge sind überwiegend durch höhere Mieteinnahmen, Tilgungszuschüsse und der Unterbringung von Asylbewerbern positiv beeinflusst.
Demgegenüber stehen weiterhin hohe Instandhaltungsaufwendungen, die im Geschäftsjahr 3,5 Mio. € (Vj.: 4,6 Mio. €) betragen.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:
Für die Durchführung der geplanten Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen ist eine angemessene Eigenkapitalausstattung erforderlich. Daher soll der ausgewiesene Gewinn zur Stärkung des Eigenkapitals der freien Rücklage zugeführt werden.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen, dass der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 1.240.006,13 € der freien Rücklage zugeführt wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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3. / pl/8/3/16. Stadtbau Aschaffenburg GmbH;
Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
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ö
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Beschließend
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3 | pl/8/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Wirtschaftsprüfer hat in seinen Feststellungen zu § 53 HGrG festgestellt:
„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.
Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.“
Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2015 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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4. / pl/8/4/16. Stadtbau Aschaffenburg GmbH;
- Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
- Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
|
ö
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Beschließend
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4 | pl/8/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Nach Art 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner. einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Im vorliegenden Fall sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind, persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Personen:
Klaus Herzog
Werner Elsässer
Johannes Büttner
Brigitte Gans
Wolfgang Giegerich
Walter Roth
Rosemarie Ruf
Peter Schweickard
Nach Art. 49 Abs. 1 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1.
2. Im Prüfungsbericht für 2015 hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen festgestellt, dass die Verwaltungsorgane ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen nachgekommen sind, so dass auch hier die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen kann.
Die Geschäftsvorgänge, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in neun Aufsichtsratssitzungen beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat durch Zwischenberichte umfassend über die Lage des Unternehmens informiert.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat durch die Tätigkeit des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München den zur Wahrnehmung seiner Überwachungspflicht notwendigen Einblick in die Geschäftsführung verschafft.
.Beschluss:
I. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 persönlich beteiligt gem. Art. 49 Abs. 1 GO sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
II. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den rechtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)
zum Seitenanfang
5. / pl/8/5/16. Verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26
- Bericht des Büros Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH
- Vortrag durch Herrn Dr.-Ing. xx
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
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ö
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Beschließend
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5 | pl/8/5/16 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26
- Bericht des Büros Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH
- Vortrag durch Herrn Dr. Ing. Weiser" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/8/6/16. Ringschluss Ost: Ausgleichsmaßnahmen;
- Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Büro Trölenberg + Vogt, Aschaffenburg
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
|
ö
|
Beschließend
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6 | pl/8/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1) Sachstand und Anlass
Die Verwaltung bearbeitet im Moment als letzte Maßnahme des Projekts Ringschluss-Ost die noch fehlenden Ausgleichsmaßnahmen, als Vorbereitung für die zu erbringende Bilanzierung des Ausgleiches.
In diesem Kontext wurde ein ursprünglich planfestgestellter Teil des landschaftspflegerischen Ausgleichs für dieses Straßenbauprojekt, in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden, durch eine neu ausgearbeitete Ausgleichmaßnahme ersetzt. Bei dieser neuen Maßnahme handelt es sich um die Umgestaltung des Röderbachtales im Osten der Stadt, ersetzt wird durch diese Umgestaltung zum einen eine ursprünglich geplante Aufforstungsfläche östlich des Lufthofes entlang der Schmerlenbacher Straße, zum anderen dient die Maßnahme auch dazu, noch bestehende Defizite in der Ausgleichsbilanz zu kompensieren. Nach Beendigung der nun vorgestellten Maßnahme kann die Schluss-Bilanzierung der gesamten Ausgleichsmaßnahmen des Ringschlusses-Ost durchgeführt werden.
2) Projektbeschreibung
A) Maßnahmen
Das nun ausgeplante Konzept wurde dem Stadtrat erstmals am 03.06.2014 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt.
Die Umgestaltungs- und Ausbaumaßnahme besteht aus folgenden Teilmaßnahmen:
1) Anlage von Amphibienwasserflächen im Talgrund (bereits im Vorfeld durchgeführt)
2) Umlegung des Hochwasserabschlages Im Röderbachtal (bereits im Vorfeld durchgeführt)
3) Ersatz (mit Vergrößerung) des Durchlasses unmittelbar westlich der Schellenmühle
4) Ersatz und Verlegung der Wehranlage vor der Fasanerie inkl. amphibiengerechtem Ausbau
5) Ersatz des baufälligen Durchlasses im Lufthofweg, amphibiengerechter Ausbau
6) Offenlegung der Verrohrung des Röderbaches entlang des Lufthofweges (inkl. Verdämmung der vorhandenen Verrohrung) mit einer Querungsmöglichkeit für landwirtschaftliche Fahrzeuge
7) Ersatz und Umgestaltung des Durchlasses unter dem Geh- / und Radweg (Nähe Deutsche Straße)
8) Neuanlage (bzw. Verdichtung) von Streuobstwiesen im oberen Röderbachtal bzw. im unteren Bereich des Kühruhgrabens
Die Entwurfsplanungen der Maßnahmen 3 – 8 werden im Vortrag des Ingenieurbüros Trölenberg + Vogt dargestellt und erläutert.
B) Rechts- und Abstimmungsverfahren
Die für die Realisierung notwendige wasserrechtliche Genehmigung ist ausgearbeitet und kann, die hierfür notwendige Zustimmung durch den Stadtrat vorausgesetzt, bei der Unteren Wasserbehörde (es handelt sich überwiegend um den Um- und Ausbau eines Gewässers III. Ordnung) zur Prüfung und Genehmigung eingereicht werden.
Mit der Regierung von Unterfranken als Zuschussgeber für die Baumaßnahme „Ringschluss-Ost“ wurde die Maßnahme im Vorfeld mehrmals besprochen. Die Stadt Aschaffenburg wird, wie unter 1) kurz erläutert, den Ersatz der ursprünglich geplanten Aufforstungsfläche durch die nun vorgestellte Maßnahme beantragen. Nach dem in Aussicht gestellten Änderungsbescheid des Zuschussgebers werden die Maßnahmen dann entsprechend bezuschusst. Die Änderung der Ausgleichsfläche konnte bisher nicht beantragt werden, da die Regierung von Unterfranken, nach Abschluss der Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen, nur einen einzigen Änderungsantrag für die Maßnahme „Ringschluss Ost“ wünscht, indem dann alle vorhandenen Änderungen (gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss von 1998) aus allen Bereichen (Straßenbau, Lärmschutz, naturrechtl. Ausgleich) zusammenfassend eingearbeitet sind.
3) Kosten
Für die Ausführungsplanung wurde eine Kostenberechnung durchgeführt. Für die Realisierung der Maßnahme wird mit Gesamtbaukosten von ca. 220.000.- € brutto gerechnet.
Zu den Baukosten kommen noch die Nebenkosten hinzu, im Wesentlichen Baugrundunter-suchungen und Ingenieurhonorare. Die Gesamtkostensumme für die Maßnahme beträgt danach ca. 260.000.- € brutto.
4) Finanzierung
Im Haushalt 2016 sind für die Maßnahme unter der Haushaltsstelle 1.6320.9512 Planungs- und Baumittel (100.000.- € + 15.000.- € HAR) eingestellt, die allerdings für die Realisierung im Nachtragshaushalt 2016 angepasst werden müssen.
Der Fördersatz für den Ringschluss-Ost, 2. BA, dem diese Maßnahme zugeordnet wird, beträgt
69 % der zuschussfähigen Kosten.
5) Zeitplan
Folgender Bauablauf ist vorgesehen:
a) Einreichung wasserrechtliche Genehmigung: sofort nach Zustimmung des Stadtrates, Bearbeitungszeit ca. drei Monate (vorabgestimmt)
b) Ausschreibung / Submission: bis Ende August 2016
c) Vergabe: Mitte September im Vergabesenat
d) Baubeginn: Oktober 2016
e) Fertigstellung: Frühjahr 2017
.Beschluss:
I.
1) Der vorgestellten Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Genehmigungsverfahren zur Realisierung durchzuführen.
2) Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Basis der erstellten Kostenberechnung (Gesamtkosten des Vorhabens, inkl. Baunebenkosten, 260.000.- € brutto) nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen die Maßnahme auszuschreiben und zu realisieren. Geplanter Zeitraum der Realisierung: Winter / Frühjahr 2016 / 2017
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pl/8/7/16. Finanzierung der Baugebiete „Westlich Rotäckerstraße“ und „Anwandeweg“
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.07.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/8/7/16 |
.Beschluss:
1. Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 15.07.2016 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
2. Nach ausführlicher Beratung wird die Entscheidung zu TOP Nr. 9 d. ö. S. auf den 19.09.2016 vertagt
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / pl/8/8/16. Vorstellung des Feuerwehrkonzepts 2020 (Fortschreibung 2010 und 2015)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
|
ö
|
Beschließend
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8 | pl/8/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Feuerwehrkonzept liegt der Beschlussvorlage gesondert bei.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
Der Bericht über die Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg und des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pl/8/9/16. Geländererneuerung Willigisbrücke;
- Vorstellung der Entwurfsplanung
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.07.2016
|
ö
|
Beschließend
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9 | pl/8/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die Willigisbrücke ist im Jahr 1970 gebaut worden. Das vorhandene Füllstabgeländer hat eine Höhe von 95 cm und ist nach den seinerzeit geltenden Richtlinien ohne Sicherungsseil errichtet worden. Die aktuellen Richtlinien (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke, ZTV-ING) fordern derzeit eine Geländerhöhe von 1,30 m für Geh- und Radwege, sowie ein im Holm eingebautes zusätzliches Sicherungsseil. Zudem ist das vorhandene Geländer an einigen Stellen schadhaft. Deshalb hat der Planungs- und Verkehrssenat am 10.05.2016 der vorgestellten Vorplanung der Geländererneuerung zugestimmt.
Nun liegt die Entwurfsplanung vor, untersucht wurden zwei Varianten:
Variante 2a: Geländeraustausch, seitlich
|
Variante 2b: Geländeraustausch, von oben
|
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2. Projektbeschreibung
Bei der Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion. Die Brücke hat eine Länge von ca. 300 m und eine Breite von ca. 15,6 m. An den Außenseiten der Kappen befindet sich jeweils ein Füllstabgeländer mit einer Höhe von ca. 0,95 m. Aufgrund der Nutzung der Brückenkappen für den Radverkehr wird eine Erhöhung des Geländers auf 1,3 m notwendig. Weiterhin ist die Installation eines Drahtseiles im Handlauf als Durchbruchschutz für Fahrzeuge notwendig.
Skizze 1: Querschnitt der Willigisbrücke
Im Zuge der Vorplanung wurde die Variante „Neubau des Geländers“ favorisiert.
Bild 1: Variante 2a seitlich angebrachtes Brückengeländer
Bild 2: Variante 2b von oben befestigtes Brückengeländer
Gegenüberstellung der beiden Varianten:
Var.
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Be-schreibung
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Vorteile
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Nachteile
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2a
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Anbau
seitlich
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- Verbreiterung Rad- und Gehweg (ca. 25 cm)
- Einbau Asphaltbelag ohne Unterbrechung durch Pfosten
- Anschlusskonstruktion
zugänglich (Austausch)
- Von Beleuchtung unabhängig
- Geringere Unterhaltskosten
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- höhere Herstellungskosten
- Untersichtgerät für Montage auf voller Länge erforderlich
- alte Anschlüsse Bereich Flügel
sichtbar
- statisch / konstruktiv aufwendiger
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2b
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Anbau
von oben
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- statisch / konstruktiv, weitestgehend standardisiert
- Anschlusskonstruktion vergossen
(Korrosionsschutz)
- geringer Eingriff in den Bestand
- einfache Montage von oben geringere Kosten
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- Einbau Asphaltbelag mit
Unterbrechung durch Pfosten
Schweißanschlüsse
- Verknüpfung Geländer/Beleuchtung
- Schwierigkeiten bei der Führung des Sicherheitsseils wegen Beleuchtungsmasten
- Größerer Aufwand im Bauwerksunterhalt
|
Die Verwaltung schlägt vor, die Variante 2a umzusetzen. Die Vorteile der Dauerhaftigkeit und ein geringerer Unterhaltungsaufwand rechtfertigen die höheren Herstellungskosten aus Sicht der Verwaltung.
3 .Kosten
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.
Variante
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Beschreibung
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Kosten, brutto [€]
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2a
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Geländeraustausch, seitl.
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232.000,--
|
2b
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Geländeraustausch von oben
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223.000,--
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Zusätzlich entstehen Ingenieurkosten in Höhe von ca. 35.000,-- € (brutto) für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie die örtliche Bauüberwachung. Der Erlös (Schrottwert) aus dem Verkauf des alten Geländers in Höhe von ca. 3.500,-- € ist in die Kostenberechnung eingeflossen.
Im Zuge der Planung wurden die Beleuchtungsmasten noch einmal untersucht. Bei einem Abbau des Geländers ist die Standsicherheit gefährdet. Ein Austausch der Maste wird im Rahmen des jährlich laufenden Programms zum Austausch von nicht standsicheren Beleuchtungsmasten erfolgen. Die Leuchten werden durch energiesparende LED-Leuchten ersetzt. Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 35.000,-- € werden durch die Haushaltsstelle 1.6701.9510 Straßenbeleuchtung gedeckt.
4. Farbe
Das Geländer ist derzeit in einem Grau-Grünton angestrichen. Die Verwaltung schlägt für das neue Geländer einen dunklen Grauton, z. B. DB 703, vor.
5. Finanzierung und Umsetzung
Das Projekt wird über die Haushaltsstelle Brückenunterhalt (0.6300.5141) finanziert. Es ist geplant, das Geländer in zwei Abschnitten auszutauschen:
Abschnitt 1: nördliches Geländer im Jahr 2016
Abschnitt 2: südliches Geländer im Jahr 2017
Auf dieser Haushaltsstelle stehen im Jahr 2016 187.000,-- € und im Jahr 2017 180.000,-- € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden zusätzlich zum vorgestellten Projekt auch Unterhaltarbeiten und Kleinmaßnahmen durchgeführt.
6. Bauablauf
Der Baubeginn der ersten Bauwerkseite ist für das 3. Quartal 2016 geplant. Der Baubeginn der zweiten Bauwerkseite ist für das 2. Quartal 2017 geplant.
Die Bauzeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen je Seite. Zu beachten ist, dass Schweiß-, Korrosionsschutz- und Asphaltarbeiten nur bei dafür günstiger Witterung ausgeführt werden können
7. Empfehlung und weiteres Vorgehen
Aufgrund der relativ breiten Brückenkappen ist eine Sperrung der Brücke für den Fahrzeugverkehr planmäßig nicht erforderlich. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bei halbseitiger Sperrung für den Fußgänger- und Radverkehr. Eine Beeinträchtigung des Schifffahrtsverkehrs ist ebenfalls nicht zu erwarten.
.Beschluss:
I.
1. Herr Stadtrat Manfred Christ gibt bei der Diskussion zu TOP 8 „Geländererneuerung Willigisbrücke“ den Zeitungsartikel vom 21.11.1992 zur Niederschrift (Anlage 5).
2. Das Plenum stimmt der vorgestellten Variante 2a der Entwurfsplanung „Erneuerung des Geländers der Willigisbrücke“ zu.
3. Das Plenum fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Erneuerung des Geländers.
Die Gesamtkosten exklusive Beleuchtung betragen 267.000.- € brutto. Die Beleuchtung wird mit 35.000.- € brutto veranschlagt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in den Jahren 2016 und 2017 umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
10. / pl/8/10/16. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und Linkstraße (Nr. 15/1) im Bereich zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und westlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 1775 und 1760/6, Gem. Damm (einschließlich);
- Änderungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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21.06.2016
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pvs/7/2/16 |
Stadtrat (Plenum)
|
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.07.2016
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/8/10/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Planungsanlass und -zweck:
Auf den Grundstücken Horchstraße 116 – 120 am westlichen Rand des Stadtteils Damm befindet sich das SB-Warenhaus „real“. Das Gebäude weist inzwischen einen hohen Sanierungsbedarf auf, weshalb der Betreiber einen Abbruch des bestehenden Marktes und den ersatzweisen Neubau eines SB-Warenhauses beabsichtigt.
Mit dem Neubau des SB-Warenhauses strebt der Betreiber eine Verbesserung des Warenangebots und der Warenpräsentation sowie der Verkaufs- und Betriebsabläufe an. Durch die Einbeziehung angrenzender Flächen im Westen und Osten wird hierbei eine Vergrößerung des Gebäudes, der Verkaufsfläche (bisher ca. 5.000qm, neu ca. 6.100qm) und auch des Pkw-Stellplatzangebotes möglich; das bestehende Parkdeck soll erhalten werden. Im Zuge des Neubaus des SB-Warenhauses soll auch die verkehrliche Erschließung für KFZ, ÖPNV (Haltestelle) + Fahrräder deutlich verbessert werden.
Bei einem Abbruch des Bestands erlischt der Bestandsschutz für die bisher ausgeübte Einzelhandelsnutzung. Da der mit Datum vom 08.04.1989 rechtskräftige Bebauungsplan 15/1, in dessen Geltungsbereich das SB-Warenhaus „real“ liegt, als Nutzungsart „Gewerbegebiet“ unter Ausschluss der Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben festsetzt, wäre der Neubau des SB-Warenhauses auf dieser Grundlage planungsrechtlich nicht zulässig. Dafür bedarf es der Änderung des Bebauungsplans und der Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Abs.3 Nr.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb.
Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung:
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung grenzt im Norden an die Bahnlinie Aschaffenburg-Frankfurt und im Westen an das Gewerbegrundstück Fl.Nr. 1783; im Süden begrenzen die Horchstraße und im Osten die Zufahrt zu der Bahnüberquerung sowie die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1578/6 das Gebiet.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1744/2, 1751/1, 1760/1, 1760/2, 1760/3, 1760/4, 1760/6, 1760/7, 1768/1, 1773 und 1775 sowie eine Teilfläche der „Wilhelmstraße“ Fl.Nr. 1752/1.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,30 ha.
Städtebauliche Situation:
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Stadtrand Aschaffenburgs, nahe der Gemarkungsgrenze zu Mainaschaff. Die unmittelbare Umgebung ist dominiert von gewerblicher Nutzung und insbesondere von Anlagen des Eisenbahn- und Straßenverkehrs. Insbesondere die nördlich angrenzenden Gleisanlagen sowie die südlich benachbarte Bundesstraße 8 haben stark trennende Funktion und führen zu einer gewissen „Verinselung“ des Plangebiets. Auf dem östlich benachbarten Grundstück Fl.Nr. 1703 befindet sich das Anwesen Horchstraße 110 mit einem Wohnhaus (genehmigt im Jahr 1921).
Verkehrlich erschlossen ist das Plangebiet durch die Horchstraße, die im Osten von der B 8 abzweigt und im Westen in die Linkstraße mündet. In nordöstlicher Richtung gibt es über die Bahnquerung hinweg eine weitere Anbindung an die Linkstraße bzw. die Wilhelmstraße.
Das Plangebiet wird bereits nahezu vollständig baulich genutzt und ist weitgehend durch die baulichen Anlagen des bestehenden SB-Warenhauses einschließlich der Parkplatz- und Betriebsflächen versiegelt. Abgesehen von den Straßenverkehrsflächen werden die verbleibenden Grundstücksteile im Gebiet gewerblich genutzt (als Lagerflächen für Baugeräte).
Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zu den im Norden verlaufenden Gleisanlagen der Bahnlinie Aschaffenburg-Frankfurt und der Bundesstraße B 8 im Süden ist das Plangebiet erhöhten Lärmimmissionen ausgesetzt.
Planungsrechtliche Ausgangssituation:
Raumordnerische Vorgaben:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013 ist die Stadt
Aschaffenburg als Oberzentrum eingestuft. Gemäß Ziel B IV 2.4.2 des Regionalplanes Bayerischer Untermain (RP1) soll das Oberzentrum Aschaffenburg mit seinen integrierten Geschäftszentren als traditioneller Schwerpunkt des Handels gesichert und weiter ausgebaut werden. Dabei soll insbesondere auch auf die Verbesserung des Warenangebotes zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs hingewirkt werden.
Nach den landesplanerischen Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken vom 26.09.2011 und 15.01.2014 entspricht das Vorhaben mit der Modernisierung bzw. dem Neubau des SB-Marktes den Zielen des Regionalplanes. Auch die Zielsetzungen des LEP sind erfüllt, da das vorliegende Einzelhandelsgroßprojekt im Oberzentrum ausgewiesen wird, der Standort sich in städtebaulich integrierter Ortsrandlage befindet und die Abschöpfungsquote für die geplanten Sortimente im zulässigen Bereich liegt.
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Aschaffenburg:
Im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Aschaffenburg vom April 2010 ist das „SB-Warenhaus real“ (u.a.) als mit neutral bewertetem Wohngebietsbezug aufgeführt und hat untergeordnete Nahversorgungsfunktion für Teile des Strietwalds und Damms.
Derzeit geltender Bebauungsplan und Flächennutzungsplan:
Für den Planungsbereich gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 15/1 für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg – Frankfurt, Horchstraße und Linkstraße aus dem Jahr 1989. Für das Plangebiet ist in diesem Bebauungsplan ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. Die Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben (Verkauf an Endverbraucher) ist nicht zulässig.
Die Neuerrichtung eines großflächigen Einzelhandels löst also einen Planungsbedarf aus und erfordert die Aufstellung (bzw. Änderung) eines Bebauungsplanes zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Würdigung und Abwägung öffentlicher und privater Belange.
Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Aschaffenburg stellt den gesamten Bereich des Plangebietes als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Ein neuer Bebauungsplan mit Festsetzung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel wäre nicht im Sinne des § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Bei einem „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB kann der Bebauungsplan jedoch auch aufgestellt (oder geändert) werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst wird (§ 13a Abs.2 Nr.2 BauGB). Diese Voraussetzungen sind in vorliegendem Fall erfüllt.
Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes 2030 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche dargestellt.
Umweltverträglichkeitsprüfung / Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP):
Gemäß § 13a Abs.1 BauGB in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das geplante Vorhaben (großflächiger Einzelhandel) eine „allgemeine Vorprüfung“ des Einzelfalls erforderlich. In dieser werden die zu erwartenden Umweltfolgen dargelegt und geklärt, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach aktuellem Stand kann festgestellt werden, dass das Vorhaben voraussichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird. Noch nicht abschließend geklärt ist dies für den Artenschutz, weshalb derzeit eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch einen beauftragten Sachverständigen erarbeitet wird. Die Ergebnisse des Gutachtens, das bis Ende Juli 2016 vorliegen soll, werden in die Bebauungsplanänderung einfließen.
Zentrale Planungsziele der Bebauungsplanänderung:
Für das Plangebiet soll ein „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) für großflächigen Einzelhandel nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO festgesetzt werden. Dieses Sondergebiet wird bestimmt sein für die Unterbringung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (SB-Warenhaus) mit einer Verkaufsfläche bis zu 6.100 m² für ein breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln sowie Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs incl. einer Konzessionärszone (Bereich des SB-Warenhauses, in denen andere Unternehmen ihren Standort haben, geplant sind bisher die Sortimente Backwaren, Feinkost, Toto-Lotto, Friseur). Die Verkaufsfläche beinhaltet überwiegend nahversorgungsrelevante und nicht-innenstadtrelevante Sortimente und soll künftig komplett auf einer Ebene erfolgen.
Als weitere Nutzungen sind die erforderlichen Stellplätze einschließlich deren Zufahrten Bestandteil der Planung. Die Nutzbarkeit einer Teilfläche durch eine Tankstelle an der Horchstraße soll im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.
Das Erschließungskonzept sieht im Zusammenhang mit dem Neubau des SB-Warenhauses eine Verlegung und Bündelung der heute vorhandenen, mehreren Zu- und Ausfahrten an der Horchstraße vor. Daher kann die Anbindung für Fahrradfahrer und Bus komfortabler und verkehrssicherer gestaltet werden. Die Erschließung der Stellplatzflächen für den Kundenverkehr und die Zufahrt für den LKW-Anlieferverkehr sollen nach Osten verlegt werden. Die Lage der Ein- und Ausfahrt der Tankstelle bleibt unverändert an der Horchstraße.
Infolge der veränderten Erschließung des Kundenparkplatzes soll die Bushaltestelle nach Osten in die Höhe des Haupteinganges verlegt werden und barrierefrei gestaltet werden.
Verfahrensfortgang
Mit der Einleitung des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens wird die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplanänderungs-Entwurf für das Plangebiet zu fertigen (bzw. fertigen zu lassen). Dieser ist dem Stadtrat dann zur Billigung vorzulegen, damit die weiteren Verfahrensschritte (z.B. Bürger- und Behördenbeteiligung) anschließen können. Da es sich bei vorliegender Bebauungsplanänderung um sogenannte „Maßnahmen der Innenentwicklung“ handelt, kann und soll das „beschleunigte Verfahren“ gemäß § 13a BauGB zur Anwendung kommen.
.Beschluss:
I.
1. Die Änderung des Bebauungsplanes i.S.d. § 30 Abs.1 BauGB für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und Linkstraße (Nr. 15/1) im Bereich zwischen Bahnlinie Aschaffenburg - Frankfurt, Horchstraße und westlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 1775 und 1760/6, Gem. Damm (einschließlich), wird beschlossen.
2. Die Änderung des Bebauungsplanes (Nr. 15/1) ist als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zu behandeln.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0
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11. / pl/8/11/16. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b);
- Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
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ö
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Beschließend
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11 | pl/8/11/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 15.04.2011 bis zum 27.04.2011 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.04.2011 bis zum 09.05.2011 durchgeführt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen beibehalten werden konnte, teilweise wurden Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit).
zu 2: Billigung des Bebauungsplanentwurfes vom 23.05.2016
Vorbemerkung
Das inzwischen bereits vor vielen Jahren begonnene Bebauungsplanverfahren gestaltet sich nach wie vor äußerst schwierig. Nachdem zunächst aufgrund der Eigentumsverhältnisse (zu) viele Unklarheiten hinsichtlich der Entwicklungsperspektiven der im Gebiet ansässigen Nutzungen zu einem Stocken und längeren Ruhen des Bebauungsplanverfahrens führten, schien im Jahr 2011 mit der (erneuten) „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ sowie mit der späteren Genehmigung für ein großes Um- und Neubauvorhaben für Gewerbeflächen und Wohnen im Gebietsteil an der Würzburger Straße der Weg für einen zügigeren Verfahrensfortgang geebnet. Viele inhaltliche Fragen zur Entwicklung des Gebiets konnten in der jüngeren Vergangenheit geklärt werden (z.B. Johannes de la Salle-Schule, Verbleib des Jugendclubs, Bebauung entlang der Würzburger Straße) und führten zu einer gewissen Planungssicherheit und „Stabilität“ der städtebaulichen Perspektiven für das Plangebiet.
Zum Zwecke der Durchführung des Verfahrensschrittes der „Öffentlichen Auslegung“ wurde folglich dem Stadtrat erstmals im Juli 2014 ein ausgearbeiteter Bebauungsplanentwurf zum Beschluss vorgelegt. Der Planungs- und Verkehrssenat bemängelte damals, dass der städtebaulich gewünschte Grünzug mit Anbindung an den Rosenseepark und mit Durchwegung des Gebiets nicht in der erforderlichen Form und Größe im Planentwurf enthalten sei. Also wurde im März 2015 eine entsprechend überarbeitete Planfassung im Planungs- und Verkehrssenat diskutiert, die jedoch aufgrund eines zu geringen Anteils an öffentlicher Grünfläche ebenfalls nicht beschlossen wurde. Die Verwaltung wurde (erneut) beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu überarbeiten und insbesondere eine deutliche Aufwertung bzw. Vergrößerung des geplanten öffentlichen Grünzugs vorzunehmen.
Die im Juli 2014 und im März 2015 im Stadtrat behandelten Bebauungsplanentwürfe basierten noch auf einem Grundkonsens, den die Stadtverwaltung in vielen, teils zähen Beratungen mit dem Flächeneigentümer erzielen konnte. Im Juli 2015 wurde dann dieser Weg verlassen – der im Planungs- und Verkehrssenat vorgelegte Plan deckte sich nicht mehr mit den Vorstellungen des Flächeneigentümers. Dieser Plan des Stadtplanungsamtes wurde ohne Gegenstimme im PVS beschlossen.
In der Folge unterbreitete der damit keineswegs einverstandene Eigentümer dem Stadtplanungsamt wieder einen neuen Vorschlag. Dieser wurde vom Stadtplanungsamt geprüft, in Teilen in den Bebauungsplanentwurf übernommen und erneut dem PVS zur Billigung vorgelegt. Dem Senat wurden nun drei unterschiedliche Planentwürfe vorgestellt: Der vom PVS im Juli 2015 beschlossene Planentwurf, der überarbeitete Entwurf des Stadtplanungsamtes mit Datum vom 23.11.2015 und der abweichende Planungsvorschlag des Eigentümers.
Der Senat billigte am 19.01.2016 den Entwurf des Stadtplanungsamtes vom 23.11.2015, wobei „insbesondere dem im Bebauungsplan-Entwurf geplanten Fuß- und Radweg zur Würzburger Straße hin im Rahmen eines Wegerechts“ zugestimmt wurde. Weiterhin wurde die Zustimmung auch erteilt, „wenn dem Eigentümer im nordwestlichen Bereich der öffentlichen Grünfläche zur Hockstraße hin und im Bereich nordwestlich der Baumgruppe kleinere Flächen von der öffentlichen Grünfläche entgegenkommend zugeordnet werden, die im Bebauungsplan dann als private Grünflächen festzusetzen sind“. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Lage und Bemessung des Wendehammers am Baufenster an der Commissary/Rhönstraße zu überarbeiten. Folgende Änderungen wurden in den Entwurf mit Datum vom 23.05.2016 eingearbeitet:
- Eintragung einer privaten Grünfläche von ca. 715 m² südlich der Punkthausbebauung statt öffentlicher Grünfläche. Die verbleibende öffentliche Grünfläche beträgt insgesamt ca. 4.250 m².
- Anpassung des Wendehammers im Mischgebiet an der Commissary mit leicht veränderten Baufenstern
- Änderung der Geschossigkeit im Mischgebiet an der Commissary. Die Geschossigkeit staffelt sich von 5-geschossiger Bebauung an der Würzburger Straße (Autohaus) und dem hinteren Bereich des Commissary-Baufensters über 4-geschossiger und nachfolgender 2-geschossiger Bebauung im Mischgebiet bis zur ehemaligen Kapelle und der Johannes de la Salle-Schule (derzeit eingeschossige Bebauung). Die Höhenentwicklung wird durch einen Schnitt auf dem Plan verdeutlicht.
- Anpassung der Grundstückszuschnitte und der vorhandenen Mauer an der ehemaligen Kapelle durch aktuelles Kataster und Vermessung
- Anpassung des Verlaufs des Leitungsrechts an der Würzburger Straße durch Abgleich mit der AVG
Damit wurde der Beschluss des Planungs- und Verkehrssenats vom 19.01.2016 zeichnerisch vollumfänglich umgesetzt.
Zwecks Erläuterung der Planungsziele und des Planungsprozess vor Ort wurden in den vergangenen Wochen unter Beteiligung von Oberbürgermeister Klaus Herzog zwei Begehungen des Areals mit dem Eigentümer durchgeführt, zu denen auch alle Stadträte eingeladen waren.
Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
Das Gebiet „Spessart-Manor“ der ehemaligen amerikanischen Liegenschaften soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Dies ist vor allem deswegen nötig, da aufgrund des vorliegenden heterogenen Bestands in und um das Plangebiet die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem planungsrechtlichen „Einfügungsgebot“ schwierig ist und daher nur bedingt Rechts- und Planungssicherheit besteht. Zudem ist im Bestand durch Baugenehmigungen der letzten Jahre eine Struktur entstanden, die ein komplexes Geflecht an Nutzungen, Bebauung und Erschließung umfasst. Mit dem Bebauungsplan werden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Konversion des Areals gelegt.
Bisheriger Verfahrensverlauf
Nach Abzug der US-Streitkräfte war und ist es vordringliches Ziel der Stadtplanung, die militärischen und zivilen Liegenschaften einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Während der größte Teil der Konversionsflächen beidseits der Würzburger Straße inzwischen mit Bebauungsplänen überplant und großteils neu bebaut und genutzt ist, handelt es sich bei dem Gebiet „Spessart-Manor“ um eines der letzten, nicht überplanten Areale an der Würzburger Straße, welches sich noch bis 2009 in Besitz der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) befunden hat. Es beinhaltet neben mehreren zum Teil leer stehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden (Blöcke 671 bis 677) eine Schule, ein Jugendhaus, eine ehemalige Kapelle sowie einen ehemaligen Supermarkt (Commissary).
Die ursprüngliche Bausubstanz in diesem Quartier ist teilweise noch in ihrem Bestand erhalten.
Ein Wohnblock wurde bereits abgerissen und mit einer Waschanlage für Autos überbaut, ein weiterer ist in den vergangenen Jahren zum Campus II der Hochschule Aschaffenburg mit weiterer gewerblicher Nutzung umgebaut worden. Für die beiden mittleren Wohnblöcke wurde im Jahr 2013 ein umfassender Umbau mit Aufstockung und Erweiterung der Wohnblöcke und der Errichtung eines Zwischenbaus für gewerbliche Nutzung und Wohnen auf der Rückseite der Würzburger Straße genehmigt. Zwischenzeitlich wurden diese beiden Bestandsblöcke abgerissen, da sich der Untergrund für den geplanten Umbau als nicht geeignet erwies. Eine Realisierung der geplanten und genehmigten Bebauung steht bisher noch aus.
Bestandsnutzungen sind die Johannes de la Salle-Berufsschule der Caritas, die Nebenstelle der Hefner-Alteneck-Schule und ein Kindergarten, das städtische Jugendhaus, sowie das Commissary (derzeit als Möbel-Outlet-Handel genutzt).
Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen der gewerblich geprägten Würzburger Straße und den vornehmlich dem Wohnen dienenden Baugebieten an der Rhönstraße hat der Stadtrat am 06.12.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 04/03b „Spessart-Manor“ gefasst. In Varianten wurde damals der Erhalt wie auch die Beseitigung großer Teile der bestehenden Bausubstanz überprüft. Ebenfalls vorgeschlagen wurde die Anlage eines Grünzuges durch das Gebiet als Fortsetzung des an der Hockstraße anbindenden Rosenseeparks. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geriet das Bebauungsplanverfahren jedoch ins Stocken, da sich die Standortentscheidung der Johannes de la Salle-Berufsschule verzögerte und sich die Veräußerung und Nachnutzung von Teilflächen in der Praxis als äußerst schwierig erwiesen. 2006 wurde seitens der Verwaltung mit zwei weiteren Entwurfsvarianten ein neuerlicher Versuch unternommen, das Verfahren voran zu bringen. Jedoch führte auch dies zu keinem Erfolg, da sich das Areal noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befand und die zukünftige Nutzung noch nicht geklärt war.
2009 wurde das gesamte Areal von der BIMA an einen Aschaffenburger Investor veräußert, wodurch sich neue Impulse für die Neustrukturierung und Nachnutzung des Gebietes ergaben. Da der Eigentümer bereits im Dezember 2009 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Wohnblockes 675 für eine Nutzung durch die Hochschule Aschaffenburg gestellt hatte, ein Bebauungsplan als planungsrechtlicher Rahmen jedoch noch nicht vorlag, wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen Eigentümer und Stadt abgeschlossen, dessen wesentliche Inhalte in den aufzustellenden Bebauungsplan einfließen:
- Errichtung einer Tiefgarage zwischen den Blöcken 674 und 675
- Erhalten von Teilen des im Gebiet befindlichen Grünbestandes
- Unterstützung des städtebaulichen Ziels einer Fortsetzung des Rosenseeparks durch das Areal bis zum neuen Kreisverkehr Rhönstraße/Sälzer Weg.
- Erhalt der Platanen an der Würzburger Straße
Planungsziele, Städtebaulicher Entwurf und Grünkonzeption
Seitens der Stadt besteht die Zielsetzung, das Areal unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Insbesondere die ehemaligen Wohnblöcke 671 und 675, sowie das Volumen der Blöcke 672 und 674 an der Würzburger Straße (Blocknummern sind in der Planzeichnung dargestellt), aber auch der Schulkomplex und die ehemalige Kapelle an der Rhönstraße sollen bei einer Neukonzeption erhalten werden. Für das Jugendhaus besteht ein langfristiger Mietvertrag. Als potenzielle Entwicklungsfläche für eine Neubebauung wird insbesondere der Bereich des ehemaligen Supermarktes (Commissary) angesehen. Grundsätzlich sollte eine dem Standort entsprechende gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf vorgesehen werden. Weiterhin ist aufgrund der Größe des Areals von ca. 7,5 ha auf eine abschnittsweise Realisierbarkeit zu achten. Ein wichtiger Aspekt der Freiflächengestaltung ist die Fortsetzung der Wegeverbindung aus dem Rosenseepark durch das Plangelände bis zum Sälzerweg.
Gebäudebestand im nordöstlichen Plangebiet
Die städtebauliche Konzeption sah die Möglichkeit des Erhalts der Wohnblöcke 671 bis 675 an der Würzburger Straße vor. Nach dem bereits erfolgten Umbau des ersten Wohnblockes 675 für eine Hochschulnutzung, sowie der Beantragung für den Umbau der beiden – jedoch zwischenzeitlich abgebrochenen – Blöcke 674 und 672 für gewerbliche Nutzung sollen auch der verbleibende Block an der Hockstraße in ähnlicher Form umgestaltet werden.
Zwischen den Blöcken sind dabei mehrgeschossige bauliche Ergänzungen vorgesehen, die so zu einer zwar gegliederten, jedoch geschlossenen Gebäudefront zur Würzburger Straße führen. Dieses Konzept gestattet eine gewerbliche Nutzung an der Würzburger Straße und eine lärmtechnische Abschirmung der südwestlich anschließenden Innenbereiche. Das Nutzungskonzept sieht Gewerbe- bzw. Büronutzung entlang der Würzburger Straße sowie Wohnnutzung in den abgewandten Gebäudeteilen vor.
Die beiden Blöcke 673 und 677 sind im Bebauungsplan nicht zum Erhalt vorgesehen.
Fortgeführt wird die Wohnnutzung durch weitere Stadtvillen, die sich entlang des neu zu schaffenden Grünzugs aufreihen und die qualitativ hochwertige Lage im ruhigen Innenbereich des Areals nutzen.
In den Innenhöfen zwischen den Blöcken sieht das Konzept Tiefgaragen vor, die jedoch nicht separat über die Andienungsstraße an der Würzburger Straße angefahren, sondern über ein Tunnelbauwerk südlich der Blöcke 671 bis 675 miteinander verbunden werden sollen. Damit besteht weitgehend die Möglichkeit, die neuen Stadtvillen an diese Tiefgaragen anzubinden. Ausfahrten sind zur Würzburger Straße sowie zur Hockstraße vorgesehen. Zusätzlich ist auf dem Tunnelbauwerk eine oberirdische private Fahrstraße als Feuerwehrumfahrung geplant.
Ehemaliger Supermarkt (Commissary)
Der ehemalige Supermarkt ist als Entwicklungsfläche anzusehen und kann mittelfristig neu überbaut werden. Dabei ist eine Bebauung mit Wohngebäuden ebenso denkbar wie eine gemischte Nutzung mit gewerblichem Anteil. Da die Rhönstraße bereits über eine relativ heterogene Bebauungsstruktur verfügt, ist hinsichtlich der Gebäudedimensionierung Gewerbebebauung aber auch eine mehrgeschossige Wohnbebauung in entsprechend höherer Dichte realisierbar. Das Gebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen. Die innere Erschließung ist dabei über einen Stich von der Rhönstraße vorgesehen.
Ehemalige Kapelle
Ebenfalls neu genutzt werden soll die seit 2003 unter Denkmalschutz stehende ehemalige amerikanische Kapelle an der Rhönstraße. Das Gebäude soll nach Vorstellung des Eigentümers in ein Veranstaltungszentrum für kleinere Tagungen oder Veranstaltungen umgebaut werden. Gleichwohl darf hier keine Nutzung im Sinne einer Vergnügungsstätte entstehen. Daher wurden entsprechende Ausschlusspassagen in die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.
Schulkomplex/Jugendhaus
Der benachbarte Schulkomplex wird im Bestand gesichert. Der westliche Teil mit der Grundschule Hefner-Alteneck wurde von der Stadt Aschaffenburg erworben, der Mittelteil vom Träger der De-la-Salle-Schule. Lediglich ein in den 1980er Jahren angebauter Gebäudeflügel nördlich der Kapelle sowie die derzeit ungenutzte ehemalige Kantine südlich des Jugendhauses stehen mittelfristig zur Disposition.
Der Mietvertrag für das Jugendhaus an der Hockstraße wurde in der Zwischenzeit durch einen langfristigen Mietvertrag ersetzt, so dass der Erhalt des Standortes gesichert ist. Der jetzige Standort wird als sinnvoll erachtet, da er gut erreichbar ist und über eine Akzeptanz bei Anliegern verfügt. Eine Standortalternative zeichnet sich aktuell nicht ab. Langfristig ist jedoch auch eine Nachnutzung als Wohnbebauung denkbar und wird in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Erschließungsbereich, Ver- und Entsorgung
Durch das Plangebiet verläuft ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Versorgungsträger, das es ermöglicht, das gesamte Plangebiet unabhängig vom Wegeverlauf zu versorgen.
Grünkonzeption
Wenn auch mit der neugestalteten Rhönstraße eine attraktive und direkte fußläufige Verbindung vom Rosenseepark mit der Kreuzung Würzburger Straße/Rhönstraße zur Verfügung steht, ist eine direkte Durchquerbarkeit des Areals für Fußgänger und Radfahrer – innerhalb eines Grünzuges und getrennt vom motorisierten Verkehr – als höherwertig anzusehen.
Zentrales Element der Grünkonzeption ist ein öffentlicher Grünzug. Er durchzieht das Plangebiet von der Hockstraße zur Rhönstraße, weitet sich an zwei Stellen zu einer größeren zusammenhängenden Grünfläche auf und gliedert die Baugebiete untereinander. Von da aus verläuft der Grünzug weiter als zunächst einseitige, dann als beidseitige Allee zwischen Commissary und ehemaliger amerikanischer Kirche zur Rhönstraße. Kurz vor dem Mischgebiet um das Commissary herum ist eine Wegeverbindung zum Baugebiet entlang der Würzburger Straße vorgesehen.
Die Grünkonzeption des Bebauungsplanentwurfs sieht weiterhin den Erhalt und die Ergänzung der Platanen an Würzburger Straße und Hockstraße vor. Im Innenbereich soll vor allem die Platanengruppe an der Kommandanten-Villa in der öffentlichen Grünfläche erhalten werden. Entlang der Rhönstraße werden im Bebauungsplan Pflanzflächen festgesetzt, die den Erhalt sowie die Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen zum Ziel haben. Der innere Grünzug sichert einen Teil des hier vorhandenen Baumbestandes und wird durch Neupflanzungen, insbesondere entlang der Wege, ergänzt. Neue Baumpflanzungen sind also auf den privaten Grundstücken und entlang der die öffentliche Grünfläche durchquerenden Wege, der Rhön- und der Hockstraße geplant.
Durch die weitgehende Unterbauung des nord-östlichen Gebietsabschnitts mit Tiefgarage ist hier ein Erhalt von Bäumen aufgrund der Unterbauung nicht möglich.
Zu 3: Auslegungsbeschluss
Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung für die Dauer eines Monats erfolgen. Die Behörden werden zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
2. Der Bebauungsplan-Entwurf vom 20.05.2016 für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3b) wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Entwurfes die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1
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12. / pl/8/12/16. Beschluss zum Zurückbleiben der Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/25 „Hochschulgelände“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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07.06.2016
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pvs/6/5/16 |
Stadtrat (Plenum)
|
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
18.07.2016
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pl/8/12/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Bebauungsplan 3/25 ist im Bereich der Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße der Rückbau von ca. 390 m² öffentlichen Straßenflächen und die Nutzung dieser Flächen zu ca. 300 m² für die Zwecke der Hochschule Aschaffenburg und zu ca. 90 m² als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Von diesen Flächen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Ein im Zuge der nun jüngst anstehenden Hochschulentwicklung geplanter neuer Gebäudetrakt reicht bis an den Gehsteig der Flachstraße heran.
Infolgedessen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, den im B-Plan Nr. 3/25 zwischen der Flachstraße und dem Bessenbacher Weg vorgesehenen neuen Gehsteig noch näher an die Fahrbahnen heranzuführen und eine dabei zusätzlich frei werdende, ca. 90 m² große Fläche, die als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, der Hochschule Aschaffenburg zur Verfügung zu stellen.
Die zu veräußernde Fläche soll eingefriedet und in weitgehender Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes von der Hochschule als Grünfläche genutzt werden können. Durch den geänderten Gehsteigverlauf wird ein scharfes Abknicken des Fußweges um die geplante Gebäudekante herum vermieden, was an dieser Stelle den Fußgängern eine bessere Übersicht gewährt.
Infolge des veränderten Ausbaus entfallen ca. 12 Kfz-Stellplätze und 2 Bodeneinläufe mit Kanalanschluss. Der Platz für Wertstoffbehälter ist ggf. neu zu gestalten oder zu verlegen.
Etwa vorhandene Fernmeldeleitungen wären auch ohne diese Änderung in den Verlauf des neuen Gehsteigs zu verlegen gewesen.
Durch die Veräußerung zusätzlicher Flächen vermindern sich die Rückbaumaßnahmen der Stadt Aschaffenburg und die damit verbundenen Kosten.
.Beschluss:
1. Die Erschließungsanlagen im Bereich Bessenbacher Weg/Flachstraße sollen gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3/25 zurückbleibend ausgebaut werden.
2. Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass das Zurückbleiben der Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3/25 gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2014 den in § 1 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht.
3. Die Einmündung Bessenbacher Weg/Flachstraße wird im Bereich östlich des Hochschulgeländes gem. beiliegendem Plan vom 23.05.2016 auf einer größeren Fläche entwidmet, als im Bebauungsplan Nr. 3/25 festgesetzt.
4. Die hierdurch zusätzlich zu entwidmende Fläche wird, wie die dafür bereits im Bebauungsplan Nr. 3/25 vorgesehene Fläche, an die Hochschule Aschaffenburg veräußert und dem Gelände der Hochschule Aschaffenburg zugemessen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [x]
Anwesend: 38
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 4
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 4
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13. / pl/8/13/16. Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates für die Zeit vom 01.06.2016 bis 31.05.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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8. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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18.07.2016
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ö
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Beschließend
|
13 | pl/8/13/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter / in und Stellvertreter / in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter /in und Stellvertreter / in vorgeschlagen. Die nachfolgend aufgeführten Personen sind für die Dauer von drei Jahren vom 01.06.2016 bis 31.05.2019 nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung zu berufen.
.Beschluss:
I.
Folgende Personen werden als Mitglieder für den Seniorenbeirat für die Zeit vom 01.06.2016 bis 31.05.2019 berufen:
Einrichtung
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Vertreter / in
|
Stellvertreter / in
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Katholische Seniorenkreise
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Frau
Tilly Krebs
|
Frau
Gabriele Breunig
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Evangelische Seniorenkreise
|
Herr
Gerald Panzner
|
n.n.
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Gewerkschaftssenioren
|
(Bestätigung am 5.7.16)
Herr
Rudi Richter
|
Herr
Helmut Pohl
|
Seniorensportgruppen
|
Herr
Karl – Heinz Stegmann
|
n.n.
|
CSU – Senioren – Union
|
Herr
Gerd Fritzsch
|
Herr
Manfred Christ
|
SPD – 60 -plus
|
Herr
Hartwig Loh
|
|
Sozialstationen
|
Caritas – Sozialstation
St. Elisabeth
Frau Franziska Rolf
|
ASB Sozialstation
Frau
Dietlinde Großkopf
|
Ambulante Pflegedienste
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Aschaffenburger Pflegedienst
Herr Arnold Kurz
|
n.n.
|
Heimbeiräte / Heimfürsprecher
|
n.n.
|
n.n.
|
Alten- und Pflegeheime
|
Frau
Mares Rabe
|
Frau
Andrea Weyrauther
Senioren-Wohnstift St. Elisabeth
|
Hospizgruppe Aschaffenburg e. V.
|
Frau
Ursula Eujen
|
n.n.
|
Arzt
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Herr Dr. med.
Albrecht Hild
|
n.n.
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VdK Bayern e. V.
|
Herr
Hartwig Loh
|
n.n.
|
BdK
|
Herr
Manfred Nagel
|
Herr
Gustav Schmittner
|
Einrichtungen der Erwachsenenbildung
|
n.n.
|
n.n.
|
Arbeiter –Samariter –Bund
RV Bayer. Untermain e. V.
|
Herr
Klaus Michels
|
Herr
Bernhard Jakobi
|
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Aschaffenburg
|
BJH
Herr Hubert Rösch
|
Herrn Manfred Geistler
|
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Aschaffenburg
|
Herr
Michael Rückert
|
Frau
Karin Schäfer
|
Caritasverband Aschaffenburg Stadt und Landkreis e. V.
|
Herr
Marco Maier
|
Herr
Dieter Fuchs
|
Diakonisches Werk Untermain
Aschaffenburg e. V.
|
n.n.
|
n.n.
|
Malteser - Hilfsdienst
|
Herr Dr.
Lothar Blatt
|
Frau
Sylvia Dell
|
Paritätischer Wohlfahrtsverband Dienststelle Aschaffenburg
|
Frau Antje Baumgart
|
Frau Kathrin Speck
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Einrichtungen des Betreuten Wohnens
|
Frau
Dr. Elisabeth Riedel
|
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WIGe e. V.
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Frau
Anne Abb
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Frau
Gabi Saal-Bauer
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Beratungsstelle Demenz Untermain
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Frau
Christine Waigand
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Nicht organisationsgebundene SeniorInnen
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Herr
Rudolf Zahn
|
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Nicht organisationsgebundene SeniorInnen
|
Frau
Hiltrud Hornung
|
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Nicht organisationsgebundene SeniorInnen
|
Herr
Horst Ziegler
|
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II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2016 09:01 Uhr