Datum: 26.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / shs/2/1/16. Gebührenanpassung der Stadthalle am Schloss;
- Vorschlag der Arbeitsgruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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26.07.2016
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ö
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Beschließend
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1 | shs/2/1/16 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadthallensenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Gebührenanpassung der Stadthalle am Schloss;
- Vorschlag der Arbeitsgruppe" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / shs/2/2/16. Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2015 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
Bericht über die Abschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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26.07.2016
|
ö
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Beschließend
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2 | shs/2/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg besteht gem. § 20 EBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
Lt. § 25 Abs. 3 EBV stellt der Stadthallensenat den Jahresabschluss vorberatend fest. Dieser Feststellung gehen die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung voraus.
Nach Abschluss und Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Schüllermann und Partner AG, Dreieich, wird vorbehaltlich der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 folgendes durch den Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis zur Kenntnis gegeben.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg schließen das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Verlust von € 1.124.454,97 ab.
Der niedrigere Verlust im Vergleich zum vorhergehenden Wirtschaftsjahr 2014 wurde durch den Anstieg der Umsätze im Kongressbereich und im Veranstaltungsmanagement sowie Einsparungen bei den Sonstigen Aufwendungen erzielt. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen im mündlichen Vortrag.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2015 durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich, ist am 30.06.2016 erfolgt. Sie hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2015 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Anlage).
Die örtliche Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss 2015 dem Stadthallensenat zur Feststellung vorgelegt werden.
.Beschluss:
I. Der Stadthallensenat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zusammen mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung 2015 durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich, zur Kenntnis (Anlage 1)
.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
|
nein
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / shs/2/3/16. Bericht zum laufenden Geschäftsjahr 2016 - Halbjahresbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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26.07.2016
|
ö
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Beschließend
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3 | shs/2/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach §4 Abs. 5 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ hat die Werkleitung dem Oberbürgermeister und dem Stadthallensenat (Werkausschuss) halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Für den Zeitraum 01.01. – 30.06.2016 folgendes Bild:
Die Umsätze des ersten Halbjahres 2016 konnten trotz Fehlens des zweijährigen Hotel- und Gaststättenführers um 54 TEUR (8,6%) gesteigert werden.
Die Buchungen für das 2. Halbjahr 2016 lassen ebenfalls auf eine Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr hoffen.
Die kritische Überprüfung aller Kosten trägt mittlerweile zu Einsparungen und damit zur Ergebnisverbesserung bei.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zum laufenden Geschäftsjahr 2016 – Halbjahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / shs/2/4/16. Gebührenanpassung Stadtfest 2017;
- Vorschlag der Arbeitsgruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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26.07.2016
|
ö
|
Beschließend
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4 | shs/2/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In Sondersitzungen diskutierten die Mitglieder des Stadthallensenats die Wirtschaftlichkeit des Stadtfestes. In diesem Rahmen wurde eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgestellt. Auf Grundlage dessen wurden mögliche Einsparpotentiale aufgezeigt und diskutiert:
1. Anpassung der Standgelder zum 01. Januar 2017
Es wird vorgeschlagen, die Einnahmesituation zu verbessern, indem die Standgelder um 7 % angepasst werden (Werte gerundet). Dies würde einen Einnahmeeffekt von 2,24 T€ bewirken. Die letzte Platzgeldanpassung wurde zum 01. Januar 2012 vorgenommen.
Der Berechnung der Standgelder werden laufende Meter Frontlänge zugrunde gelegt, soweit keine
fallabhängigen Pauschalen erhoben werden.
Die neue Standgeldordnung 1) sähe dann wie folgt aus:
A. Kategorie Straßen
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Standgeld alt
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Standgeld ab 2017
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Veränderung
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Getränke-/Imbissstand
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43,00 €/Frontmeter
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46,00 €/Frontmeter
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+ 7,0 %
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Süßwaren
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26,00 €/Frontmeter
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28,00 €/Frontmeter
|
+ 7,7 %
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Spielwaren
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52,00 €/Frontmeter
|
56,00 €/Frontmeter
|
+ 7,7 %
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Nostalgie- und Kinderfahrgeschäfte
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21,00 €/Frontmeter
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22,00 €/Frontmeter
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+ 4,8 %
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Verlosungen
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104,00 €/Frontmeter
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111,00 €/Frontmeter
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+ 6,7 %
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Geschicklichkeitsspiele
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41,00 €/Frontmeter
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44,00 €/Frontmeter
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+ 7,3 %
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Verkaufsstände Jahrmarkt
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21,00 €/Frontmeter
|
22,00 €/Frontmeter
|
+ 4,8 %
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Hoch- und Rundfahrgeschäfte
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1.040,00 € pauschal
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1.113,00 € pauschal
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+ 7,0 %
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Info- und Promotionstände (max. 12 m²)
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1.040,00 € pauschal
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1.113,00 € pauschal
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+ 7,0 %
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Festgarnituren und Stehtische werden in der Kategorie Straßen separat berechnet:
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Berechnung alt
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Berechn. ab 2017
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Veränderung
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Festgarnitur
(ein Tisch/ zwei Bänke)
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26,00 €/Stück
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28,00 €/Stück
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+ 7,7 %
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Stehtisch
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11,00 €/Stück
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11,50 €/Stück
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+ 4,5 %
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A. Kategorie Plätze
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Standgeld alt
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Standgeld ab 2017
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Veränderung
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Winzerstand Schloßplatz
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728,00 € pauschal
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779,00 € pauschal
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+ 7,0 %
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Imbissbetrieb Schloßplatz ohne Ausschank
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780,00 € pauschal
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835,00 € pauschal
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+ 7,1 %
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Imbissbetrieb Schloßplatz mit Ausschank
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832,00 € pauschal
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890,00 € pauschal
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+ 7,0 %
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Biergarten Marstallplatz
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1.872,00 € pauschal
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2.003,00 € pauschal
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+ 7,0 %
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Herstallstraße
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3.224,00 € pauschal
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3.450, 00 € pauschal
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+ 7,0 %
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Karlsplatz
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1.040,00 € pauschal
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1.113,00 € pauschal
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+ 7,0 %
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Arkadenhof
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572,00 € pauschal
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612,00 € pauschal
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+ 7,0 %
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1) Hinweis: Mit dem Standgeld sind u.a. die Kosten für Werbemaßnahmen (Plakatierung, sonstige Werbemaßnahmen), die Kanaleinleitungsgebühren und die Gebühren für die Abfallentsorgung im Rahmen des Abfallkonzeptes der Stadt Aschaffenburg abgegolten. Der Verbrauchs- und Grundpreis für den üblichen Wasserbezug sowie die Kosten für den Anschluss und Verbrauch von Strom sind nicht im Standgeld enthalten.
2. Einsparpaket
Vorberatend wurden folgende Einsparpotentiale identifiziert:
- Entfallen Programmpunkt „Klangräume“ 1,5 T€
- Entfallen Eröffnungsprogramm Bühne Schloßplatz 0,78 T€
- Einsparung Rahmenprogramm Bühne Schloßplatz 0,72 T€
- Streichung Subventionierung 0,92 T€
Musikprogramm Sandgasse
- Streichung der Essensgutscheine 0,265 T€
Ehrengäste Eröffnung
- Werbung: Streichung A2-Plakate 0,115 T€
- Streichung Countdown-Anzeige 0,2 T€
- Streichung Anzeige Veranstaltungskalender 0,1 T€
- Reduzierung Bühnenzuschüsse 2)
? Bühne Goldbacher Straße 1,0 T€
? Bühne Mainufer 1,0 T€
- Einnahmeeffekt (s. Punkt 1) 2,24 T€
Anpassung der Standgelder (7%)
- Sponsorenakquise 7,5 T€
Das Gesamtsparpaket umfasst 16,34 T€.
2) Hinweis: Der Bühnenzuschuss für die Bühne im Schlossinnenhof wird nicht reduziert, da sich dem Bühnenbetreiber keine Möglichkeit bietet, die Bühnenkosten (Technik, Programm) - wie das üblich ist - über Getränke- bzw. Essensstände zu refinanzieren. Fester Caterer am Bühnenplatz Schlossinnenhof sind die Schlossweinstuben.
.Beschluss:
Zur besseren Kostendeckung des Stadtfestes beschließt der Stadthallensenat
1. die Standgelder für das Stadtfest zum 01. Januar 2017 um 7 % (Werte gerundet) anzupassen.
2. ein Einsparpaket in Höhe von 16,34 T
€.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
5. / shs/2/5/16. Aschaffenburger Volksfest 2017;
- Antrag der Schaustellerverbände auf Reduzierung der Gebührenerhöhung für das verlängerte Volksfest
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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26.07.2016
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ö
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Beschließend
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5 | shs/2/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadthallensenat hatte in seiner Sitzung vom 25. April 2016 dem Wunsch der örtlichen Schaustellerverbände entsprochen, aufgrund der kalendarischen Situation - Fronleichnam fällt 2017 auf Donnerstag, 15. Juni - das Volksfest 2017 einen Tag früher am Feiertag zu eröffnen.
Mit der zeitlichen Vorverlegung des Volksfestbeginns und Ausweitung der Veranstaltungsdauer von 11 auf 12 Tage ist nach jetzigem Kenntnisstand mit voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 4.200 Euro zu rechnen (u.a. Mehrkosten für Müllentsorgung, Sicherheitsdienst, Strom-/ Wasserverbrauch, Toiletten, Bauzaunmiete, Feuerwehrwache).
Die Verwaltung stimmt den Anträgen der Schaustellerverbände zu, dass diese Mehrkosten mit einer einmaligen Kostenpauschale für das Volksfest 2017 in Höhe von 5% auf die Platzgelder der teilnehmenden Schaustellerbetriebe gedeckt werden können.
.Beschluss:
I. Zur besseren Kostendeckung des um einen Tag verlängerten Volksfestes 2017 beschließt der Stadthallensenat von den teilnehmenden Schaustellerbetrieben zusätzlich zu den Platzgeldern und einmalig für das Volksfest 2017 eine Kostenpauschale in Höhe von 5 % (Werte gerundet) der Platzgelder zu erheben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2016 11:48 Uhr