Datum: 29.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/9/1/16 PL/9/1/16
2pl/9/2/16 PL/9/2/16
3pl/9/3/16 Bericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke, AVG sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
4pl/9/4/16 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss 2015 b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2015
5pl/9/5/16 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2015
6pl/9/6/16 Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
7pl/9/7/16 Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen
8pl/9/8/16 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
9pl/9/9/16 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
10pl/9/10/16 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
11pl/9/11/16 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) für das Geschäftsjahr 2016
12pl/9/12/16 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) für das Geschäftsjahr 2016
13pl/9/13/16 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) für das Geschäftsjahr 2016
14pl/9/14/16 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2016
15pl/9/15/16 Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Brunnengasse, Main, Fl.Nr. 899, Röntgenstraße, Am Dreispitz und Augasse (Nr. 13/8) im Bereich zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich); - Billigungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung

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1. / pl/9/1/16. PL/9/1/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 1pl/9/1/16

.Beschluss:

1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.07.2016 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat erhebt sich für eine Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer der Amoktaten in München sowie der Taten in Würzburg, Ansbach und in anderen Ländern.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/9/2/16. PL/9/2/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 2pl/9/2/16

.Beschluss:

Auf Grund der Anfrage von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 25.07.2016 (Anlage 2) erfolgt ein mündlicher Bericht des Referenten für Energie, Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz zu dem Starkregenereignis in Aschaffenburg vom 23.07.2016.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/9/3/16. Bericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke, AVG sowie der Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 3pl/9/3/16

.Beschluss:

Der Bericht zum Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/9/4/16. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss 2015 b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 4pl/9/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2015 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2015 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wie folgt festzustellen:

a) Bei einer Bilanzsumme von 129.033.851,74 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2015 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €. Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 8.605.460,11 €.

b) Der von der WIBERA AG, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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5. / pl/9/5/16. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 5pl/9/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2015 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wie folgt festzustellen:
a)  Bei einer Bilanzsumme von 511.221,47 € beträgt der im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2015 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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6. / pl/9/6/16. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 6pl/9/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2015 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2015 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) wie folgt festzustellen:

a) Bei einer Bilanzsumme von 12.361.029,97 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2015 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.

Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 1.903.347,44 €.

b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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7. / pl/9/7/16. Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 7pl/9/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2015 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2015 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.

.Beschluss:

I. Der Jahresabschluss 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistung wird wie folgt zur Kenntnis genommen.

a) Bei einer Bilanzsumme von 114.220.277,61 € beträgt der im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete Gewinn  4.261.914,48 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:

Einstellung in die „Allgemeine Rücklagen“        3.000.000,00 €
Abführung an den Haushalt der Stadt        1.261.914,48 €
abzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer
inkl. Solidaritätszuschlag

c) Der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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8. / pl/9/8/16. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 8pl/9/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2015 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Appelmann Bernhard
2
Autz Wolfgang
3
Dr. Blatt Lothar
4
Büttner Johannes
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Haas Erika
12
Hart Willi
13
Herzing Jürgen, Bürgermeister
14
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
15
Kapperer Leonie
16
Klein Karsten
17
Kunkel Rainer
18
Lenz-Böhlau Anne
19
Otter Gerald
20
Stegmann Karl-Heinz
21
Wagener Stefan


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.

2. Die Beschlussfassung des Stadtrats der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters in der Gesellschafterversammlung, die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pl/9/9/16. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 9pl/9/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2015 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Euler Jessica, Bürgermeisterin
5
Gans Brigitte
6
Gerlach Thomas
7
Giegerich Thomas
8
Herzing Jürgen, Bürgermeister
9
Kapperer Leonie
10
Klein Karsten
11
Kunkel Rainer
12
Lenz-Böhlau Anne
13
Otter Gerald
14
Stegmann Karl-Heinz
15
Wagener Stefan


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

I.
1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2.        Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zu Ermächtigt des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten, kann auf Grund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pl/9/10/16. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 10pl/9/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(Sachdarstellung)
1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2015 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Appelmann Bernhard
2
Autz Wolfgang
3
Dr. Blatt Lothar
4
Büttner Johannes
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Haas Erika
12
Hart Willi
13
Dr. Henke Erich
14
Herzing Jürgen, Bürgermeister
15
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
16
Kapperer Leonie
17
Klein Karsten
18
Kunkel Rainer
19
Lenz-Böhlau Anne
20
Otter Gerald
21
Stegmann Karl-Heinz
22
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2. Die Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg zur Ermächtigung des Gesellschaftervertreters der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten, kann aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht erfolgen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / pl/9/11/16. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) für das Geschäftsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 11pl/9/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der AVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die AVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Frankfurt, zum Jahresabschlussprüfer zu bestellen.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der AVG hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Frankfurt, zum Prüfer des Jahresabschlusses 2016 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH zu bestellen.


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [   ]
nein [  X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den Wirtschaftsplan der AVG bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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12. / pl/9/12/16. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) für das Geschäftsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 12pl/9/12/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Jahresabschlussprüfer 2016 zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2016 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.


II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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13. / pl/9/13/16. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) für das Geschäftsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 13pl/9/13/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Jahresabschlussprüfer 2016 zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den Wirtschaftsplan der SVG bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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14. / pl/9/14/16. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 21.07.2016 ö Vorberatend 2ws/4/2/16
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 14pl/9/14/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 vor.
Die WIBERA AG hatte bereits den Prüfungsauftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 mit 2015 erhalten.
Die Prüfungshandlungen in den letzten Jahren sind reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2016.
Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf ca. 25.000 € zuzüglich Nebenkosten.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird die WIBERA letztmalig beauftragt. Eine Angebotseinholung zur Neuvergabe der Prüfungsleistung für 2017 und Folgejahre erfolgt noch im Jahr 2016.

.Beschluss:

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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15. / pl/9/15/16. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Brunnengasse, Main, Fl.Nr. 899, Röntgenstraße, Am Dreispitz und Augasse (Nr. 13/8) im Bereich zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich); - Billigungsbeschluss - Anordnung der öffentlichen Auslegung - Anordnung der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.07.2016 ö Beschließend 3pvs/9/3/16
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.07.2016 ö Beschließend 15pl/9/15/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung zum Anlass und zum Sachstand
In der Sitzung am 11.04.2016 hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Brunnengasse, Main, Fl.Nr. xxx, Röntgenstraße, Am Dreispitz und Augasse (Nr. 13/8) im Bereich zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich) zu ändern. In gleicher Sitzung wurde für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung eine „Veränderungssperre“ nach § 14 ff. BauGB erlassen.
Die Änderung des seit 1976 rechtskräftigen Bebauungsplans 13/08 im Bereich zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich) ist insbesondere notwendig, um nach erfolgter Aufgabe der Produktionsflächen der Gärtnerei xxx die städtebauliche Ordnung und Entwicklung für eine zukünftige bauliche Nutzung zu gewährleisten - die Festsetzungen des bisher geltenden Bebauungsplans entsprechen zum Teil nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Entwicklungszielen, zum Teil sind sie auch praktisch nicht mehr umsetzbar. Zu nennen ist hier z.B. die bisher in einem Teilbereich festgesetzte zwingend viergeschossige Zeilenbebauung sowie die im Bebauungsplan vorgesehene Gebietsdurchquerung mit einer öffentlichen Erschließungsstraße, die so nicht mehr umsetzbar ist und auch nicht mehr zwingend benötigt wird.
Durch den Erhalt eines denkmalgeschützten Hauses in der xxx wurde auch der Verlauf der von der Ruhlandstraße abzweigenden Stichstraße anders geführt, als ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen, die angrenzenden Grundstücke wurden dementsprechend angepasst und stimmen infolge der veränderten Standorte ebenfalls nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplans überein.
Nach zweijährigen Bemühungen verschiedener Investoren, ein städtebaulich angemessenes, genehmigungsfähiges und realisierbares Bebauungskonzept für das ehemalige Gärtnereigelände zu entwickeln, musste letztlich konstatiert werden, dass aufgrund der zwangsläufig erheblichen Abweichungen vom bisher geltenden Bebauungsplan bei gleichzeitig fehlendem vollständigem nachbarlichen Einvernehmen nur durch ein Bebauungsplanänderungsverfahren Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erlangt werden kann.

Planungsziele der Bebauungsplanänderung
Mit der Änderung des Bebauungsplans 13/08 wird das Gebiet zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße städtebaulich neu geordnet. Der Änderungsbereich umfasst Teile des ehemaligen Gärtnereigeländes sowie die südlich und westlich anschließende Bebauung einschließlich Straßenverkehrsflächen der Brunnengasse und der Ruhlandstraße.

Zu Gunsten der Bestandsgrundstücke und -bebauung sind z.B. die veränderte Führung und Breite der von der Ruhlandstraße abzweigenden öffentlichen Stichstraße aufzunehmen sowie Baugrenzen so zu erweitern, dass sie den vorhandenen Gebäudebestand sichern und angemessenen Entwicklungsspielraum ermöglichen.
Basis des städtebaulichen Entwurfs für eine Neubebauung des ehemaligen Gärtnereigeländes ist das Bebauungskonzept des Grundstückseigentümers xxx. Dieses Bebauungskonzept wurde im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Erlangung eines vollumfänglichen Einvernehmens mit den Anwohnern ausgearbeitet, mit der Bürgerschaft bereits ausführlich erörtert und soll aus stadtplanerischer Sicht grundsätzlich als eine städtebaulich sinnvolle, der Ortslage angemessene und auch realisierbare Konzeption weiterverfolgt werden. Ein außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung liegender Teilabschnitt des Bebauungskonzepts, bestehend aus drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und insgesamt 15 Wohnungen, ist bereits mit Bescheid vom xxx genehmigt worden.
Die Abstimmung sonstiger fachlicher Aspekte, die Abwägung evtl. verbliebener widerstreitender Interessenslagen und letztlich die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die zukünftige bauliche Entwicklung des Gebiets ist nun Aufgabe des Bebauungsplanänderungsverfahrens.

Wesentliche Inhalte des Bebauungsplanänderungsentwurfs
Die Bebauungsplanänderungsentwurf trifft zum Einen Regelungen zur Sicherung des baulichen Bestands bei gleichzeitiger Anpassung der Festsetzungen im Bebauungsplan an eine veränderte städtebauliche Situation, zum Anderen hat er die Neuordnung der Bebauungsmöglichkeiten auf dem südlichen Abschnitt der ehemaligen Gärtnerei xxx zum Inhalt.
Es sollen Teilbaugebiete als „Allgemeine Wohngebiete“ ausgewiesen werden, für die einheitlich eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festgesetzt wird; erdüberdeckte und intensiv begrünte Tiefgaragen müssen nicht in die Grundflächenzahl eingerechnet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung unterscheidet sich bei gleicher Dichte nur durch die Zahl der Vollgeschosse: Im Teilbaugebiet WA 1 sind zwei Vollgeschosse zulässig, im Teilbaugebiet WA 2 drei Vollgeschosse, wobei im Falle der Errichtung eines „Staffelgeschosses“ als drittes Vollgeschoss dieses in seiner möglichen Ausdehnung beschränkt wird. Flankiert werden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im WA 2 durch die Vorgabe maximaler Gebäudehöhen (Wandhöhen, Firsthöhen, Oberkanten).
Für beide Teilbaugebiete WA 1 und WA 2 wird eine Begrenzung der zulässigen Zahl der Wohnungen je Wohngebäude (maximal 5 Wo.) vorgegeben. Dächer dürfen jeweils eine Neigung bis höchstens 45° aufweisen, Gebäude sind in „offener Bauweise“ zu errichten, die Anwendung der Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung wird angeordnet.
Hinsichtlich der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Flächen unterscheiden sich die Teilbaugebiete: Im WA 1 wurde der großzügige Baufensterzuschnitt des bisher geltenden Bebauungsplans grundsätzlich übernommen und punktuell vergrößert, z.B. um die Bestandsbebauung entlang der Ruhlandstraße in die überbaubaren Flächen zu integrieren - im Unterschied zum bisher geltenden Bebauungsplan werden z.B. die von der Straße zurückgesetzten Baugrenzen an der Ruhlandstraße zugunsten der Baugrundstücke und zwecks planungsrechtlicher Sicherung des baulichen Bestands an die Straßenbegrenzungslinie verlegt. Damit wird die Zielsetzung und Vorgabe des bisher geltenden Bebauungsplans zur Verbreiterung von Straßen durch Gebäudeabbruch (z.B. Abbruch des denkmalgeschützten Hauses Ruhlandstraße 40) korrigiert.
Im Teilbaugebiet WA 2 wird kein blocküberspannendes Baufenster festgesetzt, sondern es werden vier einzelne Bauflächen vorgegeben, wodurch eine zusammenhängende Blockbebauung ausgeschlossen wird.
Weiterhin werden im Bebauungsplan ergänzende Regelungen zu den Standorten von Stellplätzen, Carports, Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen sowie zur Pflanzung von Bäumen (Pflanzgebot für einen standortgerechten Laubbaum je 600qm Grundstücksfläche) getroffen.
In nachrichtlicher Übernahme werden im Bebauungsplan einzelne Baudenkmäler, ein Bodendenkmal sowie die (noch) so festgesetzte Grenze des Überschwemmungsgebiets (HQ 100, Polderfläche) des Mains gekennzeichnet. Zu Letztgenanntem wird darauf hingewiesen, dass nach aktuellen Berechnungen des Wasserwirtschaftsamtes im Zuge der Neufestsetzungen der Überschwemmungsgebiete des Mains und der Aschaff das Plangebiet nicht mehr im Überschwemmungsgebiet HQ 100 bzw. in einer Polderfläche liegt und somit auch eine Ausweisung von Bauland möglich ist. Weiteres ist ggf. im Bebauungsplanänderungsverfahren zu klären.
Beide Teilbaugebiete werden über die Straßenverkehrsflächen der Brunnengasse und der Ruhlandstraße erschlossen, wobei die innere Erschließung von WA 2 ausschließlich über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte gesichert werden soll – die im bisher geltenden Bebauungsplan festgesetzte Straßenverkehrsfläche ist für diesen Gebietsteil verzichtbar und entfällt.
Im Auftrag des Stadtplanungsamtes wurde durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro (T+T Verkehrsmanagement GmbH, Dreieich) eine gutachterliche Untersuchung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der von der Ruhlandstraße sowie von der Brunnengasse abzweigenden Stichstraßen vorgenommen. Das Gutachten hat zum Ergebnis, dass die vorhandenen Erschließungsstraßen eine mögliche Neubebauung des ehemaligen Gärtnereigeländes mit insgesamt 35 Wohnungen ohne den Verlust der verkehrlichen Leistungsfähigkeit aufnehmen können. Mit dem Bau der Wohnhäuser wird sich der Verkehr in den Spitzenstunden zwar erhöhen, er bleibt jedoch auf einem geringen Niveau. Die Engstelle in der Stichstraße der Ruhlandstraße führt zu keinen verkehrlichen Problemen sondern spiegelt den verkehrsberuhigten Charakter eines Wohnweges wider. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Rettungswege offen zu halten, wäre dieser Straßenraum bereits heute von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Im Bebauungsplan sind folglich die bestehenden Straßen in ihren bisherigen Querschnitten festgesetzt. Verbreiterungen der Straßen, die zu Lasten der anliegenden Grundstücke gehen müssten, sind verkehrsplanerisch aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen nicht notwendig.
Etwaige straßenverkehrsrechtliche Regelungen (z.B. Parkverbote, Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs - Verkehrszeichen 325) gehören nicht zum Regelungsumfang eines Bebauungsplans - sie sind erforderlichenfalls in einem gesonderten Rechtsverfahren durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen.
       
Verfahrensfortgang
Die gemäß Beschlussvorschlag anstehenden Verfahrensschritte sind die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB.
Vorliegende Bebauungsplanänderung beschränkt sich auf sogenannte „Maßnahmen der Innenentwicklung“, daher kommt das „beschleunigte Verfahren“ gemäß § 13a BauGB zur Anwendung. Von der „frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 [BauGB] kann im beschleunigten Verfahren abgesehen werden“ (Rechtsgrundlage hierfür vgl. § 13a Abs.2 und § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.

.Beschluss: 1

Dem mündlichen Änderungsantrag der Kommunalen Initiative zu TOP 13 d.ö.S. nämlich die geplanten vier Punkthäuser teilweise der Brunnengasse zuzuordnen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 1

.Beschluss: 2

.
1. Dem Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 04.07.2016 für das Gebiet zwischen Brunnengasse, Main, Fl.-Nr. xxx, Röntgenstraße, Am Dreispitz und Augasse (Nr. 13/8) im Bereich zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich) mit Begründungsentwurf vom 04.07.2016 wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Vorschriften des § 13a BauGB über das beschleunigte Verfahren finden Anwendung.

II. Angaben zu
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.11.2016 14:14 Uhr