Datum: 19.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/10/1/16 PL/10/1/16
2pl/10/2/16 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
3pl/10/3/16 ZENTEC Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH; Verlängerung der Kompetenznetzförderung; Referent: Dr. Gerald Heimann
4pl/10/4/16 Verkehrssituation auf der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg; - Vortrag der verkehrstechnischen Untersuchungen zum Ausbau der B 26 durch das Ingenieurbüro Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum - Festlegung der städtischen Zielsetzungen zur Beurteilung von Planungsüberlegungen
5pl/10/5/16 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
6pl/10/6/16 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
7pl/10/7/16 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015
8pl/10/8/16 Finanzierung der Baugebiete „Westlich Rotäckerstraße“ und „Anwandeweg“
9pl/10/9/16 Änderung der Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidssatzung); - Anpassung einzelner Regelungen in Folge eingetretener Rechtsänderungen
10pl/10/10/16 Benennung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH – Vorschlag an die Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau
11pl/10/11/16 Neuerlass der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose und der Gebührensatzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose
12pl/10/12/16 Arbeitskreis Fahrradforum; - Erlass einer Geschäftsordnung - Antrag der KI vom 27.07.2016
13pl/10/13/16 Kundgebung am Ostersonntag 2016 "Gemeinsam gegen den Terror" in Aschaffenburg; Mündlicher Bericht von Herrn Oberbürgermeister Herzog über die Gespräche mit den Vorsitzenden der an der Kundgebung beteiligten Vereine
14pl/10/14/16 Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 14.05.2016 wegen "BAMF-Außenstellen in Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.06.2016

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1. / pl/10/1/16. PL/10/1/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 1pl/10/1/16

.Beschluss:

Zu Beginn der Sitzung holt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog von den Anwesenden im Sitzungssaal das Einverständnis für Bildaufnahmen durch den Sender main.tv ein.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/10/2/16. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 2pl/10/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Haus für Kinder St. Jakobus in Nilkheim /Außengruppe Christian-Schad-Schule ist die Nachfrage nach Hortplätzen weiter angestiegen.
2011 wurde die erste Hortgruppe mit 25 Hortplätzen in Betrieb genommen. 2012 musste der Hort mit einer zweiten Gruppe auf 50 Plätze erweitert werden. Zu Beginn des Hortjahres 2013 wurden die Platzzahl auf 60 Plätze erhöht und nach einer räumlichen Erweiterung ab dem Hortjahr 2014/15 auf 75 Plätze aufgestockt.
In diesem Jahr übersteigen die Anmeldungen wieder wesentlich die zur Verfügung stehenden Plätze. Insgesamt haben sich in Nilkheim (Stand April 2016) 96 Kinder für eine Hortbetreuung im kommenden Schuljahr angemeldet. 10-12 Plätze stehen im Kindergarten Zauberwald/St.Kilian und 75 reguläre Plätze stehen in St.Jakobus zur Verfügung, so dass noch ca 9-10 Plätze fehlen.
Für eine Übergangszeit kann dieser erhöhte Bedarf mit einer befristeten Erhöhung der Platzzahl im Hort St.Jakobus/Schad-Schule aufgefangen werden. Mittelfristig werden zusätzliche Räume in der Schule benötigt, zumal der Kindergarten Zauberwald die kleine Hortgruppe aus räumlichen und konzeptionellen Gründen schließen möchte. Diese Plätze sollten dann in den Hort an der Schule integriert werden.
Die Stadt Aschaffenburg erarbeitet derzeit mit den Trägern ein Konzept für eine bedarfsgerechte Schulkindbetreuung im Stadtteil Nilkheim ab dem Hortjahr 2017/18.
Der Beschlussvorschlag ersetzt und fasst die bisher bereits festgestellte Bedarfsnotwendigkeit für das Haus für Kinder St. Jakobus zusammen. (Beschlüsse des Stadtrates von 2006, 2008, 2011 und 2014) Neu festgestellt werden soll lediglich die Bedarfsnotwendigkeit von drei zusätzlichen Notplätzen im Hortbereich. Bisher ist die Bedarfsnotwendigkeit von 81 Plätzen beschlossen.

Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2016 im Haus für Kinder St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas mit Außengruppen in der Christian-Schad-Schule in Nilkheim

12        Krippenplätze
108        Kindergartenplätze (100 reguläre Plätze plus jeweils 2 sog. Notplätze je Gruppe)
84        Hortplätze (75 reguläre Plätze plus jeweils 3 sog. Notplätze je Gruppe)

als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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3. / pl/10/3/16. ZENTEC Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH; Verlängerung der Kompetenznetzförderung; Referent: Dr. Gerald Heimann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 3pl/10/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg fördert gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg seit 2007 den Aufbau und die Betreuung von Kompetenznetzen in der Region durch die ZENTEC GmbH. Seit 2012 beträgt der jährliche Zuschuss jeder dieser drei Gebietskörperschaften 80.000 Euro, davor (2007 – 2011) betrug er jährlich 60.000 Euro. Die aktuelle Förderung der Kompetenznetze war laut Beschluss des Stadtrates vom 4. Juli 2011 wieder auf fünf Jahre befristet.

Nachdem der Förderzeitraum mit Ende des Jahres 2016 ausläuft, ist über die Weiterführung und die Finanzierung zu entscheiden.

Kompetenznetze sind sehr gut geeignet, die Region Bayerischer Untermain als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum regional und überregional zu profilieren, Wirtschaft und Wissenschaft zu verzahnen und Geschäftskontakte in der Region anzubahnen und zu stärken. Bisherige Aktivitäten waren u.a. Fachveranstaltungen, Netzwerktreffen, Kooperationsbörsen sowie Kompetenzsammlungen.

Diese führten in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Innovationsprojekten in der Wirtschaft. (Nähere Informationen zu diesen Projekten gibt der Geschäftsführer der ZENTEC, Dr. Gerald Heimann, im Rahmen seines Vortrags). Damit verbunden sind Verbesserungen der Forschungs- und Innovationsstruktur in der Region durch neue Institute. Sichtbare Ergebnisse sind hierfür z. B. die Ansiedlung der Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Wertstoffkreisläufe und Werkstoffsubstitution in Alzenau sowie des Zentrums für wissenschaftliche Services und Transfer Aschaffenburg (ZeWIS) in Obernburg.
Die bisherigen Kompetenznetze „Automotive“, „Mechatronik & Automation“, „Logistik“ und „IT“ arbeiten sehr erfolgreich und sollen fortgeführt werden; ebenso soll der Bereich „Elektromobilität“ weiter im Fokus bleiben. Neu aufgenommen werden soll das Thema „Industrie 4.0“.

Der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg hat in seiner Sitzung am 04.07.2016 der Verlängerung zugestimmt. Die Beschlussfassung im Landkreis Miltenberg soll erst im Spätherbst dieses Jahres erfolgen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg verlängert (vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse der Kreistage der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg) die finanzielle Unterstützung für die Kompetenznetze in der Region Bayerischer Untermain in Höhe von jährlich 80.000 € ab dem 1. Januar 2017 um weitere 5 Jahre.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 1

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4. / pl/10/4/16. Verkehrssituation auf der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg; - Vortrag der verkehrstechnischen Untersuchungen zum Ausbau der B 26 durch das Ingenieurbüro Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum - Festlegung der städtischen Zielsetzungen zur Beurteilung von Planungsüberlegungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 4pl/10/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.        Ausgangslage

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg
zwischen Ringstraße und Stadtgrenze wird seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert.

Im beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aschaffenburg wird dazu die Zielaussage getroffen, die Radialstraße Darmstädter Straße zu ertüchtigen und die parallel verlaufende Radialstraße Großostheimer Straße in ihrer Verkehrsfunktion zu entlasten.

Eine Konkretisierung erfährt die Planung der Darmstädter Straße im November 2009. Das Staatliche Bauamt stellte im Stadtrat eine Ausbaustudie für den Abschnitt der Darmstädter Straße zwischen Hafen West und Hafen Mitte vor. Am 23.11.2009 stimmte das Stadtratsplenum den Ausbauplanungen zur „Ertüchtigung der Hafenzufahrten einschließlich der Fußgängerunterführung zwischen Leider und Nilkheim“ mit großer Mehrheit zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Staatliche Bauamt bei der Ausarbeitung der für die Ausbaustrecke notwendigen Planfeststellungsunterlagen zu unterstützen.

Rund 4 Jahre später leitete die Regierung von Unterfranken das Planfeststellungsverfahren für den genannten Streckenabschnitt ein und beteiligte die Stadt Aschaffenburg. Am 15. Juli 2013 befürwortete der Stadtrat mit Mehrheit die Ausbauüberlegungen für den Abschnitt Hafen West/Waldfriedhof bis Hafen Mitte/Schönbusch erneut.

In Folge dieses Beschlusses gründete sich eine Bürgerinitiative (keine Stadtautobahn B 26), die die Planung des Staatlichen Bauamtes ablehnte. Insbesondere wurde die Art des Ausbaus der Kreuzungen und die Anzahl der Fahrspuren (einschließlich der Abbiegespuren) sowie die Verkehrsprognose
und die zum Lärmschutz geplante Wand entlang des Parks Schönbusch kritisiert.

Die Bürgerinitiative erreichte mit der Sammlung von Unterschriften die
Voraussetzung für einen Bürgerentscheid, der am 02. Februar 2014 stattfand.
Die Stadt Aschaffenburg stellte dem Bürgerbegehren ein Stadtratsbegehren entgegen. Bei dem Bürgerentscheid lehnte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Ausbau der Darmstädter Straße, wie er in den Planfeststellungsunterlagen vorgesehen war, ab.
Die Konsequenz aus dem Bürgerentscheid war der Stopp der Planfeststellung und eine einjährige Bindungsfrist für den Stadtrat.

Unmittelbar nach dem Bürgerentscheid wurde das Staatliche Bauamt aktiv und initiierte mit der Bürgerinitiative eine Gesprächsrunde (runder Tisch), um alternative Ausbaumaßnahmen für die Knotenpunkte Hafen West und Hafen Mitte, zum Beispiel als Kreisverkehre sowie die Querschnittsgestaltung der Strecke (3- oder 4-streifigkeit) zu prüfen. Weiterhin sollte die der Planfeststellung zugrunde liegende Verkehrsprognose überprüft und konkretisiert sowie der Umgang mit der Pappelallee und die Notwendigkeit der Wand entlang des Parks Schönbusch diskutiert werden.

An der Gesprächsrunde nahmen teil:

-        Staatliches Bauamt Aschaffenburg,
-        Stadt Aschaffenburg,
-        Bayernhafen GmbH,
-        Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg,
-        Bayerische Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen,
-        Vertreter aller Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat,
-        Landratsamt Aschaffenburg,
-        Stadtwerke Aschaffenburg,
-        Markt Stockstadt,
-        Bürgerinitiative Pro Stockstadt sowie
-        Bürgerinitiative keine Stadtautobahn B 26.

Im Zeitraum von März 2013 bis April 2016 fanden insgesamt 7 Gesprächsrunden statt.

Zu Beginn des Gesprächsprozesses wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Man einigte sich einvernehmlich auf die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon, Bondzio, Weiser (BBW). Diese erstellte im Auftrag des Staatlichen Bauamtes eine verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26 in Aschaffenburg, Schlussbericht März 2015
und Schlussbericht Februar 2016. Die letztere Untersuchung enthält sowohl eine weitgehend einvernehmlich abgestimmte Verkehrsprognose für den Hafen sowie die neueste Modellprognose als auch eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit der von den Ausbauüberlegungen berührten Knoten. Diese Untersuchung wurde am 22.06.2015 und am 15.12.2015 durch das Staatliche Bauamt im Bürgerhaus Nilkheim der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Anschluss daran konnte der Gutachter die Untersuchung unter Berücksichtigung des regionalen Verkehrsmodells weiter vertiefen. Diese Ergebnisse lagen im März 2016 vor.

Zur Klärung ergänzender Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der einzelnen Ausbauvarianten auf das Verkehrsgeschehen auf andere Straßen (Großostheimer Straße, Obernauer Straße) im Stadtgebiet wurde das Planungsbüro mit weiteren verkehrstechnischen Untersuchungen durch
die Stadt Aschaffenburg beauftragt. Dieser Schlussbericht lag im April 2016 vor.

In der 7. und letzten Sitzung der Gesprächsrunde am 26.04.2016 musste zusammenfassend festgestellt werden, dass die Gesprächsrunde zu keinem einvernehmlichen Ergebnis gekommen war. Nach wie vor lehnte die Bürgerinitiative den 4-streifigen Ausbau gemäß der beantragten Planfeststellung
und einen 4-streifigen Ausbau des Knotens Hafen Ost (kein Bestandteil des Planfeststellungsantrags) ab. Die Beteiligten gaben daher abschließende
Statements ab, die dem Stadtrat vor einer weiteren Behandlung des Themas
zur Kenntnis gegeben werden.

Planungsüberlegungen von Bund und Freistaat Bayern zum Ausbau des klassifizierten Straßensystems westlich von Aschaffenburg (B 469 und B 26 ab Stadtgrenze) wie sie im inzwischen beschlossenen Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, wurden am „Runden Tisch“ nicht inhaltlich erörtert.

Nachdem der angestoßene Diskussionsprozess nun zu Ende geführt ist und bedauerlicherweise nur teilweise, unter anderem hinsichtlich der Machbarkeit
von Kreisverkehren, eine einvernehmliche Position erreicht werden konnte, soll
nun vor einer möglichen Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens im Stadtrat eine breite Information erfolgen. Dazu werden die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung in der Sitzung durch den Gutachter detailliert vorgestellt. Das Staatliche Bauamt wird ebenfalls vertreten sein.
II.        Aufbau und Gliederung der Gutachten

In einem ersten Gutachten (Bericht Mai 2015) wurde BBW beauftragt, alternative Ausbaumöglichkeiten für die Knotenpunkte Hafen West, Hafen Mitte, und Hafen
Ost zu prüfen und mit den Planfeststellungsunterlagen zu vergleichen. Eine öffentliche Präsentation erfolgte im Juli 2015 im Bürgerhaus Nilkheim. Basis
dieser Untersuchung war die Prognose des Verkehrsaufkommens für den Hafenverkehr 2025 und, da das Verkehrsmodell für den Bayer. Untermain noch
nicht zur Verfügung stand, die Verkehrsbelastung, die 2014 durch Zählung ermittelt worden war. Da insbesondere die zugrundeliegenden Verkehrsmengen sehr kritisch hinterfragt wurden, wurde im Februar 2016 eine ergänzende Untersuchung von BBW vorgelegt, die das Ende 2015 fertiggestellte und für den Bundesverkehrswegeplan auch angewandte Verkehrsmodell mit dem Prognosehorizont 2030 anwendete. Dieses Verkehrsmodell unterstellte eine Verbesserung des ÖPNV durch Verdichtung des Busangebotes von mehr als 50%, die Entwicklung des Bayernhafens gemäß
der im ersten Gutachten abgestimmten Verkehrsprognose sowie die Realisierung
des Baugebietes Anwandeweg im Stadtteil Nilkheim. In dem Verkehrsmodell ist auch die allgemeine Verkehrsentwicklung enthalten. Aus diesen Vorgaben lassen sich für jeden zu untersuchenden Knoten die zu erwarteten Verkehrsmengen aufgeschlüsselt nach Fahrzeugtypen und Fahrtzielen ableiten.

Diese Gesamtverkehrsprognose für das Jahr 2030 ist Grundlage für die Variantendiskussion. Die Variantendiskussion selbst erfolgte in Szenarien:

-        Prognose Nullfall (kein Ausbau unterstellt). Es wird nur geprüft, welche 
            Verkehrssituation sich auf der Basis der Verkehrsprognose für den 
            gegebenen Straßenausbau einstellt;

-         Planfall 1. Ertüchtigung der Knoten Hafen West und Hafen Mitte, ohne
            Ausbau der dazwischen liegenden Streckenabschnitte und ohne Ausbau
            Hafen-Ost

-        Planfall 2. Ausbau der Knoten Hafen West, Hafen Mitte und Hafen Ost;
           aber ohne Ausbau der dazwischen liegenden Streckenabschnitte

-        als Untervariante des Planfalls 2 ein 4-streifiger Ausbau der Knoten Hafen West, Hafen Mitte und Hafen Ost mit Ausbau der dazwischen liegenden Streckenabschnitte

-          Ausbau gem. Planfeststellungsantrag, d. h. kein Ausbau Hafen Ost, aber
           4-streifige Straße von Hafen West bis zur Hafenbahnbrücke.

Für alle diese Varianten wurde geprüft, mit welcher Verkehrsmenge auf der Darmstädter Straße zu rechnen ist, zu welchen Verlagerungseffekten oder Entlastungseffekten es auf anderen Straßen im Stadtgebiet kommt und wie der Verkehr in Abhängigkeit von der jeweiligen Verkehrsmenge von den einzelnen Knoten bewältigt werden kann. Dies zeigt sich an den sogenannten Qualitätsstufen von A (sehr gut, leistungsfähig) bis F (ungenügend, Knotenpunkt überlastet ).

Das Ergebnis dieser verkehrlichen Vorplanung wird vom Gutachter detailliert vorgetragen.           


III.                Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg für den Ausbau der Darmstädter Straße

Bereits beim Stadtratsbegehren waren eine ganze Reihe städtischer Zielsetzungen aufgelistet. Die Diskussion der letzten Jahre, der inzwischen beschlossene Bundesverkehrswegeplan, der Entwurf des Nahverkehrsplans und wegen des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplans „Anwandeweg“ müssen die Ziele aber präzisiert und erweitert werden.
Ausbauplanungen zur Ertüchtigung der Darmstädter Straße im Stadtgebiet westlich der Augasse müssen berücksichtigen:



-        Gute und gesicherte Erreichbarkeit des Hafens mit seinen mehr als
            2000 Arbeitsplätzen;

      -                Verbesserung der Tiefenerschließung des Hafens durch den ÖPNV durch
die Linie 3 und die Linie 18 (neu): Westtangente durch optimierte Ampelschaltungen an den Zufahrtsknoten;

      -                Dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B 469/BAB durch die Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans;

      -                Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten Hafen West/Waldfriedhof und Hafenmitte/Schönbusch, Optimierung der Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen Ost/Augasse;

-                Leistungsfähiger Ersatzbau für die Hafenbahnbrücke zwischen Hafen Mitte und Hafen Ost unter Berücksichtigung neuer Fußwege zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße;

             -        Ergänzung und Wiederaufbau der Pappelallee östlich der Hafenzufahrt
            Mitte und Erhaltung der Pappelreihe westlich Hafenzufahrt Mitte entlang
           des Schönbusch;

-         Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet

-        Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof;

-        Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss;

-        Geschwindigkeitsdämpfende Umgestaltung der Großostheimer Straße in der Siedlungslage durch die   Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen (auch zur Anbindung des Neubaugebietes Anwandeweg), Anlage von barrierefreien Bushaltestellen und Anlage von richtliniengerechten Radwegen.
Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen an der Kreuzung Großostheimer Straße/ Obernburger Straße


IV.        Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Stadtratsdiskussion und der beschlossenen Zielsetzungen für die kommende Plenumssitzung eine Stellungnahme zum weiteren Fortgang der Ausbauplanung an der B 26 vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Auf dieser Grundlage kann
dann durch die Bundesstraßenbauverwaltung (Staatl. Bauamt)  in Zusammenarbeit mit der Regierung von Unterfranken als Planfeststellungsbehörde entschieden werden, wie, bzw. ob das angehaltene Planfeststellungsverfahren weiter geführt oder in veränderter Form neu
begonnen wird. Diese Entscheidung wird die Regierung in Abhängigkeit von
dem Umfang der Veränderungen der Ausbauplanung treffen. In jedem Fall
muss bei einem neuen Planfeststellungsverfahren mit einer erheblichen
zeitlichen Verzögerung gerechnet werden, und möglicherweise auch mit einer Veränderung der Finanzierungslage. Hierzu wird die Verwaltung in Vorbereitung der Plenumssitzung beim Staatlichen Bauamt und bei der Regierung von Unterfranken entsprechende Informationen einholen.

.Beschluss: 1

Der Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 18.09.2016 wegen „Änderungsantrag Verkehrssituation auf der B 26“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung und der Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswege mbH, Bochum, tätig im Auftrag des staatlichen Bauamtes sowie (siehe 1b) der Stadt Aschaffenburg

-        über die Ergebnisse der Gesprächsrunde B 26 Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte Hafen West und Hafen Mitte in Aschaffenburg, „Wie geht es weiter
nach dem Bürgerentscheid“ (siehe Anlage 2 Abschlussprotokoll 7. Gespräch) sowie
-        die Verkehrsuntersuchungen der Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswegen mbH, Bochum,

zur Kenntnis.

Dies sind im Einzelnen:

a)        Verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26 in Aschaffenburg (im
Auftrag des Staatlichen Bauamtes), Schlussbericht vom März 2015 und
Schlussbericht vom Februar 2016 (mit Verkehrsprognose auf Basis des aktualisierten Verkehrsmodels). Diese Untersuchungen wurden am 22.06.2015 und am 15.12.2015 durch das Staatliche Bauamt im Bürgerhaus Nilkheim der Öffentlichkeit vorgestellt.

b)        Erweiterung der beiden verkehrstechnischen Untersuchung zum Ausbau
der B 26 von Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum, (im Auftrag der Stadt Aschaffenburg) April 2016;

2.        Für die Beurteilung von baulichen Veränderungen an der Darmstädter Straße im Stadtgebiet von Aschaffenburg werden folgende Zielsetzungen vorgeschlagen:



-        Gute und gesicherte Erreichbarkeit des Hafens mit seinen mehr als 2000 Arbeitsplätzen;

-        Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV i. R. der Umsetzung des Nahverkehrsplans;

-        Dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B 469/BAB;

-        Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten

       Hafen West/Waldfriedhof
Hafen Mitte/Schönbusch und
Sicherstellung der leistungsfähigen Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen Ost/Augasse;

-        Leistungsfähiger Ersatzbau für die Hafenbahnbrücke zwischen Hafen Mitte und Hafen Ost unter Berücksichtigung neuer Fußwege zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße;

-        Wiederaufbau der Pappelallee östlich der Hafenzufahrt Mitte und der Pappelreihe westlich Hafenzufahrt Mitte;

-     Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet

-        Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof;

-        Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss;


Zusätzlich ist als Ziel zu berücksichtigen:

       Geschwindigkeitsdämpfende Umgestaltung der Großostheimer Straße zwischen Lorbeerweg und Hafenbahnbrücke durch die Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen (auch zur Anbindung des Neubaugebietes Anwandeweg), Anlage von barrierefreien Bushaltestellen und Anlage von richtliniengerechten Radwegen.
       Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen an der Kreuzung Großostheimer Straße/ Obernburger Straße.

3.  Gegenstand der gutachterlichen Untersuchung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten
     Ausbaus der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg sind 3 grundsätzliche Varianten

     -        Ausbau der B 26 zwischen Hafen West und Hafenbahn durch Ertüchtigung der Knoten
Hafen West und Hafen Mitte = Planfall 1
     -        Ausbau der B 26 zwischen Hafen West und Hafenbahn durch Ertüchtigung der
Knoten sowie zusätzlich des Ausbaus des Knotens Hafen Ost = Planfall 2
     -        Ausbau der B 26 zwischen Hafen West und Hafenbahn als 4-streifige Straße (sogenannte Planfeststellungslösung)
       
Alle diese Varianten enthalten keine Wand entlang des Schönbuschs

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der heutigen Diskussion und unter
      Beachtung der städtischen Zielsetzungen der Nr. 2 eine Stellungnahme an die
      Bundesstraßenbauverwaltung zum weiteren Fortgang der beabsichtigten Ausbauplanung der
      B 26 vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pl/10/5/16. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 5pl/10/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2015 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Appelmann Bernhard
2
Autz Wolfgang
3
Dr. Blatt Lothar
4
Büttner Johannes
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Haas Erika
12
Hart Willi
13
Herzing Jürgen, Bürgermeister
14
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
15
Kapperer Leonie
16
Klein Karsten
17
Kunkel Rainer
18
Lenz-Böhlau Anne
19
Otter Gerald
20
Stegmann Karl-Heinz
21
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 29.07.2016 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I.
1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)

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6. / pl/10/6/16. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 6pl/10/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2015 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Appelmann Bernhard
2
Autz Wolfgang
3
Dr. Blatt Lothar
4
Büttner Johannes
5
Elsässer Werner
6
Euler Jessica, Bürgermeisterin
7
Dr. Frenzel Karl-Ludwig
8
Gans Brigitte
9
Gerlach Thomas
10
Giegerich Thomas
11
Haas Erika
12
Hart Willi
13
Dr. Henke Erich
14
Herzing Jürgen, Bürgermeister
15
Herzog Klaus, Oberbürgermeister
16
Kapperer Leonie
17
Klein Karsten
18
Kunkel Rainer
19
Lenz-Böhlau Anne
20
Otter Gerald
21
Stegmann Karl-Heinz
22
Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 29.07.2016 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I.
1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)

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7. / pl/10/7/16. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 7pl/10/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Im vorliegenden Fall sind
-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2015 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,
persönlich beteiligt.
Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:
1
Autz Wolfgang
2
Dr. Blatt Lothar
3
Büttner Johannes
4
Euler Jessica, Bürgermeisterin
5
Gans Brigitte
6
Gerlach Thomas
7
Giegerich Thomas
8
Herzing Jürgen, Bürgermeister
9
Kapperer Leonie
10
Klein Karsten
11
Kunkel Rainer
12
Lenz-Böhlau Anne
13
Otter Gerald
14
Stegmann Karl-Heinz
15
Wagener Stefan


Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.
2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.
„Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):
Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.“
Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 29.07.2016 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I.
1.        Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)

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8. / pl/10/8/16. Finanzierung der Baugebiete „Westlich Rotäckerstraße“ und „Anwandeweg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 8pl/10/8/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Finanzierung der Baugebiete „Westlich Rotäckerstraße“ und „Anwandeweg“" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pl/10/9/16. Änderung der Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidssatzung); - Anpassung einzelner Regelungen in Folge eingetretener Rechtsänderungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 9pl/10/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Änderungen der Nummern 1 bis 5 der Änderungssatzung tragen geänderten Regelungen des Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sowie der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) Rechnung, insbesondere der Verringerung der Mindestaufenthaltszeit in der Gemeinde von bisher drei Monaten auf nunmehr 2 Monate zur Stimmrechtsausübung.
Die Änderungen der Nummern 6 und 7 tragen der Tatsache Rechnung, dass es weder im Europa-, noch Im Bundes- oder bayerischen Landes- und Kommunalwahlrecht noch einer Begründung für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins bedarf. Dieser sinnvollen Entwicklung wird nunmehr auch für Bürgerentscheide in der Stadt Aschaffenburg Rechnung getragen, so dass jede stimmberechtigte Person ohne weitere Voraussetzungen einen Wahlschein mit oder ohne Briefwahlunterlagen beantragen kann.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Durchführung von Bürgerbegehren und  Bürgerentscheiden vom 05.02.2007.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0

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10. / pl/10/10/16. Benennung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH – Vorschlag an die Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 10pl/10/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit notariellem Vertrag vom 28.7.2016 wurde die „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH“ gegründet. Für diese Gesellschaft wird ein Aufsichtsrat gebildet, der aus 9 Personen besteht. Zwingend sind Aufsichtsratsmitglieder der Oberbürgermeister, der Landrat und ein Mitglied des Betriebsrates der GmbH. Von den übrigen sechs Mitgliedern werden drei auf Vorschlag der Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg Alzenau bestellt und drei auf Vorschlag der Vertreter des Landkreises in diesem Gremium. Sicherzustellen ist, dass im Aufsichtsrat immer drei Mitglieder aus der Stadt Aschaffenburg und drei aus dem Landkreis Aschaffenburg vertreten sind. Eine Bestellung von Stellvertretern ist nicht vorgesehen.

Über die Bestellung der Aufsichtsräte entscheidet die Verbandsversammlung durch Beschluss. Nach Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG können die Verbandsmitglieder ihre Verbandsräte anweisen, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Eine Abstimmung entgegen der Anweisung berührt nach Art. 33 Abs. 2 Satz 5 KommZG die Gültigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung nicht.

Verbandsräte sind zurzeit:
CSU:                Elsässer, Werner
               Dr. Löwer, Robert
               Taudte, Josef
SPD:                Dr. Henke, Erich
               Haas, Erika
Grüne:                Wagener, Stefan
UBV/ÖDP:        Hart, Willi
FDP:                Klein, Karsten
Die Verbandsräte der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau wurden wie bei allen anderen Zweckverbänden auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2014 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt.

Rechtliche Vorgaben für die Besetzung der Aufsichtsratssitze gibt es über die bereits genannten Bestimmungen der GmbH-Satzung hinaus nicht. Würde man der Entscheidung eine Berechnung mit Hare-Niemeyer auf der Basis der jetzigen Sitzverteilung des Stadtrates (einschl. der zulässig gebildeten Ausschussgemeinschaften) zu Grunde legen, dann bekäme einen Sitz die CSU, einen die SPD und einen die Grünen. Würde man der Berechnung mit Hare-Niemeyer die Sitzverteilung der Verbandsversammlung (und zwar die der Stadt insgesamt zustehenden 8 Sitze) zu Grunde legen, dann bekäme einen Sitz die CSU, einen die SPD und der letzte Sitz müsste zwischen den übrigen Vertretern ausgelost werden.

.Beschluss: 1

Der Verteilung der drei Sitze des Aufsichtsrates der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau GmbH unter analoger Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer (vgl. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 2

I. Der Stadtrat empfiehlt seinen Vertretern in der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau folgende Personen für den Aufsichtsrat der „Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH“ vorzuschlagen:

1. Dr. Robert Löwer (CSU)
2. Dr. Erich Henke (SPD)
3. Stefan Wagener (GRÜNE)

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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11. / pl/10/11/16. Neuerlass der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose und der Gebührensatzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 11pl/10/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den zurückliegenden Jahren stieg der Bedarf an Unterbringungen von in Not geratenen Personen außerhalb der beiden städt. Obdachlosenunterkünfte in Hotels oder anderweitig angemieteten Wohnungen. Gründe hierfür sind entweder gesundheitlich Problematiken, die die Unterbringung in einer Sammelunterkunft ausschließen oder um Frauen mit und ohne Kinder, die in der Frauenunterkunft Leinwanderstrasse aufgrund Überbelegung nicht mehr untergebracht werden können. Daher wird es erforderlich, die bisherige Obdachlosensatzung durch eine allgemeiner gefasste Unterbringungssatzung zu ersetzen. Verbunden mit der neuen Gebührensatzung ist es sodann möglich, den entsprechenden Unterbringungsaufwand rechtsicher bei den Bewohnern bzw. den Kostenträgern (i.d.R. Jobcenter) geltend zu machen.

Die bisherigen Satzungen für das Übergangswohnheim und dem Übernachtungsheim sowie die Gebührensatzung für das Übergangswohnheim verlieren mit Inkrafttreten dieser neuen Satzungen ihre Gültigkeit. Die dort jeweils enthaltenen spezifischen Regelungen werden in Hausordnungen überführt.

Es wird empfohlen der neuen Unterbringungssatzung sowie der Gebührensatzung zuzustimmen.

.Beschluss: 1

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer vom 18.09.2016 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Der Satzung für die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen in Unterkünften in der vorgelegten Fassung mit Stand 19.09.2016 (Anlage 5) wird zugestimmt.

2. Der Gebührensatzung für Unterkünfte, in denen Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Personen untergebracht sind, in der vorgelegten Fassung mit Stand 02.09.2016 (Anlage 6) wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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12. / pl/10/12/16. Arbeitskreis Fahrradforum; - Erlass einer Geschäftsordnung - Antrag der KI vom 27.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 12pl/10/12/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgaben und Organisation  des Fahrradforums

Mit Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes beendete der Arbeitskreis Radverkehr  seine beratende Tätigkeit bei der Erarbeitung des Konzeptes.

Eine Empfehlung,  die im Radverkehrskonzept formuliert wurde, war, den Arbeitskreis  als Koordinations- und Kooperationsgremium zur Begleitung der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes als dauerhafte Institution einzurichten.

Das neue Fahrradforum soll die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes kontinuierlich begleiten. Im September 2015 tagte daher der erste Arbeitskreis Fahrradforum in seiner konstituierenden Sitzung, in der die Geschäftsordnung  zur Vorlage im Stadtrat beschlossen  wurde.

Die Geschäftsordnung  legt die grundlegende  Struktur und Arbeitsweise des Fahrradforums fest.

Das Fahrradforum soll im Regelfall zweimal im Jahr tagen. Hauptaufgabe soll sein, den Planungs­ und Verkehrssenat in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen zu beraten. Planungen und Untersuchungen zu Maßnahmen des Radverkehrs,  die umfassende  Auswirkungen auf die Stadt haben, werden ebenfalls in dem Fahrradforum  vorgestellt und besprochen werden.

Das Fahrradforum setzt sich zusammen  aus Vertretern der Politik, der Verwaltung, der Polizei sowie aus Vertretern von Organisationen  und Verbänden (z.B. ADFC, VCD}, die einen Bezug zur rad-verkehrlichen Gestaltung der Stadt haben (siehe hierzu § 3 der Geschäftsordnung}.

Anpassung der Geschäftsordnung

Am 12.04.2016 wurde die Geschäftsordnung  dem Planungs- und Verkehrssenat  vorgelegt. Mit einigen wenigen Korrekturvorschlägen des Planungs- und Verkehrssenates  wurde diese mit zwei Gegenstimmen beschlossen.

Eine Kommunalaufsichtsbeschwerde vom 19.04.2016 von Herrn Stadtrat Johannes Büttner zur Einrichtung des "Fahrradforums" erging an die Regierung von Unterfranken. Inhalt des Beschwerdeschreibens war zum einen der fehlende Plenumsbeschluss zur Einrichtung des Fahrradforums zum anderen ein aus seiner Sicht möglichen Gesetzesverstoß bei der Auswahl der stimmberechtigten  Mitglieder.

Am 29.04.2016 wurde die Geschäftsordnung  mit den Änderungen aus dem PVS erneut im Fahrradforum  vorgestellt und einstimmig angenommen.  Mit der Einschränkung,  dass zur Kommunalaufsichtsbeschwerde der Kommunalen Initiative i.S. Stimmberechtigung noch eine Stellungnahme  der Regierung von Unterfranken aussteht. Über die Stellungnahme der Regierung wird das Fahrradforum in der nächsten Sitzung unterrichtet werden. (siehe Protokoll Fahrradforum vom 29.04.2016}

Die nächste Sitzung soll am 14.10.2016 stattfinden.

Am 06.07.2016 erfolgte eine Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zu der Beschwerde
(siehe Anlage: Antwortschreiben  der Regierung).
Stellungnahme der Regierung

Zum fehlenden Plenumsbeschluss erklärt die Regierung, der Stadtrat habe dem Planungs- und Verkehrssenat die Beschlussfassung  für den Bereich Planung und Verkehr allgemein übertragen. Dies beinhaltet auch das Recht, sich im Rahmen seiner Zuständigkeit ein Beratungsgremium in Form des Fahrradforums zu schaffen.

ln § 2 der Geschäftsordnung  des Fahrradforums wurde in der Aufgabenbeschreibung jedoch fälschlicherWeise formuliert, dass Aufgabe des Fahrradforums die Beratung des Stadtrates in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen sei. Der Begriff "Stadtrat" wurde hier als allgemeiner Begriff gewählt, im Besonderen war jedoch der Planungs- und Verkehrssenat gemeint.

Die Regierung weist in diesem Zusammenhang  daraufhin, dass der Planungs- und Verkehrssenat nicht befugt ist, ein Beratungsgremium für den Stadtrat zu bilden. Durch die allgemeine Bezeichnung "Stadtrat" kommt es hier zu Missverständnissen.

Es war jedoch in keiner Weise beabsichtigt, hier Zuständigkeiten  zu ändern. Das Fahrradforum  soll dem Planungs- und Verkehrssenat in seinem Zuständigkeitsbereich Planung und Verkehr
beratend zur Seite stehen.

Um dieses Missverständnis zu beheben, soll die Geschäftsordnung  wie folgt geändert werden:


§ 2 Aufgaben

Das Fahrradforum hat die Aufgabe, der Stadtrat den Planungs- und Verkehrssenat  in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen zu beraten. Der Stadtrat Der Planungs­ und Verkehrssenat sollte in allen Fragen des Radverkehrs eine Bewertung des Fahrradforums einholen. [...]

Im Antwortschreiben  der Regierung wird weiter erläutert, dass das Fahrradforum den Status eines Beirates ohne Entscheidungsgewalt hat. Derartige Gremien müssen nicht wie Ausschüsse zusammengesetzt  sein, haben aber auch nicht die gleichen Befugnisse sondern lediglich empfehlende Funktion. Der Stadtrat bzw. Planungs- und Verkehrssenat ist nicht an diese Empfehlungen gebunden.

Als problematisch wird von der Regierung gesehen, dass unter§ 3 "Zusammensetzung und Mitgliedschaft" der Planungs- und Verkehrssenat Mitglieder des Stadtrats bestimmt, die aber nicht Mitglieder des Planungs- und Verkehrssenats  sind. Damit wird laut Regierung in die Organisationshoheit  des Stadtrates eingegriffen.

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die Satzung in § 3 Abs. 1 Buchst. d) wie folgt zu ändern:

d) VertreternVertreterinnen des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg, wobei

aa) die stärksten Stadtratsfraktionen je zwei Personen und
bb) alle sonstigen Stadtratsfraktionen und Gruppen des Stadtrates je eine Person entsenden können.
Eine Entsendung sonstiger, nicht dem Stadtrat angehörender  Personen, als Vertreter/innen der
Fraktionen/Gruppen des Stadtrates ist zulässig.

Somit wird die aktive Beteiligung der Mitglieder von allen Gruppierungen des Stadtrates im
Fahrradforum vereinfacht.

Den Vorsitz des Fahrradforums über nimmt der/die Oberbürgermeister/in. Um alle Referate der Verwaltung im Fahrradforum  vertreten zu haben, ist es ebenso erforderlich den/die 2. und 3. Bürgermeister/in in Form seiner/ihrer Funktion als Referatsleiter/in als Mitglieder im Fahrradforum zu benennen.

Weiter äußert sich die Regierung zu der Zusammensetzung des Gremiums wie folgt:

"Bei der Tätigkeit des Gremiums geht es nicht um eine kommunalpolitisch geprägte Vorberatung, sondern ausschließlich um die sachliche Erarbeitung von fachlich fundierten Stellungnahmen." Daher sieht die Regierung es als sinnvoll an, dass dabei auch die zuständigen  städtischen Stellen der Stadtverwaltung ihre Fachkenntnisse  einbringen und auch die Empfehlungen  in Form eines Stimmrechtes beeinflussen können.

Die Verwaltung sieht sich weiterhin in der Pflicht, Planungen auf ihre Wirtschaftlichkeit und fachliche wie rechtlich richtige Ausführung zu prüfen und dem Stadtrat bzw. den Ausschüssen, eine Empfehlung zu den Planungen abzugeben. Dies wird vom Stadtrat bzw. den Ausschüssen auch in jeder Sitzung eingefordert.

Auch bei beratenden Gremien wie dem Fahrradforum sollte die Verwaltung ihren Pflichten nachkommen  können. Daher sieht die Verwaltung es als unbedingt  erforderlich an, im Fahrradforum ihre Überlegungen einbringen zu können, dort die Vorschläge anderer Mitglieder zu bewerten und immer auf eine gemeinsame Empfehlung an den Planungs- und Verkehrssenat hinzuarbeiten.

Dies verhindert, dass im Nachgang Empfehlungen  aus dem Fahrradforum aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Verwaltung problematisiert  oder gar revidiert werden müssen. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, den betroffenen Fachämtern und städtischen Betrieben auch im Fahrradforum Stimmrecht zu geben.

Im Übrigen orientiert sich die in der Geschäftsordnung  niedergelegte  Arbeitsweise des Fahrradforums an dem seit vielen Jahren von der Stadt Aschaffenburg erfolgreich praktizierten und zu guten Ergebnissen führenden Vorgehen bei der Installierung  von Beratungsgremien des Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse.

Daher empfiehlt die Verwaltung das Stimmrecht der Mitglieder aus§ 3 Abs.1 Buchst. e) und f) der
Geschäftsordnung  beizubehalten.

Anlagen
-  Entwurf der Geschäftsordnung  des Fahrradforums in seiner geänderten Form vom 31.8.2016
-  Stellungnahme der Regierung  von Unterfranken zur Beschwerde von Herrn Stadtrat Johannes
Büttner
-  Protokoll der 1. Sitzung des Fahrradforums
-  Protokoll der 2. Sitzung des Fahrradforums

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt der Einrichtung des Arbeitskreises Fahrradforum als dauerhaftes
Gremium zu. Das Fahrradforum berät den Planungs- und Verkehrssenat in seinem
Zuständigkeitsbereich Planen und Verkehr in allen den Radverkehr betreffenden
Angelegenheiten und Fragen.

2. Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung des Fahrradforums (Anlage 7) als Beratungsgremium des Planungs- und Verkehrssenats.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 3

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13. / pl/10/13/16. Kundgebung am Ostersonntag 2016 "Gemeinsam gegen den Terror" in Aschaffenburg; Mündlicher Bericht von Herrn Oberbürgermeister Herzog über die Gespräche mit den Vorsitzenden der an der Kundgebung beteiligten Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 13pl/10/13/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Siehe mündlicher Bericht in der Sitzung.

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht von Herrn Oberbürgermeister Herzog über die Gespräche mit den Vorsitzenden der an der Kundgebung „Gemeinsam gegen den Terror“ am Ostersonntag 2016 in Aschaffenburg beteiligten Vereine wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. / pl/10/14/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 14.05.2016 wegen "BAMF-Außenstellen in Aschaffenburg" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.06.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 14pl/10/14/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 14.05.2016 wegen "BAMF-Außenstellen in Aschaffenburg" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.06.2016 (Anlage 8 ) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:11 Uhr