Datum: 20.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/10/1/16. Mozartschule Obernau;
Einrichtung einer Kinderkrippe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/10/1/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Mozartschule Obernau werden durch die Auflösung der Mittelschule Räume im Erdgeschoß des Anbaus frei. In diesen Räumen sollen zusätzliche Krippenplätze für den Stadtteil Obernau untergebracht werden.
Das Raumprogramm berücksichtigt:
- 3 Gruppen mit je 12 Krippenplätzen und zugeordnetem Ruhe – und Pflegebereich
- 1 Küche mit Vorrat
- 1 Leitungszimmer
- 1 Personalraum
- 1 WC-Anlage
- 1 Lager + Putzmittelraum
- 1 Eltern-/Wartebereich
Die Erschließung erfolgt über einen separaten Eingangsbereich, die Außenanlagen sind direkt den Gruppenräumen zugeordnet.
Die Maßnahme ist mit dem Jugendamt, der Regierung von Unterfranken und dem Träger abgestimmt.
Die Kosten nach DIN 276 werden noch ermittelt und dem Haupt- und Finanzsenat
zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgelegt.
.Beschluss:
I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Planung für die Errichtung einer Kinderkrippe in der Mozartschule Obernau zustimmend zur Kenntnis.
Die Kosten nach DIN 276 werden noch ermittelt und dem Haupt- und Finanzsenat zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgelegt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. / pvs/10/2/16. Aufstellung einer Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum;
- Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligungen
- Bericht über die Beteiligungen der Behörden und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/10/2/16 |
Stadtrat (Plenum)
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12. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.10.2016
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ö
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Beschließend
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9 | pl/12/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt im Bereich nordöstlich des Klinikums Aschaffenburg die Errichtung einer Psychiatrischen Klinik.
Der überwiegende Teil des dafür vorgesehenen Baugrundstückes befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Baugenehmigung zu schaffen, hat die Stadt Aschaffenburg in diesem Bereich den Flächennutzungsplan geändert: Die bisher dort dargestellte Nutzungsart Fläche für die Landwirtschaft wurde in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung Klinikum und in Flächen für Wald umgewandelt.
Da sich beim Bau der Psychiatrischen Klinik Eingriffe in Natur und Landschaft nicht gänzlich vermeiden lassen, liegt ungeachtet der erforderlichen und vorgesehenen naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Daher ist es für die Rechtssicherheit künftiger Baugenehmigungen erforderlich, das geplante Baugrundstück in planungsrechtlicher Hinsicht zum Innenbereich zu entwickeln.
Da das für den Bau der Psychiatrischen Klinik bestimmte Grundstück von der baulichen Nutzung des angrenzenden Klinikums geprägt wird, kann das Baurundstück aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB durch Gemeindesatzung als einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, d. h. den planungsrechtlichen Innenbereich, den das Klinikum offensichtlich darstellt, einbezogen werden. Danach kann die Baugenehmigung auf der Grundlage des § 34 BauGB erteilt werden. Mit dieser Satzung wird zugleich auch der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich festgesetzt.
Die Verwaltung hat eine solche Satzung ausgearbeitet und damit die gem. § 13 BauGB erforderliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Aufgrund von Auflagen und Bedingungen, unter denen die Regierung von Unterfranken am 14.03.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 erteilt hat, musste die Einbeziehungssatzung ergänzt und die beiden vorgenannten Verfahrensschritte wiederholt werden.
Die Ergebnisse dieser Verfahrensschritte sind in den Berichten der Verwaltung vom 31.08.2016 über die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB von Entwürfen zur Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum und über die Ergebnisse der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände zusammengefasst.
Nach Beschlussfassung über die während dieser Verfahrensschritte eingegangenen Anregungen und Bedenken kann die Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum beschlossen, amtlich bekanntgemacht und damit rechtsverbindlich werden.
.Beschluss:
I.
1. Die Berichte der Verwaltung vom 31.08.2016 über die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB von Entwürfen zu einer Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum und über das Ergebnis der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände werden zur Kenntnis genommen.
2 Die mit den Schreiben der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 10.07.2016 und 20.05.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.
3. Die mit Schreiben vom 13.07.2016 und mit E-Mail vom 12.01.2016 jeweils des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie die mit Schreiben vom 08.06.2016, 11.01.2016 und 01.06.2015, jeweils des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vorgebrachten Bedenken werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.
4. Die mit den Schreiben vom 23.12.2015 und 15.06.2016 des Amtes für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.
5. Die in den Schreiben vom 22.12.2015 und vom 15.06.2016 des Landratsamtes Aschaffenburg – Gesundheitsamt – Infektionsschutz und Umwelthygiene enthaltenen Hinweise werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen so weit berücksichtigt, wie dies in einer Abrundungssatzung möglich ist.
6. Die in den Schreiben der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH vom 23.06.2016 und vom 11.01.2016 enthaltenen Annahmen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.
7. Die mit Schreiben vom 08.12.2015 des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung gegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.
8. Die mit den Schreiben vom 01.06.2016 und vom 07.12.2015 der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern gegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den im Be-schluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.
9. Die mit den Schreiben vom 20.07.2016 und vom 20.01.2016 der Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt gegebenen Hinweise und Anregungen werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.
10. Die in den Schreiben vom 15.12.2015 der Integrierten Leitstelle beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie den Schreiben vom 14.07.2016, 07.01.2016 und 17.05.2015 der Feuerwehrbereitschaft Aschaffenburg enthaltenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.
11. Die in den Schreiben vom 08.12.2015 und 07.06.2016 des Marktes Goldbach vorgebrachte Anregung wird zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch aus den Gründen, die in den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegt sind, im vorliegenden Verfahren nicht berücksichtigt werden.
12. Die mit Schreiben vom 05.07.2016 und vom 21.01.2016 der Gemeinde Haibach vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.
13. Die in den Schreiben vom 14.07.2016, 26.07.2016, 30.12.2015 und 19.01.2016 der unteren Naturschutzbehörde enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den Gründen, die in den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegt sind, berücksichtigt bzw. in die Begründung der Abrundungssatzung aufgenommen.
14. Der mit Schreiben vom 06.06.2016 des Referates A IV des Landesamtes für Denkmalpflege gegebene Hinweis wird aus den in Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.
15. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nrn. 18 Buchst. b, 20 und 25, § 9 Abs. 1a des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1.722) sowie Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) die Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum vom 31.08.2016 und billigt deren Begründung gleichen Datums.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. / pvs/10/3/16. Radverkehrs-Wegweisung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
|
ö
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Beschließend
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3 | pvs/10/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Vorbemerkungen
Bereits im Jahr 2013 hat das Stadtplanungsamt die Ausschreibung der Planung und Durchführung einer wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr vorbereitet. Da jedoch zum damaligen Zeitpunkt die Erstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzepts bereits absehbar war, wurden die Planungen angehalten. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Grundlage für die Wegweisung – das Wegweisungsnetz – identisch ist mit dem Radverkehrsnetz aus dem Radverkehrskonzept.
Im Radverkehrskonzept wird im Kapitel 9, Seite 140, die Wegweisung für den Radverkehr auf den Hauptverbindungen 1. Ordnung empfohlen. Im 10-Jahresplan zum Radverkehrskonzept ist die Umsetzung der Wegweisung für das Jahr 2017 vorgesehen, d. h. die Vergabe der Planungsleistung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.
2 Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr
Eine einheitliche und durchgängige Beschilderung von Radverkehrsverbindungen ist ein wesentliches Qualitätskriterium für eine nutzungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur und dient abseits des Kfz-Verkehrs der Orientierung und Akzeptanz von sicheren und attraktiven Verbindungen. Insbesondere die Radialen und Verbindungen, die abseits der Hauptachsen des Kfz-Verkehrs verlaufen, können nur durch die Wegweisung einem großen Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus hat die Wegweisung auch einen hohen Werbeeffekt für das Verkehrsmittel Fahrrad bei den (Noch-)Nicht-Radfahrenden.
Die Grundlage für die Wegweisung bilden zum einen die definierten Ziele und zum anderen das sogenannte Wegweisungsnetz, also das Netz auf dem die Ziele erreicht werden sollen. Das Wegweisungsnetz leitet sich aus dem Netz 1. Ordnung aus dem Radverkehrskonzept ab. Darüber hinaus waren Netzergänzungen erforderlich, um alle definierten Ziele zu erreichen.
Dabei werden drei Arten von Zielen unterschieden:
Überörtliche Fern- und Nahziele beschreiben alle Ziele außerhalb des Stadtgebiets. Die Fernziele sind dabei Miltenberg, Seligenstadt, Alzenau und Elsenfeld. Sie geben die Richtung über einen längeren Streckenabschnitt vor, während die dazwischen liegenden Nahziele von Ort zu Ort ausgeschildert werden.
Ein besonderes Augenmerk soll bei den überörtlichen Fernzielen auf den Achsen Aschaffenburg-Alzenau und Aschaffenburg-Hösbach liegen. Das Landratsamt erarbeitet derzeit in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung konkrete Trassenplanungen für diese interkommunalen Hauptrouten und beabsichtigt mit der Realisierung 2017 zu beginnen. In diesem Zuge ist es zeitnah erforderlich die konkrete Wegeführung im Stadtgebiet von Aschaffenburg festzulegen.
Innerörtliche Flächenziele beschreiben die Stadtteile Aschaffenburgs und geben damit die Orientierung innerhalb der Stadt vor.
Innerörtliche Punktziele sind Ziele mit hohem Bezug zum Radverkehr. Ihre Ausschilderung beginnt meist erst ab Erreichen des jeweiligen Stadtteils.
In Bild 1 sind die definierten Ziele aufgeführt.
Bild 1: Ziele der Radverkehrswegweisung
3 Weitere Vorgehensweise
Die weiteren Planungsschritte, wie
- die Standortplanung für jeden einzelnen Wegweiser (konzeptionelle Planung),
- die Ermittlung und Beschaffung des Beschilderungsmaterials sowie
- die Montage und Dokumentation
werden von einem Planungsbüro ausgeführt.
Folgende Büros sollen bei der Angebotsabgabe berücksichtigt werden:
- Planungsbüro VIA eG, Köln,
- Planungsbüro VAR, Darmstadt,
- Radverkehr Konzept, Frankfurt,
- StadtLabor, Leibzig und
- topplan, Wald
Vor Auftragsvergabe werden die bisherigen Vorarbeiten im Fahrradforum im Oktober 2016 vorgestellt. Damit können etwaige Änderungen noch in den Auftrag einfließen.
4 Entstehende Kosten
Planungs- und Materialkosten beliefen sich bei den Angeboten aus dem Jahr 2013 zwischen ca. 37.000 bis 45.000 €. Die Kostendeckung erfolgt über die Haushaltsstelle Radwegenetz (1.6340.9500).
.Beschluss:
I.
1. Der Planungsstand über die Radverkehrs-Wegweisung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, die Planungsgrundlagen der Radverkehrs-Wegweisung in der nächsten Sitzung des Fahrradforums (voraussichtlich Oktober 2016) vorzustellen.
3. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, Angebote zur Ausführungsplanung der Radverkehrs-Wegweisung einzuholen. Die Entscheidung über die Vergabe entscheidet der Haupt- und Finanzierungssenat.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. / pvs/10/4/16. Alexandrastraße und Löherstraße - Umsetzung Radverkehrskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
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ö
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Beschließend
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4 | pvs/10/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgabenstellung
Das vorliegende Konzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße basiert auf dem Radverkehrskonzept (RVK), das Anfang 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde. Ziel des Radverkehrskonzeptes ist ein durchgängiges und sicheres Radwegesystem im gesamten Stadtgebiet Aschaffenburg.
Um dies zu erreichen wurden die Radverkehrsanlagen auf Mängel bezüglich Verkehrssicherheit und Ausbauzustand überprüft. Anhand der festgestellten Mängel wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet und die Dringlichkeit der Maßnahmen nach den Prioritäten 1 und 2 eingestuft. Am 12.04.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm aus dem RVK (Priorität 1) für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Innenstadt, insbesondere dem Inneren Ring am Rande des Fußgängerbereiches und Schöntal. Damit wird dem Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße große Bedeutung in der innerstädtischen Radverkehrsverbindung beigemessen (Maßnahmenprogramm Priorität A und B).
Bild: Innerer Ring
Bedeutung der Netzverbindung
Der Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße ist im Radverkehrsnetz als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft und ist Bestandteil des Inneren Ringes. Darüber hinaus hat die Strecke wichtige Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und Bahnhofsquartier sowie Verteilerfunktion von Radialverbindungen aus den Stadtteilen.
Die Teilabschnitte Wermbachstraße – Alexandrastraße umranden die Fußgängerzonen sodass eine Berücksichtigung der Aufteilung der Verkehrsaufgaben auf die unterschiedlichen Verkehrsarten und des Straßenraumes unumgänglich ist. Das Augenmerk liegt hierbei auf den Verkehrsarten des Umweltverbundes unter der Prämisse den motorisierten Individualverkehr und ÖPNV nicht zu beeinträchtigen und einen reibungslosen Verkehrs- bzw. Betriebsablauf als Planungsgrundsatz zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch die Verkehrsqualität des ÖPNV zu berücksichtigen, der über den Straßenzug den stark frequentierten Freihofsplatz und weitere Haltepunkte entlang des Inneren Ringes bedient.
Mit der Fertigstellung der Bahnparallele ist mit einer Verringerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, was sich u. a. positiv auf den Verkehrsablauf auswirken wird. Dies wird mit vorliegender Konzeptplanung genutzt, um Konflikte unter den Verkehrsarten (z. B. ÖPNV - Radverkehr) abzubauen und den Umweltverbund zu stärken sowie die innere Erschließung des Stadtgebietes auch für den Radverkehr zu verbessern. Damit wird das gesamtstädtische Netz des Radverkehres sicherer und attraktiver gestaltet.
Entlang des aufgeführten Straßenzuges soll eine durchgängige, regelkonforme Radverkehrsführung auch im Kreisverkehr Löherstraße/ Landigstraße/ Wermbachstraße hergestellt werden.
Unfallschwerpunkt Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße
Der Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße ist ein Unfallschwerpunkt Aschaffenburgs. Der bestehende Kreisverkehr wurde provisorisch angelegt und schöpft derzeit die verkehrsplanerischen bzw. verkehrstechnischen Möglichkeiten einer verkehrssicheren Gestaltung nicht aus.
Besonders häufig kamen Unfälle beim Einbiegen an den Kreisverkehrszufahrten vor. Im Jahr 2014 sind der Polizei 7, im Jahre 2011 wurden 11 Unfälle an dem betrachteten Kreisverkehr gemeldet. Die Unfallursache bilden maßgebend Konfliktsituationen zwischen Bus und Individualverkehr in der Kreiszufahrt.
Der geplante Kreisverkehr soll für alle Verkehrsteilnehmer den Bedürfnissen und Erfordernissen der Verkehrssicherheit gerecht werden. Hierbei soll gerade dem Schutz schwacher Verkehrsarten besondere Bedeutung beigemessen werden.
Mit dem Umbau der geplanten Kreisverkehrsanlage kommt die Verwaltung der Regierung von Unterfranken nach, die seit mehreren Jahren eine Änderung des bestehenden provisorisch angelegten Kreisverkehres fordert.
Bestand und Planung nach Bauabschnitten:
In nachfolgenden Ausführungen wird die bestehende Infrastruktur der Verkehrsanlagen mit den vorliegenden Handlungsfeldern des Straßenzuges Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße nach einzelnen Abschnitten erläutert.
Bild: Abschnitte
Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN Normen zugrunde.
Löherstraße (Abschnitt 1):
Im unteren Abschnitt der Löherstraße wird der Radverkehr derzeit in beiden Richtungen auf einem Schutzstreifen mit Breiten die weitestgehend im Regelbereich liegen geführt. Aufgrund von erforderlichen Kanalbaumaßnahmen kann die Radverkehrsführung jedoch noch optimiert werden. Die Planungen dazu erfolgen im Zuge der Kanalbaumaßnahme. Daher beginnt die vorliegende Planung auf Höhe des Parkhauses Löherstraße (Handlungsfeld Parkhauszufahrt, Abschnitt 2).
Der Bereich am Brückenkopf Willigisbrücke bedarf bezüglich der Radverkehrsführung weitreichendere Anpassungen,- insbesondere Richtung Dalbergstraße. Auch diese werden im Zuge der Kanalbaumaßnahmen betrachtet.
Parkhauszufahrt (Abschnitt 2):
Bestand:
Die bestehende Zufahrt zum Parkhaus Löherstraße verursacht häufig Konfliktsituationen zwischen dem ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehr und Radfahrern.
Planung:
Der stadteinwärts eingerichtete Schutzstreifen vor der Zufahrt des Parkhauses Löherstraße wird über den gesamten Ein- und Ausfahrtsbereich rot eingeschlämmt und zusätzlich mit einem Piktogramm gekennzeichnet. Hierdurch werden die Verkehrsteilnehmer des motorisierten Individualverkehres (MIV) und ÖPNV gegenüber dem Radverkehr sensibilisiert.
Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße (Abschnitt 3):
Bestand:
Der Kreisverkehr besteht derzeit aus Provisorien und einer bepflanzten Mittelinsel. Alle Kreisverkehrsarme sind derzeit mit zweispurigen Kreisverkehrszufahrten und einspurigen Kreisverkehrsausfahrten angelegt. Die Kreisverkehrszufahrten bestehen aus einer Busspur und einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Die zuführenden Busspuren in der Wermbachstraße sind für den Radverkehr freigegeben, die zuführende Busspur in der Löherstraße ist für den Radverkehr nicht freigegeben. Der Radverkehr wird dort stadteinwärts gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr auf dem Gehweg geführt. Dieser endet am Kreisverkehr, dort muss sich der Radfahrer zum links Abbiegen (Richtung Landing) ungesichert in den fließenden Verkehr einordnen, wobei der Radfahrer auch durch die hohe Steigung Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf und Gefahrenpotential ausgesetzt ist. Den Kreisverkehr passiert der Radfahrer auf der einspurigen Kreisfahrbahn und wird in den Kreisverkehrsausfahrten im Mischverkehr geführt.
Der Fußgängerverkehr wird im Kreisverkehrsarm der Löherstraße und im Kreisverkehrsarm aus Richtung Landing über provisorisch angelegte Querungshilfen geführt. Im Kreisverkehrsarm der Wermbachstraße besteht für den Fußgängerverkehr keine Querungsmöglichkeit.
Planung:
Der Kreisverkehr soll inform einer regelkonform geplanten Minikreisverkehrsanlage (D = 23m) baulich dauerhaft hergestellt werden. Im Zuge der regelkonformen Umbaumaßnahme entfällt die begrünte Mittelinsel da Zwangspunkte inform von Gebäudekanten die Einrichtung einer Kreisverkehrsplatzanlage mit baulich angelegter Mittelinsel nicht zulassen. Hierfür sind gem. Plandarstellung Grünflächen in den Ausrundungen und den derzeit vorhandenen städtischen Stellplatzflächen vorgesehen. Die Kreisinsel ist für Schwerlastzüge und Sattelschlepper sowie für Fahrzeuge des ÖPNV überfahrbar und wird mit überfahrbarem Pflaster (Bordhöhe 2 cm) ausgebaut.
Die Kreisverkehrsarme werden in der Kreisverkehrszu- und ausfahrt jeweils einstreifig angelegt, wodurch das Gefahrenpotential insbesondere für schwache Verkehrsarten deutlich reduziert wird. Die Busspuren enden gemäß Plandarstellung vor den Kreisverkehrszufahrten und werden anhand der Linienführung sowie durch Markierung gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) bevorrechtigt. Die Busspuren sind für den Radverkehr frei gegeben und die ausgeschilderte Benutzungspflicht auf dem Gehweg Löherstraße (stadteinwärts) wird aufgehoben. Die Änderungen für den ÖPNV sind mit der AVG während des Planungsvorganges mit den Verkehrsbetrieben und in einem Vorstellungstermin (15.01.2016) bei der AVG abgestimmt.
Im Kreisverkehr passiert der Radfahrer die einspurige Kreisfahrbahn (B=5,5m) und wird in den Kreisverkehrsausfahrten im Mischverkehr geführt. Eine Ausnahme und deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit stellt der baulich angelegte Radweg auf Gehwegniveau mit Sicherheitstrennstreifen (0,5m) zum MIV für die Abbiegebeziehung Löherstraße – Wermbachstraße dar. Diese Fahrbeziehung birgt derzeit ein hohes Gefahrenpotential durch Sicherheitsdefizite in der Radverkehrsführung, was die Polizei in Unfallberichten bestätigt. Vor den Arkaden wird der Radfahrer baulich mittels einer Rampe gesichert auf Fahrbahnniveau auf einen Schutzstreifen geführt. Dieser endet auf Höhe der Einmündung Erbsengasse.
Die Haltestellenlagen und -ausstattungen des ÖPNV bleiben im gesamten Knotenpunktbereich unbeeinträchtigt.
Durch das Erfordernis einer Busspur und dem Beibehalten der bestehenden Bordführung in der Wermbachstraße ist aufgrund der hierdurch verbleibenden Fahrbahnbreite die Einrichtung einer regelkonformen Radverkehrsanlage nicht möglich. In Richtung stadteinwärts wird der Radverkehr in der Wermbachstraße auf der Busspur geführt und wird an deren Ende auf einen Schutzstreifen (B=1,5m) geleitet, der richtliniengerecht unmittelbar vor der geplanten baulich angelegten Mittelinsel endet (siehe beigefügter Lageplan).
Der Fußgängerverkehr kann gegenüber dem Bestand in allen Kreisverkehrsarmen die Fahrbahn überqueren und erhält dadurch eine neue Querungs- bzw. Wegebeziehung innerstädtischer Ziele/Quellen. Die Kreisverkehrsarme sind mit regelkonform dimensionierten Mittelinseln (B=2,25 bzw. 2,5m) für den Fußgängerverkehr ausgestattet. Im Kreisverkehrsarm der Landing- und Löherstraße erhält der Fußgängerverkehr zusätzlich einen Fußgängerüberweg (FGÜ) wodurch dieser gegenüber dem MIV bevorrechtigt wird.
Alexandrastraße (Abschnitt 4):
Bestand:
In der Alexandrastraße wird der Radverkehr derzeit beidseitig auf Schutzstreifen geführt, deren Dimensionierung den sicherheitsrelevanten Bedürfnissen des Radverkehres streckenweise nicht entspricht. Die Schutzstreifen werden vor und hinter der provisorisch eingerichteten Querungshilfe auf Höhe Hausnr. 5 unterbrochen. Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen sind in beiden Richtungen nicht eingerichtet. An die stadteinwärts eingerichteten Längsparkstände grenzt kein Gehweg sondern ein Grünstreifen mit Heckenpflanzungen wodurch gerade für ein- bzw. aussteigende Kinder gefährliche Situationen entstehen.
Im Radverkehrskonzept wird nicht nur die Dimensionierung sondern auch der Übergang zwischen der Strecke und der provisorisch angelegten Kreisverkehrsanlage Wermbachstraße/ Alexandrastraße/ Lamprechtstraße bemängelt. Ein Gefahrenpotential stellen die Verschwenke der Radverkehrsanlage vor der Kreisverkehrszufahrt und der Querungshilfe (stadtauswärts) dar.
Planung:
In der Alexandrastraße wird in Richtung Sandkirche ein Radverkehrsstreifen im Regelbreite (B=1,85m) angelegt, der im Bereich der Querungshilfe (Höhe Hausnr. 5) als Schutzstreifen geführt wird. Die provisorisch vorgezogene Fußgängeraufstellfläche (stadtauswärts) wird gem. Plandarstellung um ca. einen Meter zurückgebaut. Um die Sicht auf die Aufstell- bzw. Gehwegfläche zu verbessern und den Verschwenk in der Radverkehrsführung zu entzerren, wird stadtauswärts vor dem Ämtergebäude ein Stellplatz entfernt. Entlang des ruhenden Verkehres werden Sicherheitstrennstreifen (B=0,5 m) eingerichtet.
In Richtung Wermbachstraße wird der Radverkehr auf einem Schutzstreifen geführt.
In beiden Fahrtrichtungen werden die Radverkehrsanlagen mittels aufgebrachter Piktogramme verdeutlicht.
Eine regelkonforme und verkehrssichere Dimensionierung für Radverkehr und motorisierten Individualverkehr (MIV) bedingt den Entfall der Richtung Wermbachstraße nicht richtliniengerecht angelegten Längsparkstände (ca. 15 Stellplätze, siehe Ausführungen hierzu unter voranstehenden Erläuterungen).
Die provisorisch angelegte Kreisverkehrszu- bzw. ausfahrt wird gem. Plandarstellung den Erfordernissen der geplanten Radverkehrsführung in der Alexandrastraße angepasst. Der Umbau der gesamten Kreisverkehrsanlage ist zur Zeit nicht erforderlich und erfolgt zu gegebener Zeit durch Optimierungen der Fußgängerüberwege. Der Bereich auf Höhe Sandkirche mit Linksabbieger Richtung Sandgasse ist Bestandteil des nächsten Planungsabschnittes (Untere Würzburger Straße). Die Verwaltung beginnt in der Sommerpause mit Ideenskizzen zur weiterführenden Radverkehrsführung in der Würzburger Straße ab Höhe Sandkirche, um bis Ende des Jahres dem Stadtrat eine Konzeptplanung vorstellen zu können.
Zeitlicher Ablauf
Die Umsetzung der Maßnahmen wird in verschiedenen Bauabschnitten erfolgen. Umsetzungsbeginn der Baumaßnahmen ist für die Jahre 2017/2018 vorgesehen.
Der Bau der Kreisverkehrsanlage ist wegen den Baumaßnahmen in der Dalbergstraße und den erforderlichen Kanalerneuerungen in der Löherstraße vorerst auf das Jahr 2020 zurückgestellt da der Abschnitt Löherstraße und Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße in einem Zuge mit der umgesetzt werden soll. Die verkehrlichen Anlagen im Streckenabschnitt Willigisbrücke - Zufahrt Parkhaus Löherstraße werden im Zuge der anstehender Kanalarbeiten den Bedürfnissen des Radverkehres angepasst.
Der Abschnitt Alexandrastraße kann unabhängig der Kanalarbeiten in der Löherstraße 2017/ 2018 umgesetzt werden. Die Finanzierung dieses Teilstückes kann über die Haushaltsstelle 1.6340.9500-Gemeindestraße-040-Radweenetz-Tiefbaumaßnahmen erfolgen.
Das Planungskonzept soll in der nächsten Sitzung dem Fahrradforum im Herbst 2016 zur Beratung vorgelegt werden. Danach wird die Maßnahme dem Stadtrat erneut zum Beschluss vorgelegt.
Grunderwerb und Kostenvoranschlag
Grunderwerb ist für Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für den Bau des Kreisverkehres liegen gem. Kostenschätzung des Stadtplanungsamtes bei ca. 860.000€. Die Kosten für die Baumaßnahme in der Alexandrastraße liegen bei ca. 140.000€ inkl. Deckenbau.
Der Kostenvoranschlag basiert auf derzeitigem Planungsstand und ist nicht als Kostenberechnung zu verstehen. Desweiteren wurden im Rahmen der konzeptionellen Planung weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in der Kostenberechnung der späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Der Beschlussvorlage liegen 2 Lagepläne im Maßstab 1:500 bei.
.Beschluss:
I.
I.
1. Das Planungskonzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstr. – Wermbachstr. – Alexandrastr. wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen im Fahrradforum beraten zu lassen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x]
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nein [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / pvs/10/5/16. Bauleitplanung und sozialer Wohnungsbau im Bereich Bahnhof-Nord;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.06.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
|
ö
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Beschließend
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5 | pvs/10/5/16 |
.Beschluss:
1. Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates wird der TOP 5 „Bauleitplanung und sozialer Wohnungsbau im Bereich Bahnhof-Nord – Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.06.2016“ vertagt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates einen Zielkatalog zu erstellen, wie die Investoren verpflichtet werden können, bei Großprojekten einen Teil der Wohnungen nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus oder als „bezahlbare“ Wohnungen zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pvs/10/6/16. Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 15.07.2016 wegen "Fahrradweg Bahnparallele" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.08.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/10/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Der Antrag von Frau Stadträtin Brigitte Gans vom 15.07.2016 wegen "Fahrradweg Bahnparallele" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.08.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1
).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pvs/10/7/16. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.04.2016 wegen "Ausbau des Gehwegs an der Steinbacher Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/10/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.04.2016 wegen "Ausbau des Gehwegs an der Steinbacher Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 11.07.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2
).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pvs/10/8/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 20.05.2016 wegen "Erwerb von Induktionsanlagen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.07.2016
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.09.2016
|
ö
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Beschließend
|
8 | pvs/10/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
vgl. Anlage
.Beschluss:
I.
1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 20.05.2016 wegen "Erwerb von Induktionsanlagen" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.07.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Herr Stadtrat Dr. Lothar Blatt erklärt, dass er mit dem Antwortschreiben der Verwaltung nicht zufrieden ist und besteht darauf, dass eine Stellungnahme der städtischen Behindertenbeauftragten zu seinem Antrag eingeholt wird. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / pvs/10/9/16. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 14.06.2016 wegen "Friedhofstraße in Damm" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.07.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.09.2016
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/10/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
I. Der Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 14.06.2016 wegen "Friedhofstraße in Damm" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.07.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4
).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/10/10/16. Schillerstraße – Umgestaltungskonzept;
- Planungskonzept zur Optimierung der Radverkehrsführung und zur verkehrlichen Entlastung des Straßenzuges Schillerstraße im Streckenabschnitt Hanauer Straße - Mühlstraße
- Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.09.2016, 19.06.2016, 02.09.2015, 24.07.2011
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.03.2014
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.09.2016
|
ö
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Beschließend
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10 | pvs/10/10/16 |
.Beschluss:
1. Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates wird der TOP 10
„Schillerstraße – Umgestaltungskonzept;
- Planungskonzept zur Optimierung der Radverkehrsführung und zur verkehrlichen Entlastung des Straßenzuges Schillerstraße im Streckenabschnitt Hanauer Straße - Mühlstraße
- Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.09.2016, 19.06.2016, 02.09.2015, 24.07.2011
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.03.2014“,
abgesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Schillerstraße zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:05 Uhr