Datum: 10.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 15:42 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/12/5/16 Förderung von Schüleraustausch-Programmen; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.12.2015
2hfs/12/6/16 Städtepartnerschaften der Stadt Aschaffenburg; - Allgemeine Förderrichtlinien vom 28.01.2016
3hfs/12/7/16 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016

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1. / hfs/12/5/16. Förderung von Schüleraustausch-Programmen; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.10.2016 ö Beschließend 1hfs/12/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg fördert im Sinne der Völkerverständigung Austauschmaßnahmen mit ihren drei Partnerstädten in Schottland, Frankreich und Ungarn auf vielen Ebenen. Hiervon sind auch Schüleraustausche zwischen Aschaffenburger Schulen und Schulen der Partnerstädte umfasst. Aktuell pflegen die drei staatlichen Gymnasien in Aschaffenburg (Dalberg-, Dessauer- und Kronberg-Gymnasium) Kontakte zu Schulen in den Aschaffenburger Partnerstädten. Diese drei Gymnasien führen darüberhinaus -wie auch die Ruth-Weiss-Realschule- Schüleraustausche mit Schulen außerhalb der Aschaffenburger Partnerstädte durch.

Mit Schreiben vom 23.12.2015 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion unter Nr. 1, auch Schulpartnerschaften außerhalb der Partnerstädte zu fördern. An Austauschmaßnahmen außerhalb der Aschaffenburger Partnerstädte der o.g. Schulen nehmen jährlich ca. max. 250 SchülerInnen teil. Grundsätzlich sind die Kosten für Schüleraustausche von Eltern bzw. volljährigen SchülerInnen zu tragen und müssen sich in einem zumutbaren Rahmen halten, siehe Nr. 3.9 der Bekanntmachung des Kultusministeriums zu Internationalen Schüleraustauschen (Anlage 1). Der Freistaat Bayern geht bei den Aufenthaltskosten vom Gastgeberprinzip aus, d. h. die Gastfamilie trägt Unterkunft- und Verpflegungskosten im Gastland; im Gegenzug tragen die Eltern der hiesigen SchülerInnen diese Kosten beim Gegenbesuch der ausländischen SchülerInnen. Somit besteht lediglich bei den Reisekosten ggf. Förderbedarf.

Der Freistaat Bayern fördert die Reisekosten der Begleitlehrkräfte; in Europa je nach Gruppengröße mit 150 Euro oder 300 Euro je Gruppe, bei außereuropäischen Zielen je nach Größe 500 Euro oder 1.000 Euro je Gruppe. Der Bayerische Jugendring (BJR), der von der Bayerischen Staatsregierung mit der Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches beauftragt ist, fördert Austauschmaßnahmen innerhalb Europas bzw. mit Israel mit bis zu 0,10 Euro je einfachem Entfernungskilometer für Europa und bis zu 0,08 Euro je einfachem Entfernungskilometer für Israel. Je nach Reiseziel bestehen darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten z. B. durch „Erasmus +“, Deutsch-Französisches Jugendwerke, Deutsch-Polnisches-Jugendwerk, Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch oder das German American Partnership Program.

Wie eine Rückfrage des Schulverwaltungs- und Sportamtes beim Landratsamt Aschaffenburg ergab, werden Schüleraustauschmaßnahmen von Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises auf Antrag pauschal mit 40 Euro je SchülerIn gefördert. Im Sinne einer einheitlichen Handhabung in Stadt und Umland wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese Regelung zu übernehmen. Bei rund 250 TeilnehmerInnen pro Jahr (s.o.) werden voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro jährlich benötigt.

Unter Nr. 2 ihres Antrages fordert die SPD-Stadtratsfraktion eine Beratung der Eltern durch die Stadt Aschaffenburg zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, um SchülerInnen die Teilnahme zu ermöglichen. Diese Beratung ist jedoch gem. Nr. 3.9 der o.g. Bekanntmachung des Kultusministeriums (Anlage 1) von den Schulen selbst zu leisten.

Weiterhin fordert die SPD-Stadtratsfraktion unter Nr. 3 des Antrages, auch TeilnehmerInnen an Schüleraustauschen außerhalb der Partnerstädte Gästepässe und Gästefahrkarten zur Verfügung zu stellen. Dies wird bereits so gehandhabt, wie das zuständige Büro des Oberbürgermeisters dem Schulverwaltungs- und Sportamt auf Nachfrage mitteilte.

Der Kultur- und Schulsenat hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 der vorgeschlagenen Regelung zugestimmt.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg fördert Maßnahmen zum Schüleraustausch öffentlicher Schulen in der Stadt Aschaffenburg außerhalb der Aschaffenburger Partnerstädte ab dem Schuljahr 2016/17 mit einem Pauschalbetrag von 40,-- € je teilnehmendem Schüler/teilnehmender Schülerin. Die benötigten Mittel in Höhe von 10.000,-- € jährlich werden im Haushalt 2017 und in den Haushalten der Folgejahre bereitgestellt. Die Verwaltung der Mittel und die Bearbeitung der Anträge erfolgen durch das Schulverwaltungs- und Sportamt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. / hfs/12/6/16. Städtepartnerschaften der Stadt Aschaffenburg; - Allgemeine Förderrichtlinien vom 28.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.10.2016 ö Beschließend 2hfs/12/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Städtepartnerschaften leisteten im Europa der Nachkriegszeit einen wesentlichen Beitrag dazu, die Menschen einander näher zu bringen. Die persönliche Begegnung öffnete Perspektiven und förderte gegenseitiges Verständnis und Vertrauen. Dies hat auch heute, in einer Zeit der Integration und eines vereinten Europas, an Aktualität nicht verloren.

Aschaffenburg pflegt intensive Beziehungen zu Partnerstädten in Schottland, Frankreich und Ungarn. Schüleraustausche bilden dabei einen wichtigen Bestandteil. Die Gastfreundschaft in den Partnerstädten zu erleben und eine andere Kultur kennen zu lernen, stellt gerade für junge Leute eine große Chance dar.

Regelmäßig besuchen sich auch Vereine sowie Musik- und Sportgruppen, was zur wechselseitigen Verständigung beiträgt. Auch die Unterstützung bei Problemen ist ein selbstverständlicher Teil der Städtepartnerschaften.
Das Büro des Oberbürgermeisters steht sowohl bei Treffen auf Vereinsebene als auch bei Schüleraustauschen gerne beratend zur Seite. Außerdem haben sich drei Freundeskreise gebildet, die wertvolle Unterstützung bei der Planung von Fahrten oder die Betreuung von Gästen in Aschaffenburg bieten.

Um die Verständigung mit den Partnerstädten zu fördern, unterstützt die Stadt Aschaffenburg Treffen von Vereinen, Schulen Gruppen und Institutionen mit Partnern der beteiligten Städte gemäß den in Anlage beigefügten Grundsätzen festgelegt wurden und sich seither bewährt haben.

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anlage:
Förderrichtlinie

.Beschluss: 1

1. Der Ziffer 1 des Änderungsantrages der KI vom 09.10.2016 (Anlage 3) zu TOP 2 „Förderrichtlinien Städtepartnerschaften“, dass diese nicht zur Kenntnis genommen sondern vom Stadtrat als Richtlinien verabschiedet werden, wird zugestimmt.

2. Die Ziffern 2. und 3. des Änderungsantrages der KI vom 09.10.2016 werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 behandelt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Die in Anlage 4 beigefügten „Allgemeinen Förderrichtlinie Städtepartnerschaft“ vom 28.01.2016 werden beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. / hfs/12/7/16. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.10.2016 ö Beschließend 3hfs/12/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2016 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

?        den Verwaltungshaushalt        von bisher        224.964.750 €
       um            8.703.600 €
       auf        233.668.350 €

?        den Vermögenshaushalt        von bisher        36.330.300 €
       um              747.200 €
       auf        37.077.500 €

?        Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                270.745.850 €



Die vorgesehene Rücklagenentnahme beträgt unverändert 3.617.000 €.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögenshaushalt der Stadt bleibt ebenfalls unverändert (7.967.200 €).

Die Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtwerke wird um 10.511.600 € erhöht und auf 12.680.000 € neu festgesetzt. Sie entspricht dem Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke und dient dem Neubau des Verwaltungsgebäudes in der Werkstraße.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt neu 3.765.000 € (- 10.000 €).

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

Die erforderliche Stellenplanänderung wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt erläutert.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2016 11:45 Uhr