Datum: 12.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/9/1/16 Abbruch und Neubau der Werkhalle 2a auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, an der Dr.-Hans-Meinhardt-Allee, Gemarkung Leider, durch die Firma Linde Material Handling Immobilien GmbH & Co. KG, Carl-von-Linde-Platz 1, Aschaffenburg
2uvs/9/2/16 Neubau eines Wohnhauses (8 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Medicusstr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg durch Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg. BV-Nr. xxx
3uvs/9/3/16 Entwurf eines Lärmaktionsplans für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag

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1. / uvs/9/1/16. Abbruch und Neubau der Werkhalle 2a auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, an der Dr.-Hans-Meinhardt-Allee, Gemarkung Leider, durch die Firma Linde Material Handling Immobilien GmbH & Co. KG, Carl-von-Linde-Platz 1, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 12.10.2016 ö Beschließend 1uvs/9/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 01.09.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 06.09.2016, beantragt die Firma Linde Material Handling Immobilien GmbH & Co. KG, Carl-von-Linde-Platz 1, 63743 Aschaffenburg, den Abbruch der Halle 2a auf dem Werksgelände an der Dr.-Hans-Meinhardt-Allee x in Aschaffenburg, Gemarkung Leider.

Nach Abbruch dieser Halle soll an gleicher Stelle eine neue Werkhalle errichtet werden. In dieser Werkhalle erfolgt die Beschichtung der Mastrahmen mittels eines Pulverbeschichtungsverfahrens inklusiv einer Strahlanlage zur Reinigung der geschweißten Mastrahmen. Die beschichteten Rahmen werden in einem Durchlaufofen erhitzt. Dabei härtet das Pulver aus. In der nachfolgenden Kühlzone werden die Rahmen auf zum Abnehmen handhabbare Temperaturen abgekühlt. Die Halle hat eine Länge von einerseits 60 m, andererseits 70 m und eine Breite von 105 m. Die Höhe der Halle beträgt 10 m.

Bei einer Nutzfläche von 6.546 m² ergibt sich ein umbauter Raum von 66.682 m³.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/1 „Linde“. Der Bebauungsplan setzt die Gebietsart „Industriegebiet“ fest, so das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist.

Der Bebauungsplan sieht vor, dass bei Hallen, die Nord- und Ostfassade zu begrünen ist. Im vorliegenden Fall wird die Halle an der Nordseite an eine bestehende Halle angebaut, so dass nur die Ostfassade zu begrünen wäre.

Von der Verpflichtung der Begrünung der Ostfassade wird eine Befreiung derart erteilt, dass an geeigneter Stelle auf dem Werksgelände 5 heimische Laubbäume gepflanzt werden.

Die Begrünung der Ostfassade ist nicht möglich, weil sich hier übertiefe Vordächer befinden unter denen die Lkw an der Werkhalle andocken.

Nach der Stellplatzberechnung sind für das Vorhaben 30 zusätzliche Pkw-Stellplätze erforderlich, die auf dem Werksgelände nachgewiesen werden. Die erforderlichen 19 Fahrradabstellplätze werden ebenfalls auf dem Werksgelände nachgewiesen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Linde Material Handling Immobilien GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, zum Abbruch und Neubau der Halle 2a auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, an der Dr.-Hans-Meinhardt-Allee x in Aschaffenburg wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. / uvs/9/2/16. Neubau eines Wohnhauses (8 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Medicusstr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg durch Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg. BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 12.10.2016 ö Beschließend 2uvs/9/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 30.05.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 27.06.2016, beantragt die Fa. Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 8 WE mit einer Wohnungsgröße zwischen 57 m² und 98 m² mit oberirdisch nachgewiesenen Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 09.08.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/7 „Mattstraße“, welcher als Gebietsart „Mischgebiet“ festsetzt, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.

Das Vorhaben entspricht nicht vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplanes, weshalb verschiedene Befreiungen erforderlich sind.

1.        Die Befreiungen ergehen unter der Bedingung, dass die im Bebauungsplan vorgesehene Fläche zur Verbreiterung der Medicusstraße 28 m² an die Stadt Aschaffenburg veräußert werden.

2.        Von der festgesetzten GFZ von 1,5 wird eine Befreiung dahingehend erteilt, dass eine GFZ von 1,6 errichtet werden darf.

3.        In den drei Obergeschossen überschreiten die 6 Balkone die zulässige Baugrenze um jeweils 4,5 m² (insgesamt 27 m²). Hierfür wird eine Befreiung erteilt.

4.        Im Vorgarten wird die festgesetzte Baugrenze mit der geplanten Terrasse um 4,5 m² überschritten. Hierzu wird eine Befreiung erteilt.

Die erforderlichen 8 Pkw-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Die erforderlichen 8 Pkw-Stellplätze werden oberirdisch nachgewiesen. Gemäß § 5 Abs. 6 der Garagenstellplatz- und Abstellplatzsatzung ist zusätzlich ein zweiter hochstämmiger Laubbaum im Bereich des Kinderspielplatzes nachzuweisen. Die im Freiflächenplan eingezeichneten Grünflächen sind als Vegetationsflächen herzustellen und zu bepflanzen. Für das Bauvorhaben wird ein Kinderspielplatz von 40 m² (668 m² Wohnfläche : 25 x 1,5 = 40 m²) nachgewiesen. Diese Spielplatzfläche ist formal zwar ausreichend aber für 8 Wohnungen etwas gering. Es wäre daher denkbar, den bestehenden Kleinkinderspielplatz Ecke Schoberstraße/Am Rosensee auszubauen und hierfür einen zu zahlenden Ablösebetrag einzusetzen.

Für das Bauvorhaben ist die neue Stellplatzsatzung anzuwenden, die ab dem 16.04.2016 in Kraft getreten ist. Für 8 Wohnungen bis 100 m² ist jeweils ein Stellplatz nachzuweisen, somit sind es 8 Stellplätze. Diese werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

An Fahrradabstellplätzen ist je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Daraus ergibt sich folgende Anzahl von Fahrradabstellplätzen (668,40 m² Wohnfläche : 50 = 14 Fahrradabstellplätze).

Hiervon werden seitlich des Gebäudes 12 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Zwei Fahrradabstellplätze sind noch im Bereich des Hauseinganges nachzuweisen. Von den erforderlichen 14 Fahrradabstellplätzen sind 9 überdacht.

Zur Sicherung der Pflanzung von zwei hochstämmigen Laubbäumen sowie der Versickerungsfläche wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € vorgeschlagen.

Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorgeschlagen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Fa. Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Medicusstraße xx, Gemarkung Aschaffenburg durch die Fa. Rochner & Stahl GbR entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. / uvs/9/3/16. Entwurf eines Lärmaktionsplans für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 12.10.2016 ö Beschließend 3uvs/9/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat am 06.05.2015 die Erweiterung des bestehenden Lärmaktionsplans beschlossen. Die Erweiterung bezieht sich entsprechend der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie auf alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (entspricht ca. 8.200 Kfz/Tag). Grundlage für die damalige Beschlussfassung waren die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verkehrszahlen aus der Bestandsanalyse 2014.

Federführend für die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg, unterstützt wird es dabei von der LK Argus Kassel GmbH in Zusammenarbeit mit Wölfel Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG.

Rechtliche Grundlagen
Am 25.06.2002 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie – EU-ULR). Als Umgebungslärm werden hierin sinngemäß alle durch den Menschen verursachte unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet in einem vorgegebenen Zeitrahmen

-        durch Lärmkarten die Lärmbelastung zu erfassen,
-        die Öffentlichkeit über die Lärmkarten zu informieren,
-        Lärmaktionspläne bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen und
-        die EU-Kommission über die Ergebnisse der Kartierung und Aktionsplanung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Neben der grafischen und zahlenmäßigen Darstellung der Lärmbelastung in den Lärmkarten sind u.a. auch Angaben über die geschätzte Zahl von Menschen, die in diesen Gebieten wohnen und einer bestimmten Lärmbelastung ausgesetzt sind, anzugeben. Werden in den Lärmkartierungen Lärmprobleme erkannt, sind anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen. Ziel der Lärmaktionspläne soll auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.

Die Lärmkartierungen / Lärmaktionspläne müssen dann alle fünf Jahre oder bei Bedarf überprüft und überarbeitet werden. Grenzwerte, ab wann eine Lärmaktionsplanung erforderlich ist, wurden durch die EU oder den deutschen Gesetzgeber keine festgelegt.

In der Umgebungslärmrichtlinie wurden neben neuen Berechnungsmethoden auch eigene Lärmindizes - LDEN und LNight - eingeführt. Diese werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der Pegel LNight gilt für die Beurteilungszeit zwischen 22:00 – 06:00 Uhr. Für verkehrsrechtliche Anordnungen sind jedoch weiter die nach nationalen Berechnungsmethoden ermittelten Pegel Tag (06.00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) maßgebend.

Die Zuständigkeiten für die Ausarbeitung von Lärmkarten oder Lärmaktionsplänen sind sowohl im Bundes- als auch im Bayerischen-Immissionsschutzgesetz geregelt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist bei Bundes- und Staatsstraßen für die Aufstellung und die Veröffentlichung von Lärmkarten verantwortlich. Die Ausarbeitung der Lärmaktionspläne hingegen ist Sache der Gemeinden. Die Mindestinhalte eines Lärmaktionsplans sind in der Umgebungslärmrichtlinie geregelt.
Für Hauptschienenstrecken ist die Ausarbeitung und Veröffentlichung sowohl von Lärmkarten als auch von Lärmaktionsplänen (seit 01.01.2015) dem Eisenbahn-Bundesamt zugewiesen.

Ein gesetzlicher Anspruch für belastete Einwohner auf Lärmminderung allein aus der Lärmkartierung entsteht nicht, die im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen sind jedoch für die Verwaltung bindend.

Situation in Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg ist von der Umgebungslärmrichtlinie betroffen, da im Stadtgebiet verschiedene Bundes- und Staatsstraßen mit Verkehrsbelastungen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.200 Kfz/Tag) vorhanden sind. Durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) wurden für diese Straßenabschnitte der Bundes- und Staatsstraßen Lärmkarten erstellt und in 2013 im Internet veröffentlicht. Weitere Lärmquellen, wie z.B. Gewerbe- oder Freizeitlärm, müssen in Aschaffenburg nicht kartiert werden.

Sind solche Straßenabschnitte in einer Gemeinde vorhanden, ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes zu prüfen. Verbindliche Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung bestehen jedoch nicht. Seitens des LfU werden als Auslösekriterien Straßenlärmpegel von LDEN > 67 dB(A) oder LNight > 57 dB(A) und mehr als 50 Betroffene genannt.
Gemäß den Lärmkarten des LfU wären in Aschaffenburg von diesen Pegeln 1.000 bzw. 1.200 Personen betroffen. Aufgrund dessen wurde die Erweiterung des bestehenden Lärmaktionsplans auf Straßen mit einer DTV = 8.200 Kfz/24h durch den Umwelt- und Verwaltungssenat beschlossen.

Frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit
Bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit einzubinden. Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit erfolgte im Dezember 2015/Januar 2016 durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Bürgerinnen und Bürger Aschaffenburgs hatten im Zeitraum vom 07.12.2015 bis 15.01.2016 die Möglichkeit, Lärmprobleme und Maßnahmenvorschläge mitzuteilen. Sie konnten dazu einen vorgefertigten Fragebogen der Stadt Aschaffenburg ausfüllen.
Ziel der durchgeführten Mitwirkung der Öffentlichkeit war, detaillierte Informationen zu ortsspezifisch wahrgenommenen Lärmbelastungen sowie Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen zu erhalten. Zudem konnten Vorschläge für ruhige Gebiete in Aschaffenburg gemacht werden.
Die detaillierten Ergebnisse der Rückmeldungen sind in Kapitel 2 des Lärmaktionsplans dargestellt. Die Rückmeldungen wurden soweit möglich in der Erarbeitung der Maßnahmen und der ruhigen Gebiete berücksichtigt.

Lärmanalyse
Lärmbelastungen an Straßen werden grundsätzlich berechnet. Neben der Fahrzeuganzahl gehen hierbei u.a. auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche und die Abstände der Wohnbebauung zur Straße ein. Grundlage für die Lärmberechnungen war das gegenüber der Bestandsanalyse 2014 leicht geänderte Verkehrsmodell 2015, daraus ergaben sich noch Änderungen bei den zu berücksichtigenden Straßenabschnitten ggü. der UVS-Beschlussfassung vom 06.05.2015. Die letztendlich berücksichtigten Straßenabschnitte sind in Karte 1 des beiliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplans dargestellt.

Aufgrund der Berücksichtigung der kommunalen Straßen und der aktuelleren Verkehrszahlen waren die Lärmkarten des LfU zur Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes nicht zu verwenden, die Lärmkarten mussten neu berechnet und ausgewertet werden (s. Anlage 2 und 3 des Lärmaktionsplans). Entsprechend der aktualisierten Lärmkartierung sind vom Straßenverkehrslärm insgesamt 5.210 Menschen von Lärmpegeln LDEN > 55 dB(A) und 4.070 Menschen von Lärmpegeln LNight > 50 dB(A) betroffen.

Über den gesundheitlichen Schwellenwertempfehlungen nach Umweltbundesamt (LDEN = 65 dB(A), LNight = 55 dB(A)) liegen im Ganztagszeitraum Betroffenheiten von 1.680 Menschen und im Nachtzeitraum von 2.400 Menschen vor.

In Pegelbereichen LDEN > 70 dB(A) sind 190 Menschen und in Pegelbereichen
LNight > 60 dB(A) 800 Menschen betroffen.

Zur Priorisierung von Lärmbrennpunkten wurde die Lärmbetroffenheit räumlich ermittelt. Hier fließen die Anwohnerdichte und die Lautstärke an einem Straßenabschnitt mit ein. Straßenabschnitte, an denen es besonders laut ist und an denen viele Betroffene wohnen, können damit herausgefiltert und Prioritäten bei der Maßnahmenentwicklung definiert werden. Insgesamt wurden so 22 Maßnahmenbereiche in dem kartierten Straßennetz der Stadt Aschaffenburg definiert (s. Karte 8 und Anlage 4 des Lärmaktionsplans). Davon wurden 6 Bereichen die erste Priorität und jeweils 8 Maßnahmenbereichen die zweite und dritte Priorität zugeordnet. Die Bereiche höchster Priorität sind

­        Hanauer Straße (Ost), Duccastraße bis Münchstraße
­        Landingstraße/ Wermbachstraße, Alexandrastraße bis 100 m südl. Luitpoldstraße
­        Schillerstraße (Ost), Glattbacher Straße bis Paulusstraße
­        Schillerstraße (Mitte-West), Dyroffstraße bis Mühlstraße
­        Würzburger Straße (Süd), Südring bis Hockstraße
­        Obernauer Straße, Westring bis Am Häsbach

Strategische Empfehlungen zur Lärmaktionsplanung
Um langfristig eine Lärmminderung zu erreichen, sind neben konkreten Maßnahmen auch grundsätzliche Überlegungen in Planungen mit einzubeziehen. Hierzu kommen grundsätzlich verschiedene Strategien und Maßnahmenansätze in Betracht. Diese werden unter Einbindung bereits vorliegender städtischer Planungen im Lärmaktionsplan dargestellt und darauf aufbauend strategische Empfehlungen der Lärmaktionsplanung gegeben (s. Kap. 4.1 der Lärmaktionsplanung).

Vermeidung von Lärmemissionen durch
­        möglichst umweltfreundliche Abwicklung der durch neue Nutzungen induzierten Verkehre.
­        eine frühzeitige und kontinuierliche Berücksichtigung der Umweltbelastungen auf zukünftigen Entwicklungsflächen, vor allem bei Wohnbauflächen.
­        Intensivierung der Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes entsprechend Verkehrsentwicklungsplan 2002.
­        gezielte Förderung der Nahmobilität mit Fuß und Rad, um bei kurzen Wegen eine Substitution der Autofahrten zu erreichen.
­        Unterstützung für Wege ab etwa 3 km für eine verstärkte Pedelec-Nutzung durch entsprechende infrastrukturelle Maßnahmen (u.a. Ausbau der Radverkehrsanlagen).
­        Prüfung der Förderung der Elektromobilität für den ÖPNV, den Ver- und Entsorgungsverkehr und den Lieferverkehr.
­        Zur Entwicklung geeigneter Strategien für städtische Verkehre aus der Region soll aus Lärmminderungssicht eine Evaluierung der Verkehrsströme der Region initiiert werden.

Verlagerung von Lärmemissionen
­        Bei Straßenneubauten und weiteren Planungen für die Verkehrsverlagerung sollte eine Bilanzierung der lärmentlasteten und der ggf. zusätzlich belasteten Personen erfolgen. Einfließen in die Abwägung sollte auch ein möglicher Verlust bisher ruhiger Bereiche (Wohngebiete und Freiflächen).
­        Bei Straßennetzergänzungen soll sichergestellt werden, dass es dadurch nicht zu unerwünschten Kapazitätserhöhungen im Straßennetz kommt, die insgesamt zu einer Verkehrszunahme führen kann.
­        Aus Lärmschutzsicht zwingend erforderlich ist die Umsetzung von Komplementärmaßnahmen, um die mit dem Bau der Ringstraße und des Nordrings verfolgten Ziele einer Verkehrs- und Lärmentlastung auf den Straßen innerhalb des Ringes zu realisieren. Diese sollten möglichst zeitnah, idealerweise parallel zur Realisierung des Nordrings erfolgen, ggf. auch durch Interimsmaßnahmen.

Verminderung von Lärmemissionen
Die Handlungsspielräume, welche sich nach Fertigstellung der Ringstraße und des Nordrings ergeben, sollen zur Lärmminderung genutzt und geeignete straßenräumliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen im Zuge des zu erarbeitenden Verkehrskonzeptes Innenstadt entwickelt und umgesetzt werden.

Konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Verminderung von Lärmemissionen werden in den Maßnahmenkonzepten zur Geschwindigkeitsreduzierung, zur Fahrbahnsanierung und zu straßenräumlichen Maßnahmen behandelt.

Verminderung von Lärmimmissionen
­        Aktivem Schallschutz ist Vorrang vor dem passiven Schallschutz zu geben, so kann z.B. auch durch geeignete Gebäudestellungen die Lärmeinwirkung verringert werden.
­        Der passive Schallschutz sollte letzte Option sein.

Maßnahmenentwicklung in den Maßnahmenbereichen
Auf Grundlage der Lärmanalyse werden konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung für die Maßnahmenbereiche entwickelt. Diese Maßnahmen stellen die Grundlage für den Entwurf eines Maßnahmenplans mit kurzfristigen Maßnahmen (innerhalb des 5-jährigen Geltungsbereiches des Lärmaktionsplans) und mittel- bis langfristigen Maßnahmenoptionen dar. Für Maßnahmenbereiche ohne aktive Maßnahme kann passiver Schallschutz eine Option zur Lärmminderung sein.

Kurzfristige Maßnahmen

Fertigstellung des Nordrings 2017
Um ein möglichst hohe Entlastungswirkung des Nordrings sicherzustellen, z.B. für die Schillerstraße und die Innenstadt, sind weitere Komplementärmaßnahmen notwendig. Kurzfristige Komplementärmaßnahmen können voraussichtlich nur auf der Schillerstraße (Reduzierung auf einen Fahrstreifen pro Richtung zwischen Dyroff- und Hanauer Straße) umgesetzt werden. Weitere, für die Entlastungswirkung zwingend erforderliche Komplementärmaßnahmen werden i.R. des Verkehrskonzeptes Innenstadt konkretisiert. Durch den Nordring, inklusive Komplementärmaßnahmen, werden folgende Maßnahmenbereiche entlastet:

­        Hanauer Straße, Duccastraße - Münchstraße
­        Schillerstraße, Glattbacher Straße – Paulusstraße
­        Schillerstraße, Dyroffstraße – Mühlstraße
­        Friedrichstraße/ Weißenburger Str., Herstallstraße - Duccastr.
­        Hanauer Straße, Münchstraße - Schlotfegergrund
­        Ottostraße, Nordring – Müllerstraße
­        Schillerstraße, Mühlstraße – Michaelstraße
­        Schillerstraße, Paulusstraße – Dyroffstraße
­        Goldbacher Straße, Platanenallee - Herstallstr.

Geschwindigkeitsreduzierung
Aufgrund sehr hoher Lärmbelastungen soll in folgenden Maßnahmenbereichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden:

Nachts (22 - 6 Uhr)
­        Hanauer Straße, Schlotfegergrund – Duccastr.
­        Friedrichstr./ Weißenburger Straße, Duccastr.- Herstallstr.

Ganztags
­        Obernauer Straße, Westring - Am Häsbach (im Bestand bereits 22 - 6 Uhr)
­        Schweinheimer Straße, Alexandrastraße – Südring

Fahrbahnsanierung
Die Sanierung mit lärmmindernden Asphalt soll kurzfristig in der Hanauer Straße, Abschnitt Schillerstraße – 350 m westl. Schillerstraße, erfolgen. Diese Maßnahme ist mit dem staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger der B26 abzustimmen.

Mittel- bis langfristige Maßnahmen

Verkehrskonzept Innenstadt und Komplementärmaßnahmen zum Nordring
Für viele Straßen innerhalb der mit dem Nordring geschlossenen Ringstraße sind Maßnahmen erforderlich, um die heute hohen Lärmbelastungen zu reduzieren. Für die Hanauer Straße sowie die Friedrichstraße/ Weißenburger Straße sollen mit der Fertigstellung des Nordrings Komplementärmaßnahmen entwickelt werden, die zu einer deutlichen Entlastung dieses Straßenzuges beitragen.
Landingstraße, Wermbachstraße, Löherstraße, Schweinheimer Straße, Würzburger Straße, Hofgartenstraße, Platanenallee und Goldbacher Straße weisen auch auf den Streckenabschnitten innerhalb des Rings Lärmbelastungen und -betroffenheiten auf, die weitere Maßnahmen zur Lärmminderung erfordern.
Diese Anforderungen sollen in ein Verkehrskonzept Innenstadt integriert werden, das - aufbauend auf den Verkehrsentwicklungsplan 2002 – konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der mit der Ringstraße verbundenen Ziele, entwickelt. Aus Lärmminderungssicht sind in dem Verkehrskonzept Innenstadt folgende Maßnahmen in die Planung einzubeziehen und mittelfristig umzusetzen:

­        Verlagerung der Durchgangsverkehre und Neufassung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes im öffentlichen Straßenraum zur Reduzierung der Verkehrsbelastungen
­        Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf einem möglichst zusammenhängenden Innenstadtstraßennetz
­        Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes im Innenstadtbereich und ggf. weiterer straßenräumlicher Maßnahmen als Komplementärmaßnahmen zur Fertigstellung des Nordrings
­        Leise Abwicklung des städtischen Busverkehrs sowie des innerstädtischen Lieferverkehrs durch den verstärkten Einsatz von Elektromobilität

Fahrbahnsanierung und straßenräumliche Maßnahmen
In der Großostheimer Straße, Abschnitt 100 m nördl. Tannenweg – 100 m südl. Mainwiesenweg, soll der Einsatz von lärmminderndem Asphalt weiterverfolgt werden.
Hierbei ist der in Diskussion befindliche Ausbau der B 26 – Darmstädter Straße und dessen Wechselwirkungen zur Großostheimer Straße einschließlich einer möglichen Tempo 30 - Regelung in der Großostheimer Straße in die Entscheidung zum Einsatz eines lärmmindernden Asphalts einzubinden (lärmmindernder Asphalt nicht bei Tempo 30).
Zudem soll im Zuge einer Fahrbahnsanierung die im Radverkehrskonzept empfohlene Maßnahme - Anlage ausreichend breiter Radwege - umgesetzt werden.

Grundsätzliche (kontinuierliche) Maßnahmen
Neben den zeitlich gebundenen Maßnahmen sind auch kontinuierlich wirkende Maßnahmen vorgesehen:

­        Bei erforderlichen Fahrbahnsanierungen soll generell auf allen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 und angrenzender Wohn- oder Mischbebauung lärmoptimierter Belag in der Deckschicht zum Einsatz kommen.
­        In den Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans soll aus Lärmschutzgründen die Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten weiter verfolgt werden.

Passiver Schallschutz
Das Vorgehen erfolgt analog zum ersten Lärmaktionsplan der Stadt Aschaffenburg von 2011. In diesem wurde für Wohngebäude, die nach Umsetzung der im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen noch über den Auslösewerten liegen, passiver Schallschutz gewährt. Nach Aufstellung des aktualisierten Lärmaktionsplanes soll die bestehende Förderrichtlinie angepasst werden.

Ruhige Gebiete
Bei der Lärmaktionsplanung geht es nicht nur um die Kartierung von Lärmquellen und das Festlegen konkreter Maßnahmen in Straßenabschnitten, sondern auch um die Identifizierung von Ruhigen Gebieten. Nach den Zielen der Umgebungslärmrichtlinie sollen Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Es geht deshalb nicht um eine Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung in Ruhigen Gebieten.

Auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierungen zum Straßen und Schienenlärm wurden Vorschläge für Ruhige Gebiete im Stadtgebiet ausgearbeitet. Einbezogen in die Auswahl wurden neben der akustischen Situation und geeigneten Flächennutzungen noch Mindestgrößen, Fragen des Erholungsnutzens sowie mögliche Störfaktoren (z.B. durch Gewerbelärm oder Sportlärm) und andere einschränkende Planungen.

Mit der Festlegung eines Gebietes als Ruhiges Gebiet sind ein Verbot der Lärmerhöhung oder andere zwingende Vorgaben jedoch nicht verbunden. Die Festlegung Ruhiger Gebiete ist in Planungen einzubeziehen und im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Bei einer Nichtberücksichtigung ist dies entsprechend zu begründen. Infolge planungsrechtlicher Änderungen können sich Anpassungen ergeben.

Die für Aschaffenburg ausgearbeiteten Ruhigen Gebiete sind in den Karten 12 und 13 des Lärmaktionsplans dargestellt.

Nächste Schritte
Nach Zustimmung des Stadtrates zum Lärmaktionsplanentwurf soll die nächste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Fachämter und Träger öffentlicher Belange stattfinden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes soll hierfür voraussichtlich im Zeitraum November/Dezember 2016 für sechs Wochen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz ausgelegt werden. Zeitgleich wird der Entwurf im Internet veröffentlicht.

Die eingehenden Stellungnahmen bzw. Vorschläge werden danach auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit überprüft und der Entwurf bei Bedarf überarbeitet. Der Verlauf der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Bewertung der eingehenden Stellungnahmen und Vorschläge sind dann auch Bestandteil des Lärmaktionsplanes.

Danach muss der endgültige Lärmaktionsplan noch durch den Stadtrat beschlossen und das Einvernehmen der Regierung von Unterfranken eingeholt werden.

.Beschluss:

I.
1. Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes, den darin enthaltenen Maßnahmenvorschlägen und geplanten ruhigen Gebieten (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Die Stadtverwaltung erhält den Auftrag, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Fachämter und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2016 11:21 Uhr