Datum: 25.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1sps/2/1/16 Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB)
2sps/2/2/16 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
3sps/2/3/16 DJK Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
4sps/2/4/16 Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
5sps/2/5/16 SG Stadt Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
6sps/2/6/16 SV Einigkeit 05 Damm e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
7sps/2/7/16 TSV 1895 Gailbach e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
8sps/2/8/16 TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
9sps/2/9/16 TV 1885 Schweinheim e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
10sps/2/10/16 Flugsportclub Möve Obernau e.V.; Zuschuss zum Kauf eines Segelflugzeuges
11sps/2/11/16 Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
12sps/2/12/16 TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten
13sps/2/13/16 Ringer-Leistungszentrum Aschaffenburg e.V.; Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen
14sps/2/14/16 TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zum Umbau der Notstromanlage in der vereinseigenen Sporthalle

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1. / sps/2/1/16. Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Vorberatend 1sps/2/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrates vom 20.10.2015 wurde die Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Sportförderung beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Arbeitsgruppe „Sportförderung“ gebildet. In 3 Sitzungen (25.02.2016, 20.04.2016 und 02.06.2016) dieser Arbeitsgruppe wurden Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (s. Anlage) erarbeitet. Grundlage für die Sportförderrichtlinien waren die bestehenden Regelungen bei der Stadt Aschaffenburg und die Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern sowie von Kommunen (München, Nürnberg und Erlangen).

Die Sportförderrichtlinien gliedern sich in

?                Allgemeine Fördervoraussetzungen
?                Förderarten
?                Ehrungen
?                Schlussbestimmungen

Im Wesentlichen wird hier folgendes geregelt:

?        Allgemeine Fördervoraussetzungen

Definition der förderfähigen Sportvereine und allgemeine Verfahrensregelungen zur Durchführung der Sportförderung. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen wurden neu erarbeitet.

?        Förderarten

Festlegung der Förderarten. Wesentliche Neuerungen sind hier bei den Investitionszuschüssen die Änderung der Förderhöhe beim Sportstättenbau von bisher 1/3 der förderfähigen Kosten auf 20 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandsentwicklung bzw. 40 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandssicherung und die Ermittlung der Zuschusshöhe  abhängig von der Zahl der aktiven Mitglieder der förderfähigen Sportvereine (§ 4 Abs. 1 – Höhe der Zuschüsse –).

?        Ehrungen

Zusammenfassung der Regelungen von Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern sowie um den Sport verdiente Männer und Frauen.

?        Schlussbestimmungen

Es wird vorgeschlagen, die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 einzuführen.

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung:
Damit ist der Antrag abglehnt.

.Beschluss: 2

I. Der Sportsenat empfiehlt dem Stadtrat die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 (Anlage 1) in Kraft treten zu lassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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2. / sps/2/2/16. 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 2sps/2/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 11.09.2016 beantragt der 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. (66 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Eschersheim, Rebstock, Langen, Mühlheim, Wetzlar, Leipzig, Berlin, Nürnberg).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                4.289,80 €
               1/3 hiervon                                        1.429,93 €

               Zuschussbetrag                                1.430,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Dem 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 11.09.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.430,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.







II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / sps/2/3/16. DJK Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 3sps/2/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 15.06.2016 beantragt die DJK Aschaffenburg e.V. (906 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Hof, Großhadern, Herne, Pfarrkirchen, Erfurt, Augsburg).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                6.923,50 €
               1/3 hiervon                                        2.307,83 €

               Zuschussbetrag                                2.308,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Der DJK Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 15.06.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 2.308,00 € (Judo 535,50 €,
Karate 57,50 €, Leichtathletik 148,00 €, Rasenkraftsport 786,50 €,
Rhythm. Sportgymnastik 780,50 €) gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.






II. Angaben zu den Kosten:
                                                                        )

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / sps/2/4/16. Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 4sps/2/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 03.08.2016 beantragt der Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. (108 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Bad Kissingen, Burg Wernfels, Willingen).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                2 350,40 €
               1/3 hiervon                                           783,47 €

               Zuschussbetrag                                   784,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Dem Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 03.08.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 784,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.









II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / sps/2/5/16. SG Stadt Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 5sps/2/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 27.07.2016 beantragt die SG Stadt Aschaffenburg e.V. (ca. 250 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (u. a. in Magdeburg und Unterföhring).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                1.840,70 €
               1/3 hiervon                                           613,56 €

               Zuschussbetrag                                   614,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Der SG Stadt Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 27.07.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 614,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.








II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / sps/2/6/16. SV Einigkeit 05 Damm e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 6sps/2/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 27.03.2016 beantragt der SV Einigkeit 05 Damm e.V. (111 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landesmeisterschaften (u.a. in Waldaschaff und Schaafheim).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                322,00 €
               1/3 hiervon                                        107,33 €

               Zuschussbetrag                                108,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Dem SV Einigkeit 05 Damm e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 27.03.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 108,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.









II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / sps/2/7/16. TSV 1895 Gailbach e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 7sps/2/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 30.09.2016 beantragt der TSV 1895 Gailbach e.V. (258 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u.a. in Waldaschaff, Schaafheim, Kleinostheim, Rostock, Dortmund, Thalheim, Schwäbisch Hall).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                1.685,50 €
               1/3 hiervon                                           561,83 €

               Zuschussbetrag                                   562,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Dem TSV 1895 Gailbach e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 30.09.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 562,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.










II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / sps/2/8/16. TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 8sps/2/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 17.03.2016 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.051 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen- und Deutschen Meisterschaften (u.a. in Schweinfurt, Rosenheim, Jena, Kassel, Dahn, Flensburg, Germering).

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                1.656,64 €
               1/3 hiervon                                           552,21 €

               Zuschussbetrag                                   553,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 17.03.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 553,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.









II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / sps/2/9/16. TV 1885 Schweinheim e.V.; Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 9sps/2/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 16.02.2016 beantragt der TV 1885 Schweinheim e.V. (1.379 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landesmeisterschaften in Ergolding/Landshut.

Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:

               Zuschussfähige Gesamtkosten                577,60 €
               1/3 hiervon                                        192,53 €

               Zuschussbetrag                                193,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Dem TV 1885 Schweinheim e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 16.02.2016 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 193,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.









II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / sps/2/10/16. Flugsportclub Möve Obernau e.V.; Zuschuss zum Kauf eines Segelflugzeuges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 10sps/2/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Flugsportclub Möve Obernau e.V. (71 Mitglieder) beantragt mit Schreiben (eingegangen 06.10.2016) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines neuen Segelflugzeuges ASK 21 mit Transportwagen. Dieses Segelflugzeug ist sowohl für den Segelflug-Schulbetrieb wie auch für den Kunstflug und dessen Ausbildung geeignet. Es entspricht mit seiner Kunststoffausführung den Normen des modernen Flugzeugbaus.

Die Anschaffungskosten incl. Anhänger betrugen 102.004,00 €.

Im Gegenzug wurden zwei – von der Stadt Aschaffenburg bezuschusste – 35 – 40 Jahre alte Segelflugzeuge für insgesamt 60.756,00 € verkauft.

Berechnung des Zuschusses:

               Gesamtkosten                        102.004,00 €
               ./. verkaufte Segelflugzeuge                  60.756,00 €

               Finanzierungslücke                          41.248,00 €
               1/3 hiervon                                  13.749,33 €

               Zuschussbetrag                          13.750,00 €

Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.

Der letzte Zuschuss zum Kauf eines Segelflugzeuges wurde im Jahr 2006 gewährt.

.Beschluss:

I.
Dem Flugsportclub Möve Obernau e.V. wird aufgrund seines Antrages (eingegangen 06.10.2016) zum Kauf eines Segelflugzeuges ASK 21 mit Transportwagen ein Zuschuss in Höhe von 13.750,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.







II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / sps/2/11/16. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.; Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 11sps/2/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 06.04.2016 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (369 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines GIG-Vierers für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an GIG-Boot-Regatten.

Ein Antrag beim Bayer. Landessportverband wurde gestellt.

Vorläufige Berechnung des Zuschusses:

               Gesamtkosten                        14.660,00 €
               Zuschussbetrag höchstens 1/3          4.887,00 €

Sollte der BLSV einen Zuschuss gewähren, kann sich der städt. Zuschussbetrag evtl. verringern.

Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2013 gewährt.

.Beschluss:

I.
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 06.04.2016 zum Kauf eines GIG-Vierers ein Zuschuss bis in Höhe von 4.887,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.









II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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12. / sps/2/12/16. TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zum Kauf von Großsportgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 12sps/2/12/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 17.08.2016 und 22.09.2016 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.051 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Einbaues einer gebrauchten Basketballkorbanlage sowie zum Kauf von zwei Rhönrädern.

Der Einbau der Basketballkorbanlage wurde erforderlich, da die bestehende roll bare Konstruktion bei Nichtgebrauch (z. B. Handball- und Faustballtraining) mehrmals in der Woche mühsam von mehreren Personen abgebaut und später wieder aufgebaut werden musste. Der Ab- und Aufbau dieser extrem schweren und unhandlichen Konstruktion barg ein großes Verletzungsrisiko und das Schieben hat regelmäßig tiefe Kratzer im Hallenboden verursacht, der dann wieder ausgebessert werden musste.
Dem Verein wurde aus einer alten Sporthalle der US Army eine gebrauchte Anlage angeboten und diese wurde gekauft.

Berechnung des Zuschusses:

               Kosten Basketballkorbanlage                  6.752,20 €
               Kosten Rhönräder                                  3.529,54 €
               Gesamtkosten                                10.281,74 €

               Kostenpauschale                                  2.500,00 €
               1/3 hiervon                                             833,33 €

               Zuschussbetrag                                     834,00 €

Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde im Jahr 2015 gewährt.

.Beschluss:

I.
Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seiner Anträge vom 17.08.2016 und 22.09.2016 zum Kauf von zwei Rhönrädern sowie zum Einbau einer Basketballkorbanlage ein Zuschuss in Höhe von 834,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.








II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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13. / sps/2/13/16. Ringer-Leistungszentrum Aschaffenburg e.V.; Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 13sps/2/13/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 29.02.2016 beantragt der Verein Ringer-Leistungszentrum Aschaffenburg e.V. (30 Mitglieder) den Zuschuss zum Unterhalt vereinseigener Sporthallen. Die sportliche Nutzfläche beträgt 750 m².

Da im Jahr 1977 der Sportsenat beschloss, Vereinen mit vereinseigenen Hallen zum Unterhalt einen jährlichen freiwilligen Zuschuss zu gewähren wird vorgeschlagen, dem Verein Ringer-Leistungszentrum Aschaffenburg e.V. ab dem Jahr 2016 ebenfalls einen Zuschuss zu gewähren.

Der Zuschuss beläuft sich z. Zt. auf 5.040,00 €.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Sportsenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 13 d. ö. S. "Ringer-Leistungszentrum Aschaffenburg e.V.; Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. / sps/2/14/16. TuS 1863 Damm e.V.; Zuschuss zum Umbau der Notstromanlage in der vereinseigenen Sporthalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 25.10.2016 ö Beschließend 14sps/2/14/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 27.07.2016 beantragt der TuS 1863 Damm e.V. (1.051 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus der Notstromanlage in der vereinseigenen Sporthalle. Der Umbau wurde erforderlich, da die bestehende Anlage extrem veraltet war und defekte Teile nicht mehr ersetzt werden konnten, da diese Bauteile nicht mehr hergestellt werden.

Für das komplette Gebäude fielen Kosten in Höhe von 6.629,16 € an. Auf den sportlichen Teil entfallen ca. 60 %.

Es wird vorgeschlagen, von diesen Kosten (3.977,50 €) einen Zuschuss in Höhe von 40 % zu gewähren.

.Beschluss:

I.
Dem TuS 1863 Damm e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 27.07.2016 zu den Kosten des Umbaus der Notstromanlage in der vereinseigenen Sporthalle ein Zuschuss in Höhe von
1.591,00 € gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.








II. Angaben zu den Kosten:
                                                                         

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 31.05.2017 14:19 Uhr