Datum: 27.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / jha/3/1/16. Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss (Frau Isabell Hartmannshenn als Nachfolgerin von Thomas Reising, Vertreter der Agentur für Arbeit)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
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ö
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Beschließend
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1 | jha/3/1/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der bisherige Teamleiter der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, Herr Thomas Reising, wird eine neue Aufgabe in der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit in Nürnberg übernehmen. Er steht als Mitglied des Jugendhilfeausschusses nicht mehr zur Verfügung.
Frau Isabell Hartmannshenn hat bereits zum 01.09.2016 die bisherigen Aufgaben von Herrn
Reising bei der Agentur für Arbeit Aschaffenburg übernommen und wurde von der Agentur für Arbeit als Nachfolgerin für Herrn Reising im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg
benannt.
.Beschluss:
I.Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzung zu :
Frau Isabell Hartmannshenn, Teamleitung der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit Aschaffenburg, wird Nachfolgerin des bisherigen Vertreters der Agentur für Arbeit, Herrn Thomas Reising, im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. / jha/3/2/16. Bericht von Frau Jennifer Haas, erzieherischer und gesetzliche Jugendschutz im Stadtjugendamt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
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ö
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Beschließend
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2 | jha/3/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Frau Haas hat zum 01.07.2016 ihre Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft im Bereich des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes aufgenommen.
Bislang war dieser Bereich einer Verwaltungskraft zugeordnet, die auch andere Aufgaben im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe wahrgenommen hatte. Nach einem Personalwechsel wurde die Gelegenheit genutzt, den erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutz im Jugendamt der Stadt Aschaffenburg neu zu organisieren, um den gestiegenen Anforderungen an pädagogischen Fachkenntnissen in diesem Arbeitsbereich zu entsprechen.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht von Frau Jennifer Haas über die Neuorganisation des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes im Stadtjugendamt Aschaffenburg zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. / jha/3/3/16. Errichtung eines Familienstützpunkts für den Sozialraum Schweinheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
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ö
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Beschließend
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3 | jha/3/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In fünf Sozialräumen der Stadt Aschaffenburg sollen Familienstützpunkte entstehen. Das
Angebot der Familienstützpunkte soll sich an der Vielfalt der Familien orientieren. Das
Hefner-Alteneck, Innenstadt und Damm sind bereits abgedeckt und zeichnen sich
mehrheitlich durch niederschwellige Angebote aus. Es bietet sich nun an auch im
drittgrößten Stadtteil Schweinheim einen Familienstützpunkt zu initiieren. Das Haus für
Kinder, Gutwerkstraße 61, 63743 Aschaffenburg unter der Trägerschaft des Sankt Johannis-
Zweigvereins Aschaffenburg-Schweinheim e.V. hat sich am 12.10.2014 für den
Familienstützpunkt Schweinheim beworben. Der Familienstützpunkt Schweinheim könnte mit
seinen Angeboten zum Beispiel das Baugebiet zwischen der Rhönstraße und der
Spessartstraße ansprechen und Lotse für die zuziehenden „neuen“ Familien sein. Außerdem
betreibt der Sankt Johannis-Zweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. noch zwei weitere
Einrichtungen. Diese sind wichtige Multiplikatoren für den Familienstützpunkt. Sie
unterstützen das Vorhaben, damit sich der Familienstützpunkt Schweinheim schnell etabliert.
Im Haus für Kinder arbeitet ein stabiles Team mit einer engagierten Leitung, die sich schon
jetzt bei vielen Bildungsthemen und Bildungsveranstaltungen der Stadt einbringt sowie
intensiv mit der Pestalozzi-Schule kooperiert.
Vorgespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Träger haben stattgefunden und die
Finanzierung des laufenden Betriebs eines Familienstützpunkts aus städtischen Mitteln ist im
Haushalt eingestellt (Beschluss des Plenums vom 16.07.2012). Mit den konzeptionellen
Planungen zum Familienstützpunkt soll ab Herbst 2016 begonnen werden. Das Haus für
Kinder und die Schwerpunkte des künftigen Familienstützpunkts in Schweinheim werden
dem Jugendhilfeausschuss in der ersten Sitzung 2017 ausführlich vorgestellt.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Erweiterung des Hauses für Kinder, Gutwerkstraße
61, zu einem Familienstützpunkt für den Sozialraum Schweinheim zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [X]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / jha/3/4/16. Erhöhung des freiwilligen Zuschusses an die Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese Würzburg in Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
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ö
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Beschließend
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4 | jha/3/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung Aschaffenburg berät in Aschaffenburgund den beiden Zweigstellen in Alzenau und Miltenberg jährlich etwa 1500 Ratsuchende.
Im Durchschnitt der letzten Jahre entfielen etwa 20 % der Beratungsfälle auf die Stadt Aschaffenburg.
Die Finanzierung der Ehe-, Familien- und Lebensberatung wird mit über 80 % aus kirchlichen
Mitteln bestritten. Ergänzt wird diese Finanzierung durch staatliche und kommunale Zuschüsse.
Nachdem die letzte Erhöhung des Zuschusses der Stadt Aschaffenburg im Jahr 1995 erfolgte,
mithin mehr als 20 Jahre zurückliegt, wird in Abstimmung mit den beiden Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg vorgeschlagen, den Zuschuss anzupassen und um 50 % zu erhöhen. Die beiden Landkreise erhöhen ihre Zuschüsse im gleichen Verhältnis (Landkreis
Aschaffenburg auf 15.000 € , der Landkreis Miltenberg auf 10.000 €).
Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Aufgaben der Jugendämter nach den §§ 16-18 des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) stellt der Beratungstätigkeit der Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) eine sehr sinnvolle Ergänzung und Unterstützung dar, zumal mehr als die Hälfte aller ratsuchenden Eltern(teile) minderjähriger Kinder sind.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Erhöhung des freiwilligen Zuschusses der Stadt Aschaffenburg an die Ehe-, Familien- und Lebensberatung Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2017 von 4.000,00 €auf 6.
000,00 € zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. / jha/3/5/16. Haushaltsentwurf des Jugendamts für das Haushaltsjahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
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ö
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Beschließend
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5 | jha/3/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2017 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2016 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:
Jahresbeträge Ist 2015 Soll 2016 Soll 2016 Ansatz 2017
(ohne Personalkosten, (+ Nachtragsh.)
ohne BAFöG)
Einnahmen (ohne BAFöG) 14.242.860 16.958.300 wird nachgereicht 16.908.300
Ausgaben (ohne BAFöG) 27.875.449 29.481.300 wird nachgereicht 29.375.300
Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2017 zeigt sich eine Entwicklung, die bereits im Nachtrag
für das Haushaltsjahr 2016 zu erkennen war. Allerdings ist zu erwarten, dass die Ausgaben für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach derzeitiger Einschätzung weiter rückläufig sein werden, da die Mehrzahl der jungen Menschen nach Erreichen der Volljährigkeit aus der Jugendhilfe ausscheiden oder in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln werden.
Markante Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7001) , die sich voraussichtlich von 13,9 Mio. € auf 16,3 Mio. € steigern werden. Ursachen
sind im Platzausbau (moderat) sowie in der deutlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.
Analog steigen allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 7,5 Mio. auf voraussichtlich 8,8 Mio. €.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2017 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.
.Beschluss:
I. Dem Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –Bereich Jugendamt (Anlage 1) wird zugestimmt.
Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung bereitzustellen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. / jha/3/6/16. Aktuelles aus dem Jugendamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
|
ö
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Beschließend
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6 | jha/3/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es folgt ein mündlicher Bericht
.Beschluss:
Der Bericht des Amtsleiters wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / jha/3/7/16. Antrag der UBV vom 01.08.2016 – Information über „Traumapädagogik“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
|
ö
|
Beschließend
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7 | jha/3/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
„Traumapädagogik“ wird als Sammelbegriff für die pädagogischen Ansätze und Methoden bei der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Der Schwerpunkt der Traumapädagogik lag zu-
rückliegend in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund vieler geflüchteter Kinder und Jugendlichen aus Krisengebieten gewinnt die Traumapädagogik zunehmend auch in der Arbeit mit diesem Personenkreis größere Bedeutung, hier allerdings mit dem Schwerpunkt
der Traumatisierung durch Kriegs- und Gewalterlebnisse sowie den häufig auch belastenden
Fluchterfahrungen.
Soweit Kinder und Jugendliche in der stationären Jugendhilfe betreut werden (vorwiegend „Unbegleitete minderjährige Ausländer“) bestehen vor Ort bereits sehr gute Grundvoraus-setzungen, zeitnah auf Verhaltensweisen zu reagieren, um traumatische Erlebnisse erfolgreich
bearbeiten zu können. Hinweise auf eine Traumatisierung oder posttraumatische Belastungs-
störungen sind unter anderem psychosomatische Auffälligkeiten, Schlafstörungen, Beziehungs-
ängste/Beziehungsstörungen, Verlustängste etc.
Eine möglichst zeitnahe adäquate Aufarbeitung der Traumaerfahrungen ist allerdings auch außerhalb der stationären Jugendhilfe erforderlich. Fachkräfte in den Kindertagesstätten und im schulischen Bereich (Schulsozialarbeiter, Lehrkräfte) erhalten Informationen und Schulungen, durch bzw. in welchen sie für die Phänomene einer Traumatisierung sensibilisiert werden. Eine Anbindung an qualifizierte psychologische Betreuung erfolgt bereits im Einzelfall (Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatrie), soll aber im nächsten Schritt institutionell verstetigt werden.
Auch wenn bis zum jetzigen Zeitpunkt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit markanter
traumatisierender Belastung deutlich unterhalb den bisherigen Erwartungen/Befürchtung liegt, bleibt es auch vor Ort eine wichtige Aufgabe, allen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien tätigen (Fach-)Kräften auch außerhalb der stationären Jugendhilfe durch Schulung sowie Anbindung an ein Beratungsnetzwerk die Möglichkeit zu geben, notwendige Unterstützung zu leisten oder zu vermitteln.
.Beschluss:
I. Der Bericht des Jugendamtsleiters zum Thema „Traumapädagogik“ für Einheimische sowie geflüchtete Kinder und Jugendliche wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / jha/3/8/16. Antrag der UBV: Information über die „Spezialisierte ambulante palliative Versorgung für Kinder und Jugendliche“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
|
ö
|
Beschließend
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8 | jha/3/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.
Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.
Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden (nach dem SGB V). Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
Der Malteser Hilfsdienst Würzburg hat Anfang 2016 die Trägerschaft der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche (SAPV KJ) in Unterfranken übernommen.
Nähere Informationen können unter Tel. 0931-4505202 eingeholt werden.
Informationen erteilt auch der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Aschaffenburg unter Tel. 06021-4591677 (Geschäftsstelle Goldbacher Str. 39 , 63739 Aschaffenburg)
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Antrag der UBV: Information über die „Spezialisierte ambulante palliative Versorgung für Kinder und Jugendliche“" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / jha/3/9/16. Bekanntgabe der Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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27.10.2016
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ö
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Beschließend
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9 | jha/3/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Donnerstag, 02.02.2017
Donnerstag, 23.03.2017 (gemeinsame Sitzung JHA/KSS)
Donnerstag, 06.07.2017
Donnerstag, 19.10.2017
.Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Termine der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 03.02.2017 12:18 Uhr