Datum: 08.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/12/1/16. SPNr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/12/1/16 |
.Beschluss:
Der mündliche Bericht des Leiters des städtischen Tiefbauamtes über die Verkehrsführung der Dalbergstraße während der Winterpause 2016/2017 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pvs/12/2/16. Altlastenerkundung auf ehemaliger US-Liegenschaft LTA Schweinheim
„Am Stockholz“
Sachstandsbericht durch das Büro Geologen und Ingenieure GmbH & Co KG (GIBS),
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/12/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Anlass
Im Planungs- und Verkehrssenat wurden in den Sitzungen am 02.12.2014 und am 22.09.2015 die Ergebnisse der Boden- und Grundwasseruntersuchungen der Kontaminationsflächen (KF) 3, 4 und 5 des ehemaligen Standortübungsplatzes vorgestellt und ausführlich die weitere Vorgehensweise diskutiert. Folgende Vorgehensweise wurde durch den Stadtrat beschlossen:
Die Verwaltung forderte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) umgehend auf:
- eine Luftbildauswertung vorzulegen,
- an der KF 3 „Ochsenwiesensee“ zwei weitere Grundwassermessstellen (GWM) im Abstrombereich einzurichten,
- an der KF 4 „ Almhütte“ die Bodenuntersuchung nachzuverdichten und eine GWM im Abstrombereich herzustellen,
- die nächsten notwendigen Sanierungsuntersuchungen zu beauftragen und die Machbarkeits- und Variantenstudien zur Sanierung der KF 5 „Ölsee südlich Almhütte“ zu vergeben.
Maßnahmen, Untersuchungsergebnisse und Bewertung
Der vorlegte Abschlussbericht des Gutachters GIBS vom 05.09.2016 beinhaltet die Untersuchungsergebnisse, die an den KF 3, 4 und 5 als vertiefte Detailuntersuchung (Phase IIB-2) durchgeführt wurden. Der konkrete Untersuchungsumfang für die Phase IIB-2 wurde in der Besprechung vom 25.02.2016 gemeinsam mit der Stadtverwaltung, Fachbehörden und BImA abgestimmt und durch das Gutachterbüro GIBS geplant und umgesetzt.
Die abgestimmten und durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen im Einzelnen:
An der KF 4 wurde nach einer Überarbeitung des vermuteten Umgriffs der KF (Luftbildauswertung des Büro Carls, 2015) zwei Baggerschürfe durchgeführt. Die Analyse der Bodenproben erbrachte lediglich geringfügige Schadstoffgehalte.
An den beiden KF 3 und 4 wurden zusätzlich in der Phase IIB-2 im westlichen Abstrom Grundwasserstellen (GWM 3/3 und GWM 3/4 und GWM 4/3) errichtet und anschließend untersucht.
Im Vorfeld der Grundwasseruntersuchungen wurden an den bestehenden GWM 3/1 bis 3/3 und der zusätzlich errichteten GWM 4/3 ein 24 h Grundwasserpumpversuch durchgeführt.
Im Abstrom der KF 5 wurden vier neue GWM errichtet und gemeinsam mit den vorhandenen zehn GWM beprobt. Zuvor wurden an fünf GWM ein 144 h Grundwasserpumpversuch durchgeführt.
Die durchführten Untersuchungsmaßnahmen und Probenahme der Grundwassermessstellen ergaben folgende Ergebnisse:
KF 3 (KVF 3 – Ochsenwiesensee)
Maßnahmen
Es wurden zusätzlich 2 Grundwassermessstellen GWM 3/3 und GWM 3/4 errichtet. Sie sind die Grundlage für die Erstellung eines hydrologischen Dreiecks und zur Darstellung der Grundwassergleichen und Grundwasserfließrichtung sowie die Durchführung eines 24 h Grundwasserimmissionspumpversuch (IPV).
Untersuchungsergebnisse
Es liegen Prüfwertüberschreitungen (> Stufe-1, Schwellenwert für weitere Untersuchungsmaß-nahmen) der Grundwasserproben nach IPV in allen 4 Grundwassermessstellen für den Parameter Vinylchlorid (VC) vor.
Der Altlastenverdacht ist bestätigt. Die Gefährdungsabschätzung ist noch nicht abgeschlossen, da die Repräsentativität der Messwerte und die darauf basierende Frachtermittlung noch nicht vollständig belastbar erscheinen.
Weitere Untersuchungsmaßnahmen
Zur Erhöhung der Repräsentativität und der Aussagen zur Langzeitentwicklung wird ein Monitoring der vier GWM 3/1 bis 3/4 auf die auffälligen Parameter (PAK, MKW, LHKW mit VC und BTEX, Chlorbenzole) mit Frachtabschätzung vorgeschlagen.
Nach Vorlage der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts und der Bestätigung durch die Untere Wasserbehörde werden diese Untersuchungen durch die BImA beauftragt sowie die Kosten getragen.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 9.000 € Brutto geschätzt.
Lageplan KF 3: Grundwassermessstellen 3/1 bis 3/4 und Befunde
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
KF 4 (KVF 4 - Almhütte)
Maßnahmen
Es wurde zusätzlich 1 Grundwassermessstelle (GWM 4/3) errichtet. Mit Baggerschürfen wurde das Untersuchungsraster der Ablagerung nachverdichtet.
Untersuchungsergebnisse
Es liegen geringe Hilfswertüberschreitungen (HW-1) der Bodenproben und geringe Prüfwertüber-schreitungen (Stufe-1) im Grundwasser vor.
Der Altlastenverdacht ist bestätigt. Die Gefährdungsabschätzung ist abgeschlossen. Die Schadstofffrachten sind sehr niedrig. Es wurde eine geringe Gefährdung des Grundwassers prognostiziert.
Das Gutachten hat keinen weiteren Handlungsbedarf festgesellt.
Lageplan KF 4: Grundwassermessstellen 4/1 bis 4/3 und Befunde
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
KF 5 (KVF 5 – Ölsee südlich Almhütte
Maßnahmen
Es wurden zusätzlichen 3 Grundwassermessstellen (GWM 5/12t ,5/12f und 5/13) im Abstrom der KF 5 hergestellt. An diesen neuen GMW sowie den GWM 5/2 und 5/11 wurde ein Langzeit-Pumpversuch über 144 h durchgeführt. An den restlichen GWM wurde ein Monitoring der auffälligen organischen Parameter (LHKW, BTEX und Schwermetalle (SM)) im Grundwasser untersucht.
Untersuchungsergebnisse
Es wurden deutliche Prüfwertüberschreitung und z. T. ein Vielfaches Überschreiten der Stufe-2 Werte (Sanierungsmaßnahmen erforderlich) im Grundwasser in fast allen Grundwassermessstellen festgestellt. In der östlich gelegenen GWM 5/6 wurden keine Stufe-1 Überschreitungen ermittelt.
Der Altlastenverdacht ist bestätigt. Die Gefährdungsabschätzung ist abgeschlossen. Es liegt eine deutliche Grundwasserbelastung mit organischen Schadstoffen vor. Die Gefahrenlage für das Grundwasser wurde durch eine differenzierte Frachtermittlung mit Hilfe der GWM 5/12(f/t) und 5/13 erneut bestätigt.
Zusätzliche Erkenntnisse der Phase IIB-2 Untersuchung
Die KF 5 befindet sich im kristallinen Grundgebirge (Kristallin) aus Gneis und Lamprophyrgänge. Der ehemalige Steinbruch weist Klüfte und tektonische Störungen („Spalten“) auf. Durch diese Klüfte und tektonischen Störungen gelangt Grundwasser des Kristallins in den Bereich des Deponiekörpers und durchströmt den Fuß der Altablagerung. Das abströmende und kontaminierte Grundwasser aus der Basis des ehem. Steinbruchs strömt durch diese Klüfte und Spalten in den Grundwasserstockwerk II. Das Grundwasserstockwerk I (Quartär) wird durch das angestaute, kontaminierte Grundwasser, das den Deponiekörpers durchströmt hat und über den Rand des Steinbruchs überläuft, gespeist.
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz, Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
Mit der Errichtung der GWM 5/12 flach und GWM 5/12 tief konnten zwei Schadstofffahnen in den Grundwasserstockwerken I (Deckschichten, Quartär) und II (Kristallin) abgegrenzt werden. Wobei das Grundwasserstockwerk I aufgrund der grundwassergängigen Strukturen und des höheren Wasserdurchsatzes sehr deutlich Schadstoffgehalte und –frachten an LHKW aufweist. Im Grundwasserstockwerk II liegt ein geringer Wasserdurchsatz aufgrund der gering wasserleitenden Strukturen vor, jedoch mit gleich hohen Schadstoffgehalten aber mit geringen Schadstofffrachten. Die hohen Schadstoffgehalte innerhalb des Grundwasserstockwerkes II sind durch die hydraulische Verbindung zum Grundwasserstockwerk I zu erklären.
Weitere Untersuchungsmaßnahmen
Das Gutachten empfiehlt die Sanierungsuntersuchung. Es schlägt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit standortspezifische Untersuchungen im Zuge der Sanierungsuntersuchung vor, um die Machbarkeit und die potenziellen Sanierungsvarianten zu prüfen. Diese standortspezifischen Untersuchungen sollten jedoch erst nach Erstellen und Diskussion der Variantenstudie abgeleitet und ausgeführt werden. Im Falle der Überprüfung der „Wannenhypothese“ könnte der Schwerpunkt der nächsten Untersuchung die Erkundung der hydrologischen Beziehung zwischen dem Grundwasserstock I und zum aufgestauten Grundwasser innerhalb des ehem. Steinbruches sein. Für diese Erkundung schlägt das Gutachten die kostengünstige Direkt Push Technik innerhalb des ehemaligen Steinbruches vor. Genauere Untersuchungsumfänge lassen sich erst nach Erstellen der Variantenstudie aufstellen.
Unabhängig davon ist ein regelmäßiges, halbjähriges Monitoring der auffälligen Schadstoff-parameter durchzuführen.
Die BImA –Bundesforst hat die zügige Bearbeitung und Ausführung der weiteren Planungsschritte (Phase III _Sanierungsuntersuchung), sobald die wasserwirtschaftliche Stellungnahme vorliegt, in Aussicht gestellt. Sie verweist darauf, dass für eine Beauftragung der Phase III in der Frage der Kostentragung eine einvernehmliche und verbindliche Lösung gefunden werden sollte.
Kosten
Für das Grundwassermonitoring werden ca. 16.000 - 20.000 Euro pro Jahr veranschlagt.
Die Kosten für Kosten-/Variantenstudie werden voraussichtlich auf 36.000 Euro geschätzt.
Lageplan KF 5: Grundwassermessstellen 5/1 bis 5/12 und Befunde
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz, Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
Bewertung
KF 3
Die Detailuntersuchung ist abgeschlossen. Zur Verifizierung der vorhandenen Untersuchungs-ergebnisse liegt ein weiterer Untersuchungsbedarf vor, insbesondere sind die Repräsentativität der Messwerte und die Frachtabschätzung belastbar abzusichern. Hierzu wird ein Grundwasser-monitoring der vier GWM 3/1 bis 3/4 vorgeschlagen.
KF 4
Die Grundwasserergebnisse zeigen eine geringe Boden- und Grundwasserbelastung sowie sehr niedrige Schadstofffrachten. Die Erkundung der KF 4 ist abgeschlossen. Der Altlastenverdacht der KF 4 kann vorbehaltlich der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg im Altlastenkataster als nutzungsorientiert entlassen vermerkt werden.
KF 5
Die Detailuntersuchung ist abgeschlossen. Die erweiterte Detailuntersuchung mittels des 6 tägigen Grundwasserimmissionspumpversuches hat zwei unterschiedlich belastete Grundwasser-stockwerke festgestellt. Mit der Sanierungsuntersuchung soll in der Machbarkeits- und Variantenprüfung die Beziehung zwischen den Grundwasserstockwerken und dem klüftigen, ehem. Steinbruch detailliert untersucht werden. Aus diesen Erkenntnissen werden konkrete Verfahren auf Machbarkeit überprüft und die ökonomischste Variante ermittelt.
Kostentragung der bodenschutzrechtlichen Erkundung und der potenziellen Sanierungsvariante
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten durch den Bundesforst hat in der Besprechung vom 08.09.2016 auf die Kosten der anstehenden Machbarkeits- und Varianten-prüfung hingewiesen und bittet die Stadtverwaltung, die Fragen des Zustandsstörers bzw. des Handlungsstörers für die Verfüllung der ehemaligen Steinbrüche zu klären. Zur Klärung wurden zahlreiche Dokumente an die Stadtverwaltung übergeben. Diese Dokumente werden zurzeit durch die Rechtstelle ausgewertet.
Mit der Überprüfung des Rechtstatus, der Zuständigkeit sowie der Mitwirkung der Stadtverwaltung während der Verfüllungsphase der Steinbrüche können heute weder rechtliche noch faktische Zusagen zur Kostentragung abgeleitet werden.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Altlastensituation auf dem ehemaligen Standortübungsplatz „Am Stockholz“ mit den Ergebnissen zu den Kontaminationsflächen (KF)
- KF 3: Verfüllter ehemaliger Steinbruch (KVF 3 _ Ochsenwiesensee)
- KF 4: Verfüllter ehemaliger Steinbruch ( KVF 4 _ Almhütte)
- KF 5: Verfüllter ehemaliger Steinbruch (KVF 5 _ Ölsee südlich Almhütte)
aus dem Untersuchungsbericht IIb-2 des Gutachter Büros GIBS vom 05.09.2016 zur Kenntnis (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[x]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pvs/12/3/16. Lichtsignalanlage Würzburger Straße/Berliner Allee (LSA K307);
- Vorstellung der Vorplanung durch das Ingenieurbüro T+T, Dreieich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
|
ö
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Beschließend
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3 | pvs/12/3/16 |
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2016 umgesetzte Maßnahme (Umbau Knotenpunkt Würzburger Straße / Ring (K305) sowie Neukoordinierung mit dem Knoten Würzburger Straße / Flach-, Spessartstraße (K306) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht des Ingenieurbüros T+T Verkehrsmanagement GmbH zu der Vorplanung zum Knotenpunkt Würzburger Straße / Berliner Allee (LSA K307) wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Vertreter der CSU- und UBV-Stadtratsfraktion sowie der KI erklären, dass sie die erläuterte Vorplanung für den Knotenpunkt Würzburger Straße / Berliner Allee (LSA K 307) so nicht akzeptieren können, da der Bypass kommend aus dem Sälzerweg in Richtung Würzburger Straße wegfallen würde.
4. Mit mehrheitlicher Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 6 d. ö. S. "Lichtsignalanlage Würzburger Straße/Berliner Allee (LSA K307);
-
Vorstellung der Vorplanung durch das Ingenieurbüro T+T, Dreieich" daher abgesetzt und soll unter Berücksichtigung der erläuterten Einwände erneut im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt werden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / pvs/12/4/16. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms;
- Stellungnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
|
ö
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Beschließend
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4 | pvs/12/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des
Landesentwicklungsprogramms Bayern zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Daraufhin hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat am 28. Juli 2016 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die bayerischen Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, bis zum 15. November 2016 gegenüber dem Heimatministerium Stellung zu den geänderten Festlegungen gemäß dem LEP-Entwurf einschließlich des Umweltberichts zu nehmen.
Der LEP-Entwurf sieht folgende Änderungen vor:
- Teilfortschreibung des Zentrale-Orte-Systems
- Änderung des Teilraums mit besonderem Handlungsbedarf
- Erweiterung des Ausnahmekatalogs des Anbindegebots
- Neuer Grundsatz zum Trassenverlauf von Hochspannungsfreileitungen
Auf die beiliegende Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen. Diese soll nach Zustimmung durch den Stadtrat an das für die Teilfortschreibung zuständige Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat weitergeleitet werden.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Werner Elsässer auf Änderung der beiliegenden Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm (Anlage 2) wird zugestimmt. Daher wird auf Seite 2 im dritten Absatz der zweite Satz der Stellungnahme wie folgt geändert:
„Auch diese Metropolregion ist zweifelsohne polyzentrisch angelegt, so dass es notwendig ist, das bayerische Oberzentrum Aschaffenburg der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main als Bestandteil der Metropole zu benennen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
.Beschluss: 2
Der Senat stimmt dem Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein zu, dass auf Seite 2 der beiliegenden Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Anlage 2) der erste Absatz mit dem Wortlaut „Die Einführung der Metropole ist formal ohne Auswirkung auf die Stadt Aschaffenburg“ ersatzlos gestrichen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
.Beschluss: 3
Der Senat stimmt dem Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.11.2016 (Anlage 3) zu. Daher wird der Text zu Ziffer 3 auf Seite 3 der beiliegenden Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Anlage 2) durch den Text von Ziffer 2 des Antrages (Anlage 3) ersetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
.Beschluss: 4
I. Der Stadtrat stimmt unter Berücksichtigung der vorhergehenden Änderungen der beiliegenden Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Anlage 2) zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat weiterzuleiten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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5. / pvs/12/5/16. Bauleitplanung und sozialer Wohnungsbau im Bereich Bahnhof-Nord;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.06.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
|
ö
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Beschließend
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5 | pvs/12/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung:
Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 11.10.2016 das Thema „Bauleitplanung und sozialer Wohnungsbau im Bereich Bahnhof-Nord“ beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das betrachtete Gebiet städtebauliche Ziele zu erarbeiten, die der Innenentwicklung und Nachverdichtung zu Grunde zu legen sind und an denen Bauvorhaben zu messen sind bzw. die zu gelten haben, wenn vom Instrument der Bauleitplanung Gebrauch gemacht wird. Unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage werden zehn konkrete Ziele herausgearbeitet und in den Kontext dieser städtebaulichen Aufgabenstellung gestellt.
Einleitung:
Die Konversion der ehemaligen Bahnflächen hat im Bereich Bahnhof-Nord in den letzten Jahren zu einem umfangreichen Bestand von Gebäuden mit gewerblicher, Büro- und Einzelhandelsnutzung geführt. Des Weiteren wurde durch die Stadtteilverbindung ein zentraler Durchgang zum Bahnhof und zur Innenstadt geschaffen. Diese Entwicklungen haben für den Stadtteil Damm schon positive Effekte gebracht, weil durch die kurzen Verbindungswege zur Innenstadt/ Bahnhof das Wohnen in diesem Gebiet attraktiver geworden ist und die Baukörper auf den ehemaligen Gleisanlagen einen perfekten Immissionsschutz bewirken. So werden derzeit mehrere größere Wohnungsbauvorhaben auf ehemals gewerblich genutzten Flächen realisiert, z.B. an der Ecke Bernhardstraße/Schneidmühlweg und im weiteren westlichen Verlauf der Bernhardstraße. Auch am bisherigen Standort des ALDI-Discounters zwischen Bernhard- und Lange Straße liegt als Nachnutzung ein Bauantrag für Wohnbebauung vor (voraussichtlich Behandlung im UVS am 10.11.2016).
Anlass und Zweck des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion:
Die SPD-Stadtratsfraktion ist der Auffassung, dass es sich bei allen in letzter Zeit geplanten und sich in der Realisierung befindlichen Wohnbauprojekten im Bereich Bahnhof-Nord um frei finanzierte Wohnungen und nicht um öffentlich geförderten Wohnungsbau handelt. Frei finanzierte Wohnungen liegen aus der Erfahrung meist im hochpreisigen Sektor. Dadurch ist ein Großteil der Bevölkerung von der grundsätzlich positiven Entwicklung von innenstadt-nahem Wohnen ausgeschlossen. Aus diesem Grund beantragt die SPD-Stadtratsfraktion für das Plangebiet zwischen Nordring im Süden, Müllerstraße im Westen, Theresienstraße, Bernhardstraße, Scheffelstraße und Uhlandstraße im Norden und Glattbacher Straße und Glattbacher Überfahrt im Osten, dass
1. die vorhandenen rechtlichen Planungsgrundlagen vorgestellt werden,
2. die Möglichkeiten der städtebaulichen Einflussnahme auf die weitere Entwicklung und Gestaltung dargestellt werden, wie die Entwicklung von Bebauungsplänen oder anderen baurechtlichen Instrumentarien, die bei neuen Wohnbauten mind. 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau regelt, der als Mietwohnungen in Innenstadtnähe zur Verfügung steht,
3. ein Bebauungsplan für das Plangebiet aufgestellt werden soll, wenn es mit den vorhandenen planungsrechtlichen Instrumentarien nicht möglich ist, einen mind. 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau im Plangebiet zu regeln.
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion:
Zu 1. Vorstellung der vorhandenen rechtlichen Planungsgrundlagen
Für den Gebietsumgriff zwischen Nordring, Müllerstraße, Theresienstraße, Bernhardstraße, Scheffelstraße, Uhlandstraße, Glattbacher Straße und Glattbacher Überfahrt ist die planungsrechtliche und städtebauliche Situation in den Übersichtsplänen zum Baurecht, zu den Nutzungsarten, zu den vorhandenen Nutzungen, zur Geschossflächenzahl und zu den wohn- und gewerblichen Nutzungen in Planung/Realisierung anschaulich visualisiert (die Übersichtspläne zur Veranschaulichung sind auf der CD mit den Sitzungsunterlagen einsehbar) und wird im Folgenden erläutert:
Bauplanungsrecht (vgl. Übersichtsplan: Baurecht)
Im Bereich zwischen Nordring, Glattbacher Überfahrt, Lange Straße, Ottostraße, Müllerstraße sind die Baurechte durch qualifizierte Bebauungspläne geregelt.
Im weiteren nördlichen Bereich zwischen Lange Straße, Glattbacher Straße, Uhlandstraße, Scheffelstraße, Bernhardstraße, Theresienstraße, Müllerstraße und Ottostraße ist das Baurecht folgendermaßen geregelt:
Zum einen durch einen qualifizierten Bebauungsplan 18/6 nördlich der Ottostraße, des Weiteren durch einen einfachen Baulinienplan Nr. 40 zwischen Lange-, Behlen-, Bernhardstraße und Schneidmühlweg, der nur Vorgaben zur Geschossigkeit und Geschossflächenzahl trifft und deshalb zusätzlich eine Beurteilung nach § 34 BauGB erforderlich macht und schließlich für die weiteren Bereiche gänzlich eine Regelung nach § 34 BauGB. In den Gebieten nach § 34 BauGB richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach der Maßgabe, dass diese sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Nutzungsarten (vgl. Übersichtsplan: Nutzungsarten)
Im überwiegenden Teil sind an Nutzungsarten Mischgebietsnutzungen, hier vor allem Wohnnutzungen, vorzufinden. Im Bereich des zentralen Bahnhof-Nord-Geländes sind Kerngebietsnutzungen, an der Ecke Bert-Brecht-Straße/Nordring eine Sondergebietsnutzung „Einzelhandel und Gewerbe“, zwischen Nordring, Heinrich-Böll-Straße, Ottostraße und Müllerstraße gewerbliche Nutzungen/Schule sowie nördlich der Ottostraße in Teilen gewerbliche Nutzungen vorzufinden.
Vorhandene Nutzungen (vgl. Übersichtsplan: Vorhandene Nutzungen)
Im Bereich zwischen Nordring, Glattbacher Überfahrt, Lange Straße, Ottostraße, Müllerstraße sind neben der FOS/BOS und den Wohnnutzungen an der Glattbacher Überfahrt/Lange Straße 1a-f ausnahmslos Handels-/Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorzufinden.
Im weiteren nördlichen Verlauf des Plangebiets befinden sich überwiegend straßenbegleitende Wohnbauten. Daneben befinden sich eingestreute großflächige gewerbliche Nutzungen nördlich der Lange Straße gegenüber des Neubaus der Fa. Hörnig, entlang der Ottostraße und im östlichen Bereich Schneidmühlweg/Ecke Scheffelstraße.
Geschossflächenzahl (vgl. Übersichtsplan: Geschossflächenzahl)
Im Bereich zwischen Nordring, Glattbacher Überfahrt, Lange Straße, Ottostraße, Müllerstraße ist die Geschossflächenzahl durch Bebauungspläne geregelt und bewegt sich zwischen 2,0-3,0 für gewerbliche Nutzungen und liegt bei 1,2 für den Bereich der wohnbaulichen Nutzungen.
Im weiteren nördlichen Verlauf des Plangebiets im Bereich des Bebauungsplanes 18/6 liegt die GFZ bei 1,2 für Mischnutzungen und bei 2,4 für gewerbliche Nutzungen, im Bereich des Baulinienplanes ist eine GFZ von 1,5 geregelt. In den übrigen unbeplanten Innenbereichen gem. § 34 BauGB bewegt sich die vorhandene GFZ zwischen 0,9-1,4.
Wohn- und gewerbliche Nutzungen in Planung / Realisierung (vgl. Übersichtsplan: Aktuelle Wohn- und gewerbliche Nutzungen)
An der Ecke Bernhardstraße/Schneidmühlweg und im weiteren Verlauf im südwestlichen Bereich der Bernhardstraße sind z.Z. größere Wohnungsbauvorhaben mit 41 WE bzw. 36 WE im Bau.
Im zentralen Bahnhof-Nord-Gelände entlang der Lange Straße zwischen Heinrich-Böll-Straße und Dämmer-Tor-Platz sind „Aldi“ sowie „Denn`s“ seit kurzem in Betrieb gegangen. In den Obergeschossen sind Büronutzungen in der Fertigstellung. Nördlich der Heinrich-Böll-Straße sind Büronutzungen im EG und 1. OG sowie 5 Wohneinheiten in den weiteren Obergeschossen im Bau.
Des Weiteren gibt es für weitere Einzelhandels- und Büronutzungen auf der ehem. P&R-Fläche an der Ecke Nordring/Bert-Brecht-Straße einen Bauvorbescheid. Auch auf der Fläche des Aldi-Geländes ist nach dem Umzug der Fa. Aldi auf das zentrale Bahnhof-Nord-Gelände für die Nachnutzung eine Entwicklung für Wohnbebauung vorgesehen und durch städtebaulichen Vertrag abgesichert, eine wohnbauliche Entwicklung des Geländes ist z.Z. in der Planungs- und Genehmigungsphase.
Zu 2. Möglichkeiten der städtebaulichen Einflussnahme auf die weitere Entwicklung und Gestaltung
und
Zu 3. Forderung der Aufstellung eines Bebauungsplan für das Plangebiet mit der Regelung eines Anteils von mind. 30% des Plangebiets für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Planungsziele, Bauberatung, städtebauliche Verträge, Bauleitplanung
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes werden für das betrachtete Gebiet unter dem Entwicklungsgrundsatz einer angestrebten „Innenentwicklung“ und „Nachverdichtung“ folgende städtebauliche Ziele formuliert:
- Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnnutzung, einem breiten Wohnungsmix und Mindestanteilen an kostengünstigem Mietwohnungsbau unter Beachtung der Bedürfnisse an sozialer Infrastruktur
- Beschränkung von Flächen für den Einzelhandel auf wenige und kleine Einheiten
- Baukörper mit bis zu vier oberirdischen Geschossen plus Staffelgeschoss oder ausgebautem Dach, maximale Gebäudehöhe ca. 15m
- Vorrangige Gebäudestellung in Blockrandstruktur mit zusätzlicher innenliegender Bebauung bei entsprechend großen Grundstücken
- Aufnahme vorhandener Baufluchten entlang der Straßen
- Tendenziell geschlossene Bauweise am Blockrand und reduzierte seitliche Abstandsflächen (z.B. 0,4 H)
- Sicherung einer für Fußgänger und Radfahrer öffentlich nutzbaren Durchwegung im breiten Baublock zwischen Dammer Straße und Behlenstraße von der Bernhardstraße zur Lange Straße (und umgekehrt)
- Extensive Begrünung von Flachdächern (soweit nicht durch solarenergetische Anlagen genutzt) zur Verbesserung des Kleinklimas und der Entlastung der Entwässerungsanlagen
- Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen bei größeren Wohnanlagen (ab 30 WE)
- Stärkung der Realisierungschancen für geförderten sozialen Wohnungsbau durch Anwendung des deutlich reduzierten Stellplatznachweises (80%) gemäß Stellplatzsatzung, bei Kopplung mit Carsharing-Systemen für Wohnanlagen ab 20 WE Reduzierungsmöglichkeit bis auf 40%; ggf. Anwendung im Einzelfall auch bei Schaffung von Wohnraum für „Schwellenhaushalte“
Diese Ziele sollen Grundlage jeder Bauberatungen im Untersuchungsgebiet sein. Bei Investorenplanungen, die den bauplanungsrechtlich vorgegebenen Rahmen (eines Bebauungsplans oder der Umgebungsbebauung) voll ausschöpfen oder überschreiten, sind sie besonders streng anzuwenden. Bei absehbarer Nichtvereinbarkeit eines Bauvorhabens mit den städtebaulichen Zielsetzungen soll vom Instrumentarium der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung Bebauungsplan oder vorhabenbezogener Bebauungsplan) Gebrauch gemacht werden.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen mit genereller prozentualer Verpflichtung für den Bau von Wohnungen nach den Standards des sozialen Wohnungsbaus bei Beibehaltung des bestehenden Baurechts ohne deutliche Nachverdichtungsmöglichkeit wird aus folgenden Gründen nicht empfohlen:
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Kommune durch Bauleitplanung die „bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde“ vorbereiten und leiten (§ 1 BauGB). So eröffnet das Baugesetzbuch in § 9 Abs.1 Nr. 7 auch die Möglichkeit, in Bebauungsplänen aus städtebaulichen Gründen u.a. Flächen festzusetzen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung (gem. II. WoBauG) gefördert werden könnten. Rechtsfolge einer Festsetzung nach § 9 Abs.1 Nr. 7 BauGB ist, dass nur Wohngebäude errichtet werden dürften, die die Anforderungen der entsprechend gebäudebezogenen Fördervoraussetzungen erfüllen. Dies umfasst nicht die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, Mittel der sozialen Wohnraumförderung tatsächlich in Anspruch zu nehmen, auch nicht, ein Angebot auf Förderung durch die für die soziale Wohnraumförderung zuständige Stelle anzunehmen.
Mit dem Instrument der Aufstellung eines Bebauungsplanes können zwar Festsetzungen für den sozialen Wohnungsbau getroffen werden; Grundstückseigentümer können aber nicht zur Herstellung verpflichtet werden, wenn sie keine Mittel der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Von dieser Festsetzungsmöglichkeit wurde beim Neubaugebiet „Anwandeweg“ im Stadtteil Nilkheim Gebrauch gemacht.
Nun gilt es aber zu bedenken, dass sowohl in mit Bebauungsplänen überplanten Bestandsgebieten (§ 30 BauGB) als auch im nicht überplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB Baurechte bestehen, auf die Grundstückseigentümer und Bauherren einen Anspruch haben. Zwar kann die Kommune durch Bauleitplanung auch bereits besiedelte Gebiete in ihrer weiteren Entwicklung steuern, wenn dabei aber eine bisher „zulässige Nutzung eines Grundstücks aufgehoben oder geändert“ wird und dadurch „eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks“ eintritt, entsteht für die Kommune ggf. die Pflicht zur Entschädigung (vgl. § 42 BauGB). Die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Verpflichtung zur Errichtung von Wohnungen nach den Standards des sozialen Wohnungsbaus stellt eine Beschränkung bisher vorliegender Baurechte dar und birgt daher die Gefahr eines „Planungsschadens“ mit entsprechenden Entschädigungsfolgen. Die Problematik eines möglichen „Planungsschadens“ mit Entschädigungsfolge tritt dann nicht auf, wenn die Stadt Grundstückseigentümerin ist und einen potentiellen Käufer bzw. Grundstücksnutzer vertraglich zu Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus verpflichtet – allerdings verfügt die Stadt Aschaffenburg gegenwärtig nicht über Grundbesitz im betreffenden Gebiet, und auch bei Grundstücksverkäufen zwischen Privaten ist die Ausübung des gesetzlich eingeräumten „allgemeinen Vorkaufsrechts“ (§ 24 BauGB) durch die Stadt im betreffenden Gebiet in der Regel gar nicht möglich, weil sich dieses Vorkaufsrecht praktisch nur auf wohnbaulich nutzbare, unbebaute Grundstücke erstreckt, die es im Umfeld Bahnhof-Nord so gar nicht mehr gibt.
Eine weitere Möglichkeit der städtebaulichen Einflussnahme sind vertragliche Regelungen mit Investoren, die aber entweder der Freiwilligkeit der Vertragspartner bedürfen, aus einer planungsrechtlichen Ausweitung vorhandener Baurechte z.B. im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans resultieren oder die an andere städtebauliche Maßnahmen geknüpft sind, aus denen der Investor Vorteile zieht, auf die er nicht ohnehin rechtlichen Anspruch hat (vgl. § 11 BauGB).
Ein solcher städtebaulicher Vertrag wurde beispielsweise im Jahr 2015 zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Firma Aldi GmbH & Co.KG im Zusammenhang mit der geplanten Verlagerung des „Aldi“-Discountmarktes auf das zentrale Bahnhof-Nord-Gelände auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses im Plenum vom 15.06.2015 geschlossen.
Dieser städtebauliche Vertrag trifft für eine standortverträgliche Verlagerung des ALDI-Discounters und für die Nachnutzung des bisherigen Standorts u.a. folgende Regelungen:
- Dauerhafter Ausschluss von Vergnügungsstätten
- Vorgabe zum Umsetzungszeitraum (innerhalb von zwei Jahren nach Betriebsaufnahme am neuen Standort ist eine Bauantragsstellung für Wohnbebauung am alten Standort durch die Firma Aldi notwendig),
- Sicherung der Nutzung des Grundstücks vorwiegend für Wohnbebauung mit der Möglichkeit einer Nutzungsunterlagerung im Erdgeschoss (untergeordnete Einzelhandelsnutzungen mit insgesamt max. 500m² Verkaufsfläche sowie Dienstleistungsbetriebe oder sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe),
- Einräumen eines Vorkaufsrecht für die Stadtbau Aschaffenburg GmbH seitens der Firma Aldi für den ersten Verkaufsfall - allerdings wurde dieses Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf nicht ausgeübt.
Folgendes Fazit kann gezogen werden:
- Für das betrachtete Gebiet wird eine Innenentwicklung und intensivierte Nachverdichtung angestrebt, soweit sich diese Entwicklung an den formulierten städtebaulichen Zielen orientiert.
- Bei zukünftigen Wohnungsbauvorhaben im Umfeld des Bahnhof-Nord-Geländes ist im Rahmen der Bauberatung darauf hinzuwirken, dass den städtebaulichen Zielsetzungen gefolgt wird und dass auch kostengünstiger Mietwohnungsbau entsteht. Das Instrument des „städtebaulichen Vertrags“, mit dem die Steuerung einer zukünftigen Entwicklung für ein Gebiet relativ gut regelbar ist, soll nach Möglichkeit Anwendung finden.
- Die bestehende Mischgebietsstruktur mit den vorhandenen ansässigen Firmen ist aus stadtplanerischer Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten, weil dadurch eine gewisse Übergangszone zu den nördlich anschließenden Wohnbaugebieten entsteht. Eine reine Wohnnutzung würde die Gefahr bergen, dass evtl. Lärmimmissionskonflikte dazu führten, dass ansässige Gewerbebetriebe in ihrer Entwicklungsmöglichkeit stark eingeschränkt werden würden.
- Zur Zeit besteht aus städtebaulicher Sicht kein dringender Handlungs- und Planungsbedarf, da eine weitgehend geordnete und hinreichend stabile Struktur im Siedlungsgebiet Bahnhof-Nord und seiner näheren Umgebung vorherrscht. Eine geordnete und städtebaulich sinnvolle (wohnbauliche) Entwicklung ist in diesen Gebieten auch ohne neue Bebauungspläne möglich.
- Sollte es zukünftig zu Veränderungen z.B. durch Aufgabe von Betrieben entlang der Straßen und/oder im Innenbereich der Baublöcke kommen, löst dies ggf. einen Planungsbedarf aus, der die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich macht. Hierüber soll im Einzelfall und situationsbezogen entschieden werden. Am ehesten zu erwarten ist derzeit ein solches Erfordernis für Flächen im Baublock zwischen Dammer Straße, Bernhardstraße, Behlenstraße und Lange Straße.
Schlussempfehlung:
Aus den o.g. Punkten ist aus planungsrechtlicher Sicht die Aufstellung von Bebauungsplänen für das Siedlungsgebiet Bahnhof-Nord und Umgebung zur Zeit nicht erforderlich. Bei Anbahnung größerer Bauvorhaben, die spürbare Gebietsveränderungen mit sich bringen werden, soll darüber situationsbezogen entschieden werden.
Eine Zurückstellung von Baugesuchen ist nach § 15 BauGB zur Sicherung der Bauleitplanung für einen künftigen Planbereich möglich, sobald ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wurde.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich, dass im Umfeld des Bahnhof-Nord-Geländes
Bebauungspläne
aufgestellt werden, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Frau Stadträtin Karin Pranghofer beantragt, dass in Ziffer 3 Satz 2 des Beschlussvorschlages die Worte „nach Möglichkeit“ ersatzlos gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die unter dem Entwicklungsgrundsatz einer angestrebten „Innenentwicklung“ und „Nachverdichtung“ formulierten städtebaulichen Ziele werden bestätigt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen größeren Wohnungsbauvorhaben im Umfeld des Bahnhof-Nord-Geländes durch Bauberatung darauf hinzuwirken, dass den städtebaulichen Zielen gefolgt wird und dass auch kostengünstiger Mietwohnungsbau entsteht. Das Instrument des städtebaulichen Vertrages soll angewendet werden.
4. Über die Aufstellung von Bebauungsplänen im Umfeld des Bahnhof-Nord-Geländes ist im Einzelfall bei anstehenden größeren Gebietsveränderungen (z.B. bei Nutzungsaufgabe gewerblicher Betriebe) zu entscheiden.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / pvs/12/6/16. Radwegeverbindung Großostheim-Aschaffenburg Durchfahrung des Park Schönbusch;
- Antrag der KI vom 19.07.2016
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2016
- Antrag der GRÜNE Stadtratsfraktion vom 11.10.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
|
ö
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Beschließend
|
6 | pvs/12/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die seit Wochen anhaltende Diskussion über das Fahrradfahren im Schönbusch berührt vor allem das Freizeitverhalten der Parkbesucher und die Radwegeverbindung von der kleinen Schönbuschallee in Richtung Großostheim.
Nach dem Radverkehrskonzept hat diese Verbindung vor allem Freizeitcharakter, denn die Hauptradwege für den Alltagsverkehr werden um den Schönbusch herumgeführt und bestehen bereits größtenteils. Auf der Nordseite des Parks werden den Fahrradfahrer in Richtung Stockstadt von der Kleinen Schönbuschallee zur Darmstädter Straße und dann straßenbegleitend bis zum Gewerbegebiet Stockstadt geführt, Fahrradfahrer in Richtung Großostheim sollen die bestehenden Radwege entlang der Großostheimer Straße über die Wailandstraße und dann entlang der ehemaligen Bahntrasse den Verbindungsweg nach Großostheim nutzen. Als Freizeitroute wird die Wegeverbindung von der Kleinen Schönbuschallee über den östlich des Parks gelegenen Wirtschaftsweg zum Nilkheimer Bahnhof und von dort innerhalb des Park Schönbusch entlang der Bahnlinie auf dem äußeren Fahrweg zur Bahntrasse nach Großostheim vorgeschlagen.
Diese Freizeitverbindung wird von der Schlösserverwaltung aus grundsätzlichen Erwägungen zur Schonung der Parkanlagen und aus Rücksichtnahme auf die Fußgänger im Park nicht akzeptiert. Sie schlägt stattdessen vor diese Radwegeverbindung auf die Südseite des Industriegleises durch die Nilkheimer Parkerweiterung zu legen. Diese Trassierung stellt für den Fahrradverkehr keine Verschlechterung dar, sie bietet sogar die Möglichkeit den neuen Weg zu asphaltieren und richtlinienkonform auszubauen. Innerhalb des Park Schönbusch besteht diese Möglichkeit nicht. Der Trassenvorschlag wurde am 14.10.2016 im Fahrradforum eingehend diskutiert und mit folgender Empfehlung verabschiedet:
„Das Fahrradforum empfiehlt den Bau eines Radwegs südlich der Gleise entlang des Parks Schönbusch.“
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des Fahrradforums weiterzuverfolgen und die entsprechenden Vorarbeiten zu beginnen. Nachdem es sich um ein größeres Projekt handelt, das aufgrund seiner Ausbaulänge, der Notwendigkeit von Rechtsverfahren und der Kostendimension nicht kurzfristig umgesetzt werden kann, ist die Schlösserverwaltung bereit in der Übergangszeit den Fahrradfahrern im Schönbusch eine pragmatische Lösung anzubieten.
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat Manfred Christ erläutert, dass der Stadtrat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 06.11.2001 mit den Planungen zur Trassierung für die Radwegumfahrung Schönbusch beauftragt hat und dass dieser Beschluss leider nicht vollzogen wurde. Er teilt weiter mit, dass die jetzigen Probleme nur auf dieses Vollzugsdefizit zurückzuführen sind und gibt entsprechende Unterlagen zu Protokoll (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016 (Anlage 5) zur Erlass einer Resolution des Stadtrates an die Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen zum Landschaftspark Schönbusch wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung sagt zu, dass dieser Antrag dem Stadtrat (Plenum) zur Entscheidung vorgelegt werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
1. Herr Stadtrat Johannes Büttner erklärt, dass Ziffer 2 seines Antrages vom 19.07.2016 (Anlage 6) erledigt ist.
2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt im Anschluss Ziffer 1 des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.07.2016 (Anlage 6) zur Abstimmung. Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 4
I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Vorberatend beauftragt der Planungs- und Verkehrssenat die Verwaltung auf der Südseite der Bahnlinie entlang des Park Schönbusch eine neue überörtliche Radwegeverbindung zu planen und mit den Vorarbeiten zu beginnen. Hierbei ist insbesondere die Kostendimension abzuschätzen, eine Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltung der Bayerischen Schlösser, Gärten und Seen vorzubereiten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln.
3. Dieser Beschluss wird dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
|
nein [x]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / pvs/12/7/16. Umbau von Fußgängerüberwegen (FGÜ) 2016/2017;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/12/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
Jahr
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Bez.
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Lage
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Beschreibung
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2009
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Nr. 404
|
Gutwerkstraße
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Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 407
|
Gutwerkstraße
|
Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
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Nr. 302
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Kolpingstraße
|
Beleuchtung, Mittelinsel
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2010
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Nr. 309
|
Platanenallee
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Beleuchtung
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2014
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Nr. 112
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Aschaffstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2014
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Nr. 202
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Ruhlandstraße
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Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
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2014
|
Nr. 316
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Bismarckallee
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Beleuchtung
|
2014
|
Nr. 402
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Schweinheimer Str.
|
Beleuchtung;differenz. Bordhöhe
|
2014
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Nr. 347
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Löherstraße (Wilder Mann)
|
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 109
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Mittelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
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2015
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Nr. 410
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An den Bornwiesen
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Beleuchtung, Rollbord
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2015
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Nr. 505
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Weißbergstraße
|
Beleuchtung; Rollbord
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2015
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Nr. 303
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Lange Straße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2015
|
Nr. 107
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Mühlstraße
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Beleuchtung; Beschilderung
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2015
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Nr. 204
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Seidelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2. Projektbeschreibung
Maßnahmenpaket 2016:
Im Jahr 2016 musste die Ausschreibung zum Umbau der FGÜ aufgehoben werden, da kein zuschlagsfähiges Angebot einging. Im Haupt- und Finanzierungssenat wurden am 11.04.2016 folgende Umbaumaßnahmen an Fußgängerüberwegen beschlossen, die jetzt im Jahr 2017 realisiert werden sollen:
Nr. 306: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 308: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 205: Stadtbadstraße Stadtteil Leider (Verlegung; geteilter Übergang, takt. Elemente, Beleucht.)
Nr. 307: Ernsthofstraße in der Innenstadt (Abbau zugunsten Mittelinsel und Fahrradschleuse)
Nr. 102: Daimlerstraße Stadtteil Strietwald Gewerbegebiet (Abbau zugunsten Querungshilfe)
Maßnahmenpaket 2017:
Im Jahr 2017 sollen zusätzlich folgende FGÜ barrierefrei umgebaut werden:
Nr. 104: Mainaschaffer Straße (Innenstadt) Höhe Eingang Mediamarkt
Dieser FGÜ war bereits 1982 Teil der Baugenehmigung für den Parkplatz des Mediamarktes (damals noch die Firma Deco-Raum), wurde aber erst 1998 seitens des Tiefbauamtes markiert und beschildert.
Die Ausstattung des FGÜ entspricht heute jedoch nicht mehr den Richtlinien für Fußgänger-überwege.
Der Übergang verbindet den Gehweg vor dem Eingang des Media Marktes mit dem Parkplatz des Media Marktes. Auf der Seite des Parkplatzes ist kein Gehweg vorhanden.
Im Jahr 2015 ist der FGÜ durch einen Unfall mit einer schwerverletzten Person auffällig geworden. Der Unfall geschah bei Dunkelheit, die angefahrene Person war schwarz gekleidet und konnte nicht rechtzeitig von dem Umfallverursacher gesehen werden. Hier sind vor allem die fehlende Beleuchtung und die Breite der Überquerung ein Defizit.
Da die Breite weder durch eine Mittelinsel noch durch eine Einengung (Schleppkurven der ein – und ausbiegenden Fahrzeuge aus der Straße „Auf der Senne“ und dem Parkplatz) verringert werden kann, wird auf beiden Seiten diesseits der Rinne auf dem Asphalt eine Straßen-begrenzungsmarkierung aufgebracht, mit der eine optische Einengung der Fahrbahn erreicht wird, die auch in der Dunkelheit sichtbar ist.
Um den FGÜ richtlinienkonformer zu gestalten, muss auch die derzeit vorhandene Mittel-markierung auf einer Länge von 50 m vor und hinter dem FGÜ entfernt werden.
Die Beleuchtung soll durch Peitschenmaste mit FGÜ Beleuchtung deutlich verbessert werden.
Taktile Elemente werden hier nicht eingebaut, da der FGÜ auf einen Parkplatz führt. Dies wurde mit dem Blinden – und Sehbehindertenbund abgesprochen.
Es ist geplant, den Media Markt an den Kosten für die Ertüchtigung zu beteiligen.
Nr. 413: Steubenstraße (Schweinheim) Höhe des Kindergartens
Da auch hier die Breite der Fahrbahn ein Problem des FGÜ ist, wurde er bereits im Jahr 2008 aus Sicherheitsgründen durch Betonfertigteilelemente eingeengt und mit Stabgittergeländer vor dem Eingang des Kindergartens versehen. Da der FGÜ direkt auf eine Reihe Senkrechtparker gegenüber dem Kindergarten mündet, kann er weder mit taktilen Elementen, noch als zweigeteilter Übergang ausgebaut noch mit einer Beleuchtung versehen werden.
Deshalb wird der FGÜ um ca. 14 m nach Süden verlegt (in diesem Abschnitt gibt es keine Senkrechtparker), damit er auch für Blinde- und Sehbehinderte ertüchtigt werden und mit einer FGÜ-Beleuchtung ausgestattet werden kann. Geplant ist ein zweigeteilter Übergang für Rollstuhlfahrer und Blinde sowie eine Beleuchtung mit Peitschen. Das Geländer für den Kindergarten wird entsprechend angepasst und reicht vom Ein- Ausgang des Kindergartens bis 9 m hinter den geplanten Neubau des Fußgängerüberweges.
Im Jahr 2017 sollen folgende FGÜ in alternative Querungsanlagen umgebaut werden:
Nr. 344: Steubenstraße (vor der Einmüdung in den Sälzerweg; Schweinheim)
Der Fußgängerüberweg in der Steubenstraße in Höhe der Einmündung Sälzerweg ist eingebettet zwischen Senkrechtstellplätzen entlang der Straße. Da auch hier trotz eines damals eingebauten Gehwegvorsprungs zwischen den Senkrechtparkern die Fahrbahn in ihrer Breite nicht den Richtlinien für einen Fußgängerüberweg entspricht, wurde bereits 2008 die Fahrbahn durch aufgelegte Fertigbetonviertelkreise die Fahrbahn an der Querungsstelle eingeengt.
Durch die Senkrechtparker, die sich ab der Einmüdung Sälzerweg über 100 m erstrecken, besteht keine Möglichkeit, den FGÜ zu versetzen. An der derzeitigen Stelle erschwert zudem eine Zufahrt direkt neben dem Übergang auf eine weitergehende Einengung. Durch Baumstandorte auf der Nordseite des FGÜ und die Zufahrt auf der Südseite des FGÜ wird eine erweiterte Beleuchtung durch Peitschenmaste erschwert.
Bei einer Verkehrserhebung vor den Sommerferien 2016 wurden am Querschnitt der Steubenstraße in Höhe des FGÜ 2200 Fahrzeuge und 49 Fußgänger pro Tag gezählt. In der Spitzenstunde waren dies 215 KFZ und 19 Fußgänger. Eine starke Bündelung des Fußgängerverkehres an dieser Stelle wie beispielsweise im Bereich des Kindergartens ist hier somit nicht gegeben. Aufgrund der Zählergebnisse käme ein Fußgängerüberweg nach den verkehrlichen Voraussetzungen der Richtlinien für FGÜ nicht in Betracht.
Bei einer Ortseinsicht durch das Straßenverkehrsamt und der Polizei wurde auf Grund der oben genannten Zwangspunkte und der erhobenen Zahlen eine alternative Querungsanlage erörtert und befürwortet. Diese Querungsanlage wird durch den Einbau von vier sogenannten „Verkehrswächtern“ verdeutlicht. Die Verkehrswächter bestehen aus einem Meter breiten Fertiginseln auf denen jeweils ein breiter, rot weiß gestreifter Poller steht, der wiederum mit einem Schraffenbarke und dem Verkehrszeichen „Kinder“ bestückt wird. Die Verkehrswächter werden bereits in anderen Städten wie z.B. in Mainz erfolgreich eingesetzt.
In der Steubenstraße existieren im weiteren Verlauf weitere Querungsstellen ohne FGÜ die mittels mittels Viertelkreise eingeengt sind. Diese sind ohne Beanstandungen oder Unfallauffälligkeiten.
Weitere in Planung befindliche FGÜ:
Nr. 105: Horchstraße (Damm) Höhe des Real Marktes
Dieser FGÜ liegt auf der Dringlichkeitsliste ganz oben, wurde aber bisher wegen eines geplantes Neubau des Real Marktes zurückgestellt. Jetzt steht der Umbau des Real Marktes an. Die Firma Real hat dafür ein externes Planungsbüro beauftragt, das derzeit die Entwurfsplanung erstellt. Dabei ist vorgesehen, dass der Fußgängerüberweg, der bereits unmittelbar vor dem Markt situiert ist, mitgeplant und umgebaut wird.
3 .Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:
Nr. 306/308 Fabrikstraße Fußgängerüberwege 70.000 Euro
Nr. 205 Stadtbadstraße Fußgängerüberweg 72.000 Euro
Nr. 307 Ernsthofstraße Querungshilfe/ Fahrradschleuse 8.000 Euro
Nr. 102 Daimlerstraße Querungshilfe 13.500 Euro
Nr. 104 Mainaschaffer Straße Fußgängerüberweg 40.000 Euro
Nr. 413 Steubenstraße (Kindergarten) Fußgängerüberweg 60.000 Euro
Nr. 344 Steubenstraße (Sälzerweg) Verkehrswächter 18.000 Euro
Gesamtkosten 281.500 Euro
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2017 150.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz und den zu übertragenden Haushaltsresten aus den Vorjahren stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung, um die FGÜ baulich umzugestalten.
5. Weiteres Vorgehen
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen im März 2017 zu submissionieren. Die Bauausführung ist für das 2. und 3. Quartal 2017 geplant.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2016 beschlossenen Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der zusätzlichen Ertüchtigung von zwei Fußgängerüberwegen zu:
- Nr. 104 Mainaschaffer Straße (Höhe Media Markt)
- Nr. 413 Steubenstraße (Höhe Kindergarten)
3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Umbau von einem Fußgängerüberweg zu einem alternativen Übergang zu:
- Nr. 344 Steubenstraße (Höhe Sälzerweg)
4. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht über den Planungsstand des Umbau des FGÜ Nr. 105 Horchstraße (Höhe Real Markt) durch ein externes Planungsbüro zur Kenntnis.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung der Maßnahmen in Nr. 2 und Nr. 3 für das Jahr 2017 vorzubereiten.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / pvs/12/8/16. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG):
- Einziehung, Widmung von Straßen und Wege im Baugebiet Spessartgärten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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08.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pvs/12/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu I.1
Ein Teilstück der Mattstraße stellte vor Beginn der Erschließung des Baugebietes Spessartgärten die Verbindung von der Spessart- zur Schoberstraße dar. Wie aus dem beigefügten Lageplan „Bauabschnitte Straßenbau“ ersichtlich, wurde fast der gesamte Abschnitt zwischen der Spessart- und der Schoberstraße neu gestaltet und umgebaut.
Da es das Teilstück der Mattstraße in der bisherigen Form nicht mehr gibt, wird die vorgenannte Einziehung verfügt.
Die neu gebildeten und ausgebauten Abschnitte (Fuß- und Radweg, Straßenfläche mit öffentlichen Stellplätzen und Gehwegen) werden auch unter Berücksichtigung der geänderten Straßennamens-bezeichnung (siehe Plenum am 14.01.2013) entsprechend gewidmet.
zu I.2
Nach Artikel 6 BayStrWG erhalten neu gebaute Straßen und Wege durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Weges.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
Erläuterungen zur Schoberstraße:
Im Teilstück der bisherigen Schoberstraße (Würzburger Straße – Mattstraße) wurde das Flurstück Nr. 6223/35 Gemarkung Aschaffenburg als Pkw-Stellplatz (Senkrechtparker) ausgebaut. Im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Carl-Joseph-Will-Straße wurde auch der Gehweg an der westlichen Seite der Schoberstraße in Richtung Medicusstraße mitausgebaut. Die Fl.Nr. 6223/35, 5974/3 und 5974/5 (Gemarkung Aschaffenburg) sind nun Bestandteil der Schoberstraße und öffentlich als Straße zu widmen.
Die Fläche Fl.Nr. 6223/28 ist als Pkw-Stellplatz vorgesehen, aber noch nicht ausgebaut. Eine Widmung kann daher erst nach durchgeführtem Ausbau erfolgen.
Im neuen Abschnitt der Schoberstraße sind nicht alle Stellplatzflächen im Eigentum der Stadt. Diese Flächen sind in Privateigentum und bleiben bei der Widmung unberücksichtigt.
.Beschluss:
I.
I.1.
Mit Wirkung vom 05.12.2016 wird folgende Teilfläche der Mattstraße gemäß Artikel 8 BayStrWG eingezogen:
Teilfläche aus Flurnummer (Fl.-Nr.) 5966 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt (A): Höhe südwestlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 5966/2
Endpunkt (E): Grenze zu Fl.-Nr. 5974 (bisheriger Endpunkt der Schoberstraße)
Länge (L): 233 m
I.2.
Mit Wirkung vom 05.12.2016 werden gemäß Artikel 6 BayStrWG folgende Straßen und Wege gewidmet:
a) zur Ortsstraße (Artikel 46 Nr.2 BayStrWG)
1. Mattstraße (Verlängerung)
Fl.-Nr. 6236/19, 6236/23, 6236/45 (Gemarkung Aschaffenburg)
A: Höhe südöstlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/2
E: Höhe nordwestlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/20
L: 203 m
2. Carl-Joseph-Will-Straße
Fl.-Nr. 6223/38, 6232/2, 6232/7, 6236/14, 6236/27, 6236/29, 6236/30, 6236/31, 6236/32, 6236/34, Teilfläche aus 6236/7 und Fl.-Nr. 6236/8
(alle Fl.-Nr. Gemarkung Aschaffenburg)
A: Spessartstraße
E: Schoberstraße
L: 349 m (unterbrochen durch die Lautenschlägerstraße) (mit Umfahrung Kreisverkehr)
3. Jacob-Leo-Straße
Fl.-Nr. 6223/37 (Gemarkung Aschaffenburg)
A: Schoberstraße
E: Carl-Joseph-Will-Straße
L: 90 m
4. Medicusstraße (Verlängerung östlicher Teil)
Fl.-Nr. 6223/25 Gemarkung Aschaffenburg
A: Höhe nordöstlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6223/17
E: Höhe nordwestlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6223/31
L: 114 m
5. Medicusstraße (Verlängerung westlicher Teil)
Fl.-Nr. 6236/4 Gemarkung Aschaffenburg
A: Höhe nordöstlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/1
E: Höhe nordöstlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/3
L: 113 m
6. Schoberstraße (Verlängerung mit Stellplätzen und Gehwegen sowie Ergänzung von Fl.-Nr. im bisherigen Abschnitt Fl.-Nr. 5974 zwischen Würzburger Straße und Mattstraße)
Fl.-Nr. 5963/3, 5963/4, Teilfläche aus 5963/5, 5966/1, 5966/7, 5966/11, 5966/12, 5966/13, 6223/36; 5974/3, 5974/5, 6223/35 (alle Fl.-Nr. Gemarkung Aschaffenburg)
A: bisheriger Endpunkt (Grenze zwischen 5966/1 und 5974)
E: Grenze zu Fl.-Nr. 5966
L: 172 m
b) zum beschränkt-öffentlichen Weg (Artikel 53 Nr.2 BayStrWG)
1. Weg zwischen Matt- und Schoberstraße
Teilfläche aus Fl.-Nr. 5966 Gemarkung Aschaffenburg
A: Höhe südwestlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 5966/2
E: Grenze zu Fl.-Nr. 5966/13 (Schoberstraße)
L: 67 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer
2. Verbindungsweg zwischen Schober- und Mattstraße
Fl.-Nr. 6236/21 und 6236/50 Gemarkung Aschaffenburg
A: Höhe südwestlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/22
E: Höhe nordöstlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/20
L: 21 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger
3. Verbindungsweg zwischen Matt- und Carl-Joseph-Will-Straße
Fl.-Nr. 6236/11, 6236/36, 6236/37 und 6236/38 Gemarkung Aschaffenburg
A: Mattstraße
E: Carl-Joseph-Will-Straße
L: 39 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger
4. Verbindungsweg zwischen Carl-Joseph-Will-Straße und Medicusstraße westlicher Teil
Fl.-Nr. 6236/6 und 6236/26 Gemarkung Aschaffenburg
A: Carl-Joseph-Will-Straße
E: Höhe nordöstlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/5
L: 33 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger
5. Verbindungsweg zwischen Carl-Joseph-Will-Straße und Medicusstraße östlicher Teil
Fl.-Nr. 6223/26 Gemarkung Aschaffenburg
A: Carl-Joseph-Will-Straße
E: Höhe nordöstlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6223/23
L: 27 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger
6. Verbindungsweg zwischen Schoberstraße und Rosensee
Teilfläche aus Fl.-Nr. 5963/5 Gemarkung Aschaffenburg
A: Schoberstraße
E: Grenze zu Fl.-Nr. 5955/6
L: 35 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger
7. Weg Carl-Joseph-Will-Straße zum Spielplatz
Teilfläche aus Fl.-Nr. 6236/8 Gemarkung Aschaffenburg
A: Kreisverkehr Carl-Joseph-Will-Straße
E: Höhe südwestlicher Grenzpunkt Fl.-Nr. 6236/5
L: 31 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pvs/12/9/16. Umbau von Bushaltestellen (BHS) 2016/2017;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
08.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/12/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Bis zum 1. Januar 2022 müssen alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei sein. Dies besagt das Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Die Stadt Aschaffenburg hat sich daher zur Aufgabe gemacht, sukzessive ihre Bushaltestellen barrierefrei umzubauen.
Zum Ende eines jeden Jahres gibt die Verwaltung dem Stadtrat einen Rückblick über die im laufenden Haushaltsjahr umgebauten Haltestellen und einen Ausblick auf das Programm des Folgejahres. Die Auswahl der Haltestellen erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachdienststellen, den Verkehrsbetrieben und der Polizei.
Im Jahr 2016 umgebaute Bushaltestellen:
-Haltestelle Taunusstraße in der Schweinheimer Straße
Die Haltestelle „Taunusstraße“ stadtauswärts konnte am alten Platz nicht barrierefrei ausgebaut werden, da sie sich im Bereich einer Zufahrt befand. Daher ist die Haltestelle um ca. 20 m in Richtung stadteinwärts verschoben worden, damit sie mit einem 18 cm hohen Sonderbord versehen werden konnte.
Die Länge der Haltestelle wurde für die Ein- und Ausstiege eines Gelenkbusses bemessen. Im Bereich des Zustieges befinden sich taktile Elemente für Blinde und sehbehinderte Fahrgäste. Auf der Wartefläche wurde ein Wetterschutz mit Sitzgelegenheit installiert.
Gesamtkosten 44.000 Euro brutto
-Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße
Die Haltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße befand sich als hintereinander geschaltete Doppelhaltestelle im Bereich der Parkbuchten. Sie fungiert als reine Aussteige-haltestelle für fast alle Buslinien. Die Busse haben bisher fast ausschließlich auf der Fahrbahn gehalten, da sie die Haltestelle aufgrund der Geometrie und den oftmals zugeparkten Haltestreifen nicht anfahren konnten. Die Fahrgäste stiegen vorher an einem Rundbord aus, querten den Haltestreifen/ Parkstreifen um den Gehweg zu erreichen.
Aufgrund von zahlreichen Grundstückszufahrten war die Realisierung eines 18 cm Bordes an der alten Lage nicht möglich.
Die Doppelhaltestelle wurde daher in Richtung Kleberstraße verschoben. Dabei ist jeweils eine Haltestelle vor und nach der Einmündung Kleberstraße eingerichtet worden. Die erste Haltestelle hat eine Länge von 16 m, die zweite Haltestelle von 14 m. Größere Haltestellen waren aufgrund von Zufahrten nicht machbar. Der Bus kann nun gerade, d.h. ohne Verschwenkung an das 18 cm hohe Bussonderbord heranfahren. Beide Haltestellen wurden mit taktilen Elementen zur Orientierung für Blinde und Sehbehinderte versehen. Da die Haltestellen reine Austiegshaltestellen sind, ist ein Wartehäuschen entbehrlich.
Gesamtkosten 92.000 Euro brutto
2. Projektbeschreibung
Vergabe und Umbau im Jahr 2017
-Haltestelle „Nordfriedhof“ in der Konradstraße
Die derzeitige Haltestelle „Nordfriedhof“ befindet sich im Stadtteil Strietwald im Bereich des Waldzuganges und besteht im Wesentlichen aus einem Haltestellenschild, einem Abfalleimer und einer Bank. Ein Bord existiert nicht. Der Bus kann auf dem ihm zur Verfügung stehenden Bereich nicht wenden, sondern muss zurückstoßen. Nach dem Zurückstoßen steht er schräg in der Wendefläche und lässt die Fahrgäste mittendrin aus- bzw. einsteigen. Da dies sehr unkomfortabel vor allem für bewegungseingeschränkte und ältere Fahrgäste ist und der Bus an diesem Standort auch aus technischen Gründen zu keiner Zeit gerade an ein mögliches Bord heranfahren kann, haben die Verkehrsbetriebe gemeinsam mit dem Tiefbauamt einen alternativen Standort für eine erhöht gebaute Bushaltestelle festgelegt.
Der neue Standort befindet sich unmittelbar vor dem Zugang zum Nordfriedhof auf einem bereits bestehenden Gehweg. Der Gehweg wird an dieser Stelle erweitert, so dass den Fahrgästen eine Wartefläche von 3,00 m Tiefe zur Verfügung steht. Auf dieser Fläche soll auch ein Wetterschutz mit 2 Sitzplätzen angebracht werden. Das Bord wird durch ein 18 cm hohes Sonderbord ausge-tauscht. Im Bereich des Einstieges werden taktile Elemente für Blinde und sehbehinderte Fahr-gäste eingebaut.
Zusätzlich wird auf dem Gehweg vor der Bushaltestelle eine zusätzliche Leuchte installiert, da sich die nächste Leuchte erst im Bereich des Parkplatzes in 20 m Entfernung der Haltestelle befindet.
-Haltestelle „Schillerstraße“ in der Glattbacher Straße – beidseitig
Die stadteinwärts weisende Haltestelle liegt derzeit recht dicht an der Lichtsignalanlage der Kreuzung Schillerstraße-Glattbacher Straße. Oft kommt es zu Aufstauungen, obwohl der Fahrverkehr in der Glattbacher Straße in diesem Bereich gering ist. Durch den Neubau der Glattbacher Straße wurde der Hauptverkehr nach Glattbach auf die neue Trasse gelenkt.
Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben wurde beschlossen, diese Haltestelle auf die Höhe der stadtauswärts weisenden Haltestelle zu versetzen.
Wegen den Längsparkern und der Option, dort ein Wartehäusschen zu installieren, soll die stadteinwärts führende Haltestelle als Kap ausgebaut werden. Dies bedeutet, dass der Gehweg auf einer Länge von 16 m 2,15 m in die Fahrbahn hineinragt. Somit kann der Bus unabhängig von den Längsparkern die Bushaltestelle ohne Verschwenkung anfahren. Da die Haltestelle „Schillerstraße“ nach Auskunft der Verkehrsbetriebe normalerweise nur von einer Linie (Linie 9 nach Glattbach) befahren wird, kommt es zu keiner Begegnung zwischen Bus und Bus, d.h. es ist unschädlich, dass nicht beide Bushaltestellen gleichzeitig belegt werden können. Die Bushaltestellen werden in einer Länge von 18 m (stadtauswärts) und 16 m (Buskap stadteinwärts) für Gelenkbusse ausgebaut. Die Begegnung zwischen LKW und PKW ist durch die 5,44 m verbleibende Breite zwischen den beiden Sonderborden mit eingeschränkten Bewegungsspiel-räumen (nach der Richtlinie RAST 06 mind. 5,00 m) möglich.
Eine Änderung der Beleuchtung ist nicht geplant, da in diesem Bereich schon einseitige technische Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m bestehen.
Beide Haltestellen werden mit einem 18 cm Bord und taktilen Elementen im Bereich des Einstieges ausgestattet.
3. Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der Haltestelle „Nordfriedhof“ in der Konradstraße belaufen sich voraussichtlich auf 40.000 EUR brutto.
Die Kosten im Rahmen der Vorplanung des Umbaus der beiden Haltestellen „Schillerstraße“ in der Glattbacher Straße werden auf ca. 100.000 EUR brutto geschätzt.
Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen betragen 140.000 EUR brutto.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 EUR zur Verfügung. Für den Neubau der Bushaltestellen „Nordfriedhof“ und „Schillerstraße“ werden ca. 140.000 EUR benötigt.
5. Weiteres Vorgehen
Die Vergabe der Bauleistungen für die beiden Bushaltestellen ist im 2.Quartal des Jahres 2017 geplant. Die Bauausführung ist im 3.und 4.Quartal des Jahres 2017 vorgesehen.
.Beschluss: 1
I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen zu den umgesetzten Haltestellen im Jahr 2016 und die Vorstellung des Jahresprogrammes 2017 zum Umbau der barrierefreien Haltestellen zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Bushaltestellen „Nordfriedhof“ und „Schillerstraße“ (beidseitig) im Jahr 2017 umzubauen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Auf Forderung von Herrn Stadtrat Josef Taudte wird das Beratungsergebnis des vor der Sitzung stattgefundenen Ortstermins „Bushaltestelle Schoberstraße“ protokolliert. Demnach sagt die Verwaltung zu, dass im I. Quartal 2017 Planungen für den Umbau dieser Bushaltestelle mit der Möglichkeit der Bauabschnittsbildung dem Planungs- und Verkehrssenat vorgelegt wird, so dass noch eine Ausschreibung in 2017 erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / pvs/12/10/16. Fahrradstraße Brentanoachse
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
08.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/12/10/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Fahrradstraßen sind Straßen, deren Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden: Die gesamte Fahrbahn wird damit i. d. R. in beiden Fahrtrichtungen zum Radweg. Dies kann dort erfolgen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Fahrradstraßen unterstützen die Fahrradnutzung, da der Radverkehr hier bevorrechtigt und erwünscht ist.
Für Aschaffenburg wurden im Radverkehrskonzept unter Kapitel 6.2.3 folgende Straßen nebst Netzhierarchie für Fahrradstraßen vorgeschlagen:
- Deutsche Straße (1. Ordnung),
- Mattstraße (=Brentanoachse, 1. Ordnung),
- Boppstraße (1. Ordnung) und
- Cornelienstraße (1. Ordnung).
Die Brentanoachse ist bereits heute eine vom Radverkehr verstärkt genutzte Achse zwischen der Innenstadt und Aschaffenburg-Ost bzw. Schweinheim. Die mäßige Steigung und verkehrsarmen Straßen machen diese Route attraktiv im Vergleich zur Schweinheimer- oder Würzburger Straße. Gleichwohl sieht die Verwaltung noch viel Radverkehrspotenzial im Einzugsgebiet dieser Route. Daher soll die Brentanoachse als erste zur Fahrradstraße werden. Zudem liegen die Brentano- sowie die Maria-Ward-Schule direkt an der Brentanoachse.
Am 12.04.2016 erfolgte die Vorstellung der Planung auf einem Ortstermin und im Planungs- und Verkehrssenat sowie anschließend im Fahrradforum am 29.04.2016. Aus der Diskussion im Fahrradforum ergaben sich folgende Hinweise bzw. Prüfungsaufträge:
- Fortführung der Fahrradstraße in der Hockstr. bis zur Rhönstr. Der Beginn der Fahrradstraße muss verdeutlicht werden und sollte nicht einfach an der Bastion mit dem Verkehrszeichen gemeinsamer Geh- und Radweg beginnen.
- Zum Wegstück zwischen der Bastion und der Schoberstr.: Querrillen sind für den Radverkehr unkomfortabel – ein Umbau kann in Betracht gezogen werden. Auf der anderen Seite wird dieses Wegstück auch intensiv von Kindern belebt, sodass schneller Radverkehr hier zum Sicherheitsthema werden kann. Daraus resultiert die Idee, den Radverkehr auf dem asphaltierten und gut einsehbaren Panoramaweg zu belassen und erst im unteren Bereich zur Schoberstraße hin einschleifen zu lassen.
- Die verkehrsberuhigten Bereiche der Mattstraße sollten nicht Bestandteil der Fahrradstraße sein, sondern außerhalb dieser beginnen.
- Prüfauftrag eines Weges, der von der Wilhelm-Högner-Anlage direkt auf den nördlichen Straßenzug des Brentanoplatzes führt.
- Die Führung der Fahrradstraße am Brentanoplatz vor dem Haupteingang der Maria-Ward-Schule wird hinsichtlich des Bring- und Holverkehrs von mehreren Teilnehmern als unverträglich eingeschätzt. Auftrag an die Verwaltung, mit der Maria-Ward-Schule einen Abstimmungstermin für eine verträgliche Lösung zur Führung der Fahrradstraße zu suchen.
Dem Hinweis zur Fortführung der Fahrradstraße bis zur Rhönstraße kann aus Sicht der Verwaltung entsprochen werden. Daher ergibt sich der neue in Bild 1 gezeigte, insgesamt ca. 1,5 km langen Routenverlauf von der Schweinheimer Straße bis zur Rhönstraße.
Bild 1: Routenverlauf der Brentanoachse
Die Kennzeichnungen 1-12 beschreiben die Punkte, an denen Änderungen mittels Umbau oder Markierung vorgenommen und die im Folgenden erläutert werden. Hierbei fließen auch die Ergebnisse aus der Beratung des Fahrradforums vom 14.10.2016 und die ausführliche Stellungnahme des ADFC vom 10.10.2016 ein:
Punkt 1: Kreisverkehr Alexandrastraße
Für die Betrachtung der Fahrradstraße endet die Brentanoachse an der Schweinheimer Straße. Da die Fortführung über die Lamprechtstraße zum Main sehr attraktiv ist, gewinnt die Herstellung dieses Anschlusses an Bedeutung. Es wird daher die Verkehrsinsel in Mittellage der Schweinheimer Straße aufgebrochen und eine Radverkehrsfurt zum beidseitigen Queren hergestellt. Der untere, an die Schweinheimer Straße grenzende Bereich der Brentanostraße wird zur Fahrradstraße. Heute ist er als Fußgängerzone ausgeschildert.
Punkt 2: Brentanostraße / Willigisstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms im Kreuzungsbereich.
Punkt 3: Brentanostraße / Stadelmannstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms im Kreuzungsbereich.
Punkt 4: Brentanoplatz
Die Planungen zur Fahrradstraße wurden mit der Brentano- und der Maria-Ward-Schule abgestimmt. Die Brentanoschule zeigte sich mit der Planungen einverstanden. Die Maria-Ward-Schule plädierte für eine Routenführung, die nicht direkt am Schulgebäude bzw. Haupteingang der Schule entlangführt – zumindest nicht in Gegenrichtung der Einbahnstraße. Zur Schulbeginn ergibt sich ein hohes Verkehrsaufkommen durch die Fahrzeuge, mit denen die Schulkinder gebracht werden, was sich nach Ansicht der Schulleitung und auch des Elternbeirats nicht mit einem verstärkten Radverkehrsaufkommen verträgt. Das Stadtplanungsamt hat darauf 7 Varianten entwickelt, wie die Route der Fahrradstraße am Brentanoplatz verlaufen könnte. Die Position des ADFC beruht weiterhin darauf, die ursprüngliche Variante 1 weiter zu verfolgen (Führung in beiden Richtungen auf der Schulseite). Im Rahmen der Diskussion im Fahrradforum konnte sich auf folgenden Kompromiss geeinigt werden, der sowohl die Interessen der Schule als auch die des Radverkehrs weitestgehend berücksichtigt: Die Fahrradstraße verläuft auf beiden Straßen des Brentanoplatzes. Der Radverkehr soll dabei je Fahrtrichtung die Straßen nutzen, in der auch die Richtung der Einbahnstraße weist: in Fahrtrichtung Rosensee auf dem südlichen, Richtung Innenstadt auf dem nördlichen Straßenzweig (Variante 2).
Punkt 5: Brentanoplatz / Herrleinstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms und Richtungspfeilen im Kreuzungsbereich.
Punkt 6: Wilhelm-Hoegner-Anlage / Mattstraße
Eine Vorfahrtsregelung für die Mattstraße gegenüber dem ringstraßenbegleitenden Geh- und Radweg soll hier nicht angeordnet werden. Hierauf hatte der ADFC hingewiesen. Vielmehr sollen die Sichtverhältnisse verbessert, und der Weg asphaltiert werden. Eine Gefahr stellt an dieser Stelle der Bordstein zwischen Gehweg und Fahrbahn der Mattstraße kurz vor der Einfahrt in die Wilhelm-Hoegner-Anlage dar, der im spitzen Winkel angefahren wird und leicht zu Stürzen führen kann. Eine vollständige Absenkung z. B. kann den Gefahrenpunkt entschärfen und soll zusammen mit der Fahrradstraße berücksichtigt werden.
Punkt 7: Mattstraße / Spessartstraße
Ausschilderung Fahrradstraße. Hier bleibt es bei der Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung, zu der sich die Polizei auf Grund der ungleichen Mengen des Kfz-Verkehrs in der Spessartstraße und des Radverkehrs in der Mattstraße ausgesprochen hatte.
Punkt 8: Mattstraße / Spessartgärten
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung von Fahrradpiktogrammen. Die verkehrsberuhigten Bereiche, die in die Spessartgärten hineinführen, sollen nicht die Mattstraße umfassen, sodass die Fahrradstraße hier Vorfahrt genießt. Heute schließen sie noch Teile der Mattstraße mit ein, sodass momentan innerhalb der Mattstraße verschiedene Vorfahrtsregeln zum Tragen kommen.
Punkt 9: Mattstraße / Schoberstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms. Der Radverkehr in Richtung Innenstadt kommt von einem gemeinsamen Geh- und Radweg und ist gegenüber der Schober- bzw. Mattstraße nicht vorfahrtsberechtigt.
Punkt 10: Panoramaweg
Die Brentanoachse wird hier als gemeinsamer Geh- und Radweg bis zur Hockstraße fortgeführt. Die Querrillen sind für den Radverkehr unkomfortabel. Eine Verohrung oder eine flachere Ausbildung kann in Betracht gezogen werden. Die Kosten alleine für diese Maßnahme belaufen sich jedoch auf etwa 25.000 € für alle drei Mulden und soll zunächst zurückgestellt werden. Die Idee, den Radverkehr auf dem asphaltierten und gut einsehbaren Panoramaweg zu belassen und erst im unteren Bereich zur Schoberstraße hin einschleifen zu lassen, scheitert an dem Entwässerungskonzepts des Rosensees, da hierfür die untere Entwässerungskaskade verfüllt werden müsste.
Punkt 11: Panoramaweg / Hockstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms.
Punkt 12: Hockstraße / Rhönstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms.
Die Gesamtkosten für Umbauten, Markierung und Beschilderung belaufen sich nach Schätzung des Stadtplanungsamts auf ca. 25.000 €. Die Verwaltung sieht vor, für die Fahrradstraße Brentanoachse einen Informationsflyer zu erstellen, der Bewohner und Nutzer der Brentanoachse gleichermaßen informiert.
.Beschluss: 1
Dem Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich, dass die jetzige Verkehrsführung bzw. Verkehrsregelung des Brentanoplatzes direkt vor der Maria-Ward-Schule beibehalten und die Fahrradstraße auf die gegenüberliege Straßenseite des Brentanoplatzes gelegt wird, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Einrichtung einer Fahrradstraße „Brentanoachse“ zwischen Schweinheimer Straße und Rhönstraße unter Einrichtung der folgend genannten Routenführung im Bereich des Brentanoplatzes zu:
„Die Fahrradstraße verläuft auf beiden Straßen des Brentanoplatzes. Der Radverkehr soll dabei je Fahrtrichtung die Straßen nutzen, in der auch die Richtung der Einbahnstraße weist: in Fahrtrichtung Rosensee auf dem südlichen Straßenzweig
, Richtung Innenstadt auf dem nördlichen Straßenzweig (Variante 2).“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 3
I.
1. Dem Antrag von Frau Stadträtin Karin Pranghofer zur Einrichtung der vorgestellten Fahrradstraße „Brentanoachse“ in zwei geteilten Abschnitten (Abschnitt-Nord: Alexandrastraße bis Brentanoplatz und Abschnitt-Süd: Herrleinstraße bis Rhönstraße) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den Nord- und Süd-Abschnitt im Laufe des 2. Quartals 2017 umzusetzen und die Fahrradstraße gezielt zu bewerben.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [x]
|
nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2016 10:14 Uhr