Datum: 10.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/10/1/16 Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses (6 WE) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1395 und 1396/1 an der Mainfeldstraße durch Herrn Marcus Weber, Aschaffenburg, BV-Nr. 20160022
2uvs/10/2/16 Baumpflanzungen und Baumfällungen im Stadtgebiet 2016/2017
3uvs/10/3/16 Streuobstaktionsplan
4uvs/10/4/16 Flechtenkartierung 2015/16 - Bericht
5uvs/10/5/16 Neubau von 9 Mehrfamilienwohnhäusern mit einer Großgarage (135 WE) auf den Baugrundstücken xxx und xxx an der Lange Straße, Behlenstraße und Bernhardstraße, Gemarkung Damm durch Kleespies Rhein-Main-Süd GmbH, Jossgrund BV-Nr. xxx
6uvs/10/6/16 Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage (38 WE) auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Damm an der Schillerstraße und am Schneidmühlweg durch c/o Wohnbau GmbH, Glattbach BV-Nr. xxx
7uvs/10/7/16 Neubau eines Wohnhauses (7 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Kirchstraße 13, durch GbR Kirchstraße 13
8uvs/10/8/16 Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); - Freizeitlärmrichtlinie LAI - Großveranstaltungen 2017

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1. / uvs/10/1/16. Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses (6 WE) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1395 und 1396/1 an der Mainfeldstraße durch Herrn Marcus Weber, Aschaffenburg, BV-Nr. 20160022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 1uvs/10/1/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 1 d. ö. S. "Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses (6 WE) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1395 und 1396/1 an der Mainfeldstraße durch Herrn Marcus Weber, Aschaffenburg, BV Nr. 20160022
", aufgrund des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.11.2016 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/10/2/16. Baumpflanzungen und Baumfällungen im Stadtgebiet 2016/2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 2uvs/10/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Garten- und Friedhofsamt ist für insgesamt ca. 18.000 Bäume im Stadtgebiet zuständig.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind alle Bäume, je nach Vitalität, ein bis zwei Mal im Jahr auf ihre Stand- und Bruchsicherheit zu prüfen.

Bei älteren kranken Bäumen werden, wenn erforderlich, spezielle Untersuchungen mit einem Bohrwiderstandsmessgerät (Resistopraphen) bzw. einer statisch integrierten Messung (Zugversuch) durchgeführt.

Über die statisch integrierte Messung erhält das Garten- und Friedhofsamt ein Stand- und Bruchsicherheitsgutachten. Je nach Ergebnis des Gutachtens werden erforderliche Maßnahmen wie Rückschnitt oder Fällung durchgeführt.


1.        Baumfällungen

Als Ergebnis der Baumkontrolle sind im Winterhalbjahr 2016/2017 insgesamt
79 Bäume (siehe Anlage 1 – 5) zu fällen, davon:

16  Stück mit einem Stammdurchmesser von   20 –   39 cm
34  Stück mit einem Stammdurchmesser von   40 –   59 cm
18  Stück mit einem Stammdurchmesser von   60 –   79 cm
  6  Stück mit einem Stammdurchmesser von   80 –   99 cm
  2  Stück mit einem Stammdurchmesser von 100 – 119 cm
  3  Stück mit einem Stammdurchmesser von 120 -  160 cm
79  Stück

1.1.        Schadbilder der zu fällenden Bäume:
       
       35 Bäume sind absterbend oder abgestorben
       44 Bäume haben unterschiedliche Mängel (Stammschäden, Krankheiten, Zwiesel,
            schiefen Wuchs, Sturmschäden) oder müssen der Bestandspflege für andere
            Bäume weichen.


2.        Baumpflanzungen
       
2.1        Frühjahr 2016

Pflanzungen von insgesamt 51 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25)
verschiedener Art im Stadtgebiet                                                               

2.2        Herbst 2016

Pflanzungen von insgesamt 77 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25 cm)
bei folgenden Maßnahmen:
  5 Eisenholzbaum und Ahorn        Stadtpark Rosensee
  8 Ahorn und Kirschen                               Zugang Berufsschule
10 Bäume verschiedener Art        Waldfriedhof
  8 Bäume verschiedener Art        Wasserspielplatz Großmutterwiese
46 Bäume verschiedener Art              Stadtgebiet


Im Jahr 2016 werden insgesamt 128 Solitärbäume gepflanzt und 2016 / 2017 insgesamt 79 Bäume gefällt.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Garten- und Friedhofsamtes über die Baumpflanzungen im Frühjahr und Herbst 2016 und die Baumfällungen im Winterhalbjahr 2016/ 2017 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / uvs/10/3/16. Streuobstaktionsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 3uvs/10/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Streuobstwiesen mit alten höhlenreichen Bäumen sind charakteristische Landschaftselemente am Untermain und haben eine hohe Bedeutung für Rote-Liste-Arten wie Steinkauz, Wendehals und Gartenrotschwanz sowie für Reptilien und zahlreiche Insekten. Sie haben in der Region ein Schwerpunktvorkommen in Bayern.
Die Gebiete am Untermain beherbergen mit knapp 200 Brutpaaren die größte Steinkauz-Population in Bayern, die auf Bruthöhlen in alten (Obst-)Bäumen angewiesen ist. In der Stadt Aschaffenburg sind ca. 15 Reviere in den Gemarkungen Schweinheim und Obernau bekannt. Für den Schutz dieser in Bayern vom Aussterben bedrohten Vogelart ist die Stadt Aschaffenburg als untere Naturschutzbehörde gesetzlich verpflichtet.

Trotz großer Anstrengungen ist in den letzten Jahrzehnten ein beständiger Rückgang der naturschutzfachlich wertvollen Streuobstwiesen und ihrer Lebensgemeinschaften zu verzeichnen. Eine wesentliche Ursache dieser Entwicklung ist die Aufgabe der Nutzung der Streuobstbestände: Viele Bestände sind mangels Nachpflanzungen und Pflege stark überaltert und drohen zusammenzubrechen.

Darüber hinaus wird der Unterwuchs vielfach nicht mehr naturschutzfachlich adäquat gemäht oder beweidet und die Bestände verbuschen zusehends. Damit droht in absehbarer Zeit nicht nur das Höhlenangebot für den Steinkauz drastisch zu schwinden, sondern auch wesentliche Jagdhabitate verloren zu gehen, da der Steinkauz auf kurzrasige Vegetation angewiesen ist.

Aufgrund von Nutzungsauflassung und/oder mangelnder Nutzung sind Pflegemaßnahmen wie Freistellungen, Entlastungsschnitte und Nachpflanzungen erforderlich.

Es fehlt bisher jedoch ein Überblick über Struktur und Pflegezustand der einzelnen Bestände. Unklar ist der konkrete Pflegebedarf, da der Umfang der vorhandenen Streuobstbestände und wichtige Parameter für die Planung der Pflegemaßnahmen wie Altersstruktur oder Pflegezustand nicht bekannt sind.

Viele Streuobstbestände erreichen in absehbarer Zeit ihre Altersgrenze. Ohne eine Erfassung der Bestände können notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig erkannt werden. An einer gezielten Erfassung der Bestände und ihrer Struktur führt daher kein Weg vorbei.

Aus diesem Grund wurde für einzelne Teilbereiche des Aschaffenburger Stadtgebietes, die einen Schwerpunkt der Steinkauzvorkommen darstellen, ein Streuobstaktionsplan entwickelt. Als Grundlage für die Auswahl wurden das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) und die Artenschutzkartierung (ASK) herangezogen.



Die beiden Hauptziele des Streuobstaktionsplanes sind:

?        die vorhandenen Bestände mit ihrem Pflegezustand und der Altersstruktur zu erfassen, um eine belastbare Datengrundlage für weitere Maßnahmen zu haben

?        aufgrund der erhobenen Daten sollen brachfallende Flächen ausgewählt, saniert und wieder in eine langfristige Pflege gebracht werden.

Der Plan besteht aus den Abschnitten
- Erfassung (Teil 1)
- Datenaufbereitung und Entwicklung eines Pflegekonzeptes (Teil 2) und
- Umsetzung der Maßnahmen (Teil 3)

Teil 1: Die Auftragserteilung an das Büro Fraxinus in Mömbris erfolgte am 11.8.2015. Die Arbeit wurde am 30.10.15 abgeschlossen.
Die Gesamtkosten in Höhe von 9.727,06 € hat zu 100 % die Regierung von Unterfranken bezuschusst.

Teil 2: Auch diese Arbeit mit Gesamtkosten in Höhe von 3.748,50 € (brutto) wird zu 100 % die Regierung von Unterfranken bezuschusst.

Teil 1: 2015

Erfassung des Streuobstbestandes in 5 Teilgebieten inkl. Grundlagenermittlung und Erarbeitung der Erfassungsmethodik:
?        Erbig/ Bischberg
?        Ebersbacher Straße
?        Fußberg
?        Obernauer Mainbogen
?        Obernau Süd

Die Flächengröße des Kartierungsgebietes beträgt ca. 600 ha, davon ca. 125 ha Streuobstflächen.

Diese Flächen befinden sich zum Teil innerhalb der Fauna-Flora- Habitat-Gebiete 6020-301 „Streuobstwiesen zwischen Erbig und Bischberg“ und FFH-Gebiet 6021-371 „Extensivwiesen und Ameisenbläulinge in und um Aschaffenburg“ sowie innerhalb kartierter Biotope, die im Rahmen der Stadt-Biotopkartierung (2012) und Artenschutzkartierung (2012) erfasst wurden.

Die Kartierung entspricht den Zielen folgender Unterlagen:
Europäische FFH-Richtlinie (1992), Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Aschaffenburg (1999), BayernNetz (BNN)-Projekt Nr. 649 „Schlaraffenburger Streuobstwiesenprojekt“ (Landesbund für Vogelschutz und Stadt Aschaffenburg (und weitere Projektteilnehmer) (2002), BNN-Projekt Nr. 651 „Artenhilfsprogramm Steinkauz“ (Landschaftspflegeverband Miltenberg) (2004), Landschaftsplan der Stadt Aschaffenburg (2008) und Bayerische Biodiversitätsstrategie (2008)

Erfassungsmethode:
?        Bewertung des Unterwuchses je nach Nutzung: Wiese/ Weide/Acker/Gehölze, Verbrachungs- bzw. Verbuschungszustand
?        Art der Bäume (Halbstamm/ Hochstamm)
?        Gelände: eben steil, Zugänglichkeit
?        Handlungsbedarf an Obstbäumen/ Baumpflege wie Stabilisierungsschnitt, Pflegeaufwand je nach Alter und Dringlichkeit

Ergebnisse:
?        Anzahl erfasste Streuobstbestände: 1.028
?        Fläche der erfassten Streuobstbestände: ca. 68 ha
?        Anzahl erfasste Obstbäume: 2.719
?        Anzahl Obstbäume im Untersuchungsgebiet (Hochrechnung bei 90 Bäumen/ ha): ca. 6.151
?        Anzahl Fotos von Flächen mit hohem und sehr hohem Handlungsbedarf: 227

Teil 2: 2016

Datenaufbereitung und Erarbeitung eines Pflegekonzeptes in den 2015 kartierten Gebieten mit folgenden Leistungen:
?        Festlegung von Pflegezielen
?        Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs mit Pflegeprioritäten
?        Erstellen eines Pflegekonzeptes zur Erstpflege und dauerhaften Pflege der Flächen unter Einbeziehung lokaler Akteure (Landwirte, Schlaraffenburger Streuobstprojekt, Stadt Aschaffenburg etc.) und unter Berücksichtigung der ökologischen Zielsetzung (FFH-Gebiet)
?        Kalkulation der Pflegemaßnahmen

Dieser Teil wurde ebenfalls durch das Büro Fraxinus bearbeitet (Auftragserteilung 13.06.2016, Abschluss am 12.09.2016).

Ergebnisse:

?        Pflegezustand Unterwuchs: Die meisten Flächen werden beweidet oder gemäht (ca. 53,13 ha = 78 %). Die restlichen Flächen wie Acker, leicht verbracht, stark verbracht, Wiese/ Weide ohne Mahd umfassen 15,22 ha (=22 %)

?        Obstbäume:  6.151 Bäume gesamt:        Jugendphase                   976
                                               Ertragsphase                1.131
                                               Altersphase                3.207
                                               Abgangsphase           647
                                               Ruine                          190

Hinzu kommen 976 Jungbäume aus Nachpflanzungen (Schlaraffenburger Flächen, Ausgleichsmaßnahmen, LP-Umsetzungsmaßnahmen etc.), die ebenfalls gepflegt werden müssen.

Zeitplan und Kosten:

Das Büro Fraxinus schlägt vor die Gebiete nacheinander je nach Priorität zu bearbeiten. Dabei werden die Ergebnisse der Flächennutzungsplanung berücksichtigt.
In den nächsten 5 Jahren sollen mit Priorität 1 und 2 die erforderlichen Maßnahmen wie Freistellen verbuschter Streuobstbestände und Baumschnitt zusammengefasst in 3 Gebieten erfolgen:

I.        Gebiete 2 + 3:        Fußberg und Ebersbacher Straße                307 Bäume auf ca. 2,21 ha
II.        Gebiet 1:                Erbig/ Bischberg                                272 Bäume auf ca. 3,21 ha
II.        Gebiete 4 + 5:        Obernauer Mainbogen/ Obernau Süd        188 Bäume auf ca. 1,87 ha
                                                                               -----------------------------------
                                                                               767 Bäume        ca. 7,29 ha
                                                                       
Baumanzahl und Flächengröße wurden im Gelände erfasst und in eine Karte übertragen. Besonderes Augenmerk wird hier auf größere zusammenhängende Flächen gelegt, da diese im kleinstrukturieren Gebiet auf Dauer einfacher zu pflegen sind. Die Bäume, die noch im Ertragsalter stehen, haben Vorrang,   da diese noch eine lange Lebenserwartung haben.

Für das Freistellen der Obstbäume werden Kosten in Höhe von ca. 200 €/ ha kalkuliert. Für die Obstbaumschnitt je Baum zwischen 40 bis 70 € - je nachdem, ob es sich um einen Stabilisierungs- oder um einen Sanierungsschnitt handelt.
Für die Nachpflanzung entstehen je Baum Kosten in Höhe von 100 € zzgl. 50 € / Jahr in den ersten 5 Jahren (Erziehungsschnitt).

?        Bei 7,29 ha x 200 € ergeben sich Kosten von 1.458,00 € für das Freistellen der Obstbäume.
?        Für die Pflege von ca. 767 Bäumen x 60 € ergeben sich Kosten in Höhe von 46.020,00 €.
?        Hinzu kommen Kosten für die Nachpflanzung von geschätzten 200 Bäumen (in 5 Jahren) x 150,00 € = 30.000,00 €.
(Um 80 % des Bestandes bis 2035 zu erhalten, schlägt der Streuobstaktionsplan eine Verdoppelung der Nachpflanzungen vor (ca. 100 Bäume/ Jahr). Diese Anzahl wird jedoch als unrealistisch angesehen, da der Stadt geeignete Flächen in Schweinheim und Obernau derzeit nur unzureichend zur Verfügung stehen.)

?        Gesamt: ca. 77.500,00 € (in 5 Jahren) -> pro Jahr ca. 15.500,00 €

Umsetzung der Maßnahmen

Aufgaben des Büros

?        Eruieren und Kontaktieren der Eigentümer von Flächen mit Pflegebedarf
?        Einholung der Einverständniserklärung für die Pflegemaßnahmen oder Vermittlung von Pachtverträgen mit Schlaraffenburger Projekt oder Vermittlung des Flächenkaufs durch die Stadt Aschaffenburg oder Vermittlung der Pflegeflächen an Dritte
?        Einrichten einer Streuobstbörse zur Vermittlung von Streuobstflächen
?        Organisation der Erstpflege über LNPR-Landschaftspflegeprogramm (Antragstellung über UNB)
?        Organisation und Umsetzung der Folgepflege unter Berücksichtigung lokaler Akteure

Aufgaben der Stadt / Naturschutzbehörde:

?        Evtl. Vergabe eines Werkvertrages für die Ermittlung der Eigentümer oder Ermittlung durch Mitarbeiter der Naturschutzbehörde
?        Angebotseinholung für Baumschnittmaßnahmen inkl. Entsorgung des Schnittgutes, ggfs. Nachpflanzungen sowie Mähen/ Mulchen der Flächen
?        Antragstellung bei der Regierung
?        Auftragsvergabe
?        Kontrolle der Maßnahmen

Da die verwaltungsmäßige Bearbeitung dieser Maßnahmen (Eigentümerkontakte, Angebote einholen, Zuschussanträge stellen) viel Zeit in Anspruch nimmt, sollen diese Kosten auf ca. 5 Jahre verteilt werden.

Finanzierung:

Die Kosten von jährlich ca. 15.500,00 € sollen in den nächsten 5 Jahren in den städtischen Haushalt eingestellt werden. Die Naturschutzbehörde rechnet mit einem 70 % igen Zuschuss seitens der Regierung. Somit entstehen der Stadt netto Kosten in Höhe von ca. 4.650,00 € pro Jahr (= 30 % Eigenmittel).

Haushaltsstelle: 0.3600.5165 Unterhaltungsmaßnahmen /Landschaftspflegemaßnahmen

.Beschluss:

I. Der Bericht über den Streuobstaktionsplan für die Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
Die jährlich anfallenden Kosten von ca. 15.500,00 € werden in den nächsten 5 Jahren in den städtischen Haushalt eingestellt, dies erfolgt jeweils im Rahmen der Haushaltsplanung und ist kumuliert im Bereich Landschaftspflege.

Haushaltsstelle: 0.3600.5165 Unterhaltungsmaßnahmen/Landschaftspflegemaßnahmen

Die Ergebnisse der Flächennutzungsplanung werden berücksichtigt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. / uvs/10/4/16. Flechtenkartierung 2015/16 - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 4uvs/10/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Technische Immissionsmessungen der Luft berücksichtigen meist nur wenige Leitstoffe. Mit Hilfe der Bioindikation mit Flechten kann die Wirkung der Gesamtheit der Schad­stoffe in Kombination mit den jeweiligen klimatischen Verhältnissen auf Organismen sichtbar gemacht werden.

In Aschaffenburg wurden bereits 1991, 1997, 2002 und 2009 Flechtenkartierungen
zur Erfassung der lufthygienischen Situation durchgeführt. Dabei wurde 2002 und 2009 ein besonderes Augenmerk auf den Wirkungsnachweis verkehrsbedingter Immissionen gelegt. Ebenso wurden die Flechtenkartierungen in Hinblick auf Kaltluftentstehungsgebiete und deren Abflüsse ausgewertet sowie die Veränderungen der Flechtenvegetation mittels Folienverfahren nach VDI 3957
dokumentiert.
Im Jahr 2015 wurde die Flechtenkartierung nach der Methode der VDI-Richtlinie 3957 durch das Büro Fraxinus GbR wiederholt, um die lufthygienische Entwicklung in der Stadt zu dokumentieren. Eine weitere Zielsetzung war, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Flechtenvegetation in Aschaffenburg zu analysieren.

Aktuelle Ergebnisse

Das zentrale Ergebnis der Flechtenkartierung ist die Luftgütekarte (Abb. 01 und Luftgütekarte auf Seite 37). Sie stellt die klimatisch-lufthygienische Situation des Untersuchungsgebietes anhand der ermittelten Luftgüteindizes dar. Im Stadtgebiet ist die Spanne von geringer Luftgüte (orange) bis hin zu sehr hoher Luftgüte (blau) vertreten. Sehr geringe Luftgüte (rot) wurde nicht festgestellt. Geringe (orange) und mittlere Luftgüte (gelb) kommen vor allem in der Innenstadt und den Stadtteilen Nilkheim, Strietwald und Damm, sowie dem Westteil von Obernau vor. Die Stadtteile Schweinheim, der Ostteil von Obernau sowie der Ostteil der Kernstadt weisen eine hohe Luftgüte (grün) auf. Noch günstiger stellt sich die lufthygienische Situation in den etwas höher gelegenen unbebauten Gebieten nördlich und südlich sowie auch östlich Aschaffenburgs dar (blau). Im bebauten Stadtgebiet wirken sich eine hohe Dichte an Emittenten, insbesondere der Verkehr, ungünstig auf die Luftqualität aus. Die Tallagen sind zudem durch Inversionswetterlagen belastet und für lokale Windsysteme nur eingeschränkt zugänglich.

Entwicklung der Luftgüte seit 1997

Die Luftqualität hatte sich bei den vergangenen Untersuchungen im Vergleich zur Vorgängerkartierung jeweils deutlich verbessert. Während 1997 noch überwiegend hohe und sehr hohe lufthygienische Belastungen vorherrschten, war das Bild 2002 durch mäßige bis geringe Belastungen geprägt. Es konnte eine deutliche Abnahme der Wirkung saurer Schadgase und eine Zunahme der Wirkung von düngenden Immissionen festgestellt werden. Von 2002 bis 2009 hatte sich die lufthygienische Situation insgesamt noch weiter verbessert. Allerdings war die Verbesserung bei weitem nicht so stark wie in den Jahren zuvor. Während die Luftgüteindizes von 1997 bis 2002 im Innenstadtbereich am deutlichsten angestiegen sind, profitierten von 2002 bis 2009 vor allem die Messflächen am Rand der Bebauung von der gestiegenen Luftgüte. Bis 2015 konnten im Vergleich zu 2009 durch die Flechten keine markanten Veränderungen der Luftqualität im Stadtgebiet mehr festgestellt werden (Abb. 01). Allerdings konnte an 13 der 44 kartierten Messflächen eine Zunahme der Wirkung düngender Immissionen anhand eines Eutrophierungsindexes nach VDI festgestellt werden. Diese Entwicklung und die Veränderung des Artenspektrums belegen, dass die Wirkung saurer Schadgase, insbesondere Schwefeldioxid heute keine bedeutende Rolle mehr spielt. Dagegen zeigten düngende Immissionen wie durch Stickstoffoxide, Ammoniak und Stäube zwischen 2002 und 2015 eine deutlich zunehmende Wirkung.
Die Artenzahlen hatten sich bei den bisherigen Kartierungen von 23 in 1991, über 29 in 1997, 45 in 2002 bis auf 92 Arten in 2009 erhöht. Analog zum Luftgüteindex stagniert auch die Flechtenartenzahl 2015 mit 87 Arten. Allerdings setzt sich beim Flechtenartenspektrum die Verschiebung zugunsten düngungstoleranter Arten fort.

Abb.: Veränderung des Luftgüteindex von 2009 bis 2015     

Auswertung nach Klimawandelzeigern

Im Jahr 2015 erfolgte erstmals eine Auswertung der Flechtendaten nach einer neuen Methode des Klimawandel-Biomonitorings des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI 3957 Blatt 20 2016). Durch eine Neukalkulation der vorhandenen Datenreihe wurde festgestellt, dass ausgewiesene Klimawandelzeiger unter den Flechten über einen Zeitraum von 25 Jahren deutlich zugenommen haben. Während 1991 nur eine dieser Arten an einer Messfläche vorkam, sind es mittlerweile
12 Arten. Fast alle Messflächen werden von Klimawandelzeigern besiedelt.


Abb.: Zeitliche Entwicklung des Vorkommens von Klimawandelzeigern in % der kartierten Messflächen


Das bedeutet, dass das Klima seit 1991 in Aschaffenburg milder, ozeanischer und wärmer geworden sein muss. Der Klimawandel in der Region ist durch langjährige Messungen des DWD in Frankfurt belegt.
Die Zunahme von Klimawandelzeigern ist nicht regional begrenzt, sondern lässt sich auch überregional nachweisen. Der Untermain erwies sich im Landesvergleich sowohl in Hessen als auch in Bayern als Region mit der stärksten Zunahme von Klimawandel anzeigenden Flechtenarten.

Eine Studie im Auftrag des Deutschen Wetterdiensts zeigt, dass die Wärmebelastung zukünftig auch dort am höchsten sein wird, wo sie es heute schon ist. Um diese Belastung abzumildern, werden Maßnahmen der Klimaanpassung empfohlen, wie z.B.  Durchgrünen dichtbebauter Bereiche, Erhalten von Frischluftschneisen etc. Dabei mildern Stadtbäume und Grünflächen nicht nur die Überhitzung der Stadt, sondern haben positive Auswirkungen auf die Luftqualität insgesamt durch das Ausfiltern von Schadstoffen.
„Parks und Grünanlagen nehmen unter zukünftigen Klimabedingungen in ihrer Bedeutung stark zu“
(Zitat aus Früh et al.: Frankfurt am Main im Klimawandel – Eine Untersuchung zur städtischen Wärmebelastung. Hrsg. Deutscher Wetterdienst, Offenbach am Main)






Fazit

Nach den Ergebnissen der Flechtenkartierung sollte auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf die Reduktion der Stickstoffeinträge gelegt werden, deren Ursache u.a. der
Kfz-Verkehr ist.

Um der erwarteten regionalen Klimaerwärmung im gesamten Stadtgebiet gegenzusteuern ist eine klimagünstige Gestaltung der Stadt in möglichst vielen Stadtbereichen notwendig. Parks und Grünanlagen, aber auch Fassaden- und Dachbegrünung nehmen unter zukünftigen Klimabedingungen in ihrer Bedeutung stark zu.

Ein nicht unwesentlicher Anteil der Immissionen stammt aus der regionalen Hintergrundbelastung. Der Klimawandel ist ein globales Phänomen. Daher ist ein überregionales Engagement für die Reduktion von Emissionen und den Klimaschutz nötig.

Eine Wiederholung der Flechtenkartierung zur Dokumentation der lufthygienischen Entwicklung und den Wirkungen des Klimawandels empfiehlt sich nach etwa fünf Jahren.

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Ergebnisse der Flechtenkartierung 2015/16 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / uvs/10/5/16. Neubau von 9 Mehrfamilienwohnhäusern mit einer Großgarage (135 WE) auf den Baugrundstücken xxx und xxx an der Lange Straße, Behlenstraße und Bernhardstraße, Gemarkung Damm durch Kleespies Rhein-Main-Süd GmbH, Jossgrund BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 5uvs/10/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 23.08.2016, eingegangen am 02.09.2016 und Tekturplänen vom 04.10.2016 beantragt die Firma Kleespies Rhein-Main-Süd GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 9 Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken xxx an der Lange Straße, Behlenstraße und Bernhardstraße, Gemarkung Aschaffenburg.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um die Errichtung von 9 Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage in 4 Baukörpern mit 135 Wohneinheiten. Hiervon sind 40 Wohneinheiten barrierefrei.
Bei dem Vorhaben sollen 145 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage (Großgarage) errichtet werden. 18 erforderliche Stellplätze werden oberirdisch nachgewiesen (entlang der Seitenstraße beim Schneidmühlweg zwölf oberirdische Stellplätze und seitlich des Gebäudes Nr. 9    sechs oberirdische Stellplätze). Durch die Anordnung der Stellplätze, größtenteils in der Tiefgarage entstehen qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche.
Nach der Stellplatzsatzung sind insgesamt 163 Pkw-Stellplätze nachzuweisen. Hiervon entfallen auf 107 Wohneinheiten mit einer Größe weniger 100 qm jeweils 1 Stellplatz, sind gleich 107 Stellplätze und 28 Wohneinheiten mehr 100 qm und weniger 150 qm jeweils 2 Stellplätze sind 56 Pkw-Stellplätze. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Lange Straße, die Ausfahrt an der Bernhardstraße. Direkt an der Tiefgaragen Zu- und Abfahrt sind Müllabholräume angeordnet.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um Gebäude mit Flachdach und 4 bis 5 Vollgeschossen.
Das Baugrundstück ist nahezu vollständig unterkellert. Die Tiefgarage erhält eine Erdüberdeckung von ca. 60 bis 70 cm. Die beiden Baugrundstücke Fl.Nr. xxx sind bis spätestens bis Baubeginn zu vereinigen oder zu verschmelzen. Der Nachweis hierzu ist dem Bauordnungsamt vorzulegen.

Die Mehrfamilienhäuser haben eine Gesamtwohnfläche von 11.351,533 qm. Hierfür sind je 50 qm Wohnfläche, 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Dies ergibt 227 Fahrradabstellplätze. Von diesen werden 110 in der Tiefgarage nachgewiesen. 118 Fahrradabstellplätze werden oberirdisch teils im Bereich vor den Hauseingängen und teils im Innenbereich der Wohnanlage nachgewiesen. Vor den Hauseingängen in der Bernhardstraße und der Behlenstraße können Fahrradabstellplätze vor den Hauseingängen nicht nachgewiesen werden, weil hier die Gebäude auf der Baulinie (direkt hinter der Gehsteighinterkante) errichtet werden. Im Blockinneren sind Aufenthalts- und Spielbereiche geplant. An der Behlenstraße zum Jugendtreff ist ein Durchgang in den Innenhof vorgesehen. Das Vorhaben hat eine Wohnfläche von 11.376,30 qm. Hierfür ist ein Kinderspielplatz von 682,58 qm erforderlich (11.376,3 durch 25 x 1,5). Hiervon werden im Innenbereich der Wohnanlage insgesamt 4 Kinderspielplätze an unterschiedlichen Plätzen mit insgesamt 640 qm nachgewiesen. Die nachgewiesenen Kinderspielplätze haben eine Größe von 138 qm, 151 qm, 200 qm und 251 qm. Nachdem die nachgewiesene Spielplatzfläche die erforderliche Größe um 59 qm unterschreitet, wurde als Kompensationsmaßnahme und als Beitrag zur Stärkung der sozialen Quartiersstruktur im benachbarten Jugendzentrum B 4 Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden.

Entsprechend der Wünsche des Jugendzentrums sind dies im Einzelnen:

-        Das Herstellen einer geeigneten Spielfeldoberfläche, z. B. für Basketball oder Volleyball (die genaue Größe und Ausführung wird noch gesondert mit der Stadt Aschaffenburg festgelegt).

-        Die Beschaffung eines Badmintonnetzes

-        Das Versetzen der vorhandenen Außenmöbel.

Diese Kompensationsmaßnahme ist im städtebaulichen Vertrag vor Erteilung der Baugenehmigung zu vereinbaren.

Mit Schreiben vom 10.10.2016 hat der Bauherr bestätigt, die Maßnahmen umzusetzen.

Im Einzelnen setzen sich die Mehrfamilienhäuser folgendermaßen zusammen.

Mehrfamilienhäuser Nr. 1 bis Nr. 5
Blockrandbebauung entlang der Straßenbegrenzungslinie Bernhardstraße und Behlenstraße
4 Vollgeschosse mit 54 Wohneinheiten. Davon 15 Zweizimmerwohnungen, 28 Dreizimmerwohnungen, 11 Vierzimmerwohnungen.

Mehrfamilienhaus Nr. 6
Freistehendes Gebäude im Grundstücksinnenbereich mit 5 Vollgeschossen und 18 Wohneinheiten (davon 8 x 2-Zimmerwohnungen, 10 x 4-Zimmerwohnungen)

Mehrfamilienhaus Nr. 7 und 8
Freistehendes Gebäude mit 5 Vollgeschossen und 23 Wohneinheiten. Davon 4 x 2-Zimmerwohnung, 18 x 3-Zimmerwohnung, 1 x 4-Zimmerwohnung.

Mehrfamilienwohnhaus Nr. 9
Mit 4 und 5-geschossiger Bebauung entlang der Baulinie an der Lange Straße und 40 Wohneinheiten (davon 24 x 2-Zimmerwohnungen, 11 x 3-Zimmerwohnungen und 5 x 4-Zimmerwohnungen).

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans des Baulinienplans Nr. 40. Dieser setzt für das betreffende Grundstück sowohl entlang der Straßenbegrenzungslinie der Bernhard- und Behlenstraße als auch der Lange Straße Baulinien und entlang der Seitenstraße beim Schneidmühlweg drei Baugrenzen fest, eine GFZ von maximal 1,5 sowie maximal 4 Vollgeschosse. Gleichwohl liegt das Vorhaben in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, der aufgrund seiner eigenständigen Prägung (Gewerbe, Wohnen, Einzelhandel, Bildungseinrichtungen) nicht als Baugebiet im Sinne der BauNVO eingestuft wird. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist deshalb nach den Vorgaben des Baulinienplans Nr. 40, d. h. § 30 Abs. 3 BauGB  i. V. mit § 34 BauGB mit zu beurteilen.

Die beantragte Wohnnutzung mit insgesamt 135 WE ist nach der Art der baulichen Nutzung (Wohnen) im o.g. Baugebiet grundsätzlich zulässig. Es wird eine GRZ (Gebäude) von 0,369, eine GRZ (inklusiv Befestigungen, außer überdeckte Tiefgarage) von 0,579, eine GRZ (inklusiv einer überdeckten Tiefgarage) von 0,913 erreicht. Dies liegt im Rahmen der umliegenden Bebauung und ist planungsrechtlich zulässig.

Das geplante Gebäude Nr. 9 (Gesamtlänge ca. 46,50 m) wird ca. 10 m entlang der Baulinie an der Lange Straße mit 4 Vollgeschossen errichtet und ist im weiteren Gebäudeverlauf mit 5 Vollgeschossen ca. 5 m von der Baulinie abgerückt.

Die geplanten Gebäude 1 bis 5 halten mit maximal 4 Vollgeschossen die Festsetzung gemäß des  Baulinienplans ein. Das Gebäude Nr. 9 an der Lange Straße sowie die Gebäude Nr. 6, 7 und 8 im Innenhof erreichen teilweise fünf Vollgeschosse. Weiterhin wird eine GFZ von 1,63 erreicht. Es ist deshalb auch eine Befreiung von der Überschreitung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse und eine Befreiung von der Überschreitung der GFZ erforderlich.
Diese Befreiungen können aus planungsrechtlicher Sicht aus folgenden Gründen erteilt werden:
Durch das weitgehende Abrücken des geplanten Gebäudes Nr. 9 von der Baulinie an der Lange Straße wird die vordere Bauflucht des östlich angrenzenden Bestandsgebäudes Lange Straße 14 aufgenommen und gleichzeitig die Massivität des geplanten fünfgeschossigen Gebäudeteils abgemildert. Das Gebäude Nr. 9 liegt mit seiner Oberkante ca. 60cm unterhalb der Traufe und ca. 2m unterhalb des Firstes des östlich benachbarten Gebäudes Lange Straße 14 (bfz). Gleichzeitig ist es ca. 1m höher als das gegenüber der Lange Straße liegende Einzelhandels- und Bürogebäude der xxx in der Lange Straße 9.
Durch das Abrücken von der Baulinie wird ein größerer Abstand zum gegenüberliegenden Gebäude und damit eine bessere Belichtung ermöglicht und es entsteht ein stärker aufgeweiteter Straßenraum zwischen Bert-Brecht-Straße und Dämmer-Tor-Platz. Städtebaulich fügt sich das geplante Gebäude dadurch besser und rücksichtsvoller in die nähere Umgebung ein, als es dies unter Einhaltung der Baulinie täte.
An dieser Stelle ist zu beachten, dass das bei Einhaltung der Baulinie entbehrliche Erfordernis einer Abstandsfläche im Sinne des Art. 6 Abs.5 BayBO nicht mehr anwendbar ist. Der fünfgeschossige Teil des Baukörpers bedarf daher einer Abstandsfläche, die straßenseitig bis höchstens zur Straßenmitte reichen dürfte. Da die Straßenmitte deutlich überschritten wird, bedarf der geplante Baukörper des Gebäudes Nr. 9 bauordnungsrechtlich einer Abweichung von den vorgeschriebenen Abstandsflächen, selbst wenn er sich bezüglich seiner Gebäudestellung planungsrechtlich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der betroffene Nachbar hat der Abstandsflächenüberschreitung der Straßenmitte zugestimmt.
Der Straßenraum wird durch eine insgesamt 2m hohe geplante Einfriedung entlang der Lange Straße (1m hoher Mauersockel verklinkert plus 1m hoher offener Stabgitterzaun) räumlich gefasst und ein erhöhter Gartenbereich für die Erdgeschosswohnungen entsteht.

Durch die Befreiung von der Baulinie und der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der
Überschreitung der GFZ um 0,13 ergibt sich eine Überschreitung der zulässigen Geschossfläche
von 1000 qm bzw. einer Wohnfläche von 700 qm. Diese Befreiung ist städtebaulich vertretbar
unter der Auflage, dass sich der Bauherr verpflichtet, als Kompensation für die Überschreitung der
Geschossfläche 9 preisgebundene Wohnungen (davon 3   2-Zimmer-Wohnungen, 4   3-Zimmer-
Wohnungen, 2   4-Zimmer-Wohnungen mit einer Bindung von 15 Jahren zu einem Mietpreis von
maximal xxx Euro/qm anzubieten. Diese Verpflichtung ist vor Erteilung der Baugenehmigung in
einen städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die folgenden Konditionen hat der Bauantragsteller mit
Schreiben vom 10.10.2016 vorgeschlagen.

-        Mietpreisbindung xxx Euro/qm Kaltmiete (plus Index) über eine Laufzeit von xxx Jahren.

-        Die Mietpreisbindung gilt für drei  2-Zimmer-Wohnungen, vier  3-Zimmer-Wohnungen, vier
3-Zimmer-Wohnungen und zwei   4-Zimmer-Wohnungen. Diese Wohnungen werden
explizit festgelegt.

-        Die Mietpreisbindung erfolgt durch eine ins Grundbuch einzutragende Dienstbarkeit
zugunsten der Stadt.

-        Die Mietpreisbindung gilt nach einem Verkauf der Wohnungen auch für den neuen
Eigentümer.


Die 5-geschossigen Gebäude Nr. 6, 7, 8 im Blockinnenbereich fügen sich in Verbindung mit dem Einfügen des Gebäudes Nr. 9 ebenfalls in die umliegende Bebauung ein. Die notwendigen Abstandsflächen zu den angrenzenden Bestandsgebäuden sind eingehalten. Die geringfügige Überschneidung der Abstandsfläche zwischen den geplanten Gebäuden ist aus planungsrechtlicher Sicht vertretbar.

Zur Sicherung der Umsetzung des Freiflächenplanes mit Neupflanzung von 60 Bäumen wird eine Kaution von xxx Euro festgesetzt.

Zur Sicherung der Herstellung der vier Kinderspielplätze und Kompesationsmaßnahme im Bereich des Jugendzentrums B 4 wird eine Kaution von xxx Euro festgesetzt.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden- und Stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Fa. Kleespies Rhein-Main-Süd GmbH wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 9 Mehrfamilienwohnhäusern mit einer Großgarage (135 WE) auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 56 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. / uvs/10/6/16. Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage (38 WE) auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Damm an der Schillerstraße und am Schneidmühlweg durch c/o Wohnbau GmbH, Glattbach BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 6uvs/10/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 08.09.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 12.09.2016 und Änderungsplänen vom 10.10.2016 beantragt die Firma CO Wohnbau GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von 3 Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 38 Wohneinheiten auf den Baugrundstücken xxx an der Schillerstraße und Schneidmühlweg, Gemarkung Damm. Bei den beabsichtigten Bauvorhaben werden die Bestandsgebäude auf den genannten Grundstücken abgebrochen. Weiterhin wird entlang der Schillerstraße an das grenzständige Bestandsgebäude Schillerstraße 47 ein Mehrfamilienwohnhaus (3-geschossig plus Dachgeschoss mit 35° geneigtem Satteldach) mit 26 Wohneinheiten angebaut. Dieser Anbau an das Bestandsgebäude Schillerstraße 47 besteht aus 2 selbständigen Wohnhäusern. Alle Wohnungen in diesen 2 Gebäuden sind kleiner als 100 qm.

Entlang des Schneidmühlweges wird grenzständig zur Fl.Nr. xxx (Schneidmühlweg xxx) ein Mehrfamilienwohnhaus 3-geschossig plus Dachgeschoss mit 35° geneigtem Satteldach mit 12 Wohneinheiten errichtet. Hier haben ebenfalls alle Wohnungen eine Größe von weniger als 100 qm.

Weiterhin wird eine Tiefgarage mit insgesamt 38 Stellplätzen (davon 4 behindertengerechte Stellplätze) zwischen den Gebäuden errichtet, die vom Schneidmühlweg angefahren und mit einem Aufgang zum Innenhof versehen und intensiv begrünt wird. Der Innenhof wird begrünt, und erhält einen Kleinkinderspielplatz sowie die Fahrradabstellplätze und Müllhäuser.

Zum Zwecke des Schallschutzes wird an der Schillerstraße die Baulücke zur Schillerstraße xxx durch eine 2 m hohe Schallschutzwand errichtet.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 10.10.2016 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Gleichwohl handelt es sich bei dem Gebiet um einen „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, der nach seiner Eigenart den Charakter eines Mischgebiets aufweist. Neben der mit Wohnbebauung geprägten Umgebung befindet sich in unmittelbarer Nähe in der Antoniusstraße 1 das Gebäude der Fachakademie, in der Schillerstraße 56, 58 und 60 ein Sportgelände, die Shell-Tankstelle und die Turnhalle des TUS Damm. In der Boppstraße 8 das Schulgebäude der Dalbergschule. In der Boppstraße 15 das Kirchengebäude der St.-Paulus-Kirche. Die beantragte Wohnnutzung ist nach der Art der baulichen Nutzung (Wohnen) in o. g. Baugebiet allgemein zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass die planungsrechtliche Zulässigkeit gegeben ist.

Nach der Stellplatzsatzung ergibt sich bei 38 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche weniger 100 qm je Wohnung ein Stellplatz. Somit sind insgesamt 38 Stellplätze erforderlich, die alle in der Tiefgarage nachgewiesen werden.

Nach der Stellplatzsatzung sind je 50 qm Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Bei einer Gesamtwohnfläche von 2.519 qm ergibt dies 51Fahrradabstellplätze (2.519:50 = 51). Nachgewiesen werden 52 Fahrradabstellplätze.

Nachgewiesen werden 22 Fahrradabstellplätze (9 und 13) in den Kellern der Gebäude und 32 Fahrradabstellplätze im Innenhof an 2 verschiedenen Stellen (12 und 22) nachgewiesen. Die im Innenhof nachgewiesenen Fahrradabstellplätze sind alle überdacht. Vor den Hauseingängen selbst können keine Fahrradabstellplätze nachgewiesen werden, weil die Gebäude direkt an die öffentliche Straßenfläche angrenzen.

Der erforderliche Kinderspielplatz (2.519 qm Wohnfläche durch 25 x 1,5 ergibt einen erforderlichen Spielplatz von 151 qm. Nachgewiesen wird im Innenhof des Bauvorhabens ein Kinderspielplatz mit 130 qm. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird durch Grüneintrag der Bauaufsichtsbehörde der Spielplatz derart erweitert, dass die erforderlichen 152 qm nachgewiesen werden.

Zur Sicherung der zu pflanzenden 12 Bäume wird eine Kaution von xxx Euro festgesetzt.

Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro festgesetzt.

Die Fl.Nrn. xxx sind vor Baubeginn zu verschmelzen oder zu vereinigen. Der Nachweis hierüber ist der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachten werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma CO Wohnbau GmbH zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern an der Schillerstraße und am Schneidmühlweg auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, zwischen Schillerstraße und Schneidmühlweg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. / uvs/10/7/16. Neubau eines Wohnhauses (7 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Kirchstraße 13, durch GbR Kirchstraße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 7uvs/10/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 17.08.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 15.09.2016 beantragt die GbR, Kirchstraße 13, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 WE und einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider.

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es ist aber nach der Garagenstellplatz- und Abstellplatzsatzung der Stadt Aschaffenburg eine Abweichung notwendig, weil neben der Tiefgaragenzufahrt auch ein behindertengerechter Stellplatz im Vorgarten angelegt werden soll. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 21.09.2016 entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für das Baugrundstück ist die Gebietsart WA (allgemeines Wohngebiet) festgesetzt, so dass das Vorhaben zulässig ist.

Alle Wohnungen haben eine Größe von weniger als 100 m², so dass insgesamt 7 Pkw-Stellplätze nachzuweisen sind. Hiervon werden 6 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 behindertengerechter Stellplatz im Vorgarten nachgewiesen werden. Hierzu ist eine Abweichung von der Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung erforderlich, weil die zulässige Zufahrtsbreite von 3,50 m durch die Zufahrt zur Tiefgarage und die Zufahrt zum behindertengerechten Stellplatz überschritten wird.

Bei einer Gesamtwohnfläche von 511,59 m² sind insgesamt 11 Fahrradabstellplätze
(511,59 m² : 50 = 11) nachzuweisen. Diese werden alle in der Tiefgarage nachgewiesen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Bauaufsichtsbehörde durch Grüneintrag verlangen, dass 2 Fahrradabstellplätze im Bereich des Eingangs nachgewiesen werden.

Der erforderliche Kinderspielplatz (511,59 m² Wohnfläche : 25 x 1,5 = 30,69 m²) wird mit 60 m² auf dem Grundstück nachgewiesen.

Ausweislich des Luftbildes befindet sich im rückwärtigen Grundstück ein großer Baum. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird der Baumberater beim Garten- und Friedhofsamt eingeschaltet, um den Umgang mit diesem Baum festzulegen. Nach dem Freiflächenplatz wird noch ein weiterer Baum gepflanzt. Hierfür wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro festgesetzt.

Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro festgesetzt.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stelle beachtet werden genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die GbR, Kirchstraße 13, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (7 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider, Kirchstraße 13, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und – stellen beachtet werden, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. / uvs/10/8/16. Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); - Freizeitlärmrichtlinie LAI - Großveranstaltungen 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 8uvs/10/8/16

.Beschluss:

Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Claus Berninger auf Absetzung des TOP 6 d. ö. S. "Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); - Freizeitlärmrichtlinie LAI - Großveranstaltungen 2017" wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung:
Der TOP ist damit abgesetzt.

Datenstand vom 09.12.2016 11:19 Uhr