Datum: 21.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/14/1/16. PL/14/1/16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.11.2016
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ö
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Beschließend
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1 | pl/14/1/16 |
.Beschluss:
Herr Stadtrat Johannes Büttner erinnert an die Beantwortung diverser Anfragen, nämlich einerseits bzgl. Sonntagsöffnungszeiten der Fa. SELGROS und bzgl. der aktuellen Entwicklung des Themas „Mottgersspange“. Herr Oberbürgermeister Herzog sagt zu, am Ende der Sitzung dazu etwas auszuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/14/2/16. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.11.2016
|
ö
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Beschließend
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2 | pl/14/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der bisherige Vertreter des Amtsgerichts Aschaffenburg im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg, Richter Thomas Fust, hat zum 01.07.2016 das Amtsgericht Aschaffenburg verlassen. Mit Schreiben des Amtsgerichtsdirektors vom 27.10.2016 wurde als sein Nachfolger Herr Dr. Christoph Holthusen vorgeschlagen. Gleichzeitig wurde als dessen Stellvertreter Herr Michael Müller, aufsichtführender Richter am Amtsgericht, benannt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt der folgenden Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:
Herr Dr. Christoph Holthusen, Richter am Amtsgericht – Familiengericht – Aschaffenburg, wird Nachfolger des bisherigen Vertreters des Familiengerichts, Herrn Thomas Fust.
Die Vertretung des Dr. Holthusen übernimmt Herr Michael Müller, Aufsichtsführender Richter
am Amtsgericht – Familiengericht – Aschaffenburg.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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3. / pl/14/3/16. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.11.2016
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ö
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Beschließend
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3 | pl/14/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) ist in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Straßenraumgestaltung Ducca- und Kleberstraße:
Duccastraße und Kleberstraße grenzen direkt an die neu gestaltete Ludwigstraße an. Während in der Ludwigstraße verschiedene Hauseigentümer in die Sanierung des Bestandes investieren, ist hiervon in diesen beiden Straßen hiervon noch nichts zu bemerken. vielmehr finden sich in der Duccastraße diverse Leerstände.
In letzter Zeit wurden verstärkt Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr.
Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Im Rahmen der Neugestaltung der Duccastraße ist ein Rechtsabbiegeverbot in die Ludwigstraße geplant, was zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen wird. Aus diesem Grund wurden zunächst Maßnahmen zur Schulwegsicherung in der Kolpingstraße entwickelt. Nach deren Realisierung kann die Duccastraße umgebaut werden.
Zur Aufwertung der Kleberstraße soll die Einfahrtsituation von der Ludwigstraße baulich aufgewertet werden. Die Kosten für die für die Neugestaltung der Duccastraße und die Aufwertungsmaßnahmen in der Kleberstraße belaufen sich auf insgesamt 290.000 €.
- Neugestaltung Kolpingstraße im Bereich der Kolpingschule mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Es ist vorgesehen, die Duccastraße neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist ein Rechtsabbiegeverbot aus der Duccastraße in die Kolpingstraße geplant. Dies wird zu einem steigenden Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen, da die aus der Innenstadt kommenden Verkehrsteilnehmer die Ziele Hauptbahnhof / Parkhäuser am Hauptbahnhof nicht mehr aus der Duccastraße erreichen können. Sie müssen dann die Kolpingstraße nutzen.
An der Kolpingstraße liegt die Kolpingschule (Grundschule). Von Seiten der Eltern wie auch der Polizei wurden Bedenken gegen eine veränderte Verkehrsführung bei Umsetzung der Planung für die Duccastraße geltend gemacht. Aus diesem Grund wurde der Plan entwickelt, direkt vor der Schule eine Hol- und Bringzone einzurichten, die den Eltern der Schulkinder zur Verfügung steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, die Kolpingstraße zu überqueren. Im Gegenzug entfallen 4 Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 €.
- Evaluation:
Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde), wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Nach einem Zeitablauf von ca. 13 Jahren seit Rechtskraft der ersten Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2018 zu rechnen.
Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 30.000 € geschätzt.
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Für diese Projekte konnte bisher ein Verwendungsnachweis eingereicht werden (Verfügungsfonds 2014 - 2015), der von der Regierung aber noch nicht abschließend geprüft wurde.
.Beschluss:
I. Die in der Anlage 1 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Es entstehen
keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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4. / pl/14/4/16. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.11.2016
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ö
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Beschließend
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4 | pl/14/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Wohnumfeldverbesserung:
Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Der erste Bauabschnitt mit den Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) ist abgeschlossen. Derzeit wird er 2. Bauabschnitt im Umfeld des Quartierszentrums realisiert. Die Baumaßnahme wird sich bis in das Jahr 2017 erstrecken.
Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.
Der nächste Bauabschnitt umfasst Flächen südlich der Spessartstraße zwischen Siemensweg und Blütenstraße. In diesem Zusammenhang soll auch der „Quartiersweg“ fertiggestellt werden, der als Fußweg barrierefrei durch das gesamte Quartier verlaufen soll. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1,1 Mio. €. Die Umsetzung ist für 2018 vorgesehen. Um zu Beginn dieses Jahres mit der Realisierung beginnen zu können, ist eine Antragstellung für einen Teilbereich bereits im Jahr 2017 nötig. Bei einem Fördersatz von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Hohe von 330.000 €, wovon die Stadt 132.000 € zu tragen hat.
- Begrünung Spessartstraße:
Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obernauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen.
Es wurden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 160.000 € ermittelt. Die Antragstellung soll im Programmjahr 2017 erfolgen.
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für das Jahr 2018 (Antragstellung 2017) sollen 5.000 € bereitgestellt werden.
- Einrichtung eines Bürgertreffs:
Im Rahmen der Sanierung ist u. a. das Familienzentrum mit Quartiersbüro an der Hefner-Alteneck-Straße entstanden. Diese Einrichtung mit dem Quartierssaal dient vorrangig Kindern und Jugendlichen. Aus den Vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich, dass die Senioren im Quartier die Angebote in der Umgebung kaum wahrnehmen. In dem Familienzentrum können aber aufgrund der bereits jetzt sehr intensiven Nutzung kaum zusätzliche Angebote geschaffen werden.
Es ist daher geplant, unabhängig von den Räumen des Familienzentrums einen Bürgertreff einzurichten, der von den Gruppen genutzt werden kann, die gegenwärtig im Familienzentrum nicht unterkommen. Die voraussichtlichen Kosten der Ersteinrichtung betragen (ohne den evtl. erforderlichen Grunderwerb) ca. 100.000 €. Die Antragstellung ist für das Jahr 2017 vorgesehen.
- Evaluation:
Nach einem Zeitablauf von nun 6 Jahren seit Rechtskraft der Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2018 zu rechnen.
Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Antragstellung soll 2017 erfolgen.
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Keine dieser Maßnahmen ist bislang abgeschlossen, so dass hierfür noch keine Verwendungsnachweise eingereicht werden konnten.
.Beschluss:
I. Die in der Anlage 2 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 -2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Es entstehen keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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5. / pl/14/5/16. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020
- Reduzierung des Programmgebietes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.11.2016
|
ö
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Beschließend
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5 | pl/14/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgendes Projekt einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Projektfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2018 und 2019 ist im Jahr 2017 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden sollen.
- Ausbau des Roßmarktes zwischen Badergasse und Sandgasse:
Eine Besonderheit stellt das Projekt „Ausbau des Roßmarktes zwischen Badergasse und Sandgasse“ dar. Von der Regierung wurden grundsätzlich Kosten in Höhe von 745.000 € als zuwendungsfähig anerkannt. Konkret zugeteilt werden konnten bislang aber erst 600.000 €, da der Regierung keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung standen. Der Restbetrag in Höhe von 145.000 € soll daher erst im Programmjahr 2017 (nach Bereitstellung neuer Mittel durch die Staatsregierung) zugeteilt werden. Aus diesem Grund ist dieses - bereits bewilligte Projekt - nochmals in die Bedarfsmitteilung aufzunehmen.
Der Anfang 2015 förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzte Abschnitt 8 „Oberstadt / Mainufer“ ist derzeit noch dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zugeordnet. Von seiner Zielrichtung, im Wesentlichen die Grünflächen am Mainufer neu zu gestalten, passt es aber besser in das Programm „Soziale Stadt“. Es soll daher - in Absprache mit der Regierung von Unterfranken - aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ausgegliedert und in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen werden. Hierzu erfolgt eine eigene Beschlussfassung zur Antragstellung.
Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Keine dieser Maßnahmen ist bislang abgeschlossen, so dass hierfür noch keine Verwendungsnachweise eingereicht werden konnten.
.Beschluss:
I. Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.
Der Reduzierung des Programmgebietes um das Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 9 (Oberstadt / Mainufer) wird zugestimmt. Für dieses wird ein Aufnahmeantrag in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Es entstehen keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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6. / pl/14/6/16. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Obernau
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.11.2016
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ö
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Beschließend
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6 | pl/14/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Planungsbüro Neu, Darmstadt, mit der Erstellung Vorbereitender Untersuchungen und eines Integrierten Handlungskonzepts (IHK) beauftragt. Eine Umfrage unter den Bewohnern und den Gewerbetreibenden im Ortskern ist erfolgt. Die Untersuchungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2017 abgeschlossen werden, sodass der Stadtrat anschließend über die Ausweisung eines Sanierungsgebietes entscheiden kann.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Maßnahmen gemäß IHK:
Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 30.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.
- Quartiersmanagement:
In einem Sanierungsgebiet ist ein Quartiersmanagement einzurichten. Über die Vorgehensweise ist noch zu entscheiden. So kann ggf. eine Beratung der Grundstückseigentümer durch ein geeignetes Architekturbüro („Sanierungsberatung“) angeboten werden.
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 10.000 € bereitgestellt werden.
Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass weder ein Verwendungsnachweis hierfür noch Anträge auf die Bewilligung von Einzelmaßnahmen eingereicht werden konnten.
.Beschluss:
I. Die in der Anlage 4 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Es entstehen
keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pl/14/7/16. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Damm
- Aufnahmeantrag
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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21.11.2016
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ö
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Beschließend
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7 | pl/14/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 03.12.2013 der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.
Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt. Derzeit erfolgt die Bestandsaufnahme. Als nächster Schritt ist eine Umfrage unter den Grundstückseigentümern und den Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet geplant.
Es ist davon auszugehen, dass die Untersuchung in der 1. Jahreshälfte 2017 abgeschlossen wird, sodass der Stadtrat bis zur Sommerpause über den Erlass einer Sanierungssatzung entscheiden kann. Bereits jetzt kann der Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt werden, um zu gewährleisten, dass bereits im Jahr 2017 Mittel für erste Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Maßnahmen gemäß IHK:
Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 50.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge (z. B. für Umbaumaßnahmen in der Schillerstraße) einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.
- Quartiersmanagement:
In einem Sanierungsgebiet ist ein Quartiersmanagement einzurichten. Dieses soll zum 01.10.2017 installiert werden. Im Gegenzug wird das Quartiersmanagement im Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ zum 30.09.2017 beendet.
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 1 1/4 Jahren sollen 19.000 € bereitgestellt werden (entspricht einem Ansatz von 30.000 € für 2 Jahre).
Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass weder ein Verwendungsnachweis hierfür noch Anträge auf die Bewilligung von Einzelmaßnahmen eingereicht werden konnten.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ als neue
Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2017 „Soziale Stadt“ aufzunehmen.
Die in der Anlage 5 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Damm“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Es entstehen
keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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8. / pl/14/8/16. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Oberstadt / Mainufer
- Aufnahmeantrag
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
21.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/14/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 15.12.2014 der Satzung zur Förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Oberstadt / Mainufer (Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 8) zugestimmt. Die Satzung ist am 30.01.2015 in Kraft getreten.
Bislang ist dieses Sanierungsgebiet dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zugeordnet. Allerdings passen die Zielsetzungen des Programms „Soziale Stadt“ besser zu den angestrebten Verbesserungen in diesem Sanierungsabschnitt. Während das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eher dazu dient, „zentrale Versorgungsbereiche“ aufzuwerten, werden im Programm „Soziale Stadt“ eher städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens gefördert. Mit der Regierung von Unterfranken wurde daher vereinbart, diesen Sanierungsabschnitt in das Programm „Soziale Stadt“ zu überführen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Neugestaltung der Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Das in diesem Abschnitt früher eingebaute Porphyr-Kleinpflaster war den Gegebenheiten des Verkehrs nicht gewachsen. Bedingt durch die starke Hanglage und das Befahren auch mit schweren LKW traten starke Pflasterschäden auf, das Material spaltete sich, zudem lösten sich wiederholt Pflastersteine aus dem Verbund. Dies führte dazu, dass vor einigen Jahren im Bereich der Fahrbahn eine Asphaltdecke aufgebracht wurde. Die Gehwege dagegen bestehen weiterhin aus Porphyr-Kleinpflaster.
Derzeit wird der Kanal in der Dalbergstraße ausgetauscht. Zudem erneuert d die AVG die kompletten Gas- und Wasserleitungen in diesem Abschnitt der Dalbergstraße Die durch die Zusammenlegung von Versorgungsleitungspaketen auf einer Straßenseite freiwerdende Trasse wird genutzt, um eine neue Fernwärmeleitung vom Heizkraftwerk in Leider zur Oberstadt durch die Dalbergstraße zu führen.
Durch die vielfältigen und kleinteiligen Arbeiten werden sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Von den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Oberstadt wurde eine Diskussion über die künftige Verkehrsführung und Ausgestaltung der Dalbergstraße angestoßen. Ein Bürgerworkshop fand am 23.07.2015 statt. Die Neugestaltung kann voraussichtlich im Jahr 2017 realisiert werden. Dabei sollen auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit Berücksichtigung finden. Die Details sind noch zu klären.
Aktuell wird von Kosten für diese für das Förderjahr 2017 vorgesehenen Maßnahme von ca. 300.000 € ausgegangen.
- Quartiersmanagement:
In einem Sanierungsgebiet ist ein Quartiersmanagement einzurichten. Es handelt sich um ein relativ kleines Sanierungsgebiet, sodass davon auszugehen ist, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 4 Stunden ausreichend ist.
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.
Bislang wurden im Rahmen dieses Programms noch keine Förderanträge eingereicht.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, das Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 8 „Oberstadt / Mainufer“ als neue Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2017 „Soziale Stadt“ aufzunehmen.
Die in der Anlage 6 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Oberstadt / Mainufer“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.
II. Angaben zu den Kosten:
Es entstehen
keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
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9. / pl/14/9/16. Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016 zum Beschluss einer Resolution wegen „Zulassung von Freizeitaktivitäten (z. B. Radfahren) im Schönbusch“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
21.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/14/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Fraktion der Grünen hat eine Resolution, die sich an die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen richtet, zur Behandlung im Stadtrat eingebracht. Diese Resolution befasst sich nicht nur mit dem Fahrradfahren sondern mit weiteren Nutzungen im Schönbusch, die als Freizeitaktivitäten bezeichnet werden. Über die Resolution, soll unabhängig von der Frage über die Neuanlage eines Radwegs südlich der Bahntrasse entschieden werden.
.Beschluss:
I.
1. Die Resolution in Anlage 7 wird beschlossen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
zum Seitenanfang
10. / pl/14/10/16. Radwegeverbindung Großostheim-Aschaffenburg Durchfahrung des Park Schönbusch;
- Antrag der KI vom 19.07.2016
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2016
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
21.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/14/10/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die seit Wochen anhaltende Diskussion über das Fahrradfahren im Schönbusch berührt vor allem das Freizeitverhalten der Parkbesucher und die Radwegeverbindung von der kleinen Schönbuschallee in Richtung Großostheim.
Nach dem Radverkehrskonzept hat diese Verbindung vor allem Freizeitcharakter, denn die Hauptradwege für den Alltagsverkehr werden um den Schönbusch herumgeführt und bestehen bereits größtenteils. Auf der Nordseite des Parks werden den Fahrradfahrer in Richtung Stockstadt von der Kleinen Schönbuschallee zur Darmstädter Straße und dann straßenbegleitend bis zum Gewerbegebiet Stockstadt geführt, Fahrradfahrer in Richtung Großostheim sollen die bestehenden Radwege entlang der Großostheimer Straße über die Wailandstraße und dann entlang der ehemaligen Bahntrasse den Verbindungsweg nach Großostheim nutzen. Als Freizeitroute wird die Wegeverbindung von der Kleinen Schönbuschallee über den östlich des Parks gelegenen Wirtschaftsweg zum Nilkheimer Bahnhof und von dort innerhalb des Park Schönbusch entlang der Bahnlinie auf dem äußeren Fahrweg zur Bahntrasse nach Großostheim vorgeschlagen.
Diese Freizeitverbindung wird von der Schlösserverwaltung aus grundsätzlichen Erwägungen zur Schonung der Parkanlagen und aus Rücksichtnahme auf die Fußgänger im Park nicht akzeptiert. Sie schlägt stattdessen vor diese Radwegeverbindung auf die Südseite des Industriegleises durch die Nilkheimer Parkerweiterung zu legen. Diese Trassierung stellt für den Fahrradverkehr keine Verschlechterung dar, sie bietet sogar die Möglichkeit den neuen Weg zu asphaltieren und richtlinienkonform auszubauen. Innerhalb des Park Schönbusch besteht diese Möglichkeit nicht. Der Trassenvorschlag wurde am 14.10.2016 im Fahrradforum eingehend diskutiert und mit folgender Empfehlung verabschiedet:
„Das Fahrradforum empfiehlt den Bau eines Radwegs südlich der Gleise entlang des Parks Schönbusch.“
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des Fahrradforums weiterzuverfolgen und die entsprechenden Vorarbeiten zu beginnen. Nachdem es sich um ein größeres Projekt handelt, das aufgrund seiner Ausbaulänge, der Notwendigkeit von Rechtsverfahren und der Kostendimension nicht kurzfristig umgesetzt werden kann, ist die Schlösserverwaltung bereit in der Übergangszeit den Fahrradfahrern im Schönbusch eine pragmatische Lösung anzubieten.
.Beschluss:
I.
1. Die Anträge der KI vom 19.07.2016, der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2016, der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016 und der Bericht der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).
2. Das Plenum beauftragt die Verwaltung auf der Südseite der Bahnlinie entlang des Parks
Schönbusch eine neue überörtliche Radwegeverbindung zu planen und mit den Vorarbeiten zu beginnen. Hierbei ist insbesondere die Kostendimension abzuschätzen, eine Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltung der Bayerischen Schlösser, Gärten und Seen vorzubereiten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [x]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 2
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11. / pl/14/11/16. Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
21.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pl/14/11/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrates vom 20.10.2015 wurde die Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Sportförderung beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Arbeitsgruppe „Sportförderung“ gebildet. In 3 Sitzungen (25.02.2016, 20.04.2016 und 02.06.2016) dieser Arbeitsgruppe wurden Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (s. Anlage) erarbeitet. Grundlage für die Sportförderrichtlinien waren die bestehenden Regelungen bei der Stadt Aschaffenburg und die Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern sowie von Kommunen (München, Nürnberg und Erlangen).
Die Sportförderrichtlinien gliedern sich in
? Allgemeine Fördervoraussetzungen
? Förderarten
? Ehrungen
? Schlussbestimmungen
Im Wesentlichen wird hier folgendes geregelt:
? Allgemeine Fördervoraussetzungen
Definition der förderfähigen Sportvereine und allgemeine Verfahrensregelungen zur Durchführung der Sportförderung. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen wurden neu erarbeitet.
? Förderarten
Festlegung der Förderarten. Wesentliche Neuerungen sind hier bei den Investitionszuschüssen die Änderung der Förderhöhe beim Sportstättenbau von bisher 1/3 der förderfähigen Kosten auf 20 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandsentwicklung bzw. 40 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandssicherung und die Ermittlung der Zuschusshöhe abhängig von der Zahl der aktiven Mitglieder der förderfähigen Sportvereine (§ 4 Abs. 1 – Höhe der Zuschüsse –).
? Ehrungen
Zusammenfassung der Regelungen von Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern sowie um den Sport verdiente Männer und Frauen.
? Schlussbestimmungen
Der Sportsenat des Stadtrates hat die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) in seiner Sitzung am 25.10.2016 vorberatend behandelt. Er empfiehlt dem Stadtrat die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 in Kraft treten zu lassen.
Es wird vorgeschlagen, die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 einzuführen.
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt eine Änderung von § 1 Nr. 5 der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (Anlage 9), wonach nur die Aschaffenburger Sportvereine gefördert werden sollen, die mindestens 100 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aschaffenburg haben müssen.
Die Verwaltung teilt daraufhin mit, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende Antrag nach Geschäftsordnung ist, und daher zuerst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I. Die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB)in Anlage 9 treten zum 01.01.2017 in Kraft.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[X]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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12. / pl/14/12/16. PL/14/12/16
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
21.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pl/14/12/16 |
.Beschluss: 1
Der Finanz- und Ordnungsreferent erläutert zur Anfrage bzgl. Sonntagsöffnungszeiten der Fa. SELGROS, dass der Einzelhandel nicht durch den Großhandel tangiert ist und die Stadt insoweit nicht beteiligt ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
1. Die Anfrage von Stadtrat Johannes Büttner (Anlage 10) wird zur Kenntnis genommen.
2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog und der Stadtentwicklungsreferent erläutern, dass es aktuell keinen neuen Sachstand zum Thema „Mottgersspange“ gibt. Zudem werde gerade ein Dialogverfahren der Bahn mit drei Segmenten durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2017 18:47 Uhr