Datum: 05.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:19 Uhr bis 18:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hfs/16/16/16 Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege
2hfs/16/17/16 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Anlagekapital

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1. / hfs/16/16/16. Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 16. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 05.12.2016 ö Beschließend 1hfs/16/16/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege der Caritas-Sozialstation in Höhe von 3.405,48 €, der Hospiz Gruppe Aschaffenburg in Höhe von 1.349,64 € sowie der Hospizarbeit des Malteser Hilfsdienstes in Höhe von 957,26 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 44.287,62 € als Verteilungsmasse für 2016 ergibt.

.Beschluss:

I. Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:

Sozialstation
Vollzeitpflegekräfte insgesamt
Zuschuss
Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
5,74
4.840,57
Arbeiter-Samariter-Bund
4,33
3.651,52
Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
2,27
1.914,31
BRK - Sozialstation
2,80
2.361,26
Caritas-Sozialstation
31,28
26.378,63
DWU-Sozialstation
4,38
3.693,68
Lebenshilfe
6,89
5.810,38
Summe
57,69
48.650,36

Dieser Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 zugrunde.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / hfs/16/17/16. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Anlagekapital

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 16. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 05.12.2016 ö Vorberatend 2hfs/16/17/16
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 4pl/15/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals richtet sich haushaltsrechtlich nach § 12 KommHV, abgabenrechtlich nach Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG.
In diesen Vorschriften wird von einer „angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals“ gesprochen, ohne jedoch eine konkrete Zahl zu nennen.
In den zu § 12 KommHV ergangenen Verwaltungsvorschriften heißt es in Nummer 6: „Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals (§ 87 Nr. 2 KommHV) sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.“
Gerade vor dem Hintergrund der langfristigen Finanzierung und Nutzung kommunaler Anlagegüter ist es sinnvoll nicht nur das jeweils aktuelle am Kapitalmarkt herrschende Zinsniveau in die Festlegung einzubeziehen, sondern auf einen längerfristigen (z.B. 20 bis 30 Jahre) Durchschnittswert abzustellen.
Seit 2012 liegt der kalkulatorische Zinssatz bei 5%, was in etwa dem Durchschnittswert an Kapitalmarktrenditen der vorhergehenden 25 Jahre entsprach. Der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz der letzten zehn Jahre für Darlehensaufnahmen bei der Stadt Aschaffenburg beträgt 4,54%.
Der Kommunale Prüfungsverband empfiehlt in seinem aktuellen Prüfungsbericht der Stadt Aschaffenburg den kalkulatorischen Zinssatz (nach unten) anzupassen, da seiner Meinung nach Zinssätze, die mehr als 0,5%-Punkte über dem Durchschnittswert liegen, gebührenrechtlich problematisch und somit nicht mehr angemessen seien.
Aufgrund der niedrigen Zinssätze vor allem in jüngerer Vergangenheit und auch im Hinblick zukünftiger Gebührenkalkulationen erscheint es angebracht, den kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 5% um einen Prozentpunkt auf 4% zu senken.
Deshalb wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.

.Beschluss:

Der Zinssatz für das Anlagekapital (= kalkulatorischer Zinssatz) wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 von bisher 5% auf 4% gesenkt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:49 Uhr