Datum: 05.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:24 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/15/1/16 Fußgängerüberwege (FGÜ) 2017; - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss
2pl/15/2/16 Kongress- und Touristikbetriebe; - Bestellung Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2016 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
3pl/15/3/16 Kongress- und Touristikbetriebe; - Wirtschaftsplan 2017
4pl/15/4/16 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Anlagekapital
5pl/15/5/16 Übergangseinrichtung für Haftentlassene
6pl/15/6/16 Fusion der Krankenhäuser in Aschaffenburg und in Alzenau-Wasserlos; Ausgliederung des Krankenhausbetriebs des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau in die Firma Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH; - Ergänzung der Verbandssatzung
7pl/15/7/16 Zuschussantrag Diakonie Sozialkaufhaus; Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um 5.000,-- € auf 15.000,-- € jährlich
8pl/15/8/16 Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.07.2015 wegen "Vermittlung vergünstigter Medikamente für Inhaber des Kulturpasses" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2016
9pl/15/9/16 Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 31.07.2016 wegen "Informationsveranstaltung über posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2016

zum Seitenanfang

1. / pl/15/1/16. Fußgängerüberwege (FGÜ) 2017; - Vorstellung der Entwurfsplanung - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 1pl/15/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Stadt Aschaffenburg setzt in den letzten Jahren kontinuierlich und sehr konsequent den Umbau von Fußgängerüberwegen mit Defiziten im Bestand baulich um. Der Planungs- und Verkehrssenat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 08.11.2016 der Ertüchtigung von zwei Fußgängerüberwegen in der Steubenstraße und Mainaschaffer Straße, sowie dem Umbau eines Fußgängerüberwegs in der Steubenstraße auf Höhe des Sälzerweges in eine alternative Querungsanlage zugestimmt.


2. Projektbeschreibung

Aus der noch nicht umgesetzten Charge 2016 stehen noch folgende Maßnahmen, die der Planungs- und Verkehrssenat am 11.04.2016 zur Umsetzung beschlossen hat, an:

Nr. 306: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 308: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 205: Stadtbadstraße Stadtteil Leider (Verlegung; geteilter Übergang, takt. Elemente, Beleucht.)
Nr. 307: Ernsthofstraße in der Innenstadt (Abbau zugunsten Mittelinsel und Fahrradschleuse)
Nr. 102 Daimlerstraße Stadtteil Strietwald Gewerbegebiet (Abbau zugunsten Querungshilfe)

Ergänzt werden diese durch die am 08.11.2016 beschlossenen Maßnahmen:

Nr. 104: Mainaschaffer Straße (Innenstadt) Höhe Eingang Mediamarkt
Nr. 413: Steubenstraße (Schweinheim) Höhe des Kindergartens
Nr. 344: Steubenstraße (vor der Einmüdung in den Sälzerweg; Schweinheim)


3 .Kosten

Im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurden für die einzelnen Maßnahmen die Kosten berechnet. Diese betragen:

FGÜ Fabrikstraße (nachrichtlich)
€ brutto
Baukosten
55.000
Beleuchtung
8.500
Markierung und Beschilderung
1500
Sonstige Nebenkosten*
2530
Gesamtkosten
67.530

FGÜ Stadtbadstraße (nachrichtlich)
€ brutto
Baukosten
58.930
Beleuchtung
7.100
Markierung und Beschilderung
1.600
Sonstige Nebenkosten*
1.680
Gesamtkosten
69.310

FGÜ Ernsthofstraße (nachrichtlich)
€ brutto
Baukosten
6.650
Beleuchtung
-
Markierung und Beschilderung
240
Sonstige Nebenkosten*
1230
Gesamtkosten
7.020

Querungshilfe Daimlerstr. (nachrichtlich)
€ brutto
Baukosten
11.743
Beleuchtung
-
Markierung und Beschilderung
250
Sonstige Nebenkosten*
625
Gesamtkosten
12.618

FGÜ Steubenstraße am Kindergarten
€ brutto
Baukosten
40.460
Beleuchtung
11.900
Markierung und Beschilderung
900
Sonstige Nebenkosten*
3.450
Gesamtkosten
56.710
       
FGÜ Mainaschaffer Straße
€ brutto
Baukosten
20.500
Beleuchtung
11.900
Markierung und Beschilderung
1.000
Sonstige Nebenkosten*
2.400
Gesamtkosten
35.800

FGÜ Steubenstraße (Sälzerweg)
€ brutto
Baukosten
14.800
Beleuchtung
entfällt
Markierung und Beschilderung
300
Sonstige Nebenkosten*
1.400
Gesamtkosten
16.500

Gesamtkosten brutto
265.488

*z.B. Bodengutachten, Beweissicherung, Kampfmittel, Erschütterungsmessungen

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung

Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2017 150.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz und den zu übertragenden Haushaltsresten aus den Vorjahren in Höhe von ca. 127.000 Euro stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung, um die FGÜ baulich umzugestalten.


5. Weiteres Vorgehen

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen Anfang 2017 auszuschreiben und im März 2017 zu submissionieren. Die Bauausführung ist für das 2. und 3. Quartal 2017 geplant.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2017 umzubauenden Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Das Plenum stimmt der Ertüchtigung von zwei Fußgängerüberwegen zu:
- Nr. 104 Mainaschaffer Straße (Höhe Media Markt) mit berechneten Kosten in Höhe von
35.800.- EUR brutto.
- Nr. 413 Steubenstraße (Höhe Kindergarten) mit berechneten Kosten in Höhe von
56.710.- EUR brutto.
3. Das Plenum stimmt dem Umbau von einem Fußgängerüberweg zu einem alternativen Übergang zu:
- Nr. 344 Steubenstraße (Höhe Sälzerweg) mit berechneten Kosten in Höhe von
16.500.- EUR brutto.
4. Das Plenum ermächtigt die Verwaltung die am 11.04.2016 im Stadtrat bereits beschlossenen Fußgängerüberwege zusammen mit den unter 2. und 3. genannten Maßnahmen im Jahr 2017 mit Gesamtkosten in Höhe von 265.488 EUR brutto umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / pl/15/2/16. Kongress- und Touristikbetriebe; - Bestellung Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2016 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 3. Sitzung des Stadthallensenates 22.11.2016 ö Beschließend 3shs/3/3/16
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 2pl/15/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe haben verschiedene Angebote für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 eingeholt. Auf Grund ihres günstigen Angebotes empfehlen wir die Firma Dornbach GmbH, Mainz, zu beauftragen.

.Beschluss:

I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2016 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg wird die Firma Dornbach GmbH, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, Fort Malakoff, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / pl/15/3/16. Kongress- und Touristikbetriebe; - Wirtschaftsplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 3. Sitzung des Stadthallensenates 22.11.2016 ö Beschließend 2shs/3/2/16
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 3pl/15/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Wie bereits in der letzten Stadthallensenatssitzung vom 26.07.2016 angekündigt wird der Anstieg des Gesamtergebnisses aus dem Abschluss eines neuen Reinigungsvertrages für die Stadthalle sowie den Tariferhöhungen bei den Personalkosten resultieren.
Dem Stadthallensenat wurde der Wirtschaftsplan am 22.11.2016 zur Beschlussvorlage vorgelegt.
      Anlage
      Wirtschaftsplan 2017

.Beschluss:

I.
1. Das Plenum stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 2) fest:
2. Plan Kongressbetrieb

       Erfolgsplan €                                                  Vermögensplan €
       Erlöse/Erträge      €    860.730,--                         Deckungsmittel aus
                                                                               Abschreibungen                 €   77.400,--
                                                                                                            
       Aufwendungen    €  1.324.500,--                          Deckungsmittel aus                 €            0,--
                                               Kreditaufnahme
       Verlust                 €     463.770,--                        Ausgaben                                 €   77.400,--

3. Plan Touristikbetrieb

       Erfolgsplan €                                                 Vermögensplan €
       Erlöse/Erträge       €  106.110,--                       Deckungsmittel aus
                                                                               Abschreibungen                    €    21.650,--
       Aufwendungen     €   600.380,--                        Deckungsmittel aus                    €             0,--
                                               Kreditaufnahme
       Verlust                  €   494.270,--                   Ausgaben                              €    21.650,--

4. Plan Veranstaltungs-Management

       Erfolgsplan €                                                 Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge       €  423.160,--                         Deckungsmittel aus
                                                                             Abschreibungen                    €             300,--
       Aufwendungen     €   660.600,--                         Deckungsmittel aus                €                0,--
                                               Kreditaufnahme
       Verlust                  €   237.440,--                            Ausgaben                                 €            300,--

5. Gesamtplan                                        

Erfolgsplan €                                        Vermögensplan €

       Erlöse/Erträge    €   1.390.000,--                        Deckungsmittel aus
                                                                                  Abschreibungen                      €   126.858,--
       Aufwendungen  €    2.585.480,--                        Deckungsmittel aus
                                                Kreditaufnahme                       €                  0,--

       Verlust                €   1.195.480,--                         Ausgaben                                €   126.858,--

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / pl/15/4/16. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Anlagekapital

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 16. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 05.12.2016 ö Vorberatend 2hfs/16/17/16
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 4pl/15/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals richtet sich haushaltsrechtlich nach § 12 KommHV, abgabenrechtlich nach Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG.
In diesen Vorschriften wird von einer „angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals“ gesprochen, ohne jedoch eine konkrete Zahl zu nennen.
In den zu § 12 KommHV ergangenen Verwaltungsvorschriften heißt es in Nummer 6: „Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals (§ 87 Nr. 2 KommHV) sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.“
Gerade vor dem Hintergrund der langfristigen Finanzierung und Nutzung kommunaler Anlagegüter ist es sinnvoll nicht nur das jeweils aktuelle am Kapitalmarkt herrschende Zinsniveau in die Festlegung einzubeziehen, sondern auf einen längerfristigen (z.B. 20 bis 30 Jahre) Durchschnittswert abzustellen.
Seit 2012 liegt der kalkulatorische Zinssatz bei 5%, was in etwa dem Durchschnittswert an Kapitalmarktrenditen der vorhergehenden 25 Jahre entsprach. Der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz der letzten zehn Jahre für Darlehensaufnahmen bei der Stadt Aschaffenburg beträgt 4,54%.
Der Kommunale Prüfungsverband empfiehlt in seinem aktuellen Prüfungsbericht der Stadt Aschaffenburg den kalkulatorischen Zinssatz (nach unten) anzupassen, da seiner Meinung nach Zinssätze, die mehr als 0,5%-Punkte über dem Durchschnittswert liegen, gebührenrechtlich problematisch und somit nicht mehr angemessen seien.
Aufgrund der niedrigen Zinssätze vor allem in jüngerer Vergangenheit und auch im Hinblick zukünftiger Gebührenkalkulationen erscheint es angebracht, den kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 5% um einen Prozentpunkt auf 4% zu senken.
Deshalb wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.

.Beschluss:

I. Der Zinssatz für das Anlagekapital (= kalkulatorischer Zinssatz) wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 von bisher 5% auf 4% gesenkt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pl/15/5/16. Übergangseinrichtung für Haftentlassene

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 5pl/15/5/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Übergangseinrichtung für Haftentlassene" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / pl/15/6/16. Fusion der Krankenhäuser in Aschaffenburg und in Alzenau-Wasserlos; Ausgliederung des Krankenhausbetriebs des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau in die Firma Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH; - Ergänzung der Verbandssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 6pl/15/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat (Plenum) hat am 20. Juni 2016 beschlossen, der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau zu empfehlen, die Zweckverbandssatzung um § 9 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 Ziffer 15 zu ergänzen. Eine entsprechende Empfehlung erging vom Kreistag des Landkreises Aschaffenburg.
In der Sitzung am 22.07.2016 beschloss die Verbandsversammlung die Verbandssatzung in der vorgeschlagenen Form. § 3 Abs. 3 der Satzung lautete dabei wie folgt:
„Der Zweckverband hat den Krankenhausbetrieb sowie die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb weiterer Einrichtungen mehreren GmbHs übertragen, an denen er unmittelbar oder mittelbar - soweit kommunalrechtlich zulässig – beteiligt ist. Der Krankenhausbetrieb umfasst dabei auch die Errichtung neuer Gebäude sowie Erweiterungs- und Umbauten an den bestehenden Krankenhäusern.“
Die Regierung von Unterfranken, der die Satzung vorgelegt wurde, wies mit Schreiben vom 30.08.2016 darauf hin, dass die Verbandssatzung eine klare Aufgabenbeschreibung, welche Aufgaben auf die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH übertragen werden und vor allem, welche Aufgaben beim Zweckverband verbleiben, nicht erkennen lässt. Nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 KommZG müssten in der Verbandssatzung zwingend die Aufgaben des Zweckverbandes genau bezeichnet werden.
Die Tatsache, dass beim Zweckverband lediglich die Schule für Operationstechnische Assistenten und die Grundstücke verbleiben sollten, fand bislang lediglich Eingang in den Gesellschaftsvertrag der gGmbH und in den Ausgliederungsplan/Ausgliederungserklärung. Um der Forderung der Regierung zu entsprechen, wird vorgeschlagen, den § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung wie folgt zu ergänzen:
„Nach der Ausgliederung des Krankenhausbetriebs in die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH verbleiben weiterhin beim Zweckverband
1. das Eigentum an den Grundstücken der beiden Krankenhausstandorte in Aschaffenburg und in Alzenau und
2. der Betrieb einer Schule für Operationstechnische Assistenten.“
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Verbandssatzung bedarf die Änderung der Verbandsaufgabe zusätzlich zu der Beschlussfassung der Verbandsversammlung der Zustimmung aller Verbandsmitglieder. Die eigentliche Änderung der Verbandsaufgabe wurde bereits in § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung beschlossen, nämlich die Übertragung des Krankenhausbetriebes sowie die Errichtung, der Unterhalt und der Betrieb weiterer Einrichtungen auf GmbHs. Nun ist es eine Auslegungssache, ob die Ergänzung des § 3 Abs. 3 lediglich eine Klarstellung ist, welche Aufgaben beim Zweckverband verbleiben, oder ob man darin eine Änderung der Verbandsaufgabe sehen sollte. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wird empfohlen, diese Ergänzung sowohl im Stadtrat wie in der Verbandsversammlung beschließen zu lassen. Der Kreistag wird einen gleichlautenden Beschluss fassen.

.Beschluss:

I. Der Ergänzung des § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung mit dem folgenden Text:

„Nach der Ausgliederung des Krankenhausbetriebs in die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH verbleiben weiterhin beim Zweckverband
1. das Eigentum an den Grundstücken der beiden Krankenhausstandorte in Aschaffenburg und in Alzenau und
2. der Betrieb einer Schule für Operationstechnische Assistenten.“

wird zugestimmt.

Der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau wird empfohlen, diese Änderung der Verbandssatzung zu beschließen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / pl/15/7/16. Zuschussantrag Diakonie Sozialkaufhaus; Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um 5.000,-- € auf 15.000,-- € jährlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 7pl/15/7/16

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Zuschussantrag Diakonie Sozialkaufhaus. Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um 5.000,-- € auf 15.000,-- € jährlich" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / pl/15/8/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.07.2015 wegen "Vermittlung vergünstigter Medikamente für Inhaber des Kulturpasses" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 8pl/15/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.07.2015 wegen "Vermittlung vergünstigter Medikamente für Inhaber des Kulturpasses" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2016 (Anlage 3 ) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / pl/15/9/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 31.07.2016 wegen "Informationsveranstaltung über posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2016 ö Beschließend 9pl/15/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 31.07.2016 wegen "Informationsveranstaltung über posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:48 Uhr