Datum: 05.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:24 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/15/1/16. Fußgängerüberwege (FGÜ) 2017;
- Vorstellung der Entwurfsplanung
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pl/15/1/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die Stadt Aschaffenburg setzt in den letzten Jahren kontinuierlich und sehr konsequent den Umbau von Fußgängerüberwegen mit Defiziten im Bestand baulich um. Der Planungs- und Verkehrssenat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 08.11.2016 der Ertüchtigung von zwei Fußgängerüberwegen in der Steubenstraße und Mainaschaffer Straße, sowie dem Umbau eines Fußgängerüberwegs in der Steubenstraße auf Höhe des Sälzerweges in eine alternative Querungsanlage zugestimmt.
2. Projektbeschreibung
Aus der noch nicht umgesetzten Charge 2016 stehen noch folgende Maßnahmen, die der Planungs- und Verkehrssenat am 11.04.2016 zur Umsetzung beschlossen hat, an:
Nr. 306: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 308: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 205: Stadtbadstraße Stadtteil Leider (Verlegung; geteilter Übergang, takt. Elemente, Beleucht.)
Nr. 307: Ernsthofstraße in der Innenstadt (Abbau zugunsten Mittelinsel und Fahrradschleuse)
Nr. 102 Daimlerstraße Stadtteil Strietwald Gewerbegebiet (Abbau zugunsten Querungshilfe)
Ergänzt werden diese durch die am 08.11.2016 beschlossenen Maßnahmen:
Nr. 104: Mainaschaffer Straße (Innenstadt) Höhe Eingang Mediamarkt
Nr. 413: Steubenstraße (Schweinheim) Höhe des Kindergartens
Nr. 344: Steubenstraße (vor der Einmüdung in den Sälzerweg; Schweinheim)
3 .Kosten
Im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) wurden für die einzelnen Maßnahmen die Kosten berechnet. Diese betragen:
FGÜ Fabrikstraße (nachrichtlich)
|
€ brutto
|
Baukosten
|
55.000
|
Beleuchtung
|
8.500
|
Markierung und Beschilderung
|
1500
|
Sonstige Nebenkosten*
|
2530
|
Gesamtkosten
|
67.530
|
FGÜ Stadtbadstraße (nachrichtlich)
|
€ brutto
|
Baukosten
|
58.930
|
Beleuchtung
|
7.100
|
Markierung und Beschilderung
|
1.600
|
Sonstige Nebenkosten*
|
1.680
|
Gesamtkosten
|
69.310
|
FGÜ Ernsthofstraße (nachrichtlich)
|
€ brutto
|
Baukosten
|
6.650
|
Beleuchtung
|
-
|
Markierung und Beschilderung
|
240
|
Sonstige Nebenkosten*
|
1230
|
Gesamtkosten
|
7.020
|
Querungshilfe Daimlerstr. (nachrichtlich)
|
€ brutto
|
Baukosten
|
11.743
|
Beleuchtung
|
-
|
Markierung und Beschilderung
|
250
|
Sonstige Nebenkosten*
|
625
|
Gesamtkosten
|
12.618
|
FGÜ Steubenstraße am Kindergarten
|
€ brutto
|
Baukosten
|
40.460
|
Beleuchtung
|
11.900
|
Markierung und Beschilderung
|
900
|
Sonstige Nebenkosten*
|
3.450
|
Gesamtkosten
|
56.710
|
FGÜ Mainaschaffer Straße
|
€ brutto
|
Baukosten
|
20.500
|
Beleuchtung
|
11.900
|
Markierung und Beschilderung
|
1.000
|
Sonstige Nebenkosten*
|
2.400
|
Gesamtkosten
|
35.800
|
FGÜ Steubenstraße (Sälzerweg)
|
€ brutto
|
Baukosten
|
14.800
|
Beleuchtung
|
entfällt
|
Markierung und Beschilderung
|
300
|
Sonstige Nebenkosten*
|
1.400
|
Gesamtkosten
|
16.500
|
Gesamtkosten brutto
|
265.488
|
*z.B. Bodengutachten, Beweissicherung, Kampfmittel, Erschütterungsmessungen
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2017 150.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz und den zu übertragenden Haushaltsresten aus den Vorjahren in Höhe von ca. 127.000 Euro stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung, um die FGÜ baulich umzugestalten.
5. Weiteres Vorgehen
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen Anfang 2017 auszuschreiben und im März 2017 zu submissionieren. Die Bauausführung ist für das 2. und 3. Quartal 2017 geplant.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2017 umzubauenden Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Das Plenum stimmt der Ertüchtigung von zwei Fußgängerüberwegen zu:
- Nr. 104 Mainaschaffer Straße (Höhe Media Markt) mit berechneten Kosten in Höhe von
35.800.- EUR brutto.
- Nr. 413 Steubenstraße (Höhe Kindergarten) mit berechneten Kosten in Höhe von
56.710.- EUR brutto.
3. Das Plenum stimmt dem Umbau von einem Fußgängerüberweg zu einem alternativen Übergang zu:
- Nr. 344 Steubenstraße (Höhe Sälzerweg) mit berechneten Kosten in Höhe von
16.500.- EUR brutto.
4. Das Plenum ermächtigt die Verwaltung die am 11.04.2016 im Stadtrat bereits beschlossenen Fußgängerüberwege zusammen mit den unter 2. und 3. genannten Maßnahmen im Jahr 2017 mit Gesamtkosten in Höhe von 265.488 EUR brutto umzusetzen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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2. / pl/15/2/16. Kongress- und Touristikbetriebe;
- Bestellung Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2016 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
3. Sitzung des Stadthallensenates
|
22.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
3 | shs/3/3/16 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/15/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe haben verschiedene Angebote für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 eingeholt. Auf Grund ihres günstigen Angebotes empfehlen wir die Firma Dornbach GmbH, Mainz, zu beauftragen.
.Beschluss:
I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2016 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg wird die Firma Dornbach GmbH, Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, Fort Malakoff, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [X]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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3. / pl/15/3/16. Kongress- und Touristikbetriebe;
- Wirtschaftsplan 2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
3. Sitzung des Stadthallensenates
|
22.11.2016
|
ö
|
Beschließend
|
2 | shs/3/2/16 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/15/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Wie bereits in der letzten Stadthallensenatssitzung vom 26.07.2016 angekündigt wird der Anstieg des Gesamtergebnisses aus dem Abschluss eines neuen Reinigungsvertrages für die Stadthalle sowie den Tariferhöhungen bei den Personalkosten resultieren.
Dem Stadthallensenat wurde der Wirtschaftsplan am 22.11.2016 zur Beschlussvorlage vorgelegt.
Anlage
Wirtschaftsplan 2017
.Beschluss:
I.
1. Das Plenum stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 2) fest:
2. Plan Kongressbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 860.730,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 77.400,--
Aufwendungen € 1.324.500,-- Deckungsmittel aus € 0,--
Kreditaufnahme
Verlust € 463.770,-- Ausgaben € 77.400,--
3. Plan Touristikbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 106.110,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 21.650,--
Aufwendungen € 600.380,-- Deckungsmittel aus € 0,--
Kreditaufnahme
Verlust € 494.270,-- Ausgaben € 21.650,--
4. Plan Veranstaltungs-Management
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 423.160,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 300,--
Aufwendungen € 660.600,-- Deckungsmittel aus € 0,--
Kreditaufnahme
Verlust € 237.440,-- Ausgaben € 300,--
5. Gesamtplan
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 1.390.000,-- Deckungsmittel aus
Abschreibungen € 126.858,--
Aufwendungen € 2.585.480,-- Deckungsmittel aus
Kreditaufnahme € 0,--
Verlust € 1.195.480,-- Ausgaben € 126.858,--
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja
|
nein
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja
|
nein
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja
|
nein
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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4. / pl/15/4/16. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Anlagekapital
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
|
16. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
|
05.12.2016
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | hfs/16/17/16 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/15/4/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals richtet sich haushaltsrechtlich nach § 12 KommHV, abgabenrechtlich nach Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG.
In diesen Vorschriften wird von einer „angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals“ gesprochen, ohne jedoch eine konkrete Zahl zu nennen.
In den zu § 12 KommHV ergangenen Verwaltungsvorschriften heißt es in Nummer 6: „Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals (§ 87 Nr. 2 KommHV) sollte sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren.“
Gerade vor dem Hintergrund der langfristigen Finanzierung und Nutzung kommunaler Anlagegüter ist es sinnvoll nicht nur das jeweils aktuelle am Kapitalmarkt herrschende Zinsniveau in die Festlegung einzubeziehen, sondern auf einen längerfristigen (z.B. 20 bis 30 Jahre) Durchschnittswert abzustellen.
Seit 2012 liegt der kalkulatorische Zinssatz bei 5%, was in etwa dem Durchschnittswert an Kapitalmarktrenditen der vorhergehenden 25 Jahre entsprach. Der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz der letzten zehn Jahre für Darlehensaufnahmen bei der Stadt Aschaffenburg beträgt 4,54%.
Der Kommunale Prüfungsverband empfiehlt in seinem aktuellen Prüfungsbericht der Stadt Aschaffenburg den kalkulatorischen Zinssatz (nach unten) anzupassen, da seiner Meinung nach Zinssätze, die mehr als 0,5%-Punkte über dem Durchschnittswert liegen, gebührenrechtlich problematisch und somit nicht mehr angemessen seien.
Aufgrund der niedrigen Zinssätze vor allem in jüngerer Vergangenheit und auch im Hinblick zukünftiger Gebührenkalkulationen erscheint es angebracht, den kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 5% um einen Prozentpunkt auf 4% zu senken.
Deshalb wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.
.Beschluss:
I. Der Zinssatz für das Anlagekapital (= kalkulatorischer Zinssatz) wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 von bisher 5% auf 4% gesenkt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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5. / pl/15/5/16. Übergangseinrichtung für Haftentlassene
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/15/5/16 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Übergangseinrichtung für Haftentlassene" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/15/6/16. Fusion der Krankenhäuser in Aschaffenburg und in Alzenau-Wasserlos;
Ausgliederung des Krankenhausbetriebs des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau in die Firma Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH;
- Ergänzung der Verbandssatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/15/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat (Plenum) hat am 20. Juni 2016 beschlossen, der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau zu empfehlen, die Zweckverbandssatzung um § 9 Abs. 8 und § 10 Abs. 1 Ziffer 15 zu ergänzen. Eine entsprechende Empfehlung erging vom Kreistag des Landkreises Aschaffenburg.
In der Sitzung am 22.07.2016 beschloss die Verbandsversammlung die Verbandssatzung in der vorgeschlagenen Form. § 3 Abs. 3 der Satzung lautete dabei wie folgt:
„Der Zweckverband hat den Krankenhausbetrieb sowie die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb weiterer Einrichtungen mehreren GmbHs übertragen, an denen er unmittelbar oder mittelbar - soweit kommunalrechtlich zulässig – beteiligt ist. Der Krankenhausbetrieb umfasst dabei auch die Errichtung neuer Gebäude sowie Erweiterungs- und Umbauten an den bestehenden Krankenhäusern.“
Die Regierung von Unterfranken, der die Satzung vorgelegt wurde, wies mit Schreiben vom 30.08.2016 darauf hin, dass die Verbandssatzung eine klare Aufgabenbeschreibung, welche Aufgaben auf die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH übertragen werden und vor allem, welche Aufgaben beim Zweckverband verbleiben, nicht erkennen lässt. Nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 KommZG müssten in der Verbandssatzung zwingend die Aufgaben des Zweckverbandes genau bezeichnet werden.
Die Tatsache, dass beim Zweckverband lediglich die Schule für Operationstechnische Assistenten und die Grundstücke verbleiben sollten, fand bislang lediglich Eingang in den Gesellschaftsvertrag der gGmbH und in den Ausgliederungsplan/Ausgliederungserklärung. Um der Forderung der Regierung zu entsprechen, wird vorgeschlagen, den § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung wie folgt zu ergänzen:
„Nach der Ausgliederung des Krankenhausbetriebs in die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH verbleiben weiterhin beim Zweckverband
1. das Eigentum an den Grundstücken der beiden Krankenhausstandorte in Aschaffenburg und in Alzenau und
2. der Betrieb einer Schule für Operationstechnische Assistenten.“
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Verbandssatzung bedarf die Änderung der Verbandsaufgabe zusätzlich zu der Beschlussfassung der Verbandsversammlung der Zustimmung aller Verbandsmitglieder. Die eigentliche Änderung der Verbandsaufgabe wurde bereits in § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung beschlossen, nämlich die Übertragung des Krankenhausbetriebes sowie die Errichtung, der Unterhalt und der Betrieb weiterer Einrichtungen auf GmbHs. Nun ist es eine Auslegungssache, ob die Ergänzung des § 3 Abs. 3 lediglich eine Klarstellung ist, welche Aufgaben beim Zweckverband verbleiben, oder ob man darin eine Änderung der Verbandsaufgabe sehen sollte. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wird empfohlen, diese Ergänzung sowohl im Stadtrat wie in der Verbandsversammlung beschließen zu lassen. Der Kreistag wird einen gleichlautenden Beschluss fassen.
.Beschluss:
I. Der Ergänzung des § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung mit dem folgenden Text:
„Nach der Ausgliederung des Krankenhausbetriebs in die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH verbleiben weiterhin beim Zweckverband
1. das Eigentum an den Grundstücken der beiden Krankenhausstandorte in Aschaffenburg und in Alzenau und
2. der Betrieb einer Schule für Operationstechnische Assistenten.“
wird zugestimmt.
Der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau wird empfohlen, diese Änderung der Verbandssatzung zu beschließen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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7. / pl/15/7/16. Zuschussantrag Diakonie Sozialkaufhaus;
Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um 5.000,-- € auf 15.000,-- € jährlich
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/15/7/16 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Zuschussantrag Diakonie Sozialkaufhaus. Erhöhung des freiwilligen Zuschusses um 5.000,-- € auf 15.000,-- € jährlich" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pl/15/8/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.07.2015 wegen "Vermittlung vergünstigter Medikamente für Inhaber des Kulturpasses" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/15/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 09.07.2015 wegen "Vermittlung vergünstigter Medikamente für Inhaber des Kulturpasses" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.05.2016 (Anlage 3
) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. / pl/15/9/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 31.07.2016 wegen "Informationsveranstaltung über posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
05.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/15/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 31.07.2016 wegen "Informationsveranstaltung über posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.08.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2017 18:48 Uhr