Datum: 06.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/13/1/16. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030;
- Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände
- Bericht über die Bürgerveranstaltungen
- Zustimmungsbeschluss
- Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Anordnung der Beteiligung der Behörden und der anerkannten Naturschutzverbände
- Auftrag zur Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets an der Obernburger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
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ö
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Vorberatend
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1 | pvs/13/1/16 |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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16.01.2017
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ö
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Beschließend
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3 | pl/1/3/17 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Vorbemerkung
Nach dem Baugesetzbuch (§ 5 BauGB) ist im Flächennutzungsplan (FNP) für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan zeigt damit auf, wie sich die Gemeinde in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren entwickeln soll. Der rechtswirksame FNP der Stadt Aschaffenburg von 1987 wird daher grundlegend neu aufgestellt. Der nun vorliegende Entwurf berücksichtigt im besonderen Maße die Flächenvorsorge für den Wohnungsbau und schafft für neue Wohngebiete die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Es wird davon ausgegangen, dass Aschaffenburgs Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030 kontinuierlich wächst.
2. Verfahrensstand
Der Stadtrat hat am 15.03.2010 beschlossen, den FNP mit Planungshorizont 2030 neu aufzustellen. Hierzu hat er 2012 einen Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, damit frühzeitig die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Für die Öffentlichkeitsbeteiligung hing dieser Vorentwurf im April und Mai 2013 im Rathaus öffentlich aus. Zugleich wurde er in fünf Bürgergesprächen eingehend erörtert. Während des Aushangs und in den Bürgergesprächen hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Vorentwurf zu äußern. Zur allgemeinen Information hatte die Verwaltung ein Faltblatt herausgegeben, in dem Inhalt und Bedeutung des FNP 2030 sowie das Verfahren zu dessen Aufstellung erläutert wurden.
Über die Bürgergespräche hinaus haben sich bei dieser formellen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 2013 ca. 100 Bürger schriftlich einzeln geäußert oder auf Listen unterschrieben. Ihre Anregungen und Bedenken betreffen vorwiegend gewünschte Baulandausweisungen nördlich der Haydnstraße und der Johannesberger Straße sowie gewünschte oder abgelehnte Baulandausweisungen im Kühruhgraben. Über die Bürgergespräche und die 2013 schriftlich eingegangenen Anregungen und Bedenken hat die Verwaltung einen Bericht mit Datum vom 17.05.2016 verfasst.
Zu gleicher Zeit wurden insgesamt 101 möglicherweise von der Planung betroffene Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, städtische Ämter und Dienststellen sowie die gem. Art. 63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände beteiligt. Die in 43 der 60 dabei eingegangenen Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Planung hat die Verwaltung in ihrem Bericht vom 17.05.11.2016 gewürdigt.
Aufgrund dieser beiden Berichte hat die Verwaltung den Vorentwurf des FNP 2030 des Jahres 2013 zum Entwurf des FNP 2030 in der Fassung vom 17.05.2016 weiterentwickelt. Dieser Entwurf zeichnet sich vor allem durch erweiterte Ausweisungen von Wohnbauflächen aus und durch den Ersatz der an der Obernburger Straße nicht mit den Zielen der Raumordnung vereinbaren Gewerbeflächen durch die Beibehaltung der im rechtswirksamen FNP 1987 enthaltenen Gewerblichen Bauflächen im Obernauer Mainbogen.
Am 04.07.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrates die vorgenannten beiden Berichte und den Entwurf zum FNP 2030 in der Fassung vom 17.05.2016 zur Kenntnis genommen. In selbiger Sitzung hat Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog zugesagt, dass drei zentrale Bürgerveranstaltungen zum Thema FNP für den Norden, für Obernau und die Innenstadt im Herbst 2016 durchgeführt werden.
Infolgedessen hat die Verwaltung am 26. September sowie am 06. und 18. Oktober im Martinushaus, in der Mehrzweckhalle Obernau und in der Aula der Ruth-Weiss-Realschule über die bereits erfolgte formelle Beteiligung nach BauGB hinaus die zugesagten zentralen Bürgerveranstaltungen durchgeführt, darüber einen Bericht mit Datum vom 21.11.2016 verfasst und zur Berücksichtigung der dabei und in der Folgezeit eingegangenen Anregungen und Bedenken den Entwurf vom 17.05.2016 an vier Stellen wie folgt geändert:
- Im Stadtteil Strietwald wurde die Darstellung Wohnbauflächen Nördlich des Kiebitzweges um ca. 0,5 ha erweitert.
- Im Stadtteil Damm wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich Reischberg um ca. 0,7 ha erweitert.
- Im Stadtteil Obernau wurde die Darstellung Wohnbauflächen im Bereich des Abwasserpumpwerkes um ca. 1.1 ha. verkleinert zugunsten von Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Abwasserbeseitigung.
- Im Stadtteil Obernau wurde die im Entwurf in der Fassung vom 17.05.2016 enthaltene Darstellung von ca. 40 ha Gewerblichen Bauflächen im Mainbogen zurückgesetzt auf die Darstellungen des Vorentwurfes von 2013 (Flächen für die Landwirtschaft).
3. Zusammenfassung der Ergebnisse des bisherigen Verfahrens
Die weit überwiegende Mehrzahl der im bisherigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen regen insgesamt lediglich redaktionelle Ergänzungen des Planentwurfes oder Korrekturen und Ergänzungen in der Planbegründung an. Die nahezu identischen Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken und des Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain verweisen hingegen auf noch zu lösende Konflikte mit den Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, denen vor dem Hintergrund der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und der Berücksichtigungspflicht von nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nrn. 3 und 4 BayLplG ein besonderes Gewicht beizumessen ist.
Die Darstellungen im Vorentwurf zum FNP 2030 weichen an mehreren Stellen von den Festlegungen des Regionalplans ab. Einzelheiten hierzu sind aus dem Bericht der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde und des Regionalen Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain zu entnehmen. Die Abweichungen vom Regionalplan greifen nicht in die Planungen anderer Träger öffentlicher Belange ein und können daher weitgehend isoliert betrachtet werden. Da diese Abweichungen zu längeren Verzögerungen im Aufstellungsverfahren führen können, hat die Verwaltung Vorschläge erarbeitet und bereits mit dem Landesamt für Umwelt und der Regierung von Unterfranken vorbesprochen, wie die beiden Planwerke aneinander angepasst werden können:
Mit Ausnahme des im Vorentwurf zum FNP 2030 entlang der Obernburger Straße vorgesehen gewesenen Gewerbegebietes G4 ist es möglich, die Lage und die Zuschnitte der Gebiete so zu verändern, dass die aufgetretenen Zielkonflikte gelöst werden können. Hinsichtlich des mit den Zielen der Raumordnung nicht zu vereinbarenden Gewerbegebietes G4 - in diesem Gebiet soll vorrangig Kies abgebaut werden können - schlägt die Verwaltung aus den in der Begründung zur Neuaufstellung des FNP 2030 im Einzelnen dargelegten Gründen vor, in diesem Bereich auf die Darstellung Gewerbliche Bauflächen einstweilen zu verzichten.
Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächenreserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann, sollen unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 auf der Ebene der Regionalplanung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden um künftig eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich zu einem Gewerbegebiet entwickeln zu können.
4. Entwurf des FNP 2030
Die Verwaltung hat den Vorentwurf des FNP 2030 auf der Grundlage der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände sowie auf der Grundlage der veränderten Rahmenbedingungen bei der Bevölkerungsentwicklung und der damit einhergehenden starken Nachfrage im Wohnungsbau zum Entwurf vom 17.05.2016 weiterentwickelt und mit diesem Entwurf im September und Oktober dieses Jahres drei weitere Bürgerveranstaltungen durchgeführt. Veranlasst von diesen Bürgerveranstaltungen und den seit Mai 2016 eingegangenen Schreiben mit Anregungen und Bedenken zu diesem FNP-Entwurf hat die Verwaltung den vorgenannten Entwurf nochmals dahingehend geändert, dass der nun vorliegende Entwurf mit Datum vom 21.11.2016 auch weitgehend den seit Mai eingegangenen Anregungen und Bedenken entspricht.
4.1 Fortgeschriebene Bevölkerungsprognose
Der Vorentwurf zum FNP 2030 gründete sich auf die 2011 auf der Datengrundlage von 2010 prognostizierte Bevölkerungsentwicklung. Im Dezember 2015 wurde diese Bevölkerungsprognose aktualisiert und dem Planungs- und Verkehrssenat vorlegt. Bei Verfahrensbeginn (2010) wurde davon ausgegangen, dass die Einwohnerzahl Aschaffenburgs bis 2030 bei günstiger Stadtentwicklung im Wesentlichen stabil bleiben wird. Die damalige Prognose ging von einer Einwohnerzahl von rund 68.000 +/- 1000 Einwohnern aus. Vor dem Hintergrund der bereits seit Längerem zunehmenden Wanderungsgewinne geht die Stadtverwaltung heute davon aus, dass auch in den kommenden Jahren bis 2030 positve Wanderungssalden zu verzeichnen sein werden. Bevölkerungsvorausberechnungen des Freistaates Bayern und des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain stützen diese Prognosen. Als realistisch anzunehmen ist demnach eine prognostizierte Einwohnerzahl von rund 71.200. Allerdings ist nicht auszuschließen dass sich die starken Wanderungsgewinne des Jahres 2015 längerfristig fortsetzen (+ 700 EW. p. A), so dass die Einwohnerzahl bis zum Planungshorizont 2030 auf rund 74.000 Einwohner ansteigen könnte.
Der FNP 2030 hat die Aufgabe diese Szenarien zu berücksichtigen und eine ausreichende Flächenvorsorge zu treffen. Im Entwurf des FNP 2030 wurden daher weitere Reserven für den Wohnungsbau verankert.
4.2 Baulandpotential durch Baulücken
Nach dem Baulückenkataster (Stand 31.12.2014) sind im Stadtgebiet noch rund 650 Wohnbaugrundstücke in einer Gesamtfläche von rund 34 ha unbebaut. Das sind 11,2 ha weniger als die Fläche, die noch das Baulückenkataster vom 18.02.2011 aufzeigte (45,2 ha). Diese Abnahme erreicht damit fast den 2011 prognostizierten Wert (12,6 ha). Das verbleibende Flächenpotential ist weiterhin von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung, denn es kann davon ausgegangen werden, dass auch in künftigen Jahren bis zu 3,5 % der Wohnbaulücken veräußert und bebaut werden. Das Abschmelzen der Baulückenreserve wurde in der Fortschreibung des Bedarfes an Wohnbauflächen bis 2030 berücksichtigt.
Darüber hinaus stellt der Bestand an sonstigen Baulücken eine wichtige Flächenreserve dar, insbesondere im Hinblick auf die Gewerbeflächenentwicklung. Zum Stand 31.12.2014 waren dies noch rund 21 ha.
4.3 Integrierter Landschaftplan
In den Entwurf des FNP 2030 wurden nun auch die wichtigsten Ziele des Landschaftsplans aufgenommen. Die Zielaussagen sind als Darstellungen eingearbeitet und können damit der Rechtsnatur des FNP entsprechend behördenverbindlich werden. Im Einzelnen gehören hierzu geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete, geplante Flächen für die Landschaftsentwicklung und den Biotopverbund für Streuobst, für Trocken- und Feuchtlebensräume sowie für die Flurdurchgrünung, die Freihaltung von Waldwiesen und die Gewässerentwicklung. Auch die wichtigsten Kaltluft- und Frischluftströmungen sind dargestellt.
4.4 Wichtigste Änderungen gegenüber dem Vorentwurf
Der Entwurf vom 17.05.2030 unterscheidet sich gegenüber dem Vorentwurf hauptsächlich in 30 Bereichen. Diese Bereiche sind auf einem Übersichtsplan durch Kreissymbole markiert und nummeriert, bzw. mit Buchstaben gekennzeichnet. Die Bereiche sind im Folgenden aufgelistet und kurz beschrieben.
Die nachstehenden Nummern zeigen Änderungen an, die durch die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus dem bisherigen Verfahren veranlasst waren und der Stadtratsarbeitsgruppe FNP 2030 bereits im September 2015 vorgestellt worden sind:
1 Damm/Rosenberg: Darstellung der ausgewiesenen Ausgleichsfläche;
2 Strietwald: Grünfläche/Sportanlage gegen Wohnbauflächen getauscht;
3 Damm/westlich Gebiet Beine: Darstellung von Dauerkleingärten;
4 Damm/Johannesberger Straße; Anpassung der Wohnbaufläche an bestehenden B-Plan;
5 Damm/Glattbacher Straße: Wohnbaufläche zu Grünfläche;
6 Strietwald/Maybachstraße: Darstellung als Hauptverkehrsstraße;
7 Stadtmitte/Mainaschaffer Straße/Horchstraße: Gewerbliche Baufläche zu
Sonderbaufläche/Großflächiger Einzelhandel;
8 Stadtmitte/Maximilianstraße: großflächiger Einzelhandel zu Bahnanlagen;
9 Damm/Stengerstraße: Gewerbliche Baufläche zu Fläche für den Gemeinbedarf/öffentliche
Verwaltung;
10 Aschaffenburg Ost/Hasenkopf: abgeschlossene F-Planänderung 1987/31 übernommen;
11 Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Wohnbaufläche zu Flächen für die Landwirtschaft und
umgekehrt;
12 Aschaffenburg Ost/Bessenbacher Weg: Darstellung einer festgesetzten Ausgleichsfläche;
13 Aschaffenburg Ost/südöstl. Hockstraße: Neuordnung der Flächen im Bereich ehem. Spessartmanor;
14 Aschaffenburg Ost/Schweinheimer Straße: G, M und W in G, M und Flächen für den Gemeinbedarf;
15 Nilkheim/Anwandeweg: Neuordnung gem. B-Plan 7/6;
16 Nilkheim/Obernburger Straße: Gewerbliche Baufläche und Grünfläche zu Mineralienabbau und Fläche für die Landwirtschaft;
17 Nilkheim/Obernburger Straße: Grünfläche zu Bahnanlagen (in Richtung Großostheim);
18 Schweinheim/östl. Rosso-Bianco: Grünfläche/Dauerkleingärten zu Fläche für die Landwirtschaft;
19 Obernau/Mainbogen: Neuordnung im Bereich WWA, Fläche für die Landwirtschaft zu Gewerbliche Baufläche;
20 Schweinheim/Rotäckerstraße/Am Gäßpfad: Anpassung an die rechtsverbindlichen B-Pläne (Darstellung der Ausgleichsflächen);
21 Obernau/Nördl. Ortsrand: Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche und Wohnbaufläche zu Gemischte Baufläche;
22 Obernau/Wasserhaus: Wohnbaufläche zu Grünfläche;
Die folgenden Buchstaben zeigen zusätzliche Flächenreserven an, die im Frühjahr 2016 in den Entwurf eingearbeitet wurden um die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung und den daraus erwachsenden voraussehbaren Bedürfnissen Rechnung zu tragen:
A Damm/Reischberg: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
B Strietwald/Habichtstraße: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
C Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
D Aschaffenburg Ost/Würzburger Str.: Gewerbliche Baufläche zu Gemischte Baufläche;
E Schweinheim/Rosso-Bianco: Gewerblichen Baufläche zu Gemischte Baufläche;
F Schweinheim/Aumühlstraße Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
G Gailbach/Im Gartenland: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
H Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnbaufläche;
I Obernau/nördl. Ortsrand: Fläche für die Landwirtschaft zu Gemischte Baufläche;
Die folgenden römischen Ziffern zeigen Flächenveränderungen an, die von den Bürgerveranstaltungen im Herbst 2016 veranlasst worden sind:
I: Stadtteil Strietwald/Kiebitzweg
II: Stadtteil DammReischberg
III: Stadtteil Obernau/Nördlicher Ortsrand
IV: Stadtteil Obernau/Mainbogen
4.5 Gesamtbilanz der für den Wohnungsbau vorgesehenen Siedlungsreserven
4.5.1 Wohnbauflächen
Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbaufläche von insgesamt 37,1 ha verankert.
Dies sind:
- Damm/Reischberg 6,3 ha
- Damm/Beine 5,5 ha
- Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben 3,1 ha
- Schweinheim/Steinweg 1,8 ha
- Gailbach 5,5 ha
- Obernau/nördl. Ortsrand 7,2 ha
- Strietwald/Habichtstraße 7,7 ha
Hinzu kommen die 38,0 ha großen Flächen folgender planungsrechtlich festgesetzter Wohngebiete, die sich derzeit in der Baulandumlegung befinden:
- Nilkheim/Anwandeweg 27,0 ha
- Schweinheim/Rotäcker 11,0 ha
Über die vorgenannten Flächen hinaus sind im vorliegenden Entwurf zusätzlich insgesamt 17,9 ha Wohnbauflächen dargestellt:
- Damm/Reischberg 5,1 ha
- Aschaffenburg Ost/Kühruhgraben 0,7 ha
- Obernau/nördl. Ortsrand 5,4 ha
- Strietwald/Habichtsstraße 2,7 ha
- Gailbach/Im Gartenland 2,0 ha
- Schweinheim/Aumühlstraße/Weinbergstraße 1,5 ha
- Strietwald/Kiebitzweg 0,5 ha
Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Wohnbauflächen beträgt demnach 37,1 ha + 38,0 ha + 17,9 ha = 93 ha.
4.5.2 Gemischte Bauflächen
Im Entwurf des FNP 2030 waren bisher 0,9 ha Siedlungsreserven der Kategorie gemischte Bauflächen verankert:
- Obernau/nördl. Ortsrand 0,9 ha
Darüber hinaus wurde in dem nun vorliegenden Entwurf zusätzlich eine Fläche von 1,8 ha Gemischte Bauflächen dargestellt:
- Obernau/nördl. Ortsrand 1,8 ha
Außerdem wurden 4,7 ha bisher als Gewerbliche Bauflächen dargestellte Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen zugeführt:
- Schweinheim/ehem. Fa. Däfler 3,0 ha
- Aschaffenburg Ost/Würzburger Straße 1,7 ha
Die Summe der Siedlungsreserven der Kategorie Gemischte Bauflächen beträgt demnach 0,9 ha + 1,8 ha + 4,7 ha = 7,4 ha.
4.5.3 Gesamtsumme der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungsreserven
Die Gesamtsumme der Siedlungsreserven der für den Wohnungsbau verwendbaren Siedlungs-reserven setzt sich zusammen aus
- Gemischten Bauflächen 7,4 ha
- Wohnbauflächen 93,0 ha
und beträgt mithin 100,4 ha.
4.6 Gewerbliche Bauflächen
Das bislang verfolgte Planungsziel, eine größere gewerbliche Flächenreserve im Bereich Nilkheim/Obernburger Straße nördlich des Kompostwerkes zu verankern, muss zurückgestellt werden. Es konnte keine Lösung gefunden werden, das im Regionalplan festgelegte Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zu überwinden bzw. zu verlagern. Auch der Regionale Grünzug G4 steht der Planungsabsicht der Stadt entgegen. Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des Planungssenats vom 04.07.2016 empfohlen, die gewerbliche Baufläche Obernauer Mainbogen (rund 40 ha) im FNP beizubehalten. Nach dem Ergebnis der jüngsten Bürgerveranstaltungen schlägt die Verwaltung vor, auf die vorgenannten Flächen bis auf weiteres zu verzichten. Für die Deckung des im Gutachten der GMA ermittelten Bedarfes muss unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 an der Obernburger Straße Gewerbebauland entwickelt werden, da hierfür nirgendwo sonst im Stadtgebiet geeignete Flächen vorhanden sind. Zu diesem Zweck müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen auf der Ebene der Regionalplanung geschaffen werden.
4.7 Sonstige Flächen
Im Bereich Stadtmitte/Mainaschaffer Str./Horchstraße wurden, dem realen Bestand geschuldet, anstatt Gewerbliche Bauflächen zwei Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel neu im Entwurf zum FNP 2030 dargestellt. Für den Bereich Klinikum wurde die bereits durch Einzelverfahren genehmigte FNP-Änderung 1987/31 in die Plandarstellungen übernommen.
5. Änderung des Regionalplans im Abschnitt B IV 2.1 - Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
In seiner Sitzung vom 21. Juli 2010 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain die Geschäftsstelle und die Regionsbeauftragte beauftragt, die gem. § 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 9. September 2008 erforderliche Überprüfung und Anpassung des Abschnitts B IV 2.1 „Gewinnung und Sicherung von Boden-schätzen“ als Regionalplanänderung weiterzuführen und alle dafür notwendigen Maßnahmen einschließlich der Erstellung des erforderlichen Umweltberichtes durchzuführen.
Die erforderliche Überprüfung und Anpassung des Abschnitts B IV 2.1 betrifft vier noch ungeklärte Konfliktpunkte, die in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft, den Vertretern der Rohstoffseite (LfU) sowie den Kommunen geklärt und baldmöglichst dem Planungsausschuss zu Entscheidung vorgelegt werden sollen. Das im Vorentwurf zum FNP 2030 enthaltene Gewerbegebiet G4 hat zu einen Konflikt mit den Zielen der Regionalplanung geführt, die dort das Vorranggebiet SD/KS2 vorsehen. Dieser Konfliktpunkt ist bisher nicht Gegenstand der Änderung des Regionalplans im Abschnitt B IV 2.1 gewesen. Die Verwaltung schlägt daher vor, beim Regionalen Planungsverband das Vor-ranggebiet SD/KS2 als weiteren Konfliktpunkt mit dem Ziel in das Änderungsverfahren aufzunehmen, seine Lage und Abgrenzung derart zu optimieren, dass der o. g. Konflikt gelöst wird.
Nach Kenntnisnahme
- der Berichte über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung
- des Berichts über die frühzeitige Behördenbeteiligung und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände
- des Berichts über drei zentralen Bürgerveranstaltungen vom Herbst 2016 und
- nach Billigung des Entwurfes zur Aufstellung des FNP 2030 vom 21.11.2016 und dessen Begründung
- können die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände durchgeführt werden.
.Beschluss: 1
Nach dem Sachvortrag der Verwaltung teilt Herr Stadtrat Dr. Erich Henke für die SPD-Stadtratsfraktion mit, dass ihm und der Fraktion wichtig ist, dass der neue Flächennutzungsplan die notwendigen Flächen im Bereich „Am Hasenkopf“ für eine mögliche Erweiterung, eine neue Zufahrt und für einen Hubschrauberlandeplatz des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau berücksichtigt. Die Verwaltung teilt daraufhin mit, dass dies der Fall ist.
Die Stadträte Thomas Giegerich und Johannes Büttner beantragen im Anschluss eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I.
I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände gem. Art. 63 BNatSchG zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Bericht der Verwaltung vom 21.11.2016 über die Bürgerveranstaltungen wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
4. Der Entwurf vom 21.11.2016 (Anlage 1) zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 mit Begründung gleichen Datums einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
.Beschluss: 4
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf zur Aufstellung des Flächennutzungs-planes 2030 vom 21.11.2016 gem. § 3 Abs. 2 und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die öffent-liche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und der gem. Art. 63 BNatSchG anerkann-ten Naturschutzverbände durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2
.Beschluss: 5
6. Damit die Stadt Aschaffenburg mittel- und langfristig über dringend notwendige Flächen-reserven für Gewerbe und Industrie verfügen kann, soll eine ausreichend große Fläche an der Obernburger Straße städtebaulich entwickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die notwendig sind, um die Bauleitplanung durchführen zu können. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt,
beim Regionalen Planungsverband zu beantragen, das im Regionalplan verankerte Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung im Zuge der Regionalplanänderung in Größe, Lage und Abgrenzung so zu ändern, dass eine gewerbliche Entwicklung an der Obernburger Straße mit den Zielen der Raumordnung vereinbar wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
2. / pvs/13/2/16. Kampagne gegen Wohnungsleerstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
|
ö
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Beschließend
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2 | pvs/13/2/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
I. Anlass:
Im Jahr 2015 wurde das sozialwissenschaftliche Beratungsunternehmen empirica von der Verwaltung beauftragt, eine Leerstandsanalyse im Bereich Wohnen für das gesamte Stadtgebiet durchzuführen.
Ergebnis dieser Untersuchung war eine Leerstandsquote von 3,2%. Der Wohnungsmarkt wurde damit als nur leicht angespannt bewertet. Dennoch wurden auch Angebotsengpässe im Niedrigpreissegment hervorgehoben.
Auch wenn diese Quote keinen signifikant hohen Wohnungsleerstand darstellt, sondern vielmehr für einen gut fluktuierenden Wohnungsmarkt notwendig ist, wurde in dem Gutachten daraufhin gewiesen, dass gut die Hälfte der Wohnungen bereits über ein Jahr leer steht und damit dem Wohnungsmarkt faktisch entzogen sind. Diese zu akquirieren, würde der Stadt in Anbetracht des derzeitigen Wohnungsmangels die Möglichkeit bieten, schnell und verhältnismäßig günstig Wohnraum zu schaffen (im Vergleich zu Neubau).
Die Verwaltung wurde daher in der Sitzung vom 17.11.2015 beauftragt, eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne durchzuführen, um Hauseigentümer dazu zu motivieren, Wohnungen nicht so lange leer stehen zu lassen und wieder zu vermieten.
Dafür ist neben Öffentlichkeitsarbeit eine gute Beratung notwendig sowie ein Angebot, mit welchem die Eigentümer bei der Vermietung unterstützt werden können.
Bei dieser Kampagne sollte die Wohnungswirtschaft einbezogen werden.
II. Konzept „Zwischenanmietungsmodell“:
Seitdem wurde gemeinsam mit der Stadtbau und dem Verein Haus&Grund ein Konzept entwickelt, bei welchem die Stadtbau Wohnungseigentümern anbietet, leerstehende Wohnungen anzumieten und entsprechend unter zu vermieten. Die kaufmännische und technische Verwaltung der Wohnung übernimmt dabei die Stadtbau. Der Eigentümer erhält eine garantierte Miete und muss sich keine Sorgen mehr um Mietausfall, Mieterbetreuung u.ä. machen.
Bei dem Konzept geht es um Wohnungen, die in einem guten, vermietbaren Zustand sind. Die Stadtbau wird keine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in Eigenleistung durchführen. Der Eigentümer übernimmt jegliche Kosten der Instandhaltung und Kleinreparatur.
Für dieses Vermietungsmodell schafft die Stadtbau die erforderlichen Rahmenbedingungen.
Dieses Konzept wurde dem Aufsichtsrat der Stadtbau in den Sitzungen vom 13.06.16 sowie dem 22.09.2016 vorgestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben einstimmig befürwortet, das Projekt anzugehen.
Bei der Anmietung von Wohnungen nach diesem Konzept geht es nicht um Sozialwohnungen. Der Wohnraum soll allen Wohnungssuchenden, insbesondere Schwellenhaushalten, im Stadtgebiet zur Verfügung stehen.
III. Öffentlichkeitskampagne:
Auf Grundlage des Konzeptes „Zwischenanmietungsmodell“ wurde ein Konzept für eine Kampagne gegen Wohnungsleerstand von der Verwaltung beauftragt, um die Öffentlichkeit zu dem Thema Wohnungsleerstand zu sensibilisieren, Wohnungseigentümern das Angebot der Stadtbau vorzustellen und entsprechend zu beraten.
Dazu wurden in einem beschränkten Auswahlverfahren fünf regionale Marketingagenturen angeschrieben. Die Agenturen wurden aufgefordert, zu dem Angebot eine entsprechende erste Entwurfsidee für das Leitmotiv anzufertigen.
Von den fünf angeschriebenen Agenturen, hat nur die Agentur MorgenWelt Media GmbH ein Angebot abgegeben. Demzufolge wurde diese Agentur entsprechend dem Angebot, welches im Rahmen der Kostenschätzung lag, mit dem Kampagnenkonzept beauftragt.
Das Konzept der Kampagne liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 1).
In dem Konzept wird dargestellt, wer in einer Kampagne anzusprechen ist und wie diese Zielgruppe am besten erreicht werden kann. Dazu werden verschiedene Vorschläge zu möglichen Kampagnenbausteinen wie z.B. eine Pressekonferenz als Auftaktveranstaltung, Plakate, Flyer und eine Homepage gemacht. Über die Daten der Grundsteuerbescheinigung sollen alle Wohnraumeigentümer angeschrieben und für das Thema sensibilisiert werden. Die Kampagne soll Anfang 2017 starten.
Als weiterer Schritt soll das Büro das Leitmotiv überarbeiten und erstellen.
Auch die Vergabe einzelner Kampagnenbausteine, die im Konzept vorgeschlagen werden, ist zu beauftragen, um eine Kampagne Anfang nächsten Jahres mit den notwendigen Materialien starten zu können.
Die einjährige Kampagne wird mit den grundlegenden Bausteinen geschätzt 15.000€ brutto kosten. Diese werden in der Haushaltsstelle des Stadtplanungsamtes gedeckt. Auf weitere zusätzliche (optionale) Bausteine, die im Konzept vorgeschlagen werden, kann aus Sicht der Verwaltung zunächst verzichtet werden bzw. können ggf. auch von der Verwaltung eigenständig umgesetzt werden.
Die Verwaltung erhofft sich damit eine Aktivierung von zahlreichen leerstehenden Wohnungen.
Zeigt die Kampagne Erfolge kann über die Umsetzung weitere Kampagnenbausteine auch über das Jahr hinaus nachgedacht werden.
Die Kampagne wird von Haus&Grund unterstützend begleitet.
IV. Umfrageergebnis zum Thema Wohnungsleerstand in anderen vergleichbaren Städten
Um auf Grundlage der Wohnungsleerstandsanalyse von 2015 weitere mögliche Handlungsspielräume im Umgang mit Wohnungsleerständen auszuloten, wurde die Verwaltung vom Stadtrat ebenso in der Sitzung vom 17.11.2015 beauftragt, sich bei vergleichbaren Kommunen umzuhören, welche Maßnahmen zu diesem Thema bereits durchgeführt werden.
In Form eines Fragebogens wurden entsprechende Kommunen angeschrieben (Anlage 2). Angeschrieben wurden die bayerischen Städte Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Bayreuth, Erlagen, Regensburg, Landshut, Neu-Ulm, Kempten, Ingolstadt, Freising, Dachau und Rosenheim, sowie Hanau, Marburg, Fulda und Gießen in Hessen und Heilbronn, Ulm, und Konstanz in Baden-Württemberg.
Ergebnis der Umfrage:
Von den an 20 Städte verschickten Umfragen, wurden 14 Fragebögen beantwortet und zurückgeschickt. Die Auswertung der Aussagen anderer Kommunen zeigt, dass Wohnungsleerstand in den meisten Fällen kein großes Handlungsfeld darstellt. Teilweise wurden von Kommunen einzelne, kleinere Maßnahmen angeschoben, um die Thematik zu besetzen, wie z.B. allgemeine Bauherrenberatungen und Anschreiben von Eigentümern.
Eine allgemeine Bauherrenberatung erfolgt auch bei der Stadt Aschaffenburg bereits im Rahmen der Baugesuche im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz, der Stadterneuerung oder im Rahmen der Energieberatungen. Des Weiteren wurden und werden in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen zum Thema Bauen und Wohnen von der Verwaltung angeboten.
Ein Anschreiben von Eigentümern von Baulücken wurde in Aschaffenburg schon einmal durchgeführt. Diese ergab einen so geringen Rücklauf, dass die Verwaltung von weiteren ähnlichen Abfragen abgesehen hat.
Das Ermitteln und Kontaktieren von Eigentümern mit Wohnungsleerstand stellt sich in Aschaffenburg aus Datenschutzgründen als schwierig dar. In der Kampagne wird daher vorgeschlagen alle Grundstückseigentümer anzusprechen und auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich aus der Umfrage heraus kein weiterer Handlungsbedarf für Aschaffenburg, der über die vorgeschlagene Kampagne und bereits vorhandene Maßnahmen hinausgeht.
Anlagen:
Anlage 1: Kampagne gegen Wohnungsleerstand - Kampagnenstrategie und Marketing-Bausteine (MorgenWelt Media GmbH – Aschaffenburg)
Anlage 2: Fragebogen
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Kampagne gegen Wohnungsleerstand sowie die Umfrageergebnisse zum Thema Wohnungsleerstand in anderen vergleichbaren Städten zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt die Kampagne gegen Wohnungsleerstand Anfang 2017 zu veranlassen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kampagne mit der Agentur MorgenWelt Media durchzuführen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [x]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [x]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / pvs/13/3/16. Grundstück der BIMA an der Würzburger Straße Fl.-Nr. xxxx/xx
- Verzicht auf das Erstzugriffsrecht
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.01.2016
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.01.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
|
ö
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Beschließend
|
3 | pvs/13/3/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“ vom 25.11.2015 räumt die BImA den Gebietskörperschaften für bestimmte Nutzungen z.B. geförderter Wohnungsbau eine „Erstzugriffsoption“ zum Erwerb von Konversionsgrundstücken aus ehemals militärischer Nutzung und von „weiteren entbehrlichen Grundstücken“ der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein. Mit dem Erwerb des Grundstücks ist die Stadt an den beantragten Nutzungszweck gebunden.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Aschaffenburg gegenüber der BImA u.a. auch den Erstzugriff für einen Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. xxxxx, gelegen zwischen xxxx-, xxxx- und xxxx Straße auf dem Gelände der ehemaligen „xxxx“, beantragt. Mit Schreiben vom 14.09.2016 (Posteingang) bittet die BImA um Mitteilung bis Ende 2016, ob die Stadt Aschaffenburg einen Erwerb des Grundstücks im Rahmen ihrer „Erstzugriffsoption“ anstrebt.
Das derzeit brachliegende Grundstück Fl.Nr. xxxxx hat eine Größe von ca. xxxxqm. Es besteht aktuell zu etwa xx% aus Grünfläche, ca. xx% des Grundstücks sind versiegelt. Zwischenzeitlich war das Grundstück Fl.Nr. xxxxx in die Planungen des Freistaats Bayern bzw. der Regierung von Unterfranken zum Bau einer Aschaffenburger Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge einbezogen, und zwar mit dem Ziel einer Nutzung für notwendige Kfz-Stellplätze. Da hierfür nun andere Flächen innerhalb des Geländes der Erstaufnahmeeinrichtung genutzt werden können (xxxxx), wird das Grundstück Fl.Nr. xxxxx vom Freistaat Bayern bzw. der Regierung von Unterfranken nicht mehr für vorrangige Zwecke der Erstaufnahmeeinrichtung benötigt und gelangt somit wieder in die Verfügungsgewalt der BImA.
Die Frage nach einer Eignung des Grundstücks Fl.Nr. xxxxx für Sozialen Wohnungsbau lässt sich in erster Linie anhand der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen beantworten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. xxxx für das Gebiet „xxxxx“. Der Bebauungsplan trifft für das Gebiet im Wesentlichen folgende Festsetzungen (siehe auch anhängender Planausschnitt):
- Teilbaugebiet entlang der xxxxx Straße: Ausweisung als Kerngebiet „MK“ mit Beschränkung des Einzelhandels, Wohnnutzung erst ab dem 3. Obergeschoss zulässig; Maß der baulichen Nutzung mit GRZ 0,8 und GFZ 3,0 bei abschnittsweise zwei- bis viergeschossigen Gebäuden in geschlossener Bauweise
- Teilbaugebiet an der xxxxx Straße: Ausweisung als Gewerbegebiet „GE“ mit Ausschluss von Einzelhandel, Tankstellen, Gartenbaubetrieben und Vergnügungsstätten. Betriebswohnungen z.B. für Betriebsleiter eines auf dem Gelände ansässigen Gewerbebetriebs sind innerhalb der Betriebsgebäude zulässig. „Normale“ Wohnungen, also auch Sozialer Wohnungsbau, sind im Gewerbegebiet generell unzulässig.
Ausschnitt aus Planzeichnung Bebauungsplan xxxx:
Die planungsrechtliche Einschätzung der Verwaltung kommt zu folgendem Ergebnis:
Der rechstkräftige Bebauungsplan verfolgt das Planungsziel einer vorrangig dienstleistungsorientierten gewerblichen Nutzung entlang der xxxx Straße mit gewerblichem Schwerpunkt auf den hinteren Grundstücksteilen. Der Bebauungsplan folgt damit dem städtebaulichen Leitbild, die xxxx Straße zur „Dienstleistungsachse“ zu entwickeln.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 5360/21 könnte nach den Festsetzungen des Bebauungsplans entlang der xxxx Straße ein Grundstücksteil (ca. xxxxqm) untergeordnet, nämlich im/ab dem 3. Obergeschoss, für (Sozialen) Wohnungsbau genutzt werden. Bei voller Ausschöpfung der gemäß Bebauungsplan hierfür ab dem 3. OG nutzbaren Baufenster käme man auf eine wohnbaulich nutzbare Bruttogeschossfläche von knapp xxxxqm; je nach Wohnungsgröße ergäbe dies etwa 15 bis 20 Wohnungen auf einem insgesamt gut xxxxqm großen Grundstück.
Jegliche Wohnnutzung entlang der xxxx Straße erfordert aufgrund der gravierenden Verkehrslärmimmissionen allerdings erhebliche Aufwendungen für passiven baulichen Schallschutz, der gutachterlich unter Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zu bestimmen wäre - z.B. wären zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse voraussichtlich nicht öffenbare Fenster der Lärmschutzklasse IV mit Lüftungseinrichtung einzubauen.
Der Grundstücksteil an der xxxx Straße (ca. xxxxqm) kann nicht für Wohnungsbau genutzt werden, auch Befreiungen vom Bebauungsplan hierfür sind planungsrechtlich nicht statthaft – Wohnnutzung im Gewerbegebiet verstößt regelmäßig gegen die „Grundzüge der Planung“ (§ 31 Abs.2 BauGB).
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung ließen sich hier theoretisch nur über eine Bebauungsplanänderung mit entsprechendem Verfahren schaffen – hierzu kann aber keinesfalls geraten werden, da durch ein Heranrücken von Wohnnutzung an gewerblich genutzte Gebiete immissionsschutzrechtliche Konflikte hervorgerufen werden, die evtl. nicht beherrschbar sein werden oder aber eine Beschneidung der bereits ausgeübten gewerblichen Nutzungen auf angrenzenden oder in der Nähe befindlichen Betriebsgrundstücken erzwingen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich das Grundstück Fl.Nr. xxxxx der Gemarkung Aschaffenburg aufgrund des geltenden Bauplanungsrechts, der benachbarten Gewerbegebiete und der erheblichen Lärmbelastungen durch den Verkehr der xxxx Straße nicht für Sozialen Wohnungsbau eignet. Die Verwaltung empfiehlt daher, auf die „Erstzugriffsoption“ zum Erwerb des Grundstücks von der BImA zu verzichten.
Bei entsprechendem Beschluss und Mitteilung an die BImA kann die Immobilie in der Folge durch die BImA vermarktet und an geeignete private gewerbliche Nutzer oder Investoren veräußert werden.
.Beschluss:
I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stellt fest, dass das Grundstück Fl.-Nr. 5360/21 der Gemarkung Aschaffenburg nicht für Sozialen Wohnungsbau geeignet ist.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt, dass die seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingeräumte „Erstzugriffsoption“ zum Erwerb des Grundstücks Fl.-Nr. 5360/21 durch die Stadt Aschaffenburg für Zwecke des Sozialen Wohnungsbaus nicht ausgeübt wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. / pvs/13/4/16. Kolpingstraße;
- Einrichtung einer Hol- und Bringzone vor der Kolpingschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
|
ö
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Beschließend
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4 | pvs/13/4/16 |
.Beschluss:
Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Absetzung von TOP 4 d. ö. S. "Kolpingstraße
- Einrichtung einer Hol- und Bringzone vor der Kolpingschule" von der heutigen Tagesordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
5. / pvs/13/5/16. Verkehrsdauerzählstellen;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pvs/13/5/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass:
Die Stadt Aschaffenburg hat am 28.06.2013 den südöstlichen Bauabschnitt des Stadtrings eröffnet. Damit wurde das übergeordnete Verkehrssystem im Stadtgebiet neu geordnet und Verkehrsströme haben sich über anderthalb Jahre verändert eingestellt. Um für die Eichung des Verkehrsmodells der Stadt Aschaffenburg auf den Hauptverkehrsachsen immer aktuelle Verkehrsdaten bereitstellen zu können, wurde in Absprache mit dem Stadtplanungsamt ein Netz an Dauerzählstellen im Stadtgebiet aufgebaut. Um unabhängig von teuren Einzelmessungen zu sein und Verkehrsdaten auf eine stabile statistische Grundlage zu stellen, werden alle Zählwerte jeder Dauerzählstelle auf dem Verkehrsrechner der Stadt gespeichert. Alle Dauerzählstellen sind dabei mittels Datenleitung bzw. mobiler Datenübertragung mit einer Datenbank des Verkehrsrechners verbunden. Dies dient zur Auswertung von Verkehrsentwicklungen zu unterschiedlichen Wochentagen und Tagesspitzen. Die Zählwerte können mit dem Auswerteprogramm sowohl graphisch dargestellt als auch tabellarisch im 15 Minutentakt für 8+1 Verkehrsarten ausgegeben werden. An jeder Dauerzählstelle wird je nach Fahrbahnquerschnitt in 2, 4 oder 5 Fahrspuren parallel der Verkehr erfasst. Dies wird mit induktiven Doppelschleifen in der Straßendecke realisiert. Zukünftig dienen diese Daten auch für Entscheidungsprozesse an Ampeln (Verkehrslenkung) und der Straßenbeleuchtung (Beleuchtungsdimmung abhängig von der Verkehrsmenge) im Zuge erweiterter Smart City-Konzepte.
2. Bestand an Dauerzählstellen (siehe Lageplan):
Auf Grund der hohen Verkehrsbelastungen, die längs des Rings erwartet wurden, ist im Zuge des Neubaus des Straßentunnels “Großmutterwiese“ die erste Dauerzählstelle (Tunnel Großmutterwiese: SST_00) für alle Fahrzeugarten in 2013 errichtet worden. “SST“ steht dabei für die Abkürzung des Begriffs “Streckenstation“. Die Verkehrsentwicklung in diesem Streckenabschnitt zeigt zum Beispiel, dass es über anderthalb Jahre hinweg eine ständige Verkehrszunahme in diesem Ringabschnitt gegeben hat (siehe beispielhafte Auswerteergebnisse). Dies zeigt deutlich, dass sich neue Fahrwege erst über einen sehr langen Zeitraum einstellen.
In den folgenden Jahren sind die nachstehend aufgeführten Streckenstationen errichtet worden:
- Großostheimer Straße / Wailandtstraße / Kreisstraße AB16: SST_01
- Großostheimer Straße / Aspenweg / Westring: SST_02
- Schönbornstraße / Weichertstraße / Goldbacher Straße: SST_03
- Würzburger Straße / Koempelstraße: SST_04
- Weißenburger Straße / Friedrichstraße / Frohsinnstraße: SST_05
- Schillerstraße / Dyroffstraße (WEST): SST_06
- Schillerstraße / Dyroffstraße (OST): SST_07
3. Ausbau an Dauerzählstellen:
Die zunächst für 2016 geplanten Streckenstationen Würzburger Straße/Ring/Flachstraße und Obernauer Straße sollen gemeinsam mit zwei weiteren im Jahr 2017 realisiert werden.
Mit dem Bau des Nordringes werden momentan die tiefbautechnischen Voraussetzungen für zwei Streckenstationen realisiert. Eine Streckenstation wird im Bereich der Hanauer Straße westlich des Kreisverkehrs in 2017 realisiert werden. Eine Weitere wird auf dem Nordring auf der Höhe der FOS/BOS ca. 100 m westlich vor der Einmündung der Heinrich-Böll-Straße ebenfalls 2017 gebaut werden.
Für 2018 sind die beiden Streckenstationen im Bereich der Auhofstraße vor der Kreuzung mit dem Ring als auch die Streckenstation auf der Hanauer Straße B8 westlich der Schillerstraße vorgesehen.
In den folgenden Jahren sind noch Streckenstationen im Bereich der Schweinheimer Straße, der Darmstädter Straße sowie der Löherstraße vorgesehen. Zukünftig soll das Zählstellennetz jahresweise um zwei Dauerzählstellen pro Jahr erweitert werden.
4. Auswertung der Messungen:
Anhand einzelner Streckenstationen können:
? querschnittsbezogene Tagesganglinien,
? extreme Spitzenbelastungen,
? langfristige Verkehrsentwicklungen,
? fahrzeugbezogene Verbote (z.B. Schillerstraße)
dargestellt und ausgewertet werden.
.Beschluss:
I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Verkehrsdauer-zählstellen (Anlage 2) im Stadtgebiet zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / pvs/13/6/16. Verkehrssituation im Bereich zwischen Schillerstraße, Mittelstraße, Brückenstraße, Haidstraße und Mühlstraße - Bericht
- Antrag der Kommunalen Initiative (KI) vom 21.05.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/13/6/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Bestandsbeschreibung und Verkehrsentwicklung
Die Verkehrssituation in der Mühlstraße wurde in den zurückliegenden Jahren von den Anliegern immer wieder kritisiert. Durch den schmalen Straßenquerschnitt in Verbindung mit den Parkständen und dem Busverkehr kommt es regelmäßig, insbesondere zu den Spitzenstunden, zu Stauerscheinungen. Mit einer geänderten Anordnung der Parkstände wurde auf den Wunsch von Anliegern reagiert den Verkehrsfluss in der Mühlstraße zu verbessern. Das immer wieder kritisierte Überfahren des Gehwegs in Fahrtrichtung Strietwald konnte mit Pfosten eingeschränkt werden. Im Sommer dieses Jahres wandten sich wiederum Anlieger an die Stadtverwaltung und forderten, die Mühlstraße als Einbahnstraße auszuschildern. Die Verwaltung sagte zu dies im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung zu prüfen und dem Planungs-und Verkehrssenat vorzulegen.
In Bild 1 sind die bestehende Verkehrsregelung sowie die Ergebnisse einer aktuellen Verkehrszählung vom November 2016 dargestellt.
Bild 1: Ergebnisse der Verkehrszählung November 2016
Neben den dargestellten Verkehrsbelastungen sind in Bild 1 für die Mühl- und Haidstraße auch Verkehrsmengen aus dem Jahr 1995 dargestellt. Im Jahr 1995 war für die Haidstraße noch keine Einbahnstraße ausgewiesen. Die Verkehrsbelastung von 1.800 Kfz war wohl größtenteils auf den Durchgangsverkehr von der Mühlstraße zur Mittelstraße zurückzuführen. Die damaligen Verkehrszählungen dienten als Entscheidungsgrundlage für die bis heute bestehende Einbahnstraße in der Haidstraße. Zusammen mit der Einbahnstraße in der Brückenstraße konnte somit der Durchgangsverkehr abseits der Schillerstraße in Ost-West-Richtung unterbunden werden. Die heutige Verkehrsbelastung von ca. 200 Fahrzeugen in der Haidstraße entspricht etwa dem Anteil der Anlieger.
Die gegenüber 1995 rückläufigen Verkehrsmengen in der Mühlstraße sind durch den Bau des Kreisverkehrs an der Einmündung Daimlerstr. / Linksstr. begründet. Davor hatten sich immer lange Rückstaus in der Daimlerstr. ergeben und damit die Erschließung Strietwalds über die Daimlerstr. uninteressant gemacht.
2 Ziel und Vorgehensweise der Untersuchung
Eine Verbesserung der Verkehrssituation in der Mühlstraße kann durch eine Verringerung der Verkehrsmenge auf der einen oder einer Verstetigung des Verkehrsflusses auf der anderen Seite erreicht werden.
Eine Verringerung der Verkehrsmenge in der Mühlstraße kann durch restriktive Maßnahmen erreicht werden (Einbahnstraßen, Fahrverbote) oder durch Steigerung der Attraktivität der anderen Erschließungen (Daimlerstraße oder Lohmühlstraße). Letzteres Vorgehen verlagert mit der Verkehrsmenge auch die Betroffenheit auf die Alternativroute. Zudem lassen sich Fahrzeitgewinne, die letztlich für den Kfz-Verkehr das entscheidende Kriterium bei der Routenwahl sind, im bestehenden Straßennetz nicht beliebig steigern. Vor dem Hintergrund, dass Alternativrouten schon mit einem Umwegfaktor (= zeitlicher Nachteil) belegt sind, erfordert es große Anstrengungen, diesen Nachteil zu kompensieren. Der Gestaltungsspielraum hierfür ist in Tempo-30-Zonen nicht gegeben. Die gegenteilige Vorgehensweise, eine Strecke mit einem möglichst hohen Widerstand zu belegen, dürfte im konkreten Fall der Mühlstraße auch nicht zum Erfolg führen: Durch den ruhenden Verkehr ist der Fahrwiderstand in Richtung Schillerstraße bereits sehr hoch, sodass der Bus regelmäßig Fahrzeitverluste verzeichnet.
Eine Verstetigung des Verkehrsflusses in der Mühlstraße behebt die im Begegnungsverkehr auftretenden Staus. Dies lässt sich aber nur mit der fast vollständigen Entfernung aller Parkstände realisieren. Die Akzeptanz hierfür ist seitens der Anlieger nicht vorhanden. Die Verkehrsbelastung dürfte sich zudem dadurch steigern. Daher bleibt fraglich, ob sich die Verkehrssituation unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte dadurch insgesamt verbessern wird.
Für die Untersuchung bleiben demnach die restriktiven Maßnahmen, wobei generelle Fahrverbote hier nicht zielführend sind, weil hierdurch auch die Bewohner betroffen sind. Für die Lösung mittels Einbahnstraße gibt es im Folgenden zwei Varianten.
3 Planfallvarianten
3.1 Variante 1: Mühlstraße als Einbahnstraße in Richtung Schillerstraße
Zwischen der Haidstraße und der Wörnerstraße wird die Mühlstraße zur echten Einbahnstraße in Fahrtrichtung Schillerstraße. Dies bedeutet, dass der Kfz-Verkehr in Richtung Strietwald über die Wörner- und Haidstraße fahren muss. Die Einmündung Wörner- / Haidstraße kann lediglich von einem Lkw befahren werden. Größere Fahrzeuge wie Lastzüge, Sattelschlepper oder Gelenkbusse können die Kurve auf Grund der Fahrzeuggröße nicht befahren. Daher ist es zwingend notwendig, dass der Buslinienverkehr und selbstverständlich der Radverkehr die Mühlstraße auch weiterhin in beiden Richtungen befahren darf. In Bild 2 ist die Variante 1 dargestellt.
3.2 Variante 2: Mühlstraße als Einbahnstraße in Richtung Strietwaldsiedlung
Zwischen der Wörnerstraße und der Haidstraße wird die Mühlstraße zur echten Einbahnstraße in Fahrtrichtung Strietwaldsiedlung. Dies bedeutet, dass der Kfz-Verkehr in Richtung Schillerstraße über die Haid- und Wörnerstraße fahren muss. Für größere Fahrzeuge, den Buslinien- und Radverkehr gelten die gleichen Ausführungen wie unter 3.1. In Bild 3 ist die Variante 2 dargestellt.
Bild 2: Variante 1
Bild 3: Variante 2
3.3 Weitere Varianten
Im Antrag der KI wird ein weiterer Planfall vorgeschlagen: Die Mühlstraße wird zwischen Strietwaldstraße und Wilhelmstr. zur Einbahnstraße, entweder in Richtung Strietwaldstraße oder in Richtung Wilhelmstraße. Hierdurch wird die Erschließung Strietwalds zumindest in einer Richtung über die Mühlstraße gänzlich unmöglich. Das bedeutet, dass etwa 3.000 Fahrzeuge auf die beiden anderen Erschließungsstraßen Lohmühlstraße und Daimlerstraße verlagert werden. Eine Verlagerung in dieser Größenordnung in andere T-30-Bereiche wird von der Verwaltung nicht befürwortet.
4 Variantenbewertung
In Bild 4 wird zunächst ein Überblick über die Verkehrsbelastungen im Bestand und den Varianten gegeben. In Bild 5 werden weitere Vor- und Nachteile der Varianten aufgeführt.
Bild 4: Verkehrsbelastungen im Bestand und den Varianten
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Vorteile
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Nachteile
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Bestand
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? Einfache Verkehrsführung im Zweirichtungsverkehr
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? Gehemmter Verkehrsfluss in der Mühlstr., insbesondere für den Bus
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Variante 1
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? Halbierung der Verkehrsbelastung in der Mühlstr.
? Ungehinderter Verkehrsfluss in der Mühlstr.
? Weniger Behinderungen im Busverkehr
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? Deutliche Verkehrsmengenzunahme in der Haidstraße und in der Wörnerstraße.
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Variante 2
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? Halbierung der Verkehrsbelastung in der Mühlstr.
? Ungehinderter Verkehrsfluss in der Mühlstr.
? Weniger Behinderungen im Busverkehr
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? Ungewöhnliche Verkehrsführung: Linksabbieger von der Mühlstraße in die Haidstraße müssen sich gegen den Gegenverkehr durchsetzen, dabei kommen sie unweigerlich auf dem Fußgängerüberweg zum Stehen.
? Deutliche Verkehrsmengenzunahme in der Haidstraße und in der Wörnerstraße.
? Durch Drehung der Einbahnstraße Haidstraße entsteht eine durchgängige West-Ost-Verbindung bis zur Mittelstraße, die Ausweichverkehre anziehen könnte. Hier müsste zumindest das letzte Stück der Haidstraße zur Mittelstr. auch gedreht werden.
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Bild 5: Vor- und Nachteile der Varianten
4 Fazit
Die Verkehrssituation in der Mühlstraße ist offensichtlich für Bewohner und Nutzer gleich welchen Verkehrsmittels unbefriedigend. Überlegungen, mit welchen Maßnahmen die Verkehrsbelastung in der Mühlstraße reduziert werden kann, führen zur Anordnung einer Einbahnstraße in der Mühlstraße. Bei beiden dargestellten Varianten wird die Verkehrsbelastung in der Mühlstraße in etwa halbiert, in der Haidstraße aber, die zwangsläufig die gegenläufige Verkehrsrichtung aufnehmen muss, wächst die Verkehrsbelastung bis zur Unverträglichkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der relativen Steigerung der Verkehrsmenge um das 16-fache. Wesentliche Änderung bei den beiden anderen Erschließungsstraßen für die Strietwaldsiedlung, Daimlerstraße und Lohmühlstraße ergeben sich durch die Varianten nicht. Die Nachteile der Varianten 1 und 2 wiegen schwer und Verlagern die Unverträglichkeit der Mühlstraße in die Haidstraße, die nur einen geringfügig schmaleren Straßenquerschnitt aufweist (s. Bild 6). Eine Empfehlung für eine der beiden Varianten kann daher nicht ausgesprochen werden.
Die Einführung von Bewohnerparken in Damm-West wird nicht weiter verfolgt. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner eines städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Dies ist in Damm-West offensichtlich nicht gegeben.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Mühlstraße wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Verkehrsregelung wird nicht veranlasst.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [x]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pvs/13/7/16. Aufstellung eines Bebauungsplans für das „Gewerbegebiet Süd“ durch den Markt Stockstadt am Main;
- Stellungnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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06.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/13/7/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 03.11.2016 hat der Markt Stockstadt a. Main die Stadt Aschaffenburg unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass sie sich bis 16.12.2016 zu seiner Planung für ein „Gewerbegebiet Süd“ (im Bereich westlich der Kreuzung Frühlingslust) äußern kann.
Die Stadtverwaltung hat hierfür folgenden Entwurf vorbereitet:
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Süd“
- Ihr Schreiben vom 03.11.2016, Az. 5-BSchn-6103 GE Süd
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Aschaffenburg hat bereits mit Schreiben vom 20.01.2016 zur Aufstellung Ihres Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ Stellung genommen und darum gebeten, die Flächenausweisungen entlang der B 26 so zu gestalten, dass ein leistungsfähiger Ausbau des Knotens B 26 / AB 16 möglich bleibt. Sie hat zugleich angeregt, die Planungen mit dem Staatlichen Bauamt abzustimmen und die im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich eingestufte Erweiterung der B 26 auf vier Fahrstreifen insbesondere hinsichtlich der Bestimmung der Baugrenzen zu berücksichtigen.
Nachdem das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan am 3. August beschlossen hat und die Ausbaugesetze für die Bundesfernstraßen Anfang Dezember durch den Bundestag beschlossen werden sollen, sieht sich die Stadt Aschaffenburg veranlasst, ihre Stellungnahme vom Januar sachlich erneut einzubringen.
Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund der vom Stadtrat am 24.10.2016 beschlossenen Zielsetzungen zum Ausbau der B26 im Stadtgebiet und der Aussage des Marktes Stockstadt, dass der Ausbau in Aschaffenburg maßstabssetzend für den Ausbau westlich des Stadtgebietes sein sollte.
Nach den jüngsten Veröffentlichungen in der Tagespresse versteht das Staatliche Bauamt unter einem leistungsfähigen Knoten B 26/AB, einen Knoten, der eine tägliche Verkehrsbelastung von ca. 30 000 Fahrzeugen bewältigen kann und hält für einen solchen Knoten mehrere Planvarianten für denkbar.
Die Stadt Aschaffenburg regt daher an, den Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd vorsorglich so zu gestalten, dass dessen Festsetzungen keiner denkbaren Ausbauvariante hinderlich werden können.
.Beschluss:
I. Die gemäß BauGB im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abzugebende Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ des Marktes Stockstadt am Main wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme (Anlage 3) bei der Marktgemeinde Stockstadt einzureichen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
8. / pvs/13/8/16. Umgestaltungskonzept zur verkehrlichen Entlastung des Straßenzuges Schillerstraße;
- Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.09.2016
- Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.06.2016
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.03.2014
- Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.09.2015
- Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.07.2011
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
06.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pvs/13/8/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
0. Vorbemerkung
Die Verwaltung hat am 20.09.2016 eine Vorlage zur Umgestaltung der Schillerstraße mit dem ersten Bauabschnitt in den Planungs- und Verkehrssenat eingebracht. Auf Wunsch des Senats wurde die Vorlagen abgesetzt und die Verwaltung gebeten, konzeptionelle Planungsvorschläge für den gesamten Verlauf der Schillerstraße vom Ring bis zur Dyroffstraße vorzulegen.
1. Aufgabenstellung
Nach dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist es Planungsziel mit Fertigstellung der Bahnparallele die Schillerstraße verkehrlich zu entlasten und den Straßenraum städtebaulich aufzuwerten. Die Fertigstellung der Bahnparallele Mitte 2017 und die damit verbundene Reduzierung der Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehres (MIV) ermöglicht die im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) genannten Maßnahmen umzusetzen, die Fahrbeziehungen an den Knotenpunkten zu optimieren und die Verkehrsarten des Umweltverbundes zu stärken.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Knotenpunkt Schillerstraße/Mittelstraße mit dem angrenzenden Michaelsplatz. Mittelfristig soll dieser Raum als Zentrum des Stadtteils Damm städtebaulich aufgewertet werden. Ziel einer identitätsbildenden Platzgestaltung ist u.a. die Aufenthaltsqualität zu verbessern sowie die Bedeutung des Einkaufsbereiches hervorzuheben.
2. Bedeutung des Straßenzuges
Die Schillerstraße (St 2309) ist Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes und hat im Abschnitt Dyroffstraße – Burchardtstraße als klassifizierte Straße eine große Bedeutung für den überörtlichen Verkehr. Diese überörtliche Funktion soll zukünftig die Bahnparallele – mit Ausnahme der Erschließung des Kahlgrundes - übernehmen.
Derzeit liegt das tägliche Verkehrsaufkommen auf der Schillerstraße im Abschnitt Hanauer Straße - Dyroffstraße zwischen 19.600 – 21.000 Fahrzeugen. Das Verkehrsaufkommen verteilt sich derzeit auf beide Richtungen ungefähr gleich. Nach Fertigstellung der Bahnparallele liegt das prognostizierte tägliche Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke zwischen 11700 und 14700 Fahrzeugen. (vgl. Verkehrsmodell Stadtplanungsamt, 2016). Das stärkste Verkehrsaufkommen tritt im Abschnitt zwischen Burchardtstraße und Mühlstraße auf.
In der Prognose stellt das Verkehrsaufkommen stadteinwärts (Richtung Goldbach) den deutlich größeren Anteil dar. Besonders hervorzuheben ist der Abschnitt zwischen Hanauer Straße und Mühlstraße. Stadtauswärts beträgt das prognostizierte tägliche Verkehrsaufkommen etwa 5.000 Fahrzeuge, stadteinwärts (Richtung Goldbach) ist mit über 8.600 Fahrzeugen zu rechnen.
Im Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg stellt die Schillerstraße eine Hauptverbindung 1. Ordnung dar. Die Schillerstraße soll deshalb auf zwei Fahrspuren reduziert werden. Es sollen durchgehende Radverkehrsanlagen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die Schillerstraße eine wichtige fußläufige Verbindung innerhalb des Stadtteils Damm. Der Knotenpunkt Schillerstraße/ Burchardtstraße bildet aufgrund seiner zentralen Lage mit seinem Geschäftsbesatz sowie den zentralen Einrichtungen einen besonderen städtebaulichen Mittelpunkt.
Der vorgeschlagene Rückbau der Schillerstraße knüpft an Planungsüberlegungen aus den späten 80iger und frühen 90iger Jahren an. Der Streckenabschnitt zwischen dem Knotenpunkt Schillerstraße/ Glattbacher Straße und Schillerstraße/ Boppstraße ist bereits in den 1990iger Jahren einstreifig ausgebaut und mit parallel zur Fahrbahn geführten Radwegen in den Seitenbereichen angelegt worden.
3. Gesamtkonzept
Auf der Grundlage von umfassenden Voruntersuchungen sowie von verkehrlichen und städtebaulichen Analysen hat die Verwaltung ein Gesamtkonzept erarbeitet das sowohl die Umgestaltung des Straßenraumes zwischen Boppstraße und Hanauer Straße als die städtebauliche Betrachtung der Platz- und Seitenräume beinhaltet.
Das Gesamtkonzept erstreckt sich über einen Streckenabschnitt von ca. 1,6 km.
Bild 1: Übersichtslageplan mit Bauabschnitte 1-3
Bild 1 zeigt den Straßenzug und die Einteilung der Bauabschnitte zwischen Hanauer Straße und Boppstraße.
Die Grundlage für die Planungen der Radverkehrsanlagen bildet das Radverkehrskonzept, dessen Umsetzung im Frühjahr 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde (Stadtratsbeschluss 21.04.2015). In der Schillerstraße liegen nach Radverkehrskonzept Mängel vor, die der Prioritätenstufe 1 zugeordnet sind.
Ein weiterer Aspekt ist die Berücksichtigung der Umnutzung des Geländes der Firma Löwer (Schillerstraße 109), das die Einrichtung eines Lebensmittelmarktes und 40 Wohneinheiten vorsieht.
3.1 Planungsziele und Darstellung der Varianten
Das Gesamtkonzept berücksichtigt insbesondere folgende Zielsetzungen:
1) Beseitigung der Trennwirkung der Schillerstraße und verkehrliche Entlastung
2) Verbesserung und Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes mit Umsetzung des Radverkehrskonzeptes,
3) Städtebauliche Aufwertung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes.
Unter diesem Aspekt sind zwei grundsätzliche Planungsansätze entstanden:
- Reduzierung der Fahrspuren auf jeweils eine Richtungsfahrbahn unter der Prämisse auf umfangreiche bauliche Änderungen zu verzichten,
- Stadträumliche Aufwertung des Straßenzuges durch weiterreichende Umgestaltungen.
Nachfolgendes Schaubild zeigt die erarbeiteten Varianten und deren maßgebliche Streckengestaltung auf. Die angegebene Streckengestaltung ist zwischen den einzelnen Varianten kombinierbar.
Bild 2: Übersicht der Varianten
Nachfolgende Ausführungen beschreiben grob die Hauptmaßnahmen innerhalb der Varianten. Für detaillierte Angaben wird auf die beigefügten Planunterlagen in der Anlage verwiesen.
3.2. Variante 1 – Ummarkierung
Anhand der maßgebenden Kriterien und des ersten Planungsansatzes ist eine Variante erarbeitet worden, die ausschließlich auf verkehrsregelnde Maßnahmen wie Beschilderung und Markierung zurückgreift.
In der Variante 1 sind mit Ausnahme des Abschnittes 3 beidseitig Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zum Kfz-Verkehr geplant. In Abschnitt 3 wird in beide Fahrtrichtungen eine Busspur eingerichtet, die für den Radverkehr frei gegeben wird.
In den zentralen Knotenpunkten Schillerstraße/ Burchardtstraße) und Schillerstraße/ Dyroffstraße werden separate Aufstellflächen für den Radverkehr eingerichtet. Des Weiteren werden auf allen Knotenpunkten in den Abschnitten 1-5 Radverkehrsfurten eingerichtet.
In dieser Variante entfallen keine öffentlichen Stellplätze.
3.3. Variante 2 – Ummarkierung und Straßenraumbegrünung
In Variante 2 wird ein durchgehender Grünstreifen vorgeschlagen und die Verkehrsregelung mittels Lichtsignalanlagen beibehalten.
Die Planung in Abschnitt 1 ist zu Variante 1 identisch.
In Variante 2 ist zwischen Hanauer Straße und Schulstraße (Abschnitt 1 - 4) durchgehend ein Radfahrstreifen geplant. In Abschnitt 5 wird der Radverkehr auf Schutzstreifen geführt um einen Grünstreifen unter Beibehaltung der Bordführung realisieren zu können.
Der Radverkehr wird an allen betrachteten Knotenpunkten über separate Aufstellflächen und Radverkehrsfurten geführt.
Besonderes Augenmerk gilt der Umgestaltung des Knotenpunktes Schillerstraße/ Burchardtstraße.
In Variante 2 entfällt 1 öffentlicher Stellplatz.
3.4 Knoten Burchardtstraße/Mittelstraße mit Michaelsplatz
Der Knoten Burchardtstraße/Mittelstraße ist städtebaulich von großer Bedeutung für den Stadtteil Damm. Er wird daher bei den Planungsüberlegungen mitbetrachtet. Planungsziel muss es sein, die trennende Funktion der Verkehrsflächen zurückzunehmen.
Die Verwaltung hat hierzu erste Planungsüberlegungen angestellt
Bei der Entwurfsbearbeitung wurde auf den Erhalt der Bushaltestelle mit einem barrierefreien Ausbau, den Erhalt der Taxenstände und der öffentlichen Stellplätze geachtet. Durch die Neuordnung des ruhenden Verkehres können neue attraktive Aufenthaltsbereiche entstehen.
Grundsätzlich möglich ist es die Mittelstraße als verkehrsberuhigten Bereiches auszubauen um mit dem Platz selbst einen Einheit zu bilden.
Durch den Wegfall des Rechtsabbiegerkeiles entsteht zusätzlicher Raum den Michaelsplatz aufzuwerten. In Entwurf wurde die Möglichkeit dargestellt, die bestehende Bushaltestelle in die nördliche Mittelstraße zu verlagern und als Buskap vorzusehen. Die Taxenstände werden auf die Fläche der ehemaligen Busbucht angeordnet und eine Grünfläche mit einem Straßenbaum vorgesehen. Die Verlagerung der Taxenstände bietet Platz, die Außenanlagen vor dem Café umzugestalten. Dies beinhaltet auch die Anordnung von Fahrradabstellanlagen. Im Bereich des Treppenaufganges sind ein Wasserspiel und eine Baumpflanzung vorgesehen.
3.5 Umsetzung der Maßnahme in Bauabschnitten
Umbauten des Straßenraums insbesondere stadtstrukturelle Maßnahmen zur Aufwertung und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raumes im Zentrum von Damm erfordern größere Investitionen. Hierfür sollen Mittel der Städtebauförderung eingesetzt werden. Dies erfordert eine Festlegung von Damm-Mitte als Sanierungsgebietes. Hierfür werden zurzeit sogenannte vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Eine Programmaufnahme erwartet die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2017.
Auch die Streckenabschnitte zwischen den Knotenpunkten werden von der jeweiligen Knotenpunktlösung beeinflusst und sollten daher in einem Zug mit den Knotenpunkten überplant und umgebaut werden. In diesen Bereichen vorab kostenintensive Zwischenlösungen (Variante) umzusetzen, kann von der Verwaltung aus wirtschaftlichen Gründen nicht empfohlen werden. Außerdem ist bei der Planung und Umgestaltung des Straßenzuges zu beachten, dass es sich im Streckenabschnitt Dyroffstraße - Burchardtstraße um eine klassifizierte Straße (Staatsstraße St 2309) handelt. Daher ist bei den Planungen das Staatliche Bauamt einzubeziehen.
Um zur Fertigstellung der Bahnparallele mit ersten baulichen Veränderungen beginnen zu können, empfiehlt die Verwaltung daher, in Bauabschnitten vorzugehen und zunächst den ersten Teilabschnitt der Schillerstraße von der Hanauer Straße bis zur Mühlstraße nach der Variante 1 umzusetzen. Hier spielen städtebauliche Gestaltungsmöglichkeiten nur eine untergeordnete Rolle. In erster Linie geht es um die Rücknahme der Vierspurigkeit. Der Abschnitt wird daher in allen Varianten gleich behandelt. Die städtebauliche Gesamtplanung zur Umgestaltung des Zentrums von Damm wird nicht berührt. Weitere Anpassungen am Knotenpunkt Schillerstraße/ Mühlstraße können auch im Nachhinein noch vorgenommen werden.
4. Streckenabschnitt Hanauer Straße – Mühlstraße (1. Bauabschnitt)
4.1 Bestand und Planung
In nachfolgenden Ausführungen werden Bestand und Planungen gem. Plandarstellung erläutert. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 900 m.
Für detaillierte Angaben wird auf die beigefügten Planunterlagen in der Anlage verwiesen.
In nachfolgenden Ausführungen werden die Abschnitte hinsichtlich der beigefügten Übersicht erörtert. In nachstehenden Ausführungen bezeichnen die Begriffe „stadtauswärts“ und „stadteinwärts“ die Fahrtrichtungen Hanauer Straße bzw. Glattbacher Straße.
Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, dem gültigen Rechtsrahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den VwV sowie den aktuellen DIN Normen zugrunde.
4.1.1 Abschnitt 1 Hanauer Straße - Linkstraße
Bestand
In diesem Streckenabschnitt wird der Kfz-Verkehr derzeit auf zwei Richtungsfahrspuren geführt. Ein bepflanzter Mittelstreifen gliedert streckenweise den Straßenquerschnitt. Der Radverkehr wird stadtauswärts als gemeinsamer Geh- und Radweg und stadteinwärts als getrennter Geh- und Radweg geführt.
Am Knotenpunkt Schillerstraße/ Linkstraße wird der Verkehr mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. In der Schillerstraße sind Mittelinseln für den Fußgänger- und Radverkehr eingebaut. Der Radverkehr quert die Schillerstraße parallel zur Fußgängerfurt. Die Knotenpunktzufahrt ist stadtauswärts dreispurig und stadteinwärts zweispurig ausgebaut.
Planung
Die Planung sieht in beiden Fahrtrichtungen eine einstreifige Abwicklung des Kfz-Verkehrsaufkommens vor. Der Radverkehr wird mittels eines Radfahrstreifens mit Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn geführt. Der Radverkehr wird stadtauswärts vor Beginn der Kfz - Aufstellbereiche des Knotenpunktes Schillerstraße/ Hanauer Straße mittels einer Rampe auf den Gehweg geführt und passiert den Knotenpunkt wie im Bestand. In entgegen gesetzter Richtung wird der Radfahrer hinter dem Knoten Hanauer Straße über eine baulich ausgebildete Rampe vom Gehweg auf den neuen Radfahrstreifen geführt.
Durch die Maßnahme entsteht eine einheitliche Führung für den Radverkehr, die auch für den Kfz-Verkehr klar ersichtlich ist.
Der Verkehr wird auch im Knotenpunkt einspurig abgewickelt. Der Fahrstreifen für den Linksabbieger (stadtauswärts) bleibt erhalten. Stadteinwärts wird der motorisierte Individualverkehr (MIV) auf die im anschließenden Streckenbereich geplante überbreite Fahrspur geführt.
Der Radverkehr bekommt stadtauswärts eine separate Aufstellfläche eingerichtet. Der Radverkehr passiert den Knotenpunkt über rot eingeschlämmte Radverkehrsfurten.
4.1.2 Abschnitt 2 Linkstraße - Mühlstraße
Bestand
Auf diesem Streckenabschnitt ist der Straßenraum teilweise durch einen Mittelstreifen geteilt. Das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehres wird auf jeweils zwei Richtungsfahrspuren abgewickelt. Auf der nördlichen Straßenseite ist der Gehweg für Radfahrer frei gegeben. Stadteinwärts wird der Radverkehr auf einem Radfahrstreifen geführt.
Der betrachtete Knotenpunkt ist im Signalprogramm der Grünen Welle integriert. In der Schillerstraße sind Querungshilfen in Form von Mittelinseln eingebaut. Die Knotenpunktzufahrten in der Schillerstraße sind jeweils dreispurig mit einer gesonderten Linksabbiegerspur angelegt.
Separate Radverkehrsfurten sowie Aufstellflächen sind nicht vorhanden.
Planung
Der motorisierte Verkehr wird stadtauswärts einspurig und stadteinwärts über eine überbreite Fahrspur abgewickelt, wobei Pkws Lkws überholen können. Der Radverkehr wird beidseitig auf einem Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen geführt.
Die Linksabbiegerfahrspuren im Knotenpunktbereich bleiben erhalten, für den geradeaus und rechtsabbiegende Verkehr wird die überbreite Fahrspur in den Aufstellbereich weitergeführt.
Stadteinwärts wird ein separater Aufstellbereich eingerichtet und für beide Fahrtrichtungen rot eingeschlämmte Radverkehrsfurten.
5. Grunderwerb und Kosten für den 1. Bauabschnitt
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die geplante Baumaßnahme liegen gem. Kostenschätzung des Stadtplanungsamtes bei ca. 400 000 €. Die Finanzierung der Baumaßnahmen geschieht aus den bereit gestellten Mitteln für den Radverkehr und den Bauunterhalt.
Unabhängig von planerischen Maßnahmen ist gem. Plandarstellung eine Deckensanierung als Unterhaltsmaßnahme vorgesehen (2017). Die Asphaltdecke der Fahrbahn weißt starke Rissbildungen sowie Verformungen auf.
Es handelt sich um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenprognose noch deutlich abweichen kann.
6. Weiteres Vorgehen und Ausblick
Die Verwaltung empfiehlt das Umgestaltungskonzept den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung vorzustellen und zu diskutieren.
Das Fahrradforum soll in Bezug auf die Radverkehrsanlagen ebenfalls beteiligt werden.
7. Anlagen
Der Beschlussvorlage liegen bei:
1 Bauabschnittsplan (M 1:1100), 1 Übersichtslageplan (M 1:1100), 3 Lagepläne 1 - 3 (M 1:500), 1 Querschnittsplan Minimalvariante (Bestand und Planung, M 1:125), 1 Lageplan Deckenbaumaßnahme BA 1 (M 1:500), 1 Übersichtslageplan zur Minimalvariante (M 1:1000), 1 Übersichtslageplan Variante 2 (M 1:1000), 3 Lagepläne (1-3) zu Variante 2 (M 1:500), 2 Pläne (1-2) verkehrliche und städtebauliche Analyse (o. M.), 2 Pläne verkehrliche und städtebauliche Zielanalyse (o. M.), 1 Entwurfsskizze Michaelsplatz (M 1: 500).
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung über das Konzept zur Umgestaltung der Schillerstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den ersten Bauabschnitt von der Hanauer Straße bis zur Mühlstraße umzusetzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gesamtkonzept zur Umgestaltung der Schillerstraße den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen und zu diskutieren
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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9. / pvs/13/9/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 19.09.2016 wegen "Renovierung Banquette Maihohle Gailbach" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2016
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
06.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/13/9/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 19.09.2016 wegen „Renovierung Banquette Maihohle Gailbach“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2016 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/13/10/16. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 19.09.2016 wegen "Radweg von Gailbach nach Dörrmorsbach“ und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 28.09.2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
13. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
06.12.2016
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/13/10/16 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 19.09.2016 wegen "Radweg von Gailbach nach Dörrmorsbach“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.09.2016 (Anlage 5
) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2017 18:51 Uhr